Presseberichte zum Thema Glasverbrennung

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von Siegfried Rall (Mitte) zur Verbrennung von Altglas im Zementwerk abgewiesen. Ob weiterhin der Klageweg beschritten wird, ist laut NUZ noch unklar.   Foto: Visel
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von Siegfried Rall (Mitte) zur Verbrennung von Altglas im Zementwerk abgewiesen. Ob weiterhin der Klageweg beschritten wird, ist laut NUZ noch unklar. Foto: Visel

14.07.2022

NUZ braucht 40 000 Euro für Klage

Prozesse - Harte Kritik am Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen/ Suche nach weiteren Unterstützern

 

Ob der Verein NUZ weiter gegen die Altglas-Verbrennung im Zementwerk klagen wird, ist noch offen. Wie der Vorstand mitteilt, seien dazu 40 000 Euro nötig, die der Verein nicht habe. Man hofft auf Spenden.

 

 

Dotternhausen Die Kosten für einen weiteren Prozess könnten weder der Privatkläger Siegfried Rall noch die NUZ (Natur- und Umweltschutz Zollernalb) aufbringen, teilen die Vorstände Norbert Majer, Siegfried Rall und Bernd Effinger mit. Daher sei entschieden worden: »Wenn keine Spenden eingehen, wird man nicht weiter die rechtliche Aufklärung verfolgen.« Die anhängige Verfassungsklage wegen des Ausschlusses der Berufungsmöglichkeit vor einem höheren Gericht bleibe bestehen.

 

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hatte die Klage von Rall nach dreitägiger Verhand-lung abgewiesen. Die NUZ sieht das Urteil äußerst kritisch. So sei die Altglasverbrennung ohne die Zulassung eines Berufungsverfahren vor dem VGH Mannheim und ohne Nachrüstung von Abgasreinigungsanlagen weiterhin möglich. Das Gericht sei in seiner 65-seitigen Urteilsbegründung ausschließlich den Behauptungen des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) gefolgt.

 

Die NUZ fordert weiter die katalysatorische Reinigung der Abgase durch eine SCR-Anlage, die wesentlich besser sei als die verwendete SNCR-Filter. Damit würden weitere Grenzwertüberschreitungen in Kauf genommen. Seit Jahren, so die NUZ, werde die Offenlegung der Messungen von 2017 bis 2021 gefordert. Dazu liege seit mehr als einem Jahr eine Klage beim VG, nachdem das RP alles versuche, um diese Messwerte nicht herauszugeben.

 

Hinsichtlich der Altglas-Klage werde die NUZ versuchen, Unterstützer zu gewinnen, um das Begonnene weiterzuführen. »Sollte dies nicht gelingen, wird man die gerichtlichen Aufklärungen der Altglaseinsätze beenden müssen.«
Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo
https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreader-v3/index.html#/846780/14

22.06.2022

Verwaltungsgericht begründet Urteil zu Holcim-Glasabfällen: Rechte werden nicht verletzt
Pressemitteilung

 

Bereits mit Urteil vom 23. März 2022 hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen die Klage des Dotternhausener Siegfried Rall gegen die immissions-schutzrechtliche Genehmigung für das Zementwerk in Dotternhausen zum dauerhaften Einsatz von Glasabfällen als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion nach drei Verhandlungsterminen abgewiesen. Nunmehr liegen die knapp 65 Seiten umfassenden schriftlichen Urteilsgründe vor, teilt das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit.

Der Dotternhausenener hatte, wie berichtet, verschiedene formelle und materielle Fehler der durch das Regierungspräsidium Tübingen erteilten Änderungsgenehmigung geltend gemacht. Das Gericht hat entschieden, dass die Genehmigung keine subjektiven Rechte des Klägers verletzt. Die vom Kläger angeführten formellen Rechtsfehler lägen nicht vor, insbesondere sei für das Vorhaben keine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich gewesen.

Vorprüfung ist nicht zu beanstanden
Die durchgeführte UVP-Vorprüfung, eine überschlägige Prüfung zur Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, habe den Vorgaben der §§ 7 und 9 UVPG entsprochen und sei entgegen der Auffassung des Klägers weder formell noch inhaltlich zu beanstanden; insbesondere begegne die Bestimmung des Untersuchungsradius bezüglich der Luftschadstoffemissionen keinen Bedenken. Siegfried Rall, der rund einen Kilometer vom Zementwerk entfernt lebt, hatte geltend gemacht, dass er durch die Immissionen gesundheitlich stark belastet wird.

Auf mögliche Verfahrensfehler im Hinblick auf die unterbliebene Beteiligung anderer Behörden im Genehmigungsverfahren könne der Kläger sich nicht berufen. Die Änderungsgenehmigung weise auch in materieller Hinsicht keine den Kläger in seinen Rechten verletzenden Mängel auf.

Grenzwerte werden eingehalten
Durch den Einsatz von Glasabfällen als Ersatzrohstoff im Kalzinator der Anlage, einer Einrichtung, die der Vorwärmung der Rohstoffe für den Brennprozess im Drehofen dient, würden die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) eingehalten, weshalb offenbleiben könne, inwieweit diese überhaupt Drittschutz vermittelten. Ob die von der Betreiberin des Werks eingesetzte Filteranlage für Luftschadstoffe dem Stand der Technik entspreche, sei wegen der Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs auf die Verletzung drittschützender Vorschriften unerheblich.

Klage unzulässig
Das Vorhaben verstoße schließlich auch nicht gegen abfall- und gewässerschutzrechtliche Vorschriften, teilt Julian Thüry, Richter am Verwaltungsgericht, weiter mit. Im Hinblick auf einen weiteren, erst nach Klageerhebung in das Verfahren eingeführten Streitgegenstand, nämlich die begehrte Herausgabe von Unterlagen (unter anderem Protokolle über Emissionsmessungen), sei die Klage bereits unzulässig.

Die Voraussetzungen einer wirksamen Klageänderung lägen insoweit mangels Sachdienlichkeit nicht vor. Die Erweiterung der Klage greife über den ursprünglichen Prozessstoff hinaus, weil die betreffenden Fragen zwar ihre Ursache im Immissionsschutzrecht hätten, aber im Informationszugangsrecht gelöst werden müssten.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu befinden hat, heißt es abschließend. Laut Thüry ist die Begründung in Kürze auf der Website des Verwaltungsgerichts abrufbar.
Pressemitteilung

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Verwaltungsgericht-Sigmaringen-begruendet-Urteil-Siegfried-Ralls-Rechte-werden-nicht-verletzt-151149.html

 

22.06.2022

Klage gegen Holcim

Bürger aus Dotternhausen in Rechten nicht verletzt

Siegfried Rall, der gegen den Altglas-Einsatz im Zementwerk geklagt hat, sei dadurch nicht in seinen subjektiven Rechten verletzt, so der Tenor des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das die Klage abgewiesen hatte. Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor.

 

Dotternhausen/Sigmaringen - Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das mit Urteil vom 23. März die Klage von Siegfried Rall gegen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Zementwerk Dotternhausen zum Einsatz von Altglas als Ersatzrohstoff abgewiesen hatte, hat nun die Urteilsgründe auf 65 Seiten vorgelegt.

"Rechtsfehler liegen nicht vor"
Der Kläger hatte formelle und materielle Fehler der durch das Regierungspräsidium Tübingen erteilten Änderungsgenehmigung geltend gemacht. Das Gericht habe entschieden, dass die Genehmigung keine subjektiven Rechte des Klägers verletze. Die vom Kläger angeführten Rechtsfehler lägen nicht vor, insbesondere sei für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich gewesen.
Die UVP-Vorprüfung, eine überschlägige Prüfung zur Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, habe den Vorgaben entsprochen und sei entgegen der Auffassung des Klägers weder formell noch inhaltlich zu beanstanden; insbesondere begegne die Bestimmung des Untersuchungsradius bezüglich der Luftschadstoffemissionen keinen Bedenken.


Grenzwerte eingehalten
Auf mögliche Verfahrensfehler im Hinblick auf die unterbliebene Beteiligung anderer Behörden im Genehmigungsverfahren könne der Kläger sich nicht berufen, teilt die Kammer mit. Die Änderungsgenehmigung weise auch in materieller Hinsicht keine den Kläger in seinen Rechten verletzenden Mängel auf.
Durch den Einsatz von Glasabfällen als Ersatzrohstoff im Kalzinator der Anlage, einer Einrichtung, die der Vorwärmung der Rohstoffe für den Brennprozess im Drehofen dient, würden die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten, weshalb offenbleiben könne, inwieweit diese überhaupt Drittschutz vermittelten.


Filteranlage auf dem Stand der Technik
Ob die von Holcim eingesetzte Filteranlage für Luftschadstoffe dem Stand der Technik entspreche, sei wegen der Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs auf die Verletzung drittschützender Vorschriften unerheblich.
Das Vorhaben verstoße schließlich auch nicht gegen abfall- und gewässerschutzrechtliche Vorschriften. Im Hinblick auf einen weiteren, erst nach Klageerhebung in das Verfahren eingeführten Streitgegenstand, nämlich die begehrte Herausgabe von Unterlagen (unter anderem die Protokolle über Emissionsmessungen), sei die Klage bereits unzulässig. Die Voraussetzungen einer wirksamen Klageänderung lägen insoweit mangels Sachdienlichkeit nicht vor. Die Erweiterung der Klage greife über den ursprünglichen Prozessstoff hinaus, weil die betreffenden Fragen zwar ihre Ursache im Immissionsschutzrecht hätten, aber im Informationszugangsrecht gelöst werden müssten.


Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu befinden hat.
Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.klage-gegen-holcim-buerger-aus-dotternhausen-in-rechten-nicht-verletzt.884794f7-9c8a-4260-b256-2beac570fcd6.html

 

Die Vorstände des NUZ (von links): Siegfried Rall, Norbert Majer und Bernd Effinger. © Privat
Die Vorstände des NUZ (von links): Siegfried Rall, Norbert Majer und Bernd Effinger. © Privat

26.04.2022

Kampf gegen Luftverschmutzung wird honoriert: Dotternhausener NUZ ist jetzt Umweltvereinigung

Pressemitteilung

 

Der aus mehreren Bürgerinitiativen hervorgegangene Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat eine wichtige Anerkennung vom Umweltministerium erhalten. Diese dürfte sich auf die Arbeit der Vereinsmitglieder nachhaltig auswirken.

 

Der im Februar 2018 aus mehreren Bürgerinitiativen gegründete Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat eigenen Angaben zufolge nach rund vierjähriger aktiver Arbeit vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg die Anerkennung als Umweltvereinigung nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten.
Begonnen haben die Tätigkeiten des späteren Vereins vor acht Jahren mit der damaligen Bürgerinitiative Schömberg, der eine Bürgerinitiative in Dotternhausen und Hausen a.T. folgten, die dann in einer Vereinsgründung mündete.

 

Der Verein hat eigenen Angaben zufolge den Förderzweck Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, Verhütung und Bekämpfung von Luftverschmutzungen und Förderungen der allgemeinen Luftreinhaltung wie auch Bekämpfung von Krebserkrankungen und Lärmbekämpfungsmaßnahmen.


Selbstständige Rechtsbehelfe
Mit dieser Anerkennung kann der Verein nun selbstständig Rechtsbehelfe einlegen, Klagen bei Verstößen führen und muss nicht mehr einzelne Mitglieder in die Verantwortung schicken.

 

Ausnahmen gibt es nur, wenn subjektive, das heißt persönliche Betroffenheit im Einzelfall vorliegen muss. Ausgenommen ist das Recht der landes- und bundesweit tätigen großen Umweltverbände wie BUND, NABU, Landesnaturschutzverband, Albverein und anderer auf Anhörungsrechte und Stellungnahmen nach den geltenden Naturschutzgesetzen.

 

„Da aber gerade die örtlichen oder auch regionalen Belange von den großen Verbänden auch aus finanziellen Gründen oft nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt werden können, ist eine solche mit den örtlichen Verhältnissen betraute Vereinigung bestens geeignet, die Belange zu Gunsten der Menschen, Tiere und Natur zu vertreten“, heißt es seitens des Vereins. Die Zusammenarbeit mit den großen Verbänden auch schon wegen den dortigen vielfältigen Fachwissen und Erfahrungen ist für den NUZ tägliche Arbeit.


Anerkennung vom Umweltministerium
Es werde nun vom Umweltministerium nach den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt, dass der Verein sich seit Jahren in der Öffentlichkeit für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und insbesondere für die Verbesserung der Luftreinhaltung eingesetzt hat und dies auch für die Zukunft gewährleistet ist, heißt es in einer Mitteilung des Vereins. Er könne umweltrelevante Projekte wie die Erweiterung eines Gesteinsabbaugebietes auf dem Plettenberg und Genehmigungen im Zusammenhang mit einem Zementwerk und einer Seilbahn auch rechtlich begleiten.

 

Dazu werde bestätigt, dass der Verein auch gemeinnützige Zwecke und das sogenannte „Jedermann-Prinzips des Umweltrechtsrahmengesetzes“ erfüllt. Spenden sind zudem steuerlich abzugsfähig.

 

Bekannt ist der NUZ vor allem für seine Auseinandersetzungen mit dem Dotternhausener Zementproduzenten Holcim, sei es wenn es um den Einbau von Filteranlagen oder der Erweiterung des Abbaugebiets auf dem Plettenberg angeht.


Arbeit vor Ort
Der größte Erfolg für Luftverschmutzungseindämmung und Klimaschutz entstehe dort, wo die Verschmutzer mit relativ einfachen und vertretbaren Investitionen direkt die Schadstoffe und die Landschaftsschäden vermeiden, heißt es seitens von NUZ. Hier seien die Wirkungen für die Allgemeinheit, die Umwelt und das Klima am effektivsten. Wenn vom Normalbürger und Unternehmen mit hohem Kostenaufwand Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmeindämmungen täglich verlangt werde, sollte dies auch für die Großverschmutzer gelten. Für diese Ziele, auch für die kommenden Generationen trete der Verein ein, soweit die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit den NUZ unterstützen.

