Der Vorstand informiert

22.10.2021

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 
endlich ist es so weit, dass ich Sie zu unserer Hauptversammlung herzlich einladen kann.

 

Siehe offizielle Einladung und Tagesordnung als Anlage beigefügt!
 
Sicherlich könnte ich Ihnen abendfüllend über unsere unglaublich viele Aktivitäten und Aktionen in den letzten 2 Jahren berichten. Aus Zeitgründen geht es leider nicht.

 

Über unsere Homepage   https://www.nuz-ev.de/aktuelles/   werden Sie aber regelmäßig zeitgenau über alle Aktivitäten informiert.
 
Wir wollen an dieser Hauptversammlung den Schwerpunkt auf

  • sachliche Aufklärung,
  • Diskussionen und
  • Klärung von Fragen von Ihnen

legen!

 

Es ist uns gelungen, den wohl weltweit sicherlich anerkanntesten Experten über Brennprozesse in Zementwerken zu einem Vortrag zu gewinnen.

Wir werden aus einmalig berufenem Munde erfahren,
•    wie die verschiedenen Abgasreinigungen in Zementwerken funktionieren,
•    welche Schadstoffe bei Brennprozessen, besonders bei 100 % Abfalleinsatz,  entstehen und
•    wie diese am besten gereinigt werden können.

Darüber hinaus wird voraussichtlich ein Mediziner aus Tübingen zu Auswirkungen von solchen gewaltigen Luftverschmutzungen auf die Gesundheit der menschlichen Körper kurz referieren.

 

Danach haben wir für ein fachkompetentes Podium Politiker und Behördenvertreter eingeladen.
Es wird sicherlich eine hochkarätige Veranstaltung mit Experten.
 
Werben Sie deshalb auch in Ihrem interessierten Bekanntenkreis, wenigstens ab 20 Uhr an der einmaligen  Info Veranstaltung teil zu nehmen!


Bitte mit vorheriger Anmeldung!
Aufgrund der Corona-Vorschriften ist unbedingt eine Voranmeldung erforderlich:

Anmelden können Sie sich unter den folgenden Telefonnummern:

  • Norbert Majer    0151604766 oder
  • Siegfried Rall     015231744940 oder
  • per EMail:           norbert.majer@gmx.de

Wegen Coronavorschriften sind solche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich!

Über Euer zahlreiches Kommen würden sich sicherlich Alle freuen und den Einsatz des NUZ Vorstandes für unsere Ziele beflügeln.

Es würde Rückhalt geben für die lange noch nicht gewonnenen Kämpfe und Verfahren um

  • Plettenberg,
  • Luftverbesserungen und 
  • Klima-Schutz.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Tagesordnung der Hauptversammlung
Tagesordnung der Hauptversammlung am 19.11.2021
20211119-Tagesordnung Hauptversammlung.p
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17.10.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Nach 2 Jahren erlauben die Corona-Regeln unter bestimmten Auflagen wieder das Abhalten einer Hauptversammlung. Wirklich sehr vieles ist gerade in dieser Zeit und in den letzten Wochen um Plettenberg, Klimaschutz und Seilbahn geschehen!!!!!


Der Termin für die Hauptversammlung: 19. November 2021
                                                         Beginn: 18:30 Uhr
                                   Podiumsdiskussion: ab ca. 20:00 Uhr mit anschließender Fragerunde
                                                                Wo: Festhalle Dotternhausen

Gesonderte Einladung und Tagesordnung folgen noch!

 

Vorab: Wir haben vor, wenn es gelingen sollte, ein oder zwei Experten, Politiker und Behördenvertreter zur sachlichen Aufklärung von Emissionsbelastungen einzuladen.
Durch sie möchten wir mehr erfahren über die Entstehung und Auswirkungen solcher gewaltiger Abgasmengen aus dem Zementwerk Holcim auf unsere Gesundheit und Umwelt.
Ein weiteres Thema wird auch die Grenzwert-Ausnahmegenehmigungen der Behörden sein sowie deren Auswirkungen.

Organisation:
Um die Hauptversammlung ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigen wir freiwillige Helfer vorab aber auch während der Veranstaltung (zur Hallenbestuhlung, Corona Überwachungsmaßnahmen u.a.).
Wir bitten um Unterstützung der Organisation.
Bitte meldet Euch per Mail oder telefonisch kurz bei Norbert Majer oder Siegfried Rall.
Anmeldung zur Hauptversammlung:
Um alles organisieren zu können (Bestuhlung, Bewirtung etc), aber auch um den Umfang der Veranstaltung abschätzen zu können, bitten wir alle Mitglieder/Teilnehmer an der Hauptversammlung um rechtzeitige Anmeldung bzw. Absage.
Bitte prüft deshalb schon möglichst bald, ob Ihr an dieser Hauptversammlung teilhaben werdet!
Um einen Überblick über die Teilnahme zu erhalten, bitten wir um eine Rückmeldung bis zum 07.11.2021

 

Anmeldung oder Absage können über E-Mail oder telefonisch erfolgen bei

  • Norbert Majer 015111604766 (nicht möglich Woche v. 23.-30.10) oder
  • Siegfried Rall 015231744940

 

Viele herzliche Grüße

Ihr Norbert Majer 1.Vors. NUZ e.V.

22.08.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Untzerstützer unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Aufhebung des Ablehnungsbescheides des LRA wegen der Antragszurückweisung
Wie Ihr wohl teilweise schon der Presse entnehmen konntet, hat das RP TÜ den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes mit dem als Anlage beigefügten 36 seitigen Widerspruchsbescheid aus teils unglaublichen, ja rechtlich an den Haaren herbeigezogenen Gründen, aufgehoben.
Unglaublich besonders der Hinweis auf evtl. Grundrechteverletzungen nach GG Art.12 Recht auf freie Berufsausübung (was soll das eigentlich, haben Natur und Bürger keine GG Rechte mehr??).
Unwahr ist die Behauptung, es läge eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor.
Wahr ist, dass mehrfach verlängerte Antragsvorlageaufforderungen (Salami-Taktik) weitere 3 Monat hätten verlängert werden sollen.
Nach dem Gesetz sollte aber ein solches Verfahren nach 6 Monaten mit evtl. kurzen Verlängerungen entschieden werden. Durch juristische Winkelzüge versucht man eben Zeit zu gewinnen.

2. Steuerzahler muss wieder herhalten
Ganz zu schweigen von den erneuten finanziellen Begünstigungen für Holcim durch die Zuziehung eines betriebsfremden Anwaltsbüro, dessen Kosten nun der Steuerzahler, sprich das Landratsamt, übernehmen muss.
Und dies, obwohl Holcim eigene angestellte Rechtsanwälte beschäftigt! Ist dies dem RP TÜ nicht bekannt!
Einfach unglaublich, wie das RP TÜ diesen, seine Gewinne nicht in der Region versteuernden Großkonzern, hofiert und begünstigt!

 

Immer wieder stellt sich die Frage: "Warum macht das RP dies?"

 

Warum setzt sich die Behörde nicht für die Bürger und den Naturschutz ein?

 

Von den 254 vorliegenden Einsprüchen der Bürger und Gemeinden in diesem Verfahren wird überhaupt kein einziges Wort erwähnt!!!

 

3. Süderweiterung Plettenberg
Noch unglaublicher sind die vom RP angeführten Begründungen:
Die ganze Region weiß seit Jahren, mit welchen unlauteren Mitteln Holcim versucht, den bisher genehmigten Steinbruch, der noch ca. 10 Jahre nach Angaben von Holcim Gesteinsmaterial liefern kann, auf den ganzen Plettenberg auszudehnen.
   Ständig wurde die Öffentlichkeit und vor allem auch die Behörden mit von Holcim gekauften, die Tatbestände aber nicht korrekt wiedergegeben Gutachten, an der Nase herum geführt.
   Selbst dem Landratsamt wurde es zuletzt dann doch zu viel der Verzögerungen und Hinhaltetaktik, da immer wieder klare Absprachen von Holcim nicht beachtet und eingehalten wurden!

 

4. Sind neue Prozesse notwendig?

Der Gesamtvorstand des NUZ wird sich am Dienstag, dem 31.8.2021 im Gasthaus Plettenberg in Schömberg um 19 Uhr über den weiteren Fortgang zunächst nichtöffentlich beraten.

 

Neue Prozesse gegen das RP TÜ werden wohl kaum zu umgehen sein.

Wir werden auch die Bürgermeister der betroffenen Plettenberggemeinden, die bisher schon Widersprüche erhoben haben, zu unserer Sitzung einladen.

 

Diesen erneuten Rechtsstreit können wir sicher nur dann finanziell stemmen, wenn neben Euch eine große Bürgerschaft weiter hinter uns mit Spenden stehen wird!

 

Sollten Sie fachlich und rechtlich zu diesem unglaublichen Vorgehen des RP einen Beitrag leisten können, melden Sie sich bitte per mail bei mir oder einem unserer 2 weiteren Vorstände.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Widerspruch der Holcim (Süddeutschland) GmbH vom 20.01.2021 gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 14.01.2021
Widerspruch der Holcim (Süddeutschland) GmbH vom 20.01.2021 gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 14.01.2021 betreffend die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg (Aktenzeichen des Landratsamtes: 303-B-L-106.111)
2021-08-12 Widerspruchsbescheid (geschwä
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Abbaugebiet Süderweiterung
Heidenlerchengebiet
Abbaugebiet Südlichder Plettenberg Süder
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25.07.2021

Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Wichtig Terminsache!!! Widerspruch zurück nehmen

 

1. Wichtig Terminsache!!! Widerspruch zurück nehmen

Am 30.7.21 läuft die vom RP TÜ gesetzte Frist zur kostenlosen Rücknahme dieser Widersprüche ab. Wir kennen leider nicht die Adressen der 36 Widersprecher!

Das RP TÜ hat bis heute mehrere Anfragen und Anträge hierzu nicht beantwortet. Niemand weiß, nach welchen Rechtsvorschriften einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens nicht stattzugeben ist und anderes.

Da Ihnen weiterer Ärger oder Unannehmlichkeiten erspart werden sollen, empfehlen wir von der NUZ, dass S i e Ihren Widerspruch mit beiliegendem Schreiben zurück nehmen (siehe Anlage). Ehegatten, die ebenfalls Widerspruch erhoben haben, müssen die Rücknahme mit unterzeichnen!

 

 2. Trotzdem - Widersprüche werden aufrechterhalten

Es werden einige eingelegte Widersprüche zur Entscheidung gebracht werden, die letztlich das rechtswidrige Handeln des LRA BL zeigen werden. Diese Einreicher nehmen ihre Widersprüche nicht zurück.

 

3. Genehmigungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen durch Landratsamt

  • Leider wird täglich unwiederherstellbar der Plettenberg weiter zerstört, obwohl das LRA Balingen rechtswidrig diese Genehmigung an Holcim erneut ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat.
  • Auch die Seilbahn wird weiter täglich rechtswidrig betrieben, nachdem Holcim selbst bestätigt, dass die Lärmgutachten zeigen, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
    Auch die Seilbahn wurde ohne Umweltverträglichkeitsprüfung in einem fraglichen Planfeststellungsbeschluss einfach weiter betrieben.
  • Auf die Gesundheit und Belästigungen der Anwohner sowie der Natur wird keinerlei Rücksicht genommen.

 4. Veraltete SNCR Abgasreinigung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen

 Wir haben erst die letzten Tage erneute schriftliche Beweise selbst vom RP TÜ erhalten, dass die veraltete SNCR Abgasreinigung bei weitem nicht die gleichen Reinigungsleistungen wie die fortentwickelte SCR Abgasreinigungsanlage erreicht (Stand der Technik seit Herbst 2015).

Die veraltete SNCR-Abgasreinigung bei Holcim Dotternhausen kann die seit 01.01.2019 gesetzlich geltenden Grenzwerte nicht einhalten.

Das RP müsste deshalb auch von sich aus nach der 17.BImSchG nach "§ 17 Nachträgliche Anordnung" die Ausnahmegenehmigungen für Grenzwertüberschreitungen von CO, Ammoniak und Cges zurücknehmen.

Frage:"Warum macht das Regierungspräsidium das nicht?"

 

5. Wachen unsere Behörden auf?

Wir von NUZ hoffen, dass auch die örtlichen Behörden und Politiker endlich aufgrund der gewaltigen Hochwasserkatastrophen aufgewacht sind.

Viele Wissenschaftler und Spitzenpolitiker führen diese Katastrophen u. a. auf den Klimawandel zurück, der durch extreme Luftverschmutzungen und Abgasbelastungen der Umwelt verursacht wird. Holcim trägt durch die veraltete Filtertechnik mit dazu bei.

Schönen Worten müssen nun schnell auch Taten folgen!

 

6. Aussagen von Reg. Präsident Tappeser sind falsch

Wir haben auch zwischenzeitlich die schriftlichen Beweise, dass die Aussagen von Reg. Präsident Tappeser an Landrat Pauli und alle Kreistagsmitglieder falsch sind. Er behauptet, dem RP lägen keine Vergleichsgutachten der Wirkungen von SNCR und SCR Abgas-Reinigungen in Zementwerken vor!

Sollte das LRA Balingen oder andere Interessierte solche Vergleiche und Nachweise haben wollen, können wir diese gerne liefern. Diese nachweise sind wissenschaftlich und durch Fachexperten bestätigt.

 

7. Demonstration am 17.07.2021

Die Demo von den vielen Aktionsgruppen aus TÜ, an der auch viele NUZ Unterstützer teilgenommen haben, war nach vielen Rückmeldungen und Presseberichten (siehe Homepage nuz-ev.de ) ein voller Erfolg.

 

8. Mitglieder werben

Leider haben wir durch Todesfälle und Umzüge einige NUZ Mitglieder verloren. Bitte werben Sie alle für weiter Unterstützer. 20 € Jahresbeitrag (steuerl. abzugsfähig) oder eine kleine Spende sollten doch Jedermann seine Gesundheit und die der Eltern, Kinder und Enkel, die Klimaschutzverbesserungen sowie Naturerhaltung Plettenberg Wert sein.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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Rücknahme des Widerspruch
Sehr geehrten Damen und Herren!
Ich habe Widerspruch gegen die Abbaugenehmigung des LRA Balingen vom 18.12.2020 eingelegt, in der unter anderem die Öffnung der nördlichen Ostkulisse und die Veränderungen der Genehmigungsauflagen 1977 und l982 genehmigt wurden.
Rückname des Widerspruchs.docx
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28.06.2021

Liebe Vorstandsmitglieder,
wie bereits angkündigt, treffen wir uns zu unserer ersten Vorstandsitzung "nach" den Beschränkungen Corona

                                  am Freitag, dem 2.Juli 2021 auf dem Plettenberg.

Es gelten aber noch vorsichtshalber die drei GGGs!
 
Folgendes Programm ist vorgesehen:


17.00Uhr Treffen am Plettenberg TURM Eingang zur Turmbesichtigung bis etwa 18.30 Uhr
19.00 Uhr  Plettenberghütte zu einem gemeinsamen schwäbischen Vesper
19.30 Uhr Sitzung in Plettenberghütte mit folgender Tagesordnung:
 
1. Stand und Bericht  über Klage Abfallverbrennung Erhöhung 60 auf 100 % VGH Mannheim
 
2. Stand und Bericht KLage VG Sigmaringen auf Offenlegung der Emissionsmessungen Holcim durch RP TÜ und RP Freiburg für Ölschieferverbrennung
 
3. Stand und Bericht Klage VG Sigmaringen wegen Altgalsverbrennung
 
4. Stand und Bericht über den Seilbahnbetrieb und eingeleitete Enteignungsverfahren
 
5. Bericht über eine evtl. Demo am Samstag 17.7.21 um 14 Uhr durch zahlreiche Tübinger Gruppen in Dotternhausen Zementwerk
 
6.Stand der Abbaugenehmigungen vom 18.12.20 und der Zurückweisung der Abbauanträge Süderweiterung von 2018, Antwort auf Verfahrensstaand Reg.Präsident Tappeser ( Heidelerche und Artenschutz)
 
7. Antworten vom Reg.Präs. Tappeser und Reg.Präsidium Freiburg an die Kreistagsmitglieder auf Anfrage der Fraktion der Grünen des Kreistages
 
8. Sonstiges
 
Falls es kein gutes Wetter zur Turmbesichtigung sein wird, werden wir am Freitag morgen gegebenfall die Sitzung und Turmbesichtigung um 14 Tage auf Freitag 16.7.21 mit gleichem Programm verschieben.
 
Noch etwas zur Orga: Da wir damit rechnen müssen, dass bei Autoabstellen an der Plettenberghütte eine Polizeistreife eine Strafe von 30 € verhängen wird, sollten wir Fahrgemeinschaften bilden, auch für Rückfahrten nach Sitzung ca. 11.00 Uhr
 
Wir Treffen uns um 16.15 am Parkplatz Riese und zum Abmarsch zum Turm um 16.30 Uhr an der Plettenberghütte. Hubert wird aber auch bereits ca 16.00 Uhr am Turm sein.
Ich habe zu dieser Sitzung und Berichterstattung auch Beate Zöld, Ilona Hildwein und Gebhard Wörner´Helmut Gimbel eingeladen. Zwei Vorstandsmitglieder haben leider andere Termine.
Euer Norbert Majer

26.06.2021

Der Rottenburger Gemeinderat Dr. Emanuel Peter sprach in einem sehr interessanten, verständlichen  Artikel die Themen

  •  Müllverbrennung,
  • Süderweiterung des Steinbruch auf dem Plettenberg,
  • Seilbahn,
  • Engagement von NUZ
  • sowie die Arbeitsweise von Beteiligten Behörden

 an.

 

Er hat der NUZ den Artikel freundlicherweise zur Veröffentlichung auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt.

 

Es wäre schön, wenn immer wieder solche Beiträge auch von unmittelbar beteiligten Gemeinden und deren Gemeinderäten zu lesen wäre!

Wir von NUZ freuen uns über das Interesse und die Solidarität des Gemeinderates aus der Bischofsstadt.

 

Müllverbrennung durch Holcim – Ein schmutziges Geschäft
Landratsamt lehnt Erweiterung der Kalkstein-Abbaufläche ab

Die Emissionsschutzbehörde des
Zollernalbkreises hat den Antrag
der Schweizer Firma Holcim endgültig
abgelehnt, die Kalkstein-Abbaufläche
am Plettenberg um knapp 8,8
Hektar zu erweitern.
Holcim hatte den Antrag bereits im
Juni 2018 eingereicht, sich aber geweigert, die Antragsunterlagen zu ergänzen. Nicht nur die Bürgerschaft hatte 36 Widersprüche eingelegt, sondern
sogar die Stadt Balingen, weil sie am
Verfahren nicht beteiligt wurde. Die
drei Vorsitzenden des Vereins für Natur
und Umwelt Zollernalb (NUZ) Norbert
Majer, Bernd Effinger und Siegfried Rall hatten starke Kritik geübt und den Holcim-Antrag als hinterlistig und illegal bezeichnet, weil er die Öffnung des Plettenbergs nicht erst 2025 wie versprochen vorsah, sondern bereits
wesentlich früher.

 

Das Änderungsverfahren auf eine Gesamtfläche von 25 Hektar erfordere
zudem eine Umweltverträglichkeits-prüfung mit öffentlicher Beteiligung –
all das lehnte der Landratsamt ab.
Jetzt geht die NUZ vor den Verwaltungs-gerichtshof Mannheim (VGH) und will dort klären lassen, warum ausgerechnet beim größtem Luftverschmutzer im Ländle noch nie eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung durch das Regierungspräsidium Tübingen (RP) als Aufsichtsbehörde stattgefunden hat. Den teuren Prozess haben unzählige Spender aus der ganzen Region ermöglicht.

 

RP Tübingen verschleppt Anfragen

 

Wie Holcim bestätigte, wurden 2019
insgesamt 1.378 Tonnen Kohlenmonoxid,
500.000 Tonnen Kohlendioxid, 265.000 Kilo Stickoxid und 707 Kilo Schwefeldioxid verbrannt!

Dieser Müll aus Dachpappe, Altreifen, Ölen, Klärschlamm und Kunststoffen enthält Schadstoffe wie Cadmium, Quecksilber, Blei und Zink. Laut der aktuellen 17. Bundes-Immissions-schutzverordnung erlaubt der Gesetzgeber der Zementindustrie,
selbst bei hochgiftigen Schadstoffen,
die Grenzwerte zu überschreiten.

 

Das RP Tübingen erließ zahlreiche
Sondergenehmigungen für Holcim
und verbleibt weiterhin bei der
Umweltverträglichkeit (genauso wie
bei der Lärmbelästigung durch die
neue Seilbahn) untätig. Der Konzern
erwirkte beim RP auch problemlos den
Einsatz von größeren Mengen an „Ersatzbrennstoffen“, sprich: statt 60 Prozent, aktuell 85 und künftig 100 Prozent Müll und zwar mehrere Tonnen
pro Stunde, um seinen Gewinn auf
Kosten der Gesundheit der Bevölkerung
zusätzlich zu versilbern.


In seinem Schreiben weicht Regierungs-präsident Klaus Tappeser (RP Tübingen) allen konkreten Klagen des NUZ aus, weil sie „ohne Konkretisierung“ seien: Die neue Lärm-Seilbahn sei planfestgestellt, der Widerspruch von Holcim gegen das Landratsamt Zollernalbkreis sei in Arbeit und deshalb ohne weitere Auskünfte. Holcim habe Anträge zu einer vorzeitigen Enteignung von Grundstücken eingereicht. Wen schützt hier das RP?


Was bringt mehr Profit?


Die Müllverbrennung in Zementwerken
wie von HeidelbergCement oder Holcim wird schamhaft als „Ersatzbrennstoff Ersatzbrennstoff“ bezeichnet. Dabei erklärt Holcim inzwischen selbst, dass für den Konzern die Müllverbrennung
„systemrelevant“ ist, sprich: ein Millionengeschäft.

In seinem Werk Lägerdorf (Schleswig-
Holstein), 50 Kilometer nördlich von
Hamburg, wird Zement aus Kreide
hergestellt und als Brennstoff lange
Zeit Erdöl und dann Kohle benutzt.

 

Seit 2014 arbeitet Holcim mit
„Ersatzbrennstoffen“, das waren
2019 über 240.000 Tonnen Müll und
machte damit einen Zusatzgewinn
von 13,5 Mio. Euro, rund die Hälfte
des gesamten Betriebsgewinns!

Zugleich wurden fossile Brennstoffe wie
Erdöl, (Braun-)Kohle auf ein Drittel
reduziert.

 

Als weltweit größter Zementhersteller
kündigte Holcim 2019 an, seine globale
Müllverbrennung auf jährlich 80 Mio. Tonnen zu erhöhen. Der Konzern
prahlt auf seiner Homepage damit, dass
er seinen Gewinn 2019 um satte 2,1
Milliarden Franken steigern konnte, ein
Plus von 32 Prozent gegenüber 2018,
obwohl der Verkaufsertrag für Zement
zurückging. Woher das wohl kommt?!


Dr. Emanuel Peter, Gemeinderat

 

Quelle: Monatszeitschrift "Die Linke", Ortsverband  Rottenburg


10.06.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Einzug der Mitgliedsbeiträge
Von denjenigen, die keine Sepa Erklärung abgegeben haben, stehen noch einige im Mai fällige Jahres-Beiträge für 2021 aus.
Bitte überweisen Sie diese 20 € in den nächsten Tagen auf unser Konto


                                                                
IBAN DE81 6539 0120 0380 6800 09

                                                  Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) e.V.


Natürlich sind wir auch weiterhin für jede Spende dankbar. Mitgliedsbeiträge und Spenden können Sie bei Ihrer Einkommen-steuererklärung absetzen und geltend machen!!!

2. Mitglieder Werbe-Aktion
Es wäre schön, wenn jedes Mitglied in seinem Umfeld nochmal um Unterstützer, auch Spender, werben würde.
Um eine kleinen Anreiz zum Werben von neuen Mitgliedern und Spendern zu geben, hat der Vorstand eine kleine Werbeprämie als Anerkennung beschlossen.
Für jedes geworbene Mitglied wird ein Gutschein von 5 €, für Spenden ab 50 € ebenfalls 5 €, Spenden über 100 € von 10-30 € als Werbe- und Aufwandsentschädigung ausgegeben. Die Gutscheine können bei den Wirten der Plettenberghütte oder befreundeter Gaststätten, die erheblich unter den Corona-Schließungen gelitten haben, eingelöst werden.


3. Keine Unterstützung durch Regierungspräsidien
Trotz Corona sind wir sehr aktiv! Leider müssen wir nahezu mit sehr viel Aufwand praktisch alles Einklagen, da das RP TÜ, aber auch Freiburg, in nicht nachvollziehbarer Weise Holcim in allen Belangen, ob Plettenberg, Seilbahn oder vor allem auch Luftverschmutzung durch Emissionen unterstützt. Es werden uns nicht nur falsche Auskünfte erteilt, sonder auch Zugang zu Informationen, gegen geltendes Recht (Bundesverfassungsgericht) verwehrt.

4. CO2-Besteuerung und Holcim
Ein weiterer Skandal um die Zementindustrie und die Abfallverbrennungen tut sich noch auf die Schnelle im Land und Bund auf, zu deren Verhinderung Sie sicherlich auch weitere Mitglieder werben könnten:
Die neue CO2 Besteuerung trifft vorwiegend die kleinen Leute wegen Kraftstoff-, Heizöl- und Strompreiserhöhungen und zwar summiert durchaus gewaltig!
Ausweichen kann letztlich keiner!
In 2021 liegt der CO2 Preis, gedeckelt durch Gesetz noch bei 25 €, im freien Handel aber bereits über 50 €.
Wenn Betriebe nicht bis 31.4. (ab 2021) eines Jahres notwendige CO2 Zertifikate nachweisen, beträgt die Strafe bereits 107 €, wodurch vielleicht manche Betriebe, die keine oder wenig Gewinne machen können, letztlich schließen müssen. Viele Arbeitsplätze werden dadurch gefährdet. 
Anders bei den größten Umweltverschmutzern, den Zementwerken. Diese erhalten jedes Jahr bis 2030 k o s t e n l o s  Zertifikate.
Und nun halten Sie sich fest: Holcim Dotternhausen hat 2020 alleine 552 345 t Zertifikate erhalten, angeblich, weil sonst die ausländische Konkurrenz die Zementindustrie in finanzielle Schwierigkeiten und Wettbewerbsnachteile bringen könnte.
Bei den Gewinnen alleine von Holcim in Dotternhausen, die durch Gewinnabführungsverträge gar nicht in Bad.Württ versteuert werden, einfach unglaublich.
So sind diese kostenfreien Zertifikate pro Jahr für Holcim Dotternhausen immerhin über 33 Millionen Euro Wert. Eine katalysatorische Filteranlage kostet ca. 10 Millionen, die jedes Zementwerk aus der Westentasche bezahlen könnte.
 

5. Öffentlicher Druck

Wir klagen zwar, aber Klagen ziehen sich durch die Einsprüche von Holcim in die Länge!
Nur durch Öffentlichen Druck, reden Sie mit Ihren Kreistagsabgeordneten, wird es evtl. gelingen, dass Holcim bis spätestens 31.12.2023 entsprechende Filteranlagen nachrüstet.
Der Stadtrat Balingen hat es vor gemacht.

Der Kreistag müsste eigentlich ebenfalls mal darüber verhandeln!

 

siehe beigefügte Anlage

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.

Norbert Majer 1.Vors.

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Diffuse Corona-Situation-Landkreis Zollernalb 2400 zusätzliche Impfdosen!
Tatsache ist: Der Zollernalbkreis gehört nicht erst in letzter Zeit zu den absoluten Corona-Schwerpunkten in ganz Deutschland.
Dabei wird einfach zur Seite geschoben, dass der Zollernalbkreis auch bei den Luftverschmutzungen durch giftige Abgase von allen Flächenlandkreisen BW die absolute Spitze einnimmt.
20210524-Corona an Presse-korrektur.pdf
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29.05.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

In unserem Rundschreiben vom 18.05.2021 informierten wir Sie über einen Antrag, den die 3 Vorstände von NUZ an das Regierungspräsidium Tübingen gestellt haben (hier unter dieser Rubrik "Vorstand informiert") nachzulesen.

 

Gründe des Antrages sind Probleme mit der neuen Seilbahn hinsichtlich


•    Sicherheit,
•    des hohen Geräuschpegel im Betrieb,
•    einer Änderungsgenehmigung der neuen maroden Seilbahn

 

sowie die Süderweiterungsgenehmigung auf dem Plettenberg.


Als Anlage ist die Antwort vom 14.05.2021 des Regierungspräsidenten Tappeser beigefügt, die hochinteressant ist.
Wir können leider nicht nachvollziehen, warum aus unserem Antrag unser Anliegen nicht ersichtlich ist. Der Antrag wurde sehr detailliert und klar formuliert. Es bleibt nur zu hoffen, dass wenn es für Herr Tappeser nicht konkret genug ist, die beteiligten Abteilungen es eventuell verstehen (wollen).

Die Enteignungsverfahren, die Holcim eingeleitet hat, werden erstmals von Amts wegen bestätigt. Sie sind in Bearbeitung!
Interessant dürfte auch der Ausgang der Verfahren sein. Man sieht, Holcim fährt keinen "Schmusekurs" wie manche es glaubten. Die ziehen knallhart alle Register!!!

