24.07.2019 - Ermittlungsverfahren wird eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hechingen teilt mit, dass das Ermittlungsverfahren in Sachen Rodung eingestellt wird.
Die Einstellung des Verfahrens wird mit folgendem Paragraphen begründet:
Strafprozeßordnung (StPO) § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Der Naturfrevel wiegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bzw. des beauftragten Gutachters nicht schwer genug, um eine öffentliche Klage zu erheben.
20190724-Ablehnung Staatsanwaltschaft oh
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