Informationen zum Thema Glasverbrennung

17.03.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen

Wann:     Mittwoch, 23.03.2022
Uhrzeit:  09:00 Uhr (Saalöffnung um 08:30 Uhr)
Wo:         Stadthalle Sigmaringen
Thema:   Altglasverbrennung


An diesem 3. Verhandlungstag wird die Verhandlung über die Altglasabfalleinsätze als Rohstoff fortgesetzt.
Von Verbrennung darf man lt. Regierungspräsidium Tübingen nicht sprechen, wenn auch das Altglas an gleicher Stelle im Kalzinator am Drehofeneinlauf mit Altreifen und 60 % aller Sonderabfälle zur Wärmeerzeugung eingeschleust wird.
In der Summe der Abgase lässt sich nicht mehr unterscheiden, aus welchen Abfällen die Giftgase kommen und wie diese gegenseitig reagieren.

Es wäre wichtig, wenn wieder, wie bei den beiden anderen Verhandlungstagen, eine kleine Demo vor der Festhalle Sigmaringen stattfinden könnte und wenigsten die rd. 20 Besucherplätze besetzt werden könnten.

2. Täuschungsmanöver?
Der 10. Senat des Verwaltungsgericht argumentiert, Altglas bewirke bei 1% Rohstoffanteil gar keine Abgasveränderungen.
Dem Gemeinderat und dem VG wurden Halbstundenmesswerte mit und ohne Glasverbrennung vorgelegt: am 15.03.2017 mit Glas und am 29.06.2017 ohne Glas.
Alleine bei Thallium wurde ein 8-fach höherer Abgaswert mit Glas gemessen als ohne Glasanteile, der Benzolwert war 1/3 höher. Bei Ammoniak lag der Wert um 50% und bei Cges rd. 30% höher. Es wurde nachgewiesen, dass sogar die giftigen Dioxine zunahmen.

Es bleibt zu hoffen, dass der 10. Senat des Verwaltungsgericht Sigmaringen nicht voreingenommen ist und nicht den gleichen Weg wie der 9. Senat des VG geht.

3. Petition
Siehe der Artikel auf unserer Homepage vom 16.03.3022 - Landtag lehnt Petition zum Zementwerk ab:
https://www.nuz-ev.de/m%C3%BCllverbrennung/presse/

Wenn man die Landtagsdrucksache des Petitionsausschuss bei der Zurückweisung einer von uns bisher nicht bekannten Anfrage/Petition aus Nehren liest, erkennt man schnell die verniedlichende Argumentation des Regierungspräsidium Tübingen. Es fand eine Wort wörtliche Abschreibung der Stellungnahme des Petitionsauschuss des von uns verklagten Regierungspräsidium Tübingen statt.
Der Petitionsausschuss vom Landtag Baden-Württemberg hat sich leider nicht mit den eigenen Umweltausschuss-Beschlüssen der Fachausschüsse auf Bundesebene mit Teilnahme des Bundesumweltministeriums auseinander gesetzt.
Die dortigen Gremien auf Bundesebene stellten fest und wissen, welche Reinigungswirkungen von SNCR und SCR ausgehen und was tatsächlich Stand der Technik ist.
Unverständlich, dass so etwas bei einer grünen, umwelt- und klimaschutzpredigenden Landesregierung möglich ist.

4. Haben Lobbisten das Sagen?
Die Lobbyisten haben schon einen enormen Druck auf die Gesetzgebung ausgeübt.
Folge ist, dass sich selbst die Bundesumweltausschüsse nicht mehr mit den, bei den Flughafengesprächen in Frankfurt am 09.Juni 2015, getroffenen Vereinbarungen beschäftigen.
Dort wurde mit allen Zementwerken, dem Verband der Zementindustrie VDZ unter Anwesenheit absoluter Fachexperten aus den Umweltministerien vereinbart, dass bis zum 01.01.2019 die Zementwerke mit einer SCR oder eine noch bessere Filteranlage (z.B. DeKONOx oder RTO) nachzurüsten seien. Die SCR wurde als Stand der Technik definiert.
Der mächtigen Zementindustrie ist es gar gelungen, ganze Absätze zu diesem Thema hierzu aus den angeblich  "neutralen" VDI Richtlinen (Verband Deutscher Ingenieure) in der Endfassung Jan 2021 wieder zu streichen! Ein schlichtweg unglaublicher Vorgang!