Besonders interessant aber die Aussagen zum Heidelerchenverfahren. Ohne Lösung dieses Problems, kann es keine Süderweiterung geben. Doch aus Erfahrung wissen wir, dass im Hintergrund die Weichen gestellt werden. Es bleibt zu hoffen, dass wir nicht wieder vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Bleiben Sie gesund in dieser Corona Zeit!!!
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

Download
Tappesers Antwort
14.05.2021-Antwort des RP auf den Antrag von NUZ vom 01.05.2021
20210514-Tappeser Antwort.pdf
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Antrag des Vorstandes an das RP TÜ zur Seilbahn, Planfeststellungsverfahren, und Süderweiterung
01.05.2021 Antrag an RP Tü
20210501-Holcim Tappeser Antrag.pdf
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24.05.2021

 

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

CO2-Handel - lukrativ für die Zementindustrie - Mittelständler werden in den Ruin getrieben!!
Es geht hier immerhin um einen CO2 Ausstoß zwischen 500 000-700 000 t pro Jahr.
Nun hat die Abfallwirtschaft/Zementwerke selbst im neuen Umweltgesetz durchgesetzt, dass Abfallverbrennungen nicht unter die Sektoren (Verkehr, Gebäude, Heizöl, Strom, Landwirtschaft u.a.) der CO2 Besteuerung fallen.
Warum? Da der größte Teil der Abfallverbrennung als sogenannt biogener Stoff behandelt wird, der CO2 neutral sein soll.
Beispiel: Bei der Reifenverbrennung wird argumentiert, man verbrenne aufgrund des nachwachsendem Kautschuk (Anteil bei Reifen ca. 30%) einen biogenen Stoff. Somit fallen Reifenverbrennungen nicht unter die CO2-Steuer.
Niemand erwähnt, dass die Reifen 100 % giftige Abgase in die Luft abgeben.
Es geht hier um eine CO2-Steuer-Einsparung in Höhe von 15-20 Millionen Euro.
Locker könnte Holcim mit diesem nicht zu bezahlenden Betrag eine SCR-Filteranlage einbauen.
Besser wäre natürlich eine DeKONOx-Filteranlage. Diese würde die Abgase/Abluft um fast 100% von CO /CO2 reduzieren.
Wie immer wird hier mal wieder die Allgemeinheit betrogen.
Aber nicht nur das: Es muss einen nicht wundern, wenn manche Betriebe, die dieses Spiel nicht mitmachen können, wegen anstehenden CO2 Zahlungen von Millionenbeträgen, dann Insolvenz anmelden müssen. 

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Majer 1.Vors.

18.05.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Die drei Vorstände von NUZ haben den als Anlage beiliegenden Antrag an das Regierungspräsidium Tübingen gestellt.

Gründe des Antrages sind Probleme mit der neuen Seilbahn hinsichtlich

  • Sicherheit,
  • des hohen Geräuschpegel im Betrieb,
  • einer Änderungsgenehmigung der neuen maroden Seilbahn

sowie die Süderweiterungsgenehmigung auf dem Plettenberg

Interessanterweise haben nun auch die direkt betroffenen Anlieger zu einer Versammlung am Freitag, 07.05.2021 um 17 Uhr, siehe Mitteilungsblatt, eingeladen.
Sie sind nicht mehr weiter mit einer von Mängel behafteten Seilbahn und dem Verhalten von Holcim einverstanden.

Wir werden sie weiter auf dem Laufenden halten

 

Bleiben Sie gesund in dieser Corona Zeit!!!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

Download
Antrag des Vorstandes an das RP TÜ zur Seilbahn, Planfeststellungsverfahren, und Süderweiterung
20210501-Holcim Tappeser Antrag.pdf
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17.05.2021

Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen

 

Inhalt:

  • Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf Informationszugang;
  • Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen bei informationspflichtigen Stellen;
  • Bestimmung des Begriffs „Umweltinformationen über Emissionen“

 

Gericht:                            Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10. Senat
Entscheidungsdatum:   21.03.2017
Aktenzeichen:                 10 S 413/15
ECLI:                                  ECLI:DE:VGHBW:2017:0321.10S413.15.0A
Dokumenttyp:                  Urteil

 

Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170005616&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

22.04.2021

 

Eine aufmerksame Leserin unserer Homepage schrieb uns folgendes:

Hallo zusammen,
Industriebetriebe müssen ihre Emissionen an das Europäische Schadstofffreisetzung- und -verbringungsregister melden, wenn gewisse Schwellenwerte überschritten sind.
Holcim in Dotternhausen hat für CO2, CO, NOx/NO2, Ammoniak und Benzol Schwellenwerte überschritten und war damit meldepflichtig.
Diese Werte werden veröffentlicht.
Leider gibt es im Internet nur die Emissionen für das Berichtsjahr 2018 und früher.

Emissionen von 2018 sind unter folgendem Link finden:
https://www.thru.de/daten/umgebungssuche/liste-betriebe/details/thru-berichtsjahr/2018/thru-postleitzahl/72359%20Dotternhausen/thru-umgebung/10000/thru-form-id/426/thru-details-jahr/2018/thru-details-id/56955/thru-liste-id/597/thru-pag/50/

Emissionen früherer Jahre sind zu finden unter:
www.thru.de -> Daten -> Betriebe -> Umgebungssuche -> (das gewünschte Berichtsjahr einfügen und "Dotternhausen" eintragen) -> suchen -> bei Holcim auf den Kreis mit dem "i" klicken

Die Europäische Verordnung zum Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister findet man hier (Schwellenwerte sind in Anhang II angegeben):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006R0166&from=en

 

Das sind die von Holcim gemeldeten Emissionen an das "Europäische Schadstofffreisetzung- und -verbringungsregister", die den Schwellwert im Jahre 2018 überstiegen:

Anmerkung von NUZ: Diese Daten von Holcim werden ohne Prüfung durch das Umweltbundesamt nach "Europa" weitergemeldet.
Da die Zahlen von Holcim oder der LUBW nicht mit Angaben von Holcim im Umweltbericht übereinstimmen, sind wir ständig nach der Suche, welche nun stimmen!!!

Die in der Tabelle enthaltenen Daten für das Jahr 2018 betreffen nur die Zementproduktion.

 

Ölschieververbrennung:
Die Emissionen der nur im Zementwerk Dotternhausen zusätzlich stattfindenden Ölschieferverbrennung fehlen in der Meldung der Emissionen an das Umweltbundesamt ganz. Viele hundertausende Tonnen Stickoxide oder Schwefeldioxide sind daher nicht enthalten.
Ebensowenig enthält die Tabelle keine Cges, Schwermetalle und Dioxine der Ölschieferverbrennung.

Interessanterweise enthält die Tabelle aber Benzol, obwohl hier gar keine Einzelmessanordnungen vorliegen.

Die Ölschieferverbrennung ist sicherlich die "dreckigste" Verbrennungsform, die es gibt. Die Ölschieferverbrennung dient zur Eigenstromversorgung. Aus der Asche wird sogenannter GÖS gewonnen.

Aus der Tabelle des Umwelt-Bundesamt ist leicht erkennbar, um das wievielfache der Schwellenwert überzogen wurde:

21.04.2021

Was für ein Zufall?

Unser Vorsitzender Norbert Majer weist gestern in seinem Rundschreiben vom 20.04.2021 auf die Mißstände hinsichtlich der Offenlegung von Messdaten bei Holcim und dem Regierungspräsidium Tübingen hin (siehe untenstehndes Rundschreiben).

Dies ist ja  nicht das erste Mal, dass NUZ   Holcim und das RP Tü   zur Offenlegung der Messdaten aufgefordert hatte.

Wenn man den folgenden Artikel des Schwarzwälder Boten vom 21.04.2021 aufmerksam liest, zeigt er gerade diese Mißstände auf.

 

Die Ungereimtheiten sind also keine Phantasievorstellung der NUZ!!!

 

Schön ist es, dass es so langsam auch anderen in Baden-Württemberg auffällt.

 

Nicht verständlich ist die Forderung des Nabu-Chef, dass es dafür ein Transparentgesetz benötigt, da ja alles im europäischen Recht (in Gesetzen) jetzt schon "gesetzlich" festgelegt ist.

 

Holcim und Behörden sollten sich nur an die Gesetze halten!

Quelle: NUZ

20.04.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Mitgliedsbeitrag
Zunächst ein wichtiger Hinweis. Am 2.Mai wird nach unserer Satzung der diesjährige Mitgliedsbeitrag von 20 € abgebucht!
Die Belastung ist sicherlich nicht zu hoch, zumal das Finanzamt bei Ihrer Steuererklärung ja wieder einiges erstattet.
  Für die Mitgliedsbeiträge und Spenden möchten wir uns an dieser Stelle rechtherzlich bei allen bedanken.
Wenn möglich, werben Sie weiter um neue Mitglieder. Wir sind dankbar um jede kleine oder größere Spende auch in diesem Jahre 2021, um die bevorstehenden Verfahren finanzieren zu können.
Wie Sie ja wissen, erhalten wir für unsere ehrenamtliche Arbeit keinerlei Mittel. Viele Sachaufwände werden von dem Vorstand und verschiedenen aktiven Mitgliedern persönlich geleistet.
Besonderen Dank möchten wir an dieser Stelle auch an die Schreiber der vielen und sehr guten Leserbriefe in den Heimatzeitungen aussprechen. Durch ihre Arbeit unterstützen sie ebenfalls unsere Ziele und informieren den Leser über die Problematik. Man kann sich gut vorstellen, dass das Schreiben dieser Leserbriefe nicht immer einfach ist.


2. Klage gegen das Regierungspräsidium
Gestern mussten wir ein n e u e s Verwaltungsgerichtsverfahren, das heißt:"K l a g e gegen das Regierungspräsidium Tübingen beim Verw. Gericht Sigmaringen" einleiten.
Warum???
Obwohl längst vom Europ. Gerichtshof und auch seit 4 Jahren vom VGH Mannheim Urteile vorliegen, dass die vorhandenen, gemessenen Emissionen in Zementwerken jedem Antragsteller nach den Gesetzen offengelegt werden müssen, verweigert uns das RP Tübingen und Holcim diese Werte.
Nun haben wir über unseren bewährten Anwalt endlich einen rechtsmittel-fähigen Bescheid erhalten, gegen den wir endlich gerichtlich zur Aufklärung vorgehen können. Leider geht es durch die Blockaden von Holcim und dem Regierungspräsidium Tübingen nicht anders.
Die Rechtslage ist eigentlich klar, denn in der Aarhus Konvention von 1998 haben sich alle europäischen Staaten verpflichtet, dass Emissionen offen gelegt werden müssen, ohne Einwendungsmöglichkeiten der Verursacher wegen Betriebsgeheimnissen.

Da sich Holcim und das RP Tü nicht an die Vorgaben halten müssen wir rechtliche Schritte vor Gericht einleiten.

 

3. Warum ist die Offenlegung der Grenzwerte so wichtig?
Nur mit diesen Werten können die Einhaltungen oder Nichteinhaltungen der gesetzlichen Grenzwerte auch von Laien bewerten werden.
Bei Nichteinhaltung kann man das RP Tü und Holcin zu Handlungen zwingen.
  Seit 5 Jahren stellten wir sicherlich mehr als zehnmal schon solche Anträge auf Offenlegung. Auch die Gemeinde Dotternhausen oder selbst Landrat Pauli oder der BUND haben Versuche gestartet. Vergeblich! Etwas brauchbares haben wir nie erhalten. Meist wurde nur auf die schöngefärbten, angeblichen übersichtlichen Umweltberichte von Holcim selbst hingewiesen, die zur Täuschung der nichtfachkundigen Leser herhalten müssen.
Wir haben viele Beweismittel und Werte anderer Zementwerke gesammelt und Vergleiche angestellt. Und was wir behaupten, können wir auch schriftlich belegen und legen diese Beweise auch regelmäßig der Presse vor!
Trotzdem scheuen die verantwortlichen Behörden, die eigentlich die Überwachungen und den Umweltschutz gewährleisten müssten, nicht vor Lügen und Falschdarstellungen zurück.
Warum? Weil sie sonst selbst aktiv werden müssten!!!

 

4. Das Geschäft mit den Zertifikaten
Der betroffene Bürger wird hier nur vorgeführt und falsch informiert, um die Belastungen nicht erkennbar zu machen. Immerhin enthalten die Umweltberichte die Bestätigungen, welche unglaublichen CO2 Mengen Holcim im Jahre 2020 produziert hat, immerhin 641 326 t. Im Jahre 2019 waren es 709 115 t. Alles enthalten in der Abluft der Kamine.


5. Aber nicht so schlimm für Holcim und alle Zementwerke.
Diese erhalten über den europäischen Emissionshandel mit CO2 Zertifikate riesige Mengen kostenlose CO2 Zertifikate.
Holcim bekommt alleine für 2020 und 2019 über 1,1 Mill. Da ist ja ein möglichst hoher Preis der zertifikate geradezu willkommen, denn es bleibt ja wohl immer etwas für Holcim übrig!
Künftig müssen wir als Bürger über Heizöl- oder Benzinsteuern enorme CO2 Belastungen hinnehmen. Der CO2 Schwindel nimmt erste Fahrt auf siehe der YouTube-Beitrag „CO2 Bepreisung und deren Folgen“.

   Wichtigste Zahlen und Giftstoffe oder Gesamtbelastungen werden natürlich der Öffentlichkeit verschwiegen.


6. Holcim hält die Grenzwerte der BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) nicht ein
Holcim liegt angeblich weit unter den Grenzwerten und schöpft diese nur mit kleinsten %Sätzen aus.
Die dargestellten Grenzwerte sind teils 20 Jahre alt (Ölschiefer) und beziehen sich immer auf die Ausnahmegenehmigungen.
Diese Ausnahmegenehmigungen sind teils 60 x höher als im Gesetz vorgegeben. Dass bei stündlich zwischen 160 000-300 000 cbm genehmigten Abgasströmen da gewaltige Mengen an Giftgasen das Kamin verlassen, wird nicht erwähnt!!

7. Umweltbericht von Holcim
Für die NUZ Freunde, die etwas tiefer einsteigen wollen, sind einige Auszüge des Umweltberichtes 2020 beigelegt.


Unglaubliche Feststellungen:

  • 100 Mill KWh eigener Strom wird e m i s s i o n s f r e i, Umweltbericht Seite 14, hergestellt, trotz der fehlenden Filtern bei der Ölschieferverbrennung.
  • dabei soll GÖS zusätzlich noch CO2 neutral sein und
  • es werden bei der Ölschieferverbrennung noch 197 897 t CO2 eingespart
  • was für eine Märchenrechnung und reine Volksverdummung

8. Die große Lüge
Nach den neuesten Auslegungen/Erfindungen der Abfallindustrie sind Abfälle zum großen Teil sogar

  • biogen und
  • CO2 neutral, ja sogar
  • besonders aufbereitet (einfach kleingeschreddert) und
  • bestens kontrolliert.

Einfach unwahre Behauptungen. Restabfälle bleiben Restabfälle mit vielen Giftstoffanteilen.  
Diese können nur durch neueste Filteranlagen, wie in Müllverbrennungsanlagen vorhanden, größtenteils herausgefiltert werden.
   Leider wird in der Presse und den öffentlichen Medien nicht viel über diese giftigen "Müllgeschichten" berichtet. Sicherlich liegt es u. a. auch daran, dass dort das nötige Fachwissen fehlt.
  Aufgrund des schwierigen Sachverhaltes, ist die Darstellung leider auch von Seitens des NUZ nur über längere Abhandlungen möglich.
Wir hoffen, dass durch die Infos unsere Mitglieder und Leser trotzdem eine Einblick in die Problematik erhalten.

Bleiben Sie gesund in dieser Corona Zeit!!!

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamtenVorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

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10.04.2012-Holcim Presseerklärung im schwabo
Hocim Presseerklärung 10.4.21 unter Gren
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20.04.2021-Presseerwiderung der NUZ im schwabo
Presserwiderung der NUZ zur Pressemitteilung von Holcim
Schwabo Presseerwiderung Holcim Presseer
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Holcim CO2 und Emissionen
Holcim CO2 und Emissionen 2020.pdf
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06.04.2021

Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

anbei wieder einige wichtige Informationen:


1. Nachbetrachtung
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg ist vorbei. Im Vorfeld zur Wahl starteten wir eine Anfrage bei Landtagskanditen verschiedener Parteien zu Umweltthemen. Die angeschriebenen Landtagskandidaten hatten so die Möglichkeit, sich so zu Umwelthemen positionieren, was sie auch taten. Dafür möchten wir uns bei ihnen rechtherzlich bedanken.
Unsere Aufgabe ist es zu beobachten, ob die Klima- und Wahlversprechen der Landtagskandidaten in unserem Wahlkreis, die gewählt wurden, auch weiter verfolgt und eingehalten werden.

2 . Tübinger Umweltgruppen unterstützen unsere Ziele
An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei den Tübinger Umweltgruppen für ihre Unterstützung bedanken. Das Statement das Michael vortrug, sprach die Problematik direkt an. Siehe auch der eingestellte Beitrag auf unserer Homepage vom 28.03.2021  "Aktuell".
Durch unsere verschiedenen Aktivitäten sind die Themen "Holcim - Müllverbrennung -Pettenbergabbau" im Raum Tübingen und Reutlingen angekommen.

Von einem Bekannten aus Eberbach (bei Heidelberg) wurde mir berichtet, dass bei ihnen ein sehr großer Artikel in der dortigen Tageszeitung über Holcim Dotternhausen hinsichtlich Müllverbrennung und Plettenbergabbau kam.
Wünschenswert wäre es, wenn wir aus den direktbetroffenen Gemeinden Rund um den Plettenberg und dem "Oberen Schlichemtal" so viel Solidarität erfahren würden.
Um mehr Gewicht  für unserer Arbeit gegenüber der Politik zu erreichen, wäre es erfreulich, wenn wir die Mitgliederzahl von 500 überschreiten könnten.  

3. Weitere Klage
Leider müssen wir gleich nach Ostern eine weitere Klage beim VG Sigmaringen gegen das RP Tübingen einreichen, da das RP uns die Offenlegung der Emissionen von Holcim, die wir schon seit über 3 Jahren einfordern, nun durch einen klagefähigen Bescheid endgültig verweigert hat!
Eigentlich ist diese Offenlegungspflicht längst rechtlich geklärt!
Holcim verbietet aber den Behörden durch gezielte Einwendungen alles, um möglichst viel zu vertuschen.
  Das Problem ist, dass die Behörden, die eigentlich für Gesundheit, Klima und Umwelt Verantwortung haben und auch für die Einhaltung der Umweltgesetze zuständig sind, sich immer wieder auf die Seite von Holcim schlagen und alle Machenschaften von Holcim decken.
Vermutlich haben die verantwortlichen Behörden zu viel Angst vor den Holcim-Anwälten!   

Die Angst ist aber unbegründet,
•    da durch den Einbau von Filtertechnik, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, keine Arbeitsplätze wegfallen würden.
•    da auf Holcim ja auch weiterhin keine höheren Steuerzahlungen kämen, da diese ja nachweislich längst umgangen werden

Durch die Passivität der verantwortlichen Behörden bleiben in unserer Region für uns und unseren Nachkommen als Erbe Gesundheits- und Umweltschäden.
Leider ist dies noch immer nicht in den Köpfen der meisten Mitbürger angelangt!

4. Viel Feind viel Ehr
Dank Ihrer Unterstützung lassen wir uns nicht von einem Rechtstreit vor Gericht abhalten und werden weiter als Mahner und Kämpfer auftreten, selbst wenn wir leider immer wieder ins Abseits gestellt werden.

  So nun offiziell auch vom ZAK!!!! Weil wir bei "unwahren" Berichten Gegendarstellung verlangt haben, werden nun nicht einmal mehr Leserbriefe von den Vorstandsmitgliedern und auch einigen anderen Leserbriefschreibern, die gegen Holcim oder deren einseitige Presseveröffentlichungen monieren, veröffentlicht.
Solche Meinungs- und Pressefreiheitsbegrenzungen sollten Sie als evtl. ZAK Leser durchaus beim Verleger Welte bemängeln und anmahnen, der diese Einschränkungen wohl selbst angeordnet hat!
Werben Sie trotz vieler Rückschläge weiter für unsere Ziele, auch für Spenden, die wir dringend brauchen!
 
5. Hauptversammlung
Leider ist nach wie vor nicht absehbar, wann wir unsere nächste Hauptversammlung abhalten können. Eine Internetkonferenz ist leider wegen vieler evtl. Ausschlüsse von Mitgliedern nicht möglich!

Soviel für heute.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamtenVorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

11.03.2021
Rundschreiben

Das nachfolgende Schreiben ging per EMail an die Verantwortlichen der Kommunen zur Information:
•    OB Reitemann, Stadt Balingen
•    Bürgermeisterin Marion Maier, Dotternhausen,
•    Bürgermeister Weiskopf, Hausen a. T.,
•    Bürgermeister Heiko Lebherz, Ratshausen,
•    Bürgermeister Karl-Josef Sprenger Schömberg

Betreff: Widersprüche gegen die Genehmigung des LRA vom 18.12.20 Plettenbergabbau

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Maier, sehr geehrte Herren Bürgermeister der Umlandgemeinden um den Plettenberg,
wir von NUZ bedanken uns, dass auch die Gemeinden um den Plettenberg zunächst Widerspruch eingelegt haben. Sicherlich haben sie, wie alle anderen Einsprecher,  einen Ablehnungsbescheid bekommen haben.
Dieser dürfte vor allem ebenfalls damit begründet sein, dass die Einwendungen (ohne deren sachliche Inhalte aufzugreifen, wie vorgetragen von Dotternhausen), deshalb zurückzuweisen wären, weil kein Drittschutzrecht nach § 16/4BImSchG bestehe und auch keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt würden.

§ 16/4 BImSchG darf rechtlich nur angewandt werden, wenn materiellrechtlich eine Anzeige genügen würde, d.h. keine größeren Veränderungen von bestehenden Genehmigungen gegeben sind.
Es kann aber nicht auf diesem Wege ein notwendiges öffentliches Verfahren nach § 16 /1 umgangen werden.
Immerhin handelt es sich um gewaltige Veränderungen der bisher bestehenden Genehmigungen l977/82, nicht nur um einfache Abbaurichtungsänderungen, die dazuhin noch innerhalb bereits vorhandener genehmigter Grenzen erfolgen.

 

Ostkulisse, vom Schafberg aus gesehen
Ostkulisse, vom Schafberg aus gesehen

Einwände:
 
1. Öffnung der Ostkulisse genehmigt
Erstmals wird amtlich die Öffnung der Ostkulisse genehmigt, die erst bei Steinbruchstilllegung nach bisherigen Genehmigungen hätte erfolgen dürfen.

2. Gravierende Veränderungen
Die inneren Westhanghänge sind noch nicht bepflanzt (Holcim will nun diese Wandrekultivierungen nicht mehr vornehmen, sondern der Sukzession überlassen. Entgegen der bisherigen Genehmigung sind dort die inneren Erschliessungsstrassen eingezogen, die bisher nur von Osten her genehmigt waren.
Der Steinbruch soll mit teils hohen Felswänden bis 60 m Höhe im Westen erweitert werden.
Bisher Zusage aller Stellen: An Westhangseite und Nordhangseite (25 % flache Einführung des Rosswanger Hörnle mit Turm in die Bruchsohle 940m wird nichts verändert.

3. Kein amtlicher Lageplan
Es liegt kein amtlicher Lageplan vor, sondern nur ein von Holcim selbst angefertigter Lageplan. Gelbe Umfanglinien markieren auf diesem Abbauplan die Fläche.
Der Holcim-Lageplan ist mit dem Hinweis versehen:"Angrenzer nicht bekannt."
Tatsächlich liegen in den bereits l960 genehmigten, in l977/82 nicht veränderten Abbaugrenzen genaue Eckpunkt-Koordinaten der Steinbruchaußenflächen vor, die von Holcim willkürlich verändert wurden.

4. Das ganze Verfahren ist nicht rechtlich durchgeführt.
Am 18.06.2020 wurde, ohne die "Teilnehmer öffentlicher Belange" TöB einzuladen, ein ominöses, nichtöffentlicher Treffen durch geführt.
Protokollinhalt: Es müssen alle TÖB wie bei der Süderweiterung eingeschaltet werden.
Auf Antrag von Holcim wurde das Verfahren vollständig geheim an allen TöB vorbei durchgezogen.

Am 5.10.20 wurden von Holcim Antragsunterlagen eingereicht, die aber lt. Vermerk von Holcim Planer Tränkle erst am 28.11.20 erstellt wurden.
Am 3.11.20 wurden dann die "Beteiligten", nur Gemeinde Dotternhausen und Naturschutzbüro, mit einer wohl einseitigen Zusammenfassung angehört.
Die gesamten Antragsunterlagen durften auf Anweisung Holcim nicht vom LRA veröffentlicht werden (Auskunft am 16.11.20 gegenüber Amtsverweser Kühlwein).

Erst am 8.12.20 konnte, mit einem geheimen Link auf die Antragsunterlagen, die zwischenzeitlich auf der Homepage des LRA eingestellt waren, überhaupt eingesehen werden (Versehen mit dem Hinweis: Nur zu persönlichen Verwendung).

5. Es wurde vom LRA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
Aufmerksam wurde die Öffentlichkeit durch die am Samstag, dem 7.11.20 im Amtsblatt des LRA erschienene amtliche Bekanntmachung: "Eine Vorprüfung des Vorhabens hätte ergeben, dass eine UVP nicht notwendig wäre."
Rechtlich ist das LRA allerdings verpflichtet, hierzu eine Dokumentation (genaue formelle Vorgaben) zu erstellen. Aus welchen Gründen das LRA zum Ergebnis kommt, dass es für dieses Vorhaben keine wesentlichen und erheblichen Veränderung für den Umwelt-, Natur- und Artenschutz gibt, ist nirgends ersichtlich.
Das Ergebnis der Entscheidung des LRA muss nachvollziehbar sein.
Eine solche Dokumentation gibt es nicht!
Auch konnten alle Beteiligten zu diesem Zeitpunkt die dem Antrag beigefügte Erklärung des Büros Tränkle, eine UVP sei nicht notwendig, gar nicht gelesen haben.
 
6. Gutachten von Professor Zuck
Prof Dr. Zuck Stgt hat bereits ein Gutachten abgegeben, dass selbst die in l982 erteilte Genehmigung rechtswidrig und nichtig wäre. Denn mit dieser Genehmigung von 1982 wurde damals die ganze Osthangseite ab Hausener Hörnle aufgegeben und der Steinbruch wesentlich erweitert, ohne dass schon damals das vorgeschriebene öffentliches Verfahren nach BImSchG und Naturschutzgesetz durchgeführt wurde.
Nach dem Vertrag von 1977 hätte die Osthangseite Hausener Hörnle nicht abgebaut werden dürfen.

7. Die tatsächlichen Auswirkungen (materiellrechtliche Einwände) für Ihre Gemeinde wie

  • Landschaftbildveränderungen,
  • Verlust der östlichen Kulisse, die ein Einsehen in den Steinbruch verhindert, nun offener Bruch gegenüber dem bisher geschlossenem Bruch,
  • Klima- und Windverhältnisse,
  • Grund- und Hochwasser,
  • Rekultivierung der Bruchwände- und Sohlengestaltung,
  • Hochwassergefahren

kennen Sie selbst.

8. Es wird immer getrickst
Dass es bisher schon von Rohrbachzement und Holcim viele Anzeigen wegen Abbauveränderungen gegeben hätte, entspricht einfach nicht der Wahrheit.
So ist im von Holcim vorgelegten Scopingpapier am 18.6.20 genau noch die Abbaurichtung in den Plänen Scopingunterlagen eingezeichnet, wie diese damals l982 genehmigt wurden.
Erst in 2016 gab und 2018 gab es je eine Anzeige von Holcim, die ebenfalls nichtöffentlich, alleine beim LRA durchlief und von dort (mit ganz anderen  Planunterlagen) mit rechtsmittelfähigen Bescheiden für jeweils ein Jahr, letzter Genehmigungsauslauf 2020 als Rekultivierungsfortschreibung, genehmigt wurden.

Dazwischen gab es einen öffentlich rechtlichen Vertrag, ebenfalls mit dem Hinweis einer gewissen näheren Bestimmung der Rekultivierungsabschnitte und deren Beschreibung, erneut ohne Beteiligung aller anderen Betroffenen.  
Die NUZ hat diese geheimen Genehmigungen nach der Stadtratssitzung in Balingen aufgedeckt und als rechtswidrig angegriffen, weshalb es nun zu dem weiteren Trick mit der Genehmigung nach §16/4 für 5 Jahre ging.

9. Zweifel an Gutachten
Für die Süderweiterung wurden Holcim-Gutachten vorgelegt, die in der öffentlichen Erörterung damals längst als unzulänglich bloßgestellt wurden.
Man verwies in dem Abbauantrag vom Oktober 2020, der am 18.12.2020 genehmigt wurde, dass diese wieder vorgelegten Gutachten ausreichen würden, da sich gegenüber diesen Gutachten sich nichts geändert habe.
Neue Gutachten wurden nicht mehr erstellt.

10. Aufrechterhaltung der Widersprüche
Jede Gemeinde muss wegen jedem kleinsten Vorhaben eine UVP und ein Artenschutzgutachten vorlegen.
Holcim wurde von dieser Verpflichtung entbunden, obwohl diese einen Abbau auf dem Plettenberg mit 70 Hektar und gewaltigen Landschaftsveränderungen vornehmen.
Dies können sich weder die Gemeinden, noch die Naturschutzverbände, noch die Öffentlichkeit gefallen lassen.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn die Gemeinden Ihre Widersprüche aufrecht erhalten würden, zumal die Widerspruchsbescheide nach mir zugetragenem Hinweis sogar kostenfrei sind.
Ob dann jemand eine Klage vor dem VG Sigmaringen bei Bestätigung der Rechtmäßigkeit erheben wird, kann noch später entschieden und beraten werden.

Erfolgreich wären wohl nur die Einwände der Gemeinden oder von anerkannten Umweltverbänden.
 
Wir hoffen als NUZ, dass Ihnen diese Hinweise, die wir auch aus unseren Erfahrungen aus Vorprüfung und UVP entnommen haben, weiterhelfen.

11. Gerichtsentscheid steht noch aus
Immerhin muss auch der VGH im Emissionsschutzverfahren "Abfallverbrennung" nun genau über diese Fragen, wann liegt rechtliche ordentliche Vorprüfung zur Ablehnung einer UVP vor und wann muss eine UVP gemacht werden, entscheiden.

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind beim Plettenbergabbau genau dieselben.
Gerne geben wir weitere Hinweise bei Fragen, zumal wir gerade diese Begründungen von einem Fachanwalt vorliegen haben.
 
Mit freundlichen Grüssen im Auftrag des Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

 

10.03.2021
Rundschreiben
Verehrte Mitglieder, Freunde und Gönner des

NUZ e.V.,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Bitte den Widerspruch nicht zurück nehmen
Morgen läuft eine vom LRA gesetzte Frist ab, nach der die Widersprüche gegen die Steinbruchabbauregelung vom 18.12.20 mit der Beseitigung der Ostkante Richtung Balingen zurückgenommen werden sollen. Diese Frist hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
Wir weisen auf das letzte Mitgliederrundschreiben hin, in dem wir durch Beilage eines entsprechenden Briefes empfohlen haben, die von Ihnen evtl. eingelegten Widersprüche nicht zurückzunehmen, sondern r u h e n zu lassen.
Wir werden einen Widerspruch aus Balingen als Musterentscheidung beim RP einbringen lassen, gegen die notfalls Klage beim VG Sigmaringen erhoben werden kann. Voraussichtlich wird auch ein direkt anliegender Waldbesitzer und hoffentlich auch die betroffenen Gemeinden eine Entscheidung durch das RP verlangen.
 
