Informationen zum Thema Müllverbrennung

 

17.03.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

   anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen

Wann:     Mittwoch, 23.03.2022
Uhrzeit:  09:00 Uhr (Saalöffnung um 08:30 Uhr)
Wo:         Stadthalle Sigmaringen
Thema:   Altglasverbrennung

 

An diesem 3. Verhandlungstag wird die Verhandlung über die Altglasabfalleinsätze als Rohstoff fortgesetzt.
Von Verbrennung darf man lt. Regierungspräsidium Tübingen nicht sprechen, wenn auch das Altglas an gleicher Stelle im Kalzinator am Drehofeneinlauf mit Altreifen und 60 % aller Sonderabfälle zur Wärmeerzeugung eingeschleust wird.
In der Summe der Abgase lässt sich nicht mehr unterscheiden, aus welchen Abfällen die Giftgase kommen und wie diese gegenseitig reagieren.

 

Es wäre wichtig, wenn wieder, wie bei den beiden anderen Verhandlungstagen, eine kleine Demo vor der Festhalle Sigmaringen stattfinden könnte und wenigsten die rd. 20 Besucherplätze besetzt werden könnten.

2. Täuschungsmanöver?
Der 10. Senat des Verwaltungsgericht argumentiert, Altglas bewirke bei 1% Rohstoffanteil gar keine Abgasveränderungen.
Dem Gemeinderat und dem VG wurden Halbstundenmesswerte mit und ohne Glasverbrennung vorgelegt: am 15.03.2017 mit Glas und am 29.06.2017 ohne Glas.
Alleine bei Thallium wurde ein 8-fach höherer Abgaswert mit Glas gemessen als ohne Glasanteile, der Benzolwert war 1/3 höher. Bei Ammoniak lag der Wert um 50% und bei Cges rd. 30% höher. Es wurde nachgewiesen, dass sogar die giftigen Dioxine zunahmen.

 

Es bleibt zu hoffen, dass der 10. Senat des Verwaltungsgericht Sigmaringen nicht voreingenommen ist und nicht den gleichen Weg wie der 9. Senat des VG geht.

 

3. Petition
Siehe der Artikel auf unserer Homepage vom 16.03.3022 - Landtag lehnt Petition zum Zementwerk ab:
https://www.nuz-ev.de/m%C3%BCllverbrennung/presse/

Wenn man die Landtagsdrucksache des Petitionsausschuss bei der Zurückweisung einer von uns bisher nicht bekannten Anfrage/Petition aus Nehren liest, erkennt man schnell die verniedlichende Argumentation des Regierungspräsidium Tübingen. Es fand eine Wort wörtliche Abschreibung der Stellungnahme des Petitionsauschuss des von uns verklagten Regierungspräsidium Tübingen statt.
Der Petitionsausschuss vom Landtag Baden-Württemberg hat sich leider nicht mit den eigenen Umweltausschuss-Beschlüssen der Fachausschüsse auf Bundesebene mit Teilnahme des Bundesumweltministeriums auseinander gesetzt.
Die dortigen Gremien auf Bundesebene stellten fest und wissen, welche Reinigungswirkungen von SNCR und SCR ausgehen und was tatsächlich Stand der Technik ist.
Unverständlich, dass so etwas bei einer grünen, umwelt- und klimaschutzpredigenden Landesregierung möglich ist.

4. Haben Lobbisten das Sagen?
Die Lobbyisten haben schon einen enormen Druck auf die Gesetzgebung ausgeübt.
Folge ist, dass sich selbst die Bundesumweltausschüsse nicht mehr mit den, bei den Flughafengesprächen in Frankfurt am 09.Juni 2015, getroffenen Vereinbarungen beschäftigen.
Dort wurde mit allen Zementwerken, dem Verband der Zementindustrie VDZ unter Anwesenheit absoluter Fachexperten aus den Umweltministerien vereinbart, dass bis zum 01.01.2019 die Zementwerke mit einer SCR oder eine noch bessere Filteranlage (z.B. DeKONOx oder RTO) nachzurüsten seien. Die SCR wurde als Stand der Technik definiert.
Der mächtigen Zementindustrie ist es gar gelungen, ganze Absätze zu diesem Thema hierzu aus den angeblich  "neutralen" VDI Richtlinen (Verband Deutscher Ingenieure) in der Endfassung Jan 2021 wieder zu streichen! Ein schlichtweg unglaublicher Vorgang!

 Nachgerüstet wurde natürlich nicht.

 

5. Wie geht es weiter nach der Ablehnung des VGH
Da das VG Sigmaringen eine rechtliche Überprüfung durch ein Berufungsgericht nicht zugelassen hat und der VGH Mannheim unsere Beschwerde hiergegen aus rein formellen Ablehnungs-Gründen ablehnte, bliebe letztlich wohl nur eine Verfassungsbeschwerde übrig.
Es gibt Verfassungsgerichtsurteile, die in solchen Verfahren die VG bzw. VGH Urteile aufgehoben haben.
Um so weit zu gehen oder besser den politischen Weg weiter verfolgen zu können, brauchen wir weiterhin ein gesichertes Finanzpolster sowie die gesamte Unterstützung aller Mitglieder, Freunde und Gönner und noch viele weiter Mitglieder!
Mit Verhandlungen und guten Medienberichten haben wir leider jahrelang nichts erreichen können! Von der Politik und Behörden wurden wir nicht unterstützt.
 
6. Urteile des VGH Mannheim
Beiliegend lasse ich ihnen unsere zunächst letzten Urteile vom VGH Mannheim zugehen (siehe Anlagen). Die Gerichte wollen um alles in der Welt nicht an dieses heiße Eisen heran. Es hätte vielleicht weltweit Auswirkungen, wenn Zementwerke Abgasreinigungen nachrüsten müssten, ein Mrd. Aufwand!

 Die Gesundheit der Bevölkerung ist zweitrangig und spielt keine Rolle.

7. Hauptversammlung
Voraussichtlich werden wir Ende April unsere wegen Corona ausgefallenen  Hauptversammlungen  nachholen.
Geplant ist der Freitag 29.April 2022, falls wir Räumlichkeiten bekommen!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Auszug VGH Begründung SCR
Auszug VGH Begründung SCR High-Efficiency SNCR v.21.9.21
Auszug VGH Begründung SCR High-Efficienc
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VGH Beschwerdeabweisungen
VGH Beschwerdeabweisungen 1. Streitwertfestsetzung 2.Anhörungsrüge
VGH Beschwerdeabweisungen 1. Streitwertf
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09.02.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Info über die letzte Gerichtsverhandlung vor dem VG Sigmaringen
Leider kann ich erst jetzt über das derzeit laufende Gerichtsverfahren vor dem VG Sigmaringen gegen die Verbrennung von "vermutlich" stark mit Giftstoffen verseuchten Altglasabfällen informieren. Dies ist der enormen Arbeit der Vorbereitung für den bereits anstehenden 3. Gerichtstermin geschuldet.
Informationen zur letzten Verhandlung: Da wir insbesonders beweisen müssen, inwieweit es sich tatsächlich um "gefährliche" Altglasabfälle handelt, die auch noch die Luft und den Kläger selbst beeinträchtigen, ist die Beweisführung schwierig, zumal das VG mehrfach von unserem Anwalt gestellte Anträge auf Zuziehung eines Sachverständigen Experten, den Schweizer Ing. Waltisberg oder andere, abgelehnt hat.
Das Gericht wollte sich nur auf die Hinweise des beklagten RP TÜ stützen, die sich auf die VDI-Richtlinien bezogen, die der Klägerseite aber gar nicht vor lagen. Während der Verhandlung wurde der Klägerseite lange Zeit die Einsicht in die VDI-Richtlinien während der Verhandlungen untersagt wurden. Daraufhin hat unser Anwalt die vorsitzende Richterin für befangen erklärt, was zu weiteren Verzögerungen in der Sachaufklärung führte. Nun kann die Klägerseite mit unserem 2. Vorsitzenden Siegfried Rall und dessen Anwalt Krummacher von Kroll und Partner Reutlingen bis zum 3.3.22 weitere Begründungen und Beweismittel vorlegen.

2. Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen
Wann:     Mittwoch, 23.03.2022
Uhrzeit:  09:00 Uhr (Saalöffnung um 08:30 Uhr)
Wo:         Stadthalle Sigmaringen
Thema:   Altglasverbrennung

Wenn auch die Uhrzeit der Verhandlung immer ungünstiger für arbeitende NUZ Freunde wird, sollten Sie doch unbedingt diesen Termin, wenn möglich, war nehmen! Bisher waren die Zuhörerplätze doch jedes Mal gefüllt, was sicherlich auch das Gericht beeindruckte.
Für die bisherige Unterstützung, auch der Protestgruppen mit Ihren Plakaten und Bannern, danken wir allen rechtherzlich.

Wir hoffen, dass das Gericht unserer Klage recht gibt, dass nur mit einer katalysatorischen Abgasreinigung die Giftstoffe bei der Altglasverbrennung bis zu 90% aus der Abluft entfernt werden können. Unser Ziel ist es zu verhindern, dass Dotterhausen zu keinem Sondermüllverbrennungsstandort, ohne entsprechende Filteranlagen wird.

3. Informationen zur Seilbahn
Bei der Seilbahnbelästigung durch Lärm und Hoch- bzw. Niedrigfrequenzschwingungen und die überlangen täglichen Laufzeiten wird von Holcim erneut alles sehr schön redend dargestellt. Hier sprechen aber die Tatsachen der nach außen für jeden sicht- und hörbaren täglichen Belästigungen, die nun schon rund 1 1/2 Jahre andauern und nochmals um viele Monate bis Ende Juli 2022 verlängert werden sollen.
Ob eine Betriebsabnahme durch ein Ingenieurbüro, das selbst die Planung aufgestellt hat und seine eigenen Fehler nun bewerten bzw. ausmerzen soll, überhaupt möglich ist, (bei Holcim ist nichts unmöglich, was die Bürger und Umwelt belastet) muss noch geklärt werden. Auch ein bereits vielfach für Holcim tätiges TÜV Institut, das ebenfalls fehlerhafte Lärmprognosen abgab, für weitere Lärmmessung überhaupt herangezogen werden kann, ist ebenfalls sehr fraglich.
Jedenfalls kann es bei den Versuchen von Belästigungsminderungen nicht nur um die Stütze 6 Kreuzung Haydenstraße 7 / Wasenstraße und Stütze 8 unterhalb Sportplatz gehen, sondern es sind alle Stützen von der B 27 bis zur Bergstation sowie auch der Lärm der Talstation betroffen.
Wenn Holcim die Belästigungen nur um wenige dB senkt, so dass gerade mal die max. zulässigen Grenzwerte erreicht werden, dann müssen Betroffene Anwohner wohl weiterhin 16 Std täglich mit erheblichen Belästigungen leben, wenn es Ihnen als unmittelbar Betroffene nicht gelingt, gemeinsam eine Lösung herbeizuführen.
Herr Massini von Holcim hat die zahlreichen Anwohner ja bereits auf dies Szenario vorbereitet!
Hier können wir nun begleitend Unterstützung anbieten.

4. Weiterhin Unterstützung nötig
Um rechtliche Klärungen in den von NUZ geforderten Belangen im Bereich Gesundheit, Klima- und Umweltschutz gegenüber Holcim und den Behörden zu erreichen, benötigen wir weiterhin nicht nur finanzielle Unterstützung sondern noch viele Mitglieder, die hinter uns stehen: "Es gilt, nur gemeinsam sind wir stark!!"
Unsere Arbeit erstreckt sich nicht nur auf Dotternhausen sonder auf die ganze betroffene Region.
Helfen Sie mit, dass wir diesen Weg weiter für Sie, Ihre Kinder und Enkel weitergehen können.

Auch der Plettenberg Abbau wird bald in die entscheidende Phase gehen, auf die wir vorbereitet sein müssen!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

14.01.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Schon wieder sind einige Tage ins neue Jahr 2022 gegangen, das sicherlich ganz wichtige Entscheidungen auch für den bisherigen umfangreichen Einsatz unseres Vereines und seiner Mitglieder und Unterstützer bringen wird!
Zunächst aber nochmals Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches, aber auch erlebnisreiches Jahr 2022 seitens des Vorstandes!

1. Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen
Wann:     Mittwoch, 19.01.2022
Uhrzeit:  10:00 Uhr (Saalöffnung um 09:30 Uhr)
Wo:         Stadthalle Sigmaringen
Thema:   Altglasverbrennung

2. Um was geht es?
Bei diesem Gerichtstermin soll geklärt werden, ob die Firma Holcim Dotternhausen weiterhin ihre giftigen Altglasabfälle ohne die heute dem Stande der Technik entsprechenden Filteranlagen verbrennen darf.
Sollte Holcim Recht bekommen, wären Tür und Tor geöffnet für eine Sondermüllverbrennungsanlage im Holcim-Zementwerk Dotternhausen, welches nicht nur für die Bürger der Gemeinde Dotternhausen, sondern für die gesamte Region von Rottweil bis Stuttgart fatale Folgen für Gesundheit, Klima und Umwelt haben würde.

3. Eventueller Prozessablauf
Der Prozess beginnt vermutlich mit einer ersten Entscheidung über den in der letzten mehrstündigen Verhandlung am 8.12.21 nicht entschiedenen Antrag unseres Anwaltes Krummacher von Kroll u. Partner, Reutlingen,  auf ein Sachverständigengutachten, inwieweit die wohl giftigen Altglasverbrennungen Auswirkungen auf die Abgaszusammensetzungen und letztlich Gesundheitseinflüsse haben!
Siegfried Rall, 2. Vorsitzender von NUZ mit seinem Rechtsanwalt werden wohl weitere Beweisanträge stellen, damit im Gericht selbst ein Sachverständiger befragt werden muss, nachdem das Regierungspräsidium Tübingen als Beklagte gegenüber dem Gericht erklärt hat, Sachverständigengutachten seien nicht erforderlich. Das Regierungspräsidium begründet dies damit, dass in den neuen VDI Richtlinien (Verein Deutscher Ingenieure) "Emissionsminderungen Zementwerke" die Bewertungen und Beurteilungen durch Sachverständige ja bereits beschrieben wären. Dem NUZ liegen zwar die die Entwürfe dieser Richtlinien vom 15. Juni 2015, nicht aber die erst mit Inkrafttreten der neuen TA Luft im Dez. 2021 wohl endgültig gefasst, auf nochmals weiteren 50 Seiten (gesamt über 120 Seiten) erweiterte technische Vorschriften, vor.
Aber schon der Entwurf bestätigt gerade unsere Rechts- und Fachauslegungen! Es wird sogar besonders darauf hingewiesen (Seiten 63 und 64), dass bei Feuerungswärmeleistungen von mehr als 40 % gefährlicher Abfälle sogar die wesentlich strengeren Abgasreinigungen mit Filteranlage wie bei speziellen Müllverbrennungsanlagen einzuhalten sind (Seite 63).
Selbst wir weisen immer wieder auf die aufgeführten Eckpunkte Beschlüsse der Bund Länder Arbeitsgemeinschaft aller deutscher Umweltministerien einschließlich des Bundesumweltministeriums vom Sept. 2019 hin. Diese dienen uns u. a. auch als Grundlage unserer Klagen.