Nachgerüstet wurde natürlich nicht.

 

5. Wie geht es weiter nach der Ablehnung des VGH
Da das VG Sigmaringen eine rechtliche Überprüfung durch ein Berufungsgericht nicht zugelassen hat und der VGH Mannheim unsere Beschwerde hiergegen aus rein formellen Ablehnungs-Gründen ablehnte, bliebe letztlich wohl nur eine Verfassungsbeschwerde übrig.
Es gibt Verfassungsgerichtsurteile, die in solchen Verfahren die VG bzw. VGH Urteile aufgehoben haben.
Um so weit zu gehen oder besser den politischen Weg weiter verfolgen zu können, brauchen wir weiterhin ein gesichertes Finanzpolster sowie die gesamte Unterstützung aller Mitglieder, Freunde und Gönner und noch viele weiter Mitglieder!
Mit Verhandlungen und guten Medienberichten haben wir leider jahrelang nichts erreichen können! Von der Politik und Behörden wurden wir nicht unterstützt.
 
6. Urteile des VGH Mannheim
Beiliegend lasse ich ihnen unsere zunächst letzten Urteile vom VGH Mannheim zugehen (siehe Anlagen). Die Gerichte wollen um alles in der Welt nicht an dieses heiße Eisen heran. Es hätte vielleicht weltweit Auswirkungen, wenn Zementwerke Abgasreinigungen nachrüsten müssten, ein Mrd. Aufwand!

Die Gesundheit der Bevölkerung ist zweitrangig und spielt keine Rolle.

7. Hauptversammlung
Voraussichtlich werden wir Ende April unsere wegen Corona ausgefallenen  Hauptversammlungen  nachholen.
Geplant ist der Freitag 29.April 2022, falls wir Räumlichkeiten bekommen!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

 

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Auszug VGH Begründung SCR
Auszug VGH Begründung SCR High-Efficiency SNCR v.21.9.21
Auszug VGH Begründung SCR High-Efficienc
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VGH Beschwerdeabweisungen
VGH Beschwerdeabweisungen 1. Streitwertfestsetzung 2.Anhörungsrüge
VGH Beschwerdeabweisungen 1. Streitwertf
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09.02.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Info über die letzte Gerichtsverhandlung vor dem VG Sigmaringen
Leider kann ich erst jetzt über das derzeit laufende Gerichtsverfahren vor dem VG Sigmaringen gegen die Verbrennung von "vermutlich" stark mit Giftstoffen verseuchten Altglasabfällen informieren. Dies ist der enormen Arbeit der Vorbereitung für den bereits anstehenden 3. Gerichtstermin geschuldet.
Informationen zur letzten Verhandlung: Da wir insbesonders beweisen müssen, inwieweit es sich tatsächlich um "gefährliche" Altglasabfälle handelt, die auch noch die Luft und den Kläger selbst beeinträchtigen, ist die Beweisführung schwierig, zumal das VG mehrfach von unserem Anwalt gestellte Anträge auf Zuziehung eines Sachverständigen Experten, den Schweizer Ing. Waltisberg oder andere, abgelehnt hat.
Das Gericht wollte sich nur auf die Hinweise des beklagten RP TÜ stützen, die sich auf die VDI-Richtlinien bezogen, die der Klägerseite aber gar nicht vor lagen. Während der Verhandlung wurde der Klägerseite lange Zeit die Einsicht in die VDI-Richtlinien während der Verhandlungen untersagt wurden. Daraufhin hat unser Anwalt die vorsitzende Richterin für befangen erklärt, was zu weiteren Verzögerungen in der Sachaufklärung führte. Nun kann die Klägerseite mit unserem 2. Vorsitzenden Siegfried Rall und dessen Anwalt Krummacher von Kroll und Partner Reutlingen bis zum 3.3.22 weitere Begründungen und Beweismittel vorlegen.

2. Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen
Wann:     Mittwoch, 23.03.2022
Uhrzeit:  09:00 Uhr (Saalöffnung um 08:30 Uhr)
Wo:         Stadthalle Sigmaringen
Thema:   Altglasverbrennung

Wenn auch die Uhrzeit der Verhandlung immer ungünstiger für arbeitende NUZ Freunde wird, sollten Sie doch unbedingt diesen Termin, wenn möglich, war nehmen! Bisher waren die Zuhörerplätze doch jedes Mal gefüllt, was sicherlich auch das Gericht beeindruckte.
Für die bisherige Unterstützung, auch der Protestgruppen mit Ihren Plakaten und Bannern, danken wir allen rechtherzlich.

Wir hoffen, dass das Gericht unserer Klage recht gibt, dass nur mit einer katalysatorischen Abgasreinigung die Giftstoffe bei der Altglasverbrennung bis zu 90% aus der Abluft entfernt werden können. Unser Ziel ist es zu verhindern, dass Dotterhausen zu keinem Sondermüllverbrennungsstandort, ohne entsprechende Filteranlagen wird.

3. Informationen zur Seilbahn
Bei der Seilbahnbelästigung durch Lärm und Hoch- bzw. Niedrigfrequenzschwingungen und die überlangen täglichen Laufzeiten wird von Holcim erneut alles sehr schön redend dargestellt. Hier sprechen aber die Tatsachen der nach außen für jeden sicht- und hörbaren täglichen Belästigungen, die nun schon rund 1 1/2 Jahre andauern und nochmals um viele Monate bis Ende Juli 2022 verlängert werden sollen.
Ob eine Betriebsabnahme durch ein Ingenieurbüro, das selbst die Planung aufgestellt hat und seine eigenen Fehler nun bewerten bzw. ausmerzen soll, überhaupt möglich ist, (bei Holcim ist nichts unmöglich, was die Bürger und Umwelt belastet) muss noch geklärt werden. Auch ein bereits vielfach für Holcim tätiges TÜV Institut, das ebenfalls fehlerhafte Lärmprognosen abgab, für weitere Lärmmessung überhaupt herangezogen werden kann, ist ebenfalls sehr fraglich.
Jedenfalls kann es bei den Versuchen von Belästigungsminderungen nicht nur um die Stütze 6 Kreuzung Haydenstraße 7 / Wasenstraße und Stütze 8 unterhalb Sportplatz gehen, sondern es sind alle Stützen von der B 27 bis zur Bergstation sowie auch der Lärm der Talstation betroffen.
Wenn Holcim die Belästigungen nur um wenige dB senkt, so dass gerade mal die max. zulässigen Grenzwerte erreicht werden, dann müssen Betroffene Anwohner wohl weiterhin 16 Std täglich mit erheblichen Belästigungen leben, wenn es Ihnen als unmittelbar Betroffene nicht gelingt, gemeinsam eine Lösung herbeizuführen.
Herr Massini von Holcim hat die zahlreichen Anwohner ja bereits auf dies Szenario vorbereitet!
Hier können wir nun begleitend Unterstützung anbieten.

4. Weiterhin Unterstützung nötig
Um rechtliche Klärungen in den von NUZ geforderten Belangen im Bereich Gesundheit, Klima- und Umweltschutz gegenüber Holcim und den Behörden zu erreichen, benötigen wir weiterhin nicht nur finanzielle Unterstützung sondern noch viele Mitglieder, die hinter uns stehen: "Es gilt, nur gemeinsam sind wir stark!!"
Unsere Arbeit erstreckt sich nicht nur auf Dotternhausen sonder auf die ganze betroffene Region.
Helfen Sie mit, dass wir diesen Weg weiter für Sie, Ihre Kinder und Enkel weitergehen können.

