Aktuelle Verfahren Plettenbergabbau

09.10.2021

Fake - Grundlage von Verträge und Genehmigungen?

Aufgrund unserer erneuten Veröffentlichung vom 04.10.2021 der sehr guten geschichtlichen Zusammenfassung über den "Kalksteinabbau am Plettenberg - Erweiterungsantrag 2018" vom 13.03.2019 von Herrn Fuchs, Naturschutzbüro Zollernalb, erhielt NUZ verschiedene Anfragen.
Gefragt wurde immer wieder, warum gegen die Falschinformation, es gebe einen 1986-Vertrag, damals nicht rechtlich vorgegangen wurde.

Wie kam es zu dieser Fake?
Fa. Rohrbach hatte keine Genehmigungen außer deren von l977/82. Als Herr Rohrbach das Werk verkaufte, hat Holcim 2004 nach Übernahme gemerkt, dass keine weitere Genehmigung oder auch nur planungsrechtliche Erweiterung auf dem Plettenberg vorgesehen war.
Im Jahre 2005 sollte der Reg.Plan Neckar Alb fortgeschrieben werden. Verabschiedet wurde der Reg.Plan Neckar Alb dann 2013. Die Fa. Holcim hat gegenüber dem Landesbergamt in Freiburg wahrheitswidrig erklärt, dass eine solche Genehmigung von 1986 vorläge, was in einem sogenannten Betriebserhebungsbogen dann, natürlich wahrheitswidrig, so aufgenommen wurde
Ebenfalls wurde in dem Betriebserhebungsbogen wahrheitswidrig festgehalten, dass es auch kein Landschafts-schutzgebiet Plettenberg gibt und keine Probleme wegen Artenschutz bestehe.

 

Dieser Betriebsbogen wurde zum "Selbstläufer" und ging dann praktisch ungeprüft in den
Reg.Plan 2013 ein.


Erst als im Jahre 2015 plötzlich ein sogenanntes Rohstoffsicherungsgebiet Plettenberg (Südlicher Plettenberg) in ein Abbaugebiet umgewandelt werden sollte, haben wir und die Öffentlichkeit von dem "nicht existierenden 1986-Vertrag" Kenntnis erhalten und was mit dem Plettenberg Richtung Ratshausen, Hausen, Schömberg geschehen soll. Daraufhin haben wir die Zustimmungen im Gemeinderat Dotternhausen durch verschiedene Bürgerbegehren angegriffen. Leider erhielten wir von Seiten der Behörden und der Gemeindeverwaltung Dotternhausen keine Hilfe - im Gegenteil.
   Auch von den betroffenen Gemeinden Schömberg und Ratshausen, obwohl die "Sahneseite des Abbau" ja Richtung Schömberg (Stausee) und Ratshausen geht, erfuhren wir in Wirklichkeit keinerlei Unterstützung sowohl hinsichtlich Plettenberg-Süderweiterung und Luftverschmutzung durch Emissionen bei der Abfallverbrennung im Zementwerk Dotternhausen.
Bei den Emissionen kann aufgrund der Hauptwindrichtung davon ausgegangen werden, dass ca. 40% der Schadstoffe vom Wind direkt nach Schömberg getragen werden.

Das LRA musste schließlich feststellen, dass eine Genehmigung für einen weiteren Abbau im Jahre l986 nie erteilt wurde (siehe beigefügte Pressemitteilungen):

 

Dotternhausen, 12.05.2017
Kalksteinabbau: Landratsamt weist die Schuld von sich
Das Verfahren auf Erweiterung des Kalksteinabbaus wurde auf Bitten des Rohrbach-Zementwerks nicht weiterverfolgt.
von Pressemitteilung des Landratsamts   
Das Landratsamt hat am Donnerstag eine Stellungnahme zur Gemeinderatssitzung vom Mittwoch in Dotternhausen abgegeben. Wir veröffentlichen sie im Wortlaut:
„Das Portlandzementwerk Dotternhausen Rudolf Rohrbach KG hat 1986 einen Antrag auf Erweiterung des Kalksteinabbaus auf dem Plettenberg gestellt. Da der Erweiterungsantrag wegen Fehlens verschiedener Genehmigungsvoraussetzungen nicht genehmigt werden konnte, wurde der seinerzeitige Antrag vom Landratsamt auf Bitten der Fa. Rohrbach hin ruhend gestellt und nicht weiterverfolgt. Rückfragen der Antragstellerin gab es aus diesem Grund nicht.
Die jetzige Betreiberin des Steinbruchs, die Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH hat die Gemeinde und das Landratsamt bereits 2009/2010 darüber informiert, dass sie beabsichtigt, einen eigenen, neuen Antrag auf eine Süderweiterung zu stellen, sobald die notwendigen Voraussetzungen, insbesondere die Änderung des Regionalplans, vorliegen.
Wie bekannt, ist notwendige Voraussetzung für die Regionalplanänderung die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Großer Heuberg“. Der diesbezügliche Änderungsantrag des Regionalverbandes Neckar-Alb ist bekanntermaßen beim Landratsamt anhängig. Hier wartet das Landratsamt noch auf eine abschließende Stellungnahme der Gemeinde Dotternhausen zur Frage, welche Flächen sie als Eigentümerin der Plettenberg Hochfläche für einen weiteren Gesteinsabbau zur Verfügung stellen will.“

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Kalksteinabbau: Landratsamt weist die Schuld von sich
Pressemitteilung: Fazit, es gibt keine Vertrag von 1986
20170512-Landratsamt weist die Schuld vo
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Warum wurde nicht rechtlich gegen diese Fake vorgegangen?

Leider ist dieser "Betrug des 1986-Vertrag", dem wir bis in die Landesministerien nachgegangen sind, strafrechtlich verjährt.

Zum besseren Auffinden der Stelle in der Stellungsnahme von Herrn Fuchs vom Naturschutzbüro Zollernalb dient der Kartenausschnitt

Zum besseren Auffinden der Stelle in der Stellungsnahme von Herrn Fuchs vom Naturschutzbüro Zollernalb dient der Kartenausschnitt:

 

Herr Fuchs, Naturschutzbüro Zollernalb schreib in seiner Stellungsnahme:

 


Wir halten an dieser Stelle fest:
Diese von Holcim gegenüber dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) angegebene "Genehmigung vom 26.08.1986" gibt es nicht - sie ist ein Fake!

Ich hoffe, zur Klärung mit der Veröffentlichung beigetragen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

 

Weitere Stellen weisen auf den nicht vorhandenen Vertrag von 1986 hin:

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Plettenbergabbau: Jeder wartet nun auf den ersten Schritt des anderen
Sehr guter Artikel im zak von Nicole Leukhardt
u. a. wird auch von dem fehlenden Vertrag berichtet
20170520-Fehlender Vertrag von 1986.pdf
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05.10.2021

NUZ lässt Bescheid überprüfen
Holcim - Feststellungsklage gegen RP-Beschluss erhoben

Dotternhausen. Ein Mitglied des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat nun beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eine Feststellungsklage gegen den Aufhebungsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) erhoben.

Das RP hatte, wie berichtet, die Entscheidung des Landratsamts des Zollernalbkreises aufgehoben, das Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung des Plettenberg-Steinbruchs einzustellen, weil Holcim immer noch nicht alle notwendigen Unterlagen eingereicht hatte und mehrere Fristen verstreichen ließ.

Verwaltungsgericht soll Verhalten der Behörde überprüfen

Deshalb hatte das Landratsamt die Weiterbearbeitung des Genehmigungsantrags im Januar abgelehnt

   Nach Angaben des NUZ-Vorsitzenden Norbert Majer soll das Gericht die Rechtmäßigkeit des Handelns des Landratsamts und die Unrechtmäßigkeit der Aufhebung der Entscheidung dieser Behörde durch das RP überprüfen.

   Der Aufhebungsbescheid des RP hat nach Darstellung der NUZ auch große Auswirkungen für die Bürger und Gemeinden rund um den Plettenberg.

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/784296/5

30.09.2021

NUZ klagt gegen RP-Bescheid

 Justiz - Der Verein für Natur und Umwelt Zollernalb klagt gegen eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen.

 

Dotternhausen. Im vergangenen Monat hat das Tübinger Regierungspräsidium (RP) eine Entscheidung des Landratsamts Zollernalb zum Genehmigungsverfahren für die Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg durch die Firma Holcim aufgehoben (wir berichteten). Das Landratsamt hat den Zementkonzern mehrmals aufgefordert, bis zu einem bestimmten Termin entscheidungsrelevante Unterlagen vorzulegen. Holcim ließ den Termin verstreichen, die Genehmigung wurde verwehrt. Das RP argumentierte, dass das Landratsamt dem Konzern bei einem zusätzlichen Treffen einen weiteren Aufschub zugesagt habe und kassierte den Beschluss. Jetzt streben Mitglieder des Vereins für Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ) eigenen Angaben zufolge eine Feststellungsklage gegen den Aufhebungsbescheid des RP vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen an.

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://epaper2.zak.de/ePaper/

Um die Erweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg wird immer noch gestritten      Photo Bernd Visel
Um die Erweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg wird immer noch gestritten Photo Bernd Visel

15.09.2021

NUZ fordert Auskünfte und Akteneinsicht beim Regierungspräsidium

Natur - Norbert Majer fühlt sich als Einsprecher im Steinbruch-Verfahren durch Entscheidung der Behörde in seinen Rechten verletzt

Dotternhausen. Der Vorsitzende des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ), Norbert Majer, hat als Einsprecher im Verfahren zur Erweiterung des Plettenberg-Steinbruchs erneut weitere Auskünfte vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) eingefordert. Weil das RP am 12. August das Landratsamt zur Wiederaufnahme des Verfahrens verpflichtet habe, sei er eventuell in seinen Rechten verletzt, schreibt Majer.

   Er verweist darauf, dass die Klagefristen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen diesen Bescheid demnächst ablaufen, und bittet daher um Auskünfte und die Übersendung von Unterlagen.

   Konkret geht es ihm unter anderem um den Schriftsatz der Widerspruchseinwendungen von Holcim, die zur Aufhebung des Bescheids des LRA führten, um die Aufforderung des Landratsamts an Holcim mit der detaillierten Liste der noch fehlenden Unterlagen sowie die Fristsetzungen an Holcim bis 31. Dezember 2020. Des Weiteren fordert der NUZ-Vorsitzende die Zusendung des von Holcim am 10. Dezember 2020 eingereichten Zeitplans.