4. Argumentation von Holcim
Was sagen aber die Anwälte von Holcim hierzu, obwohl auch das Zementwerk Dotternhausen sogar bei den Beratungen 2015 (Flughafengespräche) anwesend war: Im Juni 2015 seien nur E-Mails vom Umweltministerium BW an andere Umweltministerien versandt worden, ohne jede rechtliche Verbindlichkeiten. Natürlich kann man auch so argumentieren und Sachverhalte verdrehen.    

 

5. Um was ging es bei den Flughafengesprächen in Frankfurt im Jahre 2015?
Die Zementindustrie tagte am Frankfurter Flughafen mehrfach mit den Fachbeamten aller deutscher Umweltministerien (Flughafengespräche). Im September 2015 wurde dann das Eckpunktepapier "Dresdener Abkommen" endgültig beschlossen.

Inhalt des Abkommens bei dem die Zementindustrie mitgewirkt hatte:
Ab jetzt ist SCR Stand der Technik, da mit SCR auch rohstoffbedingte Schadstoffe gereinigt werden können. Das BVT Merkblatt ist fortgeschrieben.

Es wurde festgelegt (Ziff 8),
•    dass Anlagen nur noch in Sonderfällen kurzzeitig mit alter Filtertechnik betrieben werden dürfen.
•    dass der Betrieb nur für Anlagen mit einer geringen Tagesproduktion unter 500 Tonnen gilt
•    dass für einen kurzzeitigen Direktbetrieb eine zeitliche Ausnahmegenehmigung gewährt werden kann

Bei den Flughafengesprächen 2015 hatte man den Blick auf den 01.01.2019 gerichtet, da im Gesetz eine Übergangszeit von 4 Jahren vorgesehen war.
Die Zementwerke sind vom Bundesumweltamt bereits seit 2008 aufgefordert, SCR Luftreinigungsanlagen einzubauen. Zementwerke behaupteten immer wieder, diese würde bei der Zementherstellung nicht funktionieren.
   Durch diese Verzögerungstaktik wurden, die auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt geht, in den letzten 14 Jahren jedes Jahr 2-3 Millionen mehr Gewinne erzielt.
   Welche unmittelbare Rechtswirkung durch diese amtlichen Beschlüsse und Empfehlungen ausgehen sind umstritten. Eindeutig wäre es, wenn die 17. BImSchV offiziell geändert worden wäre. Leider haben dies die Lobbyisten bisher mit allen Tricks verhindert, da die Verabschiedung der TA Luft ja viel politischen Aufwand erforderte. In diesem "Durcheinander" ging dann ja auch der entsprechende Antrag der Grünen im Bundestag 2021 sang und klanglos unter.

 

6. Warum tritt nicht die Gemeinde als Kläger auf?
Herr Rall tritt als Kläger auf, da trotz Bedenkenäußerungen im Gemeinderat die Gemeinde Dotternhausen selbst nicht bereit zur Klage war. Von Seitens der Gemeinde wurden auch keine weiteren Schritte zur Aufklärung der Problematik unternommen.

7. Problematik
Das Regierungspräsidium Tübingen hofft wohl, dass diese über 120 Seiten umfassenden neuen Richtlinien kaum jemand von den Gerichtsbeteiligten genau durcharbeitet.
Diese VDI Richtlinien sind auch nicht öffentlich zugänglich, sondern werden vom Verein Deutscher Ingenieure zum Preis von rd. 250 € verkauft. Nachdem wir schon für die Entwürfe 250 € bezahlt haben, konnten wir diese neue Fassung auch noch nicht beschaffen! Wer will und kann als Privatbetroffener von solchen Abgasbeeinträchtigungen von Zementwerken sich solch umfangreiche Richtlinien einfach mal besorgen, die selbst nicht in Gesetzessammlungen ohne weiteres zugänglich sind.

8. Schwerpunkt des Prozesses
Der Schwerpunkt des Prozesses wird wohl in der Aufklärung bestehen, wie giftig sind die Altglasabfälle tatsächlich? Bisher gibt das RP Tübingen selbst dem Verwaltungsgericht keine Auskünfte unter Berufung auf des Betriebsgeheimniseinspruches durch Holcim. Wichtig ist die Aufklärung vor allem auch im Zusammenhang mit den bereits bisher genehmigten, von uns angefochtenen 100 % sonstigen Abfallbrennstoffeinsätzen und den kumulierenden Abgasgiftstoffen.

9. Zeigen Sie Interesse
Zwar sind erneut nur wieder Zuhörerplätze für 3 Medienvertreter und 19 Zuhörersitzplätze vorhanden.
Diese wenigen Plätze sollten wir aber voll besetzen, um dieses Problem auch tatsächlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir bitten Sie deshalb, nehmen Sie wieder am Prozess als Zuhörer teil. Zeigen Sie Interesse. Kommen Sie zur Verhandlung. Und selbst wenn kein Platz mehr bereitstehen dürfte, zeigen Sie doch durch Ihr kommen  das große Interesse, dass es keine Sondermüllverbrennungen in Zementwerken o h n e  geeignete Filteranlagen aus reiner Profitgier von Großkonzernen im Interesse unserer Umwelt und Gesundheit geben darf.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

28.12.2021

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

 anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Unglaubliche Stellungsnahme vom Verwaltungsgericht
Vom RP TÜ habe Siegfried Rall und ich heute erneut über unser Anwaltsbüro für die Verwaltungsgerichtsverhandlung am 19.1.22 10 Uhr in Sigmaringen Stadthalle unglaubliche vielseitige Stellungnahmen erhalten.
Nach wie vor lehnt das RP TÜ und Holcim die Offenlegung der Emissionen aus den Jahren 2018 und 2019 mit Halbstundenzeitbezug ab, um die wir schon seit mehrere Jahre streiten. Eine Klage hierzu liegt seit Monaten ebenfalls beim VG Sigmaringen bereits vor!

Während die Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart solche Informationen in ihrem Bereich weitergeben, verweigert das RP Tübingen die Weitergabe solcher Informationen.
Nach dem Umweltinformationsgesetz ist das RP Tübingen zur Weitergabe verpflichtet und verhält sich daher gesetztwidrig.

2. Es stellen sich Immer wieder die gleichen Fragen.
Warum verhindert das RP Tübingen die Offenlegung?
Wen deckt das RP Tübingen immer wieder Holcim?
Was haben Holcim und RP Tübingen zu verheimlichen?
Warum weigert sich das RP TÜ, die Giftstoffanteile bei der Verbrennung von Altglas selbst dem VG offen zu legen.

3. Regierungspräsidium trägt Verantwortung
Da das RP Tübingen die Aufsicht hat, trägt es somit auch die Verantwortung über die giftigen Reststoffbeseitigungen der Altglasherstellungsabfälle bei der Verbrennung.
Selbst der Altglashersteller bestätigt, dass in diesen Abfällen von Leuchtstoffröhren über Ceranfeldern u. v. a. Giftstoffe enthalten sind.

