Informationen zum Verfahren

07.11.2023

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Verstärkte Hochwassergefahr im Oberen Schlichemtal und Quellwasser Gefährdungen
 

1. Scoping-Termin
Der sogenannte Scoping Termin (Vorbesprechung hinsichtlich Unterlagen) zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum weiteren Betrieb der bestehenen Wasserbecken im Kalksteinbruch Plettenberg und Ableitung des gesammelten Niederschlagswassers in den Waldhausbach haben die Probleme erst richtig aufgezeigt! Und um den Erhalt /Gefährdung der Quellen rd. um den Plettenberg!

 

2.Einspruch
Sofern Sie einen Einspruch gegen die Verlängerung der am 31.12.23 auslaufenden Genehmigung eingelegt haben, laßen Sie es mich kurz wissen ! Danke !
Der Einspruch des NUZ ist als Anlage beigefügt. Falls Sie Zeit und Interesse haben, können Sie diesen runter laden.
 

3. Niederschlagsmengen
Es geht nun um die Bewertungen, welche Niederschlagsmengen pro Std in mmqm -bisher angenommene sogenannte Jahrhunderthochwasser mit n u r  50 mmqm, Tagesmengen mit 115 mmqm. Solche Mengen kommen heute bereits mehrfach im Jahr vor, nicht alle hundert Jahre, auch bei uns!!!!.
 
Man geht auch schon bei dem "Gartenschau-Hochwasser" am 7.5.23 davon aus,  dass in Roßwangen in etwa einer Std. 56,5 mmqm und in Burgfelden gar  72 mmqm gefallen sind. Glücklicherweise gab es n u r einige überflutete Keller in Frommern!  100 mmqm und mehr sind heute keine Seltenheit mehr!
 

4. Einzugsbereich Steinbruch
Weiter wird um den Einzugsbereich des Steinbruches gestritten! Holcim und seine Gutachter setzen n u r  49,5 ha an und behaupten, dass die angeblich rekultivierten Flächen gar zunächst bis 290 000 cbm Regenwasser zurückhalten könnten. Wir halten dies für eine falsche Annahme ! Wir meinen mindestens 60 ha, mit einer Süderweiterung gar bis 80 ha, also annähernd doppelt so viel Einzugsgebietsfläche müssten in die Berechnungen ein gehen!
Am 7.5.23 aber stiegen bereits die Seen Plettenberg bis auf 10 cm unter den kritischen Überlauf innerhalb 1 Std mit rd 23 000 cbm Wasser an!
Nach unseren Auffassungen sind die Seen bei weitem nicht sicher, so dass evtl.  bei Starkregen und Hochwasser eine

z u s ä t z l i c h e  Flutwelle in den Waldhausbach gelangen könnte.
 
5. Noch eine Bitte
Zum Jahresende denkt man wieder mehr an Spenden für gute Zwecke! Leider müssen wir für das kommende Jahr mit weiteren hohen Prozesskosten rechnen, da leider die Behörden und vor allem Holcim nirgends auch nur kleine Zugeständnisse machen, trotz Lippenbekenntnissen zu Klimawandel und Natur- und Umweltunterstützung! Alles müssen wir mühsamst erkämpfen! Alle unsere Akteure arbeiten absolut ehrenamtlich!
 
Wenn Sie uns helfen wollen, denken Sie an uns! Spenden sind steuerlich abzugsfähig! Danke !
Kto Nr. DE81 6539 0120 0380 6800 09    Schaut auch auf unsere Homepage! Dort findet Ihr viele Infos und alles Neue!

 

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Majer 1.Vors. NUZ e.V.

 

 

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20231023-Wasserrechtsverfahren Einspruch NUZ 29 10 23
Einspruch des NUZ im Zuge des Wasserrechtsverfahren
Wasserrechtsverfahren Einspruch NUZ 29 1
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16.10.2023

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.

 

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Eine unglaublich wichtige Einspruchsfrist läuft am 31.10. für alle Anliegergemeinden und persönlich von Hochwasser und eventuell auch von Grund- und Quellwasser betroffenen Einwohner des gesamten Schlichemtal ab!!!!