Auch der Plettenberg Abbau wird bald in die entscheidende Phase gehen, auf die wir vorbereitet sein müssen!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

14.01.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Schon wieder sind einige Tage ins neue Jahr 2022 gegangen, das sicherlich ganz wichtige Entscheidungen auch für den bisherigen umfangreichen Einsatz unseres Vereines und seiner Mitglieder und Unterstützer bringen wird!
Zunächst aber nochmals Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches, aber auch erlebnisreiches Jahr 2022 seitens des Vorstandes!

1. Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen
Wann:     Mittwoch, 19.01.2022
Uhrzeit:  10:00 Uhr (Saalöffnung um 09:30 Uhr)
Wo:         Stadthalle Sigmaringen
Thema:   Altglasverbrennung

2. Um was geht es?
Bei diesem Gerichtstermin soll geklärt werden, ob die Firma Holcim Dotternhausen weiterhin ihre giftigen Altglasabfälle ohne die heute dem Stande der Technik entsprechenden Filteranlagen verbrennen darf.
Sollte Holcim Recht bekommen, wären Tür und Tor geöffnet für eine Sondermüllverbrennungsanlage im Holcim-Zementwerk Dotternhausen, welches nicht nur für die Bürger der Gemeinde Dotternhausen, sondern für die gesamte Region von Rottweil bis Stuttgart fatale Folgen für Gesundheit, Klima und Umwelt haben würde.

3. Eventueller Prozessablauf
Der Prozess beginnt vermutlich mit einer ersten Entscheidung über den in der letzten mehrstündigen Verhandlung am 8.12.21 nicht entschiedenen Antrag unseres Anwaltes Krummacher von Kroll u. Partner, Reutlingen,  auf ein Sachverständigengutachten, inwieweit die wohl giftigen Altglasverbrennungen Auswirkungen auf die Abgaszusammensetzungen und letztlich Gesundheitseinflüsse haben!
Siegfried Rall, 2. Vorsitzender von NUZ mit seinem Rechtsanwalt werden wohl weitere Beweisanträge stellen, damit im Gericht selbst ein Sachverständiger befragt werden muss, nachdem das Regierungspräsidium Tübingen als Beklagte gegenüber dem Gericht erklärt hat, Sachverständigengutachten seien nicht erforderlich. Das Regierungspräsidium begründet dies damit, dass in den neuen VDI Richtlinien (Verein Deutscher Ingenieure) "Emissionsminderungen Zementwerke" die Bewertungen und Beurteilungen durch Sachverständige ja bereits beschrieben wären. Dem NUZ liegen zwar die die Entwürfe dieser Richtlinien vom Juni 2015, nicht aber die erst mit Inkrafttreten der neuen TA Luft im Dez. 2021 wohl endgültig gefasst, auf nochmals weiteren 50 Seiten (gesamt über 120 Seiten) erweiterte technische Vorschriften, vor.
Aber schon der Entwurf bestätigt gerade unsere Rechts- und Fachauslegungen! Es wird sogar besonders darauf hingewiesen (Seiten 63 und 64), dass bei Feuerungswärmeleistungen von mehr als 40 % gefährlicher Abfälle sogar die wesentlich strengeren Abgasreinigungen mit Filteranlage wie bei speziellen Müllverbrennungsanlagen einzuhalten sind (Seite 63).
Selbst wir weisen immer wieder auf die aufgeführten Eckpunkte Beschlüsse der Bund Länder Arbeitsgemeinschaft aller deutscher Umweltministerien einschließlich des Bundesumweltministeriums vom 21. Sept. 2015 hin. Diese dienen uns u. a. auch als Grundlage unserer Klagen.

 

4. Argumentation von Holcim
Was sagen aber die Anwälte von Holcim hierzu, obwohl auch das Zementwerk Dotternhausen sogar bei den Beratungen 2015 (Flughafengespräche) anwesend war: Im Juni 2015 seien nur E-Mails vom Umweltministerium BW an andere Umweltministerien versandt worden, ohne jede rechtliche Verbindlichkeiten. Natürlich kann man auch so argumentieren und Sachverhalte verdrehen.    