Wer diese Widerspruchsbegründungen einsehen will, sollte sich bei mir melden.
 
2. LRA geht nicht auf die Einwendungsgründe ein
Das LRA ist nicht auf die eigentlichen Einwendungsgründe eingegangen. Es hat die Ablehnungen hauptsächlich damit begründet:
•    unzulässig, weil die Einwender nicht als direkte Nachbarn betroffen sind und
•    die Einwender als sogenannte Dritte
gar kein Widerspruchsrecht zustehe.
 
Auf Naturschutzeinhaltung, Kulissenabbau usw. können deshalb Dritte kein Rechtsmittel einlegen, besonders in einem solchen sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 16 Abs.4 BImSchG.
  Genau dieses vereinfachte Verfahren, vorbei an der ganzen Öffentlichkeit und besonders den Umlandgemeinden, halten wir für rechtlich nicht haltbar.
Denn bei einem ordentlichen Verfahren hätte auch der sogenannte Drittschutz bestanden.

Wir fordern eine sachliche Entscheidung, keine formaljuristische Ablehnung!
 
3. Die Landtagsabgeordneten haben geantwortet:
Noch ein Hinweis: Die angeschriebenen Landtagskandidaten haben alle, mehr oder weniger umfänglich, geantwortet.
Die Antworten, die auch noch nach der Wahl am Sonntag wichtig sind und auch von uns eingefordert werden, sind auf unserer Homepage einzusehen.
Der Schwabo hat sowohl unsere Fragestellungen wie auch umfänglich eine Zusammenfassung der einzelnen Antworten veröffentlicht (siehe Anlage). Dafür möchten wir uns beim schwabo herzlich bedanken!
Der Zak hat auf beides verzichtet und will von mir und Siegfried Rall keine Leserbriefe mehr veröffentlichen, falls Sie nach solchen suchen. Mehr wollen wir dazu zunächst nicht sagen.
 
4. Unsere Grundforderungen an Holcim
Nochmals: Wir als Vorstand des NUZ haben nichts gegen Holcim einzuwenden, wenn diese die Mindestgrundsätze wie
•    beim Plettenbergabbau die mindestens naturschutzrechtlichen Belange und
•    den Einbau von heute längst erprobten Filteranlagen zur Beseitigung von erheblichem Giftrauch zeitnah verwirklichen und
•    die Belästigungen der Seilbahn beseitigen und
•    Steuern in Dotternhausen und für den Landkreis wie jeder andere Gewerbebetrieb bezahlt.
Das sind unsere wichtigsten Vereinsziele.

Für Ihre Unterstützung weiterhin möchten wir uns jetzt schon bedanken.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Norbert Majer Im Auftag des Vorstandes

Download
09.03.2021-Kandidaten beziehen Stellung zu Holcim
Schwabo 9.3.21 Antw.Landtagswahl.jpg
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01.03.2021
Verehrte Mitglieder, Freunde und Unterstützer des NUZ e.V!
 Rundschreiben


1. Warum Widersprüche zu Plettenbergabbaugenehmigung?
Von unseren Mitglieder aber auch von Außenstehenden, z.B. den Gemeinden Balingen, Dotternhausen, Ratshausen und Hausen a. T. wurden in über 30 Fälle Widersprüche gegen die Genehmigung vom 18.12.20 eingelegt!
Leider sind mir die Widersprecher namentlich aus Datenschutzgründen nicht bekannt und auch nicht der Inhalte der einzelnen Widersprüche.
Das LRA hat in einem 5 seitigen, wohl gleichlautenden Schreiben vom 23.02.21 die Widersprüche wegen angeblich
•    keiner Widerspruchsbefugnis und
•    keiner Nachbarkeitsbetroffenheit
mit der unglaublichen Begründung abgelehnt hat, alles bewege sich ja in den bereits l977/1982 immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruchflächen.

Genau diese Vorgaben von damals werden radikal geändert!!!

Trotz

  • erstmaliger Öffnung einer ganzen Bergfront über mehrere hundert Meter,
  • einer vollständig anderer Gesamtrekultivierung,
  • eines nahezu unglaublichen an der Öffentlichkeit vorbei und den Umlandgemeinden geführten Verfahrens, weil Holcim selbst die Antragsunterlagen für geheim eingestuft hat und dem die Behörde bis zum 17.11.20 sogar zustimmte,
  • Grundwasser- und Hochwassergefährdung,

wird dies vom LRA nicht als wesentlich angesehen.

Selbst die bisherigen Genehmigungsgrenzen werden um rundum 20 m überschritten.
  Dabei wird der Steinbruch in nicht unerheblicher Weise auch gegenüber der Westgrenze und Nordgrenze erweitert.
Holcim macht seine Umfassungspläne entgegen den bisherigen Genehmigungen selbst.
Einen amtlichen eingemessenen Lageplan gibt es nicht.

Ostkulisse, fotografiert am 28.02.2021 vom Schafberg  -- Soll es so weitergehen????
Ostkulisse, fotografiert am 28.02.2021 vom Schafberg -- Soll es so weitergehen????

2. Bitte Widerspruch nicht zurück nehmen
Der NUZ Vorstand ist der Auffassung, dass diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, diesen nicht zurücknehmen sollten.
 
Uns ist bekannt, dass mindestens ein wohl doch direkt Betroffener eine Überprüfung des RP TÜ auf die Rechtmäßigkeit verlangen wird, sowohl wegen Verfahrensverstoßes und weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen wurde.

Die jetzige Genehmigung, auch nur für die nächsten 5 Jahre, bedeutet eine erhebliche Veränderung und Schaffung nie mehr änderbarer vollendeter Tatsachen.
  Eine beseitigte Kulisse (siehe Ostkulisse) kann man nicht wieder herstellen, genauso eine einmal nicht richtig entwässerte Bruchsohle oder Hanggestaltungen.
   Auch das RP Tü muss letztlich wissen, dass nicht nur ein Widersprecher sich gegen dieses unglaubliche Verfahren zur Wehr setzt, das Holcim ein bisheriges rechtswidriges Handeln nun nachträglich rechtfertigt und zu weiteren naturschutzrechtlich unabgestimmten Handlungen ermächtigt.

 

3. Kosten 
Kosten entstehen den Widersprechern so nicht und Sie können immer noch später entscheiden, den Widerspruch zurück zu nehmen.
Wir wurden gebeten, ein entsprechendes Schreiben zu entwerfen, das ich hier beilege (siehe Anlage). Noch Namen eintragen und einfach wegschicken.
Mit Kosten dürfte hier schon wegen den Aahus-Vereinbarungen, dem sich alle Staaten angeschlossen haben, seitens der Behörden nicht gedroht werden.

 

4. Seilbahn
Zum Thema Seilbahn gibt es ebenfalls wieder viel Neues.
  Interessierte können sich über folgende Links informieren:
http://omegataupodcast.net/362-materialseilbahnbau-bei-holcim/.

oder  unter

https://podcasts.apple.com/de/podcast/0mega-tau-science-engineering-podcast-podcast-feed/id288471831?i=1000508072426

Diese beiden Videos zeigen hochinteressante Ausführungen zu Verantwortung und Sicherheitsbestimmungen von holcim. 

Leider sind diese Sendungsaufnahmen sehr lange!
  Will Holcim damit schon wieder nachweisen, dass sie selbst ja gar keine Verantwortung hätten????
Immerhin soll die Steuerung 50!!!!!! Jahre halten.
Glaubt Ihr, dass da noch was vom Plettenberg steht???
Sollte es jetzt keine klar definierten Vorgaben über den Abbau geben, wird es die Plettenberghochfläche so bald nicht mehr geben.
Die jetzigen Seilbahn-Schwierigkeiten wurden immer noch nicht erkannt!
 Auf unserer Homepage wird laufend über das Thema Seilbahn berichtet.

5. Teure Gerichtsverfahren
Leider zeigt auch diese Entscheidung wieder, dass ohne teure Gerichtsverfahren keinerlei Einsichten der Behörden zu erwarten sind!
Bitte: Werben Sie weiter für Mitglieder und weitere Spenden!
 
Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

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Antrag auf Ruhen des Widerspruchverfahrens
Antrag Ruhen des Widerspruchsverfahren.d
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Zurückweisung des Widerspruch durch Landratsamt Zollernalb - hier Schreiben
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach §16 Abs. 4 BImSchG der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH zur Abbauplanung und Konkretisierungsplanung bis 2025 für den immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg
20210223-Vom LRA-Widerspruch.pdf
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24.02.2021

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer des NUZ!

 Rundschreiben

 

Aufgrund des Landtagwahlkampfes wurde nachfolgende Anfrage gestartet.

 

Die angeschriebenen Landtagskandidaten können sich so zu den Umwelthemen positionieren:
 
Anfrage an die kandidierenden Landtagkandidaten vom Verein Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb e.V. per Mail:
In letzter Zeit steht das Thema Zementindustrie zunehmend in den Schlagzeilen. Immerhin ist sie weltweit für 8% des CO2-Ausstosses verantwortlich.
  Doch es gibt noch weitere Probleme: Holcim Dotternhausen, das große Zementwerk an der B27 Richtung Rottweil, darf aufgrund von einer Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen teils unkontrollierbare Restmüllabfälle zum Zweck der Zementherstellung verbrennen.
  Die Umweltgifte gelangen fast ungefiltert in die Atmosphäre und in die Umgebung. Die strengeren Umweltschutzauflagen für Müllverbrennung zum Einbau von Filtern, die bis zu 90% der Emissionen verhindern könnten, gelten hier nicht.


Holcim Dotternhausen gehört mit
•    ca. 2 Mill t CO,
•    über 500 000 t CO2,
•    mit über 500 000t Stickoxiden,
•    800 000 t Schwefel und
•    vielen Tonnen Ammoniak und krebserregende toxische Stoffe,
zu den größten Luftverschmutzern und Klimakillern des Landes!

  Je nach  vorherrschender Windrichtung werden die Regionen , vorwiegend Balingen, Hechingen, Reutlingen und Tübingen, auch Teile der Schwäbischen Alb, vorwiegend Traufgebiete, mit einem gesundheitsgefährdenden Cocktail von hochgiftigen Schadstoffen (saurer Regen) belastet.


Zudem wird durch den Tagebau zum Kalksteinabbau am Plettenberg schützenswerte Natur unwiederbringlich zerstört.

Ausführliche Informationen und Dokumentationen zu all‘ den aufgeführten Themen finden Sie auf der Homepage der Bürgerinitiative: Verein für Natur- und Umwelt Zollernalb (NUZ) e.V.
https://www.nuz-ev.de/

Unsere Fragen an Sie als Kandidierende in den Wahlkreisen Balingen, Hechingen-Münsingen, Reutlingen und Tübingen:

1. Wären Sie im Landtag bereit, sich dieser Problematik noch im laufenden Jahr anzunehmen?

2. Treten Sie dafür ein, dem RP Tübingen weitere Sondergenehmigungen zu untersagen und die Emissionsdaten lückenlos zu veröffentlichen?

3.Wie stellen Sie sich zu einem weiteren Kulissenabbau hinsichtlich Veränderung des Landschaftbildes,  einer großen Steinbrucherweiterung nach Süden ein, die das Ratshausener Hörnle, Quellwassereinzugsgebiete und die Reviere der seltenen Heidelerche und Flora und Fauna größtenteils zerstören!
 
4. Großkonzerne wie Holcim sind in örtlich angemeldete Gewerbetriebe als selbständige GmbH organisiert. So können Sie durch Gewinnabführungsverträge ihre Gewinne beliebig an der örtlichen Gewerbesteuer vorbei bis in Steueroasen verschieben.

  Wie würden Sie sich dazu stellen, diese seit langem immer wieder diskutierten Gesetzeslücken zu schließen, damit auch das Land über die Finanzausgleichsregelungen zu den Steuermittel zur Deckung der Coronakosten kommt!

Ihre Antworten erbitten wir bis spätestens 3. März. Wir veröffentlichen sie dann online und in Pressemeldungen für unsere regionalen Medien.
 
Sollte keine Antwort eingehen, veröffentlichen wir eine Fehlanzeige (Antwortet nicht!)

Wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit zu diesem Thema.

Herzlichen Dank schon heute! "

 

Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

16.02.2021
Rundschreiben
Liebe Mitglieder und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

1. Aktiv im Hintergrund
Wir sind durchaus stark im Hintergrund aktiv, wenn wir auch coronabedingt oft viele Einschränkungen erleben müssen!
So sind wir derzeit mit fast unglaublichen Verdrehungen, ja geradezu Lügen in seitenlangen Gegendarstellungen der Holcim Anwälte und des Regierungspräsidiums Tübingen mit unserer Berufung vor dem VGH beschäftigt.


2. Es wird gemauert!
Nach wie vor erhalten wir keine Zugänge zu den tatsächlichen Emissionswerten von Holcim sowohl für die Zementherstellung, wie für die Drehofen-Luftschadstoffbelastungen.
Das Regierungspräsidium Freiburg behauptet, dieses RP ist zuständig für die Überwachung der Ölschieferverbrennung, es lägen bei ihnen noch keine Emissionswerte für die noch dreckigere Ölschieferverbrennung für die Jahre 2018 und 2019 vor.
Trotz Einschaltung des Grünen Fraktionsvorsitzenden im Landtag erhalten wir auch keine Auskünfte aus dem gerade die Zementindustrie mit der Abfallverbrennung deckenden Umweltministeriums.


3. ZDF-Sendung "heute show"
Durch die vom ZDF ausgestrahlte Sendung "heute show" vom 12.02.2021 ist ein Millionenzuschauerpublikum auf die von uns immer wieder behaupteten und verbreiteten Emissionsbelastungen der Zementwerke aufmerksam gemacht worden!
Die Sendung hat eine riesige Resonanz hervorgerufen, was auch Rückmeldungen unserer Mitglieder zeigen. Obwohl einige Passagen von Dotternhausen Holcim in der hochinteressanten Satiresendung eingebaut sind, wurden leider die Bürgergruppen, die hier nach Verbesserungen suchen, nicht erwähnt.
Aber es bestätigt sich so langsam, und es kommt immer mehr in das Bewusstsein breiter Bevölkerungskreise, dass die Sachlichkeit und Wahrheit nicht bei Holcim und der mächtigen Zementindustrie liegt, sondern eben bei den Bürgeraktivisten, die diese Probleme  oft mit viel Mühen versuchen aufzuzeigen!


Das spiegelt sich auch wieder in der Akzeptanz der ZDF-Sendung:
•    Die TV-Sendung "heute-show" hat über 1 Million feste Abos
•     ca. 2,78 Millionen schauen die Sendung direkt an
•    Das Video über YouTube wurde nach 4 Tagen bereits 395.473 mal aufgerufen
•     Es wurden 1282 Kommentare dazu abgegeben - sehr interessant


Die Sendung kann jerzeit kostenlos über YouTube angesehen werden.

 

Titel des Videos: Drei Milliarden Tonnen CO2 jedes Jahr – allein durch Zement (Laufzeit: 7:27 Minuten)


Link:   https://www.youtube.com/watch?v=0xIXGRA2bRk

 

Unter dem Link sind auch die verschiedenen Kommentare zu dem Video gelistet -  hoch interessant.

4. Life-Debatte im Bundestag - hier: 206. Sitzung des Bundestages vom 28.01.2021 TOP 23 Verordnung über
     Großfeuerungsanlagen

Auch die Anträge der Grünen im Bundestag und die dazu stattgefundene Life-Debatte können Sie auf unserer Homepage anschauen:

 

Link: https://www.nuz-ev.de/m%C3%BCllverbrennung/presse/

 

Datum:  28.01.2021

Titel:      Nachbetrachtung

 

5. Besonderer Hinweis

Unter dem Link

https://www.nuz-ev.de/m%C3%BCllverbrennung/info-nuz/

Sind Erläuterungen zu den Themen Grenzwerte, Emissionen, Mengenangaben der Emissionen in der Abluft mit beispilen enthalten.

Datum:   12.02.2021

Titel:       Für Außenstehende schwer zu verstehen - warum?

 


Dank und Grüße vom gesamten Vorstand an alle Freunde und Unterstützer - bleibt gesund

im Auftrag

Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

21.01.2021
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder, Betroffene und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. SWR 4 Radio berichtet
Wie schon SWR-Aktuell, so berichtete auch heute Mittag SWR 4 in einer Radiosendung über die Ablehnung der Steinbruchsüderweiterung auf dem Plettenberg durch das Landratsamt Zollernalb (siehe beigefügte Anlage Datei: Schulstr.5K).
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage unter "Aktuell"

2. Lassen wir uns nicht blenden!!!
Lassen wir uns aber nicht über die derzeitigen veröffentlichten Berichte zur Ablehnung der Süderweiterung in den Tageszeitungen täuschen oder gar einlullen!
  Die Süderweiterung ist keinesfalls rechtlich abgelehnt.  Sicherlich können wir zunächst von einem durchaus auch rechtlichen Teilerfolg sprechen! Aber: Holcim wird Widerspruch einlegen.
So schinden sie zunächst weitere Zeit heraus, um angeblich längst mit dem RP TÜ getroffene Vereinbarungen hinsichtlich Ausgleichsflächenflächen für die Heidelerche, festzuzurren!
Damit würde die Verantwortung, leider wie immer auch bei den Emissionen, beim Holcim freundlichen RP TÜ liegen, das wie bei den Ausnahmegenehmigungen für die Luftschadstoffe Holcim alles genehmigen wird.
Das LRA wäre dadurch etwas aus der Schusslinie und Verantwortung genommen.
Aber immerhin hat das LRA mal einen Pflock eingeschlagen, der aber wenig Wirkung zeigen wird.

3. Unsägliche Genehmigung des Kulissenabbau
Zunächst berührt uns aber die unsägliche, haarsträubende Genehmigung vom 18.12.20 des Landratsamtes Zollernalb für den Kulissenabbau Ost Richtung Balingen auf dem Plettenberg.
Die Genehmigung wurde ohne vorgeschriebenes öffentliches Verfahren und Anhörung der Gemeinden und Bürger um den Plettenberg als angeblich unwesentlicher Umwelteingriff vom LRA genehmigt. Durch solche Tricksereien des LRA wurde die Ablehnung der Süderweiterung wieder mehr als umgangen.

Auf den beiden Fotos wird deutlich, wie sich durch den Kalksteinabbau die Ost- Kulisse geöffnet hat. Ein nicht mehr umkehrbarer Naturfrevel wird sichtbar. Profitgier und rücksichtsloses Verstoßen gegen die Natur, sowie uneinsichtige Verantwortliche ermöglichen diesen Raubbau an einem der schönsten Tafelberge der Schwäbischen Alb.
Wie werden unsere Nachkommen darüber urteilen???

4. Widerspruch einlegen
Gegen dieses Vorgehen des LRA und dessen Bescheid sollten möglichst viele Bürger und alle anliegende Gemeinden Widerspruch einlegen. Jeder eingegangene Widerspruch beim LRA Zollernalb zeigt, dass weder Holcim noch das LRA so nicht mit den Öffentlichen Belangen wie Natur- und Umweltschutz, aber auch Mensch und Tourismus umgegangen werden kann.
Vordringlichste Aufgabe des LRA sollte doch gerade der Schutz der "Öffentlichen Belange" sowie der Interessen der Bevölkerung sein.

Ein solcher Widerspruch müsste bis 25.1.21 um 24 Uhr schriftlich beim LRA Balingen eingereicht sein.
Beiliegende nochmals ein Muster - siehe Anlage!

Es reicht aber auch ein Widerspruch bereits ohne Begründung aus. Auch eigene Vorstellungen oder ein Hinweis auf bereits vorliegende Begründungen der NUZ e.V. könnten eingefügt werden.
Haben Sie fragen zu dem Widerspruch, nehmen Sie Kontakt mit NUZ auf.
Sollten Sie ein Anschreiben aufgrund eines eingereichten Widerspruches vom LRA bekommen, lassen Sie es uns wissen! Kosten werden Ihnen durch den Widerspruch keine entstehen!
Immerhin wurden gegen die Süderweiterungsanträge 254 Widersprüche eingelegt, was ein deutliches Zeichen war!

 5. Presse
 Interessant auch mal wieder, dass die beiden Zeitungen die Stellungnahmen vom LRA oder auch von Holcim ohne Kürzungen veröffentlicht haben.
Der Zak hat dem Vorstand der NUZ aber, von höchster Stelle ausgehend, eine sogar formell beantragte "Gegendarstellung" zu dem teils unglaublichen Pressebericht von Frau Leukhardt und dem Landratsamt einschließlich des gar herabwürdigenden Kommentars verweigert, was uns bei Falschdarstellungen eigentlich presserechtlich zugestanden hätte!
Leider gilt Meinungs- und Pressefreiheit bei weitem nicht überall und für jeden.
Mit keinem Wort werden auch unsere bisherigen Verdienste und Erfolge in der Presse erwähnt.

6. Reflexion ist angebracht
Ohne den ständigen Kampf der NUZ wäre das ganze Landschaftsschutzgebiet des Plettenberg aufgehoben und man würde längst nicht mehr nur noch zunächst um 8,6 ha Süderweiterung streiten. Aber auch die Probleme Seilbahn oder vor allem die Luftschadstoffemissionen wären längst kein Thema mehr und vieles wäre nicht aufgedeckt worden.
Selbst die Gemeindefinanzen wären wohl noch mehr durcheinander gekommen.
Schauen Sie auch mal ältere Leserbriefe, Presseberichte und Gemeinderatsberichte an, dann sehen Sie erst, was wir alles gemeinsam schon diskutiert, gefordert, aber auch erreicht haben. Sicherlich auch dank mancher kritischen Darstellungen in den örtlichen Zeitungen, aber auch in überörtlichen Medien und in mehreren Fernsehberichten. Dies lässt sich alles auf unserer Homepage nachlesen.
Wir lassen uns nicht einschüchtern und je mehr Widerstand von den Behörden und Holcim kommt, umso mehr wird auch Gegendruck erzeugt und der Bürger kann durchaus gute und weniger gute Berichterstattungen unterscheiden.
Aber nur gemeinsam und mit vielen, vielen Mitgliedern und auch Meinungen sind wir stark genug und werden letztlich auch gehört!
Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

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SWR 4 - Radiosendung
Ablehnung Süderweiterung Plettenberg
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Vorlage Widerspruch
Ein solcher Widerspruch müsste bis 25.1.21 um 24 Uhr schriftlich beim LRA Balingen eingereicht sein.
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Antrag auf Süderweiterung abgelehnt
Quelle: Schwarzwälder Bote
Süderweiterung Steinbruch Plettenberg 19
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2.01.2021

Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder, Betroffene und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Süderweiterung - unglaublich Vorgehensweise
Leider gibt es keine Möglichkeit, so wichtig Dinge in einer Sitzung wegen Corona-Verboten zu besprechen. Gerne hätte ich Euch zu Beginn des Jahres besseres verkündigen wollen. Aber nun haben wir es wohl schriftlich, was mit der Ostöffnung des Plettenberg nach Balingen geschehen soll.
Wie üblich über Feiertage gut getimt, damit man möglichst ja nicht reagieren kann.
Vor allem die Vermutungen und Befürchtungen unserer 3 Vorstände, dass sich Holcim selbst auf bereits von uns als rechtswidrig bezeichnete geheime Genehmigungen (ohne jeden Einbezug der Gemeinde Dotternhausen als Eigentümerin) beruft, sind Wahrheit geworden. (siehe beigefügte Anlage: Genehmigung, Seite 27 letzter Absatz).

Solches kennen wir längst und müsste auch die Gemeinde Dotternhausen, durch ihre vielen Verhandlungen mit Holcim, kennen!
  Aber wie lange können wir noch solches ertragen und uns gefallen lassen????
Unglaublich auch der weitere Trick von Holcim, dass nur ein Änderungsantrag bis 2025 gestellt wird. Damit müssen sie auch die Gesamtrekultivierung im Norden nach Abbau der Ostkulisse Richtung Balingen nicht darstellen und begründen, einschließlich der Quellprobleme Dotternhausen.
Diese Karte ist mir sofort mit den Abweichungen aufgefallen!

 

Klever gemacht!  ---  Unterstützer haben sie ja auf allen Ebenen?

 

Nach dem 11. Vertrag, ca. 20 ha, sollte diese Fläche bis 2029 rekultiviert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sein.Bis jetzt sind lediglich nur 6,3 ha auf der Talsohle (Steinbruch)rekultiviert. Nach der bisherigen Genehmigung 1977 dürfte die Ostkulisse erst mit der Steinbruchstilllegung, das heißt frühestens in 10 bis 15 Jahren geöffnet werden.

  Was macht Holcim? Sie beginnt jetzt schon mit dem Öffnen der Ostkulisse.
Dies ist nur möglich, wenn vielfach unterschiedliches Kartenmaterial nicht miteinander verglichen werden.

  Das Landratsamt Balingen hätte diese Unstimmigkeit merken müssen.

2. Warum unternimmt das Landratsamt Balingen nichts?
Es drängt sich die Frage auf, ob das ganze Szenario bewusst so gesteuert wurde.
Durch die vor den Weihnachtsfeiertagen vom Landratsamt Balingen veröffentlichte Änderungsgenehmigung von Holcim wurde wie in vergangen Jahren bei ähnlichen Vorfällen sicherlich bewusst in Kauf genommen, dass aufgrund der Feiertage die Einspruchsfristen stark verkürzt werden.
Einsprüche werden so erschwert, ja sogar verhindert, da Rechtsanwälte und Behörden erst wieder ab dem 10. Januar erreichbar sind. Auf diese Art wurde vom LRA ein zeitlicher Stellungnahme-Druck herbeigeführt, gewollt oder ungewollt!!
Bis 18.11.20 wurden selbst die vollständigen, erstellten Holcim-Unterlagen vom Büro Tränkle, erst erstellt am 27.10.2020, auf Weisung von Holcim nicht veröffentlicht. Danach kam man nur mit einem zugeteilten Passwort an die gesamten Antragsunterlagen heran!
Darüber, warum das LRA nichts unternimmt, sollte jeder sich seine eigene Meinung bilden.

 

3. Quellen- und Grundwasserschutz
Quellen und Grundwasserschutz, hier kann es durchaus noch zu heftigen Diskussionen kommen. Denn nach einem Protokoll aus 1988 wurden nur ca. 50 % als Risikoabsicherung, damals allerdings als Kompromiss anerkannt und von Rohrbach akzeptiert.
Auch wurden die sonstigen Umlandgemeinden mit wohl 50 % an den Entschädigungen beteiligt, obwohl ihre Quellen von den damaligen Abbaugebieten nicht direkt betroffen waren.
Wenn nun tatsächlich eine Süderweiterung kommt, müsste auch Dotternhausen ebenfalls gleich wie damals bei diesen Vereinbarungen beteiligt werden.
  Warum?
Die neuen Süd-Flächen sind ja noch nicht in die vorliegenden Verträge mit einbezogen. Leider liegen mir diese Verträge nicht vor (ab 1990 war bereits Bgm Steinacher im Amt).

Aber immerhin könnte Dottenhausen 10-15 Jahre früher das Eigenwasser verlieren gegenüber den Genehmigungen 77/82, da im Norden erst bei Steinbruchstilllegung die Ostkulisse gefallen wäre.
   Aber auch 10-15 Jahre früher könnte zu einem erheblichen finanziellen Verlust für die Gemeinde Dotternhausen führen.  

4. Scopingtermin am 18.06.2020
Zu dem o. g. Termin durften von der Gemeinde Dotternhausen nur 2 Personen Teilnehmen. Die Veranstaltung fand im Landratsamt statt. Holcim kam mit 5 Personen und ihrem Rechtsanwalt. Das Landratsamt war mit 14 Abteilungsleitern vertreten. Sonst durften keinerlei Behördenvertreter (Bürgermeister anliegender Gemeinden, Naturschutz etc.) von außen dabei sein.
Üblicherweise sind Scopingtermine öffentlich. Es stellt sich die Frage: "Warum fand es hinter verschlossenen Türen statt?"
Immerhin wurde bei dieser Zusammenkunft protokolliert, dass auch alle anderen Gemeinden als Träger öffentlicher Belange wie im Verfahren Süderweiterung zu beteiligen sind!
Aber genau dies wurde nicht gemacht!
Dies ist kein Versehen, sondern eine bewusste Ausgrenzung!
Auf Umweltverträglichkeitsprüfungen hat das LRA auf Antrag von Holcim großzügig verzichtet!
Warum wohl?

5. Aber was ist zu tun?
Gegen die Genehmigung, die eigentlich nie rechtskräftig werden darf, da Holcim sofort alle Vorteile und Unklarheiten für sich verwenden wird (siehe beigefügte Anlage: Genehmigung, Seite 31, Abschnitt 12: Anordnung Sofortvollzug), können nur Betroffene subjektive Rechtsverletzungen vorbringen, möglichst innerhalb von 4 Wochen also bis etwa 18-Januar 2021.

Auch hier passiert wieder unglaubliches: In jedem amtlichen Lageplan müssen die Nachbargrundstücke (als Betroffene s. LBO Baugen.) aufgeführt werden.

Was schreibt Holcim und LRA anerkennt das: Nachbargrundstückseigentümer nicht bekannt!

 
Die angrenzenden Waldbesitzer wären wohl in jedem Falle Betroffene, aber auch die Umlandgemeinden wie Balingen und Hausen a. T., fraglich wohl schon Ratshausen, da die "Musik" zu weit weg spielt, allenfalls über Hochwasserprobleme, so auch Schömberg. Natürlich auch Dotternhausen! 

 

Ob sich alle BM einigen könnten, gemeinsam etwas zu tun????

Oder die anerkannten Naturschutzverbände! Immerhin ein Kulissenabbau in dieser Größenordnung gibt es wohl deutschlandweit nicht mehr!

 

Aber da wird die Zeit knapp, wenn auch diese wohl nicht so direkt an die 4 Wochenfrist gebunden sind. Aber auch diese Fristenverlängerung wäre fraglich, da bisher als "direkt Angehörte" keine Bedenken erhoben wurden!
Siehe Seilbahnklage VG - Gemeinde Dotternhausen!