Nur, wer Persönlich mit Namen und Unterschrift und Angaben von Gründen der Betroffenheit Einspruch eingelegt hat, wird auch weiterhin am Verfahren beteiligt!

Selbst die dann eventuell stattfindenden Einspruchsverhandlungen sind dann nicht öffentlich!!
Es gab im Schlichemtal und rund um den Plettenberg bereits mehrere verheerende Hochwasser in den letzten 50 Jahren!! Erinnert nur an 1975, 2013, 2014, 2015 oder 2023 Mai, als mehr die Eyachtal-Gemeinden betroffen waren!

Warum ist dieses Verfahren so Wichtig!!
Auf dem Plettenberg bestehen, aufgrund eines riesigen Einzugsgebiet, zwei sogenannte Regenrückhaltebecken, die das Oberflächenwasser des über 70 ha großen Steinbruches zurück halten sollen.
Funktionieren diese Dämme nicht oder sollten brechen, stürzen erhebliche Wassermassen Richtung Hausen und in das Schlichemtal!
Selbst der Stausee in Schömberg drohte 1975 zu bersten! Vielen sind die erheblichen Hochwasserschäden auch aus 2015 bekannt!
Nachdem Vertreter unseres Vereines NUZ eV die sehr umfangreichen, mehrere 100 Seiten umfassenden Unterlagen des wasserrechtlichen Verfahrens gelesen haben sind wir der Auffassung, dass diese Gutachten und Schlussfolgerungen mit der heutigen Wirklichkeit der Starkregenfälle nichts mehr zu tun haben.

Wer ist Betroffener und kann Einspruch einlegen??
--- jeder, der auf seinem Grundstück selbst Hochwasser hatte,
--- sowie alle Gemeinden und Gemeinderäte

Komisch ist auch, dass in der Stadt Schömberg die Antragsunterlagen gar nicht ausgelegt wurden!
Man darf sich schon die Frage stellen, warum ist Schömberg ausgeklammert?
Schon aufgrund des dortigen Stausee ist die Stadt Schömberg sicherlich zu den Betroffenen.


Ob der einzelne Bürger wegen eventuell Quellwasser- oder Grundwasserveränderungen Einspruchsmöglichkeiten hat, mögen wir nach unseren rechtlichen Erfahrungen bezweifeln!
Aber jeder Betroffene kann verlangen, dass das LRA mindesten von absolut neutralen Gutachtern die tatsächlichen Verhältnisse bewerten lässt! Hier geht es um Regenwassermengen, natürliche Versickerungsmöglichkeiten, Größe der Einzugsgebiete, Sicherheit der Dämme und Hangrutsche und vieles andere mehr.

Also, legt Einspruch ein, wenn Ihr Betroffene seit, nur dann wird es keine Hau- Ruck Genehmigung geben!

Nach 3 Jahren hat das RP Tübingen beispielsweise Widersprüche gegen den Steinbruchabbau und die Plettenberg Ostöffnung nicht bearbeitet. Man lässt einfach alles liegen, sitzt es aus. Also werdet dieses Mal aktiv!! Es geht um die Verhinderung eventueller großer Schäden.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Majer 1.Vors. NUZ e.V.

 

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Ratshausen Hochwasser noch lange nicht verdaut
03.08.2015 Artikel vom schwabo
20150803-schwabo-Hochwasser noch lange n
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Hochwasser aus Plettenbergableitung
Dies widerlegt die Aussage von Holcim, dass das Wasserrückhaltebecken ein hundertjähriges Hochwasser zurückhalten kann.
20150701-Hochwasser aus Plettenbergablei
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20200320-Schreiben LNV, c/o Naturschutzbüro Zollernalb an Landratsamt
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur "Süderweiterung" des
Steinbruchs Plettenberg der Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH in Dotternhausen
2020-02-03_anBImSch-Behoerde_Plettenberg
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Hochwasser 2015
Presseartikel zu dem Hochwasser von 2015
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