   Zudem möchte er die Antragsunterlagen zum Nachweis von Ausgleichsflächen für die Heidelerche in Hayingen und die Anträge auf eine Waldumwandlung im Abgebiet der Ostkulisse. Majer: »Nach neuesten Entscheidungen und rechtlichen Erkenntnissen anderer Behörden ist auch für solche Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, da nicht auszuschließen sei, dass erhebliche Eingriffe und Umweltauswirkungen durch die Veränderungen besonders geschützter Bergwaldbereiche bestünden. Dasselbe gilt laut Majer für ein angeblich parallel laufendes Wasserrechtliches Verfahren hinsichtlich der hydrologischen Gutachten.

   Außerdem möchte er wissen, ob auch das Land-ratsamt des Zollernalbkreises ein Klagerecht vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen wegen der Aufhebung seines Bescheids durch das RP hat. Majer fragt: »Handelt es sich hier um eine Dienstanweisung, oder ist das LRA vollständig frei in seinen Prüfungen und der Frage, ob wegen veralteter Gutachten ein neues Antragsverfahren notwendig sein wird, falls Holcim an einer Steinbrucherweiterung festhält?«

   In seinem Schreiben ans RP geht Majer davon aus, dass »die am bisherigen Verfahren beteiligten Einwender einen Rechtsanspruch auf Aktenein-sicht« hätten, und fragt: »Wie und wann könnte dies geschehen?« Und schließlich will er Auskunft darüber, weshalb das RP im Aufhebungsbescheid auf eine Umweltverträglichkeits-prüfung hinweist, die für dieses Verfahren gar nicht vorliege.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/778422/6

Mit der Seilbahn wird der Kalkstein vom Plettenberg-Steinbruch geholt. Gegen dessen geplante Erweiterung will der Verein NUZ weiter kämpfen.    Foto: Visel
Mit der Seilbahn wird der Kalkstein vom Plettenberg-Steinbruch geholt. Gegen dessen geplante Erweiterung will der Verein NUZ weiter kämpfen. Foto: Visel

24.08.2021

NUZ droht Regierungspräsidium mit Klagen
Holcim - Vorstand will bei Sitzung am 31. August die weitere Marschroute abklären

Von Bernd Visel
Dotternhausen. Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) gibt sich mit der Entscheidung
des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) zur Aufhebung des Ablehnungsbescheids des Landratsamts Zollernalb hinsichtlich der Süderweiterung des Holcim-Steinbruchs auf dem Plettenberg nicht zufrieden.

   Der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer schreibt an die Vereinsmitglieder: »Neue Prozesse gegen das Regierungspräsidium werden wohl kaum zu umgehen sein.«

   Die weitere Marschroute soll bei einer Sitzung des NUZ-Gesamtvorstands am Dienstag, 31. August, ab 19 Uhr im Gasthaus Plettenberg in Schömberg zunächst in nichtöffentlicher Diskussion geklärt werden. Der Verein, so Majer, wolle zu der Sitzung auch die Bürgermeister der betroffenen Plettenberg-Gemeinden, die bisher schon Widersprüche gegen das Vorhaben erhoben haben, einladen.

   Majer betont in seinem Schreiben, dass das RP die Aufhebung des Ablehnungsbescheids des Landratsamts in einem 36 Seiten langen Bescheid begründet habe. Majer dazu: »Die Entscheidung ist aus teils unglaublichen, ja rechtlich an den Haaren herbeigezogenen Gründen erfolgt«.

   Unglaublich sei besonders der Hinweis auf eventuelle Grundrechtsverletzungen nach Artikel 12 (Recht auf freie Berufsausübung), die mit dem Entscheid des Landratsamts für Holcim verbunden seien. »Was soll das eigentlich? Haben Natur und Bürger keine Rechte nach dem Grundgesetz mehr?«, fragt Majer und verweist zudem auf »unwahre Behauptungen« des Präsidiums, etwa dass eine Umweltverträglichkeits-prüfung vorliege.

    Unverständlich für den NUZ-Vorstand ist zudem, dass nach mehrmaligen Aufforderungen zur Vorlage der Antragsunterlagen und Fristverlängerungen, die das Landratsamt Holcim gewährt habe, die Frist um noch einmal drei Monate hätte verlängert werden müssen. Nach dem Gesetz, so Majer, sollte ein solches Verfahren nach sechs Monaten mit eventuellen kurzen Verlängerungen entschieden werden. Sein Fazit zum Vorgehen des Regierungspräsidiums: »juristische Winkelzüge«. Ganz zu schweigen von den finanziellen Begünstigungen für Holcim durch die Zuziehung eines betriebsfremden Anwaltsbüros, dessen Kosten nun das Landratsamt, sprich der Steuerzahler, übernehmen müsse.

   Zudem seien die 254 vorliegenden Einsprüche der Bürger und Gemeinden in diesem Verfahren vom Regierungspräsi-dium mit keinem einzigen Wort erwähnt worden. Majer: »Selbst dem Landratsamt wurde es zuletzt dann doch zu viel mit den Verzögerungen und der Hinhaltetaktik von Holcim, da immer wieder Absprachen nicht beachtet und eingehalten wurden.«

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreaderv3/index.html#/773572/13

22.08.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Freunde unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

 

1. Aufhebung des Ablehnungsbescheides des LRA wegen der Antragszurückweisung
Wie Ihr wohl teilweise schon der Presse entnehmen konntet, hat das RP TÜ den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes mit dem als Anlage beigefügten 36 seitigen Widerspruchsbescheid aus teils unglaublichen, ja rechtlich an den Haaren herbeigezogenen Gründen, aufgehoben.
Unglaublich besonders der Hinweis auf evtl. Grundrechteverletzungen nach GG Art.12 Recht auf freie Berufsausübung (was soll das eigentlich, haben Natur und Bürger keine GG Rechte mehr??).
Unwahr ist die Behauptung, es läge eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor.
Wahr ist, dass mehrfach verlängerte Antragsvorlageaufforderungen (Salami-Taktik) weitere 3 Monat hätten verlängert werden sollen.
Nach dem Gesetz sollte aber ein solches Verfahren nach 6 Monaten mit evtl. kurzen Verlängerungen entschieden werden. Durch juristische Winkelzüge versucht man eben Zeit zu gewinnen.

2. Steuerzahler muss wieder herhalten
Ganz zu schweigen von den erneuten finanziellen Begünstigungen für Holcim durch die Zuziehung eines betriebsfremden Anwaltsbüro, dessen Kosten nun der Steuerzahler, sprich das Landratsamt, übernehmen muss.
Und dies, obwohl Holcim eigene angestellte Rechtsanwälte beschäftigt! Ist dies dem RP TÜ nicht bekannt!
Einfach unglaublich, wie das RP TÜ diesen, seine Gewinne nicht in der Region versteuernden Großkonzern, hofiert und begünstigt!

 

Immer wieder stellt sich die Frage: "Warum macht das RP dies?"

 

Warum setzt sich die Behörde nicht für die Bürger und den Naturschutz ein?

 

Von den 254 vorliegenden Einsprüchen der Bürger und Gemeinden in diesem Verfahren wird überhaupt kein einziges Wort erwähnt!!!

 

3. Süderweiterung Plettenberg
Noch unglaublicher sind die vom RP angeführten Begründungen:
Die ganze Region weiß seit Jahren, mit welchen unlauteren Mitteln Holcim versucht, den bisher genehmigten Steinbruch, der noch ca. 10 Jahre nach Angaben von Holcim Gesteinsmaterial liefern kann, auf den ganzen Plettenberg auszudehnen.
   Ständig wurde die Öffentlichkeit und vor allem auch die Behörden mit von Holcim gekauften, die Tatbestände aber nicht korrekt wiedergegeben Gutachten, an der Nase herum geführt.
   Selbst dem Landratsamt wurde es zuletzt dann doch zu viel der Verzögerungen und Hinhaltetaktik, da immer wieder klare Absprachen von Holcim nicht beachtet und eingehalten wurden!

 

4. Sind neue Prozesse notwendig?

Der Gesamtvorstand des NUZ wird sich am Dienstag, dem 31.8.2021 im Gasthaus Plettenberg in Schömberg um 19 Uhr über den weiteren Fortgang zunächst nichtöffentlich beraten.

 

Neue Prozesse gegen das RP TÜ werden wohl kaum zu umgehen sein.

Wir werden auch die Bürgermeister der betroffenen Plettenberggemeinden, die bisher schon Widersprüche erhoben haben, zu unserer Sitzung einladen.

 

Diesen erneuten Rechtsstreit können wir sicher nur dann finanziell stemmen, wenn neben Euch eine große Bürgerschaft weiter hinter uns mit Spenden stehen wird!

 

Sollten Sie fachlich und rechtlich zu diesem unglaublichen Vorgehen des RP einen Beitrag leisten können, melden Sie sich bitte per mail bei mir oder einem unserer 2 weiteren Vorstände.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Widerspruch der Holcim (Süddeutschland) GmbH vom 20.01.2021 gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 14.01.2021
Widerspruch der Holcim (Süddeutschland) GmbH vom 20.01.2021 gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 14.01.2021 betreffend die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg (Aktenzeichen des Landratsamtes: 303-B-L-106.111)
2021-08-12 Widerspruchsbescheid (geschwä
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Abbaugebiet Süderweiterung
Heidenlerchengebiet
Abbaugebiet Südlichder Plettenberg Süder
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Der Steinbruch auf dem Plettenberg ist weiter in der Diskussion.    Foto: Visel
Der Steinbruch auf dem Plettenberg ist weiter in der Diskussion. Foto: Visel

21.08.2021

NUZ übt Kritik an Tappeser
Holcim - Mit Antwort des Regierungspräsidenten nicht zufrieden

Von Bernd Visel

Dotternhausen. Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) übt Kritik am Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser. Es geht um das Verhalten der Behörde hinsichtlich der Einsprüche gegen die vom Landratsamt genehmigte Abbauänderung im Steinbruch auf dem Plettenberg (wir haben berichtet).