 

5. Um was ging es bei den Flughafengesprächen in Frankfurt im Jahre 2015?
Die Zementindustrie tagte am Frankfurter Flughafen mehrfach mit den Fachbeamten aller deutscher Umweltministerien (Flughafengespräche). Am 21. September 2015 wurde dann das Eckpunktepapier "Dresdener Abkommen" endgültig von den Fachausschüssen der deutschen Umweltministerien beschlossen.

Inhalt des Abkommens bei dem die Zementindustrie mitgewirkt hatte:
Ab jetzt ist SCR Stand der Technik, da mit SCR auch rohstoffbedingte Schadstoffe gereinigt werden können. Das BVT Merkblatt ist fortgeschrieben.

Es wurde festgelegt (Ziff 8),
•    dass Anlagen nur noch in Sonderfällen kurzzeitig mit alter Filtertechnik betrieben werden dürfen.
•    dass der Betrieb nur für Anlagen mit einer geringen Tagesproduktion unter 500 Tonnen gilt
•    dass für einen kurzzeitigen Direktbetrieb eine zeitliche Ausnahmegenehmigung gewährt werden kann

Bei den Flughafengesprächen 2015 hatte man den Blick auf den 01.01.2019 gerichtet, da im Gesetz eine Übergangszeit von 4 Jahren vorgesehen war.
Die Zementwerke sind vom Bundesumweltamt bereits seit 2008 aufgefordert, SCR Luftreinigungsanlagen einzubauen. Zementwerke behaupteten immer wieder, diese würde bei der Zementherstellung nicht funktionieren.
   Durch diese Verzögerungstaktik wurden, die auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt geht, in den letzten 14 Jahren jedes Jahr 2-3 Millionen mehr Gewinne erzielt.
   Welche unmittelbare Rechtswirkung durch diese amtlichen Beschlüsse und Empfehlungen ausgehen sind umstritten. Eindeutig wäre es, wenn die 17. BImSchV offiziell geändert worden wäre. Leider haben dies die Lobbyisten bisher mit allen Tricks verhindert, da die Verabschiedung der TA Luft ja viel politischen Aufwand erforderte. In diesem "Durcheinander" ging dann ja auch der entsprechende Antrag der Grünen im Bundestag 2021 sang und klanglos unter.

 

6. Warum tritt nicht die Gemeinde als Kläger auf?
Herr Rall tritt als Kläger auf, da trotz Bedenkenäußerungen im Gemeinderat die Gemeinde Dotternhausen selbst nicht bereit zur Klage war. Von Seitens der Gemeinde wurden auch keine weiteren Schritte zur Aufklärung der Problematik unternommen.

7. Problematik
Das Regierungspräsidium Tübingen hofft wohl, dass diese über 120 Seiten umfassenden neuen Richtlinien kaum jemand von den Gerichtsbeteiligten genau durcharbeitet.
Diese VDI Richtlinien sind auch nicht öffentlich zugänglich, sondern werden vom Verein Deutscher Ingenieure zum Preis von rd. 250 € verkauft. Nachdem wir schon für die Entwürfe 250 € bezahlt haben, konnten wir diese neue Fassung auch noch nicht beschaffen! Wer will und kann als Privatbetroffener von solchen Abgasbeeinträchtigungen von Zementwerken sich solch umfangreiche Richtlinien einfach mal besorgen, die selbst nicht in Gesetzessammlungen ohne weiteres zugänglich sind.

8. Schwerpunkt des Prozesses
Der Schwerpunkt des Prozesses wird wohl in der Aufklärung bestehen, wie giftig sind die Altglasabfälle tatsächlich? Bisher gibt das RP Tübingen selbst dem Verwaltungsgericht keine Auskünfte unter Berufung auf des Betriebsgeheimniseinspruches durch Holcim. Wichtig ist die Aufklärung vor allem auch im Zusammenhang mit den bereits bisher genehmigten, von uns angefochtenen 100 % sonstigen Abfallbrennstoffeinsätzen und den kumulierenden Abgasgiftstoffen.