Pressemitteilung NUZ

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Kampf-gegen-Luftverschmutzung-wird-honoriert-Dotternhausener-NUZ-ist-jetzt-Umweltvereinigung--150389.html

 

Kläger Siegfried Rall (Mitte) mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krummacher (links) und Prozessbeistand Norbert Majer .   © Daniel Seeburger
Kläger Siegfried Rall (Mitte) mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krummacher (links) und Prozessbeistand Norbert Majer . © Daniel Seeburger

24.03.2022

Verwaltungsgericht weist Klage gegen Nutzung von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk ab

 

Die zehnte Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Judith Fischer hat die Klage des Dotternhausener Siegfried Rall gegen das Regierungspräsidium wegen der Genehmigung von Glasabfällen als Ersatzrohstoff im Holcim-Zementwerk abgewiesen. Das hat das Gericht am Donnerstagmorgen bekannt gegeben.

Die Klage gegen das Land Baden-Württemberg beschäftigte sich mit der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den Einsatz von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk. Diese hatte das Regierungspräsidium Tübingen dem Konzern erteilt.

Das Zementwerk nutzt die Glasabfälle im Kalzinator als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion. Im Prozess ging es unter anderem um Grenzwertüberschreitungen bei den Immissionen durch den Einsatz von Glas.

Drittschutz des Klägers
Im Prozess ging es vor allem um den sogenannten Drittschutz, den Rall geltend gemacht hat. Das Bundesimmissionschutzgesetz bietet die Möglichkeit, gegen Immissionen vorzugehen – bis hin zur Unterlassung, wenn man konkret betroffen ist. Siegfried Rall, der rund einen Kilometer vom Zementwerk entfernt lebt, hat geltend gemacht, dass er durch die Immissionen gesundheitlich stark belastet wird.


Am Mittwoch hatte die abschließende dritte Sitzung in der Stadthalle in Sigmaringen stattgefunden. Eine Begründung des Urteils will das Verwaltungsgericht nachreichen.

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Verwaltungsgericht-weist-Klage-gegen-Nutzung-von-Glasabfaellen-im-Dotternhausener-Zementwerk-ab-149952.html

Der Prozess, der in der Sigmaringer Stadthalle stattgefunden hat, wurde erneut von Protesten begleitet.   © Daniel Seeburger
Der Prozess, der in der Sigmaringer Stadthalle stattgefunden hat, wurde erneut von Protesten begleitet. © Daniel Seeburger

23.03.2022

Änderungsgenehmigung für Glasabfälle im Dotternhausener Zementwerk: Nächster Prozess in Sichtweite

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen verhandelte am Mittwoch in der Sigmaringer Stadthalle einmal mehr über die Rechtmäßigkeit einer Änderungsgenehmigung für den Einsatz von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk. Die dritte Runde soll vorerst die letzte sein, am Donnerstag wird das Urteil verkündet. Daniel Krummacher, Anwalt von Kläger Siegfried Rall, hat aber bereits eine eventuelle neue Klage angekündigt.

Letztlich ging es am Mittwochnachmittag ganz schnell. Rechtsanwalt Daniel Krummacher und sein Mandant, Siegfried Rall, der gegen die Rechtmäßigkeit einer Änderungsgenehmigung für den Einsatz von Glasabfällen im Dotternhausener Holcim-Zementwerk geklagt hatte, konnten noch einmal Statements abgegeben – das beklagte Tübinger Regierungspräsidium verzichtete darauf. Doch gerade im letzten Teil der Verhandlung wurde klar, dass eine weitere Klage Ralls gegen die Tübinger Behörde im Raum steht.
Die Vorsitzende Richterin der zehnten Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgerichts, Dr. Judith Fischer, stellte nach einer Vorberatung der hauptamtlichen Richterinnen und Richter zur Debatte, ob es nicht sinnvoll sei, den Antrag des Klägers auf die Herausgabe der Daten über die halbstündigen Messergebnisse bei Holcim aus der aktuellen Klage herauszunehmen.


Gericht geht von Klageerweiterung aus
Das Gericht sehe hierin eine Klageerweiterung, da der Antrag des Klägers erst ein halbes Jahr nach dem Einreichen der Klage hinzugefügt worden sei.
Das sah Rechtsanwalt Daniel Krummacher anders. Man habe den Antrag am 26. Dezember 2019 beim RP gestellt und bisher noch keinen Bescheid darüber erhalten. Der Antrag sei nicht primär an das RP gerichtet gewesen, so der RP-Rechtsvertreter Jost Brimo, sondern an das Verwaltungsgericht. Das wiederum verneinte Richterin Fischer. Dem Verwaltungsgericht habe kein derartiger Antrag vorgelegen.

Kläger Siegfried Rall (Mitte) mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krummacher (links) und Prozessbeistand Norbert Majer .   © Daniel Seeburger
Kläger Siegfried Rall (Mitte) mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krummacher (links) und Prozessbeistand Norbert Majer . © Daniel Seeburger

In diesem speziellen Falle könne auch das Informationszugangsrecht zum Tragen kommen, nicht unbedingt das Immissionsschutzrecht, so die Richterin. Der ursprüngliche Klagegrund ändere sich durch die Klageerweiterung nicht, führte dagegen Rechtsanwalt Krummacher aus.


RP unterstützt Sicht der Kammer
Nach einer kurzen Beratungspause erklärte Jost Brimo, dass aus der Sicht des RP eine Entscheidung über beide Klagen nicht sachdienlich sei und setzte sich für eine Abtrennung der Klageerweiterung ein.
„Sie wollen eine Ehrenrunde drehen“, antwortete Krummacher und beantragte stante pede, dass sein Mandant die einschlägigen Akten bezüglich der Messwerte über den Glaseinsatz bei Holcim, inklusive der Einzelschadstoffmengen erhält. Dazu gehörten auch die Immissionsmengen bei der probeweisen Glasnutzung in den Jahren 2014 bis 2016. Das sollte für die Behörde kein Problem sein, „nachdem sie den Antrag schon seit zweieinhalb Jahren kennen.“ Und zwar, so betonte der Rechtsanwalt, sollten die Daten binnen drei Monaten vorliegen, sonst werde er eine Untätigkeitsklage gegen das RP anstrengen.
„Der einzige Vorteil ist, dass das jetzt länger dauert“, führte Daniel Krummacher aus.


Intensiv mit Immissionen beschäftigt
Im Vorfeld hatten sich Gericht, Kläger, RP und Holcim weiter intensiv mit den Immissionen beschäftigt, die eine Nutzung von Glas als Ersatzrohstoff im Dotternhausener Zementwerk mit sich bringen. Beanstandet vom Kläger wurde unter anderem, dass Josef Waltisberg und Prof. Harald Schönberg, ausgewiesene Fachmänner im Bereich Müllverbrennung in Zementwerken, nicht als Sachverständige vom Gericht zugelassen worden sind.
Es ging einmal mehr erneut um die Vorgaben bei den Messungen und die Häufigkeit von Probenentnahmen. Dem Kläger Siegfried Rall platzte einige Male der Kragen. So sprach er beispielsweise von „Gefälligkeitsgutachten“. Dass für eine Genehmigung nur das Messergebnis eines Tages relevant ist, sei ein Skandal. „Es sollte eine Messreihe sein, die dann ausgewertet werden muss“, so Rall.

 

Nicht nur an einem Tag Messungen
Markus Knobelspies, Leiter Umwelt und Energie bei Holcim, wies darauf hin, dass nicht an einem, sondern an drei aufeinanderfolgenden Tagen gemessen werde. Dabei ging er auch auf die Messreihen im Verbund- und im Direktbetrieb ein. Man habe im Direktbetrieb, also mit abgeschalteter Rohmühle, gemessen, weil es dort die höchsten Immissionswerte gibt.
In seinem Schlusswort sprach Daniel Krummacher von „gewissen Ungereimtheiten“ bei der Genehmigung. Zusätzliche Veränderungen bei den Emmissionen seien seiner Ansicht nach möglich und könnten sich auf seinen Mandanten auswirken, der rund einen Kilometer Luftlinie vom Werk entfernt lebt. „Er ist emotional und gesundheitlich davon betroffen“, so der Rechtsanwalt.


Kläger wartet immer noch
Zum Informationsanspruch pochte er weiter auf die dreimonatige Frist, die er dem RP gesetzt hat, nachdem der Kläger auf einen Bescheid zu seinem ersten Antrag nach zweieinhalb Jahren immer noch wartet.
Er bedankte sich beim Verwaltungsgericht für die „ausführliche und gewissenhafte Behandlung des Themas“ und bedankte sich im Namen seines Mandanten ausdrücklich auch bei den Verantwortlichen des Zementwerks. Man sei immer korrekt miteinander umgegangen.


Ergebnisse der Immissionsmessungen rund ums Zementwerk liegen vor
Markus Knobelspies von Holcim wies darauf hin, dass zwischenzeitlich die ersten Ergebnisse der Immissionsmessungen rund ums Zementwerk vorliegen, die von Dekra an elf Messstationen vorgenommen worden seien. Eine Messstelle sei in unmittelbarer Nähe von Ralls Haus. Schwermetalle seien kaum bis nicht messbar. „Es ist nicht so schlimm, wie Sie es vermutet haben“, so Knobelspies.
Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Aenderungsgenehmigung-fuer-Glasabfaelle-im-Dotternhausener-Zementwerk-Naechster-Prozess-in-Sichtweite-149949.html

Mitglieder des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb protestieren vor der Stadthalle Sigmaringen gegen die »Müllverbrennung« bei Holcim. Foto: Visel
Mitglieder des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb protestieren vor der Stadthalle Sigmaringen gegen die »Müllverbrennung« bei Holcim. Foto: Visel

23.03.2022

Wenig Optimismus vor dritter Runde
Klage - Verwaltungsgericht Sigmaringen entscheidet an diesem Mittwoch über Altglas-Einsatz bei Holcim Der Verhandlungsmarathon um den Altglas-Einsatz im Holcim-Zementwerk in Dotternhausen geht an diesem Mittwoch in die dritte Runde. Nach zwei langen Verhandlungstagen
wird dann wohl über die Klage des NUZ-Vorsitzenden Siegfried Rall entschieden.

Dotternhausen/Sigmaringen Die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unter Vorsitz von Richterin Judith Fischer muss darüber entscheiden, ob die Genehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen für den dauerhaften Einsatz von Altglas als Ersatzrohstoff im Zementwerk rechtens ist oder ob der Kläger dadurch in seinen persönlichen Rechten (Gesundheit)
eingeschränkt ist.

   Rall führt ins Feld, dass durch den Einsatz von Altglas im Kalzinator Schadstoffe entstehen, die den Bürgern in Dotternhausen und der Region schaden. Er fordert, dass das Regierungspräsidium die Genehmigung zurücknimmt. Zudem möchte er, dass Messergebnisse
und Analysen offen gelegt werden, die den Einsatz von Glas im Holcim-Werk betreffen. Er kritisiert weiter, dass es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hatte, und dass Holcim grundsätzlich noch mit der veralteten SNCR-Filtertechnik arbeite, die weit weniger Schadstoffe aus der Abluft herausfiltere als beispielsweise die SCR-Technik.

   Rall und der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) sind allerdings wenig optimistisch, dass die zehnte Kammer der
Klage letztlich stattgeben wird. Sie verweisen auf ein Urteil der neunten Kammer des Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitz des Verwaltungsgerichtspräsidenten Christoph Heckel, die die Klage des NUZ-Vorsitzenden Norbert Majer insichtlich der Erhöhung des Einsatzes von Ersatzbrennstoffen von 60 auf 100 Prozent im Zementwerk abgewiesen hatte.

   So schreibt Majer in seinem jüngsten Rundbrief an die NUZ-Mitglieder: »Ob wir die 10. Kammer gegen die Falscheinscheidungen
des 9. Senats, immerhin mit dem Gerichtspräsidenten als Vorsitzenden, überzeugen können, ist sehr fraglich.« Er weist aber auf die vorliegenden Halbstundenmesswerte vom 15. März 2017 mit dem Einsatz von Glas hin, wo es gegenüber den Messergebnissen vom 29. Juni 2017 ohne Glas erhöhte Werte bei Thallium, Benzol, Ammoniak, Kohlenstoffgesamt und bei Dioxinen gegeben habe.

Maier ruft die NUZ-Mitglieder dazu auf, am Mittwoch eine kleine Demonstration vor der Festhalle in Sigmaringen zu veranstalten. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr. Es stehen nur wenige Sitzplätze zur Verfügung.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreader-v3/index.html#/824232/14

19.01.2022

Prozesskrimi in dritter Runde    Verhandlung wegen Altglas-Verbrennung im Zementwerk Dotternhausen vertagt   
Bernd Visel 19.01.2022 - 19:50 Uhr   

Der Machtkampf zwischen dem Verteidiger von Siegfried Rall und der Vorsitzenden Richterin entwickelte sich am Mittwoch zu einem Prozess-Krimi. Nach rund achtstündiger Verhandlung mit zahlreichen Unterbrechungen wurde vertagt. Der Prozess um die Altglas-Verbrennung bei Holcim geht in die dritte Runde.

Dotternhausen/Sigmaringen - Für den langen Verhandlungstag vor der zehnten Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unter Vorsitz von Richterin Fischer könnte man viele Schlagwörter verwenden: Scharmützel, Machtkampf, Prozesskrimi oder auch Farce. Jedenfalls waren alle Beteiligten um 17.40 Uhr froh, dass Fischer dem wiederholten Antrag auf Vertagung des Kläger-Anwalts und von Kläger Siegfried Rall endlich stattgab und die Sitzung beendete.