   So hat ein NUZ-Mitglied in einem Brief an Tappeser ausführlich begründet, weshalb er seinen Widerspruch zurücknimmt, nachdem das Regierungspräsidium Kostenbescheide bei der Ablehnung der Widersprüche angedroht hatte. In dem Brief heißt es unter anderem: »Ich fühle mich als demokratischer Bürger in diesem Land verraten«, weil die Interessen internationaler Großkonzerne über denen der Bevölkerung stünden. Tappeser wird dazu aufgefordert, sich »endlich zum Wohle und der Gesundheit der Bürger einzusetzen«.    
   Unverständlich für die NUZ ist die Antwort von Tappeser auf diesen Brief. Er schreibt unter anderem: »Als Regierungspräsident ist es meine Aufgabe, Schaden von der gesamten Bevölkerung abzuwenden, dafür zu sorgen, dass eine Versorgung mit Rohstoffen,
dort, wo sie benötigt werden, möglich ist. Dabei ist es meine Pflicht, mich an Recht und Gesetz zu halten. Dies gilt gleichermaßen für die Bürger als auch für hier ansässige Unternehmen. «

   Und genau da hakt die NUZ ein: Die Antwort von Tappeser sei deshalb so entlarvend, »weil er kein Wort zu seiner Verantwortung für die Gesundheit der Bürger oder auch zum Schutz der Natur und unserer Heimat verliert«. Und weiter: »Das, was nicht gesagt wird, ist oft aufschlussreicher als das Gesagte.« Schließlich, so die NUZ, passe die Antwort von Tappeser genau zur aktuellen Entwicklung. Die NUZ nimmt hier Bezug auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums, das sich hinsichtlich der geplanten Süderweiterung des Steinbruchs gegen das Landratsamt entschieden hat, das das Genehmigungsverfahren wegen fehlender Unterlagen ausgesetzt hatte.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/773296/15

Der Kalksteinbruch auf dem Plettenberg beschäftigt Landratsamt, Behörden und Bürger gleichermaßen.    © Klaus Irion
Der Kalksteinbruch auf dem Plettenberg beschäftigt Landratsamt, Behörden und Bürger gleichermaßen. © Klaus Irion

20.08.2021

RP stellt klar: Landratsamt hat Holcim bei Plettenberg-Süderweiterung längere Frist zugesagt
Von Daniel Seeburger
Das Landratsamt zeigte sich Anfang der Woche überrascht, dass das Regierungspräsidium (RP) Tübingen dem Widerspruch von Holcim gegen die ablehnende Entscheidung des Landratsamtes zur Süderweiterung des Plettenbergs vom 14. Januar 2021 stattgegeben hat. Wir haben beim RP nach den Gründen gefragt.
Die Kritik von Landrat Günther-Martin Pauli an der übergeordneten Behörde in Tübingen war deutlich. „Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht – insbesondere vor dem Hintergrund der mittlerweile längeren Verfahrensdauer und der wiederholten Fristverlängerungen – kaum nachvollziehbar“, führte er aus. Und weiter: „Von einem Weltkonzern kann man erwarten, dass er seine Hausaufgaben pünktlich macht“.


RP prüft Voraussetzungen
Das Regierungspräsidium bewertet die Angelegenheit etwas anders. Es sei geprüft worden, ob die Voraussetzungen für die Ablehnung des Antrags gegeben sind, so Katrin Rochner, Pressesprecherin der Behörde. „Dabei wurde festgestellt, dass zwar zunächst eine Frist zum 31. Dezember 2020 gesetzt wurde, im Nachgang allerdings weitere Gespräche mit dem Vorhabenträger geführt wurden, mit dem Ziel die Vollständigkeit der für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen herbeizuführen“, heißt es in ihrem Schreiben an den ZOLLERN-ALB-KURIER. Der Vorhabenträger ist die Firma Holcim.
Der Bevollmächtigte von Holcim habe dem RP Mitte Oktober 2020 mitgeteilt, dass nicht alle ausstehenden Unterlagen dem Landratsamt bis zum 31. Dezember 2020 vorgelegt werden könnten. „Gleichzeitig schlug der Verfahrensbevollmächtigte der Widerspruchsführerin deshalb vor, das weitere Verfahren in einer Besprechung zu diskutieren und festzulegen. Das Landratsamt ging auf diese Bitte ein, die gewünschte Besprechung fand sodann am 18. November 2020 im Dienstgebäude des Landratsamts statt.“


Übereinkunft Landratsamt – Holcim
Dort sei man übereingekommen, dass Holcim dem Landratsamt zeitnah einen detaillierten Zeitplan übermittelt, aus dem die einzelnen Schritte zur Abarbeitung der offenen Punkte zu entnehmen sind. Außerdem solle Holcim ab Mitte Januar 2021 dem Landratsamt regelmäßig Statusberichte über die erfolgten Schritte zusenden.
Als einen möglichen Erörterungstermin zu den Änderungen wurde schließlich der Sommer 2021 anvisiert, eine Entscheidung über den Antrag dann bis 2022.


Besprechung am 18. November 2020
Holcim habe daraufhin am 10. Dezember 2020 dem Landratsamt einen Zeitplan und danach weitere Unterlagen zum Genehmigungsverfahren vorgelegt. Zwar seien nicht alle vom Landratsamt nachgeforderten Unterlagen bis zur zunächst gesetzten Frist vorgelegt worden. Durch die in der Besprechung am 18. November 2021 vereinbarten Vorgehensweise habe Holcim aber davon ausgehen können, dass die zunächst gesetzte „Ausschlussfrist“ obsolet ist, heißt es aus dem Regierungspräsidium.
Die Schlussfolgerung der übergeordneten Behörde: „Eine auf diese Fristsetzung gestützte Ablehnung hält das Regierungspräsidium Tübingen insofern für rechtswidrig.“


Landratsamt forderte fehlende Arbeitsunterlagen von Holcim
Im September 2020 hat das Landratsamt Holcim letztmals aufgefordert, die noch fehlenden Arbeitsunterlagen bis spätestens zum 31. Dezember vorzulegen, geht aus der Widerspruchsentscheidung des Regierungspräsidiums hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Dem Schreiben sei eine detaillierte Liste angehängt gewesen, auf der zusammengefasst war, was Holcim noch vorlegen müsse. Wegen der fehlenden Unterlagen bestehe ein Genehmigungshindernis, führte darin das Landratsamt aus.


Unterlagen für Ausgleichsflächen fehlten
Einer der Gründe für die Tatsache, dass die Verantwortlichen im Dotternhausener Zementwerk die fehlenden Unterlagen bis zum Dezember 2020 nicht ohne weiteres nachreichen konnten, waren die Ausgleichsflächen für die Heidelerche. Geeignete Flächen hat Holcim in Hayingen im Landkreis Reutlingen gefunden.
Der dazu notwendige Ausnahmeantrag hat aber offensichtlich nicht bis zum 31. Dezember 2020 vorgelegt werden können. Die Erstellung des diesbezüglichen Ausnahmeantrages erfordere eine weitere Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde. „Auch sei für die Umsetzung der Ausnahme die Einreichung einer Waldumwandlungsgenehmigung (...) bei der höheren Forstbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) erforderlich“, heißt es in der Widerspruchsentscheidung des RP Tübingen.


RP: Frist bis 31. Dezember war nicht angemessen
„Die bis zum 31. Dezember 2020 gesetzte Frist sei damit insgesamt nicht angemessen gewesen“, schlussfolgert die Tübinger Behörde, „jedenfalls habe ein zureichender Grund dafür bestanden, die Frist für die Vorlage der Ausnahmeanträge für die Heidelerche und die Feldlerche sowie für den Waldumwandlungsantrag noch einmal um drei Monate zu verlängern“, heißt es schließlich in der Entscheidung des RP.
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist dementsprechend deutlich: „Der Widerspruch ist zulässig und begründet. Der angefochtene Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 14. Januar 2021 ist rechtswidrig und verletzt die Widerspruchsführerin dadurch in ihren Rechten.“ Der Ablehnungsbescheid der Kreisbehörde sei daher aufzuheben.

Autor: Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/RP-stellt-klar-Landratsamt-hat-Holcim-bei-Plettenberg-Suederweiterung-laengere-Frist-zugesagt-146923.html

17.08.2021

RegPräs Tappeser antwortet
Wie viele andere Mitglieder, nahm ein Mitglied der NUZ aufgrund der Kostenandrohung durch das Regierungspräsidium den Widerspruch zur Änd.genehmigung v.18.12.20 / Steinbruch Plettenberg zurück.

Sehr interessant ist im Zusammenhang des Widerspruchs, dass das Mitglied in dem Widerspruchschreiben sich persönlich an den Regierungspräsidenten Herrn Tappeser gewandt hat.
Dieser schrieb eine Antwort, wo man sich nur noch den Kopf schütteln kann:

Zitat aus dem Antwortschreiben vom 30.07.2021:
 ... "Als Regierungspräsident ist es meine Aufgabe, Schaden für die gesamte Bevölkerung abzuwenden, dafür zu sorgen, dass eine Versorgung mit Rohstoffen, dort wo sie benötigt werden, möglich ist." ...

•    Lest bitte das Widerspruchschreiben mit dem persönlichen Teil das an den Herrn Trappeser gewandt ist.
•    Die Antwort von Herrn Trappeser ist aber der Hammer.
•    Beide Schreiben sind im Zusammenhang zu sehen

Jeder sollte sich darüber seine eigenen Gedanken machen, wie ein von uns Bürgern und Steuerzahler hochbezahlter Regierungspräsident sich in einem so brisanten Fall äußert.

Die Antwort ist deshalb so entlarvend, weil der RegPräs kein Wort
•    zu seiner Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung oder auch
•    zum Schutz der Natur und unserer Heimat verliert!
Das was nicht gesagt wird, ist oft aufschlussreicher als das Gesagte!

 

Aus Datenschutzgründen wurde die Anschrift des Mitglied geschwärzt

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Widerspruch und persönliches Schreiben an RegPräs Trappeser
20210816-Persönlich-Trappeser.pdf
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Antwort von RegPräs Trappeser
20210816-Antwort-Trappeser.pdf
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16.08.2021

Überraschende Wendung -- Neues zur Steinbruch-Erweiterung in Dotternhausen
(sb) 16.08.2021 - 15:47 Uhr

Überraschende Wendung im Ringen um die Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg: Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat mit Bescheid vom 12. August dem Widerspruch der Firma Holcim gegen die ablehnende Entscheidung des Landratsamts vom 14. Januar abgeholfen.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.ueberraschende-wendung-neues-zur-steinbruch-erweiterung-in-dotternhausen.69fca3b0-88f7-494e-96f9-3989b9a4ebf7.html

https://www.nuz-ev.de/plettenbergabbau/presse/

16.08.2021

Süderweiterung auf dem Plettenberg: Regierungspräsidium kassiert Entscheidung des Landratsamts
Von Daniel Seeburger
 
Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Widerspruchs-verfahren zur Süderweiterung des Plettenbergs dem Widerspruch der Firma Holcim gegen die ablehnende Entscheidung des Landratsamtes vom 14. Januar 2021 stattgegeben.