9. Zeigen Sie Interesse
Zwar sind erneut nur wieder Zuhörerplätze für 3 Medienvertreter und 19 Zuhörersitzplätze vorhanden.
Diese wenigen Plätze sollten wir aber voll besetzen, um dieses Problem auch tatsächlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir bitten Sie deshalb, nehmen Sie wieder am Prozess als Zuhörer teil. Zeigen Sie Interesse. Kommen Sie zur Verhandlung. Und selbst wenn kein Platz mehr bereitstehen dürfte, zeigen Sie doch durch Ihr kommen  das große Interesse, dass es keine Sondermüllverbrennungen in Zementwerken o h n e  geeignete Filteranlagen aus reiner Profitgier von Großkonzernen im Interesse unserer Umwelt und Gesundheit geben darf.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

10.12.2021

Positive Reaktionen zum Verhandlungsverlauf

Motivationsschübe unserer Mitglieder und Freunde erhalten wir für unsere Arbeit immer wieder.

Solche Reaktionen motivieren und man merkt, dass man doch nicht ganz alleine da steht.
Heute war aufgrund der Verhandlung in Sigmaringen ein ganz besonderes E-Mail dabei. Es tut gut und macht einfach Spaß es zu lesen:

 

Betreff: Ihr Bericht vom 10.12.2021: 'Kläger Siegfried Rall mit Verhandlungsverlauf zufrieden'

 

"Ein liebes dickes Dankeschön!" - Nein, nicht dem VG Sigmaringen - obwohl, dem ja auch, denn wann hatte die 'Besatzung' dieser an sich und eigentlich dem Volke dienlichen Veranstaltung schon einmal den Mut, sich wenigstens eine Auszeit zu gönnen, bevor 'Im Namen des Volkes' ein via RP Tübingen erlassenes Urteil pro Holcim erging?
   Jetzt haben diese Damen und Herren wenigstens einmal vorübergehend wohl kalte Füße bekommen, weil ihnen diese Chose selbst nicht mehr so eindeutig geheuer ist. Sie brauchen und wollen gutachterliches Statement zu einem Vorgang, der uns hier allen schon jahrelang zum Himmel stinkt und dessen Anrüchigkeit offensichtlich das RP Tübingen bis hin zu dessen Chef geflissentlich umgeht, denn 'So schließt er messerscharf, ja nie sein kann was nie sein darf', nämlich dass diese Sti(ä)nkereien die Volksgesundheit (ggf. bis zum Tode) schädigen. Nicht umsonst ist jedem Privatmann bei Strafe strengstens untersagt, etwa Abfälle mit Benzin oder Dieseltreibstoff als Brandbeschleuniger zu übergießen, um sie quasi 'phlogistophoner', also 'verbrennungsfreundlicher' zu machen.
   Das Zementwerk aber bemüht zur Verkokelung von Altglas sogar das 'Helferlein' NH³ (Ammoniak), eine ätzende, 'atemberaubende' Flüssigkeit, hochgiftig und in jedem Fall apothekenpflichtig.
   Dort wird sie nur in kleinsten Mengen gegen genaue schriftliche Angabe des beabsichtigten Verwendungszwecks und gegen zur Not gerichtlich verwehrbare Gegenzeichnung abgegeben wird. Damit diese 'thermische Entsorgung' des Altglasbruchs auch emissionsgesetzlich konform abläuft, müssen diese Altglasreste auf einen Durchmesser von maximal 3 Millimeter zusammengeschreddert und sodann als Ersatz für den ansonsten zur Zementproduktion notwendigen - aber wesentlich teureren - Ton wohl in einem so genannten Kalzinator und mit diesem "Speiübelkeit " verursachenden Ammoniak versetzt werden.
So und dergestalt lebt diese weltweite Beton-PLAY-Mafia immer nur vom Ersatz:

  • Ersatz-Brennstoffe,
  • Ersatz-Beigaben übelster Art,
  • Ersatz-Bürgermeinungen (so genannte 'Bürger-Dialoge'),
  • Ersatz-Sachverstand ('Politisch gewollt und ökologisch sinnvolle Erschöpfung des Plettenbergs' und dergleichen unterschwelligem Oberquatsch).