4. RP Tübingen lehnt Sachverständigen-Gutachten ab
Aber noch dicker kommt es, dass das RP TÜ auch die Bestellung eines Sachverständigen-gutachten ablehnt, das die unterschiedlichen Reinigungswirkungen einer SCR und der veralteten SNCR Reinigung begutachten soll und könnte.
Leider hat bei dem Info-Abend, der von NUZ im Dezember veranstaltet wurde und bei dem einer der besten Sachverständigen weltweit die Unterschiede der veralteten SNCR-Reinigung zu der dem heutigen Stand der Technik eingesetzten SCR-Filtertechnik erläuterte, das RP Tübingen gefehlt. Man hat den Eindruck, dass das RP TÜ beratungsresistent ist.

5. Interessiert das RP TÜ  überhaupt Gesundheit der Bürger sowie Umweltschutz
Für RP TÜ spielt Umweltschutz und Luftreinigung und Gesundheit für Natur- und Mensch wohl keine Rolle mehr. Im Jahre 2000 wurde der Abteilungsleiter Umwelt abberufen, da dieser bei dem Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken schon damals Filteranlagen forderte!
Heute gelten aber gegen damals noch strengere Luftreinhaltegesetze - nur sorgt das RP Tü nicht für deren Einhaltung.

So viel bereits nochmals im alten Jahr 2021 !
 
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

12.02.2021

Für Außenstehende schwer zu verstehen - warum?

1. Grenzwerte
Eines der Probleme liegt in der Angabe der Grenzwerte. In der 17. BISchV werden die Grenzwerte nicht in Jahrestonnen sondern sind in mg/m3 angegeben. Allerdings fehlen die Abluftmengenangaben in der Verordnung.
Die Werte des LUBW in den Umweltberichten sowie die Werte der CO2-Zertifikate werden in Tonnen angegeben. In anderen Umweltberichten werden die Mengenangaben wieder in kg angegeben (Verwirrung).
Daher wird das Vergleichen schwierig. Es lässt sich für "Laien" nicht so schnell ein direkter Vergleich ziehen. Das erschwert das Verstehen der Problematik.
  Sicherlich haben dadurch auch die Behörden und politisch Verantwortlichen sowie "Fridays for Future" damit Probleme, sonst würden manche Entscheidungen sicherlich anders ausfallen.

2a. Warum ist diese Thematik gerade bei Zementwerken so schwer zu verstehen?
Zur Befeuerung der Drehöfen werden im Holcim-Zementwerk Dotternhausen bis zu 100 %   Ersatzbrennstoffe (EBS) eingesetzt. EBS besteht aus einer Mixtur von unterschiedlichem Müll wie Plastik, Sonderglasabfälle, Dachpappe, Autoreifen, Altöle u. a.
Zur Verbrennung wird Luft (Sauerstoff) in den Verbrennungsvorgang geblasen. Diese Luftströme schwanken gewaltig. Im Zementwerk Dotternhausen werden jede Stunde zwischen 130.000 m3 bis zu genehmigten 300.000 m3 Luft durch den Drehofen bzw. den Kamin geblasen. Die Menge ist abhängig von dem gerade für den Brennvorgang benötigten Sauerstoff.

  Durch die Abluft aus dem Kamin werden die giftigen Emissionen in die Umwelt abgegeben. Der größte Teil der mit giftigen Emissionen angereicherten Abluft wird auf Grund der Hauptwindrichtung vom Holcim- Zementwerk Dotternhausen Richtung Nord-Ost (Hauptwindrichtung) getragen. In dem Windrichtungskorridor liegen die Städte Balingen, Hechingen, Reutlingen, Stuttgart.
Kommt der Wind aus Osten, sind Schömberg und Rottweil betroffen. Auch die Steilabhänge der Albberge spielen für die Luftströme eine große Rolle (Spoilerwirkung).

2b. Im Gegensatz zu einer Öl-Befeuerung, kann der Brennprozess bei EBS nicht genau 
       kontrolliert werden

Aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzungen der EBS mit Müll kann keine kontrollierte Verbrennung durchgeführt werden wie z. B. bei der Verbrennung mit Öl oder Kohle, da die Wärmewerte des Brennmaterials (Müll), aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung (z. B.: Gelbe Säcke) sehr stark schwanken. Die Brennstoffzusammensetzung von EBS wechseln laufend.
  Bei einer Ölheizung weiß man genau den Wärmewert des Öls sowie dessen Zusammensetzung. Aufgrund der Düsenbohrung erhält man die Menge des Öldurchsatzes in einer bestimmten Zeit und weiß, wie viel Öl in einem bestimmten Zeitraum verbrannt und welche Luftzufuhr-Einstellung benötigt wird, um eine ideale Verbrennung zu erhalten. Bei den Überprüfungen durch den Kaminfeger wird die Einhaltung der Emissionen überwacht. Sind die Werte der Heizanlage einmal richtig eingestellt, ändern sie sich praktisch nicht mehr.
Eine kontrollierte Verbrennung ist bei der Verwendung von EBS (Müll-Mixtur) in Zementwerken aus o. g. Gründen fast nicht möglich.
   Das dürfte mit ein Grund sein, warum das Holcim-Zementwerk die vorgeschriebenen gesetzlichen Werte nicht einhalten kann und daher Sondergenehmigungen benötigt.
Eine Regulierung der Luftschadstoffe zur Klimaverbesserung und Verminderung der Luftschadstoffe lässt sich nur über die Abgasreinigungsanlagen (Filter, Katalysatoren) am Kaminaustritt vornehmen. Die Abluft muss kontinuierlich mit geeichten Messgeräten überwacht werden.

3. Zusammenhang von Grenzwert und Emissionen in der Abluft
Der Grenzwert gibt die zugelassene maximale Schadstoffmenge eines bei einer Verbrennung entstehenden Giftstoffes an, der über das Kamin in die Umwelt ausgestoßen werden darf.
 Maßeinheit: mg/m3   oder  ng/m3   oder  µg/m3
Das absolute Gesamtgewicht der Giftstoffe entscheidet letztendlich über die Belastung und Schädigung von Mensch und Umwelt.
Bei Giftstoffen wie Quecksilber, Thallium, Benzol, Dioxine oder auch Feinstäube (Aerosole) sind schon Millionstel Gramm (Mikrogramm) gesundheitsgefährdend (µg/m3).

Berechnung des Gesamtgewichts der Giftstoffe:

Absolutes Gewicht der Schadstoffmenge = Grenzwert (mg/m3; ng/m3; µg/m3) * Luftmengenstrom ( m3 )

(In den Immissionsschutzgesetzen werden die Grenzwerte z. B. für Stickoxide, Schwefeldioxide, Ammoniak oder Cges (auch TOC oder VOC genannt) u. a. in mg je  m3 an gegeben.)

4. Berechnungsbeispiele:


Stickoxide NO2 (Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid): 

  • Gesetzlicher Grenzwert ab 01.01.2019:   200 mg/m3
  • Im Zementwerk Dotternhausen werden jede Stunde zwischen 130.000 m3    bis zu genehmigten 300.000 m3 Luft (Luftmengenstrom) durch den Drehofen bzw. den Kamin geblasen.