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.nuz-ev.de/plettenbergabbau/presse/

Die Auseinandersetzungen um den Abbau auf dem Plettenberg gehen weiter   Foto:Foth
Die Auseinandersetzungen um den Abbau auf dem Plettenberg gehen weiter Foto:Foth

29.07.2021

Widerspruch wird aufrecht erhalten

Aufreger - Ruth Egelkamp schreibt an RP

Hausen a. T. Ruth Egelkamp aus Hausen am Tann hält ihren Widerspruch gegen die Genehmigung zur Abbauänderung auf dem Plettenberg aufrecht.

 In einem Schreiben an das Regierungspräsidium vom 3. Juli bat sie um Mitteilung, welche konkreten Kosten bei Beibehaltung des Widerspruchs auf sie zukommen würden. Eine Antwort darauf hat sie bisher nicht erhalten, was sie in dem Schreiben an Regierungspräsident Klaus Tappeser kritisiert. »Es wäre ein Gebot der Höflichkeit und Fairness gewesen, wenn Sie mir einige Tage vor dem 30. Juli geantwortet hätten. So wird bei mir der Anschein von ihrerseitigem Desinteresse geweckt.«

   Darüber hinaus mahnt sie: »Die aktuelle Unwetterkatastrophe in Deutschland hat aufgezeigt, was auch im Zollernalbkreis geschehen kann, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Der Raubbau auf dem Plettenberg trägt zur Zerstörung der Umwelt bei und hat erhebliche negative Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse. Daher werde ich meinen Widerspruch aufrechterhalten.«

   Gegen einen Gebührenbescheid will sich Egelkamp rechtliche Schritte vorbehalten, zumal das RP das Aarhuuser Abkommen der EU wohl einfach ignoriert habe.

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/767380/5

25.07.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Freunde unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Wichtig Terminsache!!! Widerspruch zurück nehmen

 

1. Wichtig Terminsache!!! Widerspruch zurück nehmen

Am 30.7.21 läuft die vom RP TÜ gesetzte Frist zur kostenlosen Rücknahme dieser Widersprüche ab. Wir kennen leider nicht die Adressen der 36 Widersprecher!

Das RP TÜ hat bis heute mehrere Anfragen und Anträge hierzu nicht beantwortet. Niemand weiß, nach welchen Rechtsvorschriften einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens nicht stattzugeben ist und anderes.

Da Ihnen weiterer Ärger oder Unannehmlichkeiten erspart werden sollen, empfehlen wir von der NUZ, dass S i e Ihren Widerspruch mit beiliegendem Schreiben zurück nehmen (siehe Anlage). Ehegatten, die ebenfalls Widerspruch erhoben haben, müssen die Rücknahme mit unterzeichnen!

 

2. Trotzdem - Widersprüche werden aufrechterhalten

Es werden einige eingelegte Widersprüche zur Entscheidung gebracht werden, die letztlich das rechtswidrige Handeln des LRA BL zeigen werden. Diese Einreicher nehmen ihre Widersprüche nicht zurück.

 

3. Genehmigungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen durch Landratsamt

  • Leider wird täglich unwiederherstellbar der Plettenberg weiter zerstört, obwohl das LRA Balingen rechtswidrig diese Genehmigung an Holcim erneut ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat.
  • Auch die Seilbahn wird weiter täglich rechtswidrig betrieben, nachdem Holcim selbst bestätigt, dass die Lärmgutachten zeigen, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
    Auch die Seilbahn wurde ohne Umweltverträglichkeitsprüfung in einem fraglichen Planfeststellungsbeschluss einfach weiter betrieben.
  • Auf die Gesundheit und Belästigungen der Anwohner sowie der Natur wird keinerlei Rücksicht genommen.

 4. Veraltete SNCR Abgasreinigung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen

 Wir haben erst die letzten Tage erneute schriftliche Beweise selbst vom RP TÜ erhalten, dass die veraltete SNCR Abgasreinigung bei weitem nicht die gleichen Reinigungsleistungen wie die fortentwickelte SCR Abgasreinigungsanlage erreicht (Stand der Technik seit Herbst 2015).

Die veraltete SNCR-Abgasreinigung bei Holcim Dotternhausen kann die seit 01.01.2019 gesetzlich geltenden Grenzwerte nicht einhalten.

Das RP müsste deshalb auch von sich aus nach der 17.BImSchG nach "§ 17 Nachträgliche Anordnung" die Ausnahmegenehmigungen für Grenzwertüberschreitungen von CO, Ammoniak und Cges zurücknehmen.

Frage:"Warum macht das Regierungspräsidium das nicht?"

 

5. Wachen unsere Behörden auf?

Wir von NUZ hoffen, dass auch die örtlichen Behörden und Politiker endlich aufgrund der gewaltigen Hochwasserkatastrophen aufgewacht sind.

Viele Wissenschaftler und Spitzenpolitiker führen diese Katastrophen u. a. auf den Klimawandel zurück, der durch extreme Luftverschmutzungen und Abgasbelastungen der Umwelt verursacht wird. Holcim trägt durch die veraltete Filtertechnik mit dazu bei.

Schönen Worten müssen nun schnell auch Taten folgen!

 

6. Aussagen von Reg. Präsident Tappeser sind falsch

Wir haben auch zwischenzeitlich die schriftlichen Beweise, dass die Aussagen von Reg. Präsident Tappeser an Landrat Pauli und alle Kreistagsmitglieder falsch sind. Er behauptet, dem RP lägen keine Vergleichsgutachten der Wirkungen von SNCR und SCR Abgas-Reinigungen in Zementwerken vor!

Sollte das LRA Balingen oder andere Interessierte solche Vergleiche und Nachweise haben wollen, können wir diese gerne liefern. Diese nachweise sind wissenschaftlich und durch Fachexperten bestätigt.

 

7. Demonstration am 17.07.2021

Die Demo von den vielen Aktionsgruppen aus TÜ, an der auch viele NUZ Unterstützer teilgenommen haben, war nach vielen Rückmeldungen und Presseberichten (siehe Homepage nuz-ev.de ) ein voller Erfolg.

 

8. Mitglieder werben

Leider haben wir durch Todesfälle und Umzüge einige NUZ Mitglieder verloren. Bitte werben Sie alle für weiter Unterstützer. 20 € Jahresbeitrag (steuerl. abzugsfähig) oder eine kleine Spende sollten doch Jedermann seine Gesundheit und die der Eltern, Kinder und Enkel, die Klimaschutzverbesserungen sowie Naturerhaltung Plettenberg Wert sein.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Rücknahme des Widerspruch
Sehr geehrten Damen und Herren!
Ich habe Widerspruch gegen die Abbaugenehmigung des LRA Balingen vom 18.12.2020 eingelegt, in der unter anderem die Öffnung der nördlichen Ostkulisse und die Veränderungen der Genehmigungsauflagen 1977 und l982 genehmigt wurden.
Rückname des Widerspruchs.docx
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Heinrich Schewe (rechts), Ruth Egelkamp und Hans Edelmann überlegen gemeinsam, wie sie weiter vorgehen wollen. Sie haben alle Widerspruch eingelegt gegen die Genehmigung zur Abbauänderung auf dem Plettenberg.  Foto: Visel
Heinrich Schewe (rechts), Ruth Egelkamp und Hans Edelmann überlegen gemeinsam, wie sie weiter vorgehen wollen. Sie haben alle Widerspruch eingelegt gegen die Genehmigung zur Abbauänderung auf dem Plettenberg. Foto: Visel

13.07.2021

»Das ist nichts als eine pure Angstmacherei«
Aufreger - Hausener Bürger sind verärgert über das Regierungspräsidium Tübingen / Nach Widerspruch jetzt Gebührenbescheid?

Die Rede ist von »Druck ausüben auf die Bürger«, »Trickserei« und »Angstmacherei «: Privatleute aus Hausen am Tann, die Widerspruch gegen die Genehmigung zur Abbauänderung auf dem Plettenberg eingelegt haben, sind sauer auf das Regierungspräsidium.

Grund: Ihnen wurden bei Ablehnung der Widersprüche saftige Gebühren angedroht.
Von Bernd Visel


Hausen a. T. Ruth Egelkamp, Heinrich Schewe und Hans Edelmann sind drei der Betroffenen. Insgesamt wisse man von sechs Bürgern, die gegen die Genehmigung des Landratsamts vom 18. Dezember 2020 Widerspruch eingelegt haben. Auch die Gemeinde selbst hat widersprochen.
   Schewe erinnert daran, dass viele Entscheidungen des Landratsamts, des Regionalver-bands und des RP in Sachen Steinbruch auf eine vermeintliche Genehmigung aus dem Jahr 1986 fußten, die aber gar nicht existiere. Sein Eindruck: »Mit der jetzigen Änderungsgenehmigung will man diese Entscheidungen nun alle auf eine rechtlich saubere Basis stellen. Das ist pure Trickserei.« Auch dass im Rahmen des Verfahrens keine Umweltverträglichkeitsprü-fung habe gemacht werden müssen, sei nicht zu verstehen.

   Das Landratsamt hatte die Widersprüche ans Regierungspräsidium Tübingen (RP) zur Prüfung weitergeleitet. Von dort erhielten alle Widersprechenden, von denen auch viele aus anderen Plettenberg-Gemeinden kommen, die Nachricht, dass sie bei einer Ablehnung mit Gebühren zwischen 100 und 5000 Euro rechnen müssten – je nach Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung.

   Mehr noch: Werde der Widerspruch erst zurückgezogen, wenn mit dessen Bearbeitung schon begonnen worden sei, seien Gebühren zwischen 80 und 1500 Euro fällig. Die Hausener Bürger verstehen dieses Vorgehen nicht: »Man will die Leute unter Druck setzen, damit sie Ruhe geben und ihren Widerspruch zurückziehen«, sagt Schewe. Egelkamp findet das Vorgehen der Behörde »moralisch nicht in Ordnung«. Bemängelt wird auch, dass etwa Ehepaare, die den gleichen Widerspruch unterschrieben haben, gleich zwei Gebührenbescheide erhalten sollen. Egelkamp ärgert sich: »Das kann ja nicht sein. Die Arbeit in der Behörde muss nur einmal erledigt werden, aber man muss zweimal dafür bezahlen.«

   Sie hat daher am 4. Juli an Regierungspräsident Klaus Tappeser geschrieben. Sie legte dar, dass sie am 17. Mai um Mitteilung gebeten habe, welche Kosten für sie entstehen könnten. Nach eineinhalb Monaten habe sie eine Mitteilung erhalten, »dass Kosten entstehen können«. Über deren Höhe sei jedoch keine Aussage erfolgt. Diese Mitteilung, so schreibt sie , stelle sie nicht zufrieden. Und weiter: »Bei mir entsteht der Eindruck von Angstmacherei, damit wir den Widerspruch zurücknehmen. Wir nehmen nur unsere Rechte wahr. Da Sie uns praktisch unter Zeitdruck setzen, erwarte ich nun eine konkretere Antwort bis zum 15. Juli.« Bislang, informiert Egelkamp, habe sie vom RP noch keine Antwort auf ihr Schreiben erhalten.