Aber auch in diesem unseren (Ersatz-)Advent bleibt eines stets und immer höchst real: Milliardengewinne der Zement- und Betonindustrie auf Kosten und ohne jegliche Rücksicht auf die gesundheitliche Befindlichkeit jeglicher betroffener Kreatur, seien es die Menschen oder Flora und Fauna, ganz zu schweigen von den Böden, die keineswegs 'natürliche Strahlung' verströmen. Sie sind vielmehr durch diese Umweltgifte verunreinigt, die schon seit Menschengedenken den Hochschloten dieser Supergewinn-Maschine entfleuchen, gesetzlich gedeckt von LRA Balingen und RP Tübingen durch deren nur noch dubiose Sondergenehmigungen von Ausweichgenehmigungen von Erweiterungsgenehmigungen, deren sonderheitlich absonderlicher Sonder-Ersatz-Sachverstand...
   Ach was, liebe Leute, lasst uns auf Weihnachten warten und darauf, dass dieser Weihnachtsmann endlich das im Sack mitbringt, worauf wir alle hoffen: Ein Weltkulturerbe ZEMENTWERK DOTTERNHAUSEN und einen SOLARPARK PLETTENBERG.
In diesem Sinne: Ein liebes dickes Dankeschön an jenen mutigen Beschwerdeführer Siegfried Rall aus Dotternhausen!

Aus datenschutzrechtlichen Gründen veröffentlichen wir den Verfasser nicht

 12.06.2019

Kommentar des NUZ-Vorsitzenden

 

Wer genaues wissen will, sollte zak und schwabo Berichte und den Antrag des 1.Vorsitzendes des NUZ e.V. vergleichen.

 

Warum wird die Gefährlichkeit und die getroffenen Sicherungsvorkehrungen und fehlenden Filteranlagen so unterschlagen oder beschönigend dargestellt???

 

Wenn Gemeinderatsbeschlüsse durch eine Genehmgungsbehörde missachtet und so verharmlosend zurückgewiesen werden, muß einfach eine Gemeinde zur Gesundheitssicherung seiner Bevölkerung und der ganzen Region bis Stuttgart eine Klage erheben.

 

Nur so können unabhängige Richter die gesetzlichen Vorschriften zum heutigen Stand der Technik der Luftreinhaltung unter Berücksichtigung der Klimaschutzvorschriften endlich einmal bewerten.

 

SCR Filteranlagen werden gar als Verwaltungsvorschriften von sämtlichen deutschen Umweltministerien und vielen Regierungspräsidien als Stand der Technik in Bescheiden festgeschrieben, nur beim Regierungspräsidium Tübingen im Falle Holcim noch nicht !

 

Warum eigentlich??????

 

Grüsse Norbert Majer, Vorsitzender NUZ-EV

 

 

 · 

Kritisch zu betrachten: Glasabfälle für die Zementproduktion

 

Das Holcim Zementwerk in Dotternhausen hat beim Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde einen Antrag gestellt zur Lagerung und dem Einsatz von Glasabfällen in der Zementproduktion.

 

Die Gemeinde wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert, die in der Gemeinderatsitzung vom 12.12.2018 auf der Tagesordnung stand.

 

Kritisch muss gesehen werden, dass wenn dieses Glas zum Einsatz kommt sich der Ausstoß von kritischen Schadstoffe erheblich erhöhen, wie aus den Antragsunterlagen zu entnehmen ist.