Angenommener Luftmengenstrom für unser Beispiel z. B. 220.000 m3 / Stunde an 330 Arbeitstagen


Bei Einhaltung der Grenzwerte dürfen folgende Schadstoffmengen in die Umwelt geblasen werden:
In der Stunde:   220.000 m3 x 0,0002 kg/m3 =  44 kg
Je Tag:               220.000 m3 x 0,0002 kg/m3 x 24 = 1056 kg
Im Jahr:             220.000 m3 x 0,0002 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 348.480 kg = 348,48 t

Die SCR-Filtertechnik (Katalysator am Kaminende)würde gegenüber der SNCR-Technik (Einblasen von Ammoniak in Brennkammer) eine um ca. 40-50% höhere Reduzierung der Stickoxide erbringen.

Zum Vergleich:
Müllverbrennungsanlagen (MVA) schaffen sogar einen Schadstoffausstoß mit ca. 50-70 mg/m3
Im Jahr:    220.000 m3 x 0,00007 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 121.968 kg = 121,968 t

MVA: 121,968 t   --  Holcim: 348,48 t  -- Was für ein Unterschied!!!!!

Kohlenmonoxid (CO):
Statt wie in der Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschriebenen 50 mg Kohlenmonoxid  pro Kubikmeter Luft wurde der Wert für Holcim auf 1800 mg pro Kubikmeter im Tagesmittel festgelegt.

  • Gesetzlicher Grenzwert ab 01.01.2019:   50 mg/m3
  • Im Zementwerk Dotternhausen werden jede Stunde zwischen 130.000 m3 bis zu genehmigten 300.000 m3 Luft (Luftmengenstrom) durch den Drehofen bzw. den Kamin geblasen.

Angenommener Luftmengenstrom für unser Beispiel z. B. 220.000 m3 / Stunde an 330 Arbeitstagen


Bei Einhaltung der Grenzwerte dürfen folgende Schadstoffmengen in die Umwelt geblasen werden:

In der Stunde:   220.000 m3 x 0,00005 kg/m3 =  11 kg
Je Tag:               220.000 m3 x 0,00005 kg/m3 x 24 = 264 kg
Im Jahr:             220.000 m3 x 0,00005 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 87.120 kg = 87,120 t

 

Durch die Sondergenehmigung wurde für Holcim der Grenzwert auf 1800 mg/m3festgelegt.
Ergebnis: Es sind viel höhere Emissionen erlaubt. Die in die Umwelt geblasenen Schadstoffmengen erhöhen sich um ein Vielfaches:
In der Stunde:    220.000 m3 x 0,0018 kg/m3 =  396 kg
Je Tag:               220.000 m3  x 0,0018 kg/m3 x 24 = 9504 kg = 9,504 t
Im Jahr:             220.000 m3  x 0,0018 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 3.136,320 kg = 3136,32 t

Nach den Holcim-Angaben von 2019 wurde im Jahresmittel CO = 1000,77 mg/m3 gemessen.
Das bedeutet: Im Jahr fallen
220.000 m3  x 0,00100077 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 1743.619,7 kg = 1743,6197 t   CO an

Am 04.05.2020 wurde ein Spitzenwert von 2457 mg/m3 CO  bei Holcim gemessen:
220.000 m3  x 0,002457 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 4281.076,7 kg = 4281,0767 t CO an

Gesetzlich zulässig sind aber nur 87,120 t Kohlenmonoxid CO im Jahr

Ammoniak (NH3):
Für Ammoniak während der Direktbetriebszeit gelten für Holcim 60 mg pro Kubikmeter Luft als Tagesmittel aufgrund der Sondergenehmigung.
Die Verordnung sieht eigentlich nur die Hälfte, 30 mg, vor.

  • Gesetzlicher Grenzwert ab 01.01.2019: 30 mg/m3
  • Im Zementwerk Dotternhausen werden jede Stunde zwischen 130.000 m3    bis zu genehmigten 300.000 m3 Luft (Luftmengenstrom) durch den Drehofen bzw. den Kamin geblasen.

 

Angenommener Luftmengenstrom für unser Beispiel z. B. 220.000 m3 / Stunde an 330 Arbeitstagen


Bei Einhaltung der Grenzwerte dürfen folgende Schadstoffmengen in die Umwelt geblasen werden:

In der Stunde:  220.000 m3 x 0,00003 kg/m3 =  6,6 kg
Je Tag:               220.000 m3  x 0,00003 kg/m3 x 24 = 158,4 kg
Im Jahr:             220.000 m3  x 0,00003 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 52.272 kg = 52,272 t

 

Durch die Sondergenehmigung wurde für Holcim der Grenzwert im Direktbetrieb auf 60 mg/m3   festgelegt.
Ergebnis: Es sind zu bestimmten Zeiten viel höhere Emissionen erlaubt. Die in die Umwelt geblasenen Schadstoffmengen erhöhen sich um das Doppelte bei Ammoniak.
In der Stunde:   220.000 m3 x 0,00006 kg/m3 =  13,2 kg
Je Tag:               220.000 m3 x 0,00006 kg/m3 x 24 = 316,8 kg = 0,3168 t
Im Jahr:             220.000 m3 x 0,00006 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 104.544 kg = 104,544 t

Gesamtkohlenstoff (Cges):
Das Dotternhausener Werk darf 50 mg Gesamtkohlenstoff im Tagesmittel ausstoßen, hier sieht der Grenzwert nur 10 mg vor.

  • Gesetzlicher Grenzwert ab 01.01.2019: 10 mg/m3
  • Im Zementwerk Dotternhausen werden jede Stunde zwischen 130.000 m3 bis zu genehmigten 300.000 m3 Luft (Luftmengenstrom) durch den Drehofen bzw. den Kamin geblasen.

 

Angenommener Luftmengenstrom für unser Beispiel z. B. 220.000 m3 / Stunde an 330 Arbeitstagen


Bei Einhaltung der Grenzwerte dürfen folgende Schadstoffmengen in die Umwelt geblasen werden:
In der Stunde:   220.000 m3 x 0,00001 kg/m3 =  2,2 kg
Je Tag:               220.000 m3 x 0,00001 kg/m3 x 24 = 52,8 kg
Im Jahr:             220.000 m3 x 0,00001 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 17.424 kg = 17,424 t


Durch die Sondergenehmigung wurde für Holcim der Grenzwert auf 50 mg/m3  festgelegt.
Ergebnis: Es sind viel höhere Emissionen erlaubt. Die in die Umwelt geblasenen Schadstoffmengen erhöhen sich um ein Vielfaches:
In der Stunde:   220000 m3 x 0,00005 kg/m3 =  11 kg
Je Tag:               220000 m3 x 0,00005 kg/m3 x 24 = 264 kg
Im Jahr:             220000 m3 x 0,00005 kg/m3 x 24 x 330 Betriebstage = 87.120 kg = 87,120 t

5. Fazit: Die Schadstoffmenge der Abluft aus dem Kamin (gemessen in Tonnen, Kilogramm) macht die Luftverschmutzung aus und nicht die Grenzwerte.
Wenn Holcim immer wieder verkündet, die Grenzwerte werden alle eingehalten und sogar weit unterschritten, bezieht sich das immer auf die vom Regierungspräsidium genehmigten Grenzwerte der Sondergenehmigung. Je großzügiger die Ausnahmen gewährt werden, umso weniger besteht die Gefahr der Überschreitung durch Holcim. Die Behörden ersparen sich so ein eingreifen. Umwelt und Gesundheit werden aber durch die Spitzenwerte belastet.
Die Sondergenehmigung für höhere Grenzwerte des Regierungspräsidium für das Holcim-Zementwerk-Dotternhausen zählt zu den großzügigsten in ganz Deutschland und liegt weit über den gesetzlichen Grenzwerten, die ab 01.01.2019 gelten.