 

Fortsetzung folgt zeitnah
Die dritte Runde im Prozess gegen die Genehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) auf dauerhaften Altglas-Einsatz im Holcim-Zementwerk in Dotternhausen soll laut der Richterin "zeitnah" erfolgen. Ein Termin steht noch nicht fest. Das Gericht sagte dem Kläger zu, die Neufassung der Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zu "Emissionsminderungen in Zementwerken" zu erhalten und räumte ihm auch eine Frist für eine Stellungnahme dazu ein.


Befangenheitsantrag wird abgelehnt
Der Verhandlungstag war geprägt von einigen Beweisanträgen der Klägerseite, von zahlreichen Sitzungsunterbrechungen und Wortgefechten zwischen der Richterin und dem Anwalt. Diese mündeten im Antrag der Klägerseite, die Richterin für befangen zu erklären. Die Richterin erklärte sich in einer schriftlichen Stellungnahme als "nicht befangen". Das Gericht, das zwischenzeitlich Richter Julian Thüry leitete, lehnte den Antrag ebenfalls ab. "Es gibt keinen Grund, der die Besorgnis einer Befangenheit rechtfertigt."


VDI-Richtlinie spielt große Rolle
Die Klägerseite begründete ihren Antrag damit, dass Richterin Fischer beim Beklagten, nämlich dem RP, die neue VDI-Richtlinie angefordert hatte, dies dem Kläger aber nicht mitgeteilt habe. Gerade darum, welche Bedeutung diese Richtlinie (Entwurf aus dem Jahr 2019 und Neufassung 2021) im Rahmen der Verhandlung hat, ging es immer wieder. Denn beide Seiten, sowohl das RP Tübingen als auch der Kläger, beziehen sich darauf. Die Richterin führte aus, sie habe sich diese lediglich zur Verhandlungsvorbereitung besorgt. Die Richtlinie gehöre nicht zu den Prozessakten und sei öffentlich verfügbar. Der Kläger habe lange genug Zeit gehabt, sich das Werk selbst zu besorgen.
Der Befangenheits-Antrag wurde von der Klägerseite überdies damit begründet, dass die Richterin einen zuvor gestellten Vertagungsantrag abgelehnt habe und damit gleichzeitig auch die beantragte Einsicht des Klägers in die Richtlinie samt einer Stellungnahme dazu.


Vertagung nach acht Stunden
Nachdem Richterin Fischer ihren Platz wieder eingenommen hatte, revanchierte sie sich mit der erneuten Ablehnung eines Antrags des Kläger-Anwalts auf Vertagung, den dieser mit einem Anschlusstermin in Reutlingen begründete. Als Kläger Siegfried Rall nach der fast acht Stunden langen Verhandlungsrunde am späten Nachmittag allerdings gesundheitliche Probleme geltend macht, lenkte Fischer ein, die gleich zu Beginn der Verhandlung mehrere Beweisanträge des Kläger-Anwalts abgelehnt hatte.
Die Frage, ob der Kläger durch die Genehmigung des Einsatzes von Altglas im Zementwerk und den dadurch möglicherweise erhöhten Emissionen bei Stoffen wie Chrom, Blei, Ammoniak oder Staub in seinen Rechten eingeschränkt werde, trat am zweiten Verhandlungstag da fast ein wenig in den Hintergrund.
Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.prozesskrimi-in-dritter-runde-verhandlung-wegen-altglas-verbrennung-im-zementwerk-dotternhausen-vertagt.77102700-c2ee-426a-9494-a9f2a8b59d40.html

Aktivisten zeigten vor der Sigmaringer Stadthalle, dort tagte das Verwaltungsgericht, ihre Präsenz.    © Daniel Seeburger
Aktivisten zeigten vor der Sigmaringer Stadthalle, dort tagte das Verwaltungsgericht, ihre Präsenz. © Daniel Seeburger

19.01.2022

Prozess zu Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk: Befangenheitsantrag gegen Richterin
Von Daniel Seeburger

Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen über die Rechtmäßigkeit einer Änderungsgenehmigung für den Einsatz von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk ging am Mittwoch in die zweite Runde. Wer gedacht hatte, dass es dabei um trockene Formalien geht, sah sich getäuscht. Es war spannend und turbulent. Letztlich wurde die Verhandlung erneut vertagt.

Der Kläger Siegfried Rall war vor Sitzungsbeginn in der Sigmaringer Stadthalle sehr pessimistisch gestimmt. „Das Urteil steht eh schon fest. Leider. Und ich werde verlieren“, sagte er. So ganz einfach war es dann doch nicht. Sein Rechtsbeistand Daniel Krummacher tat alles, dass ein Urteil nicht allzu schnell gefällt wurde.

Insgesamt acht Mal wurde die Verhandlung unterbrochen, weil Krummacher Anträge gestellt hatte. Die wurden zwar fast alle abgelehnt, verzögerten aber den Fortschritt des Verfahrens erheblich. Letztlich vertagte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Dr. Judith Fischer das Verfahren auf Antrag von Siegfried Rall. Er sehe sich außer Stande aufgrund seiner gesundheitlichen Situation der Verhandlung weiter zu folgen. Er habe seit einer Stunde Kopfweh, „der Akku ist leer“, so Rall, der vor einiger Zeit einen Schlaganfall erlitten hatte.

Unterschiedliche Fassungen der VDI-Richtlinie
Bis zu diesem Zeitpunkt boten sich Richterin Fischer und Rechtsanwalt Krummacher nicht nur Wortgefechte. Krummacher stellte sogar einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende. Dabei ging es um eine Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). In dieser werden Verfahrensabläufe in der Zementindustrie beschrieben. Die aktuellste Version stammt von 2021 – und diese lag zwar dem Gericht vor, nicht aber dem Kläger. Der hat lediglich die Fassung von 2019.

Der Klägertisch: Rechtsanwalt Daniel Krummacher, Kläger Siegfried Rall und Norbert Majer vom Verein NUZ (von links).    © Daniel Seeburger
Der Klägertisch: Rechtsanwalt Daniel Krummacher, Kläger Siegfried Rall und Norbert Majer vom Verein NUZ (von links). © Daniel Seeburger

In dieser VDI-Richtlinie geht es unter anderem um das Verhalten von Schwermetallen und Glasabfällen beim Einsatz im Produktionsprozess in Zementwerken. Nachgewiesenermaßen werde beispielsweise Chrom vollständig, Cadmium und Blei nahezu komplett im Zementklinker gebunden, führte Johanna Stegmann vom Tübinger Regierungspräsidium, das die Genehmigung zum Einsatz von Glasabfällen erteilt hatte, aus. Es seien keine negativen Auswirkungen auf Emissionen zu erwarten.

Grenzwerte beim Kaffeekränzchen
Siegfried Rall bezweifelte das vehement. „Wurden die Grenzwerte bei einem Kaffeekränzchen ausgehandelt?“, wollte er wissen und wurde von der Richterin daraufhin zur Sachlichkeit aufgefordert. Ein Antrag von Rechtsanwalt Daniel Krummacher zielte darauf ab, den Schweizer Gutachter Josef Waltisberg als Zeuge zu befragen und ihn ein Sachverständigen-Gutachten erstellen zu lassen, um die schädlichen Umweltauswirkungen zu Ungunsten des Klägers aufgrund von Ammoniak und Kohlenstoff-Emissionen zu untersuchen. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Waltisberg sei unter anderem als Gutachter für das Umweltbundesamt zu dieser Thematik tätig gewesen, führte Dr. Friedrich Wimmer, Leiter Ersatzroh- und Ersatzbrennstoffe im Zementwerk, aus. Ein weiteres Sachverständigengutachten bringe keine zusätzlichen Erkenntnisse.

Unterschiedliche Auffassungen
Richterin Dr. Judith Fischer verwies unter anderem auf die VDI-Richtlinien, die als Unterlage vom Gericht verwendet worden sei. Das Problem für Krummacher: Der Kläger kennt diese VDI-Richtlinie gar nicht. Dabei wurde deutlich, dass Richterin und Verteidiger von zwei verschiedenen Richtlinien sprachen. Nämlich der von 2019, die dem Kläger vorlag, und der neuen von 2021, die das Gericht nutzt.

Das wurde deutlich, als die Richterin Fischer darauf hinwies, dass der Kläger bereits im Dezember 2019 aus den VDI-Richtlinien zitiert hatte. „Die VDI-Richtlinie von 2021 konnte der Kläger 2019 aber noch gar nicht kennen“, so Krummacher.

Neutralitätspflicht verletzt
Der Rechtsanwalt stellte einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Fischer. Sie habe die Neutralitätspflicht verletzt. Krummacher forderte eine Vertagung des Verfahrens, Akteneinsicht und eine Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der Antrag auf Befangenheit der Richterin werde abgelehnt, verkündete Richter Julian Thüry die Entscheidung der Kammer. Dass dem Kläger nicht mitgeteilt worden sei, dass die neueste Auflage der VDI-Richtlinie vom Gericht hinzugezogen worden sei, rechtfertige nicht die Besorgnis der Befangenheit. „Dieser Umstand gibt nicht Anlass dazu, an der Unbefangenheit zu zweifeln“, so Thüry.

Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss
Rechtsanwalt Krummacher legte sofort Beschwerde gegen den Beschluss ein. Die Zivilprozessordnung sehe das so vor, führte er aus. Thüry wies die Beschwerde zurück. „Der Beschluss ist unanfechtbar“, führte er aus und verwies auf die Verwaltungsgerichtsordnung.

Die Lage eskaliert
Als dann Richterin Fischer die Verhandlung weiterführte, beantragte Krummacher eine Vertagung des Verfahrens, da er noch einen Notartermin habe. Das Gericht lehnte dies ab mit der Begründung, dass die Ladung zum Verfahren ordnungsgemäß erfolgt sei und die Verhandlung auch fortgesetzt werden kann, wenn ein Beteiligter vorzeitig die Sitzung verlässt. Krummacher blieb nichts anderes übrig, als seinen Termin telefonisch abzusagen.

In einem weiteren Antrag forderte er die Einsicht in die neuesten VDI-Richtlinien vor Ort. Das wurde von der Kammer zwar gewürdigt. Es sei aber ein frei zugängliches Dokument und kein Aktenbestandteil. Eine Einsicht im Rahmen der Verhandlung wurde deshalb abgelehnt. Es sei die Aufgabe der Prozessbeteiligten, sich selbst auf die Verhandlung vorzubereiten.

Wortgefechte zwischen Richterin und Anwalt
Die Klage stamme von 2019/20. Da habe es die VDI-Richtlinie von 2021 noch gar nicht gegeben, konterte Krummacher. Die Kammer habe diese erst jetzt aktuell eingeführt. „Sieben Tage vorher das zu tun und dann zu sagen, hättest du dich doch besser vorbereitet – das ist fragwürdig“, sagte der Anwalt.
Letztendlich sorgte der Antrag von Siegfried Rall dann für die Möglichkeit, die zwischenzeitlich aufgeheizte Verhandlung zu unterbrechen.

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Prozess-zu-Glasabfaellen-im-Dotternhausener-Zementwerk-Befangenheitsantrag-gegen-Richterin-149005.html

19.01.2022

NUZ-Klage Protest gegen Verbrennung von Giftstoffen bei Holcim Dotternhausen
Von Bernd Visel 19.01.2022 - 10:00 Uhr

Um die Verbrennung von Altglas im Dotternhausener Zementwerk geht es am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen.
Sigmaringen - Gegen den Einsatz von Altglas hat der Vorsitzende des Vereins Umwelt- und Naturschutz Zollernalb (NUZ), Siegfried Rall, geklagt. NUZ-Mitglieder haben bereits vor der Verhandlung in der Sigmaringer Stadthalle Plakate angebracht, auf der sie gegen die Verbrennung von Giftstoffen im Zementwerk protestieren. Siegfried Rall klagt gegen die Genehmigung zur Verbrennung von Glasabfällen.

Siegfried Rall (links) und Norbert Majer (rechts) sind optimistisch. (Foto: Visel)
Siegfried Rall (links) und Norbert Majer (rechts) sind optimistisch. (Foto: Visel)

 

Antrag liegt vor

 

Nach Ansicht der NUZ wird die Verhandlung, die um 10 Uhr beginnt, wohl mit einer Entscheidung über den Antrag auf ein Sachverständigen-Gutachten beginnen. Dieses soll klären, inwieweit die Altglasverbrennungen Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Abgase im Zementwerk haben. Dieser Antrag war am ersten Verhandlungstag nicht mehr entschiedenen worden.

NUZ-Mitglieder hängen die Plakate auf. (Foto: Visel)
NUZ-Mitglieder hängen die Plakate auf. (Foto: Visel)

 

 

 

Wie der Verein NUZ darlegt, werden der Kläger und sein Anwalt weitere Beweisanträge stellen, damit im Gericht ein Sachverständiger befragt wird, nachdem das Regierungspräsidium Tübingen (RP) als Beklagte erklärt habe, Sachverständigengutachten seien nicht erforderlich, da in den neuen VDI-Richtlinien (Verein Deutscher Ingenieure) "Emissionsminderungen Zementwerke" die Bewertungen und Beurteilungen bereits beschrieben seien.

 

 

Quelle: schwabo

Autor:  Bernd Visel

https://www.nuz-ev.de/2022/01/19/prozess-um-glasverbrennung-bei-zementwerk-holcim-geht-weiter/

Um den Einsatz von Altglas im Zementwerk in Dotternhausen geht es in der Verhandlung vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht, die am Mittwoch fortgesetzt wird. Foto: Visel
Um den Einsatz von Altglas im Zementwerk in Dotternhausen geht es in der Verhandlung vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht, die am Mittwoch fortgesetzt wird. Foto: Visel

17.01.2022

Zweiter Verhandlungstag NUZ klagt gegen Altglaseinsatz im Dotternhausener Zementwerk
Bernd Visel 17.01.2022 - 17:32 Uhr

 

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen in Sachen Altglasverbrennung im Zementwerk in Dotternhausen wird an diesem Mittwoch, 19. Januar, um 10 Uhr in der Sigmaringer Stadthalle fortgesetzt.