  Nicht nachvollziehen kann Edelmann zudem, dass das RP die Widersprüche der Privaten nicht so lange ruhen lassen will, bis diejenigen (kostenfreien) der Gemeinde abgearbeitet sind. »Denn dann hätten wir auch eine Vorstellung davon, wie die Widersprüche entschieden sind und könnten das weitere Vorgehen überlegen«, betonte Edelmann. Vorstellbar ist für ihn, dass man letztendlich einen Widerspruch von privater Seite stehen lässt und die anderen zurückzieht, aber: »Das müssen wir noch gemeinsam klären.«

   »Die Änderungsgenehmigung betrifft Hausen am Tann voll«, betont Schewe: »Da gibt es einiges, was mir nicht gefällt.« Deshalb habe er Widerspruch eingelegt. Er erinnert an die Öffnung der Ostkulisse, die eigentlich bis zum Abbauende stehen bleiben sollte: »Wenn die offen ist, wohnen wir voll im Steinbruch.« Schon jetzt höre man den Lärm, wenn die Laster im Steinbruch beladen werden oder ihre Last auskippen: »Es geht einfach um die künftige Lebens- und Wohnqualität in Hausen.« Werde die Kulisse auf eine Länge von 700 Metern ab dem jetzigen Durchbruch geöffnet, sei auch das große Waldbiotop auf Dotternhausener und Hausener Markung betroffen, weiß Edelmann. Mehr noch: »Für Hausen kann das gravierende Folgen haben, denn unterhalb davon liegen die Quellen, die später einmal wieder reaktiviert werden könnten.«

   Ruth Edelkamp kann die Haltung der Behörden nicht verstehen: »Wir kämpfen doch nur um den Erhalt unserer Natur. Wir selbst haben davon nichts und machen es auch nicht deshalb, weil es uns Freude bereitet.«
Autor:  Bern Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/762058/14

Der Kalksteinabbau auf dem Plettenberg bewegt die Gemüter.    Foto: Visel
Der Kalksteinabbau auf dem Plettenberg bewegt die Gemüter. Foto: Visel

08.07.2021

»Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip«
Aufreger - Verein NUZ kritisiert die vom RP angedrohten Gebührenbescheide

Dotternhausen (bv). In einem Schreiben ans Regierungspräsidium Tübingen (RP) kritisiert der Vorsitzende des Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ), Norbert Majer, dass den Widersprechenden gegen die genehmigte Abbaugenehmigung auf dem Plettenberg bei der Ablehnung ihrer Widersprüche »hohe Gebühren« drohen (wir haben berichtet). Er bemängelt außerdem, dass das RP den Anträgen auf Ruhen des Verfahrens nicht stattgeben werden soll.

   Majer schreibt: »Die unbekannte hohe Gebührenandrohung finden manche sogar als Rechtsbeugung, da den Widerspruchsführern wohl das Recht genommen werden soll, eventuell mit einer Sammelklage einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen überprüfen zu lassen.« Das Aarhus-Abkommen gelte aber auch für das RP, das besage, in Umweltfragen Widersprechenden nicht durch zu hohe Kostenfestsetzungen von einer gerichtlichen Rechtsüberprüfung abzuhalten, zumal darauf verwiesen werde, dass widersprechende Gemeinden gebührenfrei seien. So gebe es wohl keine rechtliche Verpflichtung, dem Ruhensantrag nicht zu folgen. Darum bitte die NUZ, zunächst die Einwände der gebüh-renbefreiten Gemeinden zu prüfen. Erst dann wäre im Bürgerinteresse seitens des RP darauf hinzuweisen, die Widersprüche eventuell zurückzunehmen. 

   In einer Sitzung des Vereins, erläutert Majer, seien auch zwei private Widersprechende anwesend gewesen, die in jedem Falle ihre Widersprüche entschieden haben wollen als so genannte Musterwiderspruchsverfahren. Einer von ihnen habe als direkt an den Steinbruch angrenzender Privatwaldbesitzer weitere Betroffenheitsgründe, da seine Waldgrundstücke eventuell erhebliche Schäden oder Wertverluste erleiden könnten. Der andere Bürger wohne in einer direkt an den Plettenberg an-grenzenden Gemeinde. Majer: »Hier kann es letztlich nur um die zentrale Rechtsfrage gehen, ob ein Widerspruchsrecht aufgrund von persönlicher Betroffenheit nicht bereits aus formalen Gründen abgelehnt wird.«

   Der Gesamtvorstand des NUZ bitte das RP daher, »in etwa die zu erwartenden Kosten für die Privateinwender zu benennen«. Es könnten sicherlich nicht die Kosten für ein und dieselbe Rechtsprüfung mehrfach berechnet und erhoben werden oder gar zunächst die Widersprüche der privaten Anlieger geprüft werden, nur weil dabei die Kosten berechnet werden können.

   Würden vom RP die privaten Einwender in ein und derselben Rechtssache wie der Gemeinde-einwendungen alleine zur Kasse gebeten werden, »sehen wir darin einen eklatanten Verstoß gegen die Aarhus-Vereinbarungen der Kostenminimierung von Einsprechenden im Umweltrecht und auch einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip«. Das RP habe bereits in einem Widerspruchsverfahren mit zahlreichen Einsprechern gegen die Ablehnung eines Bürgerbegehrens die ursprünglich angesetzten Kosten berichtigt. Majer: »Der Verwaltungsaufwand sollte doch so niedrig wie möglich gehalten werden.« Er weist auch darauf hin, dass das RP Holcim mal wieder begünstige, da es in Sachen Sofortvollzugsbescheid zum Einsatz von Altglas im Zementwerk gerade mal 510 Euro verlangt habe. Majer: »Dies wäre wohl ein maximaler Kostenaufwand für alle eingelegten Widersprüche.«

   Nach Angaben des SWR hätten 36 Personen und vier Gemeinden Widerspruch eingelegt gegen den Bescheid des Landratsamts zum geänderten Kalksteinabbau auf dem Plettenberg in der bestehenden Abbaufläche.

   Sollte ein Widerspruch von Privatpersonen zurückgewiesen werden, würde dies laut RP zwischen 100 und 5000 Euro, je nach Arbeitsaufwand für die Behörde, kosten, so der SWR weiter.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/761354/16

07.07.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

anbei wieder einige wichtige Informationen

 

 

NUZ fordert vom RP Tübingen Klarheit zur Vorgehensweise bei Widersprüchen

 

 

Wie aus der Presse zu entnehmen ist, siehe untenstehende Presseberichte, haben 36 Personen und Gemeinden Widerspruch zur Abbauplanung im Steinbruch auf dem Plettenberg beim Landratsamt Zollernalb eingelegt.

 

Das Landratsamt hat die Widersprüche zur Entscheidung dem RP vorgelegt.

 

Das RP hat in einem Schreiben vom 25.06.2021 an die Einreicher der Widersprüche mitgeteilt, dass eventuelle Kosten auf die Widerspruchführer zu kommen, wenn die Wiedersprüche nicht zurückgenommen werden.

 

Vermutlich will das RP auf diese Art und Weise Druck auf die Einreicher der Widersprüche ausüben.

 

Aufgrund dieses Scheiben des RP wurde das als Anlage beigefügte Schreiben von unserem Vorsitzenden Norbert Majer verfasst und an

  •  das RP Tübingen,
  • die Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier",
  • die Tageszeitung "Schwarzwälder Bote"
  • SWR

 gesandt.

 

Anschreiben an die Tageszeitungen lautet:

 

Betreff: Bericht Reg.Präs. Widersprüche Plettenberg Ruhen des Verfahrens

 

Sehr geehrter .................,

 

beil. ein Antrag an das RP TÜ, sich zu Ihrer allgemeinen Äußerung zur Kostenpflicht eines Widerspruchsbescheides, der wohl in einer SWR Radiosendung bis zu 5000€ beziffert wurde, Stellung zu nehmen.

 

  1. Eine rechtliche Vorschrift, dass man Widerspruchsverfahren nicht ruhen lassen kann, gibt es nicht. Das RP sollte benennen, wo dies steht.
  2. Der Bürger hat nach dem Aahus-Abkommen, das in ganz Deutschland gilt, insbes. in Umweltfragen, ein Recht auf gerichtliche Überprüfung, möglichst kostenfrei oder mit geringen Kosten.
    Diese Androhung wiederspricht diesen Rechtsgrundsätzen.
  3. Zunächst sollten die gebührenfreien Einwände = wohl dieselben wie bei den privaten Einwendern, geprüft werden.
    Ob Gemeindenallerdings zu Klage beim VG bereit sind, ist sehr fraglich. Deshalb wollen Bürger sich ein Sammelklagerecht offen halten.
  4. Für die privaten rechtlichen Überprüfungen bleiben wenige Einwände, weshalb Kosten klar definiert werden können.
  5. Das RP begünstigt Hoclim mal wieder, da das RP immerhin für einen Millionen wertigen Sofortvollzugsbescheid wegen dem Einsatz von wohl giftigem Altglas, alleine Gewinne dort für Holcim pro Jahr von 400 000€ vom RP benannt, gerade mal 510 € verlangt hat.
    Dies wäre wohl ein max. Kostenaufwand für alle eingelegten Widersprüche!

 Für einen Hinweis auf diesen Antrag wären wir sehr dankbar!