  Alle Bürger von Hausen und Balingen müssten die BÜRGERMEISTER; FRAKTIONSVORSITZENDEN UND GEMEINDERÄTE dazu bringen, dass wenigsten mit 2 Sätzen W i d e r s p r u c h gegen den Bescheid des LRA bis 18.1.20 eingelegt wird, um Zeit zu gewinnen.

 

Evtl. könnte auch später noch vielleicht eine Feststellungsklage wegen Verfahrensfehlern vor dem VG von einer Gemeinde oder einem Umweltverband nachgeschoben  werden.

 Die Kostenrisiken wären zunächst bei Null, solange keine Anwälte im Spiel sind. Denn zunächst gilt es nur, den Bescheid möglichst nicht rechtskräftig werden zu lassen! Auch wären die Gemeinden wohl rechtsschutzversichert.
Soviel für heute!

Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.
nach Besprechung mit Vorstand


PS: Ich habe diese Information per E-Mail mit Anhang auch an alle BM der Plettenberggemeinden und OV, Naturschutzverband usw. geschickt, damit eine breite Information entsteht, denn keiner schaut wohl auf die nun vom LRA ergänzte Homepage Plettenberg, da dort auch viele andere Genehmigungen enthalten sind. Sehr interessante Dokumentation mit allen bisher erteilten Genehmigungen.
Sollten noch Fragen bestehen, wendet Euch bitte an mich.

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Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs 4 BImSchG 18.12.2020
Inhalt: Die Firma Holcim (Süddeutschland) erhält auf ihren Antrag vom 05.10.2020 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §16 Abs.4 BImSchG i.V. m. $19 BImSchG zur Abbauplanung und Konkretisierung der Rekultivierungsplanung bis zum Jahresende 2025 für den seit 1977/1982 genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg die immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgene
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16.12.2020
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
zum Ende des Jahres möchte ich mich ganz besonders an Euch wenden
Ein unglaublich arbeitsreiches Jahr neigt sich langsam dem Ende zu, welches wir vom Vorstand nur durch Eure zahlreiche Unterstützung bewältigen konnten!

Dafür herzlichen Dank!

Wir haben zwischenzeitlich bereits 170 Mitglieder und viele, viele größere und kleinere Spender von der Mitgliedschaft und über 70 % von außerhalb, ohne die wir vor allem die Berufung zur rechtlichen Klärung der gewaltigen giftigen Abfallverbrennung mit den hohen Ausnahmeregelungen nicht hätten riskieren können.
Doch immer noch müssen wir ein hohes Kostenrisiko
•    zur Verbesserung der erheblichen Luftbelastungen für die Allgemeinheit
•    aber auch der Plettenbergerhaltung
eingehen.  

Eigentlich wäre dies alles eine öffentliche Aufgabe! Doch bisher fehlt uns hier im Gegensatz zu anderen Gegenden die öffentliche Unterstützung.

Erst vor wenigen Tagen ging nach meiner Beurteilung eine hervorragende Begründung von unserem Anwalt Kroll u. Partner Reutlingen/Balingen an den VGH in Mannheim, die das eigentlich unverständliche Urteil des VG Sigmaringen doch eindeutig widerlegen.
Dies ist für unseren Verein zunächst ein großer Höhepunkt!!
Trotzdem bleibt weiter ein finanzielles Risiko, das wir nur mit weiteren offenen Gesprächen im Freundeskreis für weitere Mitglieder- und Spender-Werbungen meistern werden.
Im Jahre 2021 sollten wir die 200 Mitgliedermarke doch leicht knacken!

Ebenso geht ein nicht enden wollender Kampf um einen kleinen Rest-Plettenberg in eine weitere Runde. Holcim und auch LRA haben nun wohl gemerkt, dass die rechtliche einzige Basis die Abbaugenehmigungen von 1977/82 ist.
Endgültig ist wohl bewiesen, dass die angeblichen Erweiterungsanträge aus dem Jahre l986  eine Finte von Holcim und BM Adrian waren.
An drei Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid sei erinnert, die uns leider auch viel Geld gekostet haben!
Derzeit laufen von Holcim und LRA Bemühungen, dies alles an der Öffentlichkeit und allen Umlandgemeinden um den Plettenberg herum vorbei zu Gunsten von Holcim zu regeln. Sollte dies geschehen, haben wir eine gesamte Osthangöffnung vom Ratshausener Hörnle in Richtung Hausen/Tieringen/Schafberg/Weilstetten/ Rosswangen/ Frommern und weiter bis zum Rosswanger Hörnle (Fernmeldeturm) und zwar innerhalb der nächsten 5 Jahre.
Deshalb ist auch der Kampf und die Ablehnung der beantragten Süderweiterung zum Ratshausener Hörnle so wichtig, über die wohl nun doch erst 2022 entschieden werden soll.
 
Leider treffen uns auch die Corona-Ausgangs- und Versammlungsverbote sehr stark und ein Ende ist nicht abzusehen!
 
Aber es gibt ja die Möglichkeiten, durch Kommunikation im Internet oder Telefon viele Informationen zu unserer Arbeit und Zielen weiter zu verbreiten.
Wir lassen uns durch solche Artikel wie kürzlich im Zak von Frau Leukhardt als Handlangerin des LRA und Holcims nicht aus der Fassung bringen. Die Bürger und Leser können solche einseitige Berichterstattung wohl selbst am besten einschätzen. Uns bringt es letztendlich weitere Unterstützungen.
Schauen Sie immer wieder in unsere einmalig gepflegte, täglich ergänzte Homepage, in der auch Berichte über Umweltprobleme außerhalb unserer engeren Region zu lesen sind. Unglaublich teilweise die Berichte, wenn man zurückblättert. Wir praktisch bei allen Fernsehsendern und auch in der überörtlichen Presse mit unseren Problemen zu finden!
 
Nochmals darf ich mich im Namen des ganzen Vorstandes bei Euch herzlichst bedanken!

Für das Neue Jahr 2021 wünschen wir Erfolg, Zuversicht und viel Optimismus!

Auf das bisher Erreichte können wir durchaus stolz zurückblicken!
Wir sind zuversichtlich, dass sich noch weitere Erfolge im neuen Jahr einstellen werden.

Im Namen der ganzen Vorstandschaft                     
Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

12.12.2020

Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Rückblick/Kommentar zur Kreistagsitzung am  07.12.2020
Unser 1. Vorsitzender Norbert Majer hat die Fragestunde im Kreistag genutzt, um erneut eine öffentliche Debatte im Kreistag über die rd. 400 000 t jährliche genehmigte Abfallverbrennung durch Holcim und deren gesundheitliche Auswirkungen ohne entsprechende Filteranlagen anzustoßen.
Er wies darauf hin, dass zukünftig zusätzlich noch 70 000 t Verbrennungsabfälle jährlich durch ein geplantes Heizkraftwerk in Albstadt durch die Fa Korn für die Umwelt-Belastungen im Zollernalbkreis hinzukommen.
Die Plettenberg-Osthangöffnung wurde von Norbert Majer ebenfalls angesprochen. Ohne Beteiligung der Umlandgemeinden darf es keine öffentlich rechtliche Genehmigung geben, da hierdurch die Genehmigungen und Festschreibungen von 1977/82 entfallen würden.

Leider interessierte sich nur der SPD-Fraktionsvorsitzende Herr Frohme als einziger im Kreistag für das Abfallverbrennungsproblem im Zollernalbkreis.

Der Schwarzwälder Bote schrieb dazu in seiner Ausgabe vom 09.12.2020 (Auszug):

"Großes Thema bleibt für die Genossen die Müllverbrennung in Dotternhausen – zu Bedingungen, die bei keiner anderen Müllverbrennungsanlage im Land zulässig seien, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Frohme.

Wertstoffe, Sperrmüll, Plastik, Reifen und dergleichen würden mit hohem Energieaufwand sortiert und zerkleinert, in »Ersatzbrennstoff« umbenannt und im Zementwerk verbrannt, »bei mangelhafter Filterung der Abgase«.

Den Landrat bat der SPD-Politiker, sich bei Holcim und beim Regierungspräsidium dafür einzusetzen, »dass diese Missstände beseitigt werden«.

 

Dieser Meinung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Her Frohme, können wir uns vom NUZ nur anschließen. Es ist ja ein Ziel unserer langjährigen Arbeit.

 

Viele Grüße

Euer

Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

01.12.2020
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

Zuerst möchte ich Euch allen trotz Corona-Einschränkungen eine angenehme Adventszeit und vor allem Gesundheit wünschen!

1. Hauptversammlung
Wegen Corona-Einschränkungen werden wir eine Hauptversammlung wohl frühestens im Frühjahr/Sommer 2021 durchführen können!
Informiert Euch über unsere täglich ergänzte Homepage nuz-ev.de!

2. Momentane Aktivitäten von NUZ

a) Seilbahn
Unglaublich vieles läuft zur Zeit auf Grund der Lärmbelästigungen durch die neuen Seilbahn, die wohl mit schlechtem Material auf billigste Art trotz angeblich 13 Mill Aufwand gebaut wurde.  

b) Neue Genehmigungsanträge - Ostkulisse soll vorzeitig geöffnet werden.
Holcim stellt neue Genehmigungsanträge zum weiteren Plettenbergabbau. Sie versucht dieses möglichst ohne Öffentlichkeitsbeteiligung an den Umlandgemeinden vorbei. Im gleichen Zuge soll eine Änderung der Abbaugenehmigungen l977/82 bewirkt werden, mit der dann die ganze Ostkulisse vom Plettenberg vorgezogen geöffnet werden kann (siehe Anlage)

c) Genehmigung des Abbauvertrages aus dem Jahre 1982 ist rechtswidrig
Jahrelang wurden die Bürger der Gemeinde mit einer nie vorhandenen Genehmigung "Steinbruch Süderweiterung" konfrontiert und wir von der NUZ als Spalter hingestellt.

Immer wieder wurde behauptet, es gebe eine weitere Abbaugenehmigung von 1986.

Tatsächlich zeigt sich jetzt, dass ausschließlich die Genehmigungen von 1977 und 1982 heute noch gültig sind.

 

Ein jetzt erst zugegangenes Gutachten von einem anerkannten Experten sagt folgendes aus- siehe Anlage:


Prof. Dr. Zuck hält die Genehmigung 1982 aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig und damit für nichtig.

 

Dadurch läge auch keine Endabbaugenehmigung bei Stilllegung des Steinbruches für das Hausener Hörnle vor, soweit eine Süderweiterung nicht genehmigt wird.


Die Frage ist:

  1. Wie wird es jetzt nach diesem Gutachten weitergehen?
  2. Wie reagieren die Behörden?
  3. Soll nun auf die Schnelle ein neuer Genehmigungsantrag von Holcim alles richten?
  4. Sollen mit den neuen Genehmigungsanträgen die bisherigen Verträge geändert und der jetzt schon laufende Abbau an der Ostseite legalisiert werden?

 

d) Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof
Die Klage gegen die Emissionen aus den Kaminen durch Abfallverbrennungen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wird vorbereitet.

3. Müllverbrennung in Albstadt
Zur Zeit läuft eine Petition im Internet wegen Abfallverbrennungen der Recycling Firma Korn in Ebingen in einem sogenannten Heizkraftwerk mit Nahwärmeversorgung.
Fa. Korn beliefert seit langem mit Ihren wohl kontaminierten Restabfällen (siehe Werbefilme) das Zementwerk Holcim unter den Begriffen aufbereitete Ersatzbrennstoffe, die eigentlich in Müllverbrennungsanlagen oder gar Sondermüllverbrennungsanlagen oder Sondermüll Deponien entsorgt werden müssten.
Die Aufbereitung besteht wohl im Kleinhexeln und Mischen der nicht mehr verwertbaren Abfälle! Die Diskussionen um HBCD vergiftete Styropore sind bei uns nicht in Vergessenheit geraten! Damit wird die Luft und die Gesundheit der ganzen Region in erheblichem Masse belastet.
Nun will wohl Korn die giftigen Abfälle selbst in Ebingen verbrennen, denn bevor man erhebliche Preise an Holcim für die Verbrennung pro t bezahlt, will man diese Gewinne direkt zu Lasten der Umwelt und Gesundheit der Menschen wohl in Ebingen machen.!
Es wird dort nicht mal eine Müllverbrennungsanlage mit den entsprechenden Filteranlagen  entstehen. Nahwärmekraftwerke haben nach unserer Kenntnis wesentliche geringere Auflagen für Filteranlagen wie Müllverbrennungsanlagen!
Gewaltige Mengen von angeblich 70 000 Jahrestonnen. Holcim gibt bekannt, dass 126 000 t Abfälle verbrannt würden, was wir allerdings nicht glauben können!  
Solche Anlagen dürfen nicht mitten in bewohnten Gebieten entstehen unter dem Deckmantel der ach so sauberen Nahwärmeversorgung!
Wir empfehlen Euch allen, bei Google die "Keine Müllverbrennung in Albstadt Online-Petition" aufzurufen und die Petition der Albstädter Bürgerinitiative zu unterstützen. Sie brauchen 2500 Unterzeichner.
 
4. Dank an alle Unterstützer
Wir brauchen  weiter Ihre Unterstützung und danken herzlich für die bisher eingegangenen Spenden, die uns die Grundlage gaben, die weiteren Klagen einzureichen!
Bitte werbt um Mitglieder - Jedes neue Mitglied stärkt unsere Positionen!

So viel für Heute und habt Mut, auch kritische Leserbriefe zu schreiben!  

Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

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Schreiben an das Landratsamt zu Händen von Herrn Landrat Pauli und Herrn 1. Landesbeamter Frankenberg
Am letzten Samstag hat die Öffentlichkeit durch die amtliche Bekanntmachung Vorprüfungsentscheidung zu UVP und einen Presseartikel erstmals erfahren, dass Holcim ein neues Genehmigungsverfahren für die Kalksteinabbau Plettenberg nach § 16 Abs.4 BImSchG und § 19 Naturschutzgesetz eingeleitet hat. ...........
20201201-Anträge Holcim von Okt 20 Plett
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26.11.2020

Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Betreff:Anhörung Träger öffentlicher Belange neuer Antrag vom 20.10.20 Holcim auf Genehmigung Plettenbergabbau

Inhalt:

1) Nach den Informationen der NUZ versucht Holcim, in einem nahezu geheimen, nichtöffentlichen Verfahren die bisherigen unbestrittenen ausschließlich geltenden öffentlich rechtlichen Abbaugenehmigungen durch die Hintertür zu Ihren Gunsten umzukippen.

2. Die Genehmigung l982 ist laut beiliegenden Gutachten von Prof. Dr. Zuck aus Stuttgart rechtswidrig ergangen und dürfte damit nichtig sein (siehe Anlagen).

https://www.nuz-ev.de/plettenbergabbau/info-nuz/

22.11.2020

Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Lärmbelästigung der Seilbahn - Gibt es keine Lösung?

08.11.2020

Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Im Namen des Vereins NUZ hat deren Vorsitzender Norbert Majer einen Antrag auf eine öffentliche Kreistagdebatte zum Plettenbergabbau und den Emissionen bei Holcim beantragt. Das Schreiben, in dem Majer die Entwicklung zur Thematik umfassend darlegt, ging an die Kreistagmitglieder über die Kreisgeschäftsstelle.
Landrat Günther-Martin Pauli wird bei der nächsten Gelegenheit das weitere Vorgehen mit den Fraktionsvorsitzenden besprechen“, heißt es seitens der Kreisverwaltung lt. zak
siehe auch Quelle: zak --  https://epaper2.zak.de/ePaper/        vom 04.11.2020  Überschrift:  "NUZ forder Debatte"

                                  oder   https://www.nuz-ev.de/aktuelles/     vom 04.11.2020  Überschrift:  "NUZ forder Debatte"

 

Zum Inhalt des E-Mail:

Sehr geehrter Herr Landrat Pauli,
sehr geehrter Herr erster Landesbeamter Frankenberg,
verehrte Kreistagfraktionsvorsitzende und Mitglieder des Kreistages
 
Da uns leider nicht alle E-Mail Adressen der Kreistagmitglieder vorliegen, wären wir dankbar, wenn entweder die Kreisgeschäftsstelle Kreistag oder die Fraktionsvorsitzenden diesen Antrag an die Kreisräte weiter leiten würden.

1. Dreckigster Flächenlandkreis
Dass der Zollernalbkreis ausschließlich durch die Luftschadstoffbelastungen von Holcim zum dreckigsten Flächenlandkreis in Baden-Württemberg hinsichtlich Industrieverschmutzungen gehört, ist durch die Veröffentlichungen der LUBW Umweltberichte belegt!
---siehe Datei als Anlage beigefügt: "Auszug aus Landesumweltbericht 2014 der LUBW"

---siehe Datei als Anlage beigefügt oder LINK:  "LUBW Vergleichzahlen Gesamt/Industrie-Dotternhausen"


2. Schadstoffausstoßvergleich der 6 Zementwerke in Baden-Württemberg
---siehe Datei als Anlage beigefügt: "Schadstoffvergleich Zementwerke Bad-Württ"
Erkennbar sind in der Tabelle die hohen Stickstoffoxide CO, NOx   TOC (Cges) vom Zementwerk Dotternhausen.
In der beigefügten Anlage sind die Werte der Ölschieferverbrennung  mit unglaublichen Schwefeldioxiden SO2 von Holcim nicht enthalten. Die Daten beziehen sich nur auf die Verbrennung in dem Drehofen= Zement. Die CO-Werte (Kohlenmonoxid) dürften sich mit Einbeziehung der Ölschieferverbrennung vervielfachen.
Es gibt keine Schwefelabscheider bei der Schieferverbrennung.
Ölschieferverbrennung zählt zu den schadstoffhaltigen aller fossiler Brennstoffe. Bei der Verbrennung von Ölschiefer entstehen enorm hohe Schwefeldioxide   SO2, wie bei einer Raffinerie in Karlsruhe! Diese bringen den sauren Regen!
Auch weitere Giftschadstoffe oder Schwermetallanteile werden einfach nicht gemessen! Daher kommen die enormen Kreisbelastungen!

 

3. Heutiger Stand der Technik
Holcim ist nicht bereit, zur Reduzierung der Luftschadstoffe durch heute dem Stand der Technik entsprechende Reinigungsanlagen, nämlich SCR-Filtertechnik, beizutragen.
---siehe Datei als Anlage beigefügt: "Eckpunktepapier der UM und BMU über SCR Stand der Technik Auszugsweise"
Besser wäre der Einbau einer DeCONOx -Anlage, die auch gleichzeitig CO reduzieren würde.  
Mit der alten SNCR-Filteranlage, seit über 25 Jahren in Dotternhausen in Betrieb, können besonders Giftstoffe wie Ammoniak und Cges (TOC) sowie vor allem Schwermetalle wie Quecksilber oder krebserregende Stoffe wie Benzole und Dioxine u.v.a. nicht herausgefiltert werden.
Seit 2008 bestehen Vereinbarungen zwischen BMU und der Zementindustrie auf Umstieg auf SCR-Filteranlagen (SCR-Katalysatoren). Holcim und die ganze überwiegende Zementindustrie tun aus reinen Gewinnmaximierungen seit Jahren nichts!! Außer allgemeinen Bekenntnissen und Schönfärbereien! SCR Katalysatoren kosten 5-10 Mill, pro t Zement ca 1 €.
17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen)
Ab 01.01.2019 gelten nach der 17.BlmSchV wesentliche niedere Grenzwert bei der Verbrennung  von Abfällen auch für die Zementwerke.
Am 22.2.17 hat das RP TÜ Holcim noch schnell hohe Grenzwertüberschreitungen genehmigt und kurz vor dem Inkrafttreten der neuen Grenzwerte Tübingen der Firma Holcim, , im Dezember 2018, kurz vor "Torschluss" nochmals die CO Werte  So gelten z.B.:

 

Giftstoffe

Bis Ende 2018 galt lt. 17.BlmSchV

Ab 01.01.2019

gilt lt. 17.BImSchV

Hocim ab 01.01.2019 lt. RP Tü

Holcim ab 01.01.2019

Halbstundenmittel    Überschreit lt. RP Tü      

Meldung bei zweifachem

Kohlenmonoxid - CO

2000mg

50 mg

1800 mg

3600 mg                    

7200 mg

Ammoniak

30 mg

30 mg

30 mg

 DB 60 mg

60 mg       

240 mg

DB 120 mg

Gesamtkohlenstoff

50 mg

10 mg

50 mg

100 mg                          

200 mg

 

                                                                                               DB sind Werte im Direktbetrieb (ohne Filter)

 

Das RP Tü erlaubt gerade Erhöhungen der Grenzwerte bei den Giftstoffen wie CO, Ammoniak oder Cges. Die Grenzwerterhöhung erreicht in der für Holcim gegebenen Sondergenehmigung das 5 - ca. 40 fache gegenüber den gesetzlich vorgegebenen Werten!!!
Kontrollen!!!!???? Erst bei mehr als zweifache vom Halbstundenwert unverzügliche Meldung  also bis 200 fache Überschreitungen ! Einfach unglaublich !!
Durch den Einbau der SCR-Filteranlage wäre eine Einhaltung der Grenzwerte nach der ab 01.01.2020 geltenden 17.BlmSchV ohne weiteres möglich. Man würde die vorgeschrieben Werte sogar weit unterbieten. Die besonders gefährlichen Giftstoffe könnten bis zu 90 % gemindert werden!

4. Abfallverbrennung ohne Filterreinigung ist illegal
In dem Video der ARD-Sendung "Report Mainz" mit der Überschrift: "Wie umweltschädlich ist Müllverbrennung in Zementwerken?" spricht Herr Professor Dr. Schönberger von der Universität Stuttgart (siehe folgender LINK):

https://www.swr.de/report/bis-zu-100-prozent-muellverbrennung-in-deutschen-zementwerken-behoerden-erteilen-flaechendeckend-ausnahmegenehmigungen-fuer-erhoehten-schadstoffausstoss/-/id=233454/did=25309768/nid=233454/ozzant/index.html

Dr. Harald Schönberger, Universität Stuttgart:
"Die gesetzliche Vorgabe heißt ja: keine Erhöhung der Emissionen durch die Mitverbrennung von Abfall. Das heißt, dieser Bereich, das ist illegal. Und das wird bis heute sowohl von den Behörden als auch von vielen Zementwerken einfach nicht betrachtet. Das wird ausgeblendet."

 

Siehe auch unter LINK:
https://www.swr.de/report/gefaehrliche-schadstoffe-wie-umweltschaedlich-ist-muellverbrennung-in-zementwerken/text-des-beitrags-gefaehrliche-schadstoffe-wie-umweltschaedlich-ist-muellverbrennung-in-zementwerken/-/id=233454/did=25309768/mpdid=25342294/nid=233454/e7b4lv/index.html

Herr Dr. Schönberger weist darauf hin, dass Abfallverbrennung in Zementwerken ohne Filterreinigung illegal ist und somit gegen das Gesetz verstößt.
Er meint damit einen Kataylator als Filter SCR, SNCR ist kein Filter, sondern nur eine Ammoniakeindüsung zur NOx Stickoxidredukition mit genau so gefährlichen NH3!

 

 

5. Begründung des Verwaltungsgericht Sigmaringen
Eine Begründung des VG Sigmaringen, warum Norbert Majer als Kläger und im direkten Umkreis des Zementwerkes Wohnender nicht persönlich durch die Giftstoffe belastet sein soll, ist teils mit falschen Sachargumenten nur zur Deckung der Entscheidungen des RP Tübingen  ergangen.
Vermutlich aus lauter Angst vor einer Berufung, wurde diese gleich vom VG gar nicht zugelassen!
Die NUZ wird aber vor den VGH gehen, soweit wir die Kosten für diese leider sehr teuren Verfahren zusammen bringen, um diese unglaublichen Begründungen rechtlich überprüfen zu lassen.
Klagen musste eine Privatperson wegen der persönlichen Gesundheitsgefährdung, weshalb ich als Vorsitzende der NUZ den Kopf hinhalten muss.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen sagt nun, ich als im direkten Umfeld Wohnender sei zwar klageberechtigt, es fehle aber an dem sogenannten Drittklagebefugnisrecht, da gesetzliche Vorsorgemaßnahmen nicht individuell einklagbar wären. (!!??)
Es wurde auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen hierzu gar nichts angesprochen, weshalb unser Anwalt dies nicht in dieser Verhandlung  sofort wiederlegen konnte.
Laut VG liege übrigens eine 5 fache Erhöhung der gesetzlichen Grenzwerte von 10 mg bei Cges (eigentlichen Giftstoffe), im Rahmen des Ermessens des RP.
So können bei Halbstundenmesswerten aber tatsächlich 100mg und mehr durchs Kamin gehen.
Bei Kohlenmonoxid (CO), wo eine ca. 40 fache Erhöhung genehmigt wurde, das sind 2000mg, gesetzlich festgelegt sind aber nur 50mg, hätte sich alles wegen Zeitablauf rechtlich erledigt.
Das VG Sigmaringen interessierte dabei nicht, dass die Feuerungen nach dem 31.12.2019 weiter laufen!!!
Die Zementindustrie weiß, dass Sie durch solche langwierigen Prozesse viel Zeit und Geld gewinnt und alle Gegner letztlich klein bekommt!

 

6. Landkreis sollte handeln
Deshalb muss jetzt die Behörde LRA und Landkreis handeln, so wie dies die Gemeinden um den Traunsee, um die Stadt Gmunden bereits 1996 mit dem dortigen Zementwerksbesitzer vertraglich geregelt haben.
---Siehe beigefügter LINK:  https://www.nuz-ev.de/2020/10/17/majer-gemeinden-stellen-sich-hinter-b%C3%BCrger/

 

7. Stadt Balingen
Der Stadtrat Balingen hat öffentlich einstimmig Holcim aufgefordert, geeignete Filteranlagen einzubauen, bevor eine Süderweiterung des Plettenberg erfolgen soll aber betont, die Stadt Balingen sei nicht für die Genehmigung der Steinbrucherweiterung Plettenberg zuständig!

Siehe dazu Pressemitteilungen auf unserer Hompage unter folgenden Links:

https://www.nuz-ev.de/plettenbergabbau/presse/

Hier finden Sie die auf die Stadt Balingen bezogenen Presseartikel nach Datum sortiert:

Aktuelles  •  20. Februar 2019 Mittendrin im Plettenberg-Dilemma
Aktuelles  •  27. Februar 2019 Plettenberg-Abbau wird zum Politikum
Aktuelles  •  01. März 2019      Holcim lädt Balinger Räte zum Dialog
Aktuelles  •  06. April 2019       Plettenberg-Streit mit Balingen eskaliert
Aktuelles  •  19. Juni 2019        Informationen für den Stadtrat Balingen
Aktuelles  •  26. Juni 2019        Holcim weht kräftiger Wind entgegen
https://www.nuz-ev.de/m%C3%BCllverbrennung/presse/
Aktuelles  •  16. Dezember 2016 Harry Block: Vier Prozent? Eher das Zehnfache!

 

8. Gemeinde handlungsunfähig durch "Knebelvertrag"
Die Gemeinde Dotternhausen hat versucht, bei neuen Pachtvertragsverhandlungen etwas zu erreichen, was aber misslungen ist, da durch unterzeichnete Knebelverträge bereits in 2018 keine rechtlichen Verhandlungsmöglichkeiten mehr bestanden.
Zunächst musste der finanzielle Kollaps der Gemeinde abgewendet werden, nachdem Holcim seit 2004 an der Gemeinde und auch dem Landkreis vorbei seine Gewerbesteuerzahlungsverpflichtungen wegen Gewinnabführungsverträgen auf 0 Bilanz-Gewinn verschiebt. Millionen Einnahmen fehlen dadurch der Gemeinde und dem Landkreis seit 2004!
Auch durch Kalksteinabbaugebühren-Zurücksetzungen ab 2019 hätten der Gemeinde zusätzlich 700 000€ jährlich gefehlt.
Der Amtsverweser und der neue Gemeinderat mussten die jetzigen faulen Kompromisse als Erfolg verkaufen.

9. Holcim bestimmt weiterhin
Holcim diktiert auch weiterhin und ist keineswegs auch nur im Geringsten für Schadstoffminderungen offen. Den Freibrief bekamen sie durch die unglaublichen Ausnahmegrenzwerterhöhungen des RP Tü. Klimaschutz spielt keine Rolle !

Von konkreten Zusagen Holcim zu
•    Emissionsminderungen oder
•    eventuellen Zusagen über Plettenberggestaltung oder
•    künftigen Gemeindeunterstützungen z. B. Feuerwehrfahrzeugausstattung (Holcim spart Betriebsfeuerwehr),
•    hohes Gefahrenrisiko durch große Ammoniak- und Abfalllagerungen,
ist in den Verträgen mit der Gemeinde nichts ,aber auch gar nichts enthalten.
Holcim besteht auf dem unterzeichneten Knebel Pachtvertrag von 2018 weiterhin. Wie im Zak und Schwabo zu lesen war und mehrfach von Gemeinderäten und Amtsverweser Kühlwein offen auch in der Presse angesprochen wurde, ist Hocim zu keinerlei Zugeständnissen bereit!!
 
10. Letzte Chance
Die allerletzte Chance, Holcim etwas hinsichtlich Luftbelastungsminderung und der erheblichen giftigen Abgasreinigungen abzuringen und klar zu machen, dass das Zementwerk die  Bewohner des Zollenalbkreises nicht heimlich still und leise vergiften kann, und einen der markantesten schönsten Berge unserer Heimat ganz zerstört, besteht mit der Genehmigung der Steinbruchsüderweiterung auf dem Plettenberg.
Nur durch eine Genehmigungsverweigerung oder einem Kompromiss mit der besseren Luftreinhaltung und einer vertraglichen Regelung kann der Zollernalbkreis noch etwas für unser Heimat und Klima tun.
Wenn nicht im Zeitraum von spätestens 2 Jahren die Abgase mit SCR oder bessere Anlagen gereinigt werden, dürfen weder zwei ha noch viel weniger 8,6 ha des Restberges geopfert werden.


11. Vom Regierungspräsidium Tübingen ist keine Hilfe zu erwarten
Zwar hätte der Reg.Präsident Tappeser durch eine nachträgliche Auflage nach § 17 BImSchG ebenfalls eine schnelle Eingriffsmöglichkeit. Das RP Tübingen deckt aber Holcim, da es sonst wohl wie schon 2015 schriftlich mehrmals Holcim ankündigte, die Betriebserlaubnis entziehen müsste.  Dazu fehlt der Mut und die Lobby ist wohl zu mächtig!