Dotternhausen - Um die Verbrennung von Altglas im Dotternhausener Zementwerk geht es erneut an diesem Mittwoch, 19. Januar, vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Gegen den Einstatz von Altglas hat der Vorsitzende des Vereins Umwelt- und Naturschutz Zollernalb (NUZ), Siegfried Rall, geklagt.


Entscheidung über Antrag
Nach Ansicht der NUZ wird die Verhandlung, Beginn 10 Uhr in der Stadthalle Sigmaringen, wohl mit einer Entscheidung über den Antrag auf ein Sachverständigen-Gutachten beginnen. Dieses soll klären, inwieweit die Altglasverbrennungen Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Abgase im Zementwerk haben. Dieser Antrag war am ersten Verhandlungstag nicht mehr entschiedenen worden.
Wie der Verein NUZ darlegt, werden der Kläger und sein Anwalt weitere Beweisanträge stellen, damit im Gericht ein Sachverständiger befragt wird, nachdem das Regierungspräsidium Tübingen (RP) als Beklagte erklärt habe, Sachverständigengutachten seien nicht erforderlich, da in den neuen VDI-Richtlinien (Verein Deutscher Ingenieure) "Emissionsminderungen Zementwerke" die Bewertungen und Beurteilungen bereits beschrieben seien.


Verweis auf VDI-Richtlinien
Der Verein ist da anderer Ansicht. Schon im Entwurf der Richtlinien werde darauf hingewiesen, dass bei Feuerungswärmeleistungen von mehr als 40 Prozent gefährlicher Abfälle die wesentlich strengeren Abgasreinigungen von Müllverbrennungsanlagen einzuhalten seien. Die NUZ weist darauf hin, dass sie die neuen und vollständigen VDI-Richtlinien nicht habe, weil dieses öffentlich nicht zugänglich seien, sondern zum Preis von rund 250 Euro verkauft würden. "Nachdem wir schon für die Entwürfe 250 Euro bezahlt haben, konnten wir diese neue Fassung noch nicht beschaffen", heißt es in einer Mitteilung.


"Es geht um Aufklärung"
Der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer geht indessen davon aus, dass der Schwerpunkt des Prozesses wohl in der Aufklärung bestehen werde, wie giftig die Altglasabfälle tatsächlich seien. Das RP gebe dem Verwaltungsgericht keine Auskünfte – "unter Berufung auf den Betriebsgeheimniseinspruch durch Holcim".
Wichtig sei die Aufklärung deshalb, weil Holcim der Einsatz von bis zu 100 Prozent Ersatzbrennstoffen genehmigt sei. Es stelle sich die Frage nach "den kumulierenden Abgasgiftstoffen". Majer: "Es darf keine Sondermüllverbrennungen in Zementwerken ohne geeignete Filteranlagen geben – im Interesse der Umwelt und Gesundheit."
Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.zweiter-verhandlungstag-nuz-klagt-gegen-altglaseinsatz-im-dotternhausener-zementwerk.ca169aeb-1525-4099-ada4-b49c2e2e8202.html

Im Dotternhausener Zementwerk werden Glasabfälle als Ersatzrohstoff verwendet.   Foto: Visel
Im Dotternhausener Zementwerk werden Glasabfälle als Ersatzrohstoff verwendet. Foto: Visel

10.12.2021

Kläger Siegfried Rall mit Verhandlungsverlauf
zufrieden
Prozesse - Zweiter Holcim-Termin vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht wohl Anfang 2022
Von Bernd Visel

 

Dotternhausen/Sigmaringen Auch wenn die Verhandlung zur Verbrennung von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen vertagt worden ist, zeigt sich der Kläger Siegfried Rall mit dem bisherigen Verhandlungsverlauf »zufrieden«.

   Vor dem Gerichtstermin am Mittwoch habe er eigentlich keine großen Erwartungen gehabt und nicht an den Erfolg seiner Klage geglaubt. Nach der stundenlangen Verhandlung in der Sigmaringer Stadthalle habe er nun neue Erkenntnisse darüber gewonnen, »wie man vor Gericht auftreten muss«.

   Als Erfolg wertet er, dass das Thema nun in der Öffentlichkeit diskutiert werde, zumal das Gericht auf seine Beschwerde hin in die Stadthalle ausgewichen sei. Dort fanden mehr Zuhörer Platz. Nun sei er optimistischer, »dass sich da etwas ändert, weil sich etwas ändern muss«. Er, Rall, habe jetzt ein besseres Gefühl. Denn immerhin sei die Zusammenarbeit zwischen Holcim und dem Regierungspräsidium hinterfragt worden und auch, wie die Emissionen gemessen werden.

   Rall, Vorsitzender des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalbkreis (NUZ), hatte gegen die im Jahr 2019 erfolgte »Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen im Kalzinator als Ersatzrohstoff in der Zementklinikerproduktion« durch das Regierungspräsidium Tübingen geklagt.

   Er verweist darauf, dass beim Einsatz des hoch belasteten Glases mit Tricks gearbeitet werde. So seien etwa Bildschirmröhren als Sondermüll eingestuft; werden sie aber auf ein Korngröße von drei Millimetern zerschreddert, sei dies nicht mehr der Fall. Im Prinzip gelte das gleiche bei der Verbrennung von Schlämmen im Zementwerk.

   Der Verein befürchtet eine höhere Schadstoffbelastung durch die Verbrennung von hoch belastetem Glas im Zementwerk, zumal dort die nötigen Filteranlagen nicht eingebaut seien. So ging es vor Gericht um die Frage, ob die Grenzwertüberschreitung von Ammoniak auch bei einer SCR-Anlage aufgetreten wäre. Im Zementwerk ist eine SNCR-Filteranlage in Betrieb, die nach Ansicht der NUZ-Aktivisten nicht mehr auf dem neuesten technischen Stand ist und viele Schadstoffe wie Quecksilber, Benzole, Furane und Dioxine nur unzureichend beziehungsweise überhaupt nicht aus der Abluft herausfiltert.

   Dazu hatte die NUZ erst kürzlich eine große Informationsveranstaltung angeboten, bei der Josef Waltisberg aus der Schweiz über die Unterschiede der verschiedenen Filteranlagen aufklärte.

   Holcim und das Regierungspräsidium stehen dagegen auf dem Standpunkt, dass sich durch die Verwertung von Altglas die Emissionen nicht grundlegend ändern. Daher seien auch eine, wie von Rall geforderte, Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahren nicht notwendig gewesen.

   Rall erklärte vor Gericht, dass er als Anlieger betroffen sei, auch wenn er 1,4 Kilometer vom Zementwerk entfernt wohne. Das Regierungspräsidium sprach von einem Radius von einem Kilometer hinsichtlich der Emissionen, Ralls Anwalt hingegen von fünf Kilometern.

   Über einen von ihm gestellten Beweisantrag, ob sich der Einsatz von Glas auf die Ammoniak- und Kohlenstoff-Emissionen auswirke, stimmte das Gericht am Mittwoch nicht mehr ab, weil die Verhandlung aus organisatorischen Gründen vertagt wurde. Ge-richtssprecher Julian Thuery teilte mit, die Stadthalle in Sigmaringen sei nur bis 19 Uhr zur Verfügung gestanden, auch wegen des Einsatzes der Sicherungsgruppe hinsichtlich Corona und des Saalmanagements.

   Die Verhandlung werde vermutlich im Januar oder Februar fortgesetzt; ein Termin stehe noch nicht fest.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreaderv3/index.html#/801550/4

Siegfried Rall (rechts) und sein Anwalt Daniel Krummacher.   © Daniel Seeburger
Siegfried Rall (rechts) und sein Anwalt Daniel Krummacher. © Daniel Seeburger

08.12.2021

Prozess wegen der Nutzung von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk wird vertagt
Von Daniel Seeburger
 
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen verhandelte am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit einer Änderungsgenehmigung für den Einsatz von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk. Jetzt gibt’s eine zweite Runde.
Für Siegfried Rall war die Sache vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen am Mittwoch klar: „Ich mache mir wenig Hoffnung, den Prozess zu gewinnen.“ Rall mag seinen Prozess gegen das Land Baden-Württemberg vielleicht verlieren. Einen Etappensieg allerdings können er und sein Rechtsbeistand Daniel Krummacher für sich verbuchen. Die Verhandlung wurde kurz vor 18.30 Uhr unterbrochen und daraufhin vertagt.


Kleine Überraschung
Damit hatte zu Beginn der Sitzung niemand gerechnet. Der Dotternhausener Siegfried Rall klagt gegen die Erteilung einer Immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen im Kalzinator des Dotternhausener Zementwerks als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion.
Dem Reutlinger Rechtsanwalt Daniel Krummacher gelang es immer wieder, die Vertreter des Regierungspräsidiums (RP), das die Änderungsgenehmigung erteilt hatte, in Erklärungsnot zu bringen. Beispielsweise bei der Frage, ob es auch dann eine Grenzwertüberschreitung bei der Eindüsung von Ammoniak gegeben hätte, wenn statt eines SNCR- ein SCR-Filter im Einsatz gewesen wäre. „Ja“, erklärte auf wiederholte Nachfrage die Vertreterin des Regierungspräsidiums. Überzeugt allerdings klang sie nicht.

 

Besucher der Verhandlungen protestieren vor der Sigmaringer Stadthalle gegen Holcim.   © Daniel Seeburger
Besucher der Verhandlungen protestieren vor der Sigmaringer Stadthalle gegen Holcim. © Daniel Seeburger

Scharmützel mit dem Gericht
Krummacher und Rall hatten sich schon im Vorfeld ein Scharmützel mit dem Verwaltungsgericht geliefert. Denn eigentlich hätte die Verhandlung in einem viel kleineren Saal im Gerichtsgebäude stattfinden sollen – angesichts der Coronapandemie mit maximal einem Zuhörer. Krummacher beharrte auf einen größeren Verhandlungsraum, damit die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen bleibt. Schließlich tagte das Gericht in der Sigmaringer Stadthalle – 16 Zuhörer waren zugelassen.
Die Vorsitzende Richterin der zehnten Kammer, Dr. Judith Fischer, erläuterte, um was es bei diesem Verfahren eigentlich geht. Auch darauf hatte Krummacher bestanden, nachdem seitens des Gerichts darauf hingewiesen wurde, dass die Aktenlage den Beteiligten ja bekannt sei.


Darum geht es bei der Klage
Ist die Änderungsgenehmigung, die das RP für die Nutzung von Glasabfällen als Ersatzrohstoff erteilt hat, rechtens – oder wurden wichtige Details vergessen oder falsch gewichtet? Letztendlich gipfelte es in der Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig gewesen sei.
War sie nicht, führte die Vertreterin des RP aus, da sich die Emissionen nicht grundlegend ändern würden. Insgesamt werden bis zu 0,7 Tonnen Glasabfall als Ersatzrohstoff im Kalzinator genutzt. Dort ersetzt das Altglas Ton. Der Kalzinator ist dem Drehrohrofen vorgeschaltet und dient der Entwässerung der Rohstoffe, die dann im Ofen zu Zementklinker gebrannt werden.


Öffentlichkeit nicht beteiligt
Eine grundlegende Frage war, ob die Änderungsgenehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung hätte stattfinden dürfen. Auch die Anliegergemeinden wurden nicht in das Verfahren mit eingebunden, lediglich Fachbehörden des Landratsamts in Balingen wurden um Stellungnahmen gebeten.
Durch den Einsatz von Glasabfällen würden Schadstoffe freigesetzt, unter anderem Quecksilber, Benzole und Dioxine. Deshalb seien die Anlieger durchaus betroffen, gerade der Kläger, der gerade einmal 1,4 Kilometer vom Zementwerk entfernt lebt, führte Daniel Krummacher aus.


RP: Kein Verstoß gegen Grenzwerte
Emissionen entstünden nur in einem Radius von einem Kilometer, so die Argumentation des RP. Dem widersprach Krummacher. Er sprach von einem Fünf-Kilometer-Radius. Die Klage sei unzulässig, hieß es seitens des RP, da es keine Veränderung im Emissionsverhalten gebe. Deshalb sei eine UVP in diesem Fall auch nicht erforderlich. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung sei nicht notwendig gewesen, ein Verstoß gegen die Grenzwerte nicht manifest.
Letztlich standen gerade die Schadstoffmessungen im Mittelpunkt. So habe sich nach dem Einsatz von Glasabfällen beispielsweise partiell die Werte von Thallium verdoppelt, für Kobalt, Nickel sowie Dioxine und Furane stark erhöht, führte Daniel Krummacher aus. Die Gesundheit der Anwohner sei gefährdet.


„Rauschende Ergebnisse“
Es gebe keine kausale Veränderung bei den Emissionen durch den Einsatz von Glasabfällen, konterte die Vertreterin des RP. „Die Ergebnisse rauschen“, führte sie aus. Das komme bei Messungen immer wieder vor und sei erwartbar gewesen. Sämtlich Schwankungen habe es immer unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte gegeben.
Am Schluss war eine Überschreitung des Ammoniak-Richtwerts bei einer Kontrollmessung Grundlage der Interpretationen. „Der Richtwert wurde nicht durch den Glasabfall überschritten“, so die RP-Vertreterin. Das bewog Daniel Krummacher, einen Beweisantrag zu stellen, der da lautete: „Zum Beweis der Tatsache, dass die im Verfahren festgestellte Ammoniak-Grenzwertüberschreitung in ursächlichem Zusammenhang stehen mit der verfahrensgegenständlichen Verwendung von Glasabfällen wird beantragt, ein gerichtliches Sachverständigen- Gutachten einzuholen.“


Erster Antrag abgelehnt
Nach längerer Beratung lehnte das Gericht den Antrag ab, worauf Krummacher einen noch weiter gehenden Beweisantrag stellte. Nach kurzer Beratungspause vertagte die Richterin den Prozess, ohne eine Entscheidung über den erneuten Antrag getroffen zu haben.

