Download
16.08.2019 Staatsanwaltschaft gewährt keine direkte Akteneinsicht
Nach dem Einspruch gegen die Einstellung und Gesuch auf Akteneinsicht hinsichtlich des Gutachten erhielt ich das in der Anlage befindliche Scheiben der Staatsanwaltschaft.
Da es Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, hinsichtlich der Rodungen in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet Strafverfolgung aufzunehmen, sie es aber nicht für notwendig erachtet dies zu tun, sind meine Mittel leider erschöpft.
Es gilt das alte Sprichwort: "Nicht Recht haben, sonder Recht bekommen sind zweierlei!"
20190816-Einstellung-Akteneinsicht nur m
Adobe Acrobat Dokument 170.9 KB
Download
08.08.2019 - Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens
Die Einstellung der Ermittlungen beruhen größtenteils auf dem Ergebnis der durchgeführten Nachermittlungen,insbesonders denen von Herrn Prof. Dr. Konold.
An Hand des im Schreiben der Staatsanwaltschaft aufgeführten Sachargumente des “Sachverständigen” Prof. Dr. Konold lassen erhebliche Zweifel an der Methodik und Arbeitsweise eines Sachverständigen schliessen.
20190808-Beschwerde Einstellung Rodungsv
Adobe Acrobat Dokument 444.0 KB
Download
24.07.2019 - Ermittlungsverfahren wird eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hechingen teilt mit, dass das Ermittlungsverfahren in Sachen Rodung eingestellt wird.
Die Einstellung des Verfahrens wird mit folgendem Paragraphen begründet:
Strafprozeßordnung (StPO) § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Der Naturfrevel wiegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bzw. des beauftragten Gutachters nicht schwer genug, um eine öffentliche Klage zu erheben.
20190724-Ablehnung Staatsanwaltschaft oh
Adobe Acrobat Dokument 424.2 KB