14.01.2022
Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,
anbei wieder einige wichtige Informationen:
Schon wieder sind einige Tage ins neue Jahr 2022 gegangen, das sicherlich ganz wichtige Entscheidungen auch für den bisherigen umfangreichen Einsatz unseres
Vereines und seiner Mitglieder und Unterstützer bringen wird!
Zunächst aber nochmals Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches, aber auch erlebnisreiches Jahr 2022 seitens des Vorstandes!
1. Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen
Wann: Mittwoch, 19.01.2022
Uhrzeit: 10:00 Uhr (Saalöffnung um 09:30 Uhr)
Wo: Stadthalle Sigmaringen
Thema: Altglasverbrennung
2. Um was geht es?
Bei diesem Gerichtstermin soll geklärt werden, ob die Firma Holcim Dotternhausen weiterhin ihre giftigen Altglasabfälle ohne die heute dem Stande der Technik entsprechenden Filteranlagen
verbrennen darf.
Sollte Holcim Recht bekommen, wären Tür und Tor geöffnet für eine Sondermüllverbrennungsanlage im Holcim-Zementwerk Dotternhausen, welches nicht nur für die Bürger der Gemeinde
Dotternhausen, sondern für die gesamte Region von Rottweil bis Stuttgart fatale Folgen für Gesundheit, Klima und Umwelt haben würde.
3. Eventueller Prozessablauf
Der Prozess beginnt vermutlich mit einer ersten Entscheidung über den in der letzten mehrstündigen Verhandlung am 8.12.21 nicht entschiedenen Antrag unseres Anwaltes Krummacher von Kroll
u. Partner, Reutlingen, auf ein Sachverständigengutachten, inwieweit die wohl giftigen Altglasverbrennungen Auswirkungen auf die Abgaszusammensetzungen und letztlich
Gesundheitseinflüsse haben!
Siegfried Rall, 2. Vorsitzender von NUZ mit seinem Rechtsanwalt werden wohl weitere Beweisanträge stellen, damit im Gericht selbst ein Sachverständiger befragt werden muss, nachdem das
Regierungspräsidium Tübingen als Beklagte gegenüber dem Gericht erklärt hat, Sachverständigengutachten seien nicht erforderlich. Das Regierungspräsidium begründet dies damit, dass in den
neuen VDI Richtlinien (Verein Deutscher Ingenieure) "Emissionsminderungen Zementwerke" die Bewertungen und Beurteilungen durch Sachverständige ja bereits beschrieben wären. Dem NUZ liegen
zwar die die Entwürfe dieser Richtlinien vom Juni 2015, nicht aber die erst mit Inkrafttreten der neuen TA Luft im Dez. 2021 wohl endgültig gefasst, auf nochmals weiteren 50 Seiten
(gesamt über 120 Seiten) erweiterte technische Vorschriften, vor.
Aber schon der Entwurf bestätigt gerade unsere Rechts- und Fachauslegungen! Es wird sogar besonders darauf hingewiesen (Seiten 63 und 64), dass bei Feuerungswärmeleistungen von mehr als
40 % gefährlicher Abfälle sogar die wesentlich strengeren Abgasreinigungen mit Filteranlage wie bei speziellen Müllverbrennungsanlagen einzuhalten sind (Seite 63).
Selbst wir weisen immer wieder auf die aufgeführten Eckpunkte Beschlüsse der Bund Länder Arbeitsgemeinschaft aller deutscher Umweltministerien einschließlich des Bundesumweltministeriums
vom 21. Sept. 2015 hin. Diese dienen uns u. a. auch als Grundlage unserer Klagen.
4. Argumentation von Holcim
Was sagen aber die Anwälte von Holcim hierzu, obwohl auch das Zementwerk Dotternhausen sogar bei den Beratungen 2015 (Flughafengespräche) anwesend war: Im Juni 2015 seien nur E-Mails vom
Umweltministerium BW an andere Umweltministerien versandt worden, ohne jede rechtliche Verbindlichkeiten. Natürlich kann man auch so argumentieren und Sachverhalte verdrehen.
5. Um was ging es bei den Flughafengesprächen in Frankfurt im Jahre 2015?
Die Zementindustrie tagte am Frankfurter Flughafen mehrfach mit den Fachbeamten aller deutscher Umweltministerien (Flughafengespräche). Am 21. September 2015 wurde dann das
Eckpunktepapier "Dresdener Abkommen" endgültig von den Fachausschüssen der deutschen Umweltministerien beschlossen.
