27.10.2023
Regierungspräsidium erteilt Betriebserlaubnis für die Plettenberg-Seilbahn der Firma Holcim in Dotternhausen (Zollernalbkreis)
Die Erlaubnis gilt ab dem 30. Oktober/ Fahrgeschwindigkeit bleibt aus Gründen des Lärmschutzes begrenzt.
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Firma Holcim die Betriebserlaubnis für die Plettenbergseilbahn in Dotternhausen (Zollernalbkreis) erteilt. Aus Lärmschutzgründen wird nur eine maximale Fahrgeschwindigkeit der Seilbahn von 4,8 Meter pro Sekunde erlaubt. Für eine höhere Fahrgeschwindigkeit - die Seilbahn könnte technisch mit bis zu 5,2 Meter pro Sekunde fahren – liegen aus Sicht des RP gegenwärtig die Voraussetzungen nicht vor.
Zuletzt hatte die am RP angesiedelte Landesbergdirektion, die landesweit für die Aufsicht von Seilbahnen zuständig ist, der Firma Holcim eine bis zum 29. Oktober 2023 befristete, vorläufige Betriebserlaubnis erteilt. Die nun erteilte Betriebserlaubnis gilt ab dem 30. Oktober.
Wie das RP mitteilt, haben Lärmmessungen des TÜV Süd und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im September jeweils ergeben, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der benachbarten Wohnsiedlung vor Lärm nur bei der gestatteten Fahrgeschwindigkeit von 4,8 Meter pro Sekunde eingehalten werden. Die Seilbahn darf so an Werktagen von 6 bis 22 Uhr betrieben werden. Darüber hinaus hat die Behörde eine Kontrollmessung des Lärms bis Mitte kommenden Jahres angeordnet.
Quelle: pressestelle@rpf.bwl.de
27.07.2022
Hat der Einspruch der NUZ hinsichtliche einer evtl. endgültigen Genehmigung doch etwas bewirkt ???
Das folgende Schreiben wurde vorab am 21.07.2022 an das RP Freiburg, Landesbergamt wegen Seilbahn per E-Mail gesandt
Sehr geehrter Herr Pro. Dr.Jörg-Detlef Eckhardt, sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Axel Brasse!
Als 1.Vorsitzender des inzwischen als Umweltvereinigung vom Umweltministerium anerkannter Umweltverein beantrage ich, die am 31.7.2022 auslaufendende
vorläufige Genehmigung n i c h t in eine allgemeine Betriebsgenehmigung umzuwandeln, sondern allenfalls nochmals eine weiter vorläufige Betriebsgenehmigung für die Dauer von max. einem Halben Jahr zu gewähren!
Der seit nahezu 2 Jahre laufende vorläufige Betrieb hat eindeutig gezeigt, dass diese Seilbahn keinesfalls den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses des
Reg.Präs.Tü vom entspricht. Viele Punkte in diesem Planfeststellungsbeschluss werden nach wie vor nicht erfüllt und eingehalten und müssen genauestens im
Zuge der Betriebsgenehmigung überprüft werden!
Zwar dürfte der Betreiber Holcim erst die letzten Tage Lärmmessgutachten vorgelegt haben, die aber keinesfalls in kürzester Zeit vom Landesbergamt geprüft und
anerkannt werden können.
1. Wurden die vom Landesbergamt an Holcim schriftlich erteilten Termine zur Vorlage der Messergebnisse erneut (wie üblich) nicht eingehalten, um
die Behörden in Zugzwang für Genehmigungen zu bringen mit Argumenten, wir müssen dann den Betrieb einstellen. Wenn Holcim den Auflagen der Behörden, insbes. im Planfeststellungsbeschluss oder
auch in den vorläufigen Betriebsgenehmigungen nicht nach kommt, liegt die Verantwortung ausschließlich bei Holcim selbst. Einem Erpressungsversuch darf sich die Behörde
nicht beugen.