 

Exemplarisch sei genannt, dass sich in den durchgeführten der Ausstoß folgender Stoffe wie folgt besonder signifikant erhöht hat:

 

 
Schadstoffausstoß in mg/m3  

mit Glas

ohne Glas Differenz
Thalium Tl 0,0016 0,0002 +800%
Cobalt Co 0,0007 0,0004 +175%
Nickel Ni 0,036 0,014 +257%
Dioxine und Furane PCDD / F 0,0013 0,0007 +186%
Polychlorierte Biphenyle PCB 0,00041 0,00029 +141%
Monocyclischer aromatischer Kohlenwasserstoff BTEX 4,0 3,1 +129%

Abb. 1 Auszug aus den Antragsunterlagen mit Anmerkungen von Norbert Majer, 1. Vorsitzender NUV e.V.


Entscheidungsvorlage von BMin Adrian für Gemeinderatssitzung 12.12.2018.

Abb 2.1 und 2.2 Tischvorlage in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2018 mit Hervorhebungen und Anmerkungen von Norbert Majer, 1. Vorsitzender NUZ e.V.


SCR-Anlage verringern erwiesener Maßen den Schadstoff-Ausstoßes signifikant

Im Zementwerk Rohrdorf wurde die Entwicklung des Schadstoff-Ausstoßes nach der Installation einer SCR-Anlage drei Jahre lang dokumentiert. Anlässlich der VDZ Jahrestagung Zement am 11.-12. September 2014 in Düsseldorf hat Dr. Helmut Leibinger, SPZ Rohrdorf dies in einem Vortrag mit dem Titel "Drei Jahre Betriebserfahrung mit der Tail-End SCR-Anlage im Werk Rohrdorf" die Ergebnisse präsentiert.

 

Dabei wurden signifikante Verringerungen des Schadstoff-Ausstoßes nachgewiesen.

 

Es kann angenommen werden, dass die Emissionen bei dem geplanten Einsatz von Glas durch eine SCR-Reinigungs-Anlage ebenfalls erheblich gesenkt werden könnten und damit ein entscheidender Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung und dem Umweltschutz geleistet würde. Jedoch ist das Holcim Süddeutschland nicht bereit darin zu investieren und das Umweltminsterium sieht bedauerlicherweise keine Veranlassung dies durchzusetzen.

Abb. 3.1 und 3.2. Auszüge der Präsentation "Betriebserfahrung mit der Tail-End SCR-Anlage im Werk Rohrdorf"

 

Quelle: https://www.vdz-online.de/fileadmin/gruppen/vdz/Jahrestagung_Zement_2014/Vortraege/Tag_2_Verfahrenstechnik/13_Tail-End-SCR-Anlage_Leibinger.pdf?sword_list%5B%5D=PDF&no_cache=1&L=

 

 · 

Glasabfall bei Holcim: NUZ schickt Empfehlung an Gemeinderäte

Der Verein empfiehlt, der geplanten Nutzung von Glasabfällen bei Holcim das Einvernehmen zu versagen.

 

Am Mittwochabend um 18 Uhr berät der Dotternhausener Gemeinderat über das Vorhaben des Zementherstellers Holcim, zukünftig in einer bereits bestehenden Lagerhalle für Dachpappen auch 625 Tonnen Glasabfall lagern zu können.

 

Diese bis zu drei Millimeter große Glasabfälle, die nicht mehr recycelt werden können und die der Zementhersteller von einer Aufbereitungsanlage für Altglas in Bad Wurzach bezieht, will Holcim als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion nutzen.

 

Auch hierzu muss die Gemeinde Dotternhausen von der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Tübingen, angehört werden.

 

Der Verein Natur und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat einen Brief an alle Mitglieder des Gemeinderats geschickt – mit konkreten Forderungen für die Sitzung. ...

 

Ganzen Artikel lesen

 

Quelle: http://www.zak.de/artikel/details/445894/Dotternhausen-Glasabfall-bei-Holcim-NUZ-schickt-Empfehlung-an-Gemeinderaete