 

Ihr Norbert Majer im Namen auch vieler Einsprecher, die sehr verunsichert sind

Sobald eine Antwort an NUZ vom Regierungspräsidium Tübingen vorliegt,, werden wir es auf unserer Homepage veröffentlichen

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20210704-Schreiben an RP TÜ Abl Ruhen d V
Betrifft: Widersprüche gegen die durch das LRA Zollernalbkreis mit Bescheid vom 18.12.20 an die Holcim GmbH erteilte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Abbauplanung und Konkretisierungsplanung des Steinbruches auf dem Plettenberg AZ LRA 303 B L 106.11
20210707-Schreiben an RP TÜ Abl Ruhen d
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Kalksteinbruch Plettenberg       © Daniel Seeburger
Kalksteinbruch Plettenberg © Daniel Seeburger

05.07.2021

Dotternhausen
Kalksteinabbau auf dem Plettenberg: Widersprüche werden vom RP nicht vor 30. Juli bearbeitet
von Pressemitteilung
 
Post aus Tübingen erhielt dieser Tage eine Vielzahl von Personen aus dem Zollernalbkreis, die gegen einen Bescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis zur Abbauplanung am Plettenberg Widerspruch erhoben haben. Das Regierungspräsidium Tübingen bestätigt den Eingang und informiert über das weitere Verfahren. Vor dem 30. Juli werden die Widersprüche nicht bearbeitet.
Die Holcim Süddeutschland betreibt auf dem Plettenberg den Abbau von Gestein, aus dem im Zementwerk Dotternhausen Zementklinker hergestellt wird. Im Dezember 2020 hatte das Landratsamt Zollernalbkreis eine Änderungsgenehmigung zur „Abbauplanung und Konkretisierung der Rekultivierungsplanung bis 2025 für den immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg“ an das Unternehmen erteilt.


Tübinger Behörde prüft
Das Landratsamt in Balingen hat die eingegangenen Widersprüche gegen diese Änderungsgenehmigung zurückgewiesen und an das Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung und Entscheidung weitergeleitet. Das Regierungspräsidium bestätigte zwischenzeitlich allen Personen, die Widerspruch eingelegt haben, den Eingang. Zudem hat die Tübinger Behörde ein Informationsblatt an die Widersprechenden versandt, um transparent über die nächsten Schritte sowie über Besonderheiten des vorliegenden Widerspruchsverfahrens zu informieren.
Anders als bei vergleichbaren Verfahren beispielsweise der Sozial- oder Finanzbehörden, sind dort die Widersprüche unabhängig vom Ausgang immer kostenfrei. Für Widersprüche in umweltrechtlichen Verfahren, die erfolglos zurückgewiesen werden, sieht der Gesetzgeber jedoch eine Gebührenpflicht wie in diesem Fall vor.


Widersprüche können nicht „ruhen“
Einige Widersprechenden haben zudem den Wunsch an das Regierungspräsidium geäußert, den Widerspruch nicht gleich zu bearbeiten, sondern den Widerspruch „ruhen“ zu lassen. Diesem Wunsch kann das Regierungspräsidium aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen.
Aus dem Schreiben, das die Personen erhalten haben, die Widerspruch eingelegt haben, geht hervor, dass das Regierungspräsidium mit der inhaltlichen Bearbeitung der erhobenen Widersprüche voraussichtlich nicht vor dem 30. Juli beginnen wird.

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Kalksteinabbau-auf-dem-Plettenberg-Widersprueche-werden-vom-RP-nicht-vor-30-Juli-bearbeitet-146314.html

Siehe auch den Artikel vom

30.01.2021

36 Widersprüche eingegangen
Dotternhausen. Das Landratsamt stellt klar, dass gegen die Genehmigung für den Änderungsabbau im bestehenden und genehmigten Altsteinbruch auf dem Plettenberg 36 Widersprüche erhoben worden seien.
Die Unterlagen zu diesem Verfahren seien unter
https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/antrag+aenderungsgenehmigung+holcim abrufbar.

Beim Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung sei der Holcim-Antrag abgelehnt worden. In diesem Verfahren habe Holcim Widerspruch eingelegt. Weitere Widersprüche habe es bisher nicht gegen.

Die Ablehnung ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/plettenberg+suederweiterung+_+ablehnung+des+antrags.

Quelle:  schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/728914/15

03.03.2021

Bürger fragt Stadt Balingen

Laut beigefügtem Schreiben (siehe Anlage) wurde die Stadt Balingen vom Landratsamt Zollernalbkreis nicht an dem Verfahren sowie an der Entscheidung über die "Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach §16 Abs. 4 BImSchG der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH zur Abbauplanung und Konkretisierungsplanung bis 2025 für den immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg" beteiligt.

Die Stadt Balingen hat daher das Landratsamt Zollernalbkreis um eine Stellungnahme gebeten und gleichzeitig Widerspruch gegen die Entscheidung des LRA vom 18.12.2020 eingelegt.

 

Wir vom NUZ sind froh darüber, dass die Stadt Balingen sich zu diesem Schritt entschlossen hat und bedanken uns für die hoffentlich weiterhin gute Unterstützung durch die Stadt Balingen.

Download
Kopie einer Anfrage an die Stadt Balingen durch einen Bürger (Namen geschwärzt)
"Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach §16 Abs. 4 BImSchG der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH zur Abbauplanung und Konkretisierungsplanung bis 2025 für den immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg"
20210303-Stadt-Balingen.pdf
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30.01.2021

36 Widersprüche eingegangen
Dotternhausen. Das Landratsamt stellt klar, dass gegen die Genehmigung für den Änderungsabbau im bestehenden und genehmigten Altsteinbruch auf dem Plettenberg 36 Widersprüche erhoben worden seien.
Die Unterlagen zu diesem Verfahren seien unter
https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/antrag+aenderungsgenehmigung+holcim abrufbar.

Beim Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung sei der Holcim-Antrag abgelehnt worden. In diesem Verfahren habe Holcim Widerspruch eingelegt. Weitere Widersprüche habe es bisher nicht gegen.

Die Ablehnung ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/plettenberg+suederweiterung+_+ablehnung+des+antrags.

Quelle:  schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/728914/15

19.01.2021

Steinbruch-Erweiterung auf Plettenberg abgelehnt

Das Landratsamt des Zollernalbkreises hat die geplante Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg abgelehnt. Der Zementhersteller Holcim will die Kalkstein-Abbaufläche um knapp 8,8 Hektar erweitern.

https://swr-aktuell-app.swr.de/news/106707/Steinbruch-Erweiterung+auf+Plettenberg+abgelehnt/20210119090140

18.01.2021

Plettenberg Süderweiterung – Ablehnung des Antrags
Die untere Immissionsschutzbehörde des Zollernalbkreises hat mit Bescheid vom 14. Januar 2021 den Antrag der Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg abgelehnt.
  Die Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH hatte am 28. Juni 2018 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des bestehenden Steinbruchs auf dem Plettenberg beim Landratsamt beantragt. Der Antrag umfasste die Süderweiterung des Steinbruchs um eine Fläche von ca. 8,78 ha, die Umwandlung einer Rekultivierungsfläche in eine Abbaufläche, die Änderung der Rekultivierungsplanung und die Änderung und Ergänzung der Abbau- und Verfüllungsplanung. Das Verfahren wurde in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

  Im Rahmen der Prüfung wurden seitens der Fachbehörden mehrere Nachforderungen gestellt, so dass die Vorhabenträgerin ergänzende Unterlagen zur Beurteilung des Antrags nachzuliefern hatte. Diese Nachforderungen beziehen sich insbesondere auf den Bereich Natur- und Artenschutz. So hätte die Vorhabenträgerin für die streng und besonders geschützten Vogelarten Heidelerche und Feldlerche artenschutzrechtliche Ausnahmeanträge einreichen müssen.

  Für die Ergänzung der Antragsunterlagen hatte die Behörde der Firma Holcim zuletzt eine Frist bis spätestens zum 31. Dezember 2020 gesetzt. Dieser Aufforderung ist die Vorhabenträgerin jedoch nicht nachgekommen. Der Antrag war aus diesem Grund weiterhin nicht beurteilungsfähig und daher abzulehnen.

Die formelle öffentliche Bekanntmachung über die Ablehnung des Antrags ergeht gesondert.

Protokoll Erörterungstermin Plettenberg 12.09.2019 (1,39 MiB)

Erläuterung zum Deckblatt und S.17 Protokoll Erörterungstermin Plettenberg 14.10.2019 (212 KiB)

Ablehnung des Antrags 14.1.2021 (2,972 MiB)
(Erstellt am 18. Januar 2021)

Quelle: Landratsamt

https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/plettenberg+suederweiterung+_+ablehnung+des+antrags

05.11.2020

 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 4 BImSchG für den bestehenden Steinbruch auf dem Plettenberg durch die Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH

 
Die Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH hat bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis für den bestehenden Betrieb des Altsteinbruchs auf dem Plettenberg eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung beantragt. Grund dafür ist die geänderte Abbaurichtung und Rekultivierung.
   Die von der Firma Holcim beantragte Änderung bezieht sich dabei ausschließlich auf die Abbau- und Rekultivierungsplanung innerhalb des bestehenden Steinbruchs und geht nicht über die bereits 1977 und 1982 genehmigten Grenzen hinaus. Weitere Abbaurechte sollen nicht begründet werden. Da sich die Antragsstellung auf bereits genehmigte Abbaurechte beschränkt und dadurch keine wesentlichen   Veränderungen begründet werden, wird das Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

 

   Bisher hatte die Antragstellerin in den vergangenen Jahren die jeweiligen Änderungen der Immissionsschutzbehörde gegenüber angezeigt. Die Rekultivierung wurde durch eine naturschutzrechtliche Vereinbarung auf den jeweiligen Stand angepasst. Da diese Anzeigen bis zum 31.12.2020 befristet sind, der bestehende Steinbruchbetrieb jedoch weiterhin eine kontinuierliche Änderung der Abbauplanung bedingt, sollen diese Änderungen, als auch der angepasste Stand der Rekultivierung nunmehr für den Zeitraum 2021 bis 2025 in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung konkretisiert und festgeschrieben werden.

 

  Das Verfahren für die beantragte Änderung des Altsteinbruchs ist unabhängig von dem Verfahren zur beantragten Süderweiterung zu sehen und hat auf dieses keine Auswirkungen. Nach wie vor hat die Firma Holcim dem Landratsamt gegenüber als Genehmigungsbehörde die geforderten ergänzenden Unterlagen, insbesondere die artenschutzrechtlichen Ausnahmeanträge zur Heidelerche und Feldlerche vorzulegen, so dass aktuell keine abschließende Entscheidung über den Antrag getroffen werden kann.

 

Hinweis:

  Zur Information und Veranschaulichung der bereits ergangenen Änderungsanzeigen sowie der naturschutzrechtlichen Vereinbarung, wird auf die Präsentation des Landratsamtes „Kalksteinabbau auf dem Plettenberg“ S. 15 ff, „Änderungsanzeigen und öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ sowie die Anlagen zu den Änderungsanzeigen und zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hingewiesen.