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Prozess-wegen-der-Nutzung-von-Glasabfaellen-im-Dotternhausener-Zementwerk-wird-vertagt-148548.html

08.12.2021

Prozess um Glasverbrennung bei Holcim

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen befasst sich am Mittwoch erneut mit dem Zementhersteller Holcim in Dotternhausen (Zollernalbkreis). Ein Bürger klagt gegen das Land, weil Holcim Glasabfall verbrennen darf. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte Holcim vor rund zwei Jahren erlaubt, dauerhaft Glasabfälle bei der Zementproduktion zu nutzen. Dabei entstehen Stoffe, die aus Sicht des Klägers den Bürgern in Dotternhausen und der Region schaden. Der Vorsitzende des Vereins für Natur- und Umweltschutz Zollernalb fordert nicht nur, dass die Behörden die Genehmigung zurücknehmen. Er möchte auch, dass Messergebnisse und Analysen offengelegt werden, die den Einsatz von Glas im Werk von Holcim betreffen.
Sendungsbezug: BW Studio Tübingen, 08.12.01, 7.30 Uhr

Quelle: SWR aktuell

https://swr-aktuell-app.swr.de/news/142058/Prozess+um+Glasverbrennung+bei+Holcim/20211208101259

03.12.2021

Ersatzbrennstoff Glasabfall im Dotternhausener Zementwerk: Ist die Genehmigung des RP rechtens?
Von Daniel Seeburger

 

Am Mittwoch, 8. Dezember, wird in der Verwaltungssrechtssache Siegfried Rall gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt. Der Dotternhausener klagt gegen der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen zur Zementproduktion im Kalzinator des Holcim-Zementwerks.
   Beginn der Verhandlung ist um 14.30 Uhr in der Stadthalle in Sigmaringen. Aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen könnten an der Verhandlung maximal 16 Zuhörerinnen und Zuhörer teilnehmen. Das bestätigte Verwaltungsgerichtssprecher Julian Thüry am Freitag auf Nachfrage. Man müsse sich zuvor nicht anmelden. Das heißt im Umkehrschluss: Platzreservierungen werden nicht angenommen.
   Ursprünglich war geplant, im Dienstgebäudes des Verwaltungsgerichts zu verhandeln. Man sei von keinem großen Interesse seitens der Bevölkerung ausgegangen, habe dann aber umgehend reagiert, als Ralls Rechtsanwalt Daniel Krummacher von der Kanzlei Kroll und Partner aus Reutlingen auf die besondere Situation hingewiesen habe.

 

Verhandlung in der Sigmaringer Stadthalle
Der Anwalt habe die Öffentlichkeitsfrage nicht mehr gewährleistet gesehen und um eine Terminverschiebung gebeten, teilt Norbert Majer, Vorsitzender des Vereins für Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ), in einer Pressemitteilung mit.
Um was geht es bei dem Verfahren konkret? Der Zementproduzent Holcim hat im Mai 2019 vom Regierungspräsidium (RP) Tübingen die Genehmigung erhalten, aufgearbeitete Glasabfälle, die nicht mehr weiter recyclet werden können, als Ersatzbrennstoffe nutzen zu dürfen. Der Dotternhausener Gemeinderat hatte allerdings beschlossen, dass die Verbrennung dieser Glasabfälle von weiteren Abgasmessungen begleitet werden müsse. Und sie formulierten ihr Vorbehalte gegen die Genehmigung.


Gemeinderäte äußerten Bedenken
Die Räte äußerte damals Bedenken zum Ausstoß von Feinstaub, Thallium, Nickel, Schwermetallen, Dioxinen und Furanen und forderte vom RP, dass keine höheren Emissionen als bisher anfallen dürften.
   Die Bedenken der Gemeinde waren in der Genehmigung aufgeführt. Die Gemeinde fordere die Auflage, „dass keine negativen (höheren) Emissionen als bei dem zu substituierenden Rohstoff emittiert werden“. Dies sei durch unabhängige Messungen nachzuweisen, heißt es im Genehmigungstext der Tübinger Behörde.

 

 

Gemeinde lehnt finanzielle Unterstützung des Klägers ab
NUZ-Vorsitzender Norbert Majer forderte damals die Gemeinde Dotternhausen dazu auf, gegen die erteilte Genehmigung des RP zu klagen. Als die Gemeinde das nicht tat, wurde Siegfried Rall aktiv. Er bat im Juni 2020 die Gemeindeverwaltung, die Kosten des Verfahrens im Falle einer negativen Entscheidung zu übernehmen.

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat lehnte auch das ab, obwohl im Gremium fehlende Messergebnisse bemängelt worden sind. Der Grund, weshalb eine finanzielle Unterstützung nicht möglich sei, sei die entsprechende Auffassung der Rechtsaufsicht, hieß es damals seitens des Gemeinderats.

 

 

 

Autor:  Daniel Seeburger

 

Quelle: zak

 

https://www.zak.de/Nachrichten/Ersatzbrennstoff-Glasabfall-im-Dotternhausener-Zementwerk-Ist-die-Genehmigung-des-RP-rechtens-148484.html

 

28.09.2021

 

Der große CO2-Schwindel

von Dr. Emanuel Peter, Kreisrat Tübingen und Gemeinderat Stadt Rottenburg

 

Trotz niedriger Ölpreise ist der Benzinpreis in Deutschland auf ein Achtjahres-Hoch gestiegen - ein Ende ist nicht in Sicht. Hauptursache ist der neue Preis für CO2-Zertifikate von 25 Euro/ Tonne ab Januar 2021, er wird jedes Jahr um weitere fünf Euro erhöht. Gestiegene Energiepreise (Gas, Heizöl, Benzin) wirken besonders auf niedrige Einkommen und auf alle Branchen! Allein fürs Tanken und Heizen zahlen Verbraucher über 12 Prozent mehr als im letzten Jahr. Obwohl Mieter keinen Einfluss auf die Wärmedämmung haben, müssen sie die Belastung allein tragen.
   Angeblich dient alles dem EU-Klimaziel und der Senkung des hohen CO2-Ausstoßes, der bis 2030 um 55 Prozent sinken soll. Schon jetzt wird dieses Ziel verfehlt: Der gesamte CO2-Ausstoß ist im letzten Jahr trotz Corona-Pandemie der höchste seit 1990. Dies verursachen vor allem Energiekonzerne wie RWE, der in der ersten Jahreshälfte 2021 schon mehr Strom aus Braunkohle als letztes Jahr produzierte. Hinzu kommen über 2.000 Betriebe, die von der EEG-Umlage „befreit“ sind und fast 20 Prozent der gesamten Energie in Deutschland verbrauchen. Dieses „Greenwashing“ bezahlen wir Privatverbraucher mit erhöhten CO2-Preisen für unsere Energie!
   Bei uns füttert die grün-schwarze Landesregierung einen der größten Umweltverschmutzer im Ländle - den Zementproduzenten Holcim (Dotternhausen) - seit Jahren mit kostenlosen CO2-Zertifikaten in Höhe von Millionen Euro.

Der Konzern bestätigte, dass er 2019 insgesamt 1.378 Tonnen Kohlenmonoxid, 500.000 Tonnen Kohlendioxid, 265.000 Kilo Stickoxid und 707 Kilo Schwefeldioxid und aus der Müllverbrennung Schadstoffe wie Cadmium, Quecksilber, Blei und Zink freisetzte. Da Holcim sich weigert, seine 30 Jahre alten Filter durch neue, hocheffiziente Filter zu ersetzen, ziehen die giftigen Abgase entlang des Alb-Traufes über Balingen, Tübingen, Reutlingen bis nach Stuttgart.

   Das Tübinger Regierungspräsidium erlässt unzählige Ausnahmegenehmigungen, verlangt keine Umweltverträglichkeitsprüfungen und setzt alles daran, dass die Süderweiterung des Abbaus auf dem Plettenberg um weitere neun Hektar - vom Landratsamt Zollern-Alb bereits abgelehnt - jetzt doch genehmigt wird.

Diese Zerstörung des Plettenbergs mithilfe des Regierungspräsidiums muss gestoppt werden: Unsere Gesundheit und die Natur müssen Vorrang vor der Gewinngier von Konzernen haben!
Autor:  Dr. Emanuel Peter, Rottenburg

Autor: Dr. Emanuel Peter, Gemeinderat und Kreisrat, „DIE LINKE“, Rottenburg

Quelle: Die Linke, Ortsverband Rottenburg

Mit Genehmigung des Autor veröffentlicht

https://www.tuebinger-linke.de/der-grosse-co2-schwindel/#more-2814

20.04.2021

»Anlagen nicht Stand der Technik«
Umwelt - NUZ fordert SCR-Filter

Dotternhausen (bv). Nicht unwidersprochen lässt der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) den Umweltbericht von Holcim (wir haben berichtet).


Die NUZ-Vorsitzenden Norbert Majer, Siegfried Rall und Bernd Effinger verweisen einmal mehr darauf, dass Holcim mit der SNCR-Anlage zur Luftreinhaltung eine veraltete Technik anwende. »Die Ammoniak-Eindüsung ist nach mehr als 20 Jahren überholt. Stand der Technik ist die SCR-Rauchgasreinigung. Einen noch besseren Wirkungsgrad erreicht die weiter entwickelte DeKONOx-Technik, die in einigen Zementwerken schon im Einsatz ist.« Weiter heißt es in der Stellungnahmen: Zwar weise Holcim darauf hin, dass durch die SCR-Reinigung zusätzliche Umweltbelastungen aufgrund des höheren Energieverbrauchs entstehen würde. Verschwiegen werde aber, dass gegenüber der veralteten Anlage mehrere 100 000 Tonnen Schadstoffe und Giftstoffe wie Quecksilber, organische Stoffe, Benzole und anderes mehr herausgefiltert würden. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass im Umweltbericht wichtige Daten fehlten.

  Auch die von der Zementindustrie immer wieder ins Feld geführten »Rohstoff-bedingte Be-lastungen« könnten laut NUZ eben auch durch einen SCR-Katalysator vermindert werden, nicht dagegen mit einer SNCR-Anlage: »Während in anderen Zementwerken in neue Anlagen investiert werden, beharrt Holcim auf veralteten, längst abgeschriebenen Anlagen.«Schuld an diesem Zustand seien auch die Behörden, die durch Sondergenehmigungen erhöhte Grenzwerte erlaubten: »Dadurch steht Holcim nicht unter Druck, in neue Techniken zu investieren.« Nachweislich könnten im Zementwerk einige gesetzliche Grenzwerte nicht eingehalten werden. »Für was bräuchte man sonst Ausnahmegenehmigungen?«, fragt die NUZ.

  Und weiter: »Weshalb werden so viele kostenfreie CO2-Zertifikate beantragt, wenn durch Er-satzbrennstoffe nach Angaben von Holcim rund 200 000 Tonnen CO2 eingespart werden?«

  Das Zementwerk könnte nach Meinung von Majer, Rall und Effinger auch problemlos ans Gasnetz angeschlossen werden: »Damit wären Umweltprobleme großteils gelöst.« Aber: »Mit der Abfallverbrennung wird zusätzlich Geld verdient, besonders dann, wenn die notwendige Rauchgasreinigung wie bei Müllverbrennungsanlagen eingespart wird.«

  Die Vereinsvorsitzenden gehen in ihrer Stellungnahme auch auf die Stromerzeugung aus Öl-schiefer ein, die nicht CO2-neutral sei, wie Holcim behaupte, sowie auf die im Zementwerk verwendeten Ersatzbrennstoffe und deren Zusammensetzung.

  Der Verein appelliert an die Bevölkerung, »sich solidarisch mit den NUZ-Zielen zu erklären und sich dafür einzusetzen, dass giftige Abgase nach dem Stand der Technik gereinigt werden müssen«.
Autor:   Bernd Visel
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreaderv3/index.html#/744504/15

17.10.2020

Majer: »Gemeinden stellen sich hinter Bürger«
Umwelt - NUZ-Vorsitzender besucht Initiative in Gmunden / Vorbild für Dotternhausen

28.08.2020

NUZ setzt alles auf eine Karte: Die Dotternhausener Naturschützer wollen bis zum VGH gehen

Von Rosalinde Conzelmann

21.07.2020
Majer gegen RP: Sigmaringer Verwaltungsgericht erlässt sitzungspolizeiliche Anordnung
 
Von Daniel Seeburger

15.07.2020

Norbert Majer geht gegen Ausnahmegenehmigung vor: Verhandlung in Sigmaringen ist am 30. Juli

Von Daniel Seeburger

Der Glasabfall, den Holcim als Ersatzbrennstoff nutzt, wird vor der Verbrennung aufbereitet.  © Daniel Seeburger
Der Glasabfall, den Holcim als Ersatzbrennstoff nutzt, wird vor der Verbrennung aufbereitet. © Daniel Seeburger

25.06.2020

Verbrennung von Glasabfall: Gemeinde Dotternhausen unterstützt Siegfried Ralls Klage nicht.
Von Daniel Seeburger
 
Der Dotternhausener Siegfried Rall klagt aktuell gegen die Verbrennung von Altglas als Ersatzbrennstoff im Holcim-Zementwerk. Die Gemeinde wird sich nicht an eventuell anfallenden Prozesskosten beteiligen.


