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Einstweilige Verfügung erwirkt

 

Siegfried Rall erwirkt im Auftrag der Bürgerinitiative Dotternhausen eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, die die schnelle Beschlussfassung der Holcim Abbauverträge unterbindet.

 

Es darf vom Gemeinderat keine endgültigen Beschlüsse und Vollmacht zur Vertragsunterzeichnung geben, bevor nicht eine rechtliche Prüfung durch das Gericht stattgefunden hat. Sonst würden unwiderrufliche Vertragsbindungen zwischen Gemeinde und Holcim entstehen.

 

Das Verwaltungsgericht gab S. Rall und der BI zunächst Recht!!!

 

Bei Gericht liegt immerhin seit dem 15.02.18 das vom Gemeinderat am 31.05.2017 abgelehnte, von 256 Bürgern unterzeichnete zweite Bürgerbegehren zur Prüfung vor. Bereits 2 Std. nach dem Antrag S. Rall ging bei Gericht ein 125 Seiten umfassendes Fax des Gemeindeanwaltes zu dieser Angelegenheit ein. Warum wurde hier so lange gewartet??? Was wollten Holcim und die Bürgermeisterin mit der schnellen Vertragsunterzeichnung erreichen?!

 

Holcim und Gemeinde wollten wohl endgültige, nicht mehr rücknehmbare Vertragsfakten schaffen, bevor evtl. nachteilige Gerichtsentscheidungen ergehen. Es wird von einem 11. Zusatzvertrag gesprochen!!!! Tatsächlich handelt es sich um einen ganz neuen Vertrag, der die Gemeinde viel mehr als die bisherigen Verträge bindet.

 

Alle aufschlussreichen Vertragsinhalte wurden aber für die Öffentlichkeit erneut geschwärzt. Warum wohl??? Klar ist, dass wohl alle alten Verträge, die angeblich Unklarheiten umfassen, mit dem neuen Vertrag rechtlich für Holcim wasserdicht werden.

Mindestens in dem Kartenmaterial lässt sich Holcim Alt-Abbauflächen und neue Dienstbarkeitsrechte bestätigen, die es wohl bisher nicht so gab. Textpassagen hierzu wurden alle geschwärzt. Stimmen diese Abbaugrenzen mit bisherigen Genehmigungen??

 

Wir, die Bürgeraktivisten, halten die alten Verträge für klar und eindeutig!

 

Einen solchen Schnellschuss hat auch das Gericht nicht akzeptiert.

 

Wir hoffen, dass das Gericht auf die allerdings immer noch seit 1 ½ Jahren von der Gemeinde und dem Landratsamt verzögerten Anträgen auf Offenlegung und evtl. sogar Auslegung auch der alten Verträge und Rechte der Bürger eingehen wird. Es liegt noch nicht einmal ein Baugesuch vor!! Was wird dieses Baugesuch beinhalten? Unbekannt ist ebenfalls, wie und in welchem Umfange der Abbau genehmigt werden wird. Ein solcher Vertrag kann nach unserer Auffassung erst abgeschlossen werden, wenn die Pachtgrenzen und der Pachtumfang rechtlich eindeutig festgelegt wurde. Holcim heute schon darüber hinaus gehende Rechte einzuräumen, die die Gemeinde auf immer binden, wäre sträflich.

 

Was ist aber der Grund, warum die Gemeinde und Holcim einen unterzeichneten Vertrag möglichst schnell wollen? Wieso wird jegliche Transparenz vermieden?

 

Die angeblich auf Drängen der Bürgerinitiative ausgehandelte Pachtpreiserhöhung um das angeblich 3-fache, die BI forderte das 4-fache, kann es nicht sein!!  Was aber können die Bedingungen dann sein?

 

Solche Erhöhungen können auch, ja müssten sogar, rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Gemeinde fehlen seit 2005 Einnahmen von Holcim. Es muss ein Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen erzielt werden, sowohl zur Erhaltung unseres Plettenbergs, des Naherholungs- und Naturwertes und der Kulissen, aber auch eine bessere Luftreinigung!! Sonst müssen die Gemeindesteuerzahler dies ausgleichen oder auf gute Straßen und Einrichtungen u.a. verzichten und vielleicht noch lange schlechtere Luftbelastungen einatmen. Deshalb hat die Bürgerschaft von Dotternhausen ein Recht zu erfahren, was in so zukunftsprägenden Verträgen steht, bzw. was aus dem sogenannten 10. Abbauvertrag, der noch 2015 bis zum Jahre 2020 bereits unterschrieben wurde, wird.???? Jeder Bürger ist schließlich auf Jahrzehnte betroffen!!!!

 

Hat die Gemeinde im neuen Vertrag nun Ausstiegs- und Kündigungsrechte? Welches sind die tatsächlichen Bedingungen? Wie soll ein angeblicher Inflationsausgleich geregelt werden? Eine solche Regelung deutet auf lange Laufzeiten hin!!

Welche Meinung hat jeder einzelne Gemeinderat hierzu?

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Flugblatt zur einstweiligen Verfügung
Flugblatt_Einstweilige Verfuegung.pdf
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