2. Die Abnahme und der Gebrauch dieser Seilbahn muss nach dem Planfeststellungsbeschluss von unabhängigen Instituten bestätigt werden. Dies können
aber keinesfalls dieselben Gutachter und Institiute sein, die schon für die zweifellos fehlerhafte Planung, Konstruktion und den Bau und jetzigen Betrieb tätig waren! Dass diese Fehler vorhanden
sind, hat die nahezu 2 jährige vorläufige Betriebszeit eindeutig aufgezeigt! Keiner dieser Beteiligten wird seine eigenen Fehler mit erheblichen Kostenfolgen wohl zugeben und möglichst
kaschieren! Genau dies muss das Landesbergamt als verantwortliche Behörde verhindern!
Die evtl. jetzt vorgelegten Messprotokolle sind wohl fehlerhaft und getürkt, auch hinsichtlich Messzeiten, Bahnschnelllaufbetrieb, Wetter usw. Angeblich haben bei
zwei Wohnhäuser im allgemeinen Wohngebiet, an denen die Immissionswerte bei ebenfalls zu spät durchgeführten ersten Messungen überschritten wurden, ohne Vorankündigungen erst vor wenigen
Tagen weitere Messungen statt gefunden. Wir gehen davon aus, dass diese Messungen von den Instituten manipuliert wurden 8 z. B. langsamere Laufzeiten, Messungen nicht unter Vollbelastung
usw.). die auch schon für den Planfeststellungsbeschluss falsche Prognosen erstellt haben und angeblich Vergleichsmessungen in CHur und Bad Ausee lt. Planfeststellungsbeschluss vorgenommen haben
sollen. Vermutlich wurden dort nur viel weniger belastete Personenseilbahnen begutachtet, nicht dagegen solche Seilbahnen mit so hohen Gewichtstransporten!
Es wurden im Planfeststellungsbeschluss folgende Feststellungen getroffen: Neue Seilbahn würde eine Reduzierung und Unterschreitung der Lärmgrenzwerte nach TA
Luft um 6 dB ( Gesamte Strecke)bringen. Es gäbe keine tonhaltigen Geräusche, der bisherige Lärm bei Überfahrten an den Masten würde entfallen. Der Sachverständige bestätigt
ausdrücklich, dass bei den Hohlrundmasten k e i n e Dröngeräusche auftreten werden.
Es wurde versucht, durch mehrfache angebliche Verbesserungsmassnahmen, zuletzt durch Schallbauten am Mast 7, den unerträglichen tatsächlichen Lärm der Seilbahn zu
verringern, was allenfalls an wenigen Messstellen vielleicht verbessert wurde. Das Drönen der Rundholmasten ist nach wie vor vorhanden, insbes. auch in den Waldgebieten zwischen Wohnort und
Bergstation. Selbst ein Lärmpegel knapp unter den TA Luft Grenzwerten ist bei über 9 stündigen Laufzeiten mit Lorentaktzeiten von 4-9 Sekunden erheblich gesundheitsgefährdent und bringt für die
Grundstücksbesitzer erhebliche Wertverluste Ihrer Grundstücke!
Die Seilbahn ist weder betriebssichererer geworden, noch kann diese fehlerhaft entwickelte Konstruktion, angeblich als Personenseilbahn gepaart mit einer
Materialseilbahn, die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses noch des Landesseilbahngesetzes erfüllen. Das Versprechen der größten Sicherheitsvorgaben durch die Personenbenutzung ist
keinesfalls erfüllt!
Die Seilbahn stellt sich nach wie vor täglich mehrfach selbst aus Betriebssicherungsgründen durch Sensoren selbst ab, bis sich wohl die Mastschwingungen
wieder beruhigt haben.
Auch läuft die Seilbahn viel zu schnell!!!! In weiteren vorläufigen Genehmigungen müssen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgeschrieben werden, denn die
Tagestonnentransporte sind auf 4000t beschränkt!
Die alten Stützenfundamente sind für die neuen Rundstützen keinesfalls statisch geeignet und ein erhebliches Sicherheitsrisiko!
Wenn keine weiteren erheblichen Verbesserungen der Belästigungen und der Sicherheitsvorschriften eintreten, dazu gehören neben den Schutzgüter Mensch auch
die Schutzgüter Tiere und Umwelt allgemein, darf auch keine endgültige Betriebsgenehmigung erteilt werden.