Siegfried Rall, seines Zeichens auch aktiv im Verein für Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ), klagt gegen den Zementproduzenten, der Glasabfälle als Ersatzbrennstoff nutzt, die von einer Firma in Bad Wurzach aufgearbeitet werden. Das Regierungspräsidium hat vor einem Jahr den Einsatz von Glasabfällen genehmigt.


Kosten: Rund 3500 bis 4000 Euro
Rall bat nun die Gemeindeverwaltung darum, die Kosten des Verfahrens, rund 3500 bis 4000 Euro, im Falle einer negativen Entscheidung zu übernehmen. Ähnliches hatte der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer bei der Gemeinde beantragt. Er hatte beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen eingelegt. Dort wurde der Einsatz von so genannten Ersatzbrennstoffen als kompletten Ersatz für Kohle im Dotternhausener Zementwerk als rechtens angesehen. Auch Majer bekam keine finanzielle Unterstützung der Gemeinde.


Cotta: Holcim hat nicht geliefert
Noch der alte Gemeinderat habe beschlossen, dass die Glasverbrennung von weiteren Messungen begleitet werden müsse, führte Gemeinderat Georg von Cotta aus. Holcim habe bis heute nicht geliefert, deshalb sei die Klage Ralls notwendig gewesen. Cotta befürwortete eine finanzielle Unterstützung, wenn es verwaltungstechnisch möglich ist.
Amtsverweser Alfons Kühlwein wies darauf hin, dass die Kommunalaufsicht klipp und klar sage, dass eine finanzielle Unterstützung nicht möglich sei. Es sei seiner Ansicht nach wichtig, sich an die Vorgaben der Rechtsaufsicht zu halten.


Keine neuen Messergebnisse
Die Glasverbrennung sei angelaufen, neue Messergebnisse gebe es keine, erklärte Gemeinderat Wolfgang Wochner. Jeder Bürger interessiere sich, wie hoch die Messwerte seien, von Holcim würde aber nichts kommen, sagte Edgar Uttenweiler. Wenn allerdings die Rechtsaufsicht erkläre, dass eine finanzielle Unterstützung nicht möglich sei, müsse man das so akzeptieren.
Es gebe seitens Holcim eine klare Aussage, dass es keine neuen Messungen gebe, führte Otto Scherer aus. „Die Bevölkerung hat aber ein Recht darauf“, so der Gemeinderat.


RP ist Genehmigungsbehörde
Die Genehmigungsbehörde sei das Regierungspräsidium, führte Amtsverweser Alfons Kühlwein aus. Ob man mit der dortigen Entscheidung einverstanden ist, sei eine andere Sache. Man könne hier auch andere Ansichten als die Tübinger Behörde haben, erklärte er.
Letztlich befürwortete lediglich Gemeinderat Georg von Cotta eine Übernahme der Kosten, die Siegfried Rall bei einer negativen Entscheidung nun selbst bezahlen muss. Sogar seine Bitte, die Gemeinde solle seine Klage gegen die Glasverbrennung befürworten, ging bei den Gemeinderäten nicht durch. Drei Räte stimmten dafür, zwei enthielten sich der Stimme und fünf Gemeinderäte votierten dagegen.


Verhandlungen über Kalksteinabbau laufen
Amtsverweser Alfons Kühlwein verwies in diesem Zusammenhang auf die Verhandlungen und Gespräche, die zur Zeit auf anwaltlicher Ebene zwischen Holcim und der Gemeinde laufen.
Bis Ende Juli sollen die Verträge, bei denen es um den zukünftigen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg geht, dem Gemeinderat vorliegen. Anfang Juli sollen, falls erforderlich, gegebenenfalls die Abbauverträge im Gemeinderat vorberaten werden. Für den 29. Juli ist eine weitere Beschlussberatung anberaumt. „Die Marschroute steht, wir arbeiten intensiv daran“, erklärte der Amtsverweser.


Hoffen auf eine Einigung
Ob es zu einer positiven Einigung kommt, hänge auch von der Gegenseite ab. „So, wie man in eine Verhandlung hineingeht, kommt man nicht wieder heraus, weder die Gemeinde noch die Firma Holcim“, führte Alfons Kühlwein weiter aus.
Quelle: zak
https://www.zak.de/Nachrichten/Verbrennung-von-Glasabfall-Gemeinde-Dotternhausen-unterstuetzt-Siegfried-Ralls-Klage-nicht-141621.html

03.02.2020

Hallo Freunde,
unter dem nachfolgenden LINK ist ein interessanter Artikel im Südkurier zu finden:
Die Fa. Koch, Ratshausen, lagert in Villingen Ersatz-Rohstoffe (u.a. Gießerei-Sand, Klärschlamm, KSP-Glas) für Holcim Dotternhausen.
Interessant, was so alles bei Holcim in den Ofen kommt... und mehr oder wenig gefiltert aus dem Kamin wieder in die Luft geblasen wird!!!!

15.01.2020

Siegfried Rall begründet seine Klage zur Glasverbrennung
Lange Zeit schien es still geworden zu sein um das Dotternhausener Zementwerk Holcim. Doch hinter den Kulissen war es alles andere als still.

Bereits im Juni 2019 hat der Dotternhausener Siegfried Rall beim Sigmaringer Verwaltungsgericht Klage eingereicht „gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen“, wie Rall schreibt. „In den letzten Tagen des alten Jahres“, wie der Aktivist erklärt, habe er nun eine aufwendige Begründung nachgeliefert.

„Die terminliche Verschiebung hat sich vor allem aus der Weigerung von Holcim und dem RP ergeben“, die die Emmissionswerte nicht hätten offenlegen wollen, erklärt Siegfried Rall schriftlich. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen könne sich jedoch einer Offenlegung nun nicht länger verschließen, formuliert Rall.

Der Bescheid ist seiner Meinung nach wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben, da die Antragsunterlagen nicht vollständig ausgelegt worden waren, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeblieben und die Nachrüstung zur Rauchgasminderung nicht angeordnet worden sei.

Rall fordert in der mehrseitigen Begründung eine Offenlegung der Zusammensetzung der Altglasabfälle, da diese seiner Meinung nach kontaminiert seien, was sowohl der Betreiber des Zementwerks als auch das Regierungspräsidium bisher stets ausschlossen. Lediglich die minimale Größe der Glaspartikel würde ein weiteres Recycling unmöglich machen, so hieß es. Durch den Einsatz von solchen Ersatzbrennstoffen werde das Zementwerk „zu einer Müll-, ja sogar Sondermüllverbrennungsanlage“, heißt es in der Klagebegründung.

Rall sieht dadurch seine Gesundheit und die anderer konkret gefährdet.
Autor:  Nicole Leukhardt
Quelle: zak

https://epaper2.zak.de/ePaper/

 

 Im Zementwerk werden auch Glasabfälle verbrannt. Gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums hat Siegfried Rall geklagt. Foto: Holcim Foto: Schwarzwälder Bote
Im Zementwerk werden auch Glasabfälle verbrannt. Gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums hat Siegfried Rall geklagt. Foto: Holcim Foto: Schwarzwälder Bote

14.01.2020

"Genehmigung ist rechtswidrig"   
Von Schwarzwälder Bote    14.01.2020 - 12:00 Uhr

Dotternhausen (bv). Siegfried Rall hat nun die "aufwendige Begründung" für seine am 25. Juni 2019 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen erhobene Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen im Zementwerk eingereicht.

Rall: "Die terminliche Verschiebung hat sich vor allem aus der Weigerung von Holcim und des Regierungspräsidiums ergeben, die Emissionswerte, vor allem die Halbstundenwerte, offenzulegen." Bei der Klage wurde Rall nach eigenen Aussagen von Mitgliedern des Vereins NUZ sowie von Bürgern aus Dotternhausen und der Umgebung unterstützt.

Wie Rall ausführt, habe die Entscheidung des RP auch Auswirkungen für Erzingen, Endingen, Frommern, Weilstetten und für Balingen, da diese Gemeinden "durch die wohl nicht rechtskonforme Ziehung eines Kreises für die Umweltbelastung von nur einem Kilometer vom Genehmigungsverfahren einfach ausgeschlossen wurden".

Für den Kläger sprechen einige Anzeichen dafür, dass vor allem bei den giftigen Schwermetallen die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Da beim Europäischen Gerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu dieser Problematik eindeutige Urteile zur Offenlegung vorlägen, kann sich laut Rall auch das Verwaltungsgericht dieser nicht länger verschließen.

Wie Rall darlegt, habe er sich zur Klage entschlossen, weil aufgefallen sei, dass sich die Werte für giftige Schwermetalle wie Dioxin und Thallium bei der Verbrennung von Altglas erhöht hätten. Weiterhin habe ein Holcim-Mitarbeiter bei der Erläuterung in der Sitzung des Gemeinderats einräumen müssen, dass der Schlauchfilter schon länger defekt gewesen sei.

Damit, so Rall, sei deutlich geworden, dass eine Überwachung des RPs faktisch nicht stattfindet – und dies bei hochgiftigen Emissionen. Der Gemeinderat habe von Holcim daher eine weitere Versuchsreihe gefordert – und zwar vor der Genehmigung. Obwohl dies von Holcim negiert wurde, habe das RP die Verbrennung von Glasabfall genehmigt.

Rall bezieht sich auch auf die Abfallverordnung. Danach müsse ein mit Quecksilber oder Blei hochbelastetes Glas aufwendig entsorgt werden. Werde es dagegen zu einer Korngröße von unter drei Millimeter gemahlen, gelte das Glas als unbelastet und könne im Zementwerk verbrannt werden. Dies, so heiße angeführt, sei auch im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Rall sieht das anders: "Mit solchen Argumenten wird der Bürger für dumm verkauft."

In seiner Begründung führt er an, dass der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben sei und zwar wegen fehlender Auslegung der vollständigen Antragsunterlagen und der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung und wegen fehlender Anordnung der Nachrüstung einer Rauchgasminderung nach heutigen Stand der Technik mit SCR-Anlage. Denn aus den Messergebnissen sei klar zu erkennen, dass die Grenzwerte und selbst die Ausnahmegenehmigungsgrenzwerte seit 1. Januar 2019 nicht eingehalten würden – vor allem bei Ammoniak und Quecksilber.

Zudem beantragt der Kläger die Offenlegung aller Messergebnisse und Analysen, die den Einsatz von Glas betreffen und führt ins Feld, dass die Zementwerke keine Sondermüllentsorgungsanlagen zur Entsorgung teils giftiger Abfälle werden dürften, ohne dass moderne Filter eingebaut werden. Die Behörden bestätigten, dass es sich bei den Altglasresten auch teilweise um kontaminierten, giftigen Sondermüll mit hohen Schwermetallanteilen handele. Auch kritisiert Rall, dass das Anhörungsverfahren zum Glaseinsatz Ende 2017 mit absolut unzureichenden und unvollständigen Unterlagen eingeleitet worden sei, was sich etwa aus einem TÜV-Gutachten mit Datum vom Januar 2018 ergebe.

Aus all diesen Gründen bittet Rall das Gericht, den Genehmigungsbescheid aufzuheben, mindestens aber dessen Vollzug bis zum Vorliegen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung auszusetzen.

 

Autor:    Bernd Visel

Quelle:  schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-genehmigung-ist-rechtswidrig.e9c5eecb-fd1a-4ab0-8e4e-f67558f4bb3f.html

Holcim: RP sagt Ja zu Glaseinsatz

Der Einsatz von Glas als Ersatzrohstoff im Zementwerk kann starten.

Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat die Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung vom 27. Mai 2019 angeordnet.

Damit ist die aufschiebende Wirkung, die Siegfried Rall mit seiner Klage gegen den Einsatz von Glasabfällen beim Verwaltungsgericht erreichen wollte, außer Kraft.

Die Änderungsgenehmigung umfasst den Einsatz von Glasabfällen im Kalzinator als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion.

Das RP begründet den sofortigen Vollzug des Genehmigungsbescheids damit, dass durch die stoffliche Verwertung der Glasabfälle natürliche Ressourcen eingespart würden und eine Deponierung nicht nötig werde.

Glasabfälle seien im Abfallkatalog als nicht gefährlich eingestuft.

Weiter heißt es: "Nachweislich der Einzelmessungen werden mit Glasabfällen keine höheren Luftschadstoffemissionen verursacht, die den Kläger in seiner Gesundheit gefährden könnten."

 

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-holcim-rp-sagt-ja-zu-glaseinsatz.18f72e39-fcb3-4953-b7e8-f8db7fd7557a.html

 

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Grünes Licht vom Regierungspräsidium: Holcim darf Glas als Ersatzrohstoff einsetzen

 

Der Einsatz von Glas als Ersatzrohstoff im Zementwerk in Dotternhausen wird wohl bald starten. Das Regierungspräsidium Tübingen hat laut Holcim-Pressemitteilung die sofortige Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung vom 27. Mai 2019 angeordnet.

 

Holcim hat einen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung vom 27. Mai 2019 gestellt und diesen als zulässig und begründet bestätigt bekommen. Damit ist die aufschiebende Wirkung, die der Dotternhausener Siegfried Rall mit seiner Klage gegen den Einsatz von Glasabfällen beim Verwaltungsgericht erreichen wollte, außer Kraft.

 

Begründung des Regierungspräsidiums

Die Änderungsgenehmigung umfasst im Wesentlichen die Lagerung und den Einsatz von Glasabfällen im Kalzinator als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion. Das Regierungspräsidium begründet den sofortigen Vollzug des Genehmigungsbescheides laut Holcim damit, dass durch die stoffliche Verwertung der Glasabfälle natürliche Ressourcen eingespart würden und die öffentliche Entsorgungssicherheit entlastet werde.

