15.10.2023

 

Gesamtvorstandsitzung

 

 

Liebe Vorstandsmitglieder!
 
Leider muss ich sehr kurzfristig zu einer wichtigen Vorstandsitzung einladen.
 
Wann:    Dienstag, 24.10.2023 um 19:00 Uhr
Wo:        St. Annastift in  Dotternhausen
Grund:    kurzfristige wichtige Gesamtvorstandsitzung

 

Ich komme gerade von einer 4 wöchigen Kur zurück und konnte die Unterlagen für eine wasserrechtl. Genehmigungsverlängerung für die Oberflächenwasseranfälle auf dem Plettenberg erst jetzt lesen. Diese sind auf unserer Homepage unter "Plettenbergabbau - Info Norbert- eingestellt.

 

https://www.nuz-ev.de/themen/plettenberg/info-norbert/

 

Die umfangreichten Gutachten sind wohl alle sehr getürkt und Gefälligkeitsgutachten, die mit der Wirklichkeit und Realität wenig zu tun haben. So wird behauptet, dass angeblich 2 m dicke neue Sickerungsschichten auf den angeblich nach wie vor "wasserdurchlässigen" Bruchsohlen aufgebracht sind, obwohl nur für die Süderweiterung und die kleinen neuen östlichen Abbauflächen nach der wohl rechtswidrigen vorläufigen Genehmigung 2020 für 5 Jahre , die ja immer noch vom RP TÜ nicht einmal in den Widersprüchen bearbeitet wurde, n u r 1,50 m Schotteraufbau mit 15 cm Humus vorgeschrieben sind. Die Bestätigung von Holcim in der Bürgerversammlung anlässlich des Hochwassers in 2015 in Ratshausen siehe Beilage sagt aber entgegen den jetzigen Gutachten eindeutig, dass eine Versickerung auf den abgebauten Flächen gar nicht mehr stattfindet.

 

Bei Starkregen werden pro Tag gerade mal 50 mm/qm Niederschlag p r o T a g angesetzt usw.

Da der Scopingtermin, zu dem der NUZ als Umweltvereinigung rechtlich eingeladen werden musste, bereits am 31.10-23 stattfindet, musste ich diese Sitzung auch wegen einer am 26.10.23 anstehenden Augen OP so kurzfristig ansetzen! Ich hatte beim LRA direkt schon vor Wochen die alten Unterlagen angefordert, aber bis heute nichts erhalten !

Wir sollten die Realitäten und eigenen Erfahrungen austauschen! Was ist bei Starkregen (wer kennt tatsächliche Werte pro Std) zu erwarten und welche Einzugsgebiete müssten tatsächlich berechnet werden (angesetzt 49 ha) !

 

Tagesordnung:

  1. Antrag auf Erneuerung der wasserrechtlicehn Erlaubnis , Ablauf 31.12.23, Hochwasserschutz Schlichemtalgemeinden und Standfestigkeit der Dämme der Absetzbecken - Scopingtermin am 31.10.23

  2. Seilbahn - Info und Meinungsaustausch endgültige Genehmigung zum 31.10.23

  3. VG Sigmaringen, Offenlegung der Halbstunden Emissionswerte Kamine

  4. Holcim und Zementwerke Brandschutz

  5. Ölschieferverbrennung Info und Austausch

  6. Plettenberg Spderweiterung Austausch und Stand des Verfahren, angefochtene Vorläufige 5 jährige Genehmigung bis 2025

  7. Vereinsförderung in Dotternhausen

  8. Bekanntgabe und Verschiedene

 Soweit Teilnahme nicht möglich, bitte bei mir oder Siegfried abmelden !

 

 Für möglichst vollzähligen Besuch wäre ich dankbar
 
  Euer Norbert Majer

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Hochwasser noch lange nicht verdaut
03.08.2015 schwabo-Artikel
Wasserrechtl_Erlaubnis 2023 Auszüge.pdf
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2015-Hochwasser
Beim dem extremen Starkregen im Juli 2015 sind laut Aussage von Herrn Binder, Wasserwirtschaftsamt Balingen, 80 Liter Wasser je Quadratmeter im Bereich Plettenberg / Schafberg niedergegangen.
20150701-Hochwasser aus Plettenbergablei
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07.09.2023

So ist’s richtig

Falsches Zitat

 

Zollernalbkreis (roco) - Im Bericht über den Besuch der koreanischen Delegation wurde Dr. Faigle falsch zitiert. Es muss natürlich heißen: „Wenn Zementwerke Abfall nutzen, haben sie weniger strenge Vorschriften als reine Müllverbrennungsanlagen.“ Nicht als reine Zementwerke, wie fälschlicherweise berichtet. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Quelle: zak

https://epaper2.zak.de/ePaper/

 

 

07.09.2023

Koreaner und Deutsche im Kampf gegen Korruption

Unter dieser Überschrift berichtet die Südwestpresse von dem Meeting einer Südkoreanischen Delegation und NUZ in Balingen

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Koreaner und Deutsche im Kampf gegen Korruption
Artikel in der Südwestpresse
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Die Vertreter des Vereines NUZ mit den Vorständen Norbert Majer (links) und Siegfried Rall (Vierter von rechts) mit der Delegation aus Südkorea.    © Rosalinde Conzelmann
Die Vertreter des Vereines NUZ mit den Vorständen Norbert Majer (links) und Siegfried Rall (Vierter von rechts) mit der Delegation aus Südkorea. © Rosalinde Conzelmann

05.09.2023

„Kein Fake“: Südkoreanische Delegation informiert sich in Balingen bei NUZ über Zementwerke

Ein nicht alltäglicher Besuch aus Fernost für den Verein NUZ, von dem beide Seiten profitierten: Am Dienstag besuchte eine siebenköpfige Delegation aus Südkorea plus einer Stuttgarter Dolmetscherin den Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb in Balingen. Der Austausch über die Vorgaben bei Zementwerken und Müllverbrennungsanlagen und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt war sehr ergiebig. Was ist anders? Wo gibt es Parallelen?
„Ich dachte erst, das ist ein Fake“, erzählt Siegfried Rall von dem Moment, als auf der Website der NUZ eine Anfrage aus Südkorea ankam. Es war seriös, wie sich nach der ersten Kontaktaufnahme herausstellen sollte.

Aufmerksam lauschten die kommunalen Beamten und die Dolmetscherin den Ausführungen der NUZ-Vorstände.  © Rosalinde Conzelmann
Aufmerksam lauschten die kommunalen Beamten und die Dolmetscherin den Ausführungen der NUZ-Vorstände. © Rosalinde Conzelmann

E-Mails gehen hin und her
Nach der ersten Kontaktaufnahme gingen zahlreiche E-Mails hin und her und die Südkoreaner schickten der NUZ einen kleinen Fragenkatalog zur Vorbereitung des Treffens zu. „Das ist natürlich schon eine Nummer“, meinte der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer beeindruckt. Während hierzulande die Politiker nach zig erfolglosen persönlichen Einladungen kein Interesse hätten, die Argumente der NUZ anzuhören, die seit mehreren Jahren gegen die Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg sowie die weitere Müllverbrennung im Holcim-Zementwerk in Dotternhausen kämpft, interessiere sich nun Südkorea für ihre Erkenntnisse, betonte auch der Vize Siegfried Rall.
  Dass die Delegation die richtige Stelle besuchte, davon ist Majer überzeugt: „Schließlich haben wir in Dotternhausen wegen des Einsatzes von Ölschiefer eines der dreckigsten Zementwerke landesweit.“

Am Rande von Dormettingen baut Holcim derzeit noch den Ölschiefer ab, der anschließend im Dotternhausener Werk (im Bildhintergrund) verfeuert wird. © Klaus Irion
Am Rande von Dormettingen baut Holcim derzeit noch den Ölschiefer ab, der anschließend im Dotternhausener Werk (im Bildhintergrund) verfeuert wird. © Klaus Irion

„Als ich erfahren habe, dass Sie sich für die Gesundheit der Menschen in Südkorea einsetzen wollen, war es für mich keine Frage, dass ich Ihnen helfen werde“, wandte sich Rall bei der Begrüßung im Cubus des Hotels Stadt Balingen an die Delegation – sechs kommunale Vertreter und eine Verteterin, die für die Regierung, Institute oder Umweltorganisationen tätig sind, die sich mit den Vorgaben für Zementwerke auseinandersetzen beziehungsweise der Frage nach der Gesundheitsgefährdung nachgehen. In Deutschland haben sie sich über die Abfallverbrennung in Zementwerken und deren Abgasauswirkungen auf Klima und Umgebung und mögliche Abgasreinigungssysteme erkundigt.

„Wir müssen jetzt die Steuern festsetzen für Zementwerke“, meinte ein gelernter Jurist in gutem Deutsch. Dabei gehe es ihnen darum, dass mit diesen staatlichen Einnahmen die Bewohner, in deren Orten Zementwerke stehen, unterstützt werden sollen. „Wir wollen etwas für die Bürger tun“, informierte der Institutsleiter.

Hier geht es bergab
Worte, die Rall beeindruckten. In Deutschland gebe es bedauerlicherweise zu viel Lobbyarbeit. Dass sich eine Regierung für die Gesundheit ihrer Bürger einsetze, sei mehr als löblich: „Bei uns ist es leider anders.“ Er ist deshalb davon überzeugt, „dass wir in der Zukunft nach Südkorea schauen werden, weil es hier bergab geht“.
Majer führte noch kurz aus, dass Südkorea mit 50 Millionen Einwohnern die zwölftgrößte Volkswirtschaft und der elftgrößte Zementproduzent ist.

„Wir haben nur die Hälfte“, informierte er. Er sei dankbar, dass er bei der NUZ eingeladen wurde, bedankte sich ein Südkoreaner für den Austausch. Wie ein anderer ergänzte, wolle man genau hinschauen, wie in Deutschland mit den Grenzwerten und Umweltbedingungen umgegangen wird, denn derzeit würde ein Gesetzesentwurf zum Bereich Zementwerke vorbereitet, informierte der Jurist.

Die NUZ-Mitglieder – weitere Interessierte waren der Aufforderung, das Treffen zu besuchen, nicht gefolgt – erfuhren, dass es derzeit 9 Zementwerke in Südkorea gibt, die alle in asiatischer Hand seien.

Müllverbrennung ist auch ein Thema
Auch das Thema Müllverbrennung in den Zementwerken wurde erörtert. Laut Auskunft der Südkoreaner soll in ihren Zementwerken bis 2025 zu 100 Prozent Abfall anstatt Brennstoffe eingesetzt werden. Auf die Frage von Norbert Majer, ob es auch giftige Abfälle gibt, lautete die Antwort: „Wir wissen nicht, was rauskommt.“ Während bei reinen Müllverbrennungsanlagen die Grenzwerte sehr hoch angesetzt seien und strenge Vorschriften gelten würden, würden diese bei der Müllverbrennung in Zementwerken viel großzügiger gehandhabt, kritisierte Majer.

Das ist auch in Südkorea so
Das bestätigte auch Professor Dr. Wolfgang Faigle vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der den Verein bei seiner Arbeit unterstützt: „Wenn Zementwerke Abfall nutzen, haben sie weniger strenge Vorschriften als reine Zementwerke.“ Diese Aussage wurde von den Südkoreanern mit Kopfnicken bestätigt: „Bei uns ist das auch so.“ Es gebe zwei Zementwerke, die auch Müll verbrennen. „Das Problem ist, dass es andere Kriterien sind“, erklärte der Institutsleiter – und erntete wiederum Zustimmung von Seiten der NUZ.

In Südkorea gibt es aber auch noch ein anderes Problem, das den Vereinsmitgliedern bekannt vorkommt: „Die Betreiber der Zementwerke behaupten, dass die Verbrennung nicht umweltschädlich ist.“

Die Fragen werden beantwortet
Im regen Austausch erläuterten die NUZ-Vorstände noch, wie die Emissionen staatlich reguliert sind, wie schwierig die Beziehung zwischen den direkten Anwohnern und Holcim ist, weil diese sich unzureichend informiert fühlen und Messwerte ständig überschritten würden, wie es sich mit den Steuerabgaben der Großkonzerne und ihren Schlupflöchern verhält, dass es für die Anwohner keine Hilfen oder Schutzmaßnahmen seitens des Bundes, der Länder oder der Kommunen gibt und wie schädlich ihrer Meinung nach den Einsatz von Ölschiefer und Altglas als Ersatzrohstoffe im Dotternhausener Zementwerk ist.

Die Besucherin und Besucher aus Südkorea bedankten sich nach dem Austausch überschwänglich. Sie werden im Zuge ihrer fünftägigen Informationsreise noch das Zementwerk in Bekum besichtigen und so noch mit Holcim in Kontakt kommen, denn das Werk gehört seit Januar 2015 zur Holcim West-Zement-GmbH. Laut Holcim ist es ein Vorbild für die umweltgerechte Produktion von Qualitätszementen. Eine weitere Station vor dem Rückflug ist das Umweltbundesamt in Dessau, Deutschlands zentrale Umweltbehörde.
Autor: Rosalinde Konzelmann

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Kein-Fake-Suedkoreanische-Delegation-informiert-sich-in-Balingen-bei-NUZ-ueber-Zementwerke-157924.html

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Übers Internet aufmerksam geworden: Südkoreanische Delegation besucht Holcim-Kritiker
ZAK AKTUELL vom 06.09.2023:
Vereinsspitze von Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) tauscht sich mit asiatischen Behördenvertretern
über Vorgaben bei Zementwerken und Müllverbrennungsanlagen sowie mögliche Auswirkungen auf Gesundheit
und Umwelt aus – Siegfried Rall: „Wir werden in der Zukunft nach Südkorea schauen, hier geht es bergab“
2023-09-06_Zollern-Alb-Kurier, Seite 17.
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05.09.2023-Vortrag
Deutsche Version
Vortrag im Zuge der Beratungsgespräche mit der Südkoreanischen Regierungsdelegation und NUZ e.V.
am 5.9.2023 im CUBUS Hotel Stadt Balingen
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05.09.2023-Vortrag-engl
Englische Version
Vortrag im Zuge der Beratungsgespräche mit der Südkoreanischen Regierungsdelegation und NUZ e.V.
am 5.9.2023 im CUBUS Hotel Stadt Balingen
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Poster
Schutz der Bevölkerung vor giftigen Emissionen von Zementwerken
시멘트 공장에서 배출되는 독성 물질로부터 인구 보호
Vortrag im Zuge der Beratungsgespräche mit der Südkoreanischen Regierungsdelegation und NUZ e.V.
am 5.9.2023 im CUBUS Hotel Stadt Balingen
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24.08.2023

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V. und Alle, die sich für Klimaschutz interessieren und dafür einsetzen!

 

Ein besonders wichtiger und sicher auch sehr interessanter und aufschlussreicher Termin steht für unseren Verein an!

 

Eine südkoreanische Regierungsdelegation, der auch einige Bürgermeister von Standort-Zementwerken angehören, will sich in Deutschland über die Abfallverbrennung in Zementwerken und deren Abgasauswirkungen auf Klima und Umgebung sowie mögliche  Abgasreinigungssysteme erkundigen.
 

Wir laden alle Interessierten zu diesem Besuch und Informationsververanstaltung ein.

 

           Wann:      Dienstag: 5. September 2023

         Uhrzeit:    10 Uhr bis ca. 12 Uhr

                Wo:    Tagungsraum Hotel Stadt Balingen
                                                  

Wie kam es zu diesem Treffen?

Über unsere Homepage wurden die Südkoreaner auf unsere Bürgerinitiative aufmerksam. Nicht nur die Auskünfte aus der Zementindustrie sind der südkoreanischen Regierung wichtig!  Entgegen unseren Politikern und Regierungsvertretern wollen sich die südkoreanischen Politiker auch mit den Fragen und Problemen von betroffenen  Bürgern beschäftigen, die in der Nähe von Zementwerken wohnen! Da könnten sich unsere Politiker und Behördenvertreter eine Scheibe abschneiden!

Leider stehen uns nur 30 Sitzplatzmöglichkeiten zur Verfügung.
Wer Interesse hat, sollte sich kurz bei Siegfried Rall, Tel.Nr. 015231744940 oder Norbert Majer Tel.Nr. 015111604766 aus organisatorischen Gründen melden!
Wir würden uns über ein großes Interesse freuen!
Evntuell kommt sogar ein Fernsehteam !

 

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Majer 1.Vors. NUZ e.V.

 

 

Rückblick zur Mitgliederversammlung

Noch für diejenigen, die nicht bei der Mitgliederversammlung anwesend sein konnten, eine kleine Info zu den 3 Schwerpunktberichten. Teilweise wurden mit etwas Kürzungen die Berichte in der Presse gebracht! Leider bisher nichts über den hochinteressanten Vortrag eines der besten Fachexperten in Bad.Württ. und ganz Deutschlands, Harry Block, BUND Karlsruhe! Hier lernen Sie die Realitäten des Klima Wandels entwas näher kennen! Der gesamte Vortrag (Folien)  ist auch in unserer Homepage nuz-ev.de eingestellt!

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Vortrag von Harry Block
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Ölschieferververbrennung Presse Gespräche Freiburg 26.5.23
Ölschieferverbrennung Presse Gespräche F
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Pressebericht Harry Block
Ölschieferverbrennung Presse Gespräche F
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Pressebericht Mitgliederversammlung
Pressebericht Mitgliederversammlung 19.5
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Norbert Majer ist als NUZ-Vorsitzender wiedergewählt worden. Xaver Wochner(recht)ist neuer Schriftführer. -- Foto: Majer
Norbert Majer ist als NUZ-Vorsitzender wiedergewählt worden. Xaver Wochner(recht)ist neuer Schriftführer. -- Foto: Majer

15.06.2023

NUZ will sich verstärkt um junge Menschen kümmern
Der Verein würde die Zahl seiner Mitglieder gerne verdoppeln – Im Augenblick gibt es rund 185 Aktive
Dotternhausen (pm) - Der seit 5 Jahren amtierende Vorsitzende des Vereins Natur und Umwelt Zollernalb Norbert Majer konnte in einer gut besuchten Mitgliederversammlung auch einige Gäste begrüßen. Vornehmlich Harry Block vom BUND Mittlerer Oberrhein Karlsruhe.
    Der Verein umfasst derzeit 185 aktive Mitglieder und würde sich gerne verdoppeln.
Hans Edelmann stimmte die Versammlung mit Diaaufnahmen und einem kleinen Einblick zum Plettenbergabbau, die Quellwasser- und Hochwasserprobleme sowie die einmalige Vogel- und Pflanzwelt des Plettenberges in den weiteren Ablauf der Versammlung ein.
Norbert Majer berichtete über die weiteren Aktivitäten zum Seilbahnneubau, den Emissionen der Zementherstellung und Ölschieferverbrennung. Weiter über die gelaufenen Gerichtsverhandlungen wegen Abfallverbrennung im Zementwerk. Noch laufen vor dem VG Sigmaringen Verfahren zur Offenlegung der Emissionen, die die Kamine verlassen.
   Berichte folgten von Schriftführerin Brigitte Jetter-Faiß und Kassiererin Renate Ritter, die über einen ordentlichen Kassenbestand berichten konnte. Zwar wären einige Gerichts- und Anwaltskosten noch offen. Aber dank der eingegangenen Spenden wäre das Prozessrisiko überschaubar. Auch was mit Plettenberg und Seilbahn geschehe, stehe noch offen. Viele Spenden seien vor allem auch von Nichtmitgliedern eingegangen, was das Interesse der Bevölkerung zeige.
   Der Bürgermeisterstellvertreter Wolfgang Wochner nahm die Entlastungen vor. Er bedankte sich dabei für die doch sehr umfangreichen Aktivitäten des Vereins, der schon manches für den Plettenberg und auch sauberer Luft bewirkt hätten. Daraufhin wurde Norbert Majer für zwei weitere Jahre zum Vorsitzenden einstimmig gewählt. Neuer Schriftführer ist Xaver Wochner. Beisitzer sind bisher 9 im Ausschuss vertreten. Bis zu drei weitere Beisitzer könnten die Vereinsarbeit aktiv unterstützen. Da sich aber keine weiteren Bewerbungen aus den Reihen der Anwesenden ergaben, wurde die Vorstandschaft beauftragt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung weitere Besetzungen vorzunehmen.
   Es wurde aus den Reihen der Mitglieder angeregt, noch mehr zu versuchen, auch junge Leute, die sich besonders für Klimaschutz interessieren und engagieren, für den Verein zu gewinnen. Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutzerfolge könne man nicht nur durch Protestaktionen, sondern nur durch den täglichen Einsatz und praktische Arbeit und Recherchen erreichen. Da könne man auch Erfolge direkt sehen.
Quelle: zak

https://epaper2.zak.de/ePaper/

14.06.2023

NUZ-Vor­sit­zen­der Nor­bert Ma­jer im Amt be­stä­tigt

Der Dot­tern­hau­ser Ver­ein zählt 185 Mit­glie­der. Ein Rück­blick auf die Ak­ti­vi­tä­ten zum Ze­ment­werk.

 

Dot­tern­hau­sen. Der seit fünf Jah­ren am­tie­ren­de Vor­sit­zen­de Nor­bert Ma­jer ist bei der Mit­glie­der­ver­samm­lung des Ver­eins Na­tur- und Um­welt­schutz Zol­lernalb im Dot­tern­hau­senr Sport­heim im Amt be­stä­tigt wor­den.

 

Ver­hand­lung steht an

Der Ver­ein um­fasst 185 Mit­glie­der. Bei der To­ten­eh­rung wur­de be­son­ders des Mit­be­grün­ders Gün­ter Schä­fer aus Dot­tern­hau­sen ge­dacht so­wie der Ak­ti­vis­tin Ruth Egel­kamp aus Hau­sen.

Hans Edel­mann aus Hau­sen am Tann zeig­te zu Be­ginn Dia­auf­nah­men über den Plet­ten­ber­g­ab­bau, die Quell­was­ser- und Hoch­was­ser­pro­ble­me so­wie die Vo­gel- und Pflanz­welt des Plet­ten­bergs.

Norbert Majer ist als NUZ-Vorsitzender wiedergewählt worden. Xaver Wochner(recht)ist neuer Schriftführer.  --  Foto: Majer
Norbert Majer ist als NUZ-Vorsitzender wiedergewählt worden. Xaver Wochner(recht)ist neuer Schriftführer. -- Foto: Majer

Ma­jer be­rich­te­te über die Ak­ti­vi­tä­ten zum Seil­bahn­neu­bau, zu den Emis­sio­nen der Ze­ment­her­stel­lung und Öl­schie­fer­ver­bren­nung und über die Ge­richts­ver­hand­lun­gen we­gen der Ab­fall­ver­bren­nung im Ze­ment­werk. Vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Sig­ma­rin­gen sei noch das Ver­fah­ren zur Of­fen­le­gung der Emis­sio­nen of­fen. Die Ver­hand­lung ist am 11. Ju­li.

  Dann folg­ten die Be­rich­te der Schrift­füh­re­rin Bri­git­te Jet­ter-Faiß und der Kas­sie­re­rin Re­na­te Rit­ter, die über ei­nen or­dent­li­chen Kas­sen­be­stand in­for­mier­te. Zwar sei­en noch Ge­richts- und An­walts­kos­ten of­fen. Aber Dank der Spen­den wä­re das Pro­zess­ri­si­ken über­schau­bar.

   Der Bür­ger­meis­ter­stell­ver­tre­ter Wolf­gang Woch­ner führ­te die Ent­las­tung her­bei. Er dank­te für die Ak­ti­vi­tä­ten des Ver­eins, der man­ches für den Plet­ten­berg und für sau­be­re­re Luft be­wirkt ha­be. Nor­bert Ma­jer wur­de für wei­te­re zwei Jah­re zum Vor­sit­zen­den ge­wählt. Neu­er Schrift­füh­rer ist Xa­ver Woch­ner. Bei­sit­zer sind neun im Aus­schuss ver­tre­ten. Bis zu drei wei­te­re Bei­sit­zer könn­ten die Ver­eins­ar­beit un­ter­stüt­zen. Da sich aber nie­mand be­warb, wur­de der Vor­stand be­auf­tragt, bis zur nächs­ten Mit­glie­der­ver­samm­lung wei­te­re Be­set­zun­gen vor­zu­neh­men.

   An­ge­regt wur­de, wei­te­re – auch jün­ge­re – Per­so­nen zu mo­ti­vie­ren, sich im Ver­ein zu en­ga­gie­ren.

Quelle: schwabo

https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreader-v3/index.html#/907414/14

24.04.2023

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.

 

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Einladung zur 6. Mitgliederversammlung:

 

   Wann: 19. Mai 2023

       Wo:  Sportheim Dotternhausen

 Beginn: 19:00 Uhr

 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
  2. Genehmigung der Tagesordnung durch die Mitglieder
  3. Totenehrung
  4. Kleine Dia Schau Plettenberg Süderweiterung und Naturvielfalt
  5. Bericht des 1.Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022
  6. Bericht der Schriftführerin
  7. Bericht der Kassiererin
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Entlastungen
  10. Wahl des 1.Vorstandsmitgliedes
  11. Wahl der Schriftführer in
  12. Wahl der Kassenprüfer
  13. Wahl von Ausschussmitgliedern
  14. Anträge und Verschiedenes

 

Wir bitten, dass Anträge möglichst schriftlich bis 14.5.23 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Natürlich können solche auch noch in der Versammlung selbst gestellt werden !

 

Es ist uns wieder gelungen, einen besonderen über Baden Württemberg hinaus anerkannten Fachmann mit Harry Block vom BUND Karlsruhe zu einem anschließenden Vortrag zu gewinnen und um Umweltfragen zu beantworten:

 

1. Warum ist Abfallverbrennung in Zementwerken so gefährlich für Gesundheit und Klima!

2. Können Elektrofahrzeuge und Wärmepumpgen unser Klima retten ??

 

Über einen zahlreichen Besuch, bitte möglichst mit kurzer Anmeldung wegen Organisation, würden wir uns sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Majer 1.Vors. NUZ e.V.

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Einladung zur Mitgliederversammlung am 19.05.2023
Tagesordnung
Einladung 19.5.23.pdf
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02.04.2023

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.

 

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

 

1. Ostergrüße

Darf ich Ihnen mit beiliegender Karte für das anstehende Osterfest schöne erholsame Feiertage wünschen!

--- siehe Anlage

 

2. Gerichtstermin

Nachdem der VG Gerichtstermin wegen angeblicher Verhinderung der Regierungspräsidiumsvertreter hinsichtlich Offenlegungspflicht der gemessenen Emissionen (Abgase aus den Kaminen von Holcim) kurzfristig abgesagt wurde, haben wir über unseren Anwalt das VG Sigmaringen aufgefordert, schnellstmöglich einen neuen Termin festzulegen. Wir werden Euch wieder informieren, sobald wir Näheres erfahren!

 

3. Mitgliederversammlung

An unsere Mitgliederversammlung am 19.5.23 im Sportheim Dotternhausen darf ich nochmals erinnern! Tagesordnung geht noch rechtzeitig zu! Reservieren Sie den Termin! Es gibt auch etwas Neues zum Plettenberg dann zu berichten!

 

Voraussichtlich wird einer der anerkanntesten Fachexperten in Umweltfragen, Harry Block vom BUND Karlsruhe, über die Themen:

a) Warum ist Abfallverbrennung in Zementwerken so gefährlich?

b) Können Elektro-Fahrzeuge und Wärmepumpen das Klima retten? sowie

c) über CO2-Zertifikatenhandel und deren Belastungen sprechen!

Sicherlich interessante Infos !

 

Im Namen des ganzen Vorstandes

Euer Norbert Majer, 1. Vorsitzender NUZ e.V.

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Ostergrüße
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25.03.2023

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Der angekündigte Gerichtstermin beim VG Sigmaringen am Mittwoch, dem 5.April 2023 f ä l l t a u s !!!