Auszug aus dem Schreiben: Das RP Tübingen schreibt an 05.08.2015 an Holcim Süddeutschland, Herrn Schillo:


Rohstoffbedingte Ausnahmen für Ammoniak und Gesamtkohlenstoff können noch bis 31.12.2018 gewährt werden.
Mit Einsatz der SRC-Technologie (Stand der Technik) ist die Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV ohne rohstoffbedingte Ausnahmen möglich, sodass eine über den 01.01.2019 hinaus gehende Ausnahmegewährung nicht in Betracht kommt. Dem Regierungspräsidium Tübingen eröffnen sich auf Grund der mittlerweile verfügbaren Technik und der  damit zwingenden gesetzlichen  Vorgabe keine Ermessungsspielräume mehr, die ein Abweichen von den gesetzlichen geforderten Grenzwerten ermöglichen würde.

---siehe als Anlage beigefügtes Original-Schreiben des RP Tü - Datei: "Genehmigung SNCR bis 31.12.2018"

Seit 01.01.2019 geltende gesetzliche Grenzwerte können nicht mit der längst überholten veralteten SNCR-Ammoniak-Eindüsung ohne die sehr umstrittenen und rechtlich fraglichen Ausnahmegenehmigungen durch das RP eingehalten werden.

 

12. Jetzt bestehen noch Verhandlungsmöglichkeiten!!!!
In Österreich wurden von den Gemeinden bereits 1996 in Gmunden solche Verträge geschlossen, die auch giftige Müllverbrennungen wie Plastikimporte u.a. regeln, nachdem zuvor Einsprüche eingelegt wurden.  

13. Bitte an den Kreistag um Hilfe
Die NUZ und sicherlich eine breite Öffentlichkeit, von der wir viele, viele kleine Spenden zur Durchsetzung unserer Klage beim VGH erhalten haben, 

beantragen
im nächsten Kreistag  diese Problempunkte in einer öffentlichen Sitzung  anzusprechen und den Landrat zu ermächtigen, mit Holcim auch in solche Vertragsverhandlungen einzutreten.
Leider ist nur durch öffentlichen Druck und eine Verweigerung der Erweiterung des Plettenbergsteinbruches den Großkonzern Hocim zur Erfüllung gesetzlich vorgegebener Abgasreinigungen zu bewegen.
 
In einem Zementwerk der Rohrdorfgruppe in Österreich, das ebenfalls nur eine veraltete SNCR Stickstoffminderungsanlage hat, wurde bei Kleinkindern in 1,5 km Entfernung bisher unerklärlicherweise Schwermetallbelastungen im Urin nachgewiesen!
Solche Untersuchungen fehlen in Dotternhausen und der Umgebung.

Ölschieferverbrennung zählt zu den schadstoffhaltigsten aller fossiler Brennstoffe!!!

14. Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg blockieren
Bei der noch schädlicheren Ölschieferverbrennung, für die wegen Bergrecht das RP Freiburg zuständig ist, wird noch mehr vertuscht.
Hier geht die Asche, sogenannter Abbrand  als GÖS bezeichnet, zu  Lasten unserer Landschaft und zur besseren Luftreinhaltung und Energieeinsparung in der Schweiz   massenweise in die Schweizer Zementwerke.


Auch unser Landkreis  und die Gemeinden bezahlen für diese Zugtransportmöglichkeiten!

Nur bei 2 Giftstoffen, Stickoxide und Schwefel, werden die Emissionen der Ölschieferverbrennung (NOx und SO) ständig gemessen.
Aber selbst diese liegen dem RP Freiburg anscheinend nicht vor. Auskünfte selbst an den Landrat werden wohl durch Holcimeinsprüche  rechtswidrig verweigert. Alle anderen Giftstoffe werden nicht wie bei der Zementherstellung ständig durch geeichte Halbstundenmessgeräte erfasst!
Eigentlich unglaubliche Vorgänge!
Aber das Landesbergamt toleriert dies mit dem vom Verbandsvorsitzende Steine-Erden Beisswenger beim Sommerdialog offen ausgesprochenen Rechtsauffassung: "Früher hat Bergrecht alles andere Recht gebrochen! Heute stehen wir mit dem Naturschutz im Dialog!!!"
Ein Bodenmonitoring in Dotternhausen wurde trotz Auflagen in der Genehmigung, Frist bis Juni 2017, von Holcim erst nach 3 Jahren eingerichtet, obwohl das LRA bereits 2015 das RP TÜ zwei Mal auf evtl. Schadstoffanreicherungen im Boden durch die Erhöhung der Abfallverbrennung hinwies!
Auf die Gesundheitsbelastungen durch erhöhtes Krebsrisiko, Allergie und Herzkreislauf wird fast nie eingegangen!!
Das muss sich auch im Zollernalbkreis ändern. Seit nun nahezu 3 Jahren verweigern die RPs TÜ und Freiburg die Offenlegung der ständig gemessenen tatsächlichen Emissionen, die aus den Kaminen gehen.
Auch hier wäre das RP Tü nach einem Urteil des VGH Mannheim vom 21.3.17 verpflichtet, bei Holcim die Aufzeichnungen von 2018 und 2019 anzufordern und weiter zu leiten!
Der Zollernalbkreis ist politisch gefordert, diese Riesenprobleme auch öffentlich zu debattieren! Denn es ist 5 vor zwölf, um noch Regelungen zu erreichen!
 
Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.
 
Gerne stehen wir für jede weitere Informationen und auch schriftliche Belegführungen zur Verfügung!

 

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LUBW Vergleichszahlen Gesamt/Industrie
Sehr guter Vergleich der Schadstoffe: Dotternhausen mit Stuttgart
Vergl. LUBW Raum Balingen Zementwerke 5
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Auszug aus Landesumweltbericht 2014 der LUBW
Leider hat das LUBW keine neueren Zahlen seit 2014 veröffentlicht, obwohl dies alle 2 Jahre erfolgen sollte
Landkreise Bad-Württ Emmissionen Industr
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Schadstoffvergleich Zementwerke Bad-Württ
Zementwerke Bad.Württ Vergleiche 2016 lt. Ausk.Umweltministerium
Zementwerke Bad.Württ Vergleiche 2016 Au
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Genehmigung SNCR bis 31.12.2018
Original-Schreiben Datei "20150805-Genehmigung SNCR bis 31122018"
In dem Schreiben an Holcim ist festgelegt, dass die Genehmigung der SNRC-Technik nur bis 31.12.2018 reicht.
20150805-Genehmigung SNCR bis 31122018.p
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01.11.2020
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
anbei einige wichtige Informationen:

Länger hat es gedauert, dass Sie Infos von der Vorstandschaft erhalten haben, da meine Kur länger dauerte und zudem mein PC den Geist aufgab. Glücklich zu Hause angekommen, konnte wenigstens die Festplatte mit all den Daten gerettet werden! Mit den Vorstände war ich aber trotzdem immer in engstem Kontakt!

1.  Keine Mitgliederversammlung
Leider kann eine Mitgliederversammlung wegen den Corona-Entwicklungen dieses Jahr und voraussichtlich bis Spätfrühjahr 2021 wegen Personenzahlsammelverboten nicht stattfinden, weshalb der geschäftsführende Vorstand eine entsprechende Verschiebung beschließen musste. Sie erhalten Infos, sobald die Lockerungen es erlauben!
 
2. Dank an alle Unterstützer
Ein herzlicher Dank ergeht an alle Mitglieder, aber besonders an so zahlreiche Spender außerhalb unserer Vereinsmitglieder. Rd 75 % der Spenden kamen bisher von Außerhalb, teils Kleinbeträge ab 10 € aber auch bis 1500 €, was uns viel Mut und auch einen finanziellen Rückhalt gibt.
Leider können wir das finanzielle Risiko nicht ganz vorausschauen, da wir nicht wissen, ob wir evtl. noch ein Sachverständigengutachten benötigen.
Daher sind wir leider weiterhin auf Spenden angewiesen.   

3. Weitere Vorgehensweise
Voraussichtlich können und werden wir die jetzt in der Begründung vorliegende Klageabweisung des VG Sigmaringen vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim überprüfen lassen können, ja bei diesen teils unglaublichen Begründungen geradezu müssen! .
Sicherlich interessiert Euch, was nun in den Klageabweisungen begründet wurde!
Gerne können Sie die bei mir anfordern!
Zuerst wollen wir aber erst sachlich und rechtlich die Aufarbeitung und neuen Begründungen des VG mit unserem Anwalt genau durchgehen, bevor wir an die breite Öffentlichkeit gehen.

4. Klageabweisung in Kurzform
a) Aarhus-Konvention ist deutsches Recht
Wie das VG Sigmaringen zu Klageabweisungsgründen kommt, geht oft an den Tatsachen und auch nach unserer Einschätzung an der wirklichen Rechtslage vorbei.
Die Aarhus-Konvention (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Aarhus-Konvention) bestimmt schon den weitgehenden Rechtsanspruch einzelner Personen und der Umweltverbände. Die Konvention wurde auch in deutsches Recht überführt.
Danach können gerichtliche Überprüfungen nicht verweigert werden.   
Aber wir lesen  immer wieder den Verwaltungsgericht Einwand, selbst ich als persönlich im 5 km Umfeld wohnender und gesundheitlich Betroffener (weshalb ja keine Gruppenklage eingereicht wurde), hätte  keine Klage- Ansprüche, weder gegen die Genehmigungsbehörde, noch gegen Holcim.
Vor allem, die Ausnahmegenehmigung der Grenzwerterhöhungen spreche dagegen.

b) Warum SCR-Filtertechnik
Auch einen Anspruch auf die Nachrüstung mit SCR sei nicht Drittklagegeschütz.
Obwohl es zur Fortentwicklung des "BEST VERFÜGBAREN TECHNIKBEGRIFFES" = jetzt SCR eine Verwaltungsanweisung des Umweltministerium Baden-Württemberg bereits vom  Dezember 20 15 gibt, kann das VG  aus dem bundesweit geltenden Beschluss nicht herauslesen, dass eben die veraltete SCRN Anlage durch die SCR überholt ist und zieht sich erneut auf eine Ausnahmeregelungsmöglichkeit zurück.  
Eine Ausnahmegenehmigung bei Cges (einfach ausgedrückt: die Summenbildung vor allem der Giftstoffe) erlaubt das Gesetz 10 mg, das Regierungspräsidium Tübingen erhöht um das 5 fache auf 50 mg.
Das VG ist der Ansicht, das wäre noch im Ermessen der Genehmigungsbehörde.
Tatsächlich dürfen aber in Halbstundebereichen gar 100 mg solcher Giftstoffe entweichen.
Bei SCR ist gesicherter Grenzwerteinhalt von weit unter 10 mg möglich, also nochmals um ein vielfaches niedriger!
Noch unverständlicher sind die Ausführung bei CO, wo die Ausnahmen um das 40 fache genehmigt wurden.
Das VG stellt lapidar fest, diese Ausnahme hätte sich durch Zeitablauf erledigt, weil in dem Bescheid zunächst nur bis 31.12.18 eine Ausnahmegenehmigung stand.
Dass eine Feuerung ohne CO Erzeugung auch ab 1.1.19 nicht möglich ist , und Hoclim immerhin 1800mg am letzten Arbeitstag des Jahres 2018 mal schnell noch geschenkt erhielt, hat das VG nicht interessiert.
Der Rechtsfall hätte sich durch Zeitablauf erledigt!
Was für eine Begründung ????

c) Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung
Noch gravierender sind die Entscheidungen zu den fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfungen: Eine sogenannte UVP muss nach dem Gesetz durchgeführt werden, wenn durch eine sogenannte Vorprüfung des Regierungspräsidium Tübingen sich ergeben hätte, dass durch das zu ändernde Vorhaben, hier Erhöhung der Abfallverbrennung von 60 % auf 100 %,  dies ist eine Steigerung von immerhin 66,6%, keine erhebliche Umweltauswirkungen ergeben könnte.
Bestehen auch nur die geringsten Zweifel, ist zwingend auch nach BVerwG Urteilen eine UVP durchzuführen.
Beim Zementwerk Dotternhausen sind noch nie, weder bei der Zementherstellung, noch bei der Ölschieferverbrennnung jemals UVP gemacht worden!
In allen anderen Zementwerken in ganz Deutschland war dies eine Selbstverständlichkeit!
Bei fehlender UVP muss der Genehmigungsbescheid nach UmwVG aufgehoben werden.! !

d) Messmethoden
Noch schlimmer sieht es bei unserem Verweis wegen den nur einmal jährlichen Teils nur 30 Minuten bis 2 Std. dauernden Messmethoden für die besonders giftigen Stoffe aus. Die Grenzwerte gelten als eingehalten, wenn in dieser Messzeit, die Grenzwerte nicht überschritten werden.
Dies gilt dann ein ganzes Jahr!
Tür und Tor sind da jeder Manipulation geöffnet!  
Bei solchen gesundheitsgefährdenden Giftstoffen sagt schon die EU- Rechtsprechung, dass die Giftstoffe  möglichst auf 0 gemindert werden müssen, z.B. Quecksilber, oder Benzole (krebserregend.
Angeblich gibt es bei diesen Stoffen keine ständig funktionierenden Messgeräte oder diese sind angeblich zu teuer.
Wir wissen zwischenzeitlich, dass in der Schweiz durchaus für Benzolmessungen ständige Aufzeichnungen verlangt werden.
Auch haben andere Regierungspräsidien auch vierteljährliche oder halbjährliche Kontroll-Messungen vorgegeben.
Was sagt das VG wörtlich:"Ob Messvorgaben der 17.BImSchV  d r i t t s c h ü t z e n d   sind, sei ebenfalls rechtlich fraglich. "Holcim und RP würden ja die vom Gesetz gewünschten Intervalle befolgen und Messaufzeichnungen vornehmen und Stoffe (ABGASGIFTE, die in Reagenzglasern aufgefangen und im Labor untersucht werden, bräuchten auch keine längeren Messzeiten.
Das VG Sigmaringen interessiert nicht, was tatsächlich den Kamin verlässt. Ebenso wenig die Hinweise der Gutachter, dass die Messungen nur Momentaufnahmen sein können!  

e) Vorenthalten von Messergebnissen
Vielfach haben wir auch beim VG betont, dass die Messergebnisse trotz eindeutigem Gerichtsentscheid des VGH Mannheim, der Öffentlichkeit trotz Jahrelanger Aufforderung durch das RP TÜ, vorenthalten werden.
Das VG war damit zufrieden, dass die RP Vertreter erklärten, über diese Anträge werde in Bälde entschieden.
Geltendes Recht ist aber, dass auf unsere erste Anfrage bereits vor 2 1/2 Jahren, hätte innerhalb 1 Monats entschieden werden müssen.
Immer wieder haben wir nachgebohrt und entweder gar nichts oder Unbrauchbares erhalten.

f) Rückendeckung durch Behörden
Nur durch diese Offenlegung der sogenannten Halbstundenmessergebnissen, die auch 5 Jahre aufzubewahren sind, kann überhaupt eine Kontrolle der gesetzlichen Grenzwerteinhaltungen stattfinden.
Zur Irreführung der Öffentlichkeit hat da RP TÜ in einer Presseerklärung sogar behauptet, dass die Überwachungen elektronisch statt fänden.
Auch diese Falschmeldung zur Beruhigung der Öffentlichkeit wurde enttarnt.
Wir können aus diesen Verweigerungen nur vermuten, dass letztlich doch einiges Faul ist und dadurch das RP TÜ Holcim die Betriebserlaubnis entziehen müsste.
Das hat das RP Tübingen in uns vorliegenden mehreren Schreiben, Holcim schon im Jahre 2015 angedroht. Passiert ist aber bis heute nichts!
 
Auf die Androhung einer Aufsichtspflichtverletzung von Abteilungsleitern des grün geführten Umweltministeriums haben wir ebenfalls bis heute keine Antwort erhalten! Kritische aufklärende Fragen werden einfach nicht beantwortet!
 
Es steht noch vieles, fast unglaublicheres in dem 43 seitigen Urteil, weshalb  wir zuversichtlich sind, dass diese VG Klageabweisungsentscheidung bei einem höherrangigen Gericht, das auch die Vorgaben des Europarechtes und höherrangige Rechtsprechungen mit berücksichtigen muss, letztlich nicht Stand hält!

5. Wie sieht die Unterstützung bei anderen Zementwerkstandorten aus?
In anderen Zementwerken gibt es längst ähnliche Probleme, auch in Österreich und der Schweiz, aber wohl am meisten bei Holcim!!
Nur stehen dort die betroffenen Städte und Gemeinden und teilweise auch größere Umweltorganisationen und Presse hinter den Forderungen der Bürger wegen den Gesundheitsgefährdungen.
Die Zementindustrie ist durch solche "Grosszügigkeiten" weltweit zum allergrößten Umweltverschmutzer geworden! Trotz vieler Bemühungen konnten wir leider noch keine solchen Umweltorganisationen an unsere Seite bringen.
Deshalb brauchen wir weiterhin Jeden, viele zusätzliche Mitglieder und Unterstützer - auch Informationen!
Verwaltungsgerichts-Prozesse kosten leider viel Geld und sind sehr langwierig, was Holcim ausnützt.
Leider erleben wir nahezu täglich, dass von Holcim verfasste Presseerklärungen in voller Länge Seitenweise erscheinen. Geben wir aber zur Aufklärungen eine Presseerklärung ab, wird meist auf die beschränkte Leserbriefdarstellung verwiesen und diese oft noch gekürzt!
Immerhin sind wir Dank Ihrer Mitgliedschaft und Werbungen keine kleine Gruppe mehr! Leider fehlt es bei uns noch an wichtigen Beratern wie z.B. aus der Ärzteschaft oder sonstigen Spezialisten, auf die andere Bürgerinitativen zurückgreifen können!
 
6. Bürgerinitiative Albstadt
Auch in Albstadt Ebingen hat sich gestern eine Bürgerinitiative gegründet, um die bisher Holcim zugelieferten angebliche Ersatzbrennstoffverbrennungen durch ein getarntes sogenanntes Heizkraftwerk mit Stromerzeugung entgegen zu treten.
Nun will Korn wohl durch eine E I G E N E  Müllverbrennungsanlage die unglaublichen Gewinnerzielungsmöglichkeiten bei der Entsorgung giftiger Abfälle ausnützen. Klima- und Gesundheitsschutz sind nur durch die möglichst besten Filteranlagen zu erreichen.
Diese sind vielleicht gerade noch mit echten Müllverbrennungsanlagen oder gar Sondermüllverbrennungsanlagen und deren Überwachung zu akzeptieren, denn Abfall muss letztlich auch entsorgt werden.
Ob solche Anlagen aber noch in einem Wohngebiet oder wie bei Holcim Dotternhausen, in der Hauptwindrichtung des Schulzentrums Balingen, oder Hechingen/Tübingen ohne geeignete Filteranlagen stehen dürfen, bleibt doch sehr fraglich.
Etwa  40 %  des Ost/Nordwindes gehen auch Richtung Schömberg, Rottweil, Tuttlingen. Aber auch andere Windrichtungen sind betroffen.  
So zeigte ein Störfall in Höver bei Hannover erst letzte Woche wieder, dass gerade die Gemeinde im 3 km Abstand im Süden eine noch nicht aufgeklärte Störfallverschmutzung ertragen musste, während die Hauptanliegergemeinde diesmal nicht betroffen war. Holcim übernimmt nach einem eigenen Flugblatt alle Reinigungskosten. Was genau die Autos, Häuser, Gartenanlagen verschmutzt, ist noch nicht geklärt und werden erst schwierige Laboruntersuchungen hoffentlich zeigen! Holcim sagt alles unbedenklich, übernimmt aber gleich freiwillig sämtliche Reinigungskosten. Die dortige BI meint, es könne mit Ammoniakaustritten zusammen hängen.
(siehe Anlage)
 
7.Seilbahnbau
Leider gibt es noch keine Stellungnahmen zu dem störenden neuen Seilbahnbetrieb!

Soviel zunächst. Ich hoffe, dass es für Euch, trotz der Länge meiner Ausführungen, interessante und gute Informationen sind.
Fragen versuche ich schnellstmöglich zu beantworten.

Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

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Störfall: Klebriger Staub über Ahlten
Zeitungsbericht vom 29.10.2020
HAZ-Lehrte-Sehnde.pdf
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01.09.2020
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
kurz einige wichtige Informationen:
 

1. Ergebnis der Vorstandssitzung vom 26.08.2020 mit Nachbetrachtung zum Verfahren vor dem VG Sigmaringen
Der beiliegende Pressebericht(als Anlage beigefügt) zeigt sehr gut den Ablauf unserer letzten Sitzung, bei der es darum ging, ob wir evtl. die etwa 5 000 € für eine rechtliche Überprüfung des VG Ablehnungsurteils vor einem höheren Gericht (VGH) aufbringen können.
Bisher haben wir noch keine schriftliche Klageabweisung und Begründung!
Kommt diese, müssen wir allerdings sehr schnell reagieren und unseren Anwalt beauftragen!

Es kann wohl kaum, nach dem Ablauf dieser Verhandlung vor dem VG Sigmaringen sein, dass "eine natürliche Person, also ich persönlich, in meinen Rechten nicht auf gesundheitliche Gefährdung durch giftige Abgase verletzt sein sollte". Die Entfernung von dem Zementwerk zu meiner Wohnung beträgt ca. 600 m Luftlinie.

Bei 2 Kindern von 2 und 4 Jahren wurden bei Blutproben in Gmunden in Österreich bereits unerklärliche Schwermetallrückstände festgestellt. Die Blutproben wurden von der besorgten  Familie privat veranlasst.
Sie wohnt zirka 1,5 km von einem Zementwerk entfernt. Das Zementwerk arbeitet ebenfalls mit den veralteten NSCR-Filteranlagen.

Die ARD Fernsehsendung, immerhin "Report Mainz" und auch "SWR zur Sache Bad.Württ." sprechen klar von illegaler Abfallverbrennung in Zementwerken bei Ausnahmegenehmigungen von gesetzlichen Grenzwertüberschreitungen!
Siehe unsere Homepage: https://www.nuz-ev.de/media/videos/

2. Keine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages
Um die Finanzmittel von rd 5000€, für das Verfahren vor dem VGH Mannheim aufzubringen, wurde von Mitglieder (auch ausserhalb des Vorstandes) vorgeschlagen, eine evtl. Sonderumlage von etwa 30 bis 50 € zu beschließen.
 
Dies habe ich abgelehnt - warum?
•    Einige unserer Mitgliedern bringen schon wesentlich höhere Spenden auf.
•    Es kann nicht alleine Aufgabe der NUZ Mitglieder sein, für gesundheitliche Vorsorge für die breite Bevölkerung finanziell einzutreten 
•    Wir möchten weiter eine breitere Bevölkerung für die finanzielle Unterstützung erreichen,

3. Spendenaufruf
Beschlossen wurde, dass ich unsere Mitglieder und Freunde und Gönner um eine Spende bitten soll.

Diese ist steuerlich absetzbar!

Über unsere Homepage soll eine Verlinkung zum problemlosen Überweisen von Kleinbeträgen (z. B. PayPal etc.) programmiert werden.

Wir bitten alle Mitglieder, Freunde und Gönner um weitere Werbung im Freundeskreis.

Wer uns helfen und unterstützen möchte, kann dies auch schon durch Überweisung kleiner Spenden auf unser nachstehendes Konto tun:

Unser Kto: IBAN:  DE 81 6539 0120 0380 6800 09

Die Entscheidung von NUZ, ob wir nachdem wir die schriftliche Klageabweisung vom VG Sigmaringen erhalten haben, vor den VGH Mannheim gehen können hängt eng mit unseren finanziellen Möglichkeiten ab.

 

Aufgrund der kurzen Einspruchsfristen müssen wir, nach Erhalt der Klageabweisung, schnell handeln!

 

Wir hoffen, dass uns der Spendenaufruf sowie die ca. 18.000 Flyer, die in Balingen, Dotternhausen und Umgebung verteilt wurden, den Gang zum VGH Mannheim ermöglichen!!!


Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.

 

Anlage:

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NUZ setzt alles auf eine Karte: Die Dotternhausener Naturschützer wollen bis zum VGH gehen
Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat in einer erweiterten Vorstandssitzung nach einer dreistündigen
Debatte, bei der heftig und emotional gestritten wurde, entschieden, die obersten Richter des Landes zu bemühen, um das Urteil gegen Norbert Majer überprüfen zu lassen. Das Vorhaben hängt an einem seidenen Faden, denn der Verein hat nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung nur vier Wochen Zeit, um die 5000 Euro Klagekosten zusammenzubringen.
20200901-NUZ setzt alles auf eine Karte.
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Bericht Zementwerk Gmunden Rohrdorfgruppe - KeinSCR trotz bessen Wissens
Wir in Dotternhausen sind nicht die Einzigen - siehe Bericht aus Gmunden, Österreich
20200816-Gmunden.pdf
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28.08.2020

Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer --

Wer sind die Spalter????

 

Bitte schaut Euch das nachfolgende Video an.

 

Die Ansprache von BM Dietrich zeigt klar auf, dass es Taktik der Zementmächtigen ist, mit persönlichen Verunglimpfungen angebliche Buhmänner zu kreieren, die Unwahrheiten verbreiten und Bürgerspaltungen erzeugen.

Diese Masche wurde leider auch bei uns vom Landratsamt bis zum Regierungspräsidium erfolgreich gefahren!!!!

Viele Grüße

Euer
Norbert Majer 1.Vorsitzender NUZ e.V.

Video-Ansprache des Bürgermeisters
zum Streit um Vorhaben ZKW Otterbein, ortsnaher Kalksteinabbau und Tieferlegung des gesamten Abbaugebiets

Immer wieder die gleiche Vorgehensweise!!!

Es stellt sichdie Frage:"Warum fallen darauf immer wieder soviele darauf herein?"

Norbert Majer    ---   Foto: Schwarzwälder Bote
Norbert Majer --- Foto: Schwarzwälder Bote

27.08.2020

Majer bietet Rücktritt an
Von Schwarzwälder Bote 27.08.2020 - 16:38 Uhr

Dotternhausen. Bei der erweiterten Vorstandssitzung des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) im örtlichen Sportheim hat der Vorsitzende Norbert Majer seinen Rücktritt angeboten, wenn nicht mehr Menschen aus der Region den Verein unterstützen wollen.

Er betonte, die NUZ sei nur dann in der Lage, die bisher noch nicht begründete Ablehnung der Klage durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen vor dem Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen, wenn es innerhalb von vier Wochen gelinge, die etwa 5000 Euro an Klagekosten durch die breite Unterstützung der Bevölkerung mit Spenden aufzubringen.

"Dem NUZ geht durch die Klageabweisung das Geld aus, weil letzlich alle Kosten vom Verlierer aufzubringen sind."

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht dargelegt, Norbert Majer sei als Kläger persönlich nicht in seinen Rechten durch die Erhöhung der Verbrennung an Ersatzstoffen im Holcim-Zementwerk betroffen.

 

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-majer-bietet-ruecktritt-an.b34e49e0-08c1-4ad9-a462-d26aaabdbfac.html

17.08.2020
Rundschreiben

 

Terminänderung!!!!!!!!!!!!!

Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,

 


Einladung zur erweiterten Vorstandssitzung:


Wann: Mittwoch, 26.Aug. 2020 um 19.00 Uhr
Wo:     Sportheim Dotternhausen


Zu beachten: Corona-Regeln


Tagesordnung:
 
1. Verhandlungen vor VG Sigmaringen 60 % auf 100 % Abfallverbrennung ohne UVP und mit erheblichen
     Ausnahmegenehmigungen für Grenzwertüberschreitungen.

     Weiteres Vorgehen!
 
2. Klage von Siegfried Rall anstelle der Gemeinde Dotternhausen,  hinsichtlich Altglasabfallverbrennung bei Holcim.
    Info und weiteres Vorgehen!
 
3. Info zu den Vertragsverhandlungen Gemeinde Dotternhausen / Holcim
    a) Plettenbergabbau
    b) Seilbahnvertrag
    c) Emissionen aus dem Zementwerk
 
4. Weiteres Vorgehen
 
5. Bekanntgaben und Verschiedenes
 
Zu der Vorstandsitzung sind auch alle interessierten Mitglieder sowie die Presse eingeladen.
Aufgrund der Corona-Bestimmungen bitte ich um persönliche Anmeldung telefonisch: 074271820  oder  per E-Mail:  norbert.majer@gmx.de .

Die Anmeldung sollte aufgrund von organisatorischen Gründen bis zum 20.08.2020 erfolgen.

Wegen der Brisanz der gesamten Diskussion möchte ich, nach Absprache mit dem Vorstand, diese Sitzung auch für die sonstigen Mitglieder und die Presse öffentlich machen!


Viele Grüße
Norbert Majer, Dotternhausen,  Schulstr.22

 

Besonderer Hinweis:


Das ARD-Fernsehen bringt laut Programmhinweis im 1.Programm am


Dienstag, 18.08.2020 um 21:45 Uhr

 

Report Mainz
Fritz Frey, Moderator


Themen:
Kontrollverlust in Pflegeheimen – welche Folgen hat die mangelnde Aufsicht für die Bewohner
Schulschließungen wegen Corona – Befragung tausender Lehrer zeigt erschreckende Defizite beim digitalen Fernunterricht 
Contergan-Skandal – Ärzte missbrauchten Kleinkinder für Medikamententests
Gefährliche Schadstoffe – wie umweltschädlich ist Müllverbrennung in Zementwerken?

 

Mal sehen, was das ARD in der Sendung zur Müllverbrennung zeigt!!!

 

Link zur Sendung:

https://www.daserste.de/programm/index~_pd-20200818.html

06.08.2020

Streit um Zementwerk Dotternhausen

 

In der heutigen Sendung: Zur Sache! Baden-Württemberg des SWR wurde ein Beitrag über die Müllverbrennung im Holcim-Zementwerk Dotternhausen gesendet.

Zementwerke dürfen Müll verbrennen. Anwohner in Dotternhausen fürchten die giftigen Abgase, weil die Filter für die Müllverbrennung nicht ausreichten.

Über folgenden LINK erreichen Sie den Beitrag:

https://www.swrfernsehen.de/zur-sache-bw/streit-um-zementwerk-dotternhausen-100.html

 

01.08.2020

Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer,

kurz einige wichtige Informationen:

 1. Klageabweisung durch des Verwaltungsgericht
 Donnerstag, 30.07.2020 wurde leider meiner/unserer Klage wegen der Genehmigung von 66,6 % mehr, teils hochgiftigen Abfallverbrennung, vom Verwaltungsgericht Sigmaringen nicht statt gegeben.
Wir müssen nun zunächst einfach die Begründung des Urteils abwarten!!!
Verstehen können wir/die Prozessbegleiter diese Klageabweisung, nach der eigentlich sehr gut für uns verlaufenden mündlichen Verhandlung, nicht.
Unserem Anwalt wurde beste Klasse bescheinigt!!!
 