 

  Die Feststellung, dass die beantragten Änderungen für den Altsteinbruch keiner Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, erfolgt gesondert durch öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes.Abbauplan Plettenberg 1977
Kalksteinabbau auf dem Plettenberg (7,12 MiB)

Genehmigung 30.3.1977 (9,479 MiB)

Abbauplan Plettenberg 1977 (4,275 MiB)

Lageplan 1977 (3,003 MiB)

Rekultivierungsplan 1977 (16,699 MiB)

Genehmigung 2.2.1982 (3,203 MiB)

Öffentlich-rechtlicher Vertrag (1,132 MiB)

Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anlage 1  (1,758 MiB)

Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anlage 2 (7,453 MiB)

Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anlage 3 (759,8 KiB)

Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anlage 4 (6,287 MiB)

Änderungsanzeige 12.12.2018 (8,237 MiB)

Vergleich Rekultivierung (1,11 MiB)

Entscheidung Änderungsanzeige 25.1.2019 (215,2 KiB)

Holcim Antragsunterlagen zur Änderungsgenehmigung Altsteinbruch 30.10.2020 (92,704 MiB) (Zip-Datei)

Protokoll Erörterungstermin Plettenberg 12.09.2019 (1,39 MiB)

Erläuterung zum Deckblatt und S.17 Protokoll Erörterungstermin Plettenberg 14.10.2019 (212 KiB)

Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 4 BImSchG 18.12.2020 (10,496 MiB)

 (Erstellt am 05. November 2020)

 Quelle:  Landratsamt Zollernalbkreis

 https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/antrag+aenderungsgenehmigung+holcim

31.01.2020

Dotternhausen Holcim: Termin im Landratsamt
Von Schwarzwälder Bote 31.01.2020 - 19:12 Uhr
Dotternhausen (bv). Was geht in Sachen Steinbrucherweiterung auf dem Plettenberg? Nach Auskunft des Landratsamts findet am 5. Februar ein Gespräch mit Holcim zum Verfahrensstand statt. Dabei soll geklärt werden, "welche Themenbereiche noch offen sind und im weiteren Verfahren abgearbeitet werden müssen". In Vorbereitung auf dieses Gespräch seien die Fachbehörden aufgefordert worden, Stellungnahmen abgeben, welche Nachforderungen aus ihrer Sicht noch ausstehen. Diese werde die Genehmigungsbehörde Holcim in der Besprechung mitteilen.
Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-holcim-termin-im-landratsamt.79f16148-3cfd-4a6b-904e-3fc72003905c.html

 

Der Tisch der Einwender, darunter auch Vertreter des NUZ, am ersten Tag der Anhörung in der Dotternhausener Festhalle. Norbert Majer war damals nicht vor Ort.
Der Tisch der Einwender, darunter auch Vertreter des NUZ, am ersten Tag der Anhörung in der Dotternhausener Festhalle. Norbert Majer war damals nicht vor Ort.

26.11.2019

Streit um Anhörungsprotokoll: Landratsamt weist Vorwürfe von Norbert Majer zurück

Enthält das Landratsamt dem Verein für Natur und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) Protokolle von der Anhörung vor, die im Juni in der Dotternhausener Festhalle stattgefunden hat? Die Behörde dementiert.

 

Norbert Majer, Vorsitzender des Vereins für Natur und Umweltschutz Zollernalb (NUZ), hat einen Brief an den ersten Landesbeamten des Zollernalbkreises, Matthias Frankenberg, geschickt. Frankenberg moderierte im vergangenen Juni die drei Tage andauernde Anhörung zum Genehmigungsverfahren zum Plettenbergabbau durch die Firma Holcim.

 

Aus dem Verteiler des Landratsamts gestrichen?

 Er wisse nicht, „(...) aus welchem Grunde ich und die NUZ plötzlich aus dem Verteiler des LRA gestrichen wurden“, schreibt Majer. Gerade auch deshalb, weil „die NUZ und ich persönlich ja auch zu den Einsprechern (...) am Verfahren zählen“, so Majer weiter. „Fehlen in diesem Verteiler noch andere Einwender oder Betroffene?“, gab der NUZ-Vorsitzende seine Sorge an Matthias Frankenberg weiter. Er habe eine Protokoll-Ergänzung, „vorwiegend wohl kontrolliert und auf Wunsch von Holcim“, nur rein zufällig zur Kenntnis erhalten, führt Norbert Majer weiter aus.

 

Landratsamt: Majer hat sich nicht in Liste eingetragen

 Das Landratsamt weist den Vorwurf Majers zurück. In einer Stellungnahme schreibt die Pressestelle: „Während des Erörterungstermins vom 3. bis zum 5. Juni 2019 lag an allen drei Tagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Liste aus, in die sich alle eintragen konnten, die eine Abschrift des Protokolls erhalten wollten. Herr Siegfried Rall - stellv. Vorsitzender des NUZ e.V. - hat im Gegensatz zu Herrn Majer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Herr Rall hat, wie alle anderen, die sich in die Liste eingetragen hatten, sowohl eine Abschrift des Protokolls wie auch die spätere Ergänzung erhalten. Herr Majer wurde also nicht gestrichen, sondern hat sich nicht in die Liste eingetragen.“

 

Ein Grund, weshalb Majer es versäumt hatte, sich in die Liste einzutragen: Er war am ersten Tag nicht vor Ort. Majer schreibt dann auch: „Den ersten Tag kann ich nicht beurteilen.“

 

Tonaufzeichnungen nicht löschen

 Gleichwohl bittet Norbert Majer , „auch im Namen der NUZ e.V.“ Matthias Frankenberg darum, „unbedingt anzuordnen, dass die Tonaufzeichnungen mindestens so lange nicht gelöscht werden, bis das Genehmigungsverfahren rechtskräftig geworden ist oder das Protokoll nochmals zu überarbeiten, um manche Einwendungen und Diskussionsbeiträge, Widersprüche und Erkenntnisse klarer darzustellen“. Es gebe für eine Löschung keine rechtliche Notwendigkeit.

 

Er habe im Protokoll einige gravierende Mängel entdeckt, die nicht den wahren Ablauf und die Einwendungen und den Diskussionsablauf (...) korrekt für neutrale Betrachter und Leser wiedergeben“. In der Folge führt Majer zahlreiche Punkte auf, die seiner Ansicht nach nicht mit dem Protokoll übereinstimmen.

 

Bänder werden erst nach Rechtskraft der Entscheidung gelöscht

 „Die Tonbandaufzeichnungen sind noch nicht gelöscht“, heißt es seitens der Pressestelle. Bis es soweit ist, wird auch noch einige Zeit vergehen. „Die Tonaufzeichnungen werden erst nach endgültiger Rechtskraft der Entscheidung gelöscht“, versichert das Landratsamt.

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle:  zak

 https://www.zak.de/Nachrichten/Streit-um-Anhoerungsprotokoll-Landratsamt-weist-Vorwuerfe-von-Norbert-Majer-zurueck-138931.html

28.10.2019

Nachreichung  der Stellungnahme von Dr. B. Nowak
Da LaFargeHolcim zum Erörterungstermin einige Gutachten (nur inoffiziell) nachgereicht hat, auf die wir im Vorfeld gar nicht eingehen konnten, tun wir das mit der Stellungnahme des  renommierten Biologen Dr. Nowak ebenfalls.

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Gutachterliche Stellungnahme zur naturschutzfachlichen Bedeutung der geplanten Steinbruch-Erweiterungsfläche auf dem Plettenberg bei Dotternhausen
Am 20. Juni 2019 wurde von Dr. Bernd Nowak und Dipl. Biol. Bettina Schulz auf Einladung von Herrn Jürgen Hess (Balingen) eine knapp dreistündige Begehung der geplanten Steinbruch-Erweiterungsfläche am Plettenberg durchgeführt, um die aktuelle naturschutzfachliche Bedeutung des vorgesehenen Abbaugeländes unter vegetationskundlichen, botanischen und naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Begehung sind nachfolgend zusammengestellt.
Stellungnahme Plettenberg-Novak.pdf
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12.09.2019

Plettenberg- Süderweiterung
Erörterungstermin
vom 03.06. bis 05.06.2019

 

 

Die nachfolgende Dateien enthalten Informationen vom Erörterungstermin:

  • Niederschrift/Ergebnisprotokoll
  • Verfahrensstand
  • Antrag der Fa. Holcim, Süderweiterung,
  • Erläuterungen des 1. Vorsitzenden der Bürgerinitiative NUZ e.V
  • Auszug aus Amtsblatt der Gemeinde Ratshausen

Quelle: CD vom Landratsamt Zollernalb, Stand 12.09.2019

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12.09.2019 Plettenberg- Süderweiterung Erörterungstermin
hier: Niederschrift/Ergebnisprotokoll über den Erörterungstermin vom 03. bis 05. Juni 2019 in der Festhalle in 72359 Dotternhausen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Änderung der genehmigten Abbau- und Rekultivierungsplanung sowie zur flächenhaften Erweiterung des Steinbruchs Plettenberg in Dotternhausen
Dateiname: SGP-Plettenberg_EÖT-Protokoll_190912
Quelle: CD vom Landratsamt Zollernalb
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung Süd-Erweiterung "Plettenberg" der Firma Holcim (Süddeutschland GmbH)
Protokoll Erörterungstermin- (Stand: 12.09.2019)
SGP-Plettenberg_EÖT-Protokoll_190912.pdf
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12.09.2019 Plettenberg- Süderweiterung Erörterungstermin
hier: Verfahrensstand (einschließlich bestehender Genehmigungen)
Dateiname: Plettenberg EÖT-Prot - Anlage 2 - Präsentation LRA
Quelle: CD vom Landratsamt Zollernalb
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung Süd-Erweiterung "Plettenberg" der Firma Holcim (Süddeutschland GmbH)
Protokoll Erörterungstermin- (Stand: 12.09.2019)
Plettenberg EÖT-Prot - Anlage 2 - Präsen
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12.09.2019 Plettenberg- Süderweiterung Erörterungstermin
hier: Antrag der Fa. Holcim, Süderweiterung, PPP-Vortrag, Erörterungstermin, 3. Juni 2019, Dotternhausen
Dateiname: Plettenberg EÖT-Prot - Anlage 3 - Präsentation Holcim
Quelle: CD vom Landratsamt Zollernalb
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung Süd-Erweiterung "Plettenberg" der Firma Holcim (Süddeutschland GmbH)
Protokoll Erörterungstermin- (Stand: 12.09.2019)
Plettenberg EÖT-Prot - Anlage 3 - Präsen
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12.09.2019 Plettenberg- Süderweiterung Erörterungstermin
hier: Erläuterungen des 1. Vorsitzenden der Bürgerinitiative NUZ e.V., Norbert Mayer
Dateiname: Plettenberg EÖT-Prot - Anlage 4 - Beitrag Majer
Quelle: CD vom Landratsamt Zollernalb
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung Süd-Erweiterung "Plettenberg" der Firma Holcim (Süddeutschland GmbH)
Protokoll Erörterungstermin- (Stand: 12.09.2019)
Plettenberg EÖT-Prot - Anlage 4 - Beitra
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12.09.2019 Plettenberg- Süderweiterung Erörterungstermin
hier: Amtsblatt der Gemeinde Ratshausen vom 10.09.2015 mit Hinweisen auf Untersuchung des Trinkwassers auf
Sprengstoffrückstände. Kurzbericht aus der Sitzung vom 30.07.2015 mit Informationen von Holcim zum Kalksteinabbau
Dateiname: Plettenberg EÖT-Prot - Anlage 5 - Auszug Amtsblatt Ratshausen_37-2015
Quelle: CD vom Landratsamt Zollernalb
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung Süd-Erweiterung "Plettenberg" der Firma Holcim (Süddeutschland GmbH)
Protokoll Erörterungstermin- (Stand: 12.09.2019)
Plettenberg EÖT-Prot - Anlage 5 - Auszug
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29.05.2019  
Bereitgstellte Unterlagen zum Erörterungstermin "Süderweiterung“ des Steinbruchs auf dem Plettenberg