 

Seit über 6 Jahren versuchen wir, über das RP TÜBINGEN, an die kraft Gesetzes im Ausgang des Kamines von Holcim jede halbe Stunde gemessenen Emissionen heranzukommen, obwohl diese kraft EU Gerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof Bad.Württemberg jedermann zugänglich gemacht werden müssen.

 

Das RP TÜ verzögert nun seit Jahren deren Offenlegung. Vermutlich müsste das RP als Genehmigungsbehörde dann die sogenannten "Ausnahmegenehmigungen" zurück nehmen, da Holcim die gesetzlichen Grenzwerte der Emissionen nicht einhält!

 

Nun beantragt das RP TÜ, den nach erneuten Beschwerden festgelegten Termin aufzuheben, da angeblich

2 der befassten Mitarbeiter im Urlaub wären. In dieser Abteilung hat das RP TÜ mindestens 10 weitere Mitarbeiter, vor allem aber die Abteilungsleiterin Frau Bär, die seit vielen Jahren genau hier für Holcim Genehmigungen zuständig und verantwortlich ist und wohl als zuständige sogar stellvertretende Referatsleiterin das RP beim VG vertreten könnte!

 

Ein neuer Verschiebungsversuch!

 

Dass das RP schon 2015 die Forderung an Holcim, mit einem SCR Katalysator die Abgase zu reinigen, selbst gestellt hat, darf ich Ihnen nochmals durch Schriftstücke des RP TÜ beweisen. ( s. Anlage, falls sie Zeit finden, diese zu lesen) .

Trotzdem sind nun 8 Jahre vergangen! Und immer noch hält das RP TÜ an den Ausnahmegenehmigungen fest, obwohl zwischenzeitlich rd die Hälfte aller Deutscher Zementwerke nun auf SCR umgestellt hat. ( 50 - 90 % Einsparungen von giftigen Emissionen) Die alte Ammoniakeinsprühung ist über 20 Jahre alt und längst überholt und abgeschrieben! Aber je länger die läuft, um so gewinnbringender pro Jahr, rd 3 Mill !!

 

Ich darf Ihnen auch noch eine "Unglaubliche" arrogante Antwort des neuen Geschäftsführers Howald Holcim , beilegen. GF Howald ist wohl nicht mehr Holcim Hamburg seit 1.1.22 unterstellt, sondern direkt der Zentralverwaltung in Zug Schweiz. Welche Unwahrheiten werden hier wieder der Öffentlichkeit und uns versucht, glaubhaft zu machen!

 

Wir werden Euch weiter unterrichten, so bald ein neuer Termin festgelegt ist !

 

Im Namen des ganzen Vorstandes

Euer Norbert Majer, 1. Vorsitzender NUZ e.V.

 

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Holcim RP Akten SCR Anlage Auszug
Dass das RP schon 2015 die Forderung an Holcim, mit einem SCR Katalysator die Abgase zu reinigen, selbst gestellt hat, ist aus dem beigefügten Schriftstück des RP TÜ ersichtlich.
Holcim RP Akten SCR Anlage Auszug.pdf
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GF Howald Antwort
Anlage enthält die unglaubliche arrogante Antwort des neuen Geschäftsführers Howald gespickt mit Unwahrheiten.
GF Howald Antwort.pdf
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15.12.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

Wie schnell geht doch ein Jahr vorbei! Viel Arbeit liegt hinter uns, leider nicht immer mit Erfolg gekrönt, so besonders bei unseren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen wegen den Emissionen und deren Umwelt-, Klima- und Gesundheitsbelastungen!

 

Wenn aber ein Gericht im schriftlichen Urteil bestätigt, Zitat:"das Schutzniveau für die Umwelt insgesamt jedenfalls durch eine SCR Anlage nicht derart erhört wird, dass der Aufwand aus Sicht des Umweltschutzes lohnt...und nicht von Holcim verlangt werden könne, dass es beide Formen der Filteranlagen vorhält", gleichzeitig aber auch die Aufklärung durch Sachverständigengutachten oder Anhörungen nicht für notwendig hält, dann kann man nur feststellen, dass weder das Regierungspräsidium noch das Gericht je sich um Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bemühen. Dies ist leider die Praxis, die auch der Regierungspräsident selbst bei der beiliegenden Petitionsübergabe erneut einfach wahrheitswidrig bestätigt hat.

Ich möchte heute nicht noch viele andere unglaubliche Argumentationspunkte ansprechen. 

 

Es ist aber dank vieler Spender möglich geworden, dass diese falschen Urteile nochmals in ein Berufungsverfahren vor dem VGH Mannheim gehen. Leider dauert dies alles Jahre und viel zu lange Zeit, in der Holcim ungehindert die Umwelt mit gewaltigen Mengen Abgasen erheblich zum Nachteil der ganzen Umwelt und zur Gewinnerzielung auf Kosten der Allgemeinheit und besonders auch der Gemeinde Dotternhausen und des Landkreises belasten darf! 

 

Es steht uns ein ja wohl entscheidendes Jahr 2023 bevor, denn sowohl für den Plettenbergabbau, wie für die Seilbahngenehmigung oder die Ölschieferverbrennung als dreckigsten fossilen Brennstoff wohl neben giftigen Abfallresten, wird es wohl Genehmigungen und Entscheidungen geben, ja geben müssen!

 

Wir vom Vorstand und erweiterten Ausschuss haben zwischenzeitlich so viel Erfahrungen, Beweise, Verbindungen mit anderen BI's in Deutschland und darüber hinaus, dass wenn Sie uns weiter wie in den vergangen Jahren unterstützen, wir durchaus etwas Parolie, nun auch als amtlich anerkannte Umweltvereinigung, bieten können. Immerhin werden wir nun auch schon amtlich zu Steinbruchsgenehmigungen in Haigerloch und Strassberg (Holcim) in die amtlichen Anhörungen mit ein bezogen!!

 

Wir wünschen Ihnen allen gesegnete und frohe Weihnachtsfeiertage und vor allem ein ganz gutes, vor allem gesundes Neues Jahr ! 

 

Im Namen des ganzen Vorstandes

Ihr Norbert Majer

12.09.2022

Presseerklärung der NUZ mit Gegendarstellung

Zu den Presseerklärungen von Holcim „ Messungen belegen Schutz von Boden und Umwelt – Grenzwerte rund ums Zementwerk eingehalten“

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Presseerklärung der NUZ mit Gegendarstellung
Gegendarstellung von NUZ zu den Presseerklärungen von Holcim „ Messungen belegen Schutz von Boden und Umwelt – Grenzwerte rund ums Zementwerk eingehalten“
20220912-Stellungnahme Holcim Dekra.pdf
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04.08.2022

Mitverbrennung von belastetem Altglas im Zementkonzern Holcim Dotternhausen

Im Zementwerk Dotternhausen liegt die Genehmigung vor, anstatt fossiler Brennstoffe zu 100% Müll und Sondermüll zum Beheizen der Brennöfen einzusetzen.
So werden hier seit Jahren Abfälle wie, Altreifen, Altöl, Lösungsmittel, Klärschlämme, Industrie- und Gewerbeabfälle, Tiermehl, Fotowasser, Schluff, Porenbeton und auch belastetes Altglas verbrannt.
Da der Konzern Holcim sich verweigert, die besten Filteranlagen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen einzusetzen, wird seit (über 30) Jahren mit einer völlig veralteten Filteranlage gearbeitet.
Die Behörden überprüfen gerade die hochtoxischen Stoffe leider nur einmal jährlich.
Den Behörden ist auch bekannt, dass die Filteranlage nicht gut genug ist, um die Bevölkerung in größtmöglichem Maße zu schützen, deshalb wurde Holcim schon 2015 schriftlich aufgefordert die Filteranlage umzurüsten, jedoch haben Lobbyisten durch gezieltes Greenwashing den Einbau besserer Filteranlagen auf unbestimmte Zeit verschieben können.


Dies bedeutet für uns, dass nur einmal jährlich überprüft wird, ob die Grenzwerte für

  • Cadmium,
  • Thallium,
  • Arsen,
  • Chrom,
  • Blei,
  • Kobalt,
  • Kupfer,
  • Dioxine und
  • Furane

tatsächlich eingehalten werden.

Dies erscheint doch sehr bedenklich, wenn man weiß, dass hier zu 100% Müll und Sondermüll verbrannt wird und die Grenzwerte für diese Abfallmitverbrennung (betrifft Zementwerke) gesetzlich schon mehrfach so hoch sind als die von reinen Müllverbrennungsanlagen.


Nun wurde vom Regierungspräsidium Tübingen leider auch genehmigt, dass Altglas mitverbrannt werden darf.
Da dieses Altglas eine Korngröße kleiner als 3 mm hat, kann das Altglas nicht mehr auf Schadstoffe hin überprüft werden. So ist es leider nicht nachvollziehbar, ob in diesem Altglas auch Reste von Halogenlampen, Cerankochfeldern und Sonstigem enthalten sind und mit verbrannt werden.

Gegen den Einsatz dieses Altglases hat ein Vorstand des Vereins NUZe.V. (Siegfried Rall) Klage erhoben.
Nach einem dreitägigen Prozess hat der Kläger leider verloren, vor Allem weil das Gericht die Aussage von unabhängigen Sachverständigen verweigert hat, die der Bevölkerung längst bestätigt haben, dass sehr wohl zusätzliche Giftstoffe durch die Mitverbrennung von Müll und Sondermüll im Werk Dotternhausen entstehen.
Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung könnte hier Klarheit bringen, welche Auswirkungen die unterschiedlichen Giftstoffe aus der Abfallmitverbrennung, aus der Ölschieferverschwelung und dem Steinbruch auf die Bevölkerung haben. Auch dies wurde von Holcim vor Gericht verhindert.
Um hier endlich Klarheit in die Sache zu bringen und die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren ist es dringend notwendig, diesen Gerichtsprozess weiterzuführen. Allerdings ist nun kein Geld mehr vorhanden um den Privatkläger zu unterstützen.

Deshalb ist es wichtig, dass wir noch einmal Alle zusammenhalten, denn es geht hier um unser Aller Gesundheit und unsere Heimat.

Bitte spenden Sie, damit dieser schleichenden Vergiftung von Mensch und Umwelt endlich ein Ende gesetzt wird.
Wenn in der nächsten Woche nicht genügend Spenden eingehen wird die Privatklage gegen diesen größten Umweltskandal im Zollernalbkreis nicht weiter verfolgt und wir sind noch auf unbestimmte Zeit den Giftstoffen aus der Müll- und Sondermüllverbrennung mit ungeeigneten Filteranlagen ausgesetzt.

Weitere Infos gibt es auf dieser Homepage

 

29.07.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

   anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

L e i d e r   muss ich Ihnen mitteilen, dass wir wohl das sehr aussichtsreife weitere Gerichtsverfahren der "giftigen" Altglasverbrennung durch Holcim wohl aufgeben müssen!
 
Es sind bisher nicht einmal Spenden in Höhe von 500 € eingegangen, trotz gutem Artikel im Schwabo !!  Dies ist schade!
Auch der Zak hat leider mal wieder wenig darüber informiert, obwohl Herr Seeburger eigentlich weitere Recherchen anstellen wollte.
 
Wenn wir nicht die nächsten 3 Wochen wenigstens 10 000€ zusammen bringen, müssen wir die Klage zurückziehen! Viel Arbeit hätte sich da leider nicht gelohnt!

Wenn man die Begründungen des VG Sigmaringen in den beiden Abgasklagen durchliest, dann geht einem jedes Mal noch mehr der Hut hoch.

Die mündlich vorgetragenen Lügen des RP TÜ das behauptete, es kenne die unterschiedlichen Wirkungen einer neuen SCR Filteranlage gegenüber der 30 jährigen alten SNCR nicht, ist unerhört. Allen Beteiligten ist bekannt, dass ausschließlichen die Stickoxidminderung nur durch eine Ammoniakeindüsung in der alten Anlage möglich ist.

Das VG bestätigt schriftlich, Holcim seien beide Verfahren nebeneinander nicht zumutbar, obwohl dies in allen deutschen Zementwerken so der Fall ist. Man kann nur noch an der Urteilsfähigkeit des VG zweifeln, vor allem aber an der Willigkeit kleiner Gerichte, solche Probleme rechtlich aufklären zu wollen.
Weitere Prozesse kosten aber leider viel Geld!!
 
Wir sehen in Großlüder beim kleinsten Zementwerk Deutschlands: Wenn die ganze Gemeinde mit Bürgermeister, Gemeinderat und Bürgern öffentlichen Druck auf die Zementwerksbetreiber machen, dass diese innerhalb von 1 Jahr nun eine moderne Abgasreinigung mit einer SCR Filteranlage nachrüsten! Aber dort ist noch ein Familienbetrieb vorhanden, wir haben es mit dem weltweit größten Umweltverschmutzer zu tun!
 
Es stellt sich immer wieder die Frage:
Warum erhalten wir so wenig Unterstützung durch
•    politisch Verantwortliche?
•    Behörden?
•    Industrie?
•    Bürger des Landkreises?

Interessant wäre auch die Überlegung, warum ausgerechnet Baden-Württemberg kein Krebsatlas veröffentlicht!!

Leider haben wir im Zollernalbkreis nur von einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung Rückhalt bekommen - schade.
Wir werden zwar immer wieder von vielen aufgefordert, wir sollen ja nicht klein beigeben. Sicherlich wissen diese Interessierten ganz genau, dass der Zollernalbkreis die größte Luftverschmutzung aller Flächenkreise in Baden-Württemberg aufweist und was dieses für die Lebensqualität jedes Einzelnen bedeutet.
Über Ausmaß der Folgen der Luftverschmutzung kann man sich über unsere Homepage informieren:
https://www.nuz-ev.de/2022/04/01/gesundheitliche-folgen-von-luftverschmutzung/
Ein hochinteressanter Vortrag von Dr. med. Klaus Wild, Facharzt für Innere Medizin Geriatrie, Palliativmedizin

Vielleicht helfen Sie uns nochmals durch eine Werbung auch in Ihrem Bekanntenkreise!

Jede 50 € Spende tut gut!!  
Unser gemeinnütziges Spendenkonto: DE81 6539 0120 0380 6800 09
 
Im Namen des Vorstandes Ihr

Norbert Majer 1. Vorsitzender NUZ e.V.

 

 

18.07.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Nachdem wir unseren viel zu früh verstorbenen Günter Schäfer würdevoll auf seinem letzten Wege begleiten und Abschied nehmen konnten, gilt es seinen mit viel Kraft und Energie eingeleiteten Weg weiter zu begehen!

 

1. Gemeinderatssitzung
Wann: 20.07.2022
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Wo: Rathaus, Dotternhausen

Unter Top 3 wird ein Antrag des Naturschutzbund Oberes Schlichemtal (Paul Dannecker u.a.) bezüglich Plettenberg behandelt, in dem es um die Unterstützung eines Gutachtens für die Wertigkeit des Natur- und Landschaftsschutzes der künftigen Steinbrucherweiterung Richtung Hausen/ Ratshausen und die Ausdehnung des Naturschutzgebietes Plettenkeller geht!

Entscheidend ist: "Wie verhält sich die Gemeinde Dotternhausen?"

Bitte kommt so zahlreich wie möglich!

2. Aufruf zu einer weiteren Spendenaktion, um unsere Arbeit fortsetzen zu können!
Es stehen wichtigste Entscheidungen an!!!!!

Dazu brauchen wir Eure und die finanzielle Hilfe vieler Anderer.

 

Im beiliegenden Bericht (siehe Anlage) des Schwarzwälder Boten ist alles auf den Punkt gebracht.

Ohne eine große Spendenaktion (wie 2020 schon mal) mit sehr vielen Kleinspenden können wir das Prozessrisiko gegen
•    das nach wie vor uneinsichtige und teils wahrheitswidrige Argumente verbreitende Reg. Präsidium Tübingen sowie 
•    das die Probleme des Umwelt- und Klimaschutzes und von Abgasreinigungstechniken nicht begriffene VG
     Sigmaringen
nicht abdecken.

Dabei drängt die Zeit, da wir nur 3 Wochen Zeit haben, die nötigen Schritte zur rechtlichen weiteren Klärung einzuleiten!
 
3. Aussicht
Wenn es mit Ihnen gelänge, etwa die Hälfte des Prozessrisikos bei Sachverständigenvorladung mit etwa 20 000 € abzudecken (evtl. auch ein oder 2 Großspenden oder Erklärungen, dass das Prozessrisiko mitgetragen würde), würden wir die nötigen Schritte einleiten. Ansonsten hat uns der Gigant Holcim und die Kostenfestsetzungsentscheidungen des VG trotz rechtlich vorliegender anderer EUGH und Aarhus-Abkommensentscheidungen den Gar abgedreht!
Die gewaltigste Luftverschmutzung in allen Flächenlandkreisen Baden Württembergs könnte Holcim noch Jahre mit vielen zusätzlichen Gewinnen betreiben und immer giftigere Abfallverbrennungen vornehmen und zwar so lange, bis das RP TÜ die Ausnahmeregelungen zurück nimmt und Holcim zu den gesetzlich festgeschriebenen Schadstoffgrenzwerten und Bestimmungen verpflichtet.
 
Es liegt also leider nicht mehr in unserer Hand, hier Verbesserungen für die ganze Region zu erzielen!
 
In Großlüder hat das kleinste Zementwerk Deutschlands, ZKW Otterbein,  durch öffentlichen Druck der Gemeinde und der dortigen BI nun verkündet, für 10 Mill ab 2023 eine moderne SCR Filteranlage einzubauen, die wir seit 2015 von Holcim fordern.
An dem Beispiel sieht man, wenn man zusammen steht, gelingen doch manchmal unvorhersehbare Erfolge!
 
Also, nochmals auf zu einem Kraftakt!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.

Norbert Majer 1.Vors.

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NUZ braucht 40 000 Euro für Klage
Prozesse - Harte Kritik am Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen/ Suche nach weiteren Unterstützern
Rall Altglas Presse Schwabo.pdf
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Presseerklärung zu dem Gerichtsverfahren Schadstoffe Luft/Emissionen Altglas
Der Vorstand des NUZ hat sich intensiv mit dem ablehnenden Urteil des VG Sigmaringen eingehend auseinander gesetzt.
20220704-Presseerklärung-ü.pdf
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31.05.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Rückblick Mitgliederversammlung

Aufgrund des geringen Besuchs der Mitgliederversammlung am 29.04.2022 war die Vorstandschaft doch etwas enttäuscht. Immerhin lagen 2 Jahre harter Arbeit mit sehr vielem Freizeitverzicht von Einzelnen, hinter uns. Man hatte mehr Interesse der Mitglieder erwartet.

Viele treue Mitglieder hatten sich zwar aufgrund anderer Verpflichtungen entschuldigt. Corona-Erkrankungen taten ein übriges. Trotzdem gilt: Motivation für unseren so schwierigen zähen Kampf für Umwelt und Natur ganzer Generationen kann man nur gemeinsam gewinnen!

Nur mit vielfältiger Unterstützung werden wir gerade das vor uns liegende so entscheidende Jahr bewältigen können, was sowohl den Plettenbergabbau und dessen Erhaltung, Seilbahnbelästigungen, aber auch wesentliche Verbesserung bei den Emissionen betrifft.

 

Die Presseveröffentlichungen über unsere Mitgliederversammlung konnten Sie in den beiden Zeitungen lesen, wenn auch die Zahlen der tatsächlichen Emissionen und ein paar Sätze leider nicht veröffentlicht wurden. Deshalb nochmals beiliegend der Gesamtbericht mit Zahlen. Ohne solche Erkenntnisse des gesamten Ausmaßes kann eigentlich keiner so richtig beurteilen, um welchen Frevel es eigentlich tatsächlich geht. 

 

2. Es wird mit zweierlei Maß gemessen

Obwohl seit über 2 Jahren,  das RP TÜ, auch gegenüber dem VG Sigmaringen die Auskunft der tatsächlichen Emissionsbelastungen der Jahre 2018 und 2019 verweigert, verlangt das RP vor 2 Tagen, mit "einem Satz"  eine   "weitere Fristverlängerung", obwohl alles längst rechtlich in dieser Behörde geklärt ist und weitere Verlängerungen rechtlich gar nicht zulässig sind. 

Die Masche vom RP und Holcim, entweder lässt man alles Monate, oder gar jahrelang einfach liegen, oder verweigert rechtswidrig Auskünfte oder geht gar nicht auf Probleme ein. 

Das RP hat sogar im Falle Plettenberg, wohl ebenfalls rechtswidrig, eine Entscheidung des Landratsamtes aufgehoben, nur um Holcims Unzulänglichkeiten zu schützen. Eigentlich ein Skandal, sowohl rechtlich ,wie hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz! 

 

3. Warten auf schriftliches Urteil

Wir warten nun bereits wieder seit über 2 Monate auf das schriftliche Urteil, der Klage Siegfried Rall, um die wohl giftige Altglasverbrennung! 

Erst nach deren Zustellung gilt dieses Urteil rein rechtlich. Nach Zustellung müssen wir allerdings kurzfristig entscheiden, wie es dort und auch bei den weiteren anhängigen Rechtsstreitigkeiten um Plettenberg, Seilbahnbetriebsgenehmigung und Eindämmung der giftigen gewaltigen Abgasmengen weitergehen soll und kann. 

 

4. Anerkennung von NUZ e.V.  als Umweltvereinigung

Eine besondere staatliche Würdigung erhielt die Arbeit von NUZ im Umweltbereich durch das Umweltministerium. Unser Verein wurde als Umweltvereinigung anerkannt. Dadurch hat der Verein jetzt auch eigene Prozess- und Klagerechte! 

 

5. Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerde wegen Nichtzulassung der Berufung bzw. Ablehnung der Überprüfung durch ein höhergestelltes Gericht, haben wir mit umfangreicher Begründung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht! 

Denn es geht letztlich um unsere Grundrechte, nach dem Grundgesetz 

• Recht auf Gesundheit

• Klagerechte jeden Bürgers und 

• das Rechtsstaatsprinzip 

in einer, in unserer Demokratie! 

 

6. Mitgliedsbeiträge

Zunächst zum Finanziellen: Anfang Mai wurden die Mitgliederbeiträge von 20 € für 2022 abgebucht! Diese sind steuerlich, wie jede sonstige Spende, beim Finanzamt absetzbar! Wir bitten alle diejenigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, die Jahresbeiträge 2022 zu überweisen: Konto   DE81 6539 0120 0380 6800 09

 

Eine bitte: Werben Sie weiter neue Mitglieder und SPENDEN! Nur dann sind wir schlagkräftig und können die Kosten aufbringen! 

Nach wie vor, müssen wir leider alles einklagen oder evtl. sogar in Betracht ziehen, Strafanträge zu stellen! 

Dienstaufsichtsbeschwerden werden einfach, wohl auf Anweisung, von "ganz Oben", nicht bearbeitet (siehe auch neueste Beilage)!

 

Im Jahre 2020 konnten, finanziert durch viele Spenden, doch manche Verfahren eingeleitet werden, wodurch noch mehr Beweise der Unrechtmäßigkeiten aufgedeckt wurden. Diese Unregelmäßigkeiten müssen wir auch weiterhin in der Öffentlichkeit darstellen.

Wir bleiben dran, wenn wir wissen, dass wir auch Ihren Rückhalt und den der breiten Bevölkerung haben! 

 

7. Landesarchiv und Homepage 

Unsere Homepage wird laufend aktualisiert. 

Über die Einstiegsadresse  https://www.nuz-ev.de/aktuelles/  kommen Sie zu den tagesaktuellen Themen sowie zu den einzelnen Fachthemen wie Plettenbergabbau, Müllverbrennung, Seilschwebebahn, Glasverbrennung um nur einige zu nennen.

Im Laufe der Zeit ist ein enormes Archiv entstanden, das selbst Eingang in das Landesarchiv gefunden hat.

Schauen Sie selbst nochmals durch Aufruf unserer Homepage, die bereits sehr informativen Kurzfilme der verschiedenen Fernsehanstalten an, um sich ein eigenes Bild zu machen und manches wieder aufzufrischen: https://www.nuz-ev.de/media/videos/

Es lohnt sich und ist spannend!

 

8. Dank

Dank nochmals an alle bisherigen, immerhin 14 Vorstände und Beisitzer, die sich alle zur weiteren Mitarbeit bereit erklärt haben. 

Neu konnten wir Frau Ilona Hildwein aus Balingen gewinnen. Noch hätten wir einen weiteren Platz in unserem erweiterten Ausschuss frei. Vorschläge nimmt der Vorstand gerne entgegen. 

Aber auch jeder sonstige Vorschlag, sachlicher und fachlicher Hinweise, ist uns willkommen! Auch manchmal nur ein paar aufmunternde Worte!

Danken möchten wir uns auch bei den vielen Unterstützer unserer Arbeit in jedweder Form (Finanzielle- und Sachspenden, motivierende Worte, Leserbriefe, Zivilcourage und vieles andere).

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.

Norbert Majer 1.Vors.

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Fristverlängerung
Umweltinformationsanträge des Herrn Siegfried Rall
Schr. d. RP TÜ v. 18.05.2022.pdf
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Vorstand
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Pressebericht Mitgliederversammlung NUZ e.V.
An Presse und Medien
ZAK, Schwabo, Hohhenz.Zeitung
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10.05.2022

Pressemitteilung

Mitgliederversammlung

 

 

 

 

An

Presse und Medien

ZAK, Schwabo, Hohhenz.Zeitung

 

Betrifft: Pressebericht Mitgliederversammlung NUZ e.V.

 

In der nach Corona-Ausfallzeiten durchgeführten Mitgliederversammlung haben sich alle bisherigen 15 Funktionäre zur weiteren Mitarbeit bereit erklärt. Zusätzlich wurde als neue Beisitzerin Ilona Hildwein aus Balingen gewählt, die sich als sachlich objektive Verbinderin mit Ihren bisherigen Faktenchecks engagieren will, denn Natur- und Umweltschutz brauche es das Engagement von Vielen! Zur Zeit hat der Verein 187 Mitglieder und 16 aktive Funktionäre.

Der umfangreiche Bericht des 1. Vorsitzenden Norbert Majer war in drei Hauptschwerpunkte gegliedert: Erhaltung Plettenberg, Seilbahnprobleme und Luftschadstoffbelastungen (Emissionen)

 

Plettenberg

Beim Thema Plettenberg wurde ein vom SWR Fernsehen bereits 1975 gesendeter Film Titel „ Plattenberg“ eingeblendet, der den damaligen Entwicklungsstand und die Auffassung der Gemeinde beinhaltet. Eindeutig sprach sich der damals zuständige Naturschutzbeauftragte und Abteilungsleiter des RP Tübingen für die Erhaltung des Nordgipfel (Rosswanger Hörnle, FMT) und des Südgipfels (Ratshausener Hörnle) damals aus und damit gegen die heute beantragte Süderweiterung. Eine angebliche weitere Genehmigung 1986 hat sich inzwischen als Täuschung der Öffentlichkeit herausgestellt. Erst im Dez.2020 ist ohne öffentliches Verfahren und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung eine widerrechtliche weitere Genehmigung für 5 Jahre für den bisherigen Steinbruch durch das Landratsamt erteilt worden. Trotz zahlreicher Widersprüche bearbeitet das RP Tübingen diese bis heute einfach nicht. Damit schaffe RP und LRA vollendete Tatsachen für die Kulissenänderung Richtung Balingen und Hausen a.T. und Veränderungen der bereits 1977/82 detailliert beschriebenen Rekultivierungsauflagen.