6. Abhilfe: Die Schadstoffe aus dem Zementwerk in Dotternhausen könnten schnell und einfach um 50-6o % durch SCR Filteranlagen, heute Stand der Technik, von einer Stunde auf die andere reduziert werden. Es würde bedeuten, dass doppelt so viel Schadstoffe verhindert würden, als die ganze Industrie der Stadt Stuttgart heute ausstößt.

Autor: Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

05.02.2021

Die Nerven liegen blank

Durch das Knattern und Rattern der neuen Holcim-Seilbahn wird das Verständnis der Bürger überstrapaziert!!!

Eine Anwohnerin und Betroffene, die an der Seilbahnstrecke wohnt und direkt betroffen ist, schreibt:

  • Die Seilbahn ist deutlich zu laut. Anlieger werden durch die Seilbahngeräusche gewaltig gestört. Die Wohnwerte werden erheblich beeinträchtigt sowie die Grundstückswerte stark gemindert. Selbst in der Natur sind die Störungen nicht mehr hinnehmbar.
    Eigentlich sollte diese Seilbahn stillgelegt werden, bis eine Lösung für die Lärmbelästigung gefunden wurde.
  • Zudem ist immer noch unklar, ob es noch öfter passiert, dass Loren während der Fahrt entleeren, umkippen und damit Bürger gefährden.
  • Die beantragte Süderweiterung wird uns einen großen Teil unseres Naherholungsgebiete Plettenberg rauben. Biotope, Fauna und Flora und selbst  seltenste Vogelarten werden zerstört.
    Es bleibt zu hoffen, dass nun das zuständige Regierungspräsidium zugunsten von Mensch und Natur entscheidet.
  • Die Rauchgasreinigungen des Zementkonzerns sind veraltet und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik (heute: Katalysatorische Reinigungssysteme).
    Emissionen können nur durch Ausnahmegenehmigungen eingehalten werden.
    Die Emissionsbelastungen und Einhaltung der Grenzwerte lassen sich nicht bis auf die Halbstundenmittelwerte nachvollziehen, da der Einbau einer elektronischen Fernüberwachung vom Konzern ausbleibt. Das RP Tübingen weigert sich, diese Messwerte herauszugeben.
    Die am meisten toxischen Stoffe werden nur einmal jährlich nach Vorankündigung gemessen.
  • Neben den Zementherstellungsbelastungen gibt es noch zusätzliche Emissionen durch ein Großkraftwerk zur Stromerzeugung mit der "dreckigen" Ölschieferverbrennung. Die Höhe der Emissionen der Ölschieferverschwelung werden vom Konzern verschwiegen, da bei der Ölschieferverschwelung weit höhere Emissionen erzeugt werden.
    Die Offenlegung der Emissionswerte sind laut Holcim Betriebsgeheimnisse.

    Vergleich der Heizwerte:
      3500  kJ/kg  Ölschiefer *)
    35000 kJ/kg  Steinkohle
    *) Anzumerken ist, dass bei der Ölschieferverbrennung weit höhere Giftstoffe freigesetzt werden als bei Steinkohle.
  • Durch die Zufeuerung von Abfall, u.a. auch Sondermüll, der als Brennstoff in der Zementproduktion verwendet wird, entstehen durch den Zulieferverkehr gewaltige Belastungen durch starkes LKW-Verkehrsaufkommen (Lärm) und deren Abgase für die Bürger der Gemeinde Dotternhausen und Umgebung.
  • Die Sprengungen im Steinbruch rütteln regelmäßig an unseren Häusern oder erschrecken uns und unsere Kinder. Unklar bleibt, inwiefern Schäden an Gebäuden den Sprengungen zuzuordnen sind.
  • usw.usw.

Das Maß ist voll, unser Verständnis ist längst überstrapaziert.


Da hilft auch kein noch so marketingweichgespültes,
nichtssagendes
Schreiben, das an die Anlieger der Seilbahnstrecke vom Holcim-Zement-Werk erging (siehe beigefügte Anlage).

Frage: "Wann wachen unsere Behörden und Politiker endlich auf und schützen die Menschen und die Natur vor Ort nachhaltig vor solchen nicht durch Gesetz gedeckten gesundheitsschädigenden und sachwertmindernden Belastungen??????

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An unsere Nachbarschaft im Bereich der Seilbahn
Schreiben von Holcim an die Anlieger
20210205-holcim an Anwohner.pdf
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10.10.2020

Sind Ängste berechtigt???
Die in dem Leserbrief vom 07.10.2020 geäußerten Ängste von Renate Schmidt sind sicherlich nicht von der Hand zu weisen, wenn man die kurz unten stehende zusammengefasste Chronologie liest.

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Chronologie-Grenzwerterhöhung
Chronologie-Grenzwerterhöhung.pdf
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26.09.2020

Warum kann Schwenk-Zement Grenzwerte einhalten und Holcim Dotternhausen nicht???

 

Seit Jahren fordert NUZ die veraltete SNCR-Filteranlage bei Holcim Dotternhausen mit einer SCR-Filteranlage, die dem heutigen Stand der Technik entspricht, zu ergänzen.

Holcim wehrt sich vehement dagegen. Sie konnte sich bis jetzt immer wieder auf "die Hilfe" des Regierungspräsidium Tübingen verlassen. Zwar hat das RP Tübingen bereits schriftlich 2015 Holcim angedroht, wenn die gesetzlichen Grenzwerte zum 01.01.2019 nicht eingehalten werden, verliert Holcim die Betriebsgenehmigung.
Ab 01.01.2019 wurden die Grenzwerte vom Gesetzgeber durch die 17. BImSchV, Anlage 3 drastisch reduziert. Über ein Jahr lang in 2015 bis 2016 wurde dann auch vom RP Tübingen vehement die Nachrüstung der SCR-Filter gefordert.
Was tat das RP Tübingen danach? Es wurden über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus, im Februar 2017 viel höhere Überschreitungsmöglichkeiten (Grenzwerte) genehmigt. Das RP Tübingen genehmigte Holcim im Dezember 2018 nochmals schnell durch eine Sondergenehmigung für Kohlemonoxyde nochmals viel zu hohe Grenzwerte von 1800 mg.


Holcim war damit nicht mehr gezwungen, moderne SCR-Filteranlagen einzubauen. 


Ganz anders bei Schwenk Zement KG im Werk Mergelstetten. Dort wurde eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende SCR-Filteranlage eingebaut.
Folge: Schwenk Zement KG, Werk Mergelstetten kann die neuen niederen Grenzwerte der 17. BImSchV einhalten und liegt sogar weit darunter.
Schwenk Zement tat etwas für die in ihrem Bereich wohnenden Menschen sowie der Umwelt, durch drastische Senkung der Emissionen.