Die Verhandlung war von vielen Medien, Rundfunk und gar eines SWR Fernsehteams begleitet.
Viele Plakate, Leserbriefe und Presseartikel hatten wir zur Information vor der Halle aufgebaut!
 
2. Stellungnahme vorläufig:
Ich und wohl alle anwesenden NUZ-Freunde sind natürlich über die Klageabweisung gewaltig enttäuscht, besonders nach der 4 stündigen mündlicher, sehr aufklärender und tiefgründiger Verhandlung!
Der bis jetzt bekanntgemachte einzige Satz des Klageabweisungsgrundes  "der Kläger sei nicht in eigen Rechten verletzt worden", war so in den 4 Stunden nach meiner Erinnerung gar kein Thema!

Folgende Fragen stellen sich:

  • Sind 66,6 % mehr Abfallverbrennung, mit teils hochgiftigen Stoffen, bei 200 000 - 300 000 cbm Abgasen pro Std und die dadurch vergiftete Atemluft, keine gesundheitliche Betroffenheit von mir, aber auch von tausenden von Mitbürgern??!!
  •  Kann das Gericht tatsächlich gemeint haben, ich als Kläger "wäre nicht in eigenen Rechten verletzt worden"?
  • Es stellt sich die Frage, wer könnte dann überhaupt noch als Kläger auftreten?
  • Wer ist denn überhaupt betroffen, wenn nicht besonders die aus Dotternhausen?
  • Wird nicht dadurch einer Behörde wie dem Regierungspräsidium Tür und Tor geöffnet, durch Ausnahmegenehmigungen die gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte, die ja der Gesundheitsvorsorge dienen sollen, einfach durch Sonderausnahmegenehmigungen zu erhöhen? Die Erhöhung der verschiedenen Grenzwerte beträgt für Holcim Dotternhausen das 5 bis 40 fache. Nicht betrachtet wurde die wohl noch viel dreckigere Ölschieferverbrennung, auf die ich immer wieder hingewiesen habe.
  • Müssen nun alle Bewohner rund um eine solche Industrieanlage einfach eine solche Belastung hinnehmen?
  • Warum finden wir bei den umliegenden Kommunen, Behörden, politischen Vertretern und Verantwortlichen keine Unterstützung?
  • Warum ist die betroffene Bevölkerung so desinteressiert?
  • Ist es der Bevölkerung egal, dass die permanente Umweltverschmutzung schleichend an ihrer Geundheit zerrt?
  • Ist dies nicht unverständlich?
  • Jeden Tag werden in der Presse Horornachrichten von den Auswirkungen der Umweltzerstörung weltweit aufgezeigt. Glauben die Bewohner im Einzugsbereich des Holcim-Zementwerkes wirklich, sie sind nicht betroffen?
  • Glauben sie wirklich, dass wenn Krankheiten bei ihnen aufkommen, Holcim oder gar die politischen Verantwortlichen ihnen helfen?
  • etc.

Leider kann man ursächlich nie den Grund einer Erkrankung nachweisen. sonst sähe es anders aus!!!

 

3. Weitere Vorgehensweise
Ich und der Verein NUZ, der die Klage unterstützt und auch die Öffentlichkeit müssen einfach abwarten, wie das VG Sigmaringen, nach einer eigentlich sehr aufschlussreichen langen Verhandlung die Klageabweisung begründet!

Eine Berufung zum VGH Mannheim werden wir nicht stemmen können, weil wir nicht das notwendige Geld dazu haben. Nur wenn wir aus der Bevölkerung oder auch der ebenfalls betroffenen Industrie noch die erforderlichen Spenden und Unterstützung erhalten würden, könnten wir diese Entscheidung überprüfen lassen.


4.  Grundgesetz
Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz garantiert u. a. das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es wäre in erster Linie Aufgabe der Kommunen bzw. der öffentliche Hand und nicht meine oder der NUZ, die "atmenden Menschen", also die Bevölkerung sowie die gesamte Umwelt vor den sehr giftigen, nicht genügend gereinigten Abgase zu schützen.


5. SWR "Zur Sache Baden-Württemberg" berichtet
Voraussichtlich am kommenden Donnerstag, dem 6.8.20 um 20.15 Uhr wird das Fernsehen über die Verhandlung berichten.
Im Sitzungssaal selbst durfte natürlich nicht gedreht werden.

Völlig unklar und unüblich ist, dass SWR Report Mainz immer noch nicht über die ersten Aufnahmen hier vor Ort und das Ergebnis der  Bodenproben gesendet hat, obwohl der Beitrag schon 2-3 mal im Programm vorgemerkt und sogar schriftlich angekündigt war.
 
Viele Grüße
Norbert Majer Dotternhausen Schulstr.22

24.07.2020
Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer,

Kurz einige Informationen:

1. Die Verhandlung findet am 30. Juli 2020 statt
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mir als Kläger im Prozess gegen das Regierungspräsidium Tübingen wegen deren Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Holcim den Gerichtstermin verbindlich mitgeteilt:

Termin: 30.07.2020 um 14:00 Uhr im großen Saal der städtischen Festhalle, 72488 Sigmaringen. Georg Zimmerer Str. 4

Es werden rd. 27 Zuhörerplätze und 8 Medienvertreterplätze vorhanden sein. Einlass ab 13.30 UHR. Zu beachten ist die Corona -Anordnung (siehe Anlage)!

Die Besucher des Prozesses, dessen Verlauf sicherlich weit über unsere Region hinausreichend interessant sein wird sollten sich, da die Besucherzahl begrenzt ist, rechtzeitig einfinden.

Die Ergebnisse des Prozesses sind sicherlich richtungsbestimmend für die gesamte Zementindustrie sowie für den Umwelt- und Klimaschutz und die Luftreinhalteverbesserungen für die Region Balingen, Hechingen, Rottweil. Besonders die um das Zementwerk gelegenen Gemeinden könnten direkt profitieren. 

Der NUZ Vorstand würde sich wünschen, dass großes öffentliches Interesse angezeigt wird!

2. Auslösung des Prozesses
Am 22.02.17 erteilte das RP Tübingen der Firma Holcim die Einsatzerhöhung von 60% auf 100 % der Abfälle zur Verbrennung. Durch die Ausnahmegenehmigung brauchte sich Holcim nicht mehr an die in der in der 17. BImSchVO festgelegten, viel niederen Grenzwerten halten. Das ganze Genehmigungsverfahren geschah ohne eine zuvor durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung.
Dies wurde nur durch die Ausnahmegenehmigungen des Regierungspräsidium Tübingen möglich, deren Grenzwerte nun weit über den gesetzlichen, in der 17. BImSchVO festgelegten Grenzwerten, liegen.


3. Ein Umweltskandal
Wir bezeichnen den Umgang der Politik und Behörden mit der Zementindustrie durchaus als einen so großen Umweltskandal wie den der Diesel-Affäre.
Warum?
Seit 20 Jahren gelingt es den verantwortlichen Kontrolleuren nicht, bei der Zementindustrie und ihrer nun 100% teils giftigen Abfallverbrennungen die technisch mögliche, enorme Luftverschmutzung durch Filteranlagen einzudämmen.
Ministerpräsident Kretschmann hat bereits 1999/2000 im Landtag als damals grüner Fraktionssprecher diese Probleme der Abfallverbrennung ohne entsprechende Filteranlagen angeprangert.
Bis heute aber will er, seine Regierung und seine weisungsgebundenen Behörden nichts mehr davon wissen!
Nur 30 Minuten Emissionsmessungen von Giftstoffen in einem Jahr wie Dioxine, Benzol u.a. sollten längst der Vergangenheit angehören!
 
4. Falsche Berichterstattung durch zak
Der Zak berichtet am Mittwoch 22.7.20 erneut total falsch, dass bereits 2019 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim mein/unser Fall verhandelt worden sei, meine Beschwerde gegen ein Urteil des VG Sigmaringen verworfen wurde und es von der Gemeinde auf Anweisung des Kommunalamtes keine finanzielle Unterstützung geben dürfe.

Richtigstellung von meiner Seite:

Es gab keine Verhandlung zu dieser Sache inhaltlich (materiell rechtlich) vor dem VGH Mannheim!!
Da meine Klage in 2017 eine sogenannte "Aufschiebende Wirkung" gehabt hätte, wurde auf Antrag von Holcim der Sofortvollzug vom RP TÜ angeordnet. Holcim verdiente dadurch wohl einige Millionen.
Dagegen habe ich ebenfalls Einspruch eingelegt, den das VG Sigmaringen durch Beschluss, nicht durch Urteil oder Verhandlung, 2 Jahre später, zurückgewiesen hat.

Argumente des VGH, ohne sich inhaltlich mit dem Problem fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Filteranlagen, auseinanderzusetzen:
a) Die Beschwerde sei nicht rechtzeitig innerhalb 1 Monats ausführlich begründet worden! Unser Anwalt hatte gerade mal 2 Tage Zeit nach der Aktenübersendung durch das VG gehabt, die Klage ordentlich zu begründen. Bei tausenden von Schriftstücken, trotz Fristverlängerungsanträge und auch einer weiteren Beschwerde-Begründung im Sept.17 meines/unseres nun beauftragten Anwaltes, befasste sich der VGH nicht mit dem Problem, sondern lehnte eine Verhandlung aus formaljuristischen Gründen (Nichteinhaltung einer 30 Tage Frist zur umfassenden Begründung) auf Antrag der Holcim-Anwälte ab.

b) Deshalb kommt jetzt nach 3 Jahren der Prozessbeginn um die Frage der Rechtmäßigkeit der Abfallverbrennungsgenehmigung aus 2017 zur eigentlichen Verhandlung.
Die Genehmigungsanträge wurden schon im Okt. 2014 durch Holcim gestellt.

c) Bis heute werden uns Einblicke in die Emissionsaufzeichnungen von Holcim und dem Regierungspräsidium verweigert, die beweisen würden, ob die gesetzlichen oder auch durch  Ausnahmen teils um das vielfache erhöhten Grenzwerte überhaupt eingehalten werden. Ich/wir klagen nicht aus Spaß und Tollerei, sondern für die Abwehr der  Gesundheitsgefährdung der ganzen Bevölkerung, die leider einem Großkonzern und anscheinend auch den verantwortlichen Behörden, egal ist!
 
Damit Ihr Euch selbst einen sachlichen Überblick der umfangreichen Klagebegründung machen könnt, lege ich diese bei, falls Ihr etwas Zeit findet, diese zu lesen oder Euch etwas umfassender informieren wollt!
Wir können nur hoffen, dass die vermutlichen 3 Berufsrichter und 2 Laienrichter meiner/unserer Klage letztlich Recht geben und Gesundheits- und Klimaschutz rechtlich abgesichert sind!
Nochmals: Ich/Wir klagen nicht nur gegen unsere Gesundheitsgefährdung, sondern die Luftschadstoff -Emissionen  betreffen  alle Bewohner dieser Region, wahrscheinlich sogar bis Stuttgart und den ganzen Klimawandel.
Dazu haben wir auch unseren Verein gegründet, um etwas stärker die Ziele Umwelt- und Naturschutz verfolgen zu können!

 

5. Gemeinde bei Hamburg unterstützt die dortige Bürgerinitiative finanziell
Wegen ähnlicher Probleme hat das Holcimwerk in Lägerdorf bei Hamburg bereits 2012 bis 2016 einen Prozess gegen eine örtliche Bürgerinitiative geführt, die damals schon SCR forderten.
Die dortige Gemeinde hat für diesen Prozess damals Kosten von immerhin 20 000 € von rd. 30 000 € Aufwand übernommen.
Die Klage wurde damals zurückgewiesen, weil noch das alte Recht vor dem Erlass der 17.BImSchVO in 2013 (heute wesentlich strengere Grenzwerten) rechtlich angewandt werden musste und damals SCR noch nicht als Stand der Technik in Zementwerken anerkannt war (erst ab 2015).
Schon damals waren aber die genehmigten, umstrittenen Grenzwerte  in Lägerdorf nur halb so hoch wie die in Dotternhausen heute noch.
Von der Ölschieferverbrennung ganz zu schweigen!
 
 So viel zur vorläufigen Aufklärung.

Viele Grüße Euer
Norbert Majer 1.Vorsitzender NUZ e.V.

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Hinweis zum Infektionsschutz beim Verwaltunsgericht Sigmaringen
Anordnung Ger.Präs Dr.Heckel am 30.7.20.
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Holcim Erste Klage v.30.3.17 Hauptverfahren
Betr.: Genehmigungsbescheid des Reg.Präsidiums Tübingen vom 22.2.2017 AZ 54.1/51-7/8823.12 -1 Holcim Dauerbetrieb 100%TSR „ Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BImSchG) betreffend neue Grenzwerte und Erhöhung des Anteils an Ersatzbrennstoffen an der Feuerungswärmeleistung des Drehrohrofens von 60% auf 100
Holcim Erste Klage v.30.3.17 Hauptverfa
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17.07.2020

Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Plettenbergfreunde!!

Eine herrliche 360o-Aufnahme durch eine Drohne wurde von der Plettenberg-Hochfläche im Juli 2020 von Herrn Rafal Gnasiuk auf Google eingestellt.

14.07.2020
Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer,

Kurz einige Mitteilungen:

1. Plettenbergabbau
Es tut sich was auf dem Plettenberg durch die Gemeinde! Immerhin sind nun die Grenzen für eine Steinbrucherweiterung mit 8,6ha wieder mit gut sichtbaren Roten Pflöcken ausgesteckt, so dass jeder Interessierte die Eingriffe und Umfänge etwas abschätzen kann!
Es wird einem so erst bewusst, welche gewaltige Ausweitung und welchen weiteren Abbau der Hochfläche dies bedeutet! Damit ist das Ratshausener Hörnle, die letzte größere Hochfläche, ausgehöhlt und ein für allemal zerstört! Für seltene Pflanzen und Vögel gibt es kaum mehr Platz.
Schauen Sie sich dies wirklich an, vor allem aber auch die angeblich bereits rekultivierte Sohlenflächen, in der sich angeblich bereits schon wieder 70 - 80 % der Hochflächenpflanzen wieder  finden  sollen und sogar dort schon die Heidelerche sich wieder angesiedelt haben soll. Einfach unglaublich!
Aber wie viele Male sind die sogenannten Umweltberichte von Holcim und Tränkle schon wunderschön dargestellt, ja wohl offensichtlich frisiert worden, bis man bewiesen hat, dass die Angaben einfach nicht stimmen und geschönt sind.
Eigentlich müssten da jetzt endlich bei allen Naturschutzspitzenverbänden wie LNV, BUND, NABU, Albverein u.a. alle Alarmglocken, ja die Totenglocken, läuten!

Ein sehr guter und ausführlicher Bericht über den aktuellen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg wurde am 07.07.2020 vom "Schwarzwälder Boten" veröffentlicht. Er zeigt die Problematik, sei es Zerstörung der Hochfläche mit einhergehender Vernichtung von Flora und Fauna sowie die Öffnung der Kulissen, deutlich auf.

 
2. Gerichtsverhandlung
Die für uns und die ganze Regionalbevölkerung, aber besonders für Dotternhausen, Erzingen, Endingen,Roßwangen, aber auch Balingen und Schömberg bis Rottweil, so entscheidende Gerichtsverhandlung, findet am
Donnerstag, dem 30.7.20 um 14 Uhr in 72488 Sigmaringen,

Evangelisches Gemeindehaus Karlstr. 24
statt.

In der Verhandlung soll entschieden werden, ob es rechtens ist, dass Holcim "ohne" Umweltverträglichkeitsprüfung und "ohne" nach dem heutigen Stand der Technik eingesetzten Filteranlagen, Abfälle verbrennen darf.
Diese heutige Abfallverbrennung ist nur möglich geworden, da Holcim vom Regierungspräsidium Tübingen eine Ausnahmegenehmigung für die Überschreitung der gesetzlich festgelegten Schadstoffgrenzwerte erhalten hat. Die Menge der Abfallverbrennung durch Holcim wurde von 60 auf 100% wurde ebenfalls vom RP Tübingen genehmigt.
 
Melden Sie sich an, wenn Sie Interesse haben, denn es gibt jetzt schon Schwierigkeiten aufgrund der geringen Sitzplätze. Stehplätze werden nicht zugelassen!

Sollte ich als Prozeßführer (letztlich für die Allgemeinheit) und die Ziele der NUZ hier keinen Erfolg haben, dann ist der weiteren Luftverschmutzung auf Jahre hinaus Tür und Tor geöffnet und unser Recht auf saubere Luft für unsere Gesund und Umwelt sicher auf Jahre hinaus verspielt!
Es stellt sich die Frage:"Wie wird die Öffentlichkeit darauf reagieren???!!!"

3. Flyerverteilung
Am Samstag werden noch im ganzen Raum Balingen und auch Bisingen, Geislingen, Rosenfeld, in Tieringen und Obernheim unsere neuen Flyer verteilt!

4. Warum interessiert es die breite Öffentlichkeit nicht??
Ob die Öffentlichkeit endlich merkt, dass es hier um einen viel größeren Umweltskandal als bei der Dieselaffäre geht???
Dies betrifft letztlich nicht nur unsere Raumschaft, sondern ganz Deutschland und die Europaklimapolitik, die vieles gut regelt.
Leider wird es von unseren Politikern und Behörden nicht umgesetzt, um so die Bevölkerung zu schützen.
Es hat den Anschein, dass ein Großteil der Bevölkerung sich der Gefahren der Müllverbrennung im Holcim-Zementwerk Dotternhausen gar nicht bewusst ist.
Wäre es anders, müsste sich das auf die Mitgliederzahlen der NUZ auswirken. Leider spüren wir bisher keinen großen Mitgliederzulauf (derzeit rd. 150 Mitglieder) oder Spenden Eingänge, um unsere Kosten abdecken zu können im Kampf gegen die unglaubliche Luftverschmutzung, Landschaftsausbeutung und -verunstaltung durch Holcim.

Hinzu kommen letztlich noch Gewinnverschiebungen zur Steuerminderungen für unsere Gemeinde und den ganzen Zollernalbkreis.
Diese Steuern bräuchten wir dringend für unser Infrastruktur und unsere Krankenhäuser.
 
Ihr könnt mit helfen, dass mindestens darüber geredet wird, denn immerhin stehen wir bei der industriellen Luftverschmutzung an  vorderster Stelle aller Landkreise in Baden Württemberg, aber auch bei der Betroffenheit der Corona-Infizierten und Sterbefälle

pro 100 000 Einwohner!
 
Viele Grüße Euer
Norbert Majer 1.Vorsitzender NUZ e.V.

05.07.2020
Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer,

Kurz einige Mitteilungen:

1. Wahl des Bundestagswahlkreiskandidaten der Grünen
Dieses Schreiben richtet sich ganz besonders  an die Mitglieder der NUZ die gleichzeitig eine Mitgliedschaft in den Grünen Kreisverbänden Balingen und Sigmaringen haben.
 
Montag, 06.07.2020 findet die Wahl des neuen Bundestagswahlkreiskandidaten der Grünen in Saulgau für unseren Wahlkreis statt. Dafür bewerben sich aus dem Zollernalbkreis Herr Zavalski aus Balingen und der Sohn von Ministerpräsident Kretschmann aus Sigmaringen.
 
Auch im Kreis Sigmaringen im Donautal wird heiß um die Anlegung eines neuen Kalksteinbruches durch das Fürstenhaus diskutiert!
Der Grüne Kreisverband Balingen hat kürzlich in einer großen Presseerklärung im Zak verkündet, in Dotternhausen wegen Plettenbergabbau und Luftschadstoffbelastungen durch Holcim Vermittler zwischen Holcim, Gemeinde und Bürgerinitiative NUZ sein zu wollen und für unsere Belange durchaus Verständnis zu haben.
Dabei hat uns allerdings besonders gestört, dass Herr Zavalski Perspektiven darin sieht, wenn Holcim Filteranlagen wie angekündigt etwa 2027 einbauen will!
 
Soll so lange die Luftverschmutzung und Gesundheitsgefährdung der regionalen Bevölkerung, nicht nur in Dotternhausen, auch von den Grünen bis hinauf zum Ministerpräsidenten Kretschmann geduldet werden???
 
Dies wird sicherlich auch ein zentrales Thema der nächsten Landtag- und Bundestagswahlkämpfe!
 
Es wäre durchaus schon wegen der erklärten Klimapolitik der Grünen Partei interessant, wenn sich die beiden Kandidaten zu folgenden Fragen kurz nach ihrer Bewerbervorstellung in der anschließenden Diskussionen äußern würden, zumal beide wohl durchaus erheblichen Einfluss auf diese unsere so wichtigen Themen hätten, denn mindestens Kretschmanns Vater könnte in erheblicher Weise die Minderung der Luftschadstoffbelastungen  sofort beeinflussen:
 
a) Frage: Wie stehen Sie zu den Landschaftseingriffen durch die Steinbruchanlagen in Dotternhausen, wo ein ganzer Berg, einer der wichtigsten, naturschutzmäßig und touristisch schönsten Berge der Schwäbischen Alb, dem Drang einer mächtigen Zementindustrie geopfert werden sollen und zur Anlegung von neuen Kalksteinbrüchen im Donautal oder angrenzenden Gebieten.
 
b) Frage: Wie wollen Sie für eine verbesserte Reinhaltung der Luft durch einen der größten Luftverschmutzer im Lande und vor allem im Zollernalbkreis eintreten?
Immerhin gehört der Zollernalbkreis zu den am stärksten durch Industrieabgase belasteten Flächenlandkreisen in Baden Württemberg, was sich durchaus auch nach wissenschaftlichen neuen Erkenntnissen  (Ammoniakbelastungen) darauf auswirken könnte, dass der Zollernalbkreis zu den höchst belasteten Landkreisen Baden-Württemberg in der Corona- und Sterbestatistikbelastung, selbst zeitweise deutschlandweit, gehört.

2. Fernsehberichte - neuer Termin
ARD TV-Sendung: Belastungen durch Zementindustrie:
Leider wird, wenn nicht noch ein anderer Beitrag kurzfristig ausfällt, auch am kommenden Dienstag die Recherchen in Report Mainz nicht gesendet werden.
Vorgesehen ist jetzt Dienstag, am 28.7.20 um 21.45 Uhr.

3. Verhandlung vor dem VG Sigmaringen
Am Donnerstag, 30.07.2020 um 14:00 Uhr findet die Verhandlung vor dem VG Sigmaringen, wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der erteilten Ausnahmegenehmigungen für Holcim durch das Regierungspräsidium, statt. Durch die Genehmigung wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Luftverschmutzung und Abfallverbrennungserhöhung aufgehoben. Thema ist auch der als Stand der Technik geltende Einsatz von katalysatorischen SCR-Filteranlagen

Die Verhandlung findet im Evangelischen Gemeindehaus, Karlsstraße 24, 72488 Sigmaringen statt. Es ist aufgrund der Corona-Vorsichtsmaßnahmen ein größerer Raum vorgesehen.

Sollten Sie Interesse an dieser für uns so wichtigen Verhandlung haben, solltet Ihr Euch möglichst direkt beim VG für einen Platz anmelden.
Bitte gebt mir eine kurze Meldung, wenn Ihr teilnehmt.
 
Viele Grüße Euer
Norbert Majer 1.Vorsitzender NUZ e.V.

28.06.2020
Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!
 


Kurz einige Mitteilungen:

 

Die  als Anlage beigefügte Datei habe ich mit einem Mail als NUZ-Vorsitzender erhalten.
Jeder Gemeinderat sollte einmal in seinem Umkreis eine ähnliche Übersicht mit Erkrankungen und Todesfällen, wie die als Anlage beigefügte Aufstellung versuchen zu erstellen.
Es ist schon bedenklich, dass nur 3 Gemeinderäte von 10 Räten für die grundsätzliche Aufklärung der sicherlich giftigen Altglasverbrennung in der letzten Gemeinderatsitzung, bei zwei Enthaltungen, abgestimmt haben. Für den Vorstand des NUZ ist es bedrückend, wie wenig Rückhalt er von Seiten des Gemeinderats erhält.

Es geht hier um langfristige Gefährdungen von älteren Bürgern, Kinder und Enkeln. Die Gesundheitsvorsorge ist mindestens eine wichtige freiwillige Aufgabe auch der Gemeinde und kann nicht einfach weggedrückt werden.

Dieser Tage haben wir die beiliegende Bestätigung aus dem Umweltbericht vom Altglasrecycler Variella Bad Wurzach erhalten, dass dort besonders gefährliche Altglasabfälle in erheblichem Umfange anfallen (siehe Anlage).

Dass Holcim für deren Beseitigung des stark belasteten Abfalls pro Tonne mindestens 80 € (lt. schriftlicher Bestätigung Reg.Präs.Tübingen) und damit ein Jahresgewinn bei 5000t von ca. 400 000 € und evtl. mehr erhält, zeigt auch eindeutig, dass es sich beim Altglaseinsatz nicht einfach um nichtbelastete Reststoffe handelt.

Ware die Abfälle nicht belastet, könnten diese viel billiger deponiert werden.

100 % giftiger Abfallmix (Klärschlämme, Altöle, nicht verwertbarer Plastik- und Gewerbemüll u.a.) machen aber die gewaltige Belastung bei täglich 7,2 Mill cbm Abluft (Zement und Ölschiefer), die durch das Holcim-Kamin gejagt wird, aus!
Selbst kleinste Milligramm-Giftstoffanteile wie Benzol u.a. sind dann trotzdem in der Summe sehr gesundheitsgefährdend. Sie gelten unter anderem als ursächliche Auslösung von Krebs- und Herz-Kreislauferkrankungen sowie Auslösung von Allergiern.
Leider sind gerade die giftigen Abgase unsichtbar, wenn eine mit Sauerstoff angereicherte Abluft bei gutem Brennvorgang durch die Kamine gehen! 
Dies war sicherlich den Gemeinderäten im Einzelnen so nicht bekannt und bewusst! 

Viele Grüße und eine coronafreie, erholsame Urlaubszeit!
Euer
Norbert Majer 1.Vorsitzender NUZ e.V


PS: Das E-Mail wurde an alle Ratsmitglieder sowie an den Amtsverweser Kühlwein von Dotternhausen weitergeleitet.

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Auszug aus Umweltbericht, Ausgabe 9, Juli 2019, Verallia, Bad Wurzach
Altglas Gefährliche Abfälle 2016-2018.pd
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Erkrankungen-Dotternhausen
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25.06.2020

Liebe Freunde, Unterstützer und Leser unserer Homepage,

aufgrund des im schwabo am 25.06.2020 erschienen Artikel "Streit vor Ende" erhielten wir folgendes E-Mail von einer besorgten Zeitungsleserin mit folgenden Anregungen:

Streit vor Ende  ....Glasabfallverbrennung  
Dem Gemeinderat KREBSRATE und zukünftiger Anstieg der Gesundheitsgefährdung ALLER verdeutlichen.
WAS wird verbrannt???
WAS wird verdient (vom Konzern!)?
Jetzt und in ZUKUNFT.... "der RAT TRÄGT VERANTWORTUNG"
Schriftliche Stellungnahme, am besten von jedem einzelnen Ratsmitglied einfordern.
BEHARRLICH - sie sind die Vertreter der Bürger Dotternhausens, deren WOHL vertretend (nicht des Konzerns)!!!
Für die künftige Generationen schriftlich festhalten!
Hoffe die Räte sind sich über die weitreichenden Folgen bewusst....
Ich habe das Gefühl, WIR ALLE "ZAHLEN MIT UNSERER GESUNDHEIT" (Lunge, Darm, Blase) - denn der TOXISCHE COCKTAIL wird stetig steigen ....
Ein BIO-Betrieb ist HOLCIM nicht.
MÜLLVERBRENNUNG /Industriemüll !!! ist das GESCHÄFT der Zukunft.
Verbrannt wird alles VOR UNSERER TÜR.
 
Gerne an Alle Räte weiterleiten.
MIT Holcim OFFENEN, TRANSPARENTEN UMGANG schaffen, daran liegt auch uns sehr viel.
Aber dazu gehört die Beantwortung der Frage: "WAS kommt rein, was kommt raus??"

Grenzwerte zu erhöhen (GRÜNE !!!???) und dann zu sagen "ALLES ist GUT" kann so nicht akzeptiert werden

Das E-Mail wurde an alle Ratsmitglieder sowie an den Amtsverweser Kühlwein von Dotternhausen weitergeleitet.

19.06.2020
Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!
 
Kurz einige Mitteilungen:

1. Fernsehberichte
Leider wurde der für der für Dienstag, 16.06.2020 vorgesehene Bericht in der ARD über die Verschmutzungen von Zementwerken aufgrund von aktuelleren Themen (Atlanta-Polizisten erschießen Demonstranten) wieder verschoben.

Grund: Die Themen Abfallverbrennung in Zementwerken hätten zur Zeit keinen aktuellen Hintergrund!!

Aber: Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben

Die Reportagen sind auf jeden Fall für eine der nächsten Sendungen vorgemerkt.
Sobald etwas Näheres von den ausstehenden Fernsehberichten bekannt ist, werden wir Euch informieren.

2. Luftverschmutzung im Zollernalbkreis
Wir von NUZ haben immer wieder darauf hingewiesen, dass der Zollernalbkreis sowohl bei der Luftverschmutzung, wie bei der Corona-Belastung, an aller vorderster Stelle in Baden Württemberg steht, ja sogar bei Corona eine Zeitlang der 3. belastete Landkreis in ganz Deutschland war.
Spätestens hier sollten die Verantwortlichen über eventuelle Zusammenhänge nachdenken und hinterfragen, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Corona besteht!!

Es wäre sicherlich vernünftig und richtig, die bereits vor 5 Jahren gefasste Beschlüsse der deutschen Umweltministerien-Konferenz in die Tat umzusetzen.
Erkenntnisse und Diskussionen um SCR-Filteranlagen in Zementwerken liegen schon 15 Jahre zurück!
 