 

Seilbahn

Die Seilbahn ist wegen Lämbelästigungen und Mastdröhnungen eigentlich nicht betriebsfähig. Die vertraglichen Zusagen der Reduzierung auf 9 Std Tagesbetrieb wird nicht eingehalten. Meist läuft sie 14-16 Std. täglich! Der TÜV sagte Lärmminderungen von 6 dB voraus. Tatsächlich werden selbst gesetzlich vorgegebene Höchstwerte überschritten. Die Auflagen, Lärmgutachten bis 30.4.22 vorzulegen, kommt Holcim erneut nicht nach. Majer bemängelt, dass derselbe TÜV auch noch seine Falschprognosen nun selbst überprüfen

 

Emissionen

Bei den Luftbelastungen durch die Abgase sprach Majer die in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommenen gewaltigen Abgasmengen an! Diese heutigen Abgase seien normal nicht sichtbar oder riechbar. Früher konnte man zwar weiße Staubdächer sehen, Dieser Staub war im Gegensatz zu der und um rd. 80 % heute höheren, teils giftigen Abfallverbrennung wesentlich weniger Umwelt- und Gesundheitsbelastender! Lt letzten amtlichen Veröffentlichung des Landesumweltamtes BW (LUBW) kommen über 3 Mill Tonnen klimaschädliche Abgase jährlich zusammen. Die Zahlen von Sindelfingen, Stuttgart oder des ganzen Zollernalbkeises aus der Industrie seien dagegen ein Klacks, betont Majer. Bei dem Schwefeldioxidausstoß, der durch die Ölschieferverbrennung komme, stehe der Zollernalbkreis gar nach Karlsruhe, Mannheim und Heilbronn bereits an 4. Stelle in ganz BW. Schwefeldioxide sind auch für die Entstehung des sauren Regens und für Waldsterben verantwortlich. Durch heute nach technischem Stand möglichen Rauchgasreinigungen könnten 50-90 % dieses giftigen und klimaschädlichen Abgase gereinigt werden! Die Profitgier Holcim verhindere diese technischen Entwicklungen. Zwischenzeitlich hätte die Hälfte aller deutschen Zementwerke sich den Umweltauflagen gebeugt und SCR Katalysatoren nachgerüstet. Majer ging auch auf die Verwaltungsgerichtsurteile in Sigmaringen ein. Die schriftlichen Urteilsbegründungen zeigten die Fehleinschätzungen der tatsächlichen Umweltauswirkungen deutlich. Sachverständige oder Überprüfungen durch höhere Gerichte wären nicht zugelassen worden, weshalb nun eine Verfassungsklage die letzte rechtliche Klärungsmöglichkeit wäre. Dies erfordere aber einen hohen Aufwand.

 

Nach Berichten der Schriftführerin Brigitte Jetter-Faiß und der Schatzmeisterin Renate Ritter, die alle Einnahmen und Ausgaben genau erläuterte, wies Majer nochmals darauf hin, dass ohne breite Unterstützung der Öffentlichkeit es kaum möglich sei und sein werde, die finanziellen Risiken durch den Verein und Privatpersonen zu tragen. Möglichst 1000 Mitglieder oder größere Spenden wären erforderlich, um evtl. durch weitere Fachgutachten noch einen Teil des Plettenberges zu retten oder Holcim oder Behörden und Politiker auch zur Luftschadstoffreinigung zu zwingen bzw. erteilte hohe Ausnahmegenehmigungen zurück zu nehmen.

 

Die Wahlen des gesamten Vorstandes und der Ausschussbeisitzer verlief zügig, nachdem sich alle Bisherigen zur weiteren Mitarbeit bereit erklärt hatten.

 

Im Anschluss an den offiziellen Teil zeigte Hubert Eppler aus der von ihm betreuten täglich ergänzten Homepage bereits ausgestrahlte Fernsehberichte von ARD, SWR, ZDF und RTL. Selbst in der Heute Show wurden Dotternhausener Holcimprobleme selbst von Wetterexperte Plöger schon aufgegriffen.

Die Vorstände des NUZ (von links): Siegfried Rall, Norbert Majer und Bernd Effinger. © Privat
Die Vorstände des NUZ (von links): Siegfried Rall, Norbert Majer und Bernd Effinger. © Privat

26.04.2022

Kampf gegen Luftverschmutzung wird honoriert: Dotternhausener NUZ ist jetzt Umweltvereinigung

Pressemitteilung

 

Der aus mehreren Bürgerinitiativen hervorgegangene Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat eine wichtige Anerkennung vom Umweltministerium erhalten. Diese dürfte sich auf die Arbeit der Vereinsmitglieder nachhaltig auswirken.

 

Der im Februar 2018 aus mehreren Bürgerinitiativen gegründete Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat eigenen Angaben zufolge nach rund vierjähriger aktiver Arbeit vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg die Anerkennung als Umweltvereinigung nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten.
Begonnen haben die Tätigkeiten des späteren Vereins vor acht Jahren mit der damaligen Bürgerinitiative Schömberg, der eine Bürgerinitiative in Dotternhausen und Hausen a.T. folgten, die dann in einer Vereinsgründung mündete.

 

Der Verein hat eigenen Angaben zufolge den Förderzweck Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, Verhütung und Bekämpfung von Luftverschmutzungen und Förderungen der allgemeinen Luftreinhaltung wie auch Bekämpfung von Krebserkrankungen und Lärmbekämpfungsmaßnahmen.


Selbstständige Rechtsbehelfe
Mit dieser Anerkennung kann der Verein nun selbstständig Rechtsbehelfe einlegen, Klagen bei Verstößen führen und muss nicht mehr einzelne Mitglieder in die Verantwortung schicken.

 

Ausnahmen gibt es nur, wenn subjektive, das heißt persönliche Betroffenheit im Einzelfall vorliegen muss. Ausgenommen ist das Recht der landes- und bundesweit tätigen großen Umweltverbände wie BUND, NABU, Landesnaturschutzverband, Albverein und anderer auf Anhörungsrechte und Stellungnahmen nach den geltenden Naturschutzgesetzen.

 

„Da aber gerade die örtlichen oder auch regionalen Belange von den großen Verbänden auch aus finanziellen Gründen oft nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt werden können, ist eine solche mit den örtlichen Verhältnissen betraute Vereinigung bestens geeignet, die Belange zu Gunsten der Menschen, Tiere und Natur zu vertreten“, heißt es seitens des Vereins. Die Zusammenarbeit mit den großen Verbänden auch schon wegen den dortigen vielfältigen Fachwissen und Erfahrungen ist für den NUZ tägliche Arbeit.


Anerkennung vom Umweltministerium
Es werde nun vom Umweltministerium nach den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt, dass der Verein sich seit Jahren in der Öffentlichkeit für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und insbesondere für die Verbesserung der Luftreinhaltung eingesetzt hat und dies auch für die Zukunft gewährleistet ist, heißt es in einer Mitteilung des Vereins. Er könne umweltrelevante Projekte wie die Erweiterung eines Gesteinsabbaugebietes auf dem Plettenberg und Genehmigungen im Zusammenhang mit einem Zementwerk und einer Seilbahn auch rechtlich begleiten.

 

Dazu werde bestätigt, dass der Verein auch gemeinnützige Zwecke und das sogenannte „Jedermann-Prinzips des Umweltrechtsrahmengesetzes“ erfüllt. Spenden sind zudem steuerlich abzugsfähig.

 

Bekannt ist der NUZ vor allem für seine Auseinandersetzungen mit dem Dotternhausener Zementproduzenten Holcim, sei es wenn es um den Einbau von Filteranlagen oder der Erweiterung des Abbaugebiets auf dem Plettenberg angeht.


Arbeit vor Ort
Der größte Erfolg für Luftverschmutzungseindämmung und Klimaschutz entstehe dort, wo die Verschmutzer mit relativ einfachen und vertretbaren Investitionen direkt die Schadstoffe und die Landschaftsschäden vermeiden, heißt es seitens von NUZ. Hier seien die Wirkungen für die Allgemeinheit, die Umwelt und das Klima am effektivsten. Wenn vom Normalbürger und Unternehmen mit hohem Kostenaufwand Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmeindämmungen täglich verlangt werde, sollte dies auch für die Großverschmutzer gelten. Für diese Ziele, auch für die kommenden Generationen trete der Verein ein, soweit die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit den NUZ unterstützen.

Pressemitteilung NUZ

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Kampf-gegen-Luftverschmutzung-wird-honoriert-Dotternhausener-NUZ-ist-jetzt-Umweltvereinigung--150389.html

 

17.04.2022

Mitgliederversammlung am 29.04.22 im Sportheim Dotternhausen

Verehrte Mitglieder, Freunde und Gönner des NUZ e.V. !
 
Die Tagesordnung und Einladung ist Ihnen ja bereits zugegangen.

Leider sind darin 2 Tagesordnungspunkte doppelt aufgeführt, was zur einer Änderung der Nummerierung der Tagesordnung geführt hat. 

Als Anlage ist die korrigierte Tagesordnung sowie die dazugehörigen Anlagen beigefügt.
 
Nunmehr hat auch der bisherige erweiterte Vorstand nochmals die Vorbereitung besprochen und angeregt, die Vereinssatzung etwas zu ändern, um hinsichtlich der Benennung eines Ausschusses entgegen dem etwas unklareren Begriff, "Erweiterter Vorstand" klarere Regelungen zu treffen und die Vorstandsregelungen entsprechend heutigen Satzungsvorgaben auch des Finanzamtes wegen der Gemeinnützigkeit anzupassen.
    Erfreulich stellen sich alle bisherigen in Vereinsfunktion tätigen 15 Personen erneut wieder zur Verfügung, falls die Mitgliederversammlung sie wählt. Wir haben für die Ausschussmitarbeit die bisherige Beisitzerzahl von 10 auf 12 Personen erhöht und es ist künftig nach der geänderten Satzung auch möglich, kleinere Fachexpertenunterausschüsse zu bilden.
 
Bitte kommen Sie, wenn möglich mit Anmeldung wegen den Vorbereitungen, zu dieser wichtigen Mitglieder-versammlung.
 
Da wir bisher leider auch bei den Gerichten wenig Erfolg hatten,
•    die gerichtlichen, schriftlichen Klageabweisungen teils mit unglaublichen verdrehten Argumenten  und
•    wahrheitswidrigen Feststellungen bestückt sind,
•    Berufungen einfach mit haarstäubenden Argumenten formell abgeblockt wurden,
haben wir uns entschlossen, den Gang zum Bundesverfassungsgericht anzutreten, wenn uns die Mitglieder und Bevölkerung und evtl. einige Unternehmer weiter mit finanziellen Mitteln unterstützen werden.
Eine entsprechende Presseerklärung ist als Anlage beigefügt.
 
Also genügend Gesprächsstoff und Informationen wird es in jedem Falle geben!
 
Wir freuen uns auf Ihr kommen, zumal die Corona Vorschriften, selbst Maskenpflicht, ja nun gelockert sind.
 
Mit freundlichen Grüßen

Norbert Majer, 1. Vorsitzender NUZ e. V.

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Presseerklärung
An Presse und Medien
Betrifft: NUZ e.V. erwägt Verfassungsklage wegen Holcim Luftverschmutzung
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Wahl der drei vertretungsberechtigten Vorsitzenden
Mitgliederversammlung NUZ e.V. am 29.04.2022
Tagesordnungspunkt 10 Wahl der drei vertretungsberechtigten Vorsitzenden
Vorstandswahlen Mitgliederversammlung NU
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Wahl der Beisitzer
Mitgliederversammlung NUZ e.V. am 29.04.2022
Tagesordnungspunkt 14 Wahl der Beisitzer
Beisitzerwahlen Mitgliederversammlung NU
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Änderung der Vereinssatzung
Mitgliederversammlung NUZ e.V. am 29.04.2022
Tagesordnungspunkt 13 Änderung der Vereinssatzung
Satzungsänderung Mitgliederversammlung N
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Einladung mit Tagesordnung
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10.04.2022

Einladung zur 5. Mitgliederversammlung des gemeinnützigen Vereines Natur- und Umweltschutz Zollernalb e.V.

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

nach dem unsere jährliche Mitgliederversammlung wegen Corona-Veranstaltungssperren mehrfach, zuletzt am 19.11.2021 verschoben werden musste, darf ich Sie/Euch zu unserer satzungsmäßigen Versammlung recht herzlich einladen.

   Wann: Freitag, 29.04.2022
Beginn: 19:00 Uhr
       Wo: Sportheim Dotternhausen

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
  2. Genehmigung  der Tagesordnung durch die Mitglieder
  3. Bericht des 1. Vorsitzenden über die abgelaufenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021
  4. Bericht des Schriftführers
  5. Bericht der Kassiererin
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Toteneherung
  9. Zustimmung zum Wahlmodus des 1., 2. Und 3. Vorsitzenden
  10. Wahlen der drei vertretungsberechtigten Vorsitzenden
  11. Wahl des Schriftführers/in
  12. Wahl des Kassierers/in
  13. Änderung der Vereinssatzung
  14. Wahl der beratenden Beisitzer
  15. Anträge und Verschiedenes
  16. Bildserie und kleiner Film zum Plettenbergabbau

Wir würden uns nach so langer Zeit der Corona-Verbote und den vielen Aktivitäten der NUZ über einen zahlreichen Besuch herzlich freuen. Wenn möglich, melden Sie sich bitte bei mir Tel. Nr. 015111604766 oder Siegfried Rall an, damit wir die Bestuhlung entsprechend organisieren können.
 
Weitere Hinweise und Unterlagen erhalten Sie noch in den nächsten Tagen, damit Sie sich auch etwas vorbereiten können und die Sitzung zügig abgewickelt werden kann.

Wir bitten, dass Anträge wenn möglich bis spätestens 22.04.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Natürlich können auch solche noch in der Mitgliederversammlung gestellt werden.

Es gelten die gesetzlichen Corona-Regeln an diesem Tage für Versammlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Majer, 1. Vorsitzender NUZ e. V.

 

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Einladung zur Mitgliederversammlung
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25.03.2022

Gesamtvorstandsitzung

 

Liebe Vorstandsmitglieder!
 
Leider muss ich sehr kurzfristig zu einer wichtigen Vorstandsitzung einladen.
 
Wann:    Dienstag, 29.03.2022 um 19:00 Uhr
Wo:        St. Annastift in  Dotternhausen
Grund:    kurzfristige wichtige Gesamtvorstandsitzung
 
Da ich bereits ab nächsten Samstag nochmals für eine Woche weg bin und dann Augen OP s habe, lässt sich leider ein anderer Termin nicht finden, da wir auch das Ergebnis der VG Klage Altglas abwarten wollten!
 
Vorläufige Tagesordnung:

 

  1. Bericht über VG Verfahren Altglasverbrennung vor VG und Weiterentwicklung Klageverfahren 60 % auf 100% Abfallverbrennung vor VGH

  2. Weiteres Vorgehen  
    a) Umweltverschmutzung Emissionen

    b) Plettenbergabbau

  3. Anerkennung NUZ durch Gemeinde

  4. Vorberatung der Hauptversammlung am 29.4.22 im Sportheim Dotternhausen

  5. Verfassungsbeschwerde über Emissionsklageabweisungen (Berufung) und Nichtzulassung von Rechtsbewertungen in 2 Gerichtsinstanzen

  6. Sonstiges

 Leider kann ich von Österreich aus keine Beratungsunterlagen versenden und bei legen
 
Für möglichst vollzähligen Besuch wäre ich dankbar
 
Ihr Norbert Majer

09.02.2022

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Info über die letzte Gerichtsverhandlung vor dem VG Sigmaringen
Leider kann ich erst jetzt über das derzeit laufende Gerichtsverfahren vor dem VG Sigmaringen gegen die Verbrennung von "vermutlich" stark mit Giftstoffen verseuchten Altglasabfällen informieren. Dies ist der enormen Arbeit der Vorbereitung für den bereits anstehenden 3. Gerichtstermin geschuldet.
Informationen zur letzten Verhandlung: Da wir insbesonders beweisen müssen, inwieweit es sich tatsächlich um "gefährliche" Altglasabfälle handelt, die auch noch die Luft und den Kläger selbst beeinträchtigen, ist die Beweisführung schwierig, zumal das VG mehrfach von unserem Anwalt gestellte Anträge auf Zuziehung eines Sachverständigen Experten, den Schweizer Ing. Waltisberg oder andere, abgelehnt hat.
Das Gericht wollte sich nur auf die Hinweise des beklagten RP TÜ stützen, die sich auf die VDI-Richtlinien bezogen, die der Klägerseite aber gar nicht vor lagen. Während der Verhandlung wurde der Klägerseite lange Zeit die Einsicht in die VDI-Richtlinien während der Verhandlungen untersagt wurden. Daraufhin hat unser Anwalt die vorsitzende Richterin für befangen erklärt, was zu weiteren Verzögerungen in der Sachaufklärung führte. Nun kann die Klägerseite mit unserem 2. Vorsitzenden Siegfried Rall und dessen Anwalt Krummacher von Kroll und Partner Reutlingen bis zum 3.3.22 weitere Begründungen und Beweismittel vorlegen.

2. Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen
Wann:     Mittwoch, 23.03.2022
Uhrzeit:  09:00 Uhr (Saalöffnung um 08:30 Uhr)
Wo:         Stadthalle Sigmaringen
Thema:   Altglasverbrennung

Wenn auch die Uhrzeit der Verhandlung immer ungünstiger für arbeitende NUZ Freunde wird, sollten Sie doch unbedingt diesen Termin, wenn möglich, war nehmen! Bisher waren die Zuhörerplätze doch jedes Mal gefüllt, was sicherlich auch das Gericht beeindruckte.
Für die bisherige Unterstützung, auch der Protestgruppen mit Ihren Plakaten und Bannern, danken wir allen rechtherzlich.

Wir hoffen, dass das Gericht unserer Klage recht gibt, dass nur mit einer katalysatorischen Abgasreinigung die Giftstoffe bei der Altglasverbrennung bis zu 90% aus der Abluft entfernt werden können. Unser Ziel ist es zu verhindern, dass Dotterhausen zu keinem Sondermüllverbrennungsstandort, ohne entsprechende Filteranlagen wird.

3. Informationen zur Seilbahn
Bei der Seilbahnbelästigung durch Lärm und Hoch- bzw. Niedrigfrequenzschwingungen und die überlangen täglichen Laufzeiten wird von Holcim erneut alles sehr schön redend dargestellt. Hier sprechen aber die Tatsachen der nach außen für jeden sicht- und hörbaren täglichen Belästigungen, die nun schon rund 1 1/2 Jahre andauern und nochmals um viele Monate bis Ende Juli 2022 verlängert werden sollen.
Ob eine Betriebsabnahme durch ein Ingenieurbüro, das selbst die Planung aufgestellt hat und seine eigenen Fehler nun bewerten bzw. ausmerzen soll, überhaupt möglich ist, (bei Holcim ist nichts unmöglich, was die Bürger und Umwelt belastet) muss noch geklärt werden. Auch ein bereits vielfach für Holcim tätiges TÜV Institut, das ebenfalls fehlerhafte Lärmprognosen abgab, für weitere Lärmmessung überhaupt herangezogen werden kann, ist ebenfalls sehr fraglich.
Jedenfalls kann es bei den Versuchen von Belästigungsminderungen nicht nur um die Stütze 6 Kreuzung Haydenstraße 7 / Wasenstraße und Stütze 8 unterhalb Sportplatz gehen, sondern es sind alle Stützen von der B 27 bis zur Bergstation sowie auch der Lärm der Talstation betroffen.
Wenn Holcim die Belästigungen nur um wenige dB senkt, so dass gerade mal die max. zulässigen Grenzwerte erreicht werden, dann müssen Betroffene Anwohner wohl weiterhin 16 Std täglich mit erheblichen Belästigungen leben, wenn es Ihnen als unmittelbar Betroffene nicht gelingt, gemeinsam eine Lösung herbeizuführen.
Herr Massini von Holcim hat die zahlreichen Anwohner ja bereits auf dies Szenario vorbereitet!
Hier können wir nun begleitend Unterstützung anbieten.

4. Weiterhin Unterstützung nötig
Um rechtliche Klärungen in den von NUZ geforderten Belangen im Bereich Gesundheit, Klima- und Umweltschutz gegenüber Holcim und den Behörden zu erreichen, benötigen wir weiterhin nicht nur finanzielle Unterstützung sondern noch viele Mitglieder, die hinter uns stehen: "Es gilt, nur gemeinsam sind wir stark!!"
Unsere Arbeit erstreckt sich nicht nur auf Dotternhausen sonder auf die ganze betroffene Region.
Helfen Sie mit, dass wir diesen Weg weiter für Sie, Ihre Kinder und Enkel weitergehen können.

Auch der Plettenberg Abbau wird bald in die entscheidende Phase gehen, auf die wir vorbereitet sein müssen!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

28.12.2021

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

 anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Unglaubliche Stellungsnahme vom Verwaltungsgericht
Vom RP TÜ habe Siegfried Rall und ich heute erneut über unser Anwaltsbüro für die Verwaltungsgerichtsverhandlung am 19.1.22 10 Uhr in Sigmaringen Stadthalle unglaubliche vielseitige Stellungnahmen erhalten.
Nach wie vor lehnt das RP TÜ und Holcim die Offenlegung der Emissionen aus den Jahren 2018 und 2019 mit Halbstundenzeitbezug ab, um die wir schon seit mehrere Jahre streiten. Eine Klage hierzu liegt seit Monaten ebenfalls beim VG Sigmaringen bereits vor!

Während die Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart solche Informationen in ihrem Bereich weitergeben, verweigert das RP Tübingen die Weitergabe solcher Informationen.
Nach dem Umweltinformationsgesetz ist das RP Tübingen zur Weitergabe verpflichtet und verhält sich daher gesetztwidrig.

2. Es stellen sich Immer wieder die gleichen Fragen.
Warum verhindert das RP Tübingen die Offenlegung?
Wen deckt das RP Tübingen immer wieder Holcim?
Was haben Holcim und RP Tübingen zu verheimlichen?
Warum weigert sich das RP TÜ, die Giftstoffanteile bei der Verbrennung von Altglas selbst dem VG offen zu legen.

3. Regierungspräsidium trägt Verantwortung
Da das RP Tübingen die Aufsicht hat, trägt es somit auch die Verantwortung über die giftigen Reststoffbeseitigungen der Altglasherstellungsabfälle bei der Verbrennung.
Selbst der Altglashersteller bestätigt, dass in diesen Abfällen von Leuchtstoffröhren über Ceranfeldern u. v. a. Giftstoffe enthalten sind.

4. RP Tübingen lehnt Sachverständigen-Gutachten ab
Aber noch dicker kommt es, dass das RP TÜ auch die Bestellung eines Sachverständigen-gutachten ablehnt, das die unterschiedlichen Reinigungswirkungen einer SCR und der veralteten SNCR Reinigung begutachten soll und könnte.
Leider hat bei dem Info-Abend, der von NUZ im Dezember veranstaltet wurde und bei dem einer der besten Sachverständigen weltweit die Unterschiede der veralteten SNCR-Reinigung zu der dem heutigen Stand der Technik eingesetzten SCR-Filtertechnik erläuterte, das RP Tübingen gefehlt. Man hat den Eindruck, dass das RP TÜ beratungsresistent ist.

5. Interessiert das RP TÜ  überhaupt Gesundheit der Bürger sowie Umweltschutz
Für RP TÜ spielt Umweltschutz und Luftreinigung und Gesundheit für Natur- und Mensch wohl keine Rolle mehr. Im Jahre 2000 wurde der Abteilungsleiter Umwelt abberufen, da dieser bei dem Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken schon damals Filteranlagen forderte!
Heute gelten aber gegen damals noch strengere Luftreinhaltegesetze - nur sorgt das RP Tü nicht für deren Einhaltung.

So viel bereits nochmals im alten Jahr 2021 !
 
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

24.11.2021

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:


1. Arbeitsreiches Jahr ist noch nicht zu Ende
Was für ein arbeits- und ereignisreiches Jahr 2021 liegt nun bald hinter uns!
Aber es soll nochmals mit einem weiteren Höhepunkt unseres Kampfes um den noch restlichen Erhalt unseres wichtigen Heimatberges, dem Plettenberg, enden.

Es ist eine Lichter-Demo auf dem Plettenberg vom "Aktionsbündnis Zement Zollernalb-Tübingen-Reutlingen" (siehe Anlage) geplant.
Wir vom NUZ rufen unsere Mitglieder auf, sich an dem Sternmarsch zu beteiligen.

           Thema:   „Feuer und Flamme für den Plettenberg“

             Wann:    am Dienstag, 28.12. 2021 ab 16 Uhr
     Treffpunkt:   Parkplatz am Ausweichsportplatz Dotternhausen (wir haben Shuttles)
Mitzubringen:   - elektrisches Licht (möglichst hell)
                             - Helle Kleidung, Warnwesten (wenn vorhanden)
                             - warme Getränke zum Aufwärmen
                             - Festes Schuhwerk und richtig warme Kleidung
   Teilnehmer:    - Alle interessierten Bürger und Unterstützer,
                             
Nur gemeinsam sind wir stark!!  
Kommt möglichst A l l e, die den Feiertagsalltag etwas unterbrechen können und wollen! Es soll ein Sternmarsch zur Erhaltung des Plettenberges werden, bei dem die Lichter weithin ins Land sichtbar werden!!
Nur wenn sich die Bürger von Hausen a.T., Ratshausen, Schömberg, Weilen u.R., Dotternhausen, Dormettingen und alle Balinger Stadt- und Ortsteile und möglichst weit darüber hinaus gegen diesen auf dem Plettenberg stattfindenden Naturfrevel, sowie gegen die enormen Emissionen aus den Kaminen von Holcim  gemeinsam auflehnen, werden wir etwas erreichen und unsere Politiker zum Handeln bewegen!
                          
2. Ausblickauf 2022
Das kommende Jahr wird zeigen, welchen Wert und welchen Erfolg unser nun schon Jahre dauernder Kampf um unsere Heimat, Natur und vor allem auch um bessere Luft und Klimaschutz, haben werden!
Bereits am 19. Januar 2022 um 10 Uhr in der Stadthalle in Sigmaringen folgt eine weitere Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht, bei dem es um die Frage der giftigen Glasabfallreststoffverbrennung geht! Kommen Sie auch dort hin!!

Gerne hätte ich Ihnen gerne vieles aus dem Jahre 2021 berichtet! Sachlich und inhaltlich! Aber es ist ja noch Zeit! Denn zunächst wollen wir uns wieder auf die Aktivitäten kümmern, die anstehen!

3. Unser Ziel auch 2022
Langsam erkennen auch viele Bürger, was durch Schönfärbereien jahrelang vertuscht wurde!
Noch nie waren die Chancen so gut, etwas zu ändern!
Unser Ziel:

  • Wir dürfen keine Sondermüllverbrennungsanlagen ohne geeignete Luftreinigungsanlagen im Interesse unsere
    A l l e r  G e s u n d h e i t  und unserer Kinder und Enkeln zulassen!
  • Wir dürfen nicht zulassen, dass aus reiner Profitgier von Holcim ein einmaliges Kleinod wie der Plettenberg unwiderruflich zerstört wird

Wenn wir nichts unternehmen, sind wir aber auf dem besten Wege dorthin.
Giftmüll oder giftverseuchte Rohstoffersätze wie Altglasreste oder Gießereisand gehören nicht in Zementwerke, die keine geeigneten Filteranlagen haben!
Die jetzt bestimmenden Politiker der Grünen und SPD haben Zusagen gemacht, die Umweltgesetze entsprechend zu ändern!

4. Gerichtsverfahren
Selbst die Gerichtsverfahren bringen wegen formellen Einwendungen und Verzögerungstaktiken von teuer bezahlten Staranwaltsbüros leider wenig rechtliche Klarheit.  
Hier wird alles viel zu lange und mit enormem Kostendruck auf die NUZ e.V. verschleppt, da jede Verzögerung mit Millionen Gewinnen zu Lasten der Bevölkerung belohnt wird.
Wie lange wir von dem NUZ e.V. dies finanziell aushalten, hängt von unseren Mitgliedern und Unterstützern ab!
Nur, wenn wir gemeinsam, von Stuttgart bis Rottweil, von Sigmaringen bis Nagold, ja sogar Deutschland weit, um die Verbesserungen für tatsächlichen  Natur- und Umweltschutz und Emissionsluftschadstoffminderungen kämpfen, werden wir auch für unsere jetzige und nachfolgende Generation etwas erreichen! H e l f e n   S i e   m i t !