 

 

Das Landratsamt weist für die "Vorbereitung zur Anhörung" auf wichtige Dateien hin. Sie sollen zum besseren Verständnis und Information über die bisherige Genehmigungslage des Kalksteinabbaus auf dem Plettenberg beitragen:
https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/eroerterungstermin+_suederweiterung_+des+steinbruchs+auf+dem+plettenberg

 

Es wird besonders auf die Präsentation "Kalksteinabbauauf dem Plettenberg" mit den dazugehörigen Anhängen 1 bis 8 hingewiesen.

Kalksteinabbau auf dem Plettenberg - Eine Präsentation des Landratsamt vom 29.05.2019
Sehr detaillierte Darstellung der Genehmigungen, Vereinbarungen und Rekultivierungsmaßnahmen
Die Datei wurde zur Information für die Anhörung zur Verfügung gestellt
Inhalt:
A. Beschreibung
B. Historie
C. Aktueller Genehmigungsantrag
D. Änderungsanzeigen und öffentlich-rechtliche Vereinbarung
E. Anhang
1. Genehmigungsentscheidung 1977 inklusive Abbauplan und Lageplan
2. Genehmigungsentscheidung 1982 inklusive Abbauplan
3. Rekultivierungsplan Variante 2
4. Vergleich im Antrag enthaltene konkretisierte Rekultivie-rungsplanung mit genehmigter Rekultivierungsplanung
5. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 12.11.2018 inklusive Anlagen und Änderungsanzeige vom 08.11.2016
6. Entscheidung zur Änderungsanzeige vom 28.07.2017
7. Änderungsanzeige vom 12.12.2018
8. Entscheidung zur Änderungsanzeige vom 25.01.2019

Quelle: https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/eroerterungstermin+_suederweiterung_+des+steinbruchs+auf+dem+plettenberg Verträge/Anlagen sind unten aufgeführt

1. Genehmigung 30.03.1977
Inhalte:

  • naturschutzrechtliche Genehmigung
  • wasserrechtliche Erlaubnis
  • immissionsschutzrechtliche Genehmigung
  • Baugenehmigung
  • Sicherstellung des Gewährleistungsbetrages für Rekultivierung
  • Vertragliche Regelung:Fremdwasserbezug für die Gemeinden Dotternhausen, Dormettingen, Ratshausen, Hausen a. T.
  • Widerruf der Genehmigung bei Zuwiderhandlung

 

1.2 Abbauplan Plettenberg 1977  mit Luftbild Stand 2013

Inhalt: siehe nebenstehende Flurkarte

1.3 Lageplan Genehmigung 1977

Inhalt: siehe nebenstehende Flurkarte

 

2. Genehmigung 02.02.1982
Inhalte:

  • Vertragliche Regelung: Fremdwasserbezug für die Gemeinden Dotternhausen, Dormettingen, Ratshausen, Hausen a. T.
  • Es bleiben alle mit der Entscheidung vom 30.03.1977 verbundenen Nebenbestimmungen unberührt
  • Neue Auflagen für Bergstation, Brecher, Rekultivierung, Gestaltung der westlichen, nördlichen und südwestlichen Abbauwand, Öffnung des Bruches in der Ostwand,
  • Unterhalt der Rekultivierung
  • Freier Zutritt zur Bruchgelände durch Allgemeinheit
  • Der Begriff 16 Millionen Tonnen wird durch 16 Millionen cbm ersetzt
  • Keine Ausgleichsabgabe

2.1 Abbauplan Genehmigung 1982

Inhalt: siehe nebenstehende Flurkarte

3. Rekultivierungsplan Plettenberg

Inhalt: siehe nebenstehende Flurkarte

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4. Vergleich Rekultivierung
Die Tabelle vergleicht die Bestimmungen der Genehmigungsentscheidung vom 02.02.1982 für die Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen mit der Planung des konkretisierten Rekultivierungskonzept
4. Vergleich Rekultivierung.pdf
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5. ÖR-Vertrag
Inhalt:

  • Rekultivierung
  • Die Entscheidungen vom 30.03.1977 und 02.02.1982 bleiben unberührt

5.1 Anlage 1 ÖR-Vertrag

Inhalt: siehe nebenstehende Flurkarte

Anlage 5.2 ÖR-Vertrag, Änderungsanzeige 08.11.16 - Stand Januar 2017
--- Abauplanung und Rekultivierung bis 2018
Inhalt:

  • Abbauplanung bis 2018
  • Rekultivierung bis 2018
  • Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • FlächenbilanzBodenmieten
  • Benötigte Bodenmenge im Rahmen der Rekultivierungsmaßnamen

5.3 Anlage 3 ÖR-Vertrag

Inhalt: siehe nebenstehende Flurkarte


5.4 Anlage 4 ÖR-Vertrag - Stand 2018
Inhalt:

  • Rekultivierung bis 2020
  • Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • Schematischer Schnitt durch die Rekultivierung
  • Flächenbilanz
  • Bodenmieten
  • Benötigte Bodenmenge
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6. Entscheidung Änderungsanzeige 28.07.2017pdf
Die in der Anzeige mitgeteilte Änderung des immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruches auf dem Plettenberg FlSt. Nr. 2720, 2786, 2787, 2795/1 in 72359 Dot-ternhausen und FlSt. 494/3, 500 in 72361 Hausen am Tann bedarf bei angezeigege-mäßer Durchführung keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Absatz 1 BImSchG.
6. Entscheidung Änderungsanzeige 28.07.2
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7. Änderungsanzeige 12.12.18
Anzeige einer Änderung durch Hocim vom 13.12.2018
7. Änderungsanzeige 12.12.18.pdf
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8. Entscheidung Änderungsanzeige 25.01.19
Die in der Anzeige mitgeteilte Änderung des immissionsschutzrechtlich ge-nehmigten Steinbruchs auf dem Plettenberg Flst.-Nr. 2720, 2786, 2787, 2795/1 in 72359 Dotternhausen auf Flst.-Nr. 494/3, 500 in 72361 Hausen am Tann bedarf bei anzeigegemäßer Durchführung keiner immissionsschutz-rechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG.
8. Entscheidung Änderungsanzeige 25.01.1
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15.05.2019

Amtliche Bekanntmachungen
         Dotternhausen

E I N L A D U N G
zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am 22.05.2019
um 19.00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus, Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen


TOP 1 Kalksteinabbau Plettenberg, Abschluss des 12. Zusatzvertrags zum Vertrag über den Abbau von Kalkstein auf dem Plettenberg zwischen der Gemeinde Dotternhausen und der Firma Portlandzementwerk Dotternhausen Rudolf Rohrbach KG vom 18.11.1952

 

u. a. Punkte


Dotternhausen, den 15.05.2019
gez. Adrian, Bürgermeisterin

 

Quelle: Amtsblatt Dotternhausen vom 15.05.2019

http://www.dotternhausen.de/aktuelles-info/aktuelles/

09.05.2019
Plettenberg Süderweiterung – Erfordernis von naturschutzrechtlichen Ausnahmeanträgen

Nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen kann aktuell noch keine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH getroffen werden.

Als zuständige Genehmigungsbehörde kommt die Landkreisverwaltung zu dem Ergebnis, dass ein artenschutzrechtlicher Ausnahmeantrag sowohl für die Feldlerche, als auch für die Heidelerche erforderlich ist. Auf dieses Erfordernis wurde die Antragstellerin in der vergangenen Woche hingewiesen. Neu eingehende Anträge werden im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens geprüft.

Der geplante Erörterungstermin von 3. bis 5. Juni 2019 in der Festhalle Dotternhausen findet trotzdem wie vorgesehen statt.


(Erstellt am 09. Mai 2019)
Quelle: Landratsamt Zollernalb, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen

08.05.2019   

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur „Süderweiterung“ des Steinbruchs auf dem Plettenberg in Dotternhausen
Einwender-Katalog ohne Antworten, Revision 1.0, Stand: 08. Mai 2019

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08.05.2019 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur „Süderweiterung“ des Steinbruchs auf dem Plettenberg in Dotternhausen
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur „Süderweiterung“ des Steinbruchs auf dem Plettenberg in Dotternhausen
Einwender-Katalog ohne Antworten, Revision 1.0, Stand: 08. Mai 2019
Quelle:
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=7365C3A6-7C3C-4B8D-BB2D-3497410FD3B1&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-bw&docid=7365C3A6-7C3C-4B8D-BB2D-3497410FD3B1
SGP-Plettenberg_EW-Katalog ohne AW_19050
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11.04.2019

Plettenberg: Erörterung wird verschoben

 

Der ursprünglich für Dienstag, 7. Mai, angesetzte Termin zur Erörterung der Einwendungen gegen den immissionsschutzrechtlichen Antrag der Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH zur Süderweiterung des Plettenbergs vom 28. Juni 2018 kann laut einer Mitteilung des Landratsamts nicht eingehalten werden und muss um einige Wochen verschoben werden.