Aber genau das Gegenteil ist der Fall!!! Das zuständige Umweltministerium Bad.Württ., Abteilung 42, hat auf eine Aufforderung an Ministerpräsident Kretschmann und Herrn Umweltminister Untersteller, sich vor Ort einmal die Probleme anzusehen und zu diskutieren, mit der Begründung abgelehnt, man hätte vielfältige andere Aufgaben wegen der aktuellen Corona-Krise anzugehen.

Nun kommen aber die Hämmer der weiteren Begründung der für Luftreinhaltung zuständigen Abt.42:
"Der Schutz der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen steht bei Betrieb solcher Anlagen wie Zementwerken an erster Stelle! Es müssten sogar weitere Vorkehrungen getroffen werden, die über den Schutz der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen hinausgehen (Vorsorge)!"
Und nun kommt das weitere unglaubliche:
"Bei jeder Entwicklung, wie z.B. im Bereich der Abgasreinigungstechnik, muss diese technische Neu- oder Weiterentwicklung zunächst einer Prüfung auf ihre Eignung unterzogen werden".
Dies ist mit der Zementindustrie bereits 2008 bis 2012 geschehen! 
Wann ist für das grüne Umweltministerium zunächst???
Dieselbe zuständige Abteilung 42 und der noch heute zuständige leitende  Ministerialrat, der auch dieses Schreiben an die 16 Personen der Dialog-Bitte verfasst hat, hat genau diese Weiterentwicklung bundesweit sogar federführend beschlossen und geleitet  und deren Einsatz  2015  gar gegenüber Regierungspräsidien Tü und Freiburg angeordnet:"SCR ist erprobt und jetzt Stand der Technik!!!!!"
Geschehen ist seit 5 Jahren nichts!!!
Ja weiterhin werden Ausnahmen trotz klaren Gesetzesvorgaben von Grenzwerten über 01.01.2019 hinaus erteilt und geduldet. Es stehen noch weiter unglaubliche Dinge in dem Schreiben:
"Man hätte mit dem (mächtigen) Verband der Zementindustrie VDZ Gespräche wegen Ammoniakminderungen bundesweit geführt und auch in Dotternhausen sei dem Rechnung getragen worden".
Dass Messwerte  N I C H T  offen gelegt oder gar überschritten werden, scheint dem Umweltministerium nicht bekannt zu sein.
Gerade bei Ammoniak steht sogar bei Holcim-Grenzwertbekanntgaben offiziell V A R I A B E L !!
Tatsächliche Emissionsgrenzwerte werden nicht offen gelegt oder gar bewusst verschwiegen, trotz höchstrichterlicher Urteile des VGH!
 
3. Flyer
Unser Flyer, der im Raum Schömberg verteilt wurde, ist durchaus gut angekommen! Wir würden diesen (siehe Anlage) gerne auch im ganzen Raum Balingen mit ca. 20 000 Stck weiter verteilen, vorausgesetzt, wir können die Finanzierung organisieren!
Soweit Ihr ebenfalls der Meinung seid, könntet Ihr evtl. durch eine kleine Spende dies unterstützen, damit unsere Ziele und Bemühungen etwas mehr bekannt werden!
 
Bitte verteilt diese Info mit dem LINK über E- Mail, WhatsApp, facebook etc auch weiter an Eure Verwandten und Bekannten und evtl. befreundete Unternehmer, die die Heimat lieben und auf Gesundheit und saubere Luft achten!
 
4. Ausschau
Wir sind im Augenblick mit den Prozessen
•    Abfallverbrennungserhöhung von 60 auf 100 % trotz fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung und
•    den neuerlichen Altglasverbrennungen
vor dem VG voll beschäftigt!

Viele Grüße und eine coronafreie, erholsame Urlaubszeit! 
Euer
Norbert Majer 1.Vorsitzender NUZ e.V.

 

PS: Der Flyer zum Ausdrucken ist unter dem Rundschreiben vom 10.05.2020 beigefügt

11.06.2020
Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!
 
Kurz einige Mitteilungen:

1. Fernsehberichte
Nun müsste es endlich so weit sein, dass das ARD Fernsehberichte über die Verschmutzungen von Zementwerken, evtl. auch von Holcim Dotternhausen, sendet. Wegen Corona wurden diese bereits mehrmals verschoben
Das ARD teilt allerdings mit, dass evtl. selbst noch kurz vor den geplanten Sendungen es nochmal zu Verschiebungen kommen könnte.
 
Schauen Sie den ARD Weltspiegel am Sonntag an. Nähere Infos siehe Anlage "Rumänien-Weltspiegel"
 
Die in Dotternhausen und in deutschen betroffenen Regionen gedrehten Filmberichte über Abfallverbrennungen und deren Auswirkungen in Zementwerken sollen am Dienstag, 16.6.20 um 21.45 Uhr bei Report Mainz gesendet werden!

2. Behörden schauen weg - oder sitzen es aus!!!
Helmut Gimbel, der außerhalb der NUZ-Aktivitäten ebenfalls immer wieder versucht, durch Einladungen von Ministerpräsident Kretschmann, Umweltminister Untersteller, Landrat oder auch Wirtschaftsministerin Hoffmeister Kraut zu Dialoggesprächen Aufklärungen in die unbeschreibliche Luftverschmutzung durch das Zementwerk Holcim und die Plettenbergprobleme zu bringen. Er hat den beiliegenden "unglaublichen" Antwortbrief vom 09.06.2020 uns zur Verfügung gestellt!
 
Da wird erneut von dem grünen verantworteten Ministerium versucht, selbst mit Unwahrheiten, alles zu beschwichtigen und schön darzustellen! Auf konkrete Fakten wird einfach nicht eingegangen!
 

Ja, es grenzt schon an eine "Verarschung" und ist ein unglaublicher Verdummungsversuch. Denn genau der Beamte, immerhin Abteilungsleiter und Ministerialrat, der den Brief an Helmut Gimbel verfasst hat, war nach den uns vorliegenden Unterlagen sogar der federführende Beamte, der die Beschlüsse aller deutschen Länderumweltministerien bereits im August 2015 herbeigeführt hat.
In den Beschlüssen wurde als Abgasreinigungstechnik bei Zementwerken der Einbau einer "SCR-katalysatorischen-Abgasreinigung", die damals schon Stand der Technik war, gefordert.

Auch das Bundesumweltministerium war beteiligt.
Allen Beteiligten war klar, nur durch eine solche Anlage könnten die Emissionsgrenzwerte ab 01.01.2019 sicher eingehalten werden.
Werden andere Abgasreinigungseinrichtungen verwendet, müssten diese mindestens die gleichen Grenzwerte wie SCR einhalten.
Auch die schriftliche Verwaltungsanweisung an die Regierungspräsidien TÜ und Freiburg zur Durchsetzung hat genau dieser Ministerialrat, der Verfasser des als Anlage beigefügten Antwortschreiben, selbst verfasst!
 
Genau nichts anderes fordern wir als NUZ ja seit mehreren Jahren.

Aber der/die Beamten, die Dienstaufsicht über das Reg. Präsidium führen und eigentlich Kraft ihres Amtes und ihrer beamtenrechtlichen Vereidigung sich verpflichtet haben, die Gesetze zur Luftreinhaltungen und Gesundheitsvorsorge vor Ort durchzusetzen, zur Abwendung von Gefährdungen für die Bevölkerung, tun nichts oder genau das Gegenteil, obwohl sie sehr genau um die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen bei dem nichtbefolgen der Gesetze/Verordnungen wissen. Unverständlich, da gerade diese Behörden/Beamten 2015 mit am Tische saßen und die Verordnungen mit beschlossen haben.
Was soll  man dazu noch sagen!
Da bleibt einem einfach die Spucke weg und letztlich der Glaube an eine den Bürger schützende Behörde oder Politik!
 
3. Klage beim Verwaltungsgericht
Siegfried Rall, der ja an Stelle der der Gemeinde Dotternhausen wegen der ebenfalls wohl giftigen Altglasverbrennung seit einem Jahr eine Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht hat, hat nun eine Klageerwiderungsbegründung des Regierungspräsidiums über 42 Seiten erhalten.
Das RPTü stellt sich auf den Standpunkt, die Klage sei unzulässig und auch unbegründet.
Ferner vertritt das RPTü die Ansicht, sie sei nicht verpflichtet
•    weitere Untersuchungen vorzunehmen
•    zur Herausgabe von Umweltinformationen (welche Giftstoffe sind im Altglas und letztlich in den Rauchgasen enthalten)
•    Holcim eine SCR Abgasreinigungstechnik vorzuschreiben

Auch hier haben die Beamten noch nicht begriffen,
•    dass Klima- und Gesundheitsschutz vor den kommerziellen Interessen eines Großkonzern stehen
•    dass die Behörden von den  Steuerzahlern genau für die Durchsetzung zur Einführung von Abgasreinigungsanlagen zu Minderungen und Vermeidung von Gesundheits-  und Umweltbelastung bezahlt werden.
 
Die Emissionsgrenzwertoffenlegung wird uns, trotz eines Verwaltungsgerichtshofurteils, weiterhin nach wie vor verweigert. Mit der Emissionsgrenzwertoffenlegung könnte man die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte überprüfen sowohl bei der Verbrennung der EBS (zuständig RP Tübingen) wie die der Ölschieferverbrennung (zuständig Landesbergamt Freiburg).
Vermutlich möchten die Behörden das gar nicht?

Müssen wir nun unsere gesetzlich garantierten Rechte erneut einklagen????
 
4. Mitgliederhauptversammlung
Zum Termin unserer diesjährigen Mitgliederhauptversammlung können wir leider trotz Lockerungen der Corona-Einschränkungen noch nichts sagen.
Vermutlich wir diese erst im Herbst möglich sein!
 
Viele Grüße

Ihr Norbert Majer

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Antwort -E-Mail des Staatsministerium vom 04. Mai 2020
siehe Anlage
20200611-Antwortschreiben-Gim.pdf
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Rumänien: Zementwerk macht krank
Bauer Marius stößt mit dem Fuß in die Ackerkrume: "Dieser Boden ist verseucht!" Er
weist auf die Bäume, sagt wütend: ".................
20200611-Rumänien.pdf
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27.05.2020
Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!
 
Kurz einige Mitteilungen zur Gemeinderatssitzung vom 27.05.2020:
 
Viele sind gespannt, wie es seitens der Gemeinde Dotternhausen und Holcim in den Verhandlungen der Abbau- und Seilbahnverträge und auch evtl. der Filtereinbauverhandlungen weiter gehen wird.
Mittwoch, 27.05.2020 war die erste wichtige öffentliche Sitzung, in der der beil. Beschluss (einstimmig!) gefasst wurde.
Es beginnt nun das unglaublich kurze Finale, denn bis zum 31.7.20 soll es einen neuen 13. Abbauvertrag geben, in dem unglaublich vieles wohl geregelt werden soll/muss. (Siehe Anlage: Beschluss)

Laut Gemeinderatssitzung soll für die spätere Modellierung des Plettenbergs nochmals eine Begehung auf dem Plettenberg stattfinden.

Die Verhandlungen sollen von einem Anwalt der Gemeinde und den Anwälten Holcim geführt werden, wobei der Gemeindeanwalt sich jeweils wieder Rückendeckung vom Gemeinderat holen muss.
 
Klar zum Ausdruck kam, dass das in Auszügen beiliegende Ö Konzept Gutachten, das von der Gemeinde in Auftrag gegeben wurde, um etwa den Wert von Ausgleichsflächen und Restflächen des Plettenberge nach Ökopunkten abzuschätzen, wohl nicht die Anerkennung der Naturschutzbehörden, insbesonders des Reg.Präsidiums  gefunden hat.
Erwähnt wurde, dass die Behörden, insbes. das RP Tü, dem Gemeinderat in den Rücken gefallen bzw. umgefallen wäre.
Während Ausgleichsflächen von etwa 20 -26 ha auf dem Restplettenberg wohl seitens der Gemeinde bereitgestellt werden könnten, die Frage ist natürlich zu welchem Preis, ist wohl eindeutig jetzt klar, dass es für Heidelerche- Ausgleichsflächen  k e i n e n  Platz mehr auf dem Plettenberg geben könne.
Laut dem Regierungspräsidium Tübingen könnte allerdings diese Fläche auch an anderer Stelle auf der Schwäbischen Alb geschaffen werden. Immerhin werden für 2 Paare Heidelerche  je 400 000 Ökopunkte angesetzt.
 
Ob dies letztlich die Naturschutzverbände so hinnehmen werden und ob dies dem Bundes- und Landes-Naturschutzgesetz entspricht, ist sicherlich noch eine offene, auch rechtliche Frage!
 
Jedenfalls kann man gespannt sein, wie es nun tatsächlich weiter geht.
Werden für die Ausgleichsflächen und einen neuen Seilbahnvertrag Ausgleichszahlungen ausgehandelt und in welcher Höhe?
Wie werden die bisherigen Bestimmungen in dem bisher geschwärzten 11. unterzeichneten  Vertrag (unserer bisherigen Meinung nach ein Knebelvertrag für Gemeinde) und dem 12. nicht unterzeichneten Vertrag neu geregelt?
 
Ich halte dies in 2 Monaten für eine Herkules Aufgabe, die kaum zu bewerkstelligen sein dürfte.
Wir können dem Gemeinderat nur viel Kraft und Standfestigkeit wünschen und zunächst hoffen, dass bessere Ergebnisse als bisher heraus kommen!
 
Wer das gesamte Ö Konzept-Gutachten oder die Gemeinderatsvorlage haben möchte, sollte sich melden oder in unsere Homepage schauen - siehe unten aufgeführte Anlagen.
 
Zur Zeit läuft die Seilbahn sehr unregelmäßig! Ob Reparaturen anstehen oder bereits Umbaumaßnahmen für die neue Seilbahn in den Berg- und Talstationen erfolgen, konnten wir noch nicht herausfinden! Es ist aber sehr unnormal.
 
So viel heute Abend zu Eurer Info.
 
Viele Grüße
Euer Norbert Majer

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Auszüge ÖKonzept Ökopunkte Plettenberg Ausgleichsflächen
Potential der Plettenberghochfläche für Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen
Geplante Erweiterung Steinbruch Holcim
Auszüge ÖKonzept.pdf
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Gemeinderatsbeschluß vom 27.05.2020
Viele sind gespannt, wie es seitens der Gemeinde Dotternhausen und Holcim in den Verhandlungen der Abbau- und Seilbahnverträge und auch evtl. der Filtereinbauverhandlungen weiter gehen wird.
Gemeinderatsbeschl. 27.5.20 Plettenberga
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Gutachten Ö konzet Freiburg Kommentiert
Ganzes Gutachten
Gutachten Ö konzet Freiburg Kommentiert.
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Gemeinderatsvorlage für Sitzung des Gemeinderats
Sitzung des Gemeinderats am öffentlich_n
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23.05.2020
Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!
 
Kurz einige Mitteilungen:

1.    Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag für 2020 von 20,00 Euro wurde abgebucht. Alle, die keine Sepa Abbuchung erteilt haben, bitten wir um Überweisung!
Konto siehe Homepage!

2.    Zusammenhänge Feinstäube und Corona
Unumstritten ist, dass gerade solche Feinstäube durch die Großfeuerungsanlagen auch aus Zementwerken Auswirkungen auf unsere Gesundheit haben! Gemessen werden bisher nur Stäube ab Größe 10 ug. Gefährlich sind aber die kleineren Partikel, die gerade durch die heutigen Großfeuerungsanlagen erzeugt werden. Ob der Straßenverkehr so viel ausmacht, ist umstritten.
Interessant, ob die Zeppelin-Befliegung und weitere Messungen in Stgt und nun im Ruhrgebiet hier neue Erkenntnisse bringen.
Mit der Uni Stgt stehen wir in Kontakt, von Jülich versuchen wir, Informationen zu bekommen.
Von der KIT (Karlsruher Institut für Technik - Befliegungen Dr. Junkermann) haben wir leider keine weiteren Infos bekommen.

3.    Fernsehberichte
Leider wird wohl erst am Montag, 25.05.20 entschieden, ob in der nächsten Sendung ARD Report Mainz Dienstag, 26.05.20 um 21.45 Uhr die Aufnahmen  und Recherchen wegen Luftverschmutzungen in Zementwerken, auch in Dotternhausen, gesendet oder erneut verschoben werden!
Bitte schaut einfach auf kurzfristige Hinweise, auch nun auf den ARD Weltspiegel, in dem Zementwerkverschmutzungen in Rumänien u.a. wohl hätten gesendet werden sollen (zunächst Gesamtbeitrag mit uns).
Auch der wurde ebenfalls kurzfristig wegen weiteren Stellungnahmen von Heidelberg Zement abgesetzt.

4.    Bodenproben
Ein erneut unglaublicher großer Presseartikel von Holcim kam am 23.05.2020 im zak unter der Überschrift: "Zementwerk: Dekra untersucht den Boden". Nicht Holcim oder der Dialog mit Bürgern hat zum Bodenmonotoring geführt, sondern die Auflagen in der Genehmigung vom 21.2.2017 im Zusammenhang mit der Abfallverbrennungserhöhung von 60 % auf 100%.
Danach hätte diese Bodenüberwachungen innerhalb 3 Monaten eingerichtet werden müssen. Nun sind wieder 3 Jahre vergangen. Holcim stellt alles wieder mal wunderbar dar wie, wenn durch sie alles bestens gemacht und sogar von sich aus gemacht würde.
Die Bevölkerung wird schlichtweg unzutreffend informiert, man versucht zu beruhigen!

5.    Holcim und Behörden
Holcim und die Behörden verbreiten folgende Theorien: Es liegen bereits natürliche Bodenbelastungen vor!
Fakt ist: Seit 70 Jahren werden wohl mit Thallium und anderen Schwermetallen belastete Gießereisande in Zementwerken als Rohstoffersatze verbrannt, die in den 80 Jahren zu Giftskandalen in NWR führten (grosser Spiegelbericht). Zementwerke konnten so lange thalliumverseuchte Gießereisande einsetzen, bis Stallhasen und Katzen nicht nur die Haare im Umkreis eines Zementwerkes heraus gingen, sondern diese dann Tod um fielen.
Erst dann wurde der Umweltluftverschmutzung letztlich Einhalt geboten und etwas weniger oder vermischter Gießereisand aus der Stahlindustrie verwendet. Erst dann wurde der Umweltluftverschmutzung letztlich Einhalt geboten und etwas weniger oder vermischter Gießereisand aus der Stahlindustrie verwendet.
6.    Auch in Dotternhausen kommen die Gießereisande noch heute in erheblichen Mengen zum Einsatz. Heute geht es mit der Verbrennung (jetzt Ersatzbrennstoffe - EBS) von kontaminierten Altglasresten weiter!
Auch hier ist Dotternhausen Versuchskaninchen in ganz Deutschland, wie damals mit den Altreifen!
Die Bodenproben sind letztlich nur ein Alibi!
Denn in so kurzer Zeit wird man kaum Bodenveränderungen mit Thallium, Dioxinen u.a. nachweisen können! Vergleichs-Bodenproben aus früherer Zeit sind nicht vorhanden oder werden verschwiegen und wurden vernichtet (damals mit Tschernobyl). Das Umweltamt, LRA Balingen, hat das RP Tübingen bereits 2015 darauf hingewiesen, dass gerade bei mehr Abfallverbrennungen eine Kumulierung der Bodenschadstoffe (also eine Erhöhung der angeblich schon vorhandenen natürlichen Bodenschadstoffe), zu befürchten ist. Das bedeutet: Die letzten Tropfen bringen das schon volle Fass (angeblich bereits belastete Böden) zum Überlaufen und unausweichlich zu gesundheitlichen Umweltschäden!

7.    Plettenberg-Süderweiterung
Wir vom NUZ haben nochmals vor Ablauf der Einwendungsfrist gegen die Rechtskraft der 3.Änderung des Regionalplanes Neckar Alb Einsprüche erhoben, bei der es um das Rohstoffsicherungsgebiet des südlichen Plettenberg (Ratshausener Hörnle) ging!
Ob darüber nochmals beraten wird ??? Landrat Pauli ist Fraktionsvorsitzender der größten Fraktion, der CDU, in der Verbandsversammlung Regionalverband Neckar Alb.
Bisher hat man alle Beweise (fehlerhafte Umweltberichte, falsche Genehmigungsdaten 1986, vorhandene Heidelerche) unter den Tisch gekehrt. Heidelerche soll es erst seit 2017 auf dem Plettenberg geben. Angeblich sei dem RP nichts anderes bekannt und es wird gar behauptet, die Heidelerche hätte sich erst wegen der umstrittenen Rodungsaktion im Naturschutzgebiet Plettenberg wieder angesiedelt. Einfach unglaublich! Heimische Vogelkundler wie Herr Schön und Paul Dannecker können aber die seltene Heidelerche seit Jahrzehnten hier bestätigen.
Ein Brutpaar wurde durch Sprengungen durch Holcim trotz Warnungen und Kenntnis des LRA erst vor 2 Jahren vertrieben!

8.    Nächste Gemeinderatssitzung:
Am kommenden Mittwoch findet in Dotternhausen eine sehr wichtige Gemeinderatsitzung wegen Plettenberg und Ausgleichsflächen statt!

9.    Helfen Sie uns!!
Werben Sie in Ihrem Umfeld neue Mitglieder! Durch unsere verteilten Flyer, fast 7000 Stck, in den Gemeinden um den Plettenberg, besteht gute Gelegenheit. Wenn wir die Finanzierung schaffen, würden wir gerne auch die Flyer in Balingen, Geislingen und Rosenfeld noch verteilen! Diese sind wohl doch gut angekommen!

Viele herzliche Grüße
Ihr Norbert Majer

10.05.2020

Rundschreiben

 

Liebe Mitglieder und Unterstützer!

 
Kurz einige Mitteilungen:
 
1.    Morgen soll gegen 11 Uhr wohl eine größere Sprengung auf dem Plettenberg stattfinden! Soweit Beobachtungen über Erschütterungen gemacht werden, bitte melden!

2.     Am  Dienstag, dem 5.5.20 war ja sehr nebliges Wetter! Mir wurde von mehreren Leuten in Dotternhausen gemeldet, dass sie erhebliche Gestänke nach Ammoniakt bzw. verbranntem Plastik oder Altreifen in der ganzen Gemeinde wahrzunehmen sind. Ich habe daraufhin bei den Abteilungspräsidenten für Umweltangelegenheiten (gleich unter Reg.Präsident) sowohl in Tübingen wie in Freiburg (Ölschieferverbrennung) Auskünfte und Datenblätter über die ständig gemessenen Emissionen an diesem Tage von 0.00 Uhr bis 24 Uhr und an den Vor- und Nachtagen angefordert. Solche Gerüche werden oft bis Rosswangen, Frommern wahrgenommen. Nur wenn wir diese möglichst sofort melden, auch beim Rathaus Dotternhausen oder auch Balingen, wird man wohl irgendwann auch von dort etwas mehr Unterstützung bekommen. Sonst heißt es immer nur, uns ist nichts von Belästigungen bekannt!

3.    Der ARD Fernsehbericht wurde ja erneut wegen Corona verschoben. Der nächste SWR Report aus Mainz kommt am Dienstag 26.5.20 um 21.45 Uhr bis 22.15 Uhr. Sobald ich endgültige Bestätigungen erhalte, gebe ich dies durc

4.    Die Corona Entwicklungen, insbes. auch im Zollernalbkreis, der leider seit Wochen mit zu den höchstbelasteten Landkreise in ganz Deutschland gehört, verfolgen wir genauestens, da immer mehr wissenschaftliche Berichte von USA, England aber auch mehrere aus Deutschland die Schwere der Coronaentwicklungen und Sterbefälle auch auf Luftverschmutzungen zurückführen, da die Luftverschmutzungen viel zu den Grundbelastungen vieler Krankheiten wie Lunge, Kreislauf, Herz, Allergien oder Krebs zweifellos gehören. Dies sind allerdings langfristige und sehr schwierig nachzuweisende Auswirkungen, Belastungen und Ursachen! Deshalb müssen wir von der Vorstandschaft auch mit Aussagen vorsichtig sein und damit umgehen!

5.    Ich habe unser neues Werbeprospekt letztes mal angehängt. Dies konnte wohl wegen einer "Sperre" des Graphikbüros nicht ausgedruckt werden, hoffentlich aber geöffnet und angesehen werden. Es soll nun am kommenden Wochenende oder spätestens am darauffolgenden Wochenende mit den allgemeinen Werbeprospekten wie Lidel u.a. in alle Haushalte im Raum Schömberg und den Plettenberggemeinden Weilstetten, Roßwangen, Endingen u. Erzingen verteilt werden. Da gerade solche Wurfsendungen, die meist von Schülern ausgetragen werden, nicht überall ankommen, bitte meldet dies dann bei mir. Das Verteilerbüro wird dann der evtl. Nichtzustellung nachgehen! Ich lege nochmals nun Einzel - Seiten bei, die Sie auch evtl .für Werbezwecke und Mitgliederwerbung selbst ausdrucken können!

6.    An den Verwaltungsgerichtstermin am 30.7.20 um 14 Uhr in Sigmaringen darf ich ebenfalls nochmals erinnern, bei dem es um die Fragen geht, darf Holcim ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne katalysatorische Rauchgasreinigung (SCR Filteranlage) die Abfallverbrennung vieler verschiedener Abfallarten von 60 % auf 100 % erhöhen und durften Ausnahmegenehmigungen für Erhöhung von gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerten überhaupt erteilt werden. Vermutlich wird dies aber erst der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim letztlich entscheiden. Je länger dies geht, umso mehr Millionen kann Holcim zu Lasten unserer Gesundheit verdienen!

7.    Wie im Gemeindemitteilungsblatt in Dotternhausen angekündigt, soll wohl am Mittwoch, dem 27.5.20 eine wichtige öffentliche Gemeinderatsitzung trotz Corona statt finden. Ob auch die Zuhörersitzplätze begrenzt sind, bitte aus dem Amtsblatt entnehmen, auch die Tagesordnung. Vermutlich geht es auch um neueste Entwicklungen zum Plettenberg und der Seilbahn!
 
Viele Grüsse Euer
Norbert Majer

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04.05.2020

Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!

 
a) Verschiebung der Hauptversammlung
Wegen den Corona Versammlungsbeschränkungen müssen wir leider unsere für den 22.5.2020 angekündigte diesjährige Hauptversammlung, auch nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung, zunächst auf unbestimmte Zeit verschieben. Sobald wir weiteres erfahren, werden wir Euch zeitnah informieren! 

b) Verschiebung des TV-Bericht
Erneut gibt es eine weitere Verschiebung wegen Corona. Der Fernsehbericht von ARD Report Mainz über Abfallverbrennung in Zementwerken, bei dem auch Teile in Dotternhausen gedreht wurden, fällt nun auch morgen, am 5.5.20 erneut aus. Voraussichtlich wird er in 14 Tagen, Dienstag, 19. Mai 20, gesendet!
Auch hier werden wir Euch wieder zeitnah informieren
 
c) Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab einen für uns wichtigen Termin bekannt:
Donnerstag, 30.Juli 2020 soll um 14. 00 Uhr die Verhandlung aufgrund meiner/unserer Klage gegen die Genehmigung des Reg. Präsidiums Tübingen vom 22.02.2017 stattfinden.
Grund der Klage: Erhöhung der Abfallverbrennung von 60% auf 100 % ohne Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Genehmigung der Überschreitung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte durch eine Ausnahmegenehmigung obwohl die gesetzlichen Grenzwerte durch Einbau einer SCR-Filteranlage, die Stand der Technik ist, eingehalten werden könnte.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Es wäre durchaus wichtig, wenn viele von der NUZ als Zuhörer teilnehmen würden, um unser Interesse an dieser Gerichtsentscheidung zu bekunden. Vermutlich wird aber erst eine Entscheidung vor dem VGH eine Klarheit bringen!
Vielleicht könntet Ihr mir in Bälde mitteilen, wer evtl. Lust und Zeit hätte, an der Verhandlung teilzunehmen. Die ungefähre Teilnehmerzahl ist auch wichtig, um einen entsprechenden Verhandlungsraum einplanen zu können.
Vermutlich wird durchaus ein größeres Medieninteresse an diesem Gerichtsverfahren herrschen!
Das VG sollte sich auch darauf vorbereiten können!
 
d) Luftverschmutzung - Corona - Krebserkrankungen
Besonders die von Holcim verursachten Luftbelastungen getragen durch die südwestlichen Luftströme in die Landkreise Zollernalb, Reutlingen, Stuttgart gehören auch zu den von Corona mit am stärksten betroffenen Landkreise in ganz Baden Württemberg.
Sowohl wissenschaftliche Studien, die jetzt immer mehr aus den USA, England, aber auch aus Deutschland kommen, verweisen auf verstärkte Corona-Auswirkungen in von Luftverschmutzung besonders betroffenen Gebieten.
Landrat Pauli hat angekündigt, Ursachenforschungen zu betreiben, warum der Zollernalbkreis so stark betroffen ist (siehe zak vom 01.05.2020: Corona-Infektionen: Der Landkreis will seine Hotspots ermitteln).
Aber auch die Ursache von Krebserkrankungen ist nachweislich durch Giftgas wie Benzol, Dioxine u.a. wissenschaftlich nachgewiesen.
Wir verlangen derzeit über die Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg (wegen der Ölschieferverbrennung) von Holcim eine Offenlegung der ständig alle halben Stunden gemessenen Messwerte, auch von denjenigen, die nur ein Mal im Jahr an max. 3 Tagen gemessen werden. Seit über 3 Jahren werden uns Angaben hier verweigert!!!
 
e) Plettenbergabbau
Beim Plettenbergabbau und der beantragten Erweiterungsgenehmigung ist nur so viel offiziell bekannt, dass bisher von Holcim noch kein Ausnahmegenehmigungsantrag für die Schaffung von Ausgleichsflächen, nicht nur für die Heidelerche, sondern auch für weitere Vogel- und Pflanzenarten, aber auch für andere Eingriffe in die Landschaft, gestellt wurden. Ohne die Ausnahmegenehmigung wird es keine Genehmigung einer Süderweiterung geben! Die Einreichungsfristen wurden vom LRA bis 31.12.20 verlängert (siehe zak vom 28.04.2020 - Steinbruch: Behörde setzt Holcim Frist).
Die Gemeinde steht in wohl schwierigen Verhandlungen mit Holcim!
 
f) Sprengungen
Über die  übermäßig starken Sprengungen, die auch Häuser und Gläser in Dotternhausen wackeln ließen oder die Sonn- und Feiertagsbetriebszeiten der Seilbahn, bei der am letzten  Montag und Dienstag ein neues Zugseil eingezogen wurde, wurde durch die örtliche Presse berichtet.

g) Hinterfragt
Wir fragen natürlich gerade auch in Corona Zeiten, ob die Zementherstellung für die jetzigen Lebensgrundlagen und bei den Betriebsstilllegungen oder Arbeitsreduzierungen in den meisten Firmen so systemrelevant ist, dass immer wieder Ausnahmegenehmigungen von den Behörden -auf Zuruf- zu Lasten der ganzen Bevölkerung erteilt werden.
Dass die Gewinne nicht vor Ort versteuert werden, sondern über Gewinnabführungsverträge wohl dahin geschoben werden, wo man möglich wenig oder gar keine Steuern zahlen muss, wissen wir zwischenzeitlich ebenfalls.
Ob sich die Steuergesetze nach Corona ändern oder angepasst werden, um auch solche Großkonzerne am Wiederaufbau zu beteiligen, wenn  zick Milliarden jetzt ausgeteilte Gelder wieder über Steuern eingesammelt werden müssen, werden wir genau beobachten.
Bald sind im BUND und im Land wieder Wahlen!
 
h) Mitgliedsbeiträge und Spenden
Die Mitgliedsbeiträge von 20 € pro Person werden, wie angekündigt, Anfang Mai 2020 abgebucht.
Wer noch keinen Sepa Lastschrifteinzug erteilt hat, sollte den Beitrag jetzt ebenfalls überweisen. Falls KtoNr. fehlt, bitte auf Homepage oder neuem Flyer nachschauen.
 