Ihnen Allen noch gesegnete Weihnachtsfeiertage und ein gutes, gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2022 !

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Einladung zum Sternmarsch
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Einladung Demo Lichterkette Plettenberg
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Aufruf NUZ
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04.12.2021

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

 anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Was lange währt --- Verhandlung nach 2 1/2 Jahren startet
Ein weiterer großer Termin für unseren Verein steht an.
Der wegweisende Prozess findet aufgrund der Luftverschmutzung, verursacht durch die Müllverbrennung zu 100 % von Holcim Dotternhausen statt.

Wann:    Mittwoch, 08. Dezember 2021
Uhrzeit: 14:30 Uhr
Wo:        Stadthalle Sigmaringen

In dem Verfahren soll geklärt werden, ob Holcim Dotternhausen

  • ohne jegliche Umweltverträglichkeitsprüfung und
  • ohne öffentliche Beteiligung

so einfach mit einer Sondergenehmigungen des Regierungspräsidiums Tübingen ihre Abgase aus der Müllverbrennung in die Atmosphäre leiten darf, zumal die eingesetzten Filteranlagen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen.
Gerade in der heutigen Zeit des strengen Umwelt- und Klimaschutzes kann so nicht an den Bürgern vorbei entschieden werden.
Zunächst wollte das VG diese öffentliche Verhandlung nur mit der Zulassung eines einzigen Zuhörers und eines einzigen Pressevertreters, evtl. noch mit einem Fernsehjournalisten durchführen.

Unser Anwalt hielt insoweit die Öffentlichkeitsfrage nicht mehr gewährleistet und bat um evtl. Terminverschiebung. Nun wurde die Verhandlung in den großen Saal der Festhalle kurzfristig verlegt, nachdem die Klage bereits seit 2 1/2 Jahren anhängig ist.

2. Um was geht es?
Nachdem Holcim ja nun zu 100% seine Brennstoffe (früher fossile Kohle) mit Abfällen erzeugen kann, ohne die gleiche Rauchgasreinigung wie echte Müllverbrennungsanlagen vornehmen zu müssen, sollen nun auch noch der bisherigen Zement-Rohstoffe "Ton" durch mit Sicherheit wohl mit Giftstoffen belastetem Altglasabfällen ersetzt werden.
In der Gemeinderatsitzung am 12.12.2018  hat der Gemeinderat Bedenken vorgebracht,  nachdem eine Vorlage von Holcim die Zunahme von giftigen Abgasen nach Messungen v o r und n a c h der Altglasverbrennung aufgezeigt hat und gefordert, dass eine Genehmigung erst erteilt werden darf, wenn eine erneute Vergleichsmessung zeige, dass keine weiteren Belastungen durch die veränderten Emissionen erfolgen.

 

Trotzdem wurde vom Regierungspräsidium Tübingen die Genehmigung erteilt.

Das RP TÜ hat auf Antrag von Holcim sogar den "Sofortigen Vollzug der Altglasverbrennung" angeordnet, da Holcim ansonsten pro Jahr 400 000 € Gewinne bei ca. 5 000 t Altglas entgehen würden und bereits mit dem Glashersteller Entsorgungsverträge bestehen würden.
 
Der Verein NUZ e.V. hatte die Gemeinde Dotternhausen aufgefordert, gegen diese Entscheidung Klage zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung beim VG zu erheben, was leider nicht geschah.
Deshalb hat ein Mitglied des NUZ e.V. eine solche Klage angestrengt, da nur jemand Klage berechtigt sein dürfte, der auch im unmittelbaren Umfeld des Zementwerkes die evtl. belastete und gesundheitsgefährdende Luft direkt einatmet und subjektive Betroffenheit evtl. nachweisen kann.
Da unser Verein noch kein anerkannter Umweltverband ist, wie BUND, LNV, NABU, Albverein oder Deutsche Umwelthilfe u.a., blieb nur dieser Privatklageweg übrig.
 
3. Die Holcim-Salamitaktik geht weiter
Es geht aber immer weiter mit der Umweltverschmutzung durch von Holcim angewandte Salami-Taktik-Manier!
    Derzeit läuft, wie erst kürzlich in der Presse zu lesen war, ein weiterer Antrag zur Verbrennung von kontaminiertem Erdreich, das eine Spezialfirma aus Kirchheim Teck entsorgen muss. Immerhin soll es sich unter dem "Decknamen "Porenbeton" und "Schluff" um bis zu jeweils 100 000t jährlich handeln. Der Tonabbau im Wittau von Schömberg soll lt. Presse dadurch verringert werden!
   Das hoch luckrative Abfallverbrennungsgeschäft und die sicher damit verbundene Luftbelastung durch Holcim gehen also ungehindert weiter, ohne dass der Konzern die heute möglichen Luftreinhaltung durch technisch erprobte Filteranlagen vornimmt.
Erst am vergangen Freitag hat der absolute Fachexperte aus der Schweiz, Dipl.Ing. Waltisberg die Wirkungen der heute technisch überholten sogenannten SNCR Stickoxidminderung, und die Wirkungen einer SCR Filter-Anlage, die auch solche Giftstoffe mindern kann, erläutert.
Dabei wurden unsere Erkenntnisse und Behauptungen voll bestätigt.
Auch die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen wurden vom Mediziener Dr. med Wild Tübingen vor rd. 100 Zuhörern erläutert!
   Ob das Gericht dieses Mal einen Sachverständigen mit befragen wird, muss noch abgewartet werden.
Jedenfalls wäre es trotz Corona-Zunahme und unter Corona-Bedingungen wichtig, wenn die Öffentlichkeit durch möglichst viele Interessenten großen Anteil an diesem Prozess nehmen würde, um dem Gericht zu zeigen, dass die Luftverschmutzung hier in der Region durch die Abfallverbrennung ohne entsprechende Auflagen für Filteranlagen nicht hingenommen wird.

4. Zutritt zur Verhandlung
Es ist sicher ein Zutritt nur für Geimpfte und Genesene möglich! Ob auch noch eine neue Testvorlage verlangt wird, wird sich erst noch entscheiden!
Wer Zeit hat, sollte sich diesen sicherlich interessanten  Prozess-Termin nicht entgehen lassen, bei dem unser Mitglied mit durch das Rechtsanwaltsbüro Kroll und Partner, Herrn RA Krummacher , Reutlingen, vertreten sein wird.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Verwaltungsrechtssache VG Sigmaringen
Verwaltungsrechtssache Siegfried Rall gegen Land Baden-Württemberg wegen Erteilung einer Immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen (ASN 191205) im Kalzinator als Ersatz-rohstoff in der Zementklinkerproduktion
20211205-Terminladung VG SIG.pdf
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24.11.2021

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

  anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Voller Erfolg der Informationsveranstaltung

Trotz widriger Umstände, nicht nur wegen Corona, konnten wir letztendlich die mit besten Fachexperten besetzte Veranstaltung in der Festhalle Dotternhausen noch am vergangenen Freitag durchziehen. Über 100 Interessierte hatten sich im Vorfeld schon angemeldet.

   Leider auch wohl nicht zuletzt wegen den "erfolglosen" Querschlüssen im Gemeinderat Dotternhausen und der darauffolgenden Berichterstattung des Zak haben doch noch eine ganze Reihe Interessierter abgesagt. Trotzdem konnten rd. 100 Besucher die sehr aufschlussreichen, fachlich hervorragenden Vorträge mit verfolgen!

 

2. Wirklich schade!!!

Leider glänzte der Zak durch Abwesenheit, wie auch Behördenvertreter, die wohl keine sachliche Aufklärungen oder Gegenargumente wünschten, was für sauberere Luft und Klimaschutz durch die weltweit größten Verschmutzer, die Zementindustrie, möglich ist. Ob die wohl beratungsresistent sind?

 

3. Über Parteigrenzen Interesse an der Veranstaltung

An der Veranstaltung nahm der neue Bundestagsabgeordnete der SPD, Herr Mesarosch, wie auch eine Abordnung der Grünen des Kreisverbandes teil.

   Der Kreisverband der Grünen hat kurz vorher noch einen Antragsbeschluss gefasst, dass in die Koalitionsverhandlungen auch unser Antrag auf Nachrüstung von SCR Abgasreinigungsanlagen in Zementwerken und gesetzliche Regelungen zum Klimas- und Gesundheitsschutz aufgenommen werden sollten.

    Auch der Landesverband der Grünen hat diesen Antrag, der schon mal im Januar 2021 bei der Verabschiedung der TA Luft im Bundestag abgeschmettert wurde, an die Bundespartei weiter geleitet.

Nun gilt es aber auch, diese Erkenntnisse im eigenen Lande schnellstens durchzusetzen!

 

4. Experte bestätigt die von NUZ vertretenen Forderungen

Herr Dipl. Ing. Josef Waltisberg aus der Schweiz, ein Experte, der in 48 Ländern für die Einrichtung von Abgasmessanlagen sowie den Betrieb von Zementwerken tätig ist bestätigte, dass die alten SNCR-Anlagen in Zementwerken, in keinster Weise mehr in der Lage sind, vor allem die extrem giftigen Abgase zusammengefasst, in "TOC" oder "Cges", zu reinigen.

   Heute sollte, auch aufgrund der guten Gewinne der Zementindustrie, mindestens eine SCR, möglichst eine DeKONOx Anlage mit RTO (Nachverbrennung von giftigen Gasen) nachgerüstet werden. Die alte "SNCR-Ammoniak-Eindüsung" kann mit SCR kombiniert werden, um evtl. den SCR Katalysator etwas kleiner zu halten!

 

5. Gesundheitliche Gefahren durch Emissionen

Der Facharzt für Innerer Medizin, Dr. med. Klaus Wild aus Tübingen referierte über die Auswirkungen von giftigen Abgasen und Einwirkung von Aerosolen (Feinststäuben) auf den menschlichen Körper.

Unwillkürlich denkt man an die vielen Todesfälle, verursacht durch Krebserkrankungen in der näheren Umgebung des Zementwerkes von Holcim.

 

6. Vorträge sind abrufbar auf unserer Homepage

Alle Vorträge, auch in etwas gekürzter, übersichtlicher Form, sind auf unserer Homepage nuz-ev.de jederzeit nachzulesen, für alle, die interessiert sind und nicht kommen konnten.

Leiten Sie diese Informationen auch im Bekanntenkreise weiter!

 

7. Dank an die Helfer

Ein herzlicher Dank geht seitens des Vorstandes an Alle, die in so hervorragender Weise zusammen gearbeitet haben, um diese Veranstaltung zu ermöglichen, sei dies bei der Herrichtung der Halle, den Corona- Kontrollen wie auch bei den Aufräumarbeiten!

   Ein herzlicher Dank ganz besonders an den Hausmeister der Halle, Herrn Rudeck, für seine ständigen Bemühungen und vorbildlichen Einsatz!

 

8. Hoffnung stirbt zuletzt

Wir hoffen, dass diese Veranstaltung mit den Fachvorträgen dazu beiträgt, Holcim endlich zu Verbesserungen der Abgassituation zu bewegen oder dass die zuständigen Behörden Reg. Präsidien Tübingen und Freiburg einfach die Ausnahmegenehmigungen zurück nehmen! Dies wäre der schnellste Weg für Gesundheits- und Klimaschutz!

 

9. Keine Ruhepause

Am 8.12.21 geht es weiter mit der mündlichen Verhandlung der Klage gegen die Altglasverbrennung vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen.

    Der Gemeinderat Dotternhausen hatte ja Abgasnachmessungen verlangt, nachdem bei den Probeläufen doch wesentlich erhöhte Werte von verschiedenen giftigen Abgasen gemessen wurden. Bis heute hat Holcim diese Nachmessungen nicht geliefert, das RP TÜ hat dagegen dem Sofortvollzug zugestimmt.

   Ein NUZ Mitglied musste deshalb weiter gegen diese zusätzliche Abgasbelastung klagen!

Unvorstellbar, nur 1 Zuhörer und 2-3 Presse- oder Fernsehvertreter sind zu der "Öffentlichen " Verhandlung wegen Corona durch Anordnung des Gerichtes als Zuhörer zugelassen!

 

10. Spenden sind willkommen

Durch die Großveranstaltung im Zuge der Hallenbenützung sind einige Kosten auf die NUZ zugekommen.

Die weiteren Verfahren belasten ebenfalls unser Budget.

   Wenn Sie unser Arbeit am Jahresende unterstützen wollen und noch etwas Geld übrig haben, wären wir Ihnen für eine steuerlich abzugsfähige Spende sehr dankbar.

   Ein alter Rechtsanwalt hatte auf seinem Schreibtisch eine tolle Aufschrift stehen: "Guter Rat ist teuer!"

Das ist tatsächlich so.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

19.11.2021

Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Zementindustrie und Emissionen

Aufgrund der aktuellen Coronasituation konnte die Hauptversammlung, bei der Wahlen zum Vorstand anstanden, aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden.

Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung geplanten Fachvorträge mit anschließender Podiumsdiskussion konnten, trotz erheblichem Widerstand von verschiedenen Seiten, durchgeführt werden.
Für die Fachvorträge der Veranstaltung mit anschließender Podiumsdiskussion wurden anerkannte Fachleute gewonnen.
   Ein Spezialist für Filtertechnik in Zementwerken, Dipl.-Ing. Waltisberg Josef aus der Schweiz,  erklärte  u. a. in seinem Vortrag die Vor- und Nachteile der verschiedenen Filtertechniken.

Herr Dipl.-Ing. Waltisberg ist anerkannter Spezialist, nicht nur in der Schweiz, für "Umwelttechnik Zement"

(siehe Anlage)
   Herr Harry Block, Karlsruhe, Fachmann im Umweltbereich beleuchtet die verschiedenen Auswirkungen von Emissionen durch Abfallverbrennungen auf die Umwelt.
   Der Tübinger Internist Klaus Wild erläuterte u. a. die Auswirkungen von Emissionen auf die Gesundheit der betroffenen Menschen.

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Vortrag von Dipl.-Ing. Waltisberg Josef
Vortrag am 19.11.2021 bei der Informationsveranstaltung
VORTRAG-NUZ-Waltisberg.pdf
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17.11.2021

Rundschreiben

 

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Derzeitige Verfahren von NUZ

 

Aus der beigefügten Anlage sind die zur Zeit laufenden Verfahren von NUZ e.V. gegen Holcim aufgeführt.

 

Der Themenkomplex reicht von

  • Plettenbergabbau,
  • Seilbahn,
  • Emissionen durch Müllverbrennung im Zementwerk,
  • Emissionen durch Ölschieferverbrennung im Zementwerk

 Die Verfahren sind notwendig, da Holcim trotz ihrer wiederholten Beteuerungen in der Öffentlichkeit, sie wären zum Dialog und Offenheit bereit, nicht "liefert".
Ein neues Beispiel sind wieder die Gespräche mit den betroffenen Anliegern an der Seilbahn. (siehe Artikel im zak vom 17.11.2021)

Download
Zur Zeit laufenden Verfahren von NUZ
20211114-Anträge und Verfahren gegen Hol
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17.11.2021

 

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

anbei wieder einige wichtige Informationen.

 

 

Art der Info: Offener Brief an Reg.Präsident Tappeser! 

 

 

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser!


Wir sind natürlich sehr enttäuscht über Ihre Absage und hätten uns gefreut, wenn Sie wenigstens Ihre Abteilungsleiterin, Frau Maier, zu dieser wirklich sachlichen technischen Information der "Best Verfügbaren Techniken der Abgasreinigungen in Zementwerken", entsandt hätten.
Bei einer einfachen Einladung von Politikern aus dem Zollernalbkreis bei Holcim (11 an der Zahl) hat Ihre Abteilungsleiterin Frau Maier teil genommen bzw. teilnehmen dürfen.

   Nach deren eigenen Bestätigung sind die damals gefertigten Protokolle wohl nicht richtig, dass nur 4 % der Emissionen vom Zementwerk Dotternhausen ausgehen. Die Protokolle sind aber von Holcim verbreitet worden!


Nach letzten amtlichen Veröffentlichungen der LUBW betragen die Emissionen von Holcim über 90 % des Zollernalbkreises, für BW liegt der Zollernalbkreis bei allen Emissionslandkreisen an der absoluten Spitze!
Jetzt ist bei einer öffentlichen Veranstaltung auf Einladung des NUZ e.V. immerhin der ohne Übertreibung anerkannteste, praxisbezogene Fachexperte für Luftreinigungsanlagen weltweit, 27 Jahre selbst bei Holcim  genau für diesen Bereich tätig,  zu einem Sachvortrag über die besten  Abgasreinigungen in Zementwerken und die Abfall- und Ersatz-Rohstoffeinsätze und evtl sogar rechtliche Einordnung in der Schweiz und in Deutschland vor Ort.


Es geht hier nicht nur um Holcim Dotternhausen, sondern für alle drei von Ihrerer Behörde überwachten Zementwerke, Dotternhausen, Allmendingen=Schwenk, Schelklingen = Heidelbergzement, und  sogar darüber hinaus für Wössingen, Karlsruhe.!
 Und Sie verweigern deren Teilnahme an diesen Fach- und Sachinformationen ???!!!!.
Natürlich hätten wir Sie selbst am liebsten bei dieser Veranstaltung begrüßt, denn die Durchsetzung der Gesetze liegt ausschließlich in Ihrer Hand als Mittelbehörde, praktisch für alle Entscheidungen um Holcim ausschlaggebend!.
 
Aber bei Emissionen in die Luft und Klimaschutz geht es wohl um politische Entscheidungen!!!
Sie sind aber CDU Mitglied! Von ganz oben kommt aber wohl die Anweisung des Umweltministeriums  Grün, bisher Herrn Untersteller, oder gar des Ministerpräsidenten selbst, also die politische Schiene!
Auch Sie sind zwar an Dienstanweisungen der Ministerien  gebunden, nicht aber, wenn Umweltgesetze verletzt werden.
Auch SPD auf Bundesebene ist mit verantwortlich und eingebunden. Seit 2008 wird der Einbau von SCR Katalysatoren wie bei Kohlestromkraftwerken gefordet. Immerhin hat deren neu gewählter Bundestagsabgeordnete Mesarosch Wahlkreis Balingen, die Teilnahme und seine persönliche Informations zugesichert. Und die Grüne Kreistagspartei hat immerhin die Bundesregierungskoalitionsvertreter aufgefordert, die SCR Anlagennachrüstung verbindlich in die Umweltgesetze aufzunehmen!
 
Uns geht es unabhängig von der Parteipolitik und Lobbyeinflüßen ausschließlich um die Abgasemissionen von Holcim in allen deutschen und schweizerischen Zementwerken, da diese auf unsere Gesundheit und das Klima  in der Region Einfluss haben.Auch der  Vergleich mit anderen Zementwerken, sowohl in Deutschland wie in der benachbarten Schweiz, liegt Ihnen hoffentlich vor und könnten von uns jederzeit nachgeliefert werden.


Nach uns vorliegenden amtlichen Messergebnissen liegt  Dotternhausen  im Land und Bund an aller höchstes Stelle! Leider verweigert Ihre Abteilung 5 nach wie vor im Gegensatz zum RP Stgt und RP KA die Offenlegung der Emissionen von Holcim Dottenhausen!

Wir als NUZ e.V. haben dagegen geklagt. .
Dafür ist natürlich im politischen, aber auch Verwaltungsbereich, in erster Linie der Regierungspräsident rechtlich verantwortlich, weshalb er sich persönlich um diese Sache kümmern sollte!
 
Vielleicht ändern Sie auch noch Ihre Meinung!


Ihr Norbert Majer im Auftrag des Vorstandes NUZ e. V.

17.11.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

anbei wieder einige wichtige Informationen:

1. Höhepunkt unserer Aufklärungsarbeit in diesem Jahr

 Art:       Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussion
Wann:   Freitag, 20 Uhr, Eintritt ab 19:30 Uhr
Wo:       Festhalle Dotternhausen, Festhallenstr. 12

Teilnehmende Fachexperten:
Dipl.Ing. Josef Waltisberg, Schweiz ,  
Facharzt Dr. med. Klaus Wild, Tübingen,
BUND Umweltspezialist Harry Block aus Karlsruhe

Teilnehmer aus Politik:
SPD Neu-Bundestagsabgeordnetem Mesarosch,
Kreisverband der Grünen

Eine spannende, wohl sehr informative Veranstaltung über Abgas-und Müllverbrennung sowie Umweltbelastungen von Zementwerken erwartet uns.
Wie Sie ja wissen, sind die Zementwerke für 8 % alle Klima CO2-Belastungen und anderer Giftstoffe weltweit verantwortlich.
Es wird sicherlich an diesem Abend von den unabhängigen Spezialisten aufgeklärt, welche Abgasreinigungsanlagen "dem heutigen Stand der Technik" entsprechen und dem Gesundheits- und Klimaschutz dienlich sind!

2. Coronabedingte Maßnahmen
Die Veranstaltung findet unter 2 GG Coronabedingungen statt.
Wir haben Platz (coronabedingt) bis 250 Besucher. Also scheuen Sie sich nicht, wenn Sie geimpft sind, zu kommen und Freunde mitzubringen.
Bitte Kontaktdatenliste (beiliegend als Anlage) möglichst zu Hause ausfüllen.
Ausweis und Maskenpflicht beachten.
Ob auch auf den Sitzstühlen Masken getragen werden müssen, wird noch mit dem Gesundheitsamt abgeklärt.  
Über großen Besuch würden wir uns freuen!

3. Probleme bei der Verteilung
Es gibt Probleme mit der nahezu kreisweiten Verteilung unseres Einladungsprospektes (42.000 Stück).
Wie es sich jetzt herausstellte, wurden die Einladungsprospekte in vielen Gemeinden nicht zugestellt, obwohl wir dafür bezahlt haben.
Wir bitten um Hinweise, wer keinen Einladungsprospekt im Briefkasten hatte! Fragen Sie auch Ihre Nachbarn!
 
4. Hauptversammlung
Die angekündigte Hauptversammlung, Feitag ab 18.30 bis 18.45 Uhr entfällt
Wir müssen sie coronabedingt und aus rechtlichen Gründen (Wahlen) voraussichtlich ins kommende Frühjahr 2022 verschieben.
Wir bitte, um Verständnis!
Dafür ist die 20 Uhr-Veranstaltung umso wichtiger!

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Korrigierte Kontakt-Datenliste
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Flugblatt
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13.11.2021

Bilder und Videos

von der Demonstration in Tübingen

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Demonstration Tübingen
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Demonstration Tübingen
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Demonstration Tübingen
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Demonstration Tübingen
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12.11.2021

NUZ: RP lehnt Einladung ab
Dotternhausen (bv).Vom Regierungspräsidium Tübingen wird kein Vertreter an der Versammlung des Vereins NUZ am 19. November in der Dotternhausener Festhalle teilnehmen.

Dort ist eine Podiumsdiskussion zur Thematik rund um die Zementindustrie und deren Emissionen geplant.
    Regierungspräsident Klaus Tappeser betont: »Da wir uns bereits mehrfach zu den Fragen Ihrerseits geäußert haben, bitten wir um Verständnis, dass eine Teilnahme durch unser Haus nicht erfolgen wird.«

Autor:   Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreaderv3/index.html#/792472/16

Der Vorstand informiert

05.11.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

gleich zwei Gross-Ereignisse im finalen Kampf um Luftreinhaltungen und Filtereinbau von Holcim Dotternhausen stehen an.

  1. Demo in Tübingen
    Samstag, 13.11.2021 findet eine größere Demo von der Tübinger Aktionsgruppe mit einem Marsch vor das Regierungspräsidium Tübingen statt (siehe Anlage).
    Damit die Demo auch Wirkung zeigt, sollten von NUZ eine möglichst große Anzahl an der Demo teilnehmen.

  2. Hauptversammlung mit Podiumsdiskussion
    Am darauffolgenden Freitag, 19.Nov. 2012 findet nach 2 Jahren unsere Hauptversammlung mit Neuwahlen und ab 20 Uhr hervorragende Vorträgen mit absoluten Experten statt.
    Auch der neue SPD Bundestagsabgeordnete Mesarosch hat bereits seine Zusage erteilt.
    Der Grüne TÜ Abgeordnete Kühn ist wohl wegen den derzeitigen Reg. Bildungsverhandlungen verhindert. Wir werden versuchen einen Ersatz von der Landtagsfraktion zu gewinnen.
    Auch Vertreter der CDU sind einladen.
    Ein weiterer Teilnehmer der Podiumsdiskussion wird Harry Block vom BUND Karlsruhe, ein Speziallist und Kenner in Sachen Müllverbrennung sein.

    Es erwartet die Teilnehmer sicherlich eine sehr interessante Podiumsdiskussion.

  3. Werbung für die Veranstaltungen
    Da wegen Corona verschiedene Auflagen bestehen, bitten wir, dass Sie auch Werbung für den zweiten Teil unserer Veranstaltung bei Bekannten und Freunden machen.
    Als Einladungshilfe wurde von uns als Anlage ein Flyer beigefügt. Bitte drucken Sie den beil. Flyer aus und geben Sie diesen bitte an Bekannte, Freunde etc. weiter (Mund zu Mund-Propaganda)!

  4. Corona-Besonderheiten
    Wir bitten aufgrund der besonderen Situation möglichst um vorherige Anmeldung, sowohl zur Hauptversammlung, wie zum 2.Teil ab 20 Uhr.
    Anmelden können Sie sich unter den folgenden Telefonnummern:
    Norbert Majer    0151604766 oder
    Siegfried Rall     015231744940 oder
    per EMail:           norbert.majer@gmx.de
    Es ist ein Impfnachweis oder ein Test (nach gegebener Vorschrift zu diesem Zeitpunkt) erforderlich. Maskenpflicht besteht in der Halle bis zu dem Sitzplatz (nur Bestuhlung).

  5. Signalwirkung nach außen
    Durch den Besuch der Jahreshauptversammlung bekunden Sie Ihr Interesse an der Arbeit von NUZ und stärken auch den Verantwortlichen bei NUZ den Rücken für ihre ehrenamtliche Tätigkeit, die mit vielen Opfern verbunden ist.. Die Veranstaltung hat aber auch Signalwirkung nach außen.
    Nur wenn wir geschlossen auftreten, werden diese Veranstaltungen Ihre Wirkung für den Klima-und Gesundheitsschutz, nicht nur in unserer Region, sondern für ganz Deutschland, zeigen!
    Siicherlich erhöht es auch den Druck gegen die Erweiterung des Plettenbergsteinbruch.

  6. Organisation
    Wir bräuchten auch noch ein paar Helfer, Hallenbestuhlung, Kontrollen usw. Wer Lust und Zeit hat, melde sich bei Herr Majer und Herr Rall.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Flyer Podiumsdiskussion
zum Verteilen bei Bekannten und Freunde
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Flugblatt zur Demo
Infos zum Ablauf
20211113-Flugblatt_Aufruf zur Kundgebung
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03.11.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,
 
anbei wieder einige wichtige Informationen:
 
In einem wirklichen Kraftakt ist es mir in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt heute noch gelungen, auf den letzten Drücker zu versuchen, gegen die unglaubliche Begründung des VGH auf Ablehnung ohne Rechtsmittel unseres Antrages auf ein Berufungsverfahren nochmals vorzugehen.
 
Diese Begründungen des VGH widersprechen klar 2 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.

  1. Auf Zulassung von Rechtsprüfungen (grundgesetzlich garantiert)
    und
  2. dem sachlichen Aufklärungsgebot durch eine Berufungsverhandlung.

Es geht dabei auch um die Nichteinholung eines Sachverständigen-Gutachtens zur Abgasreinigungswirkung von SNCR und SCR, was mir ohne damalige technischen und rechtlichen Kenntnissen schon 2014 aufgefallen war (Man lernt eben nie aus!).
Nun bleibt Abzuwarten, wie der VGH reagiert oder ob er es letztlich auf ein Verfassungsgerichtsurteil ankommen lassen würde, die Berufung zuzulassen, bei der die sachlichen und tatsächlichen Probleme nochmals neu aufgearbeitet werden müssten; insbesondere auch der Antrag der Grünen im Bundestag im Jan 2021: SCR sei heute Stand der Technik.
 
Die Gerichte haben Angst oder wollen nicht dieses heikle Thema mit letztlich Mrd. Investitionen für die Zementindustrie anzupacken.
 
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

22.10.2021

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 
endlich ist es so weit, dass ich Sie zu unserer Hauptversammlung herzlich einladen kann.

 

Siehe offizielle Einladung und Tagesordnung als Anlage beigefügt!
 
Sicherlich könnte ich Ihnen abendfüllend über unsere unglaublich viele Aktivitäten und Aktionen in den letzten 2 Jahren berichten. Aus Zeitgründen geht es leider nicht.

 

Über unsere Homepage   https://www.nuz-ev.de/aktuelles/   werden Sie aber regelmäßig zeitgenau über alle Aktivitäten informiert.
 
Wir wollen an dieser Hauptversammlung den Schwerpunkt auf

  • sachliche Aufklärung,
  • Diskussionen und
  • Klärung von Fragen von Ihnen

legen!

 

Es ist uns gelungen, den wohl weltweit sicherlich anerkanntesten Experten über Brennprozesse in Zementwerken zu einem Vortrag zu gewinnen.

Wir werden aus einmalig berufenem Munde erfahren,
•    wie die verschiedenen Abgasreinigungen in Zementwerken funktionieren,
•    welche Schadstoffe bei Brennprozessen, besonders bei 100 % Abfalleinsatz,  entstehen und
•    wie diese am besten gereinigt werden können.

Darüber hinaus wird voraussichtlich ein Mediziner aus Tübingen zu Auswirkungen von solchen gewaltigen Luftverschmutzungen auf die Gesundheit der menschlichen Körper kurz referieren.

 

Danach haben wir für ein fachkompetentes Podium Politiker und Behördenvertreter eingeladen.
Es wird sicherlich eine hochkarätige Veranstaltung mit Experten.
 
Werben Sie deshalb auch in Ihrem interessierten Bekanntenkreis, wenigstens ab 20 Uhr an der einmaligen  Info Veranstaltung teil zu nehmen!


Bitte mit vorheriger Anmeldung!
Aufgrund der Corona-Vorschriften ist unbedingt eine Voranmeldung erforderlich:

Anmelden können Sie sich unter den folgenden Telefonnummern:

  • Norbert Majer    0151604766 oder
  • Siegfried Rall     015231744940 oder
  • per EMail:           norbert.majer@gmx.de

Wegen Coronavorschriften sind solche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich!

Über Euer zahlreiches Kommen würden sich sicherlich Alle freuen und den Einsatz des NUZ Vorstandes für unsere Ziele beflügeln.

Es würde Rückhalt geben für die lange noch nicht gewonnenen Kämpfe und Verfahren um

  • Plettenberg,
  • Luftverbesserungen und 
  • Klima-Schutz.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Tagesordnung der Hauptversammlung
Tagesordnung der Hauptversammlung am 19.11.2021
20211119-Tagesordnung Hauptversammlung.p
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17.10.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Nach 2 Jahren erlauben die Corona-Regeln unter bestimmten Auflagen wieder das Abhalten einer Hauptversammlung. Wirklich sehr vieles ist gerade in dieser Zeit und in den letzten Wochen um Plettenberg, Klimaschutz und Seilbahn geschehen!!!!!


Der Termin für die Hauptversammlung: 19. November 2021
                                                         Beginn: 18:30 Uhr
                                   Podiumsdiskussion: ab ca. 20:00 Uhr mit anschließender Fragerunde
                                                                Wo: Festhalle Dotternhausen

Gesonderte Einladung und Tagesordnung folgen noch!

 

Vorab: Wir haben vor, wenn es gelingen sollte, ein oder zwei Experten, Politiker und Behördenvertreter zur sachlichen Aufklärung von Emissionsbelastungen einzuladen.
Durch sie möchten wir mehr erfahren über die Entstehung und Auswirkungen solcher gewaltiger Abgasmengen aus dem Zementwerk Holcim auf unsere Gesundheit und Umwelt.
Ein weiteres Thema wird auch die Grenzwert-Ausnahmegenehmigungen der Behörden sein sowie deren Auswirkungen.

Organisation:
Um die Hauptversammlung ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigen wir freiwillige Helfer vorab aber auch während der Veranstaltung (zur Hallenbestuhlung, Corona Überwachungsmaßnahmen u.a.).
Wir bitten um Unterstützung der Organisation.
Bitte meldet Euch per Mail oder telefonisch kurz bei Norbert Majer oder Siegfried Rall.
Anmeldung zur Hauptversammlung:
Um alles organisieren zu können (Bestuhlung, Bewirtung etc), aber auch um den Umfang der Veranstaltung abschätzen zu können, bitten wir alle Mitglieder/Teilnehmer an der Hauptversammlung um rechtzeitige Anmeldung bzw. Absage.
Bitte prüft deshalb schon möglichst bald, ob Ihr an dieser Hauptversammlung teilhaben werdet!
Um einen Überblick über die Teilnahme zu erhalten, bitten wir um eine Rückmeldung bis zum 07.11.2021

 

Anmeldung oder Absage können über E-Mail oder telefonisch erfolgen bei

  • Norbert Majer 015111604766 (nicht möglich Woche v. 23.-30.10) oder
  • Siegfried Rall 015231744940

 

Viele herzliche Grüße

Ihr Norbert Majer 1.Vors. NUZ e.V.

22.08.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Untzerstützer unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Aufhebung des Ablehnungsbescheides des LRA wegen der Antragszurückweisung
Wie Ihr wohl teilweise schon der Presse entnehmen konntet, hat das RP TÜ den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes mit dem als Anlage beigefügten 36 seitigen Widerspruchsbescheid aus teils unglaublichen, ja rechtlich an den Haaren herbeigezogenen Gründen, aufgehoben.
Unglaublich besonders der Hinweis auf evtl. Grundrechteverletzungen nach GG Art.12 Recht auf freie Berufsausübung (was soll das eigentlich, haben Natur und Bürger keine GG Rechte mehr??).
Unwahr ist die Behauptung, es läge eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor.
Wahr ist, dass mehrfach verlängerte Antragsvorlageaufforderungen (Salami-Taktik) weitere 3 Monat hätten verlängert werden sollen.
Nach dem Gesetz sollte aber ein solches Verfahren nach 6 Monaten mit evtl. kurzen Verlängerungen entschieden werden. Durch juristische Winkelzüge versucht man eben Zeit zu gewinnen.

2. Steuerzahler muss wieder herhalten
Ganz zu schweigen von den erneuten finanziellen Begünstigungen für Holcim durch die Zuziehung eines betriebsfremden Anwaltsbüro, dessen Kosten nun der Steuerzahler, sprich das Landratsamt, übernehmen muss.
Und dies, obwohl Holcim eigene angestellte Rechtsanwälte beschäftigt! Ist dies dem RP TÜ nicht bekannt!
Einfach unglaublich, wie das RP TÜ diesen, seine Gewinne nicht in der Region versteuernden Großkonzern, hofiert und begünstigt!

 

Immer wieder stellt sich die Frage: "Warum macht das RP dies?"

 

Warum setzt sich die Behörde nicht für die Bürger und den Naturschutz ein?

 

Von den 254 vorliegenden Einsprüchen der Bürger und Gemeinden in diesem Verfahren wird überhaupt kein einziges Wort erwähnt!!!

 

3. Süderweiterung Plettenberg
Noch unglaublicher sind die vom RP angeführten Begründungen:
Die ganze Region weiß seit Jahren, mit welchen unlauteren Mitteln Holcim versucht, den bisher genehmigten Steinbruch, der noch ca. 10 Jahre nach Angaben von Holcim Gesteinsmaterial liefern kann, auf den ganzen Plettenberg auszudehnen.
   Ständig wurde die Öffentlichkeit und vor allem auch die Behörden mit von Holcim gekauften, die Tatbestände aber nicht korrekt wiedergegeben Gutachten, an der Nase herum geführt.
   Selbst dem Landratsamt wurde es zuletzt dann doch zu viel der Verzögerungen und Hinhaltetaktik, da immer wieder klare Absprachen von Holcim nicht beachtet und eingehalten wurden!

 

4. Sind neue Prozesse notwendig?

Der Gesamtvorstand des NUZ wird sich am Dienstag, dem 31.8.2021 im Gasthaus Plettenberg in Schömberg um 19 Uhr über den weiteren Fortgang zunächst nichtöffentlich beraten.

 

Neue Prozesse gegen das RP TÜ werden wohl kaum zu umgehen sein.

Wir werden auch die Bürgermeister der betroffenen Plettenberggemeinden, die bisher schon Widersprüche erhoben haben, zu unserer Sitzung einladen.

 

Diesen erneuten Rechtsstreit können wir sicher nur dann finanziell stemmen, wenn neben Euch eine große Bürgerschaft weiter hinter uns mit Spenden stehen wird!

 

Sollten Sie fachlich und rechtlich zu diesem unglaublichen Vorgehen des RP einen Beitrag leisten können, melden Sie sich bitte per mail bei mir oder einem unserer 2 weiteren Vorstände.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Widerspruch der Holcim (Süddeutschland) GmbH vom 20.01.2021 gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 14.01.2021
Widerspruch der Holcim (Süddeutschland) GmbH vom 20.01.2021 gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 14.01.2021 betreffend die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg (Aktenzeichen des Landratsamtes: 303-B-L-106.111)
2021-08-12 Widerspruchsbescheid (geschwä
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Abbaugebiet Süderweiterung
Heidenlerchengebiet
Abbaugebiet Südlichder Plettenberg Süder
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25.07.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Wichtig Terminsache!!! Widerspruch zurück nehmen

 

1. Wichtig Terminsache!!! Widerspruch zurück nehmen

Am 30.7.21 läuft die vom RP TÜ gesetzte Frist zur kostenlosen Rücknahme dieser Widersprüche ab. Wir kennen leider nicht die Adressen der 36 Widersprecher!

Das RP TÜ hat bis heute mehrere Anfragen und Anträge hierzu nicht beantwortet. Niemand weiß, nach welchen Rechtsvorschriften einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens nicht stattzugeben ist und anderes.

Da Ihnen weiterer Ärger oder Unannehmlichkeiten erspart werden sollen, empfehlen wir von der NUZ, dass S i e Ihren Widerspruch mit beiliegendem Schreiben zurück nehmen (siehe Anlage). Ehegatten, die ebenfalls Widerspruch erhoben haben, müssen die Rücknahme mit unterzeichnen!

 

 2. Trotzdem - Widersprüche werden aufrechterhalten

Es werden einige eingelegte Widersprüche zur Entscheidung gebracht werden, die letztlich das rechtswidrige Handeln des LRA BL zeigen werden. Diese Einreicher nehmen ihre Widersprüche nicht zurück.

 

3. Genehmigungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen durch Landratsamt

  • Leider wird täglich unwiederherstellbar der Plettenberg weiter zerstört, obwohl das LRA Balingen rechtswidrig diese Genehmigung an Holcim erneut ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat.
  • Auch die Seilbahn wird weiter täglich rechtswidrig betrieben, nachdem Holcim selbst bestätigt, dass die Lärmgutachten zeigen, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
    Auch die Seilbahn wurde ohne Umweltverträglichkeitsprüfung in einem fraglichen Planfeststellungsbeschluss einfach weiter betrieben.
  • Auf die Gesundheit und Belästigungen der Anwohner sowie der Natur wird keinerlei Rücksicht genommen.

 4. Veraltete SNCR Abgasreinigung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen

 Wir haben erst die letzten Tage erneute schriftliche Beweise selbst vom RP TÜ erhalten, dass die veraltete SNCR Abgasreinigung bei weitem nicht die gleichen Reinigungsleistungen wie die fortentwickelte SCR Abgasreinigungsanlage erreicht (Stand der Technik seit Herbst 2015).

Die veraltete SNCR-Abgasreinigung bei Holcim Dotternhausen kann die seit 01.01.2019 gesetzlich geltenden Grenzwerte nicht einhalten.

Das RP müsste deshalb auch von sich aus nach der 17.BImSchG nach "§ 17 Nachträgliche Anordnung" die Ausnahmegenehmigungen für Grenzwertüberschreitungen von CO, Ammoniak und Cges zurücknehmen.

Frage:"Warum macht das Regierungspräsidium das nicht?"

 

5. Wachen unsere Behörden auf?

Wir von NUZ hoffen, dass auch die örtlichen Behörden und Politiker endlich aufgrund der gewaltigen Hochwasserkatastrophen aufgewacht sind.

Viele Wissenschaftler und Spitzenpolitiker führen diese Katastrophen u. a. auf den Klimawandel zurück, der durch extreme Luftverschmutzungen und Abgasbelastungen der Umwelt verursacht wird. Holcim trägt durch die veraltete Filtertechnik mit dazu bei.

Schönen Worten müssen nun schnell auch Taten folgen!

 

6. Aussagen von Reg. Präsident Tappeser sind falsch

Wir haben auch zwischenzeitlich die schriftlichen Beweise, dass die Aussagen von Reg. Präsident Tappeser an Landrat Pauli und alle Kreistagsmitglieder falsch sind. Er behauptet, dem RP lägen keine Vergleichsgutachten der Wirkungen von SNCR und SCR Abgas-Reinigungen in Zementwerken vor!

Sollte das LRA Balingen oder andere Interessierte solche Vergleiche und Nachweise haben wollen, können wir diese gerne liefern. Diese nachweise sind wissenschaftlich und durch Fachexperten bestätigt.

 

7. Demonstration am 17.07.2021

Die Demo von den vielen Aktionsgruppen aus TÜ, an der auch viele NUZ Unterstützer teilgenommen haben, war nach vielen Rückmeldungen und Presseberichten (siehe Homepage nuz-ev.de ) ein voller Erfolg.

 

8. Mitglieder werben

Leider haben wir durch Todesfälle und Umzüge einige NUZ Mitglieder verloren. Bitte werben Sie alle für weiter Unterstützer. 20 € Jahresbeitrag (steuerl. abzugsfähig) oder eine kleine Spende sollten doch Jedermann seine Gesundheit und die der Eltern, Kinder und Enkel, die Klimaschutzverbesserungen sowie Naturerhaltung Plettenberg Wert sein.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Rücknahme des Widerspruch
Sehr geehrten Damen und Herren!
Ich habe Widerspruch gegen die Abbaugenehmigung des LRA Balingen vom 18.12.2020 eingelegt, in der unter anderem die Öffnung der nördlichen Ostkulisse und die Veränderungen der Genehmigungsauflagen 1977 und l982 genehmigt wurden.
Rückname des Widerspruchs.docx
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28.06.2021

Liebe Vorstandsmitglieder,
wie bereits angkündigt, treffen wir uns zu unserer ersten Vorstandsitzung "nach" den Beschränkungen Corona

                                  am Freitag, dem 2.Juli 2021 auf dem Plettenberg.

Es gelten aber noch vorsichtshalber die drei GGGs!
 
Folgendes Programm ist vorgesehen:


17.00Uhr Treffen am Plettenberg TURM Eingang zur Turmbesichtigung bis etwa 18.30 Uhr
19.00 Uhr  Plettenberghütte zu einem gemeinsamen schwäbischen Vesper
19.30 Uhr Sitzung in Plettenberghütte mit folgender Tagesordnung:
 
1. Stand und Bericht  über Klage Abfallverbrennung Erhöhung 60 auf 100 % VGH Mannheim
 
2. Stand und Bericht KLage VG Sigmaringen auf Offenlegung der Emissionsmessungen Holcim durch RP TÜ und RP Freiburg für Ölschieferverbrennung
 
3. Stand und Bericht Klage VG Sigmaringen wegen Altgalsverbrennung
 
4. Stand und Bericht über den Seilbahnbetrieb und eingeleitete Enteignungsverfahren
 
5. Bericht über eine evtl. Demo am Samstag 17.7.21 um 14 Uhr durch zahlreiche Tübinger Gruppen in Dotternhausen Zementwerk
 
6.Stand der Abbaugenehmigungen vom 18.12.20 und der Zurückweisung der Abbauanträge Süderweiterung von 2018, Antwort auf Verfahrensstaand Reg.Präsident Tappeser ( Heidelerche und Artenschutz)
 
7. Antworten vom Reg.Präs. Tappeser und Reg.Präsidium Freiburg an die Kreistagsmitglieder auf Anfrage der Fraktion der Grünen des Kreistages
 
8. Sonstiges
 
Falls es kein gutes Wetter zur Turmbesichtigung sein wird, werden wir am Freitag morgen gegebenfall die Sitzung und Turmbesichtigung um 14 Tage auf Freitag 16.7.21 mit gleichem Programm verschieben.
 
Noch etwas zur Orga: Da wir damit rechnen müssen, dass bei Autoabstellen an der Plettenberghütte eine Polizeistreife eine Strafe von 30 € verhängen wird, sollten wir Fahrgemeinschaften bilden, auch für Rückfahrten nach Sitzung ca. 11.00 Uhr
 
Wir Treffen uns um 16.15 am Parkplatz Riese und zum Abmarsch zum Turm um 16.30 Uhr an der Plettenberghütte. Hubert wird aber auch bereits ca 16.00 Uhr am Turm sein.
Ich habe zu dieser Sitzung und Berichterstattung auch Beate Zöld, Ilona Hildwein und Gebhard Wörner´Helmut Gimbel eingeladen. Zwei Vorstandsmitglieder haben leider andere Termine.
Euer Norbert Majer

26.06.2021

Der Rottenburger Gemeinderat Dr. Emanuel Peter sprach in einem sehr interessanten, verständlichen  Artikel die Themen

  •  Müllverbrennung,
  • Süderweiterung des Steinbruch auf dem Plettenberg,
  • Seilbahn,
  • Engagement von NUZ
  • sowie die Arbeitsweise von Beteiligten Behörden

 an.

 

Er hat der NUZ den Artikel freundlicherweise zur Veröffentlichung auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt.

 

Es wäre schön, wenn immer wieder solche Beiträge auch von unmittelbar beteiligten Gemeinden und deren Gemeinderäten zu lesen wäre!

Wir von NUZ freuen uns über das Interesse und die Solidarität des Gemeinderates aus der Bischofsstadt.

 

Müllverbrennung durch Holcim – Ein schmutziges Geschäft
Landratsamt lehnt Erweiterung der Kalkstein-Abbaufläche ab

Die Emissionsschutzbehörde des
Zollernalbkreises hat den Antrag
der Schweizer Firma Holcim endgültig
abgelehnt, die Kalkstein-Abbaufläche
am Plettenberg um knapp 8,8
Hektar zu erweitern.
Holcim hatte den Antrag bereits im
Juni 2018 eingereicht, sich aber geweigert, die Antragsunterlagen zu ergänzen. Nicht nur die Bürgerschaft hatte 36 Widersprüche eingelegt, sondern
sogar die Stadt Balingen, weil sie am
Verfahren nicht beteiligt wurde. Die
drei Vorsitzenden des Vereins für Natur
und Umwelt Zollernalb (NUZ) Norbert
Majer, Bernd Effinger und Siegfried Rall hatten starke Kritik geübt und den Holcim-Antrag als hinterlistig und illegal bezeichnet, weil er die Öffnung des Plettenbergs nicht erst 2025 wie versprochen vorsah, sondern bereits
wesentlich früher.

 

Das Änderungsverfahren auf eine Gesamtfläche von 25 Hektar erfordere
zudem eine Umweltverträglichkeits-prüfung mit öffentlicher Beteiligung –
all das lehnte der Landratsamt ab.
Jetzt geht die NUZ vor den Verwaltungs-gerichtshof Mannheim (VGH) und will dort klären lassen, warum ausgerechnet beim größtem Luftverschmutzer im Ländle noch nie eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung durch das Regierungspräsidium Tübingen (RP) als Aufsichtsbehörde stattgefunden hat. Den teuren Prozess haben unzählige Spender aus der ganzen Region ermöglicht.

 

RP Tübingen verschleppt Anfragen

 

Wie Holcim bestätigte, wurden 2019
insgesamt 1.378 Tonnen Kohlenmonoxid,
500.000 Tonnen Kohlendioxid, 265.000 Kilo Stickoxid und 707 Kilo Schwefeldioxid verbrannt!

Dieser Müll aus Dachpappe, Altreifen, Ölen, Klärschlamm und Kunststoffen enthält Schadstoffe wie Cadmium, Quecksilber, Blei und Zink. Laut der aktuellen 17. Bundes-Immissions-schutzverordnung erlaubt der Gesetzgeber der Zementindustrie,
selbst bei hochgiftigen Schadstoffen,
die Grenzwerte zu überschreiten.

 

Das RP Tübingen erließ zahlreiche
Sondergenehmigungen für Holcim
und verbleibt weiterhin bei der
Umweltverträglichkeit (genauso wie
bei der Lärmbelästigung durch die
neue Seilbahn) untätig. Der Konzern
erwirkte beim RP auch problemlos den
Einsatz von größeren Mengen an „Ersatzbrennstoffen“, sprich: statt 60 Prozent, aktuell 85 und künftig 100 Prozent Müll und zwar mehrere Tonnen
pro Stunde, um seinen Gewinn auf
Kosten der Gesundheit der Bevölkerung
zusätzlich zu versilbern.


In seinem Schreiben weicht Regierungs-präsident Klaus Tappeser (RP Tübingen) allen konkreten Klagen des NUZ aus, weil sie „ohne Konkretisierung“ seien: Die neue Lärm-Seilbahn sei planfestgestellt, der Widerspruch von Holcim gegen das Landratsamt Zollernalbkreis sei in Arbeit und deshalb ohne weitere Auskünfte. Holcim habe Anträge zu einer vorzeitigen Enteignung von Grundstücken eingereicht. Wen schützt hier das RP?


Was bringt mehr Profit?


Die Müllverbrennung in Zementwerken
wie von HeidelbergCement oder Holcim wird schamhaft als „Ersatzbrennstoff Ersatzbrennstoff“ bezeichnet. Dabei erklärt Holcim inzwischen selbst, dass für den Konzern die Müllverbrennung
„systemrelevant“ ist, sprich: ein Millionengeschäft.

In seinem Werk Lägerdorf (Schleswig-
Holstein), 50 Kilometer nördlich von
Hamburg, wird Zement aus Kreide
hergestellt und als Brennstoff lange
Zeit Erdöl und dann Kohle benutzt.

 

Seit 2014 arbeitet Holcim mit
„Ersatzbrennstoffen“, das waren
2019 über 240.000 Tonnen Müll und
machte damit einen Zusatzgewinn
von 13,5 Mio. Euro, rund die Hälfte
des gesamten Betriebsgewinns!

Zugleich wurden fossile Brennstoffe wie
Erdöl, (Braun-)Kohle auf ein Drittel
reduziert.

 

Als weltweit größter Zementhersteller
kündigte Holcim 2019 an, seine globale
Müllverbrennung auf jährlich 80 Mio. Tonnen zu erhöhen. Der Konzern
prahlt auf seiner Homepage damit, dass
er seinen Gewinn 2019 um satte 2,1
Milliarden Franken steigern konnte, ein
Plus von 32 Prozent gegenüber 2018,
obwohl der Verkaufsertrag für Zement
zurückging. Woher das wohl kommt?!


Dr. Emanuel Peter, Gemeinderat

 

Quelle: Monatszeitschrift "Die Linke", Ortsverband  Rottenburg


10.06.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Einzug der Mitgliedsbeiträge
Von denjenigen, die keine Sepa Erklärung abgegeben haben, stehen noch einige im Mai fällige Jahres-Beiträge für 2021 aus.
Bitte überweisen Sie diese 20 € in den nächsten Tagen auf unser Konto


                                                                
IBAN DE81 6539 0120 0380 6800 09

                                                  Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) e.V.


Natürlich sind wir auch weiterhin für jede Spende dankbar. Mitgliedsbeiträge und Spenden können Sie bei Ihrer Einkommen-steuererklärung absetzen und geltend machen!!!

2. Mitglieder Werbe-Aktion
Es wäre schön, wenn jedes Mitglied in seinem Umfeld nochmal um Unterstützer, auch Spender, werben würde.
Um eine kleinen Anreiz zum Werben von neuen Mitgliedern und Spendern zu geben, hat der Vorstand eine kleine Werbeprämie als Anerkennung beschlossen.
Für jedes geworbene Mitglied wird ein Gutschein von 5 €, für Spenden ab 50 € ebenfalls 5 €, Spenden über 100 € von 10-30 € als Werbe- und Aufwandsentschädigung ausgegeben. Die Gutscheine können bei den Wirten der Plettenberghütte oder befreundeter Gaststätten, die erheblich unter den Corona-Schließungen gelitten haben, eingelöst werden.


3. Keine Unterstützung durch Regierungspräsidien
Trotz Corona sind wir sehr aktiv! Leider müssen wir nahezu mit sehr viel Aufwand praktisch alles Einklagen, da das RP TÜ, aber auch Freiburg, in nicht nachvollziehbarer Weise Holcim in allen Belangen, ob Plettenberg, Seilbahn oder vor allem auch Luftverschmutzung durch Emissionen unterstützt. Es werden uns nicht nur falsche Auskünfte erteilt, sonder auch Zugang zu Informationen, gegen geltendes Recht (Bundesverfassungsgericht) verwehrt.

4. CO2-Besteuerung und Holcim
Ein weiterer Skandal um die Zementindustrie und die Abfallverbrennungen tut sich noch auf die Schnelle im Land und Bund auf, zu deren Verhinderung Sie sicherlich auch weitere Mitglieder werben könnten:
Die neue CO2 Besteuerung trifft vorwiegend die kleinen Leute wegen Kraftstoff-, Heizöl- und Strompreiserhöhungen und zwar summiert durchaus gewaltig!
Ausweichen kann letztlich keiner!
In 2021 liegt der CO2 Preis, gedeckelt durch Gesetz noch bei 25 €, im freien Handel aber bereits über 50 €.
Wenn Betriebe nicht bis 31.4. (ab 2021) eines Jahres notwendige CO2 Zertifikate nachweisen, beträgt die Strafe bereits 107 €, wodurch vielleicht manche Betriebe, die keine oder wenig Gewinne machen können, letztlich schließen müssen. Viele Arbeitsplätze werden dadurch gefährdet. 
Anders bei den größten Umweltverschmutzern, den Zementwerken. Diese erhalten jedes Jahr bis 2030 k o s t e n l o s  Zertifikate.
Und nun halten Sie sich fest: Holcim Dotternhausen hat 2020 alleine 552 345 t Zertifikate erhalten, angeblich, weil sonst die ausländische Konkurrenz die Zementindustrie in finanzielle Schwierigkeiten und Wettbewerbsnachteile bringen könnte.
Bei den Gewinnen alleine von Holcim in Dotternhausen, die durch Gewinnabführungsverträge gar nicht in Bad.Württ versteuert werden, einfach unglaublich.
So sind diese kostenfreien Zertifikate pro Jahr für Holcim Dotternhausen immerhin über 33 Millionen Euro Wert. Eine katalysatorische Filteranlage kostet ca. 10 Millionen, die jedes Zementwerk aus der Westentasche bezahlen könnte.
 

5. Öffentlicher Druck

Wir klagen zwar, aber Klagen ziehen sich durch die Einsprüche von Holcim in die Länge!
Nur durch Öffentlichen Druck, reden Sie mit Ihren Kreistagsabgeordneten, wird es evtl. gelingen, dass Holcim bis spätestens 31.12.2023 entsprechende Filteranlagen nachrüstet.
Der Stadtrat Balingen hat es vor gemacht.

Der Kreistag müsste eigentlich ebenfalls mal darüber verhandeln!

 

siehe beigefügte Anlage

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.

Norbert Majer 1.Vors.

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Diffuse Corona-Situation-Landkreis Zollernalb 2400 zusätzliche Impfdosen!
Tatsache ist: Der Zollernalbkreis gehört nicht erst in letzter Zeit zu den absoluten Corona-Schwerpunkten in ganz Deutschland.
Dabei wird einfach zur Seite geschoben, dass der Zollernalbkreis auch bei den Luftverschmutzungen durch giftige Abgase von allen Flächenlandkreisen BW die absolute Spitze einnimmt.
20210524-Corona an Presse-korrektur.pdf
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29.05.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

In unserem Rundschreiben vom 18.05.2021 informierten wir Sie über einen Antrag, den die 3 Vorstände von NUZ an das Regierungspräsidium Tübingen gestellt haben (hier unter dieser Rubrik "Vorstand informiert") nachzulesen.

 

Gründe des Antrages sind Probleme mit der neuen Seilbahn hinsichtlich


•    Sicherheit,
•    des hohen Geräuschpegel im Betrieb,
•    einer Änderungsgenehmigung der neuen maroden Seilbahn

 

sowie die Süderweiterungsgenehmigung auf dem Plettenberg.


Als Anlage ist die Antwort vom 14.05.2021 des Regierungspräsidenten Tappeser beigefügt, die hochinteressant ist.
Wir können leider nicht nachvollziehen, warum aus unserem Antrag unser Anliegen nicht ersichtlich ist. Der Antrag wurde sehr detailliert und klar formuliert. Es bleibt nur zu hoffen, dass wenn es für Herr Tappeser nicht konkret genug ist, die beteiligten Abteilungen es eventuell verstehen (wollen).

Die Enteignungsverfahren, die Holcim eingeleitet hat, werden erstmals von Amts wegen bestätigt. Sie sind in Bearbeitung!
Interessant dürfte auch der Ausgang der Verfahren sein. Man sieht, Holcim fährt keinen "Schmusekurs" wie manche es glaubten. Die ziehen knallhart alle Register!!!

Besonders interessant aber die Aussagen zum Heidelerchenverfahren. Ohne Lösung dieses Problems, kann es keine Süderweiterung geben. Doch aus Erfahrung wissen wir, dass im Hintergrund die Weichen gestellt werden. Es bleibt zu hoffen, dass wir nicht wieder vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Bleiben Sie gesund in dieser Corona Zeit!!!
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Tappesers Antwort
14.05.2021-Antwort des RP auf den Antrag von NUZ vom 01.05.2021
20210514-Tappeser Antwort.pdf
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Antrag des Vorstandes an das RP TÜ zur Seilbahn, Planfeststellungsverfahren, und Süderweiterung
01.05.2021 Antrag an RP Tü
20210501-Holcim Tappeser Antrag.pdf
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24.05.2021

 

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

CO2-Handel - lukrativ für die Zementindustrie - Mittelständler werden in den Ruin getrieben!!
Es geht hier immerhin um einen CO2 Ausstoß zwischen 500 000-700 000 t pro Jahr.
Nun hat die Abfallwirtschaft/Zementwerke selbst im neuen Umweltgesetz durchgesetzt, dass Abfallverbrennungen nicht unter die Sektoren (Verkehr, Gebäude, Heizöl, Strom, Landwirtschaft u.a.) der CO2 Besteuerung fallen.
Warum? Da der größte Teil der Abfallverbrennung als sogenannt biogener Stoff behandelt wird, der CO2 neutral sein soll.
Beispiel: Bei der Reifenverbrennung wird argumentiert, man verbrenne aufgrund des nachwachsendem Kautschuk (Anteil bei Reifen ca. 30%) einen biogenen Stoff. Somit fallen Reifenverbrennungen nicht unter die CO2-Steuer.
Niemand erwähnt, dass die Reifen 100 % giftige Abgase in die Luft abgeben.
Es geht hier um eine CO2-Steuer-Einsparung in Höhe von 15-20 Millionen Euro.
Locker könnte Holcim mit diesem nicht zu bezahlenden Betrag eine SCR-Filteranlage einbauen.
Besser wäre natürlich eine DeKONOx-Filteranlage. Diese würde die Abgase/Abluft um fast 100% von CO /CO2 reduzieren.
Wie immer wird hier mal wieder die Allgemeinheit betrogen.
Aber nicht nur das: Es muss einen nicht wundern, wenn manche Betriebe, die dieses Spiel nicht mitmachen können, wegen anstehenden CO2 Zahlungen von Millionenbeträgen, dann Insolvenz anmelden müssen. 

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Majer 1.Vors.

18.05.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Die drei Vorstände von NUZ haben den als Anlage beiliegenden Antrag an das Regierungspräsidium Tübingen gestellt.

Gründe des Antrages sind Probleme mit der neuen Seilbahn hinsichtlich

  • Sicherheit,
  • des hohen Geräuschpegel im Betrieb,
  • einer Änderungsgenehmigung der neuen maroden Seilbahn

sowie die Süderweiterungsgenehmigung auf dem Plettenberg

Interessanterweise haben nun auch die direkt betroffenen Anlieger zu einer Versammlung am Freitag, 07.05.2021 um 17 Uhr, siehe Mitteilungsblatt, eingeladen.
Sie sind nicht mehr weiter mit einer von Mängel behafteten Seilbahn und dem Verhalten von Holcim einverstanden.

Wir werden sie weiter auf dem Laufenden halten

 

Bleiben Sie gesund in dieser Corona Zeit!!!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Antrag des Vorstandes an das RP TÜ zur Seilbahn, Planfeststellungsverfahren, und Süderweiterung
20210501-Holcim Tappeser Antrag.pdf
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17.05.2021

Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen

 

Inhalt:

  • Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf Informationszugang;
  • Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen bei informationspflichtigen Stellen;
  • Bestimmung des Begriffs „Umweltinformationen über Emissionen“

 

Gericht:                            Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10. Senat
Entscheidungsdatum:   21.03.2017
Aktenzeichen:                 10 S 413/15
ECLI:                                  ECLI:DE:VGHBW:2017:0321.10S413.15.0A
Dokumenttyp:                  Urteil

 

Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170005616&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

22.04.2021

 

Eine aufmerksame Leserin unserer Homepage schrieb uns folgendes:

Hallo zusammen,
Industriebetriebe müssen ihre Emissionen an das Europäische Schadstofffreisetzung- und -verbringungsregister melden, wenn gewisse Schwellenwerte überschritten sind.
Holcim in Dotternhausen hat für CO2, CO, NOx/NO2, Ammoniak und Benzol Schwellenwerte überschritten und war damit meldepflichtig.
Diese Werte werden veröffentlicht.
Leider gibt es im Internet nur die Emissionen für das Berichtsjahr 2018 und früher.

Emissionen von 2018 sind unter folgendem Link finden:
https://www.thru.de/daten/umgebungssuche/liste-betriebe/details/thru-berichtsjahr/2018/thru-postleitzahl/72359%20Dotternhausen/thru-umgebung/10000/thru-form-id/426/thru-details-jahr/2018/thru-details-id/56955/thru-liste-id/597/thru-pag/50/

Emissionen früherer Jahre sind zu finden unter:
www.thru.de -> Daten -> Betriebe -> Umgebungssuche -> (das gewünschte Berichtsjahr einfügen und "Dotternhausen" eintragen) -> suchen -> bei Holcim auf den Kreis mit dem "i" klicken

Die Europäische Verordnung zum Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister findet man hier (Schwellenwerte sind in Anhang II angegeben):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006R0166&from=en

 

Das sind die von Holcim gemeldeten Emissionen an das "Europäische Schadstofffreisetzung- und -verbringungsregister", die den Schwellwert im Jahre 2018 überstiegen:

Anmerkung von NUZ: Diese Daten von Holcim werden ohne Prüfung durch das Umweltbundesamt nach "Europa" weitergemeldet.
Da die Zahlen von Holcim oder der LUBW nicht mit Angaben von Holcim im Umweltbericht übereinstimmen, sind wir ständig nach der Suche, welche nun stimmen!!!

Die in der Tabelle enthaltenen Daten für das Jahr 2018 betreffen nur die Zementproduktion.

 

Ölschieververbrennung:
Die Emissionen der nur im Zementwerk Dotternhausen zusätzlich stattfindenden Ölschieferverbrennung fehlen in der Meldung der Emissionen an das Umweltbundesamt ganz. Viele hundertausende Tonnen Stickoxide oder Schwefeldioxide sind daher nicht enthalten.
Ebensowenig enthält die Tabelle keine Cges, Schwermetalle und Dioxine der Ölschieferverbrennung.

Interessanterweise enthält die Tabelle aber Benzol, obwohl hier gar keine Einzelmessanordnungen vorliegen.

Die Ölschieferverbrennung ist sicherlich die "dreckigste" Verbrennungsform, die es gibt. Die Ölschieferverbrennung dient zur Eigenstromversorgung. Aus der Asche wird sogenannter GÖS gewonnen.

Aus der Tabelle des Umwelt-Bundesamt ist leicht erkennbar, um das wievielfache der Schwellenwert überzogen wurde:

21.04.2021

Was für ein Zufall?

Unser Vorsitzender Norbert Majer weist gestern in seinem Rundschreiben vom 20.04.2021 auf die Mißstände hinsichtlich der Offenlegung von Messdaten bei Holcim und dem Regierungspräsidium Tübingen hin (siehe untenstehndes Rundschreiben).

Dies ist ja  nicht das erste Mal, dass NUZ   Holcim und das RP Tü   zur Offenlegung der Messdaten aufgefordert hatte.

Wenn man den folgenden Artikel des Schwarzwälder Boten vom 21.04.2021 aufmerksam liest, zeigt er gerade diese Mißstände auf.

 

Die Ungereimtheiten sind also keine Phantasievorstellung der NUZ!!!

 

Schön ist es, dass es so langsam auch anderen in Baden-Württemberg auffällt.

 

Nicht verständlich ist die Forderung des Nabu-Chef, dass es dafür ein Transparentgesetz benötigt, da ja alles im europäischen Recht (in Gesetzen) jetzt schon "gesetzlich" festgelegt ist.

 

Holcim und Behörden sollten sich nur an die Gesetze halten!

Quelle: NUZ

20.04.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Mitgliedsbeitrag
Zunächst ein wichtiger Hinweis. Am 2.Mai wird nach unserer Satzung der diesjährige Mitgliedsbeitrag von 20 € abgebucht!
Die Belastung ist sicherlich nicht zu hoch, zumal das Finanzamt bei Ihrer Steuererklärung ja wieder einiges erstattet.
  Für die Mitgliedsbeiträge und Spenden möchten wir uns an dieser Stelle rechtherzlich bei allen bedanken.
Wenn möglich, werben Sie weiter um neue Mitglieder. Wir sind dankbar um jede kleine oder größere Spende auch in diesem Jahre 2021, um die bevorstehenden Verfahren finanzieren zu können.
Wie Sie ja wissen, erhalten wir für unsere ehrenamtliche Arbeit keinerlei Mittel. Viele Sachaufwände werden von dem Vorstand und verschiedenen aktiven Mitgliedern persönlich geleistet.
Besonderen Dank möchten wir an dieser Stelle auch an die Schreiber der vielen und sehr guten Leserbriefe in den Heimatzeitungen aussprechen. Durch ihre Arbeit unterstützen sie ebenfalls unsere Ziele und informieren den Leser über die Problematik. Man kann sich gut vorstellen, dass das Schreiben dieser Leserbriefe nicht immer einfach ist.


2. Klage gegen das Regierungspräsidium
Gestern mussten wir ein n e u e s Verwaltungsgerichtsverfahren, das heißt:"K l a g e gegen das Regierungspräsidium Tübingen beim Verw. Gericht Sigmaringen" einleiten.
Warum???
Obwohl längst vom Europ. Gerichtshof und auch seit 4 Jahren vom VGH Mannheim Urteile vorliegen, dass die vorhandenen, gemessenen Emissionen in Zementwerken jedem Antragsteller nach den Gesetzen offengelegt werden müssen, verweigert uns das RP Tübingen und Holcim diese Werte.
Nun haben wir über unseren bewährten Anwalt endlich einen rechtsmittel-fähigen Bescheid erhalten, gegen den wir endlich gerichtlich zur Aufklärung vorgehen können. Leider geht es durch die Blockaden von Holcim und dem Regierungspräsidium Tübingen nicht anders.
Die Rechtslage ist eigentlich klar, denn in der Aarhus Konvention von 1998 haben sich alle europäischen Staaten verpflichtet, dass Emissionen offen gelegt werden müssen, ohne Einwendungsmöglichkeiten der Verursacher wegen Betriebsgeheimnissen.

Da sich Holcim und das RP Tü nicht an die Vorgaben halten müssen wir rechtliche Schritte vor Gericht einleiten.

 

3. Warum ist die Offenlegung der Grenzwerte so wichtig?
Nur mit diesen Werten können die Einhaltungen oder Nichteinhaltungen der gesetzlichen Grenzwerte auch von Laien bewerten werden.
Bei Nichteinhaltung kann man das RP Tü und Holcin zu Handlungen zwingen.
  Seit 5 Jahren stellten wir sicherlich mehr als zehnmal schon solche Anträge auf Offenlegung. Auch die Gemeinde Dotternhausen oder selbst Landrat Pauli oder der BUND haben Versuche gestartet. Vergeblich! Etwas brauchbares haben wir nie erhalten. Meist wurde nur auf die schöngefärbten, angeblichen übersichtlichen Umweltberichte von Holcim selbst hingewiesen, die zur Täuschung der nichtfachkundigen Leser herhalten müssen.
Wir haben viele Beweismittel und Werte anderer Zementwerke gesammelt und Vergleiche angestellt. Und was wir behaupten, können wir auch schriftlich belegen und legen diese Beweise auch regelmäßig der Presse vor!
Trotzdem scheuen die verantwortlichen Behörden, die eigentlich die Überwachungen und den Umweltschutz gewährleisten müssten, nicht vor Lügen und Falschdarstellungen zurück.
Warum? Weil sie sonst selbst aktiv werden müssten!!!

 

4. Das Geschäft mit den Zertifikaten
Der betroffene Bürger wird hier nur vorgeführt und falsch informiert, um die Belastungen nicht erkennbar zu machen. Immerhin enthalten die Umweltberichte die Bestätigungen, welche unglaublichen CO2 Mengen Holcim im Jahre 2020 produziert hat, immerhin 641 326 t. Im Jahre 2019 waren es 709 115 t. Alles enthalten in der Abluft der Kamine.


5. Aber nicht so schlimm für Holcim und alle Zementwerke.
Diese erhalten über den europäischen Emissionshandel mit CO2 Zertifikate riesige Mengen kostenlose CO2 Zertifikate.
Holcim bekommt alleine für 2020 und 2019 über 1,1 Mill. Da ist ja ein möglichst hoher Preis der zertifikate geradezu willkommen, denn es bleibt ja wohl immer etwas für Holcim übrig!
Künftig müssen wir als Bürger über Heizöl- oder Benzinsteuern enorme CO2 Belastungen hinnehmen. Der CO2 Schwindel nimmt erste Fahrt auf siehe der YouTube-Beitrag „CO2 Bepreisung und deren Folgen“.

   Wichtigste Zahlen und Giftstoffe oder Gesamtbelastungen werden natürlich der Öffentlichkeit verschwiegen.


6. Holcim hält die Grenzwerte der BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) nicht ein
Holcim liegt angeblich weit unter den Grenzwerten und schöpft diese nur mit kleinsten %Sätzen aus.
Die dargestellten Grenzwerte sind teils 20 Jahre alt (Ölschiefer) und beziehen sich immer auf die Ausnahmegenehmigungen.
Diese Ausnahmegenehmigungen sind teils 60 x höher als im Gesetz vorgegeben. Dass bei stündlich zwischen 160 000-300 000 cbm genehmigten Abgasströmen da gewaltige Mengen an Giftgasen das Kamin verlassen, wird nicht erwähnt!!

7. Umweltbericht von Holcim
Für die NUZ Freunde, die etwas tiefer einsteigen wollen, sind einige Auszüge des Umweltberichtes 2020 beigelegt.


Unglaubliche Feststellungen:

  • 100 Mill KWh eigener Strom wird e m i s s i o n s f r e i, Umweltbericht Seite 14, hergestellt, trotz der fehlenden Filtern bei der Ölschieferverbrennung.
  • dabei soll GÖS zusätzlich noch CO2 neutral sein und
  • es werden bei der Ölschieferverbrennung noch 197 897 t CO2 eingespart
  • was für eine Märchenrechnung und reine Volksverdummung

8. Die große Lüge
Nach den neuesten Auslegungen/Erfindungen der Abfallindustrie sind Abfälle zum großen Teil sogar

  • biogen und
  • CO2 neutral, ja sogar
  • besonders aufbereitet (einfach kleingeschreddert) und
  • bestens kontrolliert.

Einfach unwahre Behauptungen. Restabfälle bleiben Restabfälle mit vielen Giftstoffanteilen.  
Diese können nur durch neueste Filteranlagen, wie in Müllverbrennungsanlagen vorhanden, größtenteils herausgefiltert werden.
   Leider wird in der Presse und den öffentlichen Medien nicht viel über diese giftigen "Müllgeschichten" berichtet. Sicherlich liegt es u. a. auch daran, dass dort das nötige Fachwissen fehlt.
  Aufgrund des schwierigen Sachverhaltes, ist die Darstellung leider auch von Seitens des NUZ nur über längere Abhandlungen möglich.
Wir hoffen, dass durch die Infos unsere Mitglieder und Leser trotzdem eine Einblick in die Problematik erhalten.

Bleiben Sie gesund in dieser Corona Zeit!!!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamtenVorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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10.04.2012-Holcim Presseerklärung im schwabo
Hocim Presseerklärung 10.4.21 unter Gren
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20.04.2021-Presseerwiderung der NUZ im schwabo
Presserwiderung der NUZ zur Pressemitteilung von Holcim
Schwabo Presseerwiderung Holcim Presseer
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Holcim CO2 und Emissionen
Holcim CO2 und Emissionen 2020.pdf
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06.04.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:


1. Nachbetrachtung
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg ist vorbei. Im Vorfeld zur Wahl starteten wir eine Anfrage bei Landtagskanditen verschiedener Parteien zu Umweltthemen. Die angeschriebenen Landtagskandidaten hatten so die Möglichkeit, sich so zu Umwelthemen positionieren, was sie auch taten. Dafür möchten wir uns bei ihnen rechtherzlich bedanken.
Unsere Aufgabe ist es zu beobachten, ob die Klima- und Wahlversprechen der Landtagskandidaten in unserem Wahlkreis, die gewählt wurden, auch weiter verfolgt und eingehalten werden.

2 . Tübinger Umweltgruppen unterstützen unsere Ziele
An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei den Tübinger Umweltgruppen für ihre Unterstützung bedanken. Das Statement das Michael vortrug, sprach die Problematik direkt an. Siehe auch der eingestellte Beitrag auf unserer Homepage vom 28.03.2021  "Aktuell".
Durch unsere verschiedenen Aktivitäten sind die Themen "Holcim - Müllverbrennung -Pettenbergabbau" im Raum Tübingen und Reutlingen angekommen.

Von einem Bekannten aus Eberbach (bei Heidelberg) wurde mir berichtet, dass bei ihnen ein sehr großer Artikel in der dortigen Tageszeitung über Holcim Dotternhausen hinsichtlich Müllverbrennung und Plettenbergabbau kam.
Wünschenswert wäre es, wenn wir aus den direktbetroffenen Gemeinden Rund um den Plettenberg und dem "Oberen Schlichemtal" so viel Solidarität erfahren würden.
Um mehr Gewicht  für unserer Arbeit gegenüber der Politik zu erreichen, wäre es erfreulich, wenn wir die Mitgliederzahl von 500 überschreiten könnten.  

3. Weitere Klage
Leider müssen wir gleich nach Ostern eine weitere Klage beim VG Sigmaringen gegen das RP Tübingen einreichen, da das RP uns die Offenlegung der Emissionen von Holcim, die wir schon seit über 3 Jahren einfordern, nun durch einen klagefähigen Bescheid endgültig verweigert hat!
Eigentlich ist diese Offenlegungspflicht längst rechtlich geklärt!
Holcim verbietet aber den Behörden durch gezielte Einwendungen alles, um möglichst viel zu vertuschen.
  Das Problem ist, dass die Behörden, die eigentlich für Gesundheit, Klima und Umwelt Verantwortung haben und auch für die Einhaltung der Umweltgesetze zuständig sind, sich immer wieder auf die Seite von Holcim schlagen und alle Machenschaften von Holcim decken.
Vermutlich haben die verantwortlichen Behörden zu viel Angst vor den Holcim-Anwälten!   

Die Angst ist aber unbegründet,
•    da durch den Einbau von Filtertechnik, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, keine Arbeitsplätze wegfallen würden.
•    da auf Holcim ja auch weiterhin keine höheren Steuerzahlungen kämen, da diese ja nachweislich längst umgangen werden

Durch die Passivität der verantwortlichen Behörden bleiben in unserer Region für uns und unseren Nachkommen als Erbe Gesundheits- und Umweltschäden.
Leider ist dies noch immer nicht in den Köpfen der meisten Mitbürger angelangt!

4. Viel Feind viel Ehr
Dank Ihrer Unterstützung lassen wir uns nicht von einem Rechtstreit vor Gericht abhalten und werden weiter als Mahner und Kämpfer auftreten, selbst wenn wir leider immer wieder ins Abseits gestellt werden.

  So nun offiziell auch vom ZAK!!!! Weil wir bei "unwahren" Berichten Gegendarstellung verlangt haben, werden nun nicht einmal mehr Leserbriefe von den Vorstandsmitgliedern und auch einigen anderen Leserbriefschreibern, die gegen Holcim oder deren einseitige Presseveröffentlichungen monieren, veröffentlicht.
Solche Meinungs- und Pressefreiheitsbegrenzungen sollten Sie als evtl. ZAK Leser durchaus beim Verleger Welte bemängeln und anmahnen, der diese Einschränkungen wohl selbst angeordnet hat!
Werben Sie trotz vieler Rückschläge weiter für unsere Ziele, auch für Spenden, die wir dringend brauchen!
 
5. Hauptversammlung
Leider ist nach wie vor nicht absehbar, wann wir unsere nächste Hauptversammlung abhalten können. Eine Internetkonferenz ist leider wegen vieler evtl. Ausschlüsse von Mitgliedern nicht möglich!

Soviel für heute.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamtenVorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

11.03.2021
Rundschreiben

Das nachfolgende Schreiben ging per EMail an die Verantwortlichen der Kommunen zur Information:
•    OB Reitemann, Stadt Balingen
•    Bürgermeisterin Marion Maier, Dotternhausen,
•    Bürgermeister Weiskopf, Hausen a. T.,
•    Bürgermeister Heiko Lebherz, Ratshausen,
•    Bürgermeister Karl-Josef Sprenger Schömberg

Betreff: Widersprüche gegen die Genehmigung des LRA vom 18.12.20 Plettenbergabbau

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Maier, sehr geehrte Herren Bürgermeister der Umlandgemeinden um den Plettenberg,
wir von NUZ bedanken uns, dass auch die Gemeinden um den Plettenberg zunächst Widerspruch eingelegt haben. Sicherlich haben sie, wie alle anderen Einsprecher,  einen Ablehnungsbescheid bekommen haben.
Dieser dürfte vor allem ebenfalls damit begründet sein, dass die Einwendungen (ohne deren sachliche Inhalte aufzugreifen, wie vorgetragen von Dotternhausen), deshalb zurückzuweisen wären, weil kein Drittschutzrecht nach § 16/4BImSchG bestehe und auch keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt würden.

§ 16/4 BImSchG darf rechtlich nur angewandt werden, wenn materiellrechtlich eine Anzeige genügen würde, d.h. keine größeren Veränderungen von bestehenden Genehmigungen gegeben sind.
Es kann aber nicht auf diesem Wege ein notwendiges öffentliches Verfahren nach § 16 /1 umgangen werden.
Immerhin handelt es sich um gewaltige Veränderungen der bisher bestehenden Genehmigungen l977/82, nicht nur um einfache Abbaurichtungsänderungen, die dazuhin noch innerhalb bereits vorhandener genehmigter Grenzen erfolgen.

 

Ostkulisse, vom Schafberg aus gesehen
Ostkulisse, vom Schafberg aus gesehen

Einwände:
 
1. Öffnung der Ostkulisse genehmigt
Erstmals wird amtlich die Öffnung der Ostkulisse genehmigt, die erst bei Steinbruchstilllegung nach bisherigen Genehmigungen hätte erfolgen dürfen.

2. Gravierende Veränderungen
Die inneren Westhanghänge sind noch nicht bepflanzt (Holcim will nun diese Wandrekultivierungen nicht mehr vornehmen, sondern der Sukzession überlassen. Entgegen der bisherigen Genehmigung sind dort die inneren Erschliessungsstrassen eingezogen, die bisher nur von Osten her genehmigt waren.
Der Steinbruch soll mit teils hohen Felswänden bis 60 m Höhe im Westen erweitert werden.
Bisher Zusage aller Stellen: An Westhangseite und Nordhangseite (25 % flache Einführung des Rosswanger Hörnle mit Turm in die Bruchsohle 940m wird nichts verändert.

3. Kein amtlicher Lageplan
Es liegt kein amtlicher Lageplan vor, sondern nur ein von Holcim selbst angefertigter Lageplan. Gelbe Umfanglinien markieren auf diesem Abbauplan die Fläche.
Der Holcim-Lageplan ist mit dem Hinweis versehen:"Angrenzer nicht bekannt."
Tatsächlich liegen in den bereits l960 genehmigten, in l977/82 nicht veränderten Abbaugrenzen genaue Eckpunkt-Koordinaten der Steinbruchaußenflächen vor, die von Holcim willkürlich verändert wurden.

4. Das ganze Verfahren ist nicht rechtlich durchgeführt.
Am 18.06.2020 wurde, ohne die "Teilnehmer öffentlicher Belange" TöB einzuladen, ein ominöses, nichtöffentlicher Treffen durch geführt.
Protokollinhalt: Es müssen alle TÖB wie bei der Süderweiterung eingeschaltet werden.
Auf Antrag von Holcim wurde das Verfahren vollständig geheim an allen TöB vorbei durchgezogen.

Am 5.10.20 wurden von Holcim Antragsunterlagen eingereicht, die aber lt. Vermerk von Holcim Planer Tränkle erst am 28.11.20 erstellt wurden.
Am 3.11.20 wurden dann die "Beteiligten", nur Gemeinde Dotternhausen und Naturschutzbüro, mit einer wohl einseitigen Zusammenfassung angehört.
Die gesamten Antragsunterlagen durften auf Anweisung Holcim nicht vom LRA veröffentlicht werden (Auskunft am 16.11.20 gegenüber Amtsverweser Kühlwein).

Erst am 8.12.20 konnte, mit einem geheimen Link auf die Antragsunterlagen, die zwischenzeitlich auf der Homepage des LRA eingestellt waren, überhaupt eingesehen werden (Versehen mit dem Hinweis: Nur zu persönlichen Verwendung).

5. Es wurde vom LRA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
Aufmerksam wurde die Öffentlichkeit durch die am Samstag, dem 7.11.20 im Amtsblatt des LRA erschienene amtliche Bekanntmachung: "Eine Vorprüfung des Vorhabens hätte ergeben, dass eine UVP nicht notwendig wäre."
Rechtlich ist das LRA allerdings verpflichtet, hierzu eine Dokumentation (genaue formelle Vorgaben) zu erstellen. Aus welchen Gründen das LRA zum Ergebnis kommt, dass es für dieses Vorhaben keine wesentlichen und erheblichen Veränderung für den Umwelt-, Natur- und Artenschutz gibt, ist nirgends ersichtlich.
Das Ergebnis der Entscheidung des LRA muss nachvollziehbar sein.
Eine solche Dokumentation gibt es nicht!
Auch konnten alle Beteiligten zu diesem Zeitpunkt die dem Antrag beigefügte Erklärung des Büros Tränkle, eine UVP sei nicht notwendig, gar nicht gelesen haben.
 
6. Gutachten von Professor Zuck
Prof Dr. Zuck Stgt hat bereits ein Gutachten abgegeben, dass selbst die in l982 erteilte Genehmigung rechtswidrig und nichtig wäre. Denn mit dieser Genehmigung von 1982 wurde damals die ganze Osthangseite ab Hausener Hörnle aufgegeben und der Steinbruch wesentlich erweitert, ohne dass schon damals das vorgeschriebene öffentliches Verfahren nach BImSchG und Naturschutzgesetz durchgeführt wurde.
Nach dem Vertrag von 1977 hätte die Osthangseite Hausener Hörnle nicht abgebaut werden dürfen.

7. Die tatsächlichen Auswirkungen (materiellrechtliche Einwände) für Ihre Gemeinde wie

  • Landschaftbildveränderungen,
  • Verlust der östlichen Kulisse, die ein Einsehen in den Steinbruch verhindert, nun offener Bruch gegenüber dem bisher geschlossenem Bruch,
  • Klima- und Windverhältnisse,
  • Grund- und Hochwasser,
  • Rekultivierung der Bruchwände- und Sohlengestaltung,
  • Hochwassergefahren

kennen Sie selbst.

8. Es wird immer getrickst
Dass es bisher schon von Rohrbachzement und Holcim viele Anzeigen wegen Abbauveränderungen gegeben hätte, entspricht einfach nicht der Wahrheit.
So ist im von Holcim vorgelegten Scopingpapier am 18.6.20 genau noch die Abbaurichtung in den Plänen Scopingunterlagen eingezeichnet, wie diese damals l982 genehmigt wurden.
Erst in 2016 gab und 2018 gab es je eine Anzeige von Holcim, die ebenfalls nichtöffentlich, alleine beim LRA durchlief und von dort (mit ganz anderen  Planunterlagen) mit rechtsmittelfähigen Bescheiden für jeweils ein Jahr, letzter Genehmigungsauslauf 2020 als Rekultivierungsfortschreibung, genehmigt wurden.

Dazwischen gab es einen öffentlich rechtlichen Vertrag, ebenfalls mit dem Hinweis einer gewissen näheren Bestimmung der Rekultivierungsabschnitte und deren Beschreibung, erneut ohne Beteiligung aller anderen Betroffenen.  
Die NUZ hat diese geheimen Genehmigungen nach der Stadtratssitzung in Balingen aufgedeckt und als rechtswidrig angegriffen, weshalb es nun zu dem weiteren Trick mit der Genehmigung nach §16/4 für 5 Jahre ging.

9. Zweifel an Gutachten
Für die Süderweiterung wurden Holcim-Gutachten vorgelegt, die in der öffentlichen Erörterung damals längst als unzulänglich bloßgestellt wurden.
Man verwies in dem Abbauantrag vom Oktober 2020, der am 18.12.2020 genehmigt wurde, dass diese wieder vorgelegten Gutachten ausreichen würden, da sich gegenüber diesen Gutachten sich nichts geändert habe.
Neue Gutachten wurden nicht mehr erstellt.

10. Aufrechterhaltung der Widersprüche
Jede Gemeinde muss wegen jedem kleinsten Vorhaben eine UVP und ein Artenschutzgutachten vorlegen.
Holcim wurde von dieser Verpflichtung entbunden, obwohl diese einen Abbau auf dem Plettenberg mit 70 Hektar und gewaltigen Landschaftsveränderungen vornehmen.
Dies können sich weder die Gemeinden, noch die Naturschutzverbände, noch die Öffentlichkeit gefallen lassen.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn die Gemeinden Ihre Widersprüche aufrecht erhalten würden, zumal die Widerspruchsbescheide nach mir zugetragenem Hinweis sogar kostenfrei sind.
Ob dann jemand eine Klage vor dem VG Sigmaringen bei Bestätigung der Rechtmäßigkeit erheben wird, kann noch später entschieden und beraten werden.

Erfolgreich wären wohl nur die Einwände der Gemeinden oder von anerkannten Umweltverbänden.
 
Wir hoffen als NUZ, dass Ihnen diese Hinweise, die wir auch aus unseren Erfahrungen aus Vorprüfung und UVP entnommen haben, weiterhelfen.

11. Gerichtsentscheid steht noch aus
Immerhin muss auch der VGH im Emissionsschutzverfahren "Abfallverbrennung" nun genau über diese Fragen, wann liegt rechtliche ordentliche Vorprüfung zur Ablehnung einer UVP vor und wann muss eine UVP gemacht werden, entscheiden.

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind beim Plettenbergabbau genau dieselben.
Gerne geben wir weitere Hinweise bei Fragen, zumal wir gerade diese Begründungen von einem Fachanwalt vorliegen haben.
 
Mit freundlichen Grüssen im Auftrag des Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

 

10.03.2021
Rundschreiben
Verehrte Mitglieder, Freunde und Gönner des

NUZ e.V.,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Bitte den Widerspruch nicht zurück nehmen
Morgen läuft eine vom LRA gesetzte Frist ab, nach der die Widersprüche gegen die Steinbruchabbauregelung vom 18.12.20 mit der Beseitigung der Ostkante Richtung Balingen zurückgenommen werden sollen. Diese Frist hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
Wir weisen auf das letzte Mitgliederrundschreiben hin, in dem wir durch Beilage eines entsprechenden Briefes empfohlen haben, die von Ihnen evtl. eingelegten Widersprüche nicht zurückzunehmen, sondern r u h e n zu lassen.
Wir werden einen Widerspruch aus Balingen als Musterentscheidung beim RP einbringen lassen, gegen die notfalls Klage beim VG Sigmaringen erhoben werden kann. Voraussichtlich wird auch ein direkt anliegender Waldbesitzer und hoffentlich auch die betroffenen Gemeinden eine Entscheidung durch das RP verlangen.
 
Wer diese Widerspruchsbegründungen einsehen will, sollte sich bei mir melden.
 
2. LRA geht nicht auf die Einwendungsgründe ein
Das LRA ist nicht auf die eigentlichen Einwendungsgründe eingegangen. Es hat die Ablehnungen hauptsächlich damit begründet:
•    unzulässig, weil die Einwender nicht als direkte Nachbarn betroffen sind und
•    die Einwender als sogenannte Dritte
gar kein Widerspruchsrecht zustehe.
 
Auf Naturschutzeinhaltung, Kulissenabbau usw. können deshalb Dritte kein Rechtsmittel einlegen, besonders in einem solchen sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 16 Abs.4 BImSchG.
  Genau dieses vereinfachte Verfahren, vorbei an der ganzen Öffentlichkeit und besonders den Umlandgemeinden, halten wir für rechtlich nicht haltbar.
Denn bei einem ordentlichen Verfahren hätte auch der sogenannte Drittschutz bestanden.

Wir fordern eine sachliche Entscheidung, keine formaljuristische Ablehnung!
 
3. Die Landtagsabgeordneten haben geantwortet:
Noch ein Hinweis: Die angeschriebenen Landtagskandidaten haben alle, mehr oder weniger umfänglich, geantwortet.
Die Antworten, die auch noch nach der Wahl am Sonntag wichtig sind und auch von uns eingefordert werden, sind auf unserer Homepage einzusehen.
Der Schwabo hat sowohl unsere Fragestellungen wie auch umfänglich eine Zusammenfassung der einzelnen Antworten veröffentlicht (siehe Anlage). Dafür möchten wir uns beim schwabo herzlich bedanken!
Der Zak hat auf beides verzichtet und will von mir und Siegfried Rall keine Leserbriefe mehr veröffentlichen, falls Sie nach solchen suchen. Mehr wollen wir dazu zunächst nicht sagen.
 
4. Unsere Grundforderungen an Holcim
Nochmals: Wir als Vorstand des NUZ haben nichts gegen Holcim einzuwenden, wenn diese die Mindestgrundsätze wie
•    beim Plettenbergabbau die mindestens naturschutzrechtlichen Belange und
•    den Einbau von heute längst erprobten Filteranlagen zur Beseitigung von erheblichem Giftrauch zeitnah verwirklichen und
•    die Belästigungen der Seilbahn beseitigen und
•    Steuern in Dotternhausen und für den Landkreis wie jeder andere Gewerbebetrieb bezahlt.
Das sind unsere wichtigsten Vereinsziele.

Für Ihre Unterstützung weiterhin möchten wir uns jetzt schon bedanken.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Norbert Majer Im Auftag des Vorstandes

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09.03.2021-Kandidaten beziehen Stellung zu Holcim
Schwabo 9.3.21 Antw.Landtagswahl.jpg
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01.03.2021
Verehrte Mitglieder, Freunde und Unterstützer des NUZ e.V!
 Rundschreiben


1. Warum Widersprüche zu Plettenbergabbaugenehmigung?
Von unseren Mitglieder aber auch von Außenstehenden, z.B. den Gemeinden Balingen, Dotternhausen, Ratshausen und Hausen a. T. wurden in über 30 Fälle Widersprüche gegen die Genehmigung vom 18.12.20 eingelegt!
Leider sind mir die Widersprecher namentlich aus Datenschutzgründen nicht bekannt und auch nicht der Inhalte der einzelnen Widersprüche.
Das LRA hat in einem 5 seitigen, wohl gleichlautenden Schreiben vom 23.02.21 die Widersprüche wegen angeblich
•    keiner Widerspruchsbefugnis und
•    keiner Nachbarkeitsbetroffenheit
mit der unglaublichen Begründung abgelehnt hat, alles bewege sich ja in den bereits l977/1982 immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruchflächen.

Genau diese Vorgaben von damals werden radikal geändert!!!

Trotz

  • erstmaliger Öffnung einer ganzen Bergfront über mehrere hundert Meter,
  • einer vollständig anderer Gesamtrekultivierung,
  • eines nahezu unglaublichen an der Öffentlichkeit vorbei und den Umlandgemeinden geführten Verfahrens, weil Holcim selbst die Antragsunterlagen für geheim eingestuft hat und dem die Behörde bis zum 17.11.20 sogar zustimmte,
  • Grundwasser- und Hochwassergefährdung,

wird dies vom LRA nicht als wesentlich angesehen.

Selbst die bisherigen Genehmigungsgrenzen werden um rundum 20 m überschritten.
  Dabei wird der Steinbruch in nicht unerheblicher Weise auch gegenüber der Westgrenze und Nordgrenze erweitert.
Holcim macht seine Umfassungspläne entgegen den bisherigen Genehmigungen selbst.
Einen amtlichen eingemessenen Lageplan gibt es nicht.

Ostkulisse, fotografiert am 28.02.2021 vom Schafberg  -- Soll es so weitergehen????
Ostkulisse, fotografiert am 28.02.2021 vom Schafberg -- Soll es so weitergehen????

2. Bitte Widerspruch nicht zurück nehmen
Der NUZ Vorstand ist der Auffassung, dass diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, diesen nicht zurücknehmen sollten.
 
Uns ist bekannt, dass mindestens ein wohl doch direkt Betroffener eine Überprüfung des RP TÜ auf die Rechtmäßigkeit verlangen wird, sowohl wegen Verfahrensverstoßes und weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen wurde.

Die jetzige Genehmigung, auch nur für die nächsten 5 Jahre, bedeutet eine erhebliche Veränderung und Schaffung nie mehr änderbarer vollendeter Tatsachen.
  Eine beseitigte Kulisse (siehe Ostkulisse) kann man nicht wieder herstellen, genauso eine einmal nicht richtig entwässerte Bruchsohle oder Hanggestaltungen.
   Auch das RP Tü muss letztlich wissen, dass nicht nur ein Widersprecher sich gegen dieses unglaubliche Verfahren zur Wehr setzt, das Holcim ein bisheriges rechtswidriges Handeln nun nachträglich rechtfertigt und zu weiteren naturschutzrechtlich unabgestimmten Handlungen ermächtigt.

 

3. Kosten 
Kosten entstehen den Widersprechern so nicht und Sie können immer noch später entscheiden, den Widerspruch zurück zu nehmen.
Wir wurden gebeten, ein entsprechendes Schreiben zu entwerfen, das ich hier beilege (siehe Anlage). Noch Namen eintragen und einfach wegschicken.
Mit Kosten dürfte hier schon wegen den Aahus-Vereinbarungen, dem sich alle Staaten angeschlossen haben, seitens der Behörden nicht gedroht werden.

 

4. Seilbahn
Zum Thema Seilbahn gibt es ebenfalls wieder viel Neues.
  Interessierte können sich über folgende Links informieren:
http://omegataupodcast.net/362-materialseilbahnbau-bei-holcim/.

oder  unter

https://podcasts.apple.com/de/podcast/0mega-tau-science-engineering-podcast-podcast-feed/id288471831?i=1000508072426

Diese beiden Videos zeigen hochinteressante Ausführungen zu Verantwortung und Sicherheitsbestimmungen von holcim. 

Leider sind diese Sendungsaufnahmen sehr lange!
  Will Holcim damit schon wieder nachweisen, dass sie selbst ja gar keine Verantwortung hätten????
Immerhin soll die Steuerung 50!!!!!! Jahre halten.
Glaubt Ihr, dass da noch was vom Plettenberg steht???
Sollte es jetzt keine klar definierten Vorgaben über den Abbau geben, wird es die Plettenberghochfläche so bald nicht mehr geben.
Die jetzigen Seilbahn-Schwierigkeiten wurden immer noch nicht erkannt!
 Auf unserer Homepage wird laufend über das Thema Seilbahn berichtet.

5. Teure Gerichtsverfahren
Leider zeigt auch diese Entscheidung wieder, dass ohne teure Gerichtsverfahren keinerlei Einsichten der Behörden zu erwarten sind!
Bitte: Werben Sie weiter für Mitglieder und weitere Spenden!
 
Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

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Antrag auf Ruhen des Widerspruchverfahrens
Antrag Ruhen des Widerspruchsverfahren.d
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Zurückweisung des Widerspruch durch Landratsamt Zollernalb - hier Schreiben
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach §16 Abs. 4 BImSchG der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH zur Abbauplanung und Konkretisierungsplanung bis 2025 für den immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg
20210223-Vom LRA-Widerspruch.pdf
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24.02.2021

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer des NUZ!

 Rundschreiben

 

Aufgrund des Landtagwahlkampfes wurde nachfolgende Anfrage gestartet.

 

Die angeschriebenen Landtagskandidaten können sich so zu den Umwelthemen positionieren:
 
Anfrage an die kandidierenden Landtagkandidaten vom Verein Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb e.V. per Mail:
In letzter Zeit steht das Thema Zementindustrie zunehmend in den Schlagzeilen. Immerhin ist sie weltweit für 8% des CO2-Ausstosses verantwortlich.
  Doch es gibt noch weitere Probleme: Holcim Dotternhausen, das große Zementwerk an der B27 Richtung Rottweil, darf aufgrund von einer Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen teils unkontrollierbare Restmüllabfälle zum Zweck der Zementherstellung verbrennen.
  Die Umweltgifte gelangen fast ungefiltert in die Atmosphäre und in die Umgebung. Die strengeren Umweltschutzauflagen für Müllverbrennung zum Einbau von Filtern, die bis zu 90% der Emissionen verhindern könnten, gelten hier nicht.


Holcim Dotternhausen gehört mit
•    ca. 2 Mill t CO,
•    über 500 000 t CO2,
•    mit über 500 000t Stickoxiden,
•    800 000 t Schwefel und
•    vielen Tonnen Ammoniak und krebserregende toxische Stoffe,
zu den größten Luftverschmutzern und Klimakillern des Landes!

  Je nach  vorherrschender Windrichtung werden die Regionen , vorwiegend Balingen, Hechingen, Reutlingen und Tübingen, auch Teile der Schwäbischen Alb, vorwiegend Traufgebiete, mit einem gesundheitsgefährdenden Cocktail von hochgiftigen Schadstoffen (saurer Regen) belastet.


Zudem wird durch den Tagebau zum Kalksteinabbau am Plettenberg schützenswerte Natur unwiederbringlich zerstört.

Ausführliche Informationen und Dokumentationen zu all‘ den aufgeführten Themen finden Sie auf der Homepage der Bürgerinitiative: Verein für Natur- und Umwelt Zollernalb (NUZ) e.V.
https://www.nuz-ev.de/

Unsere Fragen an Sie als Kandidierende in den Wahlkreisen Balingen, Hechingen-Münsingen, Reutlingen und Tübingen:

1. Wären Sie im Landtag bereit, sich dieser Problematik noch im laufenden Jahr anzunehmen?

2. Treten Sie dafür ein, dem RP Tübingen weitere Sondergenehmigungen zu untersagen und die Emissionsdaten lückenlos zu veröffentlichen?

3.Wie stellen Sie sich zu einem weiteren Kulissenabbau hinsichtlich Veränderung des Landschaftbildes,  einer großen Steinbrucherweiterung nach Süden ein, die das Ratshausener Hörnle, Quellwassereinzugsgebiete und die Reviere der seltenen Heidelerche und Flora und Fauna größtenteils zerstören!
 
4. Großkonzerne wie Holcim sind in örtlich angemeldete Gewerbetriebe als selbständige GmbH organisiert. So können Sie durch Gewinnabführungsverträge ihre Gewinne beliebig an der örtlichen Gewerbesteuer vorbei bis in Steueroasen verschieben.

  Wie würden Sie sich dazu stellen, diese seit langem immer wieder diskutierten Gesetzeslücken zu schließen, damit auch das Land über die Finanzausgleichsregelungen zu den Steuermittel zur Deckung der Coronakosten kommt!

Ihre Antworten erbitten wir bis spätestens 3. März. Wir veröffentlichen sie dann online und in Pressemeldungen für unsere regionalen Medien.
 
Sollte keine Antwort eingehen, veröffentlichen wir eine Fehlanzeige (Antwortet nicht!)

Wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit zu diesem Thema.

Herzlichen Dank schon heute! "

 

Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

16.02.2021
Rundschreiben
Liebe Mitglieder und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

1. Aktiv im Hintergrund
Wir sind durchaus stark im Hintergrund aktiv, wenn wir auch coronabedingt oft viele Einschränkungen erleben müssen!
So sind wir derzeit mit fast unglaublichen Verdrehungen, ja geradezu Lügen in seitenlangen Gegendarstellungen der Holcim Anwälte und des Regierungspräsidiums Tübingen mit unserer Berufung vor dem VGH beschäftigt.


2. Es wird gemauert!
Nach wie vor erhalten wir keine Zugänge zu den tatsächlichen Emissionswerten von Holcim sowohl für die Zementherstellung, wie für die Drehofen-Luftschadstoffbelastungen.
Das Regierungspräsidium Freiburg behauptet, dieses RP ist zuständig für die Überwachung der Ölschieferverbrennung, es lägen bei ihnen noch keine Emissionswerte für die noch dreckigere Ölschieferverbrennung für die Jahre 2018 und 2019 vor.
Trotz Einschaltung des Grünen Fraktionsvorsitzenden im Landtag erhalten wir auch keine Auskünfte aus dem gerade die Zementindustrie mit der Abfallverbrennung deckenden Umweltministeriums.


3. ZDF-Sendung "heute show"
Durch die vom ZDF ausgestrahlte Sendung "heute show" vom 12.02.2021 ist ein Millionenzuschauerpublikum auf die von uns immer wieder behaupteten und verbreiteten Emissionsbelastungen der Zementwerke aufmerksam gemacht worden!
Die Sendung hat eine riesige Resonanz hervorgerufen, was auch Rückmeldungen unserer Mitglieder zeigen. Obwohl einige Passagen von Dotternhausen Holcim in der hochinteressanten Satiresendung eingebaut sind, wurden leider die Bürgergruppen, die hier nach Verbesserungen suchen, nicht erwähnt.
Aber es bestätigt sich so langsam, und es kommt immer mehr in das Bewusstsein breiter Bevölkerungskreise, dass die Sachlichkeit und Wahrheit nicht bei Holcim und der mächtigen Zementindustrie liegt, sondern eben bei den Bürgeraktivisten, die diese Probleme  oft mit viel Mühen versuchen aufzuzeigen!


Das spiegelt sich auch wieder in der Akzeptanz der ZDF-Sendung:
•    Die TV-Sendung "heute-show" hat über 1 Million feste Abos
•     ca. 2,78 Millionen schauen die Sendung direkt an
•    Das Video über YouTube wurde nach 4 Tagen bereits 395.473 mal aufgerufen
•     Es wurden 1282 Kommentare dazu abgegeben - sehr interessant


Die Sendung kann jerzeit kostenlos über YouTube angesehen werden.

 

Titel des Videos: Drei Milliarden Tonnen CO2 jedes Jahr – allein durch Zement (Laufzeit: 7:27 Minuten)


Link:   https://www.youtube.com/watch?v=0xIXGRA2bRk

 

Unter dem Link sind auch die verschiedenen Kommentare zu dem Video gelistet -  hoch interessant.

4. Life-Debatte im Bundestag - hier: 206. Sitzung des Bundestages vom 28.01.2021 TOP 23 Verordnung über
     Großfeuerungsanlagen

Auch die Anträge der Grünen im Bundestag und die dazu stattgefundene Life-Debatte können Sie auf unserer Homepage anschauen:

 

Link: https://www.nuz-ev.de/m%C3%BCllverbrennung/presse/

 

Datum:  28.01.2021

Titel:      Nachbetrachtung

 

5. Besonderer Hinweis

Unter dem Link

https://www.nuz-ev.de/m%C3%BCllverbrennung/info-nuz/

Sind Erläuterungen zu den Themen Grenzwerte, Emissionen, Mengenangaben der Emissionen in der Abluft mit beispilen enthalten.

Datum:   12.02.2021

Titel:       Für Außenstehende schwer zu verstehen - warum?

 


Dank und Grüße vom gesamten Vorstand an alle Freunde und Unterstützer - bleibt gesund

im Auftrag

Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

21.01.2021
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder, Betroffene und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. SWR 4 Radio berichtet
Wie schon SWR-Aktuell, so berichtete auch heute Mittag SWR 4 in einer Radiosendung über die Ablehnung der Steinbruchsüderweiterung auf dem Plettenberg durch das Landratsamt Zollernalb (siehe beigefügte Anlage Datei: Schulstr.5K).
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage unter "Aktuell"

2. Lassen wir uns nicht blenden!!!
Lassen wir uns aber nicht über die derzeitigen veröffentlichten Berichte zur Ablehnung der Süderweiterung in den Tageszeitungen täuschen oder gar einlullen!
  Die Süderweiterung ist keinesfalls rechtlich abgelehnt.  Sicherlich können wir zunächst von einem durchaus auch rechtlichen Teilerfolg sprechen! Aber: Holcim wird Widerspruch einlegen.
So schinden sie zunächst weitere Zeit heraus, um angeblich längst mit dem RP TÜ getroffene Vereinbarungen hinsichtlich Ausgleichsflächenflächen für die Heidelerche, festzuzurren!
Damit würde die Verantwortung, leider wie immer auch bei den Emissionen, beim Holcim freundlichen RP TÜ liegen, das wie bei den Ausnahmegenehmigungen für die Luftschadstoffe Holcim alles genehmigen wird.
Das LRA wäre dadurch etwas aus der Schusslinie und Verantwortung genommen.
Aber immerhin hat das LRA mal einen Pflock eingeschlagen, der aber wenig Wirkung zeigen wird.

3. Unsägliche Genehmigung des Kulissenabbau
Zunächst berührt uns aber die unsägliche, haarsträubende Genehmigung vom 18.12.20 des Landratsamtes Zollernalb für den Kulissenabbau Ost Richtung Balingen auf dem Plettenberg.
Die Genehmigung wurde ohne vorgeschriebenes öffentliches Verfahren und Anhörung der Gemeinden und Bürger um den Plettenberg als angeblich unwesentlicher Umwelteingriff vom LRA genehmigt. Durch solche Tricksereien des LRA wurde die Ablehnung der Süderweiterung wieder mehr als umgangen.

Auf den beiden Fotos wird deutlich, wie sich durch den Kalksteinabbau die Ost- Kulisse geöffnet hat. Ein nicht mehr umkehrbarer Naturfrevel wird sichtbar. Profitgier und rücksichtsloses Verstoßen gegen die Natur, sowie uneinsichtige Verantwortliche ermöglichen diesen Raubbau an einem der schönsten Tafelberge der Schwäbischen Alb.
Wie werden unsere Nachkommen darüber urteilen???

4. Widerspruch einlegen
Gegen dieses Vorgehen des LRA und dessen Bescheid sollten möglichst viele Bürger und alle anliegende Gemeinden Widerspruch einlegen. Jeder eingegangene Widerspruch beim LRA Zollernalb zeigt, dass weder Holcim noch das LRA so nicht mit den Öffentlichen Belangen wie Natur- und Umweltschutz, aber auch Mensch und Tourismus umgegangen werden kann.
Vordringlichste Aufgabe des LRA sollte doch gerade der Schutz der "Öffentlichen Belange" sowie der Interessen der Bevölkerung sein.

Ein solcher Widerspruch müsste bis 25.1.21 um 24 Uhr schriftlich beim LRA Balingen eingereicht sein.
Beiliegende nochmals ein Muster - siehe Anlage!

Es reicht aber auch ein Widerspruch bereits ohne Begründung aus. Auch eigene Vorstellungen oder ein Hinweis auf bereits vorliegende Begründungen der NUZ e.V. könnten eingefügt werden.
Haben Sie fragen zu dem Widerspruch, nehmen Sie Kontakt mit NUZ auf.
Sollten Sie ein Anschreiben aufgrund eines eingereichten Widerspruches vom LRA bekommen, lassen Sie es uns wissen! Kosten werden Ihnen durch den Widerspruch keine entstehen!
Immerhin wurden gegen die Süderweiterungsanträge 254 Widersprüche eingelegt, was ein deutliches Zeichen war!

 5. Presse
 Interessant auch mal wieder, dass die beiden Zeitungen die Stellungnahmen vom LRA oder auch von Holcim ohne Kürzungen veröffentlicht haben.
Der Zak hat dem Vorstand der NUZ aber, von höchster Stelle ausgehend, eine sogar formell beantragte "Gegendarstellung" zu dem teils unglaublichen Pressebericht von Frau Leukhardt und dem Landratsamt einschließlich des gar herabwürdigenden Kommentars verweigert, was uns bei Falschdarstellungen eigentlich presserechtlich zugestanden hätte!
Leider gilt Meinungs- und Pressefreiheit bei weitem nicht überall und für jeden.
Mit keinem Wort werden auch unsere bisherigen Verdienste und Erfolge in der Presse erwähnt.

6. Reflexion ist angebracht
Ohne den ständigen Kampf der NUZ wäre das ganze Landschaftsschutzgebiet des Plettenberg aufgehoben und man würde längst nicht mehr nur noch zunächst um 8,6 ha Süderweiterung streiten. Aber auch die Probleme Seilbahn oder vor allem die Luftschadstoffemissionen wären längst kein Thema mehr und vieles wäre nicht aufgedeckt worden.
Selbst die Gemeindefinanzen wären wohl noch mehr durcheinander gekommen.
Schauen Sie auch mal ältere Leserbriefe, Presseberichte und Gemeinderatsberichte an, dann sehen Sie erst, was wir alles gemeinsam schon diskutiert, gefordert, aber auch erreicht haben. Sicherlich auch dank mancher kritischen Darstellungen in den örtlichen Zeitungen, aber auch in überörtlichen Medien und in mehreren Fernsehberichten. Dies lässt sich alles auf unserer Homepage nachlesen.
Wir lassen uns nicht einschüchtern und je mehr Widerstand von den Behörden und Holcim kommt, umso mehr wird auch Gegendruck erzeugt und der Bürger kann durchaus gute und weniger gute Berichterstattungen unterscheiden.
Aber nur gemeinsam und mit vielen, vielen Mitgliedern und auch Meinungen sind wir stark genug und werden letztlich auch gehört!
Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

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SWR 4 - Radiosendung
Ablehnung Süderweiterung Plettenberg
Schulstraße 5 Kopie.m4a
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Vorlage Widerspruch
Ein solcher Widerspruch müsste bis 25.1.21 um 24 Uhr schriftlich beim LRA Balingen eingereicht sein.
Widerspruch 20.1.21.docx
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Antrag auf Süderweiterung abgelehnt
Quelle: Schwarzwälder Bote
Süderweiterung Steinbruch Plettenberg 19
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2.01.2021

Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder, Betroffene und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Süderweiterung - unglaublich Vorgehensweise
Leider gibt es keine Möglichkeit, so wichtig Dinge in einer Sitzung wegen Corona-Verboten zu besprechen. Gerne hätte ich Euch zu Beginn des Jahres besseres verkündigen wollen. Aber nun haben wir es wohl schriftlich, was mit der Ostöffnung des Plettenberg nach Balingen geschehen soll.
Wie üblich über Feiertage gut getimt, damit man möglichst ja nicht reagieren kann.
Vor allem die Vermutungen und Befürchtungen unserer 3 Vorstände, dass sich Holcim selbst auf bereits von uns als rechtswidrig bezeichnete geheime Genehmigungen (ohne jeden Einbezug der Gemeinde Dotternhausen als Eigentümerin) beruft, sind Wahrheit geworden. (siehe beigefügte Anlage: Genehmigung, Seite 27 letzter Absatz).

Solches kennen wir längst und müsste auch die Gemeinde Dotternhausen, durch ihre vielen Verhandlungen mit Holcim, kennen!
  Aber wie lange können wir noch solches ertragen und uns gefallen lassen????
Unglaublich auch der weitere Trick von Holcim, dass nur ein Änderungsantrag bis 2025 gestellt wird. Damit müssen sie auch die Gesamtrekultivierung im Norden nach Abbau der Ostkulisse Richtung Balingen nicht darstellen und begründen, einschließlich der Quellprobleme Dotternhausen.
Diese Karte ist mir sofort mit den Abweichungen aufgefallen!

 

Klever gemacht!  ---  Unterstützer haben sie ja auf allen Ebenen?

 

Nach dem 11. Vertrag, ca. 20 ha, sollte diese Fläche bis 2029 rekultiviert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sein.Bis jetzt sind lediglich nur 6,3 ha auf der Talsohle (Steinbruch)rekultiviert. Nach der bisherigen Genehmigung 1977 dürfte die Ostkulisse erst mit der Steinbruchstilllegung, das heißt frühestens in 10 bis 15 Jahren geöffnet werden.

  Was macht Holcim? Sie beginnt jetzt schon mit dem Öffnen der Ostkulisse.
Dies ist nur möglich, wenn vielfach unterschiedliches Kartenmaterial nicht miteinander verglichen werden.

  Das Landratsamt Balingen hätte diese Unstimmigkeit merken müssen.

2. Warum unternimmt das Landratsamt Balingen nichts?
Es drängt sich die Frage auf, ob das ganze Szenario bewusst so gesteuert wurde.
Durch die vor den Weihnachtsfeiertagen vom Landratsamt Balingen veröffentlichte Änderungsgenehmigung von Holcim wurde wie in vergangen Jahren bei ähnlichen Vorfällen sicherlich bewusst in Kauf genommen, dass aufgrund der Feiertage die Einspruchsfristen stark verkürzt werden.
Einsprüche werden so erschwert, ja sogar verhindert, da Rechtsanwälte und Behörden erst wieder ab dem 10. Januar erreichbar sind. Auf diese Art wurde vom LRA ein zeitlicher Stellungnahme-Druck herbeigeführt, gewollt oder ungewollt!!
Bis 18.11.20 wurden selbst die vollständigen, erstellten Holcim-Unterlagen vom Büro Tränkle, erst erstellt am 27.10.2020, auf Weisung von Holcim nicht veröffentlicht. Danach kam man nur mit einem zugeteilten Passwort an die gesamten Antragsunterlagen heran!
Darüber, warum das LRA nichts unternimmt, sollte jeder sich seine eigene Meinung bilden.

 

3. Quellen- und Grundwasserschutz
Quellen und Grundwasserschutz, hier kann es durchaus noch zu heftigen Diskussionen kommen. Denn nach einem Protokoll aus 1988 wurden nur ca. 50 % als Risikoabsicherung, damals allerdings als Kompromiss anerkannt und von Rohrbach akzeptiert.
Auch wurden die sonstigen Umlandgemeinden mit wohl 50 % an den Entschädigungen beteiligt, obwohl ihre Quellen von den damaligen Abbaugebieten nicht direkt betroffen waren.
Wenn nun tatsächlich eine Süderweiterung kommt, müsste auch Dotternhausen ebenfalls gleich wie damals bei diesen Vereinbarungen beteiligt werden.
  Warum?
Die neuen Süd-Flächen sind ja noch nicht in die vorliegenden Verträge mit einbezogen. Leider liegen mir diese Verträge nicht vor (ab 1990 war bereits Bgm Steinacher im Amt).

Aber immerhin könnte Dottenhausen 10-15 Jahre früher das Eigenwasser verlieren gegenüber den Genehmigungen 77/82, da im Norden erst bei Steinbruchstilllegung die Ostkulisse gefallen wäre.
   Aber auch 10-15 Jahre früher könnte zu einem erheblichen finanziellen Verlust für die Gemeinde Dotternhausen führen.  

4. Scopingtermin am 18.06.2020
Zu dem o. g. Termin durften von der Gemeinde Dotternhausen nur 2 Personen Teilnehmen. Die Veranstaltung fand im Landratsamt statt. Holcim kam mit 5 Personen und ihrem Rechtsanwalt. Das Landratsamt war mit 14 Abteilungsleitern vertreten. Sonst durften keinerlei Behördenvertreter (Bürgermeister anliegender Gemeinden, Naturschutz etc.) von außen dabei sein.
Üblicherweise sind Scopingtermine öffentlich. Es stellt sich die Frage: "Warum fand es hinter verschlossenen Türen statt?"
Immerhin wurde bei dieser Zusammenkunft protokolliert, dass auch alle anderen Gemeinden als Träger öffentlicher Belange wie im Verfahren Süderweiterung zu beteiligen sind!
Aber genau dies wurde nicht gemacht!
Dies ist kein Versehen, sondern eine bewusste Ausgrenzung!
Auf Umweltverträglichkeitsprüfungen hat das LRA auf Antrag von Holcim großzügig verzichtet!
Warum wohl?

5. Aber was ist zu tun?
Gegen die Genehmigung, die eigentlich nie rechtskräftig werden darf, da Holcim sofort alle Vorteile und Unklarheiten für sich verwenden wird (siehe beigefügte Anlage: Genehmigung, Seite 31, Abschnitt 12: Anordnung Sofortvollzug), können nur Betroffene subjektive Rechtsverletzungen vorbringen, möglichst innerhalb von 4 Wochen also bis etwa 18-Januar 2021.

Auch hier passiert wieder unglaubliches: In jedem amtlichen Lageplan müssen die Nachbargrundstücke (als Betroffene s. LBO Baugen.) aufgeführt werden.

Was schreibt Holcim und LRA anerkennt das: Nachbargrundstückseigentümer nicht bekannt!

 
Die angrenzenden Waldbesitzer wären wohl in jedem Falle Betroffene, aber auch die Umlandgemeinden wie Balingen und Hausen a. T., fraglich wohl schon Ratshausen, da die "Musik" zu weit weg spielt, allenfalls über Hochwasserprobleme, so auch Schömberg. Natürlich auch Dotternhausen! 

 

Ob sich alle BM einigen könnten, gemeinsam etwas zu tun????

Oder die anerkannten Naturschutzverbände! Immerhin ein Kulissenabbau in dieser Größenordnung gibt es wohl deutschlandweit nicht mehr!

 

Aber da wird die Zeit knapp, wenn auch diese wohl nicht so direkt an die 4 Wochenfrist gebunden sind. Aber auch diese Fristenverlängerung wäre fraglich, da bisher als "direkt Angehörte" keine Bedenken erhoben wurden!
Siehe Seilbahnklage VG - Gemeinde Dotternhausen!

  Alle Bürger von Hausen und Balingen müssten die BÜRGERMEISTER; FRAKTIONSVORSITZENDEN UND GEMEINDERÄTE dazu bringen, dass wenigsten mit 2 Sätzen W i d e r s p r u c h gegen den Bescheid des LRA bis 18.1.20 eingelegt wird, um Zeit zu gewinnen.

 

Evtl. könnte auch später noch vielleicht eine Feststellungsklage wegen Verfahrensfehlern vor dem VG von einer Gemeinde oder einem Umweltverband nachgeschoben  werden.

 Die Kostenrisiken wären zunächst bei Null, solange keine Anwälte im Spiel sind. Denn zunächst gilt es nur, den Bescheid möglichst nicht rechtskräftig werden zu lassen! Auch wären die Gemeinden wohl rechtsschutzversichert.
Soviel für heute!

Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.
nach Besprechung mit Vorstand


PS: Ich habe diese Information per E-Mail mit Anhang auch an alle BM der Plettenberggemeinden und OV, Naturschutzverband usw. geschickt, damit eine breite Information entsteht, denn keiner schaut wohl auf die nun vom LRA ergänzte Homepage Plettenberg, da dort auch viele andere Genehmigungen enthalten sind. Sehr interessante Dokumentation mit allen bisher erteilten Genehmigungen.
Sollten noch Fragen bestehen, wendet Euch bitte an mich.

Download
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs 4 BImSchG 18.12.2020
Inhalt: Die Firma Holcim (Süddeutschland) erhält auf ihren Antrag vom 05.10.2020 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §16 Abs.4 BImSchG i.V. m. $19 BImSchG zur Abbauplanung und Konkretisierung der Rekultivierungsplanung bis zum Jahresende 2025 für den seit 1977/1982 genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg die immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgene
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01.11.2020
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
anbei einige wichtige Informationen:

Länger hat es gedauert, dass Sie Infos von der Vorstandschaft erhalten haben, da meine Kur länger dauerte und zudem mein PC den Geist aufgab. Glücklich zu Hause angekommen, konnte wenigstens die Festplatte mit all den Daten gerettet werden! Mit den Vorstände war ich aber trotzdem immer in engstem Kontakt!

1.  Keine Mitgliederversammlung
Leider kann eine Mitgliederversammlung wegen den Corona-Entwicklungen dieses Jahr und voraussichtlich bis Spätfrühjahr 2021 wegen Personenzahlsammelverboten nicht stattfinden, weshalb der geschäftsführende Vorstand eine entsprechende Verschiebung beschließen musste. Sie erhalten Infos, sobald die Lockerungen es erlauben!
 
2. Dank an alle Unterstützer
Ein herzlicher Dank ergeht an alle Mitglieder, aber besonders an so zahlreiche Spender außerhalb unserer Vereinsmitglieder. Rd 75 % der Spenden kamen bisher von Außerhalb, teils Kleinbeträge ab 10 € aber auch bis 1500 €, was uns viel Mut und auch einen finanziellen Rückhalt gibt.
Leider können wir das finanzielle Risiko nicht ganz vorausschauen, da wir nicht wissen, ob wir evtl. noch ein Sachverständigengutachten benötigen.
Daher sind wir leider weiterhin auf Spenden angewiesen.   

3. Weitere Vorgehensweise
Voraussichtlich können und werden wir die jetzt in der Begründung vorliegende Klageabweisung des VG Sigmaringen vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim überprüfen lassen können, ja bei diesen teils unglaublichen Begründungen geradezu müssen! .
Sicherlich interessiert Euch, was nun in den Klageabweisungen begründet wurde!
Gerne können Sie die bei mir anfordern!
Zuerst wollen wir aber erst sachlich und rechtlich die Aufarbeitung und neuen Begründungen des VG mit unserem Anwalt genau durchgehen, bevor wir an die breite Öffentlichkeit gehen.

4. Klageabweisung in Kurzform
a) Aarhus-Konvention ist deutsches Recht
Wie das VG Sigmaringen zu Klageabweisungsgründen kommt, geht oft an den Tatsachen und auch nach unserer Einschätzung an der wirklichen Rechtslage vorbei.
Die Aarhus-Konvention (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Aarhus-Konvention) bestimmt schon den weitgehenden Rechtsanspruch einzelner Personen und der Umweltverbände. Die Konvention wurde auch in deutsches Recht überführt.
Danach können gerichtliche Überprüfungen nicht verweigert werden.   
Aber wir lesen  immer wieder den Verwaltungsgericht Einwand, selbst ich als persönlich im 5 km Umfeld wohnender und gesundheitlich Betroffener (weshalb ja keine Gruppenklage eingereicht wurde), hätte  keine Klage- Ansprüche, weder gegen die Genehmigungsbehörde, noch gegen Holcim.
Vor allem, die Ausnahmegenehmigung der Grenzwerterhöhungen spreche dagegen.

b) Warum SCR-Filtertechnik
Auch einen Anspruch auf die Nachrüstung mit SCR sei nicht Drittklagegeschütz.
Obwohl es zur Fortentwicklung des "BEST VERFÜGBAREN TECHNIKBEGRIFFES" = jetzt SCR eine Verwaltungsanweisung des Umweltministerium Baden-Württemberg bereits vom  Dezember 20 15 gibt, kann das VG  aus dem bundesweit geltenden Beschluss nicht herauslesen, dass eben die veraltete SCRN Anlage durch die SCR überholt ist und zieht sich erneut auf eine Ausnahmeregelungsmöglichkeit zurück.  
Eine Ausnahmegenehmigung bei Cges (einfach ausgedrückt: die Summenbildung vor allem der Giftstoffe) erlaubt das Gesetz 10 mg, das Regierungspräsidium Tübingen erhöht um das 5 fache auf 50 mg.
Das VG ist der Ansicht, das wäre noch im Ermessen der Genehmigungsbehörde.
Tatsächlich dürfen aber in Halbstundebereichen gar 100 mg solcher Giftstoffe entweichen.
Bei SCR ist gesicherter Grenzwerteinhalt von weit unter 10 mg möglich, also nochmals um ein vielfaches niedriger!
Noch unverständlicher sind die Ausführung bei CO, wo die Ausnahmen um das 40 fache genehmigt wurden.
Das VG stellt lapidar fest, diese Ausnahme hätte sich durch Zeitablauf erledigt, weil in dem Bescheid zunächst nur bis 31.12.18 eine Ausnahmegenehmigung stand.
Dass eine Feuerung ohne CO Erzeugung auch ab 1.1.19 nicht möglich ist , und Hoclim immerhin 1800mg am letzten Arbeitstag des Jahres 2018 mal schnell noch geschenkt erhielt, hat das VG nicht interessiert.
Der Rechtsfall hätte sich durch Zeitablauf erledigt!
Was für eine Begründung ????

c) Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung
Noch gravierender sind die Entscheidungen zu den fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfungen: Eine sogenannte UVP muss nach dem Gesetz durchgeführt werden, wenn durch eine sogenannte Vorprüfung des Regierungspräsidium Tübingen sich ergeben hätte, dass durch das zu ändernde Vorhaben, hier Erhöhung der Abfallverbrennung von 60 % auf 100 %,  dies ist eine Steigerung von immerhin 66,6%, keine erhebliche Umweltauswirkungen ergeben könnte.
Bestehen auch nur die geringsten Zweifel, ist zwingend auch nach BVerwG Urteilen eine UVP durchzuführen.
Beim Zementwerk Dotternhausen sind noch nie, weder bei der Zementherstellung, noch bei der Ölschieferverbrennnung jemals UVP gemacht worden!
In allen anderen Zementwerken in ganz Deutschland war dies eine Selbstverständlichkeit!
Bei fehlender UVP muss der Genehmigungsbescheid nach UmwVG aufgehoben werden.! !

d) Messmethoden
Noch schlimmer sieht es bei unserem Verweis wegen den nur einmal jährlichen Teils nur 30 Minuten bis 2 Std. dauernden Messmethoden für die besonders giftigen Stoffe aus. Die Grenzwerte gelten als eingehalten, wenn in dieser Messzeit, die Grenzwerte nicht überschritten werden.
Dies gilt dann ein ganzes Jahr!
Tür und Tor sind da jeder Manipulation geöffnet!  
Bei solchen gesundheitsgefährdenden Giftstoffen sagt schon die EU- Rechtsprechung, dass die Giftstoffe  möglichst auf 0 gemindert werden müssen, z.B. Quecksilber, oder Benzole (krebserregend.
Angeblich gibt es bei diesen Stoffen keine ständig funktionierenden Messgeräte oder diese sind angeblich zu teuer.
Wir wissen zwischenzeitlich, dass in der Schweiz durchaus für Benzolmessungen ständige Aufzeichnungen verlangt werden.
Auch haben andere Regierungspräsidien auch vierteljährliche oder halbjährliche Kontroll-Messungen vorgegeben.
Was sagt das VG wörtlich:"Ob Messvorgaben der 17.BImSchV  d r i t t s c h ü t z e n d   sind, sei ebenfalls rechtlich fraglich. "Holcim und RP würden ja die vom Gesetz gewünschten Intervalle befolgen und Messaufzeichnungen vornehmen und Stoffe (ABGASGIFTE, die in Reagenzglasern aufgefangen und im Labor untersucht werden, bräuchten auch keine längeren Messzeiten.
Das VG Sigmaringen interessiert nicht, was tatsächlich den Kamin verlässt. Ebenso wenig die Hinweise der Gutachter, dass die Messungen nur Momentaufnahmen sein können!  

e) Vorenthalten von Messergebnissen
Vielfach haben wir auch beim VG betont, dass die Messergebnisse trotz eindeutigem Gerichtsentscheid des VGH Mannheim, der Öffentlichkeit trotz Jahrelanger Aufforderung durch das RP TÜ, vorenthalten werden.
Das VG war damit zufrieden, dass die RP Vertreter erklärten, über diese Anträge werde in Bälde entschieden.
Geltendes Recht ist aber, dass auf unsere erste Anfrage bereits vor 2 1/2 Jahren, hätte innerhalb 1 Monats entschieden werden müssen.
Immer wieder haben wir nachgebohrt und entweder gar nichts oder Unbrauchbares erhalten.

f) Rückendeckung durch Behörden
Nur durch diese Offenlegung der sogenannten Halbstundenmessergebnissen, die auch 5 Jahre aufzubewahren sind, kann überhaupt eine Kontrolle der gesetzlichen Grenzwerteinhaltungen stattfinden.
Zur Irreführung der Öffentlichkeit hat da RP TÜ in einer Presseerklärung sogar behauptet, dass die Überwachungen elektronisch statt fänden.
Auch diese Falschmeldung zur Beruhigung der Öffentlichkeit wurde enttarnt.
Wir können aus diesen Verweigerungen nur vermuten, dass letztlich doch einiges Faul ist und dadurch das RP TÜ Holcim die Betriebserlaubnis entziehen müsste.
Das hat das RP Tübingen in uns vorliegenden mehreren Schreiben, Holcim schon im Jahre 2015 angedroht. Passiert ist aber bis heute nichts!
 
Auf die Androhung einer Aufsichtspflichtverletzung von Abteilungsleitern des grün geführten Umweltministeriums haben wir ebenfalls bis heute keine Antwort erhalten! Kritische aufklärende Fragen werden einfach nicht beantwortet!
 
Es steht noch vieles, fast unglaublicheres in dem 43 seitigen Urteil, weshalb  wir zuversichtlich sind, dass diese VG Klageabweisungsentscheidung bei einem höherrangigen Gericht, das auch die Vorgaben des Europarechtes und höherrangige Rechtsprechungen mit berücksichtigen muss, letztlich nicht Stand hält!

5. Wie sieht die Unterstützung bei anderen Zementwerkstandorten aus?
In anderen Zementwerken gibt es längst ähnliche Probleme, auch in Österreich und der Schweiz, aber wohl am meisten bei Holcim!!
Nur stehen dort die betroffenen Städte und Gemeinden und teilweise auch größere Umweltorganisationen und Presse hinter den Forderungen der Bürger wegen den Gesundheitsgefährdungen.
Die Zementindustrie ist durch solche "Grosszügigkeiten" weltweit zum allergrößten Umweltverschmutzer geworden! Trotz vieler Bemühungen konnten wir leider noch keine solchen Umweltorganisationen an unsere Seite bringen.
Deshalb brauchen wir weiterhin Jeden, viele zusätzliche Mitglieder und Unterstützer - auch Informationen!
Verwaltungsgerichts-Prozesse kosten leider viel Geld und sind sehr langwierig, was Holcim ausnützt.
Leider erleben wir nahezu täglich, dass von Holcim verfasste Presseerklärungen in voller Länge Seitenweise erscheinen. Geben wir aber zur Aufklärungen eine Presseerklärung ab, wird meist auf die beschränkte Leserbriefdarstellung verwiesen und diese oft noch gekürzt!
Immerhin sind wir Dank Ihrer Mitgliedschaft und Werbungen keine kleine Gruppe mehr! Leider fehlt es bei uns noch an wichtigen Beratern wie z.B. aus der Ärzteschaft oder sonstigen Spezialisten, auf die andere Bürgerinitativen zurückgreifen können!
 
6. Bürgerinitiative Albstadt
Auch in Albstadt Ebingen hat sich gestern eine Bürgerinitiative gegründet, um die bisher Holcim zugelieferten angebliche Ersatzbrennstoffverbrennungen durch ein getarntes sogenanntes Heizkraftwerk mit Stromerzeugung entgegen zu treten.
Nun will Korn wohl durch eine E I G E N E  Müllverbrennungsanlage die unglaublichen Gewinnerzielungsmöglichkeiten bei der Entsorgung giftiger Abfälle ausnützen. Klima- und Gesundheitsschutz sind nur durch die möglichst besten Filteranlagen zu erreichen.
Diese sind vielleicht gerade noch mit echten Müllverbrennungsanlagen oder gar Sondermüllverbrennungsanlagen und deren Überwachung zu akzeptieren, denn Abfall muss letztlich auch entsorgt werden.
Ob solche Anlagen aber noch in einem Wohngebiet oder wie bei Holcim Dotternhausen, in der Hauptwindrichtung des Schulzentrums Balingen, oder Hechingen/Tübingen ohne geeignete Filteranlagen stehen dürfen, bleibt doch sehr fraglich.
Etwa  40 %  des Ost/Nordwindes gehen auch Richtung Schömberg, Rottweil, Tuttlingen. Aber auch andere Windrichtungen sind betroffen.  
So zeigte ein Störfall in Höver bei Hannover erst letzte Woche wieder, dass gerade die Gemeinde im 3 km Abstand im Süden eine noch nicht aufgeklärte Störfallverschmutzung ertragen musste, während die Hauptanliegergemeinde diesmal nicht betroffen war. Holcim übernimmt nach einem eigenen Flugblatt alle Reinigungskosten. Was genau die Autos, Häuser, Gartenanlagen verschmutzt, ist noch nicht geklärt und werden erst schwierige Laboruntersuchungen hoffentlich zeigen! Holcim sagt alles unbedenklich, übernimmt aber gleich freiwillig sämtliche Reinigungskosten. Die dortige BI meint, es könne mit Ammoniakaustritten zusammen hängen.
(siehe Anlage)
 
7.Seilbahnbau
Leider gibt es noch keine Stellungnahmen zu dem störenden neuen Seilbahnbetrieb!

Soviel zunächst. Ich hoffe, dass es für Euch, trotz der Länge meiner Ausführungen, interessante und gute Informationen sind.
Fragen versuche ich schnellstmöglich zu beantworten.

Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

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Störfall: Klebriger Staub über Ahlten
Zeitungsbericht vom 29.10.2020
HAZ-Lehrte-Sehnde.pdf
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01.09.2020
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
kurz einige wichtige Informationen:
 

1. Ergebnis der Vorstandssitzung vom 26.08.2020 mit Nachbetrachtung zum Verfahren vor dem VG Sigmaringen
Der beiliegende Pressebericht(als Anlage beigefügt) zeigt sehr gut den Ablauf unserer letzten Sitzung, bei der es darum ging, ob wir evtl. die etwa 5 000 € für eine rechtliche Überprüfung des VG Ablehnungsurteils vor einem höheren Gericht (VGH) aufbringen können.
Bisher haben wir noch keine schriftliche Klageabweisung und Begründung!
Kommt diese, müssen wir allerdings sehr schnell reagieren und unseren Anwalt beauftragen!

Es kann wohl kaum, nach dem Ablauf dieser Verhandlung vor dem VG Sigmaringen sein, dass "eine natürliche Person, also ich persönlich, in meinen Rechten nicht auf gesundheitliche Gefährdung durch giftige Abgase verletzt sein sollte". Die Entfernung von dem Zementwerk zu meiner Wohnung beträgt ca. 600 m Luftlinie.

Bei 2 Kindern von 2 und 4 Jahren wurden bei Blutproben in Gmunden in Österreich bereits unerklärliche Schwermetallrückstände festgestellt. Die Blutproben wurden von der besorgten  Familie privat veranlasst.
Sie wohnt zirka 1,5 km von einem Zementwerk entfernt. Das Zementwerk arbeitet ebenfalls mit den veralteten NSCR-Filteranlagen.

Die ARD Fernsehsendung, immerhin "Report Mainz" und auch "SWR zur Sache Bad.Württ." sprechen klar von illegaler Abfallverbrennung in Zementwerken bei Ausnahmegenehmigungen von gesetzlichen Grenzwertüberschreitungen!
Siehe unsere Homepage: https://www.nuz-ev.de/media/videos/

2. Keine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages
Um die Finanzmittel von rd 5000€, für das Verfahren vor dem VGH Mannheim aufzubringen, wurde von Mitglieder (auch ausserhalb des Vorstandes) vorgeschlagen, eine evtl. Sonderumlage von etwa 30 bis 50 € zu beschließen.
 
Dies habe ich abgelehnt - warum?
•    Einige unserer Mitgliedern bringen schon wesentlich höhere Spenden auf.
•    Es kann nicht alleine Aufgabe der NUZ Mitglieder sein, für gesundheitliche Vorsorge für die breite Bevölkerung finanziell einzutreten 
•    Wir möchten weiter eine breitere Bevölkerung für die finanzielle Unterstützung erreichen,

3. Spendenaufruf
Beschlossen wurde, dass ich unsere Mitglieder und Freunde und Gönner um eine Spende bitten soll.

Diese ist steuerlich absetzbar!

Über unsere Homepage soll eine Verlinkung zum problemlosen Überweisen von Kleinbeträgen (z. B. PayPal etc.) programmiert werden.

Wir bitten alle Mitglieder, Freunde und Gönner um weitere Werbung im Freundeskreis.

Wer uns helfen und unterstützen möchte, kann dies auch schon durch Überweisung kleiner Spenden auf unser nachstehendes Konto tun:

Unser Kto: IBAN:  DE 81 6539 0120 0380 6800 09

Die Entscheidung von NUZ, ob wir nachdem wir die schriftliche Klageabweisung vom VG Sigmaringen erhalten haben, vor den VGH Mannheim gehen können hängt eng mit unseren finanziellen Möglichkeiten ab.

 

Aufgrund der kurzen Einspruchsfristen müssen wir, nach Erhalt der Klageabweisung, schnell handeln!

 

Wir hoffen, dass uns der Spendenaufruf sowie die ca. 18.000 Flyer, die in Balingen, Dotternhausen und Umgebung verteilt wurden, den Gang zum VGH Mannheim ermöglichen!!!


Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

 

Anlage:

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NUZ setzt alles auf eine Karte: Die Dotternhausener Naturschützer wollen bis zum VGH gehen
Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat in einer erweiterten Vorstandssitzung nach einer dreistündigen
Debatte, bei der heftig und emotional gestritten wurde, entschieden, die obersten Richter des Landes zu bemühen, um das Urteil gegen Norbert Majer überprüfen zu lassen. Das Vorhaben hängt an einem seidenen Faden, denn der Verein hat nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung nur vier Wochen Zeit, um die 5000 Euro Klagekosten zusammenzubringen.
20200901-NUZ setzt alles auf eine Karte.
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Bericht Zementwerk Gmunden Rohrdorfgruppe - KeinSCR trotz bessen Wissens
Wir in Dotternhausen sind nicht die Einzigen - siehe Bericht aus Gmunden, Österreich
20200816-Gmunden.pdf
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