 

Die Behörde schreibt, es liege ein besonderes öffentliches Interesse darin, dass durch die Verwertung der Glasabfälle den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft an ein striktes Rangverhältnis innerhalb der Entsorgungshierarchie nachgekommen werde. Das heißt, die Verwertung von Glasabfällen hat Vorrang vor der Beseitigung. Eine Deponierung wird dadurch entbehrlich. Glasabfälle sind im Abfallkatalog als nicht gefährlich eingestuft.

 

RP: „Keine höhere Luftschadstoffemissionen“

Das seitens Siegfried Rall angebrachte Argument des Gesundheitsschutzes entkräftete die Behörde. „Nachweislich bereits erfolgter Einzelmessungen mit und ohne Einsatz von Glasabfällen werden keine höheren Luftschadstoffemissionen durch den Einsatz von Glasabfällen verursacht, die den Kläger Siegfried Rall in seiner Gesundheit im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) gefährden könnten.“

 

09.08.2019 von Pressemitteilung holcim

Foto privat

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Gruenes-Licht-vom-Regierungspraesidium-Holcim-darf-Glas-als-Ersatzrohfstoff-einsetzen-137224.html

Beim Holcim-Zementwerk sollen zukünftig Glasabfälle als Ersatzrohstoff einen Teil des Tons ersetzen. - © Daniel Seeburger
Beim Holcim-Zementwerk sollen zukünftig Glasabfälle als Ersatzrohstoff einen Teil des Tons ersetzen. - © Daniel Seeburger

11. Juni 2019
RP genehmigt Einsatz von Glasabfällen bei Holcim – NUZ fordert Gemeinde zu Klage auf

 

Zukünftig sollen bei Holcim Glasabfälle als Ersatzrohstoff für Ton eingesetzt werden. Der Dotternhausener Gemeinderat hatte Bedenken, forderte vor einer positiven Stellungnahme weitere Versuchsmessungen. Nun hat das Regierungspräsidium die Genehmigung erteilt und der Verein Umwelt und Naturschutz Zollernalb fordert von Gemeinde, den Klageweg zu beschreiten.

In der Sitzung des Dotternhausener Gemeinderats am 12. Dezember 2018 stellte ein Vertreter des Holcim-Zementwerks das Vorhaben vor. Die Gemeinderäte hatten bei diesem Genehmigungsverfahren kein Mitbestimmungsrecht, sondern lediglich die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

 

Gemeinderat wies auf Mängel hin

Das taten sie auch. Sie bemängelten unter anderem, dass laut dem Gemeinderat vorliegenden Vorlagen die Messungen zu den Schadstoffen zu unterschiedlichen Bedingungen stattgefunden hätten. So sei mitten im Messzeitraum beispielsweise ein Schlauchfilter getauscht worden.

 

Grundsätzlich aber sahen es die Gemeinderäte positiv, dass mit dem Glasabfall ein Stoff recycelt wird, der ansonsten deponiert werden müsste.

 

Kleiner als drei Millimeter

Zum Einsatz käme feiner Glasabfall mit einer Größe von unter drei Millimetern, der für die Herstellung von neuem Glas nicht mehr geeignet ist und deshalb deponiert werden müsste.

 

Räte forderten neue Versuchsmessung

Der Gemeinderat äußerte seine Bedenken zum Ausstoß von Feinstaub, Thallium, Nickel, Schwermetallen, Dioxinen und Furanen und forderte, dass keine höheren Emissionen als bisher anfallen dürften. Und die Räte forderten von der Genehmigungsbehörde, dem Tübinger Regierungspräsidium, eine erneute Versuchsmessung mit Glas durchführen zu lassen.

 

Grenzwerte wurden bei Messungen nicht überschritten

Die bis dahin vorliegenden Messungen mit Glasverbrennung zeigten bei einigen Stoffen höhere, bei anderen niedrigere Werte an. Überschritten wurden die Grenzwerte nicht.

 

Genehmigung fiel am 27. Mai

Am 27. Mai hat das Regierungspräsidium eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgehnehmigung über den Antrag von Holcim für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen genehmigt. Die Gehnehmigung ist im Internet für jeden zugänglich. Der Gemeinde wurde die Entscheidung zugestellt.

 

Daraus geht hervor, dass im Rahmen der jährlich anstehenden Einzelmessungen diese mit dem „maximal prozessbedingt möglichen Einsatz von Glasabfällen durchzuführen“ sind. Wenn dann die Messwerte über den Grenzwerten liegen, müsse die Genehmigung überprüft werden, erklärte RP-Sprecher Dirk Abel auf Anfrage.

 

Bedenken der Gemeinde sind in der Genehmigung berücksichtigt

Die Bedenken der Gemeinde Dotternhausen sind in der Genehmigung aufgeführt. Die Gemeinde fordere eine Auflage, „dass keine negativen (höheren) Emissionen als bei dem zu substituierenden Rohstoff emittiert werden“. Dies sei durch unabhängige Messungen nachzuweisen, heißt es im Genehmigungstext.

 

NUZ fordert Gemeinde zur Klage auf

Norbert Majer, Vorsitzender des Vereins Umwelt und Naturschutz Zollernalb forderte in einem Schreiben an Bürgermeisterin Monique Adrian und die Gemeinderäte dazu auf, gegen die Genehmigung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen zu klagen. Das wäre innerhalb eines Monats nach Zustellung, also bis zum 27. Juni, möglich.

 

Majers Begründung: Der Beschluss des Gemeinderats sei nicht eingehalten worden. Mit der Klage solle „erheblicher Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden“. Es gehe „sicherlich nicht nur um den Einsatz von zusätzlichem Rohmaterial in Form von Glasabfällen, sondern um sonst sehr teuer zu deponierende, nicht mehr recycelbare, vermutlich giftige Glasabfälle, die enorm viel giftiges Schwermetall und Blei enthalten“.

 

Majer: „Giftigste, krebserregende Schadstoffe“

Der NUZ-Vorsitzende führt aus, dass es sich bei der Luftverschmutzung um schädliche, giftige Stoffe handele. „Wie leichtfertig hier mit giftigsten, krebserregenden Schadstoffen und Luftverschmutzung umgegangen wird, ist in Zeiten der allseits geführten Klimaschutzdiskussion sehr bedenklich“, so Majer.

 

Wo kommen die Glasabfälle her?

Majer bemängelt auch, dass die bisherige Altglasdeponie Informationen des RPs zufolge außerhalb Baden-Württembergs liege. Dem gegenüber steht die Behauptung von Holcim aus der Vorlage für den Gemeinderat vom 12. Dezember, dass die Glasabfälle aus der Aufbereitung von Altglas der Firma St. Gobain/Verallia aus Bad Wurzach stammen.

 

In der Genehmigung wird festgeschrieben, dass Holcim dem Regierungspräsidium Angaben zur Herkunft des Glasabfalls, den Lieferanten und der Qualität der Glasabfälle liefern muss.

 

Gemeinderäte haben RP-Entscheidung noch nicht bekommen

Ob die Gemeinde Dotternhausen der Aufforderung von NUZ folgt und gegen die Genehmigung klagt, ist noch nicht bekannt. Bürgermeisterin Monique Adrian war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

 

Die stellvertretende Dotternhausener Bürgermeisterin und Gemeinderätin Ilse Ringwald wies darauf hin, dass den Gemeinderäten die Entscheidung des Regierungspräsidiums bisher noch nicht vorliege.

 

Ob der Gemeinderat überhaupt noch entscheiden kann, ob die Gemeinde klagt, ist fraglich. Denn die nächste Sitzung findet erst am 26. Juni statt – einen Tag vor Ablauf der Klagefrist.

Autor:  Daniel Seeburger

Foto:   Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/RP-genehmigt-Einsatz-von-Glasabfaellen-bei-Holcim-NUZ-fordert-Gemeinde-zu-Klage-auf-136297.html

Im Zementwerk sollen künftig Glasabfälle verbrannt werden. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote
Im Zementwerk sollen künftig Glasabfälle verbrannt werden. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

 11.06.2020

NUZ fordert Klage gegen Verbrennung von Glasabfällen

 

Dotternhausen. Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat Dotternhausens Bürgermeisterin Monique Adrian aufgefordert, im Interesse der Bürger gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) in Sachen Einsatz von Glasabfällen im Zementwerk zu klagen.

 

Dies würde, so Vorsitzender Norbert Majer, dem neuen Gemeinderat die Möglichkeit der Klärung und Mitsprache ermöglichen. Die Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen müsse bis spätestens 25. Juni erfolgen.

 

Majer verweist darauf, dass der Gemeinderat am 12. Dezember 2018 die Forderung gestellt habe, dass wegen den erheblichen Abweichungen der Schadstoffergebnisse mit und ohne Glasabfalleinsatz vor einer Genehmigung nochmals die Schadstoffwerte zu messen seien. Dabei handele es sich um giftige Stoffe wie Thallium, Blei, Chrom, Dioxine und Furane. Es genüge nicht, dass das RP darlege, dass diese Abweichungen im Bereich von normalen Messabweichungen liegen würden.

 

Trotz der Forderung des Gemeinderats habe das RP ohne Nachmessungen die Genehmigung erteilt. Zwar habe das RP verfügt, dass bei der nächsten Jahresmessung auch die Glasabfälle zum Einsatz kommen müssen; dies sei aber nicht ausreichend und zu spät.

 

Daher forderte der Verein NUZ die Gemeinde auf, gegen diesen Bescheid mindestens vorsorglich zur Fristwahrung Klage einreichen, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Majer: "Es bleiben nur noch zwei Wochen, da der Bescheid erst jetzt bekannt geworden ist." Wie sich daraus ergebe, gehe es wohl nicht nur um den Einsatz von zusätzlichem Rohmaterial, sondern um teuer zu deponierende, nicht mehr recycelbare, vermutlich giftige Glasabfälle, die unter anderem Schwermetalle und Blei enthalten.

 

Betrachte man die im Bescheid enthaltenen Sicherheitsrückstellungsanordnungen und Kontrollvorgaben, erkenne man, dass es sich nicht nur um unbelastete Rohstoffe handeln könne. Majer: "Wird die Bevölkerung hier mal wieder vorgeführt?" Das Zementwerk könne ohne entsprechende Filteranlagen nicht zu einer Sonder- oder gar Giftmüllverbrennungsanlage werden, um sich dann auf alte Genehmigungen zu berufen.

 

Hier gehe es um Gewinnmaximierung zu Lasten der Bevölkerung. Dass das RP behaupte, das Zementwerke verfüge über Filteranlagen nach dem Stand der Technik, sei falsch, verweist Majer auf eine Verwaltungsanweisung des Umweltministeriums vom 15. Dezember 2015.

 

So könne eine SCR-Filteranlage giftige Schadstoffe im Gegensatz zu einer SNCR-Anlage, wie im Werk vorhanden, herausfiltern und Schadstoffe um 50 bis 70 Prozent verringern. Warum das Tübinger Präsidium bei Holcim den heutigen Stand der Technik nicht fordere, bleibe ein Rätsel.

 

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-nuz-fordert-klage-gegen-verbrennung-von-glasabfaellen.03525972-9f87-4996-a647-3e7ced7fa683.html

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Klage-Aufforderung gegen den Bescheid des RP TÜ wegen Genehmigung von Glasabfalleinsätzen bei Holcim

Download
Aufforderung zur Klage gegen Genehmigungsbescheid des Reg.Präs.Tübingen
Klage gegen Genehmigung des Reg.Präs.Tübingen vom 27.5.19 wegen immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen
Hier Antrag und Forderung auf Einlegung einer Klage durch die Gemeinde beim Verwaltungsgericht Sigmaringen bis spätestens 25.6.19
20190608-Klageaufforderung an Gemeinde-G
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Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen durch das Reg..Präs.Tübingen
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen durch das Reg..Präs.Tübingen (ASN 191205) im Kalzinator als Ersatzbrennstoff zur Zementklinkerproduktion
20190527-Erteilung einer Änderungsgenehm
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Antrag des Abg. Winfried Kretschmann u. a. Bündnis 90/Die Grünen
Antrag des Abg. Winfried Kretschmann u. a. Bündnis 90/Die Grünen
und
Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr
Verbrennung von Abfällen in den Zementwerken Allmendingen und Schelklingen

hier: Stand der Technik
ob sie die Auffassung teilt, daß es ausgehend vom Stand der Technik möglich
ist, ähnlich wie bei Müllverbrennungsanlagen auch bei Zementwerken
spezielle Rauchgasreinigungsanlagen (z. B. Aktivkohlefilter, SCR- bzw
SNCR-Anlagen etc.) einzubauen,
Kretschmann.pdf
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Die Scherben sind klein, aber unbelastet

Umwelt Der Einsatz von Glas bei der Zementproduktion soll eine ökonomisch sinnvolle Abfallverwertung sein.

Dotternhausen. Glas statt Ton das Dotternhausener Zementwerk Holcim stellte in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor, welche Vorteile der Einsatz von Glasabfällen bei der Zementherstellung haben könnte.

So recht überzeugt war das Ratsgremium, das in der Sache lediglich gehört wurde, nicht, da die Vergleichsmessungen mit unterschiedlichen Filtern durchgeführt worden waren (wir berichteten). „Der Einsatz von Glasabfällen ist ein weiterer innovativer Ansatz für einen abfallfreien und ressourcenschonende Stoffkreislauf“, erklärt Holcim-Pressesprecherin Sabine Schädle auf Nachfrage. Dass das Glas ansonsten nur deponiert werden müsste, weil es in irgendeiner Form belastet sein könnte, weist sie von sich. Denn: Die Größe macht den Unterschied. „Für die Produktion von Glas aus Altglas können nur Scherben größer als drei Millimeter verwendet werden. Bei der Aufbereitung von Altglas fällt eine Fraktion zwischen null und drei Millimetern an, die für die Herstellung von Glas nicht geeignet ist und in der Vergangenheit deponiert worden ist“, erklärt sie. Die Glasabfälle stammen aus der Aufbereitung von Altglas der Firma St. Gobain/Verallia aus Bad Wurzach und seien unbelastet. Lediglich Getränke- und Speisereste oder Reste von Etiketten wären beigemengt.