Die Werte können in beiliegender PDF-Datei von Schwenk Zement KG, Werk Mergelstetten nachgelesen werden:
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Emissionen der Ofenanlage des Zementwerkes Heidenheim-Mergelstetten nach §23 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen /17.BImSchV).
Berichtzeitraum: 01.01. bis 31.12.2019

 

Anmerkung:

Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV)

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Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Emissionen der Ofenanlage des Zementwerkes Heidenheim-Mergelstetten
Werte können in beiliegender PDF-Datei von Schwenk Zement KG, Werk Mergelstetten nachgelesen werden:
Berichtszeitraum: 01.01. - 31.12.2019
2019-SCR-Mergelstetten.pdf
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Bodenuntersuchung auf Schwermetalle durch die BI pro-Plettenberg 1. Quartal 2017
Die Proben wurden an 8 Orten genommen die keiner landwirtschaftlichen Nutzung unterzogen werden, die einen Düngemitteleinsatz erfordern
würden, was eine Belastung durch Düngemittel somit ausschließt. Es wurden Einzelproben aus einer Tiefe von zirka 10 cm bis 15 cm
entnommen. Das heißt, die Überschreitung der sogenannten Hintergrundbelastung (natürliche Bodenbelastung) müsste durch direkten Eintrag
oder über Luftverfrachtung entstanden sein. Auffällig ist die Ausbreitungsrichtung in Punkto Grenzwertüberschreitungen von Süden nach
Nordost, die wiederum auf die Hauptwindrichtung in Baden Württemberg schließen lässt. Bestätigt wird diese Annahme durch die Bodendaten
des LGRB, die eben diese Ausbreitung in Bezug auf Schwermetallbelastung ebenso aufzeigt.
Da wir unsere Untersuchung nur auf wenige, jedoch aussagefähige Punkte beschränkten, haben wir die Karten des LGRB in unsere Auswertung
mit einbezogen. Beim genauen Betrachten der sogenannten Hintergrundbelastung, also natürliche Belastung, traten erhebliche Zweifel auf, ob
es sich tatsächlich um natürliche Belastungen handelt.

Download
Bodenuntersuchung auf Schwermetalle
In der Anlage befindet sich das Ergebnis der Bodenprobe vom 1. Quartal 2017, die Martin Stussak durchgeführt hat.
Die Ergebnisse sind hochinteressant.
Damals wurde noch kein Glas von holcim mit verbrannt!!!
Durch die Glasverbrennung dürften die Ergebnisse nicht besser geworden sein.
BodenUntersuchug von Stussak.pdf
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05.05.2000 - Zur Erinnerung:

Antrag der Abg. Walter, Kretschmann, Oelmayer, Dr. Schäfer, Stolz  Bündnis 90/Die Grünen

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Antrag der Abgeordneten Bündnis 90/Die Grünen und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr
Thema: Ausweitung der Mitverbrennung von Abfällen im Zementwerk
Auszug aus Begründung: .... Wir haben damals mehrfach deutlich gemacht, dass die in den Genehmigungsbescheiden enthaltenen Emissionsgrenzwerte von den eigentlich gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten für die Mitverbrennung von Abfällen (sog. Mischgrenzwerte auf der Grundlage von § 5 Abs. 3 der 17. BImSchV) deutlich abweichen, ohne dass es dafür nachvollziehbare Gründe (z.B. wirtschaftliche Unvertretbarkeit) gegeben hätte.
Nach unserer Auffassung – dies haben wir mehrfach deutlich gemacht – sind die damals ausgesprochenen Genehmigungen rechtswidrig ergangen.
12_5159_D-Kretschmann.pdf
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10.07.1998 - Zur Erinnerung:

Antrag des Abg. Winfried Kretschmann u. a. Bündnis 90/Die Grünen

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Antrag des Abg. Winfried Kretschmann u. a. Bündnis 90/Die Grünen
Antrag des Abg. Winfried Kretschmann u. a. Bündnis 90/Die Grünen
und
Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr
Verbrennung von Abfällen in den Zementwerken Allmendingen und Schelklingen

hier: Stand der Technik
ob sie die Auffassung teilt, daß es ausgehend vom Stand der Technik möglich
ist, ähnlich wie bei Müllverbrennungsanlagen auch bei Zementwerken
spezielle Rauchgasreinigungsanlagen (z. B. Aktivkohlefilter, SCR- bzw
SNCR-Anlagen etc.) einzubauen,
Kretschmann.pdf
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Giftmüll - Killer, die im Abfall lauern

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odysso - Wissen im SWR

 

Giftmüll - Zeitbomben im Untergrund

 

11.7.2019 | 22.00 Uhr | Filmdauer 44:36 min

 

Verfügbar bis: 11.7.2024, 9.00

 

 

 

 

Wir produzieren Unmengen Müll, auch giftigen Müll. Was passiert damit und wo werden die giftigen Abfälle gelagert?
Und sind sie dort auch auf ewig sicher verwahrt?

 

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odysso - Wissen im SWR

 

Giftmüll
- Killer, die im Abfall lauern

 

11.7.2019 | 22.00 Uhr | Filmdauer  2:26 min

 

Verfügbar bis: 11.7.2024, 9.00

 

 

 

Bei der Müllverbrennung bleibt am Ende ein Giftcocktail übrig, der es in sich hat. "Die Großen Vier" sind wahre Killer - und auch die gefürchteten Dioxine können entstehen.

 

 

 

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odysso - Wissen im SWR

 

Giftmüll
- Alles sicher? Von wegen!

 

11.7.2019 | 22.00 Uhr | Filmdauer 8:34 min

 

Verfügbar bis: 11.7.2024, 9.00

 

 

Konkrete Gefahren werden in Langzeitsicherheitsgutachten nicht ausreichend berücksichtigt. Nun kommt heraus: Salzbergwerk Heilbronn doch nicht so stabil, wie über Jahre behauptet.

 

 

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odysso - Wissen im SWR

 

Giftmüll
- Zeitbombe unter Tage

 

11.7.2019 | 22.00 Uhr | Filmdauer 8:21 min

 

Verfügbar bis: 11.7.2024, 9.00

 

 

Millionen Tonnen Giftmüll werden im Salzbergwerk Heilbronn/Kochendorf entsorgt. Experten befürchten: Der gefährliche Abfall ist dort auf lange Zeit nicht sicher!

 

 

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odysso - Wissen im SWR

 

Giftmüll
- Wie aus Giftmüll ein Baustoff 
   wird

 

11.7.2019 | 22.00 Uhr | Filmdauer 6:11 min

 

Verfügbar bis: 11.7.2024, 9.00

 

 

Enorm viele gefährliche Abfälle landen in alten Bergwerken und nicht in dafür geschaffenen Untertagedeponien. Ein einträgliches Geschäft für Bergwerksbetreiber und Abfallbranche.

 

 

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odysso - Wissen im SWR

 

Giftmüll -
Wehe wenn das Wasser kommt!

 

11.7.2019 | 22.00 Uhr | Filmdauer 7:32 min

 

Verfügbar bis: 11.7.2024, 9.00

 

 

Giftmüll ist in Salzbergwerken nur sicher, solang kein Wasser eindringt. Enorm viele Salzbergwerke sind aber bereits abgesoffen. Experten sagen: Das droht auch in Heilbronn.

 

 

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odysso - Wissen im SWR

 

Giftmüll

- Altlasten sanieren

 

11.7.2019 | 22.00 Uhr | Filmdauer 6:03 min

 

Verfügbar bis: 11.7.2024, 9.00

 

 

Bis Mitte der 70er Jahre wurde Giftmüll oft sorglos im Boden verbuddelt. Die Sanierung der Altlasten ist teuer und aufwendig. Zwei Verfahren werden vorgestellt.