Wir benötigen auch wegen den anstehenden Verfahren vor Behörden und Gerichten dringend finanzielle Mittel, weshalb wir ein neues Werbeprospekt entworfen haben, das schon im Entwurf als Anlage verteilt wurde. Es kann selbst ausgedruckt werden, um damit etwas Werbung für unsere Ziele zu machen.
Wir werden in Kürze diese auch in allen Haushalten im Oberen Schlichemtal und den Plettenberggemeinden (Ausnahme zunächst wegen beschränkter Auflage nicht in Weilstetten ) verteilen.
Der Flyer wird auch auf der Homepage unter "Vorstand informiert" eingestellt.

Zum Schluß:
Wie Ihr seht, läuft bei der NUZ zur Zeit durchaus viel, vieles auch im Hintergrund, wenn auch in der Presse nur über Corona zu lesen ist.
Für Informationen und Hinweise ist die Vorstandschaft immer dankbar!
Bitte schaut auch immer wieder auf unsere Homepage.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
a) direkt über   www.nuz-ev.de
b) suchen über Google
Die Homepage wird täglich aktualisiert mit Leserbriefen, Presseberichte, Aktuelles
 
Bis Bald und gute Gesundheit 
Ihr Norbert Majer

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Flyer
Wollen Sie uns helfen?
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20.04.2020

Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!

 
Wie in der letzten Mitgliederversammlung beschlossen, buchen wir für 2020 den Beitrag erst Anfang Mai (lt. Satzung normal Febr.) ab.
Diejenigen, die bisher keine Sepa Lastschrift erteilt haben, bitte ich um Überweisung des Jahresbeitrags in Höhe von von 20 € auf unser Konto:

IBAN DE81 6539 0120 0380 6800 09
Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) e.V.


Natürlich sind wir auch weiterhin für jede Spende dankbar. Mitgliedsbeiträge und Spenden können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen und geltend machen!!!

  • Ob wir unser Mitgliederversammlung am Freitag, 22.5.20 wieder im Sportheim abhalten können, ist leider immer noch offen!
  • Der Fernsehbeitrag im ARD Report Mainz wird voraussichtlich am 12. Mai 20 ausgestrahlt
    ( 20.45 oder 21.45 Uhr), wenn nicht erneut Corona dazwischen kommt.
  • Bitte melden Sie uns jede Beeinträchtigung durch Holcim, ob Sprengungen, Geruchsbelästigungen oder sonstige Auffälligkeiten!
  • Holcim versucht, sowohl in der Schweiz wie in ihren 4 Standorten in Deutschland, ja wohl weltweit, alles schön zu reden und herunter zu spielen. Nur durch Aufklärung können wir etwa öffentlichen Druck aufbauen.
  • So hat Holcim trotz des besten Wirtschaftsjahres 2019 und obwohl auch jetzt die Produktionen wegen Corona praktisch nicht eingeschränkt sind, ihren Spediteuren die Vergütungen um 13,7 % ohne persönliche Besprechungen deutschlandweit zentral gekürzt mit dem Argument:"Der Dieselpreis sei ja gefallen und man müsse sich auf schlechtere Zeiten vorbereiten!"
  • Wir werden in den nächsten Tagen Flyer auf unsere Homepage einstellen. Diese können dann direkt ausgedruckt und im Bekanntenkreis verteilt werden, um weitere Mitglieder und Unterstützer zu werben.
    Wir brauchen dringend weitere Finanzmittel, um unsere Gerichtsverfahren erfolgreich durchzuziehen!
  • Beitrittserklärungen und Sepa Lastschrifteinzugsermächtigungen finden Sie ebenfalls auf unser Homepage, die jeden Tag mit den neuesten Beiträgen/Leserbriefen ergänzt wird.
  • Unser 2.Vorsitzenden Siegfried Rall ist ebenfalls dank vieler Genesungswünsche auf dem besten Wege der Besserung!
    Herzliche Grüße in die Reha!

Bis bald Euer
Norbert Majer

09.04.2020
Rundschreiben

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner! 

Einen wunderschönen Ostergruß darf ich Euch allen bei den herrlichen Sonnentagen, die uns noch über Ostern weiter begleiten werden, im Namen der ganzen NUZ Familie zusenden!

Corona hat uns ja alle durch die Beschränkungen eingeholt!

 

Deshalb wird auch die ARD Fernsehsendung Report Mainz über die Probleme der Abfallverbrennung in Zementwerken mit den Aufnahmen auch von Dotternhausen erneut verschoben.
Vermutlich in die Mai Sendung, wie mir der Redaktionsleiter mitgeteilt hat. Ich werde Euch rechtzeitig über einen neuen Termin informieren!

 

Leider halten die Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg weiterhin die Offenlegung von Emissionen durch Holcim unter Verschluss und haben darauf hingewiesen, dass für Auskünfte Gebühren in nicht unerheblicher Höhe, berechnet nach Zeitaufwand, anfallen könnten.
Eine finanzielle, nicht rechtmäßige Einschüchterung, der ich auch sofort widersprochen habe. Vermutlich werden wir leider, wie schon in einigen anderen Fällen, nur über gerichtliche Klagen zu unserem eindeutigen Recht kommen. Holcim und Behörden spielen auf Zeit und dass es uns irgendwann zu bunt wird.
 
Immer mehr wissenschaftliche Berichte tauchen zwischenzeitlich aber vermehrt auf, wie gefährlich besonders auch die Feinststäube und giftigen Abgase aus solchen Grossindustrieanlagen wie Holcim auf unsere Gesundheit und Umwelt sind. 
Genau um diese gewaltigen Belastungen und die Landschaftszerstörung geht es hier in Dotternhausen und der ganzen Region, ja des ganzen Landes. Wir dürfen und wir werden so lange nicht still halten, bis auch der Großkonzern merkt, dass er einlenken muss! Dazu müssen wir aber geschlossen zusammen halten und jeder in seinem Umfeld Aufklärung leisten. Unsere Homepage, ganz toll aufbereitet, gibt die besten Grundlagen. Schaut jede Woche mindestens einmal hinein!

 Immer mehr wissenschaftliche Berichte tauchen zwischenzeitlich aber vermehrt auf, wie gefährlich besonders auch die Feinststäube und giftigen Abgase aus solchen Grossindustrieanlagen wie Holcim auf unsere Gesundheit und Umwelt sind. 
Genau um diese gewaltigen Belastungen und die Landschaftszerstörung geht es hier in Dotternhausen und der ganzen Region, ja des ganzen Landes. Wir dürfen und wir werden so lange nicht still halten, bis auch der Großkonzern merkt, dass er einlenken muss! Dazu müssen wir aber geschlossen zusammen halten und jeder in seinem Umfeld Aufklärung leisten. Unsere Homepage, ganz toll aufbereitet, gibt die besten Grundlagen. Schaut jede Woche mindestens einmal hinein!

 Unserem zweiten Vorsitzenden Siegfried Rall geht es nach einer schweren Herz OP nun doch schon wieder etwas besser.

Wir wünschen ihm in der nun anstehenden Reha eine schnelle Genesung!
 
Ob wir unsere Hauptversammlung wie geplant am 22.Mai 2020 abhalten können, wird sich erst bis Ende April abschätzen lassen!
 
Euch allen eine gute Gesundheit und hoffentlich bald wieder einen geregelten Alltag! 

Euer 1. Vorsitzender
Norbert Majer

 

PS: Siehe folgende LINKS mit Infos zu den Auswirkungen von Feinstaub bzw. Luftverschmutzungen

 

https://www.heise.de/tp/features/Luftverschmutzung-erhoeht-Covid-19-Sterberisiko-4699306.html

https://www.deutschlandfunk.de/wwf-analyse-eine-intakte-natur-ist-ein-bollwerk-gegen.697.de.html?dram:article_id=474231

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.luftbelastung-feinstaub-hinterlaesst-immer-schaeden.1618fb90-ebc0-47f9-b9cd-b91fa74420e3.html

 

31.03.2020

Rundschreiben


Der Vorstand von NUZ informiert:

 

 Am Freitag, 22.05.2020 um 19:00 Uhr findet unserer jährliche Hauptversammlung der NUZ-EV im Sportheim Dotternhausen statt.

 

Einladungen werden noch gesondert ergehen.

 

Auch dieses Jahr werden wir wieder einen besonders anerkannten Fachmann als  Mitgestalter unserer Hauptversammlung unter uns haben, um auch  fachliche Diskussionsmöglichkeiten zu bieten!

Leider konnten wir keinen früheren Termin für unsere HV  finden da alle Lokalitäten, aufgrund anderen Reservierungen,  belegt waren.
Viele Grüße Euer

Norbert Majer, 1. Vorstand

28.03.2020

Rundschreiben

 

Änderung der Sendezeit - "Report Mainz"

Die Ausstrahlung der ARD-Sendung "Report Mainz" verschiebt sich aufgrund der Corona-Lage. Der Beitrag soll am Dienstag, 14.04.2020 um 21:45 ausgestrahlt werden. Thema u. a.: Luftschadstoffbelastungen. Gedreht wurde auch in der Umgebung von Dotternhausen.

 

Ausgestrahlt wird der Beitrag in der Sendung Report Mainz am Dienstag, 14. April, um 21.45 Uhr in der ARD.

17.03.2020

Zementindustrie
Report Mainz war in Dotternhausen
Dotternhausen. In der vergangenen Woche war ein Fernsehteam der ARD-Sendung Report Mainz in Dotternhausen. Das berichtet der Vorsitzende des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb, Norbert Majer.
In der Sendung soll es unter anderem um Emissionen, Luftschadstoffbelastungen und Klimaprobleme durch die Zementindustrie gehen.
Ausgestrahlt wird der Beitrag in der Sendung Report Mainz am Dienstag, 24. März, um 21.45 Uhr in der ARD.
Quelle:  zak

https://epaper2.zak.de/ePaper/

17.03.2020

Rundschreiben

Werte Vereinsmitglieder des Vereines Natur- und Umweltschutz Zollernalb und Interessierte an Klimaschutz und Schadstoffentlastung unserer Atemluft!

 

Emissionen, Bodenproben
Bodenproben

Letzte Woche hatten wir erneut einen Besuch von einem Fernseh- Rechercheteam der ARD-Sendung Report Mainz. Nachdem sich bereits das RTL, das ZDF und auch der SWR mit den brisanten Themen beschäftigten, hat nun auch das Erste ARD Nachrichtenprogramm sich dem Thema mit den unzulänglichen Emissionen der Luftschadstoffbelastungen und Klimaproblemen der Zementindustrie angenommen. Alle bisherigen Beiträge (meist in 4-7 Minuten Filmen zu sehen), können jederzeit auf unserer Homepage nuz-ev.de nochmals angesehen werden.  

 

Emissionen, Bodenproben
Bodenproben bei Erzingen

Leider sind unsere Behörden, vom Landratsamt angefangen, über die verantwortlichen Genehmigungs- und angeblichen Kontrollbehörden RP Tübingen und RP Freiburg, besonders das von einer sich brüstenden grünen Umweltpartei geführte Umweltministerium sowie  Ministerpräsident Kretschmann, der schon 1999 im Landtag noch als Grüner Umweltsprecher die Abfallverbrennung ohne geeignete Filteranlagen anprangerte, nach wie vor nicht bereit, hier die möglichen Handlungen vorzunehmen.  

Verbesserungsmaßnahmen und der Einbau geeigneter Filteranlagen zur Sicherung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung von Rottweil bis Stuttgart, aber auch bei anderen Zementwerken in Deutschland, sind trotz FFF und Klimaschutzdemos für die Verantwortlichen Fremdwörter!!
 
Ob Corona und deren unglaublichen Maßnahmen hier endlich die Mehrheit der Bevölkerung, die Politiker, Behörden und auch Richter aufrütteln???
Was kann sonst noch helfen???
Wir können es nur hoffen!
 

Nach wie vor werden uns die Offenlegung der tatsächlichen Emissionsbelastungen und Dokumentation der Einhaltung der Grenzwerte von holcim vom Regierungspräsidium Tübingen verweigert, obwohl bereits 2012 eine solche Offenlegungsanordnung vom RP Stuttgart verfügt wurde, die dann in allen Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig letztlich stand hielt.

 

Bodenproben
Bodenproben

Das RP Freiburg, in deren Zuständigkeitsbereich die Ölschieferverbrennung fällt, verhält sich gleich. Die Emissionsbelastungen bei der Verbrennung von Ölschiefer ist um ein mehrfaches höher.

Es stellt sich die immer wiederkehrende Frage: "Warum verhalten sich die genannten Behörden gesetzeswidrig?" Man hat den Eindruck, sie interessiert die Gesundheit der Bürger überhaupt nicht, geschweige denn eine intakte Umwelt.

Auch nach der Aarhus-Konvention und dem Europarecht müssen diese Werte nach dem wissenschaftlichen Experten Waltisberger, Schweiz, früherer langjähriger Mitarbeit Holcim, innerhalb 30 Tagen und gratis geliefert werden, ansonsten könnten die Behörden gerichtlich dazu gezwungen werden. Er aber im Fall Holcim-Dotternhausen werden die Verantwortlichen nicht aktiv.
 
Alleine die Verzögerungen bringen den Zementherstellern jährlich viele Millionen Gewinne, die aber zu Lasten unserer Gesundheit, der Umwelt und des Klimas gehen!
 
Leider müssen erneut Klagen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht werden, damit die ständigen pauschalen Behauptung von Holcim, wir halten die gesetzlichen Grenzwerte ein, endlich tatsächlich geprüft werden können.
Das RP Tübingen verlässt sich ausschließlich auf nicht nachvollziehbare, pauschal zusammengefasste, Zahlen, die von Holcim selbst zusammengestellt und geliefert werden. Holcim überwacht sich somit selbst und kann Verbrennungsprozesse im giftigen Abfallbereich steuern, wie sie wollen!
 
Wir sind gespannt auf den ARD Bericht am Dienstag, 24.3.2020 um 21.45 Uhr im 1. Programm der ARD  "Report Mainz"
 
Helfen Sie uns durch die Werbung weiterer Mitglieder in unserem gemeinnützigen  Verein NUZ und/oder durch kleinere und größere steuerlich absetzbare Spenden!
Nur so können wir letztlich Holcim zwingen, die nach heutigem Stand der Technik bewährten Filteranlagen einzubauen!
Ihr Norbert Majer 1. Vorsitzender NUZ

05.03.2020

Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!

Heute kommt ein größerer Artikel wieder in der Stgt Zeitung. Ich habe schon längeren Kontakt mit Herrn Faltin und diesen auch mit Unterlagen versorgt. Dieses Mal ging er ins Zementwerk und hat mir nur kurz vorher gemailt, dass der Artikel dieses Mal wohl evtl. nicht in unserem Sinne ganz ausfalle, sondern n e u t r a l verfasst sei.
Beurteilt selbst die Aussagen von Holcim. Sie sind ohne Inhalte und nur allgemeine Rechtfertigungen.
Am tollsten die Aussage mit den weißen Dächern (siehe Artikel). Ein Betriebsleiter traut sich so etwas zu sagen. Leider äußerte sich auch der CDU-Fraktionsvorsitzenden im Balinger Gemeinderat Hahn in ähnlicher Weise.
Die Leute werden total verdummt.
Weiße Dächer von damals haben mit denen heute, aufgrund der mindestens die 3-4-fach höheren Schadstoffmengen durch die Abfallverbrennung, überhaupt nichts mehr zu tun.
Noch grotesker die Aussage, ich hätte mich damals als Bürgermeister nicht um diese Belastungen gekümmert.
Tatsache ist, dass ich mit dem damaligem Werkleiter Dr. Weisslehner, Roland Haas als 1.Landesbeamten LRA, einem Abfallexperten, teilweise war glaube ich, auch noch Gerhard Rohrbach dabei, in Erwitte die ersten Fluff-Recycling Anlagen besichtigten habe, da das Zementwerk Rohrbach tatsächlich als eines der ersten Zementwerke mit Reifenverbrennungen von etwa 5 -10 % Feuerungsanteil anfing.
Tatsache ist, dass besonders ich und auch der Gemeinderat damals von Gerhard Rohrbach forderten, die gleichen Filteranlagen wie bei Müllverbrennungsanlagen einzubauen.
G. Rohrbach sah daraufhin von der Verbrennung von weiteren Abfalleinsätzen ab.
Erst wohl in den Jahren l987 und danach setzte der große Rann auf die Abfallverbrennung ein. Damals wurde der Abteilungsleiter Umwelt beim RP Tübingen l989 abgesetzt, da er ebenfalls auf der Forderung von Filtereinbauten, wie ich schon Jahre zuvor, beharrte.
Erst ab etwa 2000 nahm der Abfallverbrennungsanteil bis zunächst maximal von 60 % zu.
Darüber hinaus brauchten die Zementwerke dann Sondergenehmigungen.
Grüße
Norber Majer

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Pressebericht vom 05.03.2020-Stgt Zeitung
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12.01.2020

Verein will Dialog zwischen Holcim und Gemeinde verbessern
Dotternhausen. Der Gesamtvorstand des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb tagt am Mittwoch, 15. Januar, um 19 Uhr im Sportheim Dotternhausen. Themen sind der Ablauf der Einspruchsfrist für die Klageerhebung gegen den Planfeststellungsbeschluss Seilbahnerneuerung Plettenberg und die Klagebegründung für den Altglaseinsatz im Zementwerk Dotternhausen, teilt der Verein mit. Den Mitgliedern ist es ein Anliegen, dass das Zementwerk Dotternhausen nicht zu einer Sondermüllverbrennungsanlage mit erheblichen Luftbelastungen ohne geeignete Filteranlagen wird. Schwerpunkt soll sein, wie man erreichen kann, dass Holcim bessere Filteranlagen zu Rauchgasreinigung einbaut. Zudem soll auch beraten werden, wie man den Dialog mit Gemeinde und Holcim verbessern kann, heißt es in der Ankündigung. Ebenso soll informiert werden, welchen Stand das Plettenbergsteinbruch-Erweiterungsverfahren im Augenblick hat. Eingeladen sind alle, die bisher Einwendungen erhoben haben oder sich durch den Seilbahnneubau betroffen fühlen. Auch diejenigen, die weitere Informationen über den Stand der Einwendungen bezüglich der Altglaseinsätze und der Emissionen des Werkes haben wollen, sind willkommen.
Quelle: zak

https://epaper2.zak.de/ePaper/

16.12.2019

Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!

Ein arbeitsintensives Jahr mit vielen Aktivitäten und auch Erfolgen, aber auch Nackenschlägen, geht zu Ende!

Das Jahr 2019 endet mit einem Tiefschlag! Leider sind Richter von höchsten Gerichten nicht bereit, Recht abzuwägen und Richtungshinweise für den Klimaschutz und die Gesundheit für Mensch und Natur zu geben.
Uns als kleine Kämpfer für Naturerhaltung und saubere Luft werden immer mehr Kosten aufgebrummt, wohl um uns die Mäuler zu stopfen, damit uns die finanzielle aber auch die letzte saubere Luft, möglichst abgedreht wird!

Wir benötigen weiterhin Eure Hilfe und Unterstützung gegen mächtige Gegner!
 
So ist dieser Tage der VGH Mannheim mit einem Beschluss, dem Regierungspräsidium und den Holcim Anwälten gefolgt. Eine weitere Anhörung von NUZ erfolgte nicht. Ferner äußerte sich der VGH nicht zur Sache der Beschwerde gegen den Sofortvollzug der Abfallverbrennungsgenehmigung von 60 auf 100%.
Unsere Beschwerde ging dahin, die Abfallverbrennungsgenehmigung für Holcim aufgrund der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung abzulehnen. Der VGH argumentierte, es läge keine Begründung für die Beschwerde vor. Die Ablehnung erfolgte aus rein formellen Gründen!!!

Kein einziges Wort im Beschluss,
•    dass im Gegensatz zu allen anderen deutschen Entscheidungen von Behörden, es in Dotternhausen noch nie eine gesetzlich
     vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hat.
•    dass seit 2015 der technische Stand zur Abgasreinigung, eine katalysatorische Reinigung mit SCR, auch in Zementwerken gilt. Eine
     katalysatorische Reinigung mit SCR ist um über 50 % sauberer wie die veraltete SNCR, gerade auch für Giftstoffe (weitere Infos
     siehe   https://www.nuz-ev.de/rauchgasreinigung/  ).

Holcim Dotternhausen dürfte aufgrund der veralteten Abgasreinigung eines der dreckigsten Zementwerke sein.
 
Wie geht esweiter?
Nun muss das Verwaltungsgericht Sigmaringen in den sogenannten Hauptverfahren sich nochmals mit diesen rechtlichen Problemen auseinandersetzen und sicherlich auch mündlich oder vor Ort sich einen Überblick verschaffen.
Holcim hat aber dadurch seit 2014 weitere 2 -4 Jahre gewonnen, um Investitionen in saubere Luft investieren zu müssen.

Wir fordern:
Holcim Dotternhausen darf keine Sondermüllverbrennungsanlage ohne entsprechende Filteranlagen werden.

Wir können uns hierfür nur weiter einsetzen, wenn Sie uns tatkräftig durch viel Werbung um Spenden und weitere Mitglieder unterstützen.
Gerade in der Weihnachtszeit gibt es viele persönliche  Begegnungen und Gesprächs-möglichkeiten!
Alle Spenden und auch die Mitgliedsbeiträge von 20 € sind steuerlich absetzbar, so dass dies jedem Unterstützer nicht sehr weh tun!
 
Verschenken Sie als Weihnachtsbeigabe einfach eine oder mehrere Mitgliedschaften, möglichst noch für 2019 !
Alles finden Sie auf unserer Homepage nuz-ev.de !
 
Liebe Grüsse von der ganzen Vorstandschaft 
Ihr Norbert Majer 1. Vorsitzender NUZ e.V

08.10.2019
Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Unterstützer!


Wie sieht es wirklich aus beim Thema Recycling und Müllentsorgung?

Im Juli 2019 hat ja hier in Dotternhausen/Balingen das ZDF über einen ganzen Tag für die Sendung ZDF : "Terra Xpress" in einer Hauptsendezeit am Sonntag Abend, jeweils um 18.30 Uhr Filmaufnahmen gemacht.
Es geht hauptsächlich um das Problem Plastikmüll- Entsorgung und die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt!
Die Gesamtsendezeit beträgt 30 Minuten. Die Beiträge gehen von der polnischen Grenze, über Nordrhein-Westfalen, Dotternhausen Holcim bis nach Bayern und dürften hoffentlich manche Anstöße geben!
Die Sendung  wird nun am Sonntag, dem 20.Okt.2019 um 18.30 Uhr unter dem Titel: "Das Recycling-Märchen und die starken Kinder! " ausgestrahlt!
Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, dies anzuschauen und in Ihrem Bekanntenkreise darauf hinzuweisen! Den einzelnen Inhalt kennen wir natürlich selbst nicht!  
Wir sind weiter sehr aktiv, wenn es manchmal auch etwas nach außen ruhiger wirkt! Schauen Sie ab und zu in unsere Homepage nuz-ev.de.
Dort finden Sie unglaublich viele aktuelle Informationen und Hinweise und auch die Presseberichte und Leserbriefe können Sie jederzeit nachverfolgen.
Es geht natürlich weiterhin vorwiegend um die Erhaltung des Plettenberges und die Verbesserungen der Luftreinhaltung durch die großen Emissionsbelastungen bei der Zementherstellung und der Schieferverbrennung, besonders aber um die möglichste Verhinderung von der Verbrennung  teils giftiger Abfälle und deren Auswirkungen auf Umwelt und Klima und deren Reduzierungsmöglichkeiten. 
Holcim wird hoffentlich auch als Großkonzern gezwungen sein, manche Dinge neu zu bewerten und zu verhandeln!
Im Auftrag der Vorstandschaft Ihr

Norbert Majer

 https://www.zdf.de/wissen/terra-xpress/das-recycling-maerchen-wie-kunststoffe-die-umwelt-bedrohen-100.html

Download
Die Sendung steht unter dem Titel“ Das Recycling-Märchen und die starken Kinder“ und wird am Sonntag, dem 20.10.2019 um l8.30 Uhr ausgestrahlt!
Presseerklärung der NUZ-Vorstandschaft Natur- und Umweltschutz Zollernalb e.V.:
Dotternhausener Zementwerk und NUZ in ZDF Hauptsendezeit Terra Xpress.
Das ZDF in den beliebten Terra Xpress Reportagen will in immerhin 30 Minuten wissen: Wie sieht es wirklich aus beim Thema Recycling und Müllentsorgung
Die Sendung steht unter dem Titel“ Das Recycling-Märchen und die starken Kinder“ und wird am Sonntag, dem 20.10.2019 um l8.30 Uhr ausgestrahlt!
Link zur ZDF-Sendung:
https://www.zdf.de/wissen/terra-xpress/das-recycling-maerchen-wie-kunststoffe-die-umwelt-bedrohen-100.html
20191008-ZDF Presseber mit Logo.pdf
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18.09.2019  

Gemeinderatssitzung in Dotternhausen am Mittwoch, 18.09.2019

1. Punkt: 12. Zusatzvertrag - Plettenbergabbau
Am kommenden Mittwoch, dem 18.9.19 um 19 Uhr findet eine erste wichtige Gemeinderatsitzung im Rathaus über unser Problem Plettenberg statt. Es geht um den sogenannten 12.Zusatzvertrag, der 4 Tage vor der Gemeinderatswahl noch schnell vom alten Gemeinderat beschlossen, aber wegen unseren Einsprüchen und der Rechtsprüfung durch das LRA noch nicht unterzeichnet wurde.

 

Leider ist der engste Vorstand verhindert, an dieser wichtigen Sitzung als Zuhörer teilzunehmen!

 

Bitte nehmen Sie, wenn möglich die Gelegenheit war, an der Gemeinderatsitzung teilzunehmen und anwesend zu sein. Sitzungsunterlagen, die allerdings erst gestern veröffentlicht wurden, füge ich bei. Dies dürfte Rückhalt für eine gute sachliche Entscheidung geben, denn es geht um den gesamten Plettenberg.

Download
Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 18.09.2019
Quelle: Amtsblatt der Gemeinde Dotternhausen
20190918-Tagesordnung-Gemeinderatssitzun
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2. Punkt: Plettenbergwanderung
Weiterer wichtiger und interessanter Termin, Sonntag 22.Sept.2019 um 13.00 Uhr Treffpunkt Dotternhausen, Plettenbergparkplatz.

 

Die Alb-Guide-Tour 37 mit NABU-Alb-Guide Peter Eiler führt eine Wanderung "Ein Berg und seine Bedeutung" zum Plettenberg. Wanderschuhe, Getränke und kleines Vesper mitnehmen.
Wäre sicherlich hochinteressant, wohin diese Tour geht und was gezeigt wird.
Bitte um zahlreiche Teilnahme !

 

3. Punkt: Wird Zementwerk Dotternhausen nun endgültig zu Sondermüllverbrennungsanlage

 

Wird Zementwerk Dotternhausen nun endgültig zur Sondermüllverbrennungsanlage o h n e entsprechende Filteranlagen?
Dies dürfen wir nicht zulassen!

 

Die Altglasverbrennungsgenehmigungen deuten eindeutig darauf hin. Holcim soll laut dem sofortigen Vollziehungsbescheid des Reg.Präs. TÜ (siehe Infos auf unserer Homepage "Altglasverbrennung") alleine jährlich 400 000 € Gewinn durch diese Entsorgung erzielen.
Dies kann man natürlich nicht mit Einsatz von billigem Ton oder Sand erzielen.
Wir sind weiter daran, noch näheres aufzudecken, denn es gibt erhebliche weitere Widersprüche.
Holcim hat gegen die Bekanntgabe der Schadstoffemissionen Einsprüche erhoben, wie eigentlich immer!!!!

 

Für die Finanzierung der vorläufigen Klageeinreichung benötigen wir noch Finanzmittel, da die laufenden jährlichen Beiträge nicht ausreichen.

 

Verschiedene Vorstandsmitglieder haben bereits für den ersten Grundstock zusätzlich 1200 € bereitgestellt!
Wer kann noch helfen! Jeder kleine Betrag hilft uns weiter.
Leider kommen wir ohne gerichtliche Klärungen keinen Schritt weiter!

4. Punkt: Fällt die Ostkulisse?
Eine neue Aufnahme des fortschreitenden Ost-Kulissenabbau des Plettenberg, sichtbar aus Richtung Tieringen/Hausen lege ich ebenfalls bei.

 

Genau das wollte bereits l974 Dr. Stoffler und die Abbaugenehmigungen l977/82 bis zur Stilllegung des Steinbruches verhindern.
Nun fällt über mindestens 10-15 Jahre, durch eine, für die Öffentlichkeit geheimgehaltene Genehmigung des Landratsamtes aus 2017/Jan.2019 die gesamte Kulisse auch Richtung Balingen/ Rosswangen in kürzester Zeit!
Wir müssen den Seilbahnbau und die Süderweiterung verhindern, da sonst kaum mehr Chancen bestehen, noch etwas vom Berg zu retten!