Inhalt des Abkommens bei dem die Zementindustrie mitgewirkt hatte:
Ab jetzt ist SCR Stand der Technik, da mit SCR auch rohstoffbedingte Schadstoffe gereinigt werden können. Das BVT Merkblatt ist fortgeschrieben.
Es wurde festgelegt (Ziff 8),
• dass Anlagen nur noch in Sonderfällen kurzzeitig mit alter Filtertechnik betrieben werden dürfen.
• dass der Betrieb nur für Anlagen mit einer geringen Tagesproduktion unter 500 Tonnen gilt
• dass für einen kurzzeitigen Direktbetrieb eine zeitliche Ausnahmegenehmigung gewährt werden kann
Bei den Flughafengesprächen 2015 hatte man den Blick auf den 01.01.2019 gerichtet, da im Gesetz eine Übergangszeit von 4 Jahren vorgesehen war.
Die Zementwerke sind vom Bundesumweltamt bereits seit 2008 aufgefordert, SCR Luftreinigungsanlagen einzubauen. Zementwerke behaupteten immer wieder, diese würde bei der Zementherstellung
nicht funktionieren.
Durch diese Verzögerungstaktik wurden, die auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt geht, in den letzten 14 Jahren jedes Jahr 2-3 Millionen mehr Gewinne
erzielt.
Welche unmittelbare Rechtswirkung durch diese amtlichen Beschlüsse und Empfehlungen ausgehen sind umstritten. Eindeutig wäre es, wenn die 17. BImSchV offiziell geändert
worden wäre. Leider haben dies die Lobbyisten bisher mit allen Tricks verhindert, da die Verabschiedung der TA Luft ja viel politischen Aufwand erforderte. In diesem "Durcheinander" ging
dann ja auch der entsprechende Antrag der Grünen im Bundestag 2021 sang und klanglos unter.
6. Warum tritt nicht die Gemeinde als Kläger auf?
Herr Rall tritt als Kläger auf, da trotz Bedenkenäußerungen im Gemeinderat die Gemeinde Dotternhausen selbst nicht bereit zur Klage war. Von Seitens der Gemeinde wurden auch keine
weiteren Schritte zur Aufklärung der Problematik unternommen.
7. Problematik
Das Regierungspräsidium Tübingen hofft wohl, dass diese über 120 Seiten umfassenden neuen Richtlinien kaum jemand von den Gerichtsbeteiligten genau durcharbeitet.
Diese VDI Richtlinien sind auch nicht öffentlich zugänglich, sondern werden vom Verein Deutscher Ingenieure zum Preis von rd. 250 € verkauft. Nachdem wir schon für die Entwürfe 250 €
bezahlt haben, konnten wir diese neue Fassung auch noch nicht beschaffen! Wer will und kann als Privatbetroffener von solchen Abgasbeeinträchtigungen von Zementwerken sich solch
umfangreiche Richtlinien einfach mal besorgen, die selbst nicht in Gesetzessammlungen ohne weiteres zugänglich sind.
8. Schwerpunkt des Prozesses
Der Schwerpunkt des Prozesses wird wohl in der Aufklärung bestehen, wie giftig sind die Altglasabfälle tatsächlich? Bisher gibt das RP Tübingen selbst dem Verwaltungsgericht keine
Auskünfte unter Berufung auf des Betriebsgeheimniseinspruches durch Holcim. Wichtig ist die Aufklärung vor allem auch im Zusammenhang mit den bereits bisher genehmigten, von uns
angefochtenen 100 % sonstigen Abfallbrennstoffeinsätzen und den kumulierenden Abgasgiftstoffen.
9. Zeigen Sie Interesse
Zwar sind erneut nur wieder Zuhörerplätze für 3 Medienvertreter und 19 Zuhörersitzplätze vorhanden.
Diese wenigen Plätze sollten wir aber voll besetzen, um dieses Problem auch tatsächlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir bitten Sie deshalb, nehmen Sie wieder am Prozess als
Zuhörer teil. Zeigen Sie Interesse. Kommen Sie zur Verhandlung. Und selbst wenn kein Platz mehr bereitstehen dürfte, zeigen Sie doch durch Ihr kommen das große Interesse, dass es
keine Sondermüllverbrennungen in Zementwerken o h n e geeignete Filteranlagen aus reiner Profitgier von Großkonzernen im Interesse unserer Umwelt und Gesundheit geben
darf.
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.