Informationen zum Thema Plettenbergabbau

Herrliche Aufnahmen zeigen Zerstörung

Zerstörung einer Landschaft
Zerstörung einer Landschaft

2017.08.2021

Apokalypse -

Systematische Zerstörung der Plettenberghochfläche mit behördlichem Segen

Die neusten Bilder zeigen das Ausmaß der Zerstörung durch die Firma Holcim auf dem Plettenberg.

Aufgenommen von einem Mitglied der NUZ am Sonntag, 15.08.2021und uns zur Verfügung gestellt

 

Die Zerstörung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden - sie ist unwiderruflich!!

 

  • Nur Leute mit eigenen finanziellen Interessen halten an dem Abbau fest.
  • Wenn der Abbau beendet ist, hinterlassen sie verbrannte Erde! Niemand von denen wird die
    Verantwortung für den Naturfrevel übernehmen.
  • Nachfolgende Generationen werden den Kