Warum Bürgerbegehren/Bürgerentscheide?

Entwicklungen im Kampf um den Plettenberg

Im Jahre 2014 sickerte durch interne Informationen durch, dass Holcim wohl eine große Erweiterung des Steinbruches auf dem Plettenberg plane. Man hörte von Änderungen des Regionalplanes hierzu. 

Vor allem in Schömberg und den Plettenberggemeinden Ratshausen und Hausen a.T. informierten sich Bürger über dieses Hintergrundwissen und bereits um die Luftverschmutzung durch das Zementwerk. In der Belegenheitsgemeinde Dotternhausen war es bemerkenswert ruhig. 

 

Die BI pro Plettenberg gründete sich dann offiziell am 10.03.2015.

 

Es wurden bereits zahlreiche Anfragen an Behörden schriftlich formuliert und Akteneinsichten beantragt, um nähere Kenntnisse sowohl über den Plettenbergabbau wie über die Luftverschmutzung zu erhalten.

 

Dotternhausen

In Dotternhausen gab es mehrere Anfragen in Bürgerfragestunden und Akteneinsichtsanträge von einer kleinen Gruppe Bürgern. Doch die Verwaltung und der Gemeinderat schwiegen.

04.02.2015 

Erst in dieser Sitzung nach einer erneuten Fragestellung forderte Gemeinderat Haller und Göbel die Verwaltung auf, es müsse nun die Bevölkerung in einer Bürgerversammlung informiert werden.


19.05.2015 

In einer Großveranstaltung mit rd. 600 Teilnehmern stellt Landratsamt, Holcim und Gemeinde das Projekt Süderweiterungsvorhaben vor.

 

Es gab viele Anfragen und Diskussionen und ungeklärte Probleme siehe Presseberichte. 


Daraufhin bildete sich auch in Dotternhausen eine eigene Bürgerinitiative (BI), die speziell die Dotternhauser Probleme als Eigentümer der Plettenberghochfläche und als Belegenheitsgemeinde des Zementwerkes angehen wollten. 

Hausen a.T.

Auch in Hausen bildete sich Widerstand und eine Bürgerinitiative.

 

Aufhebung Landschaftschutzgebietes Plettenberg und Regionalplanänderung

In Fahrt kam die Diskussionen immer mehr als das Landratsamt am

10.05.2016 

das Verfahren zur Aufhebung von 83 ha Plettenberghochfläche Landschaftsschutzgebiet einleitete und die öffentlichen Träger anhörte. 

 

Das Landschaftsschutzgebiet Plettenberg wurde bereits 1939 noch vor der Wiedereröffnung des Steinbruches verfügt. Für den Steinbruch und seine Erweiterungsabschnitte wurden bisher jeweils Einzelbefreiungen erteilt, so insbesonders bei den Erweiterungsanträgen 1960 und 1977. Die Pachtvertragsflächen zwischen Gemeinde und Holcim richteten sich nach den öffentlich rechtlichen Baugenehmigungsflächen. 

 

Die Bürgerinitiative Dotternhausen wendet sich sofort schriftlich gegen die Aufhebung praktisch der gesamten Bergfläche mit nur noch kleinen 70 -100 m breiten Randflächen Richtung Hausen a.T. und Ratshausen.


22.06.2016

Auch das Naturschutzbüro Zollernalb als Sprachrohr aller überörtlicher Naturschutzverbände einschließlich des Schwäbischen Albvereins lehnt diese Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes ohne Einschränkung ab. 


24.06.2016

Nach eine Klausurtagung stimmt der Gemeinderat Dotternhausen am


29.06.2016

der Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes zu, verweist lediglich auf die Beachtung des Erhaltung des Westtraufes und die Rekultivierungsnotwendigkeit und der früheren Stellungnahme gegenüber der Regionalplanänderung hin, Dieser Änderung wurde grundsätzlich schon früher ebenfalls zugestimmt.


10.07.2016

Gegen diesen Beschluss startete das 1. Bürgerbegehren (BB). 

430 Bürger forderten, den Beschluss aufzuheben, und verlangten eine Ablehnung der Gemeinde gegen die Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes. 

Wenn es eine Süderweiterung des Steinbruches geben sollte, müsse von der Plettenberghütte ein genügend großer Abstand eingehalten  und eine erhebliche Schutzhochfläche vor dem Naturschutzgebiet Plettenkeller zur Erhaltung des Ratshausener Hörnles ausgewiesen werden.

 


08.08.2016

wird das BB bei der Gemeinde eingereicht. Siehe Presseberichte

Antrag auf Bürgerentscheid: Sind Sie für Aufhebung LSchG   ja/nein

 


22.09.2016

gab es einen Runden Tisch zwischen Gemeinderat (8) und BI (6)


05.10.2016

Nach heftigen widersprüchlichen Diskussionen wurde der Antrag und die neue Stellungnahme der BI vom Gemeinderat mehrheitlich angenommen. 


22.10.2016

Nach vielen heftigen Auseinandersetzungen erklärte das Landratsamt am 22.10.2016 die Aussetzung des Aufhebungsverfahrens Landschaftsschutzgebeiet und verlangt ein klare Aussage der Gemeinde als Grundstückseigentümer, welche Flächen von der Plettenberghochfläche zum Abbau freigegeben werden soll. 

 

Die BI Dotternhausen fordert:

1. Klaren Abstand von der Plettenberghütte

2. Mindestens 250 m Flächenerhalt von den Steilkanten Richtung Hausen und Ratshausen

3. Keine 60 m steilen Bruchränder

4. Eine naturnahe, flachrandige Rekultivierung mit Erhaltung der Bergkulissen entsprechend bisherigem Konzept

 

Die Hoffnung dass sich nun auch das künftige Handeln der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates daran ausrichtet war schnell als Fehleinschätzung erkennbar.


08.11.2016

Nachdem der Gemeinderat keine Stellungnahme zu einer Abbaugrenze abgeben und sich festlegen wollte, fordert die BI einen Bürgerentscheid hierzu durchzuführen und die Grenzen auf dem Berg für jedermann erkennbar auszustecken. 


11.11.2016

Es erfolgten bereits zahlreiche Hinweise an Gemeinde, dass die Absperr-Zäune von Holcim bereits über den l977 genehmigten Abbaugrenzen stehen und der heutige Abbau bereits bereits dieses Gebiet betrifft.

Es folgten weitere Klausurtagungen des Gemeinderates und viele Verhandlungen

 


23.11.2016

Beschlussfassung in der Gemeinderatsitzung, zu den maximalen Abbaugrenzen bis zum Naturschutzgebiet (ca. 100m Hochflächenerhalt Richtung Ratshausen) einen Bürgerentscheid (BE) herbeizuführen und eine Einwohnerversammlung am Samstag, 10.12.2017 um 9.30 Uhr durchzuführen.

Verschiebung der Einwohnerversammlung auf den 25.01.2017

 


18.01.2017

Nachwahl Bürgermeister Stellvertreter nach Ausscheiden von Karl Haller


25.01.2017

Einwohnerversammlung vor Bürgerentscheid mit Moderator.

 

Gemeinderäte setzten sich alle für ein JA und Maximalgrenze ein, es sind nur kurze Fragen erlaubt worden die auch im Vorfeld möglichst schriftlich einzureichen waren. Dennoch wurden weitere Fragen nicht beantwortet und keine Diskussion zugelassen.

 

Siehe Kommentar im Schwarzwälder Boten vom 26.01.2017

 

Siehe Artikel zu Gegendemonstration durch Holcim im Schwarzwälder Boten vom 25.01.2017

 


19.04.2017

reicht die BI ein 2. Bürgerbegehren ein und fordert eine Abstimmung durch die Bürger für mindestens 250 m Erhaltung einer Resthochfläche Ratshausener Hörnle von den Steilkanten Richtung Süden, Ratshausen und Osten Richtung Hausen a.T. 

 


19.02.2017

Bürgerentscheid:

BI bittet um ein NEIN und erhält bei rd. 73 % Wahlbeteiligung ein unerwartet klares Ergebnis mit

 

57,25 %.

 

Für den Vorschlag es Gemeinderats stimmen nur 42,20 %.

 

Trotz diesen klaren Bürgerwillens trifft der Gemeinderat weiterhin keine eigene Entscheidung, wo die neue Abbaugrenze verlaufen soll!

 

 Pressebericht zum klaren Erfolg des Bürgerbegehrens im Schwarzwälder Boten vom 20.02.2017

  

 

Im Folgenden sehen Sie eine kleine Auswahl der Wahlkampf-Materialien, im Vorfeld zu diesem Bürgerbegehren von beiden Seiten eingesetzt wurden:

 

Abb. 1 - Plakat der Bürgerinitive


Abb. 2.1 - Flugblatt der Fa. Holcim als Einleger im Gemeindeblatt - Vorderseite

Abb. 2.1 - Flugblatt der Fa. Holcim als Einleger im Gemeindeblatt - Rückseite



19.04.2017

Die BI reicht ein 2. Bürgerbegehren ein und fordert eine Abstimmung durch die Bürger für mindestens 250 m Erhaltung einer Resthochfläche Ratshausener Hörnle von den Steilkanten Richtung Süden, Ratshausen und Osten Richtung Hausen a.T. 

 


10.05.2017

Gemeinde stellt einen Rechtsanwaltsbüro juscom Stuttgart an, das am 10.05.2017 in öffentlicher Gemeinderatsitzung seine erste Einschätzung zur privatrechtlichen vertraglichen Verpflichtung und zur Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheides abgibt. Dabei verweist der Anwalt auf eine vertragliche Festlegung aus 2000 auf der Grundlage einer Erweiterungsanfrage von Rohrbachzement aus 1986, die rechtlich unklar und bis heute nicht entschieden ist. Es ergäbe sich ein rechtlicher Schwebezustand

Die BI und der Gemeinderat fordert das Landratsamt auf, dies bis zur Entscheidungssitzung am

 


31.05.2017

rechtlich abzuklären. Außer einer Presseerklärung erfolgt keine Aussage. Akteneinsichten oder weitere Rechtsauskünfte werden verweigert 

Da die Verwaltung, der Gemeinderat  und Holcim eine neuen Bürgerentscheid nicht wollen, wird das BB für rechtlich unzulässig erklärt, da zwar die Fragestellung klar und eindeutig sei, die Begründung aber nicht auf vertragliche Bindungen der Gemeinde hinweise und keinen Kostendeckungsvorschlag enthalte, deshalb wäre das BB rechtlich unzulässig

Gegen diese Entscheidung legt die BI rechtzeitig Widerspruch ein.

Trotz des klaren Bürgerentscheides gegen eine Steinbrucherweiterung bis zu Maximalgrenze (Naturschutzgebiet) versucht die Gemeinde/Holicm  am 


26.07.2017

einen neuen Abbaupachtvertrag zu beschließen, der die im Bürgerentscheid abgelehnte Gesamtfläche, nun aufgeteilt in 2 Abbauabschnitte von 9,50 ha und 5,35 ha, umfasste.

Nach Antrag auf Absetzung dieses Beschlusses beim LRA und Verwaltungsgericht Sigmaringen wurde der Tagesordnungspunkt von der Bürgermeisterin (BMin) in dann letztlich abgesetzt, da dieser Beschluss wohl ein eindeutiger Verstoß gegen den Bürgerentscheid gewesen wäre.

 


12.09.2017

Wird ein 3. Bürgerbegehren eingereicht mit gleicher Fragestellung, aber einem Hinweis in der Begründung, dass es vertragliche Verbindungen der Gemeinde/Holcim gibt, um alle evtl. rechtlichen Probleme aus dem Wege zu gehen. 


06.10.2017

bestätigt der Gemeindeanwalt in einem langen Rechts-Gutachten die Rechtmäßigkeit des BB. Danach hätte ein Bürgerentscheid durchgeführt werden müssen, hätte der Gemeinderat nicht den Antrag gebilligt. 

Da eine Bürgerentscheidung erneut verhindert werden sollte, wurde am

 


13.10.2017

von BMin Adrian die Rechtsanwälte und Vertreter des Gemeinderates und der Kommunalaufsicht einbestellt, um weitere Ablehnungsgründe zu suchen. 


24.10.2017

verfasste der Gemeindeanwalt ein weiteres Gutachten, in dem er erklärte, nun sei die Fragestellung des BB verwirrend und unklar, da nicht die Flächen Richtung Westen, über die längst im Bürgerentscheid am 19.02.2017 schon abgestimmt war, und Richtung altem Steinbruch angesprochen wurde. Außerdem könne man keinen Vermessungsausgangspunkt finden, da die Traufkante nicht gerade verlaufen würde. 


15.11.2017

wurde das 3. Bürgerbegehren ebenfalls für rechtlich nicht zulässig erklärt.
Zwar wurde jetzt nicht mehr die unklare Begründung wegen der doch inzwischen fast geklärten Tatsache, dass es keine rechtliche verpflichtende Bindung aus einer Erweiterungsanfrage 1986, noch eine Vertragsbindung aus dem Abbauvertrag 2000 gibt, da dort auf die Voraussetzung hingewiesen ist, dass die Belange der Gemeinde zu beachten sind und eine öffentlich rechtliche Baugenehmigung vorliegen muss. 


25.11.2017

Hebt der Landrat in einem rechtlich durchaus umstrittenen Verfahren die Landschaftsschutzordnung mit der Begründung teilweise auf, nachdem die Gemeinde bis heute nicht klar erklärt hätte, welche Teilflächen die Gemeinde freigeben wolle. Die LSchG Aufhebung sieht nun 8,6 ha mögliche Süderweiterungsflächen vor, für die ein immissionsschutzrechliches Abbauverfahren eingeleitet werden und der Regionalplan geändert werden kann.


18.01.2018

Das Landratsamt erlässt den Widerspruchsbescheid gegenüber der BI für das nach ihrer Auffassung rechtswidrige BB. Zwar bestätigt es die wohl fehlerhafte Einschätzung des Gemeindeanwaltes wegen der vertraglichen Bindung der Gemeinde aus 1986/2000. Das BB sei aber wegen unklarer Fragestellung und fehlendem Kostendeckungsvorschlag rechtswidrig.

Nun beginnen zahlreiche Gerichtsverfahren, da die BI gegen die Entscheidung der Ablehnung eines Bürgerentscheides Klage erhebt und die Gemeinde weiterhin versucht, durch neue Vertragsbeschlüsse einen Bürgerentscheid auszublocken. 

 


Rechtsverfahren:

Die Hauptklage „Zulässigkeit Bürgerentscheid“ lag nun beim Verw.Gericht Sigmaringen.

In alle Verfahren versuchten sich nun auch das von Holcim beauftragte Anwaltsbüro C.M.S aus Stuttgart einzuklinken mit zahlreichen Gutachten, auch zur angeblichen vertraglichen Bindungswirkung  der Gemeinde.

25.04.2018

Erneuter Versuch, durch einen neuen Pachtvertrag die vertraglichen Verpflichtungen endgültig zu klären, was rechtlich die Entscheidung der Bürger im Bürgerentscheid ausgeblockt hätte. 


24.04.2018

Erneut verhindert zunächst das Verw.Gericht, in einer weiteren Gemeinderatssitzung einen gemeinderatlichen Vertragsbeschluss herbeizuführen.

Aus Zeitgründen könnte keine gerichtliche Entscheidung getroffen werden. 


08.05.2018

Nun hebt das Verw.Gericht Sigmaringen seinen Beschluss vom 24.04.18, dass zunächst im Rahmen einer Einstweiligen Gerichtsanordnung nach § 123 VwGO keine Vertragsberatung stattfinden kann, bevor die Rechtsfrage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (BB) endgültig geklärt ist, auf.

Zwei Punkte wären bei dem BB unklar .

 

1. Ob die Fragestellung nicht doch irreführend wäre. Hat der Unterzeichner klar erkennen können, um welche Flächen es sich handelt?

 

2. Es fehle ein Kostendeckungsvorschlag für evtl. Einnahmeausfälle der Gemeinde ( in 40 Jahren!!). Das Gericht folgte insoweit der Begründung des LRA und das 2. Gutachten des von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalts. 

 

 

Gegen diesen Beschluss der Ablehnung im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Sitzung des Gemeinderates zu verhindern, die vollendete Tatsachen geschaffen hätte, wurde von der BI Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt. ( Da fraglich war, ob die BI als Vereinigung klageberechtigt war und das LRA schon jedem Einsprecher getrennte hohe Gebühren auferlegte, musste jeweils nur eine Person der BI als direkter Kläger gegen LRA und Gemeinde auftreten).

 

In einer Sitzung am 13.06.2018 versuchte nun BMin Adrian erneut, einen Abschluß des Abbau- und Pachtvertrags herbeizuführen, trotz dieses rechtlich schwebenden Verfahrens.

 


07.06.2018

Auch diesen Beschluss versuchte die BI durch eine einstweilige Anordnung des Gerichtes zu verhindern, zumal noch das genau gleiche Rechtsverfahren beim VGH anhängig war, zum anderen noch gar kein Abbauantrag von Holcim vorlag. 


11.06.2018

wird vom Verw.Gericht dieser Antrag auf erneute Verschiebung der Sitzung abgelehnt. Es hatte ja bereits in gleicher Sache am 8.05.18 entschieden. Da dieser Beschluss noch beim VGH lag, konnte das Gericht nicht anders. 

Deshalb musste auch gegen diesen Beschluss erneut Beschwerde mit der Bitte eingelegt werden, das Verfahren bis zu einer VGH Entscheidung ruhen zu lassen. 

 


13.6.2018

Am Tage der Gemeinderatsitzung entscheidet der VGH mündlich, dass der Antrag auf Einstweilige Anordnung zur Verhinderung dieser Abendsitzung nicht zugelassen wird und die Sitzung stattfinden könne. 

So wurde dann auch der in fast allen Teilen geschwärzte  11. Abbauvertrag vom Gemeinderat wie vorgeschlagen beschlossen.

 

Da dieser Vertrag, soweit überhaupt nachprüfbar, nur eine Verpachtung von 8,6 ha Erweiterungsfläche vorsieht, was in etwa auch die BI immer verlangte, musste der Antrag auf Entscheidung, ob das BB nun rechtmäßig gewesen wäre, für erledigt erklärt werden. Ein neuer Bürgerentscheid war damit vom Tisch, ohne dass das Verwaltungsgericht endgültig über dessen Zulässigkeit verhandeln konnte.  

 

Zwar wurde in der schriftlichen Begründung des VGH entgegen der Rechtsauffassung des Verw.Gerichts bestätigt, dass ein Kostendeckungsvorschlag, auf dessen Fehlen die Gemeinde und das LRA so pochten, rechtlich nicht notwendig gewesen wäre. Jedoch sei wohl unklar die klare Fragestellung, weshalb man nicht sicher davon ausgehen könne, ob die BI das Hauptverfahren = "Zulassung Bürgerentscheid" gewinnen oder verlieren würde. Deshalb könne man den Beschluss des Verw.Gerichts Sigmaringen rechtlich nicht aufheben. 

 

Ob der vom Gemeinderat beschlossene geschwärzte Abbaupachtvertrag als solcher einer rechtlichen Prüfung Stand hält, konnte in diesen Gerichtsverfahren um die Zulässigkeit eines BB bzw.BE nicht gerichtlich geprüft werden. 

 

Hier ist und wäre das LRA gefordert !

 

3. Änderung des Regionalplanes zur Umwandlung von 8,6 ha Vorrangfläche in eine Abbaufläche 

Auch hier waren die BI s, zwischenzeitlich allerdings im Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb e.V. größtenteils vereinigt, sehr aktiv, besonders was den Landschafts-, den Tier- und Pflanzenschutz und die Erhaltung der Bergkulisse Richtung Hausen/Schafberg anbelangt.

Der nach unserer Meinung fehlerhaften Umweltbericht und der Beschlusshergang wurde aufgearbeitet, um Restflächen und seltenste Tier- und Pflanzenwelt für die nachkommenden Generationen zu schützen. 

 

Sowohl bei der Besichtigung des Planungsausschusses des Regionalverbandes auf dem Plettenberg bei dichtestem Nebel wie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 5.6.18 wurde mit Plakaten und über Gespräche protestiert. S. Presseberichte

 

Mehrfach wurde das Umweltministerium und nun auch das Wirtschaftsministerium wegen der Genehmigung der 3. Regionalplanänderung angegangen.