Insgesamt hat Holcim beim Tübinger Regierungspräsidium eine Tageshöchstmenge von 16,8 Tonnen beantragt. „Das ist von der chemischen Zusammensetzung des Rohstoffgemischs abhängig“, erklärt Sabine Schädle. Den Ton würde das Glas nur ergänzen, nicht ersetzen: „Altglas dient für uns als alternativer Rohstoff, der alkalienreiche Tonfraktionen ersetzt. Nichtsdestotrotz brauchen wir Ton aus unserer Grube. Die Einsatzmenge an Ton hängt immer von der Rohstoffmischung des Plettenbergs ab“, sagt sie. Holcim will eigenen Angaben zufolge mehrere Hunderttausend Euro investieren, um das Glas verwerten zu können. „Dies ist eine zukunftsorientierte Maßnahme, um Primärrohstoffe zu sparen, Stoffkreisläufe zu schließen und ökonomisch sinnvolle Lösungen in der Abfallverwertung zu bieten.“

 

Autor:  Nicole Leukhardt

Quelle: https://www.zak.de/artikel/details/448715/Dotternhausen-Die-Scherben-sind-klein-aber-unbelastet

 

 

 

Aufgegriffen

Nicole Leukhardt

Redaktion Balingen

nicole.leukhardt@zak.de

 

 

So wird's mit Vertrauen nix

Ein Messergebnis ist zweifelsfrei ein Fakt, auf den man sich verlassen können muss. Dass die Zahlen, die das Dotternhausener Zementwerk Holcim für den Einsatz von Glasabfall zur Klinkerherstellung dem Gemeinderat vorgelegt hat, korrekt gemessen wurden, bezweifelt niemand. Der Weltkonzern legt vermutlich im Gesamten gesehen täglich Behörden Zahlen und Anträge vor und hat eine gewisse Routine in diesen Dingen. Dass das Vertrauen der Bevölkerung ausgerechnet in Dotternhausen aber ein sehr zartes Pflänzchen ist, sollte mittlerweile über die Standortgrenzen hinaus angekommen sein. Dass ausgerechnet im Messzeitraum Revisionsarbeiten und der Austausch eines Filters stattgefunden haben, mag fachlich begründet sein, aber klug, geschweige denn sensibel ist es nicht gerade. Dass die Räte gerade einmal drei Wochen die Unterlagen in den Händen halten, bevor sie zu einem abschließenden Ergebnis kommen sollen, dass zwischen Sitzung und Abgabefrist der Stellungnahme sogar gerade einmal fünf Tage liegen, kann natürlich organisatorischen Zwängen geschuldet sein. In Dotternhausen bleibt bei Bürgern und Räten, ob berechtigt oder nicht, der Eindruck der Absicht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wie überflüssig!

 

Quelle: http://www.zak.de/artikel/details/446242/Dotternhausen-So-wird-s-mit-Vertrauen-nix

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Räte wollen noch eine Messung durchsetzen

 

Kommunales Der Dotternhausener Gemeinderat hat Bedenken beim Einsatz von Glasabfall im Zementwerk. Das Gremium gibt dem Regierungspräsidium Hausaufgaben auf. Von Nicole Leukhardt

Das Dotternhausener Zementwerk Holcim möchte einen Teil seines Produktionsrohstoffs Ton durch Glasabfall ersetzen (wir berichteten). Zwar hat die Gemeinde dabei kein Mitbestimmungsrecht, wie Bürgermeisterin Monique Adrian in der Sitzung gestern Abend betonte. Das Tübinger Regierungspräsidium möchte aber wissen, was das Ratsgremium dazu sagt. Und das war einiges. Vor allem äußerten die Gemeinderäte nämlich Bedenken. Dr. Frieder Wimmer, der als Vertreter des Zementwerks Gast in der Sitzung war, versuchte, die Änderungen, die mit dem Einsatz von Glas einhergehen, darzulegen. Er sicherte kontinuierliche Messungen zu, hielt eine negative Veränderung der Schadstoffemissionen für ausgeschlossen. „Bei den Messungen mit und ohne Glaseinsatz gab es Schwankungen, die jedoch vernachlässigbar sind“, sagte er. Die externen Messungen habe unter anderem der Verein Deutscher Zementwerke vorgenommen, die Behörde hätte zu den Ergebnissen keine Bedenken geäußert.

 

So recht wollten die Räte seinen Argumenten nicht folgen. „Es geht um die Luft und um unsere Gesundheit“, mahnte Markus Schnekenburger an. Er und auch das Gros des Gremiums bemängelten vor allem, dass Messungen mit und ohne Glas unter unterschiedlichen Bedingungen stattgefunden hätten. Im Messzeitraum war nämlich ein Schlauchfilter getauscht worden. „Wir vergleichen Äpfel mit Birnen“, sagte Schnekenburger. Generell sahen die Räte positiv, dass mit dem feinen Glasabfall ein Stoff recycelt wird, der sonst deponiert werden müsste. „Aber auch wenn die Werte alle weit unter dem Grenzwert liegen, macht mir die Steigerung Sorgen“, argumentierte Elisabeth Menholz. Achim Klaiber und Markus Schnekenburger schließlich brachten gemeinsam einen Antrag auf den Weg, dem das Gremium einstimmig grünes Licht gab: Die Gemeinde äußert ihre Bedenken zum Ausstoß von Feinstaub, Thallium, Nickel, Schwermetallen, Dioxinen und Furanen und fordert, dass keine höheren Emissionen als bisher anfallen dürfen. Eine unabhängige, erneute Messung mit und ohne Glas müsse dies nachweisen. „Diese Versuche haben 2016 und 2017 stattgefunden, ich lasse mich jetzt nicht bis zum 17. Dezember zu einer Stellungnahme hetzen“, erklärte Elisabeth Menholz. „Wenn uns die Tübinger Behörde Ernst nimmt, lässt sie noch eine Versuchsmessung mit Glas zu“, schloss die Bürgermeisterin.

 

Quelle: http://www.zak.de/artikel/details/446149/Dotternhausen-Raete-wollen-noch-eine-Messung-durchsetzen

Glasabfälle sollen künftig im Dotternhausener Zementwerk verwertet werden. Der Gemeinderat verlangt zuvor weitere Schadstoffmessungen. Foto: Holcim Foto: Schwarzwälder Bote
Glasabfälle sollen künftig im Dotternhausener Zementwerk verwertet werden. Der Gemeinderat verlangt zuvor weitere Schadstoffmessungen. Foto: Holcim Foto: Schwarzwälder Bote

Dotternhausen Holcim-Antrag: Räte haben Bedenken

Von

Der Gemeinderat Dotternhausen sieht die Lagerung und den Einsatz von Glasabfällen im Zementwerk skeptisch und hat am Mittwoch weitere Messungen vor einer behördlichen Genehmigung gefordert.

Dotternhausen. Wie Bürgermeisterin Monique Adrian darlegte, sei das Regierungspräsidium die Genehmigungsbehörde; die Gemeinde selbst könne nicht entscheiden, sondern sei nur zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese sei bis 17. Dezember abzugeben. Eine Vertagung, wie zunächst von Elisabeth Menholz und Markus Schnekenburger gefordert, bringe daher nichts.

Achim Klaiber hatte dagegen einen Beschlussantrag formuliert, in dem es hieß, dass durch den Einsatz von Glas keine höheren Emissionen, vor allem bei Schwermetallen, als bei der Verwendung von Ton auftreten dürften. Dies sei vor der Genehmigung des Antrags durch weitere Messungen nachzuweisen.

Dieser Antrag wurde ergänzt durch die im Gremium geäußerten Bedenken aufgrund zweier stark voneinander abweichenden Messergebnisse und dem Hinweis, dass saubere Luft und die Gesundheit der Bürger für das Gremium wichtig seien. Positiv bewerteten die Räte jedoch, dass das Glas durch den Einsatz im Zementwerk sinnvoll recycelt werde und Rohstoffe eingespart würden.

Als unglücklich stuften die Räte ein, dass während des Versuchszeitraums von April 2016 bis März 2017 nur zwei Messungen durchgeführt wurden: eine mit Glaseinsatz und alten Filtern, die andere ohne Glaseinsatz aber mit einem neuen Schlauchfilter. Dabei traten bei der ersten Messung zum Teil höhere Emissionen auf – etwa bei Dioxinen und Furanen sowie bei Thallium. Weshalb nicht eine zweite Messung mit Glaseinsatz und neuem Filter gemacht worden sei, wollte Elisabeth Menholz daher wissen: "Dann hätten wir ein klares Ergebnis."

Friedrich Wimmer von Holcim erklärte, eine solche Messung sei nicht möglich gewesen, weil der Versuchszeitraum abgelaufen war und das Regierungspräsidium eine Verlängerung abgelehnt habe. Er betonte, dass alle Messergebnisse weit unter den Grenzwerten lägen und sich nur geringfügig unterscheiden würden: "Negative Veränderungen bei den Emissionen gibt es nicht." Wäre das anders, hätte das Regierungspräsidium den Antrag auf Glaseinsatz gar nicht genehmigt. Aber auch jetzt könne eine solche Messung nicht nachgeholt werden, "weil wir derzeit kein Glas im Produktionsprozess verwenden dürfen."

Markus Schnekenburger, Achim Klaiber, Axel Simonis, Dieter Uttenweiler, Simone Menne und Ilse Ringwald bewerteten die vorgelegten Ergebnisse gleichwohl als nicht ausreichend. Zudem bleibe der Gemeinde zu wenig Zeit, um die Stellungnahme abzugeben: "Seit dem Versuch ist mehr als ein Jahr vergangen. Wir haben bislang nichts davon gehört und sollen jetzt ganz schnell reagieren", bemängelte Menholz. Sie und Ilse Ringwald betonten in diesem Zusammenhang, dass die Ratsmitglieder durchaus in der Lage seien, ihre Bedenken deutlich zu machen. Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) solle daher auf weitere Empfehlungsschreiben wie im vorliegenden Fall verzichten: "Das brauchen wir nicht. Wir können selbst denken", hieß es.

Die NUZ-Mitglieder Siegfried Rall und Norbert Majer wurden wegen ihrer Zwischenrufe von Bürgermeisterin Adrian mehrmals gerügt. Sie hatten die Aussagen von Wimmer wiederholt mit dem Wort "Lüge" kommentiert.

Holcim hat beantragt, künftig 0,7 Tonnen Glasabfälle pro Tag als Ersatzstoff für Ton einzusetzen. Die Anlieferung soll einmal pro Werktag mit Lkw erfolgen. Der Einsatz von Glas sei im Rahmen der Klinkerproduktion sinnvoll. Dadurch werde die Deponierung dieser Abfälle verhindert und gleichzeitig Rohstoffe gespart.

 

 

Quelle: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-holcim-antrag-raete-haben-bedenken.dba86cee-b7c6-437e-a334-4823605e96e7.html

NUZ gegen Glasabfälle statt Ton

Von

Dotternhausen (lh). Gleich der erste Punkt auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung heute, Mittwoch, 12. Dezember, in Dotternhausen hat es in sich: "Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 16 BImSchG: Lagerung und Einsatz von Glasabfällen (ASN 191205) im Kalzinator als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion".

Die Firma Holcim will Glasabfälle als Ersatzrohstoff für Ton bei der Herstellung von Zement verwenden. Von April 2016 bis März 2017 wurden laut Gemeinde Versuche mit dem Einsatz von Glasabfällen durchgeführt. Die kontinuierlichen Messergebnisse und Einzelmessungen ergaben nach Angaben der Gemeinde keine negativen Veränderungen der Emissionen.

Gegen die Verwendung dieser Stoffe wendet sich Norbert Majer, Sprecher des Vereins NUZ: "Der Gemeinderat sollte an Holcim die klare Ankündigung weitergeben, dass seitens der Gemeinde Dotternhausen keine Einvernehmen mehr erteilt werden, bevor Holcim nicht taugliche Filteranlagen wie die Müllverbrennungsanlagen installiert hat, wenn Holcim Dotternhausen Abfälle oder gar Sonderabfälle in ihre Produktionsprozesse mit einbezieht."

In dem in Dotternhausen als Schadstoffhauptfilter verwendeten Schlauchfilter gibt es nach Angaben Majers Abweichungen bei Glas-Einsatz von 81 Prozent im Vergleich zu Toneinsatz: "Wir fragen: Taugen die bisher jahrelang als guter Stand der Technik in Dotternhausen eingesetzten Schlauchfilter nichts, oder haben sie jahrelang nichts getaugt?" Er verweist auf eine deutliche Zunahme bei Thallium, Kobalt und Nickel, ebenso bei Giftstoffen wie Dioxinen und Furanen. Sauberen Sand habe auch Holcim in seinen einheimischen Sandgruben und Tonbrüchen, so der NUZ-Sprecher. Laut Majer werden seit Jahren hoch belastete Abfall-Sande der Eisenindustrie verwendet, die die Böden belasten. Er fragt sich, wie viel Holcim für die Entsorgung bekommt.

"Nur wenn Holcim auch etwas politischen Druck bekommt, werden die notwendigen Filter wie SCR-Katalysatoren oder Aktivkohlefilter oder Schwefelgasreinigungsanlagen eingebaut", meint Majer.

Dies müsse vor einer Produktionsprozessveränderung geschehen und nicht danach: "Nur durch vorhanden, gut funktionierende und gewartete Filteranlagen ist man einigermaßen sicher, dass nicht alle oder viel zu viele Schadstoffe auf uns herabrieseln."

 

 

Quelle: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-nuz-gegen-glasabfaelle-statt-ton.a054cf11-ae65-4724-915b-d021f595d589.html