Das Betriebs- Risiko oder gar ein vorübergehender oder gänzlicher Ausfall liegt ausschließlich beim Betreiber Holcim. Die Loren verlieren nach wie vor Material und
verschmutzen Gebäude und Grundstücke, vor allem die an der Hayden- und Plettenberg Strasse liegende. Zeugen: Befragung der Anlieger!
Auch werden alle Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, die Seilbahnbetriebszeiten würden nur noch 9 Std und bis max. 18 Uhr Abend durch die wesentliche
Kapazitäterweiterung nicht überschritten, nicht eingehalten und sind in einer weiteren Betriebsgenehmigung nochmals genau zu definieren. Die Seilbahn läuft nun nahezu 2 Jahre
nahezu täglich 13 bis 14 Std , meist auch Samstags. Dadurch ist auch anzunehmen, dass die Höchstmenge von täglich max 4000 t wesentlich überschritten sind. Diese Seilbahn ist den Anliegern und
der Umwelt nicht zumutbar und entspricht nicht dem heute möglichen technischen Stand. Die enormen Traglasten der gefüllten Loren wurden bei der angeblich als Personenseilbahn
entwickelten Konstruktion mit erheblichen notwendigen Bremswirkungen und Belastungen der Seile in diesem Gelände nicht berücksichtigt.
Nahezu alle diese jetzt beim vorläufigen Betrieb sich ergebenden Mängel wurden in der Öffentlichen Anhörung bereits von den Anliegern angesprochen.
Auch der nunmehr anerkannte Umweltverein NUZ hat seine Bedenken bereits damals vorgebracht und Widerspruch eingelegt und ist somit weiter im Verfahren beteiligt!
Im Planfeststellungsbeschlußs wird behauptet, allgemeine Wohngebiete seien gar nicht betroffen und vorhanden. Alle Dienstbarkeiten lägen vor! Beides falsch
!!!
Wie Holcim mit der Verantwortung umgeht, zeigen Aussagen zum Lärm der Seilbahn außerhalb des eingehausten Mast 7, die allenfalls für ein paar
Wohngebäude leichte Verbesserungen bringt, "sollen wir nun auch noch Rehe vor dem Seilbahnlärm schützen."
Die gesamte Seilbahn in Ihrer vollen Länge hat die Verpflichtung, auf alle Schutzgüter in gleicher Weise Rücksicht zu nehmen und die Vorschriften für eine solche
Anlage insgesamt einzuhalten, auch die Vorschriften der Bundes- und Landesnaturschutzgesetze.
Zudem hat jetzt eine Enteignungsbehörde beim RP TÜ entschieden, dass eine Eintragung von Zwangsdienstbarkeiten wohl nicht rechtmäßig
sind.
Vermutlich dürfte auch das Landesseilbahngesetz für diese Materialseilbahn gar nicht die Rechtsgrundlage bilden, zumal die Genehmigung diser
Seilbahn durch das Verkehrsministerium lange nach dem Planfeststellungsbeschluss nur wenige Tage vor der ersten vorläufigen Betriebsgenehmigung beantragt und erteilt wurde.
Sicherlich wird Holcim dagegen in Berufung gehen. Dies ist eh die Masche dieses Großkonzerns, alles zu verschweigen und zu verheimlichen und gegen alles
in Widerspruch zu gehen, was dem Großkonzern nicht passt! Viel Falschdarstellungen konnten schon aufgedeckt werden.
Bis aber die Frage der Dienstbarkeiten, die Holcim für viele Grundstücke nach wie vor nicht besitzt, entschieden ist, kann und darf eine endgültige
Betriebsgenehmigung keinesfalls erteilt werden. Auch nach wie vor fraglich ist die Genehmigung einer Süderweiterung des Steinbruches. Auch dieses Verfahren sollte abgewartet werden.
Deshalb darf bis zu intensiven Überprüfung aller Unterlagen allenfalls eine weitere kurze vorläufige Betriebsgenehmigung durch das Landesbergamt erteilt werden, wie
schon oben erwähnt.