 

 

 

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Wir fordern von Holcim den Einbau geeigneter Filter

 

Sehr geehrter Herr Landrat Pauli,
sehr geehrter Herr Umweltreferent Grieser,

Durch Anfragen an das Regierungspräsidium Tübingen und unzureichenden Antworten zu Schallemissionen und Abgasemissionen des Zementwerkes in Dotterhausen wurden wir, NUZ, vom RP Tü darauf hingewiesen, dass nochmals orientierenden Lärmmessungen von Herrn Körner, Landratsamt Zollernalbkreis, beantragt und vorgenommen werden sollten und könnten.

Dies fordern wir nun ein und beantragen  im Namen vieler Bürger konkrete sofortige Lärmimmissionsmessungen und Luftschadstoffmessungen  und  konkret des Grundstückseigentümers   am Grundstück Schömberger Str.2, (die Genehmigung der Eigentümer liegt vor), sowie an der Buswartestelle B 27 und an der Bergstation Seilbahn Dotternhausen, über mehrere Tage und Wochen , auch zu Nachtzeiten, entsprechend dem Hinweis des RP Tü Lärmmessungen  vorzunehmen.  Hier werden immer wieder erhebliche Lärmüberschreitungen und Luftschadstoffüberschreitungen durch  Lärm-, Staub- und Verbrennungsrückstände ( Russflocken), gemeldet. Trotz polizeilichen Anzeigen auch aus Dormettingen ist  leider  nichts  konkretes  geschehen.  Wir bitten auch die LUBW zu veranlassen,dass diese bei der Bushaltestelle an der B27 Stickstoffdioxid- Passivsammler für mindestens ein Jahr aufstellt, auswertet und die Auswertungen monatlich öffentlich bekannt gibt und zwar über das Landratsamt Umweltamt, da leider die Gemeinde Dotternhausen solche Überprüfungen nicht unterstützt.

Bei Recherchen durch die NUZ e.V. sind wir auf das sehr umfassende Energie- und Klimaschutzkonzept Zollernalbkreis der Energieagentur Zollernalb gmbH, verantwortlich Willi Griesser, gestoßen!
In diesem Energie- und Klimaschutzkonzept für den Zollernalbkreis ( über 120 Seiten)  wird mehrfach darauf hingewiesen, dass auch die Umweltbelastungen durch Holcim berücksichtigt worden seien, insbesonders auf die Belastungen pro Kopf des Landkreises.
Wir fragen aber schon, was hat die Hälfte der Kreisbewohner mit den Schadstoffausstössen von Holcim zu tun. Sollen da einfach unangenehme Statistiken geschönt werden ??

Die angeblichen Berücksichtigungen von Holcim-Luftschadstoffbelastungen müssen wir stark anzweifeln, denn die Veröffentlichungen der LUBW = Landesanstalt für Umwelt BW für die Landkreise in Baden Württemberg zeigen ganz andere Zahlenwerte.

Der Zollernalbkreis gehört von allen Landkreisen Bad. Würrt.  mit zu den höchst belastenden Landkreisen in Baden Württemberg, speziell durch unglaubliche Werte von Holcim bei Stickstoffoxiden, Kohlestoffdioxiden, Schwefel, Schwermetallen, Dioxinen und Furane.
Dies kann man in den Umweltberichten der LUBW 2012 und 2014, leider ist der Umweltbericht 2016 immer noch nicht veröffentlicht, für die Hauptschadstoffe nachlesen.
Dabei ist es der wichtigste der Schadstoffvergleiche der Baden-Württ. Industrie.
Auch eine Übersicht des Landesbergamtes auf Anfrage zeigen die teils unglaublichen Schadstoffbelastungen durch das Zementwerk, besonders durch Ölschieferverbrennung aber auch des Pelletswerks in Dotternhausen, immerhin so viel Stickoxidausstoss wie die Industrie der ganzen Stadt Balingen.

Wir fragen und bitten um Antwort, sind diese Emissionswerte des Zementwerkes Dotternhausen oder auch der Pelletsherstellung  in Dotternhausen einfach  bei diesem Klimaschutzkonzept ausgeklammert worden???

Bei
•    rd. 1000 t jährlichen Stickoxiden,
•    800 t Schwiefeldioxiden,
•    Bezolen, 
•    Schwermetallen,
•    Dioxinen und
•    Furanen 
gehören wir zu den belastendsten Landkreisen in Baden Wüttenberg überhaupt.

Wir haben immer wieder auf diese Höchstbelastungen hingewiesen.

Wir fordern von Holcim den Einbau geeigneter Filter, insbesonders von SCR Katalysatoren und die gleichen Abgasreinigungen wie in Müllverbrennungsanlagen vorhanden sind.

Wir bitten, dies auch seitens des Landkreises im Interesse der Gesundheit der Bürger zu fordern und zu unterstützen und dem neuen Kreistag einen Informationsbericht vorzulegen.

Giftige Plastik und Abfallentsorgungen darf es in ungeeigneten Zementwerken nicht geben.
Auf unserer Homepage können Sie vieles nachlesen und prüfen. 

Ihr Norbert Majer 1.Vorsitzender NUZ e.V.

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Verstoß gegen die Pressefreiheit – Der Fisch stinkt oben vom Kopf!

Werte Mitbürger

 

Das Amtsblatt Dotternhausen druckt weder redaktionellen Teil noch kostenpflichtige Anzeigen von mir oder dem Verein ab. Wer kennt einen RA der bezgl. Presserecht Erfahrungen hat. Bitte sofort bei mir melden.

 

Bitte Info möglichst vielen Leuten versenden, vor allem den Link mit YouTube Beitrag „Giftschleuder Zementwerke“.

 

Möglichst vielen Leuten! Der Verstoss der Pressefreiheit wird ausgesessen!

 

Die wöchentliche Flut von Klagen und Beschwerden von Holcim und Gemeindeseite sind unerträglich und bald nicht mehr auszuhalten.

 

Es geht hier um mehr. Bestehende Gesetze müssen eingehalten werden. Und wenn sich die Staatsanwaltschaft hinweg duckt, stimmt in unserem Staat irgendetwas nicht mehr.

 

Die Geldgier mancher Konzerne frisst die Demokratie auf!

 

Zu was haben wir Naturschutzgesetze, wenn besonders geschützte Vögel einfach weggesprengt werden. Das Landratsamt war darüber informiert aber der Landrat war genau in dieser Zeit beim Wandern!!!

 

Inzwischen steht fest, dass das Landratsamt oder zumindest Teile davon in diesen teuflischen Plan miteingeweiht waren, auch in die Rodung. O. Jedenfalls haben Sie sich mit anderen Behörden abgesprochen und diese Straftat verdeckt.

 

Meine ganze Hoffnungen liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft die den Vorfall auf dem Tisch hat.

 

Oder was ist mit dem Holcim-Gutachter Dr. Tränkle: Er erstellt vorsätzlich falsche Gutachten und der Regionalverband liegt diese deutlich erkennbar getürkten Berichte der Regionalversammlung zur Abstimmung vor. Dr. Seidemann hat dies schon länger gewusst.

 

Und wie ist der Vorgang im Gemeinderat in Balingen zu bewerten: Laut Verwaltung seien sie nicht betroffen und sollen keine Meinung haben!!!

 

Der Fisch stinkt oben vom Kopf! Arme Bananenkolonie Zollernalb!

 

Siegfried Rall

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Zum Nachlesen: Presserechtlicher Leitfäden für Amtsblätter
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