Wir beantragen als anerkannte Umweltvereinigung zunächt die Übersendung der Lärmmessgutachten einschließlich Abnahme-Protokolle nach dem
UIG.
Für den Verein NUZ e.V. Norbert Majer 1.Vorsitzender
16.06.2021
NUZ stellt Antrag auf auf Umweltinformations-auskünften-Seilbahn Holcim Dotternhausen
siehe Anlage
07.01.2020
NUZ fordert Gemeinde Dotternhausen zur Klage auf
Im Namen des NUZ e.V. stelle ich bei Ihnen den Antrag, dass Sie als verantwortlich Handelnde der Gemeinde Dotternhausen eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des RP TÜ einreichen, um zunächst die Klagemöglichkeitsfristen nicht zu versäumen.
16.12.2019
Achtung: Klagefristen beachten!!!
Wie immer sind leider die Fristen vom RP so über die Feiertage gelegt, dass möglichst keine Sitzungen und Besprechungen der Betroffenen stattfinden können, geschweige evtl. ein Rechtsanwalt befragt werden kann.
Sicherlich ist es keine Absicht!!!!!
Folgendes ist zu beachten und zu unterscheiden:
1. Klage
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss
kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingelegt werden.
2. Anfechtungsklage
Gegen die Anordnung auf
Sofortvollzug kann ein Antrag nach §§ 80 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4, 80a Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der
Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gestellt werden.
Frist endet am 15.01.2020
05.12.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss zu o. g. Verfahren am 05.12.2019 erlassen und bittet um Kenntnisnahme. Im Anhang
erhalten Sie eine elektronische Ausfertigung des Beschlusses.
Der Originalbeschluss mit den festgestellten Planunterlagen kann beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24 eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Letsch
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN
REFERAT 24 – Recht, Planfeststellung
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Telefon: +49 (0) 7071 / 757-3294
Telefax: +49 (0) 7071 / 757-3190
E-Mail: jonas.letsch@rpt.bwl.de
Internet: www.rp-tuebingen.de
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Holcim (Süddeutschland) GmbH für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren durch.
Eingestellt ins Intenet am 13.06.2019
Die rechtzeitig erhobenen privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens werden am
Dienstag, 25. Juni 2019 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Dotternhausen, Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen gemeinsam erörtert.
Die veröffentlichten Unterlagen unter dem untenstehenden LINK dienen nur der Information:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref24/Seiten/Seilschwebebahn-Dotternhausen.aspx
Aktuell 05.06.2019
Bekanntmachung durch das Regierungspräsidium Tübingen
"Bekanntmachung der Erörterungsverhandlung Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Seilbahn zum Abbaugebiet Plettenberg durch Holcim",
eingestellt ins Internet am 05.06.2019 durch RP
Die rechtzeitig erhobenen privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der
Behörden und Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des
Vorhabens werden
am Dienstag, 25. Juni 2019 um 10:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Dotternhausen,
Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen
gemeinsam erörtert.
Einladungsdatei: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref24/SSBDotternhausen/Bekanntmachung_Eroerterung_2019_06_05.pdf
Aktuell 24.04.2019
Gemeinderatssitzung mit Beratung zum Antrag auf Umbau der Seilbahn zum Abbaugebiets Plettenberg durch Holcim
In der Gemeinderatssitzung am 24.04.2019 wird sich die Gemeinde in öffentlicher Sitzung mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der Firma Holcim Süddeutschland befassen.
Es wäre schön wenn zahlreiche Bürger und Interessierte an dieser öffentlichen Sitzung teilnehmen würden.
Die Sitzungsunterlagen finden Sie hier:
http://buergerinfo.dotternhausen.de/to0040.php?__ksinr=44
Beginn: 19:00 Uhr im Rathaus Dotternhausen
Unter dem folgenden Link stehen die entzippten Unterlagen direkt zur Verfügung:
Bis einschließlich 02.05.2019 sind die Antragsunterlagen sind weiterhin abrufbar über die Seite
[Sachstand Abbaugebiet] / [Antragsunterlagen Seilbahn]
ACHTUNG!
Einspruchsfristen bis
einschließlich Donnerstag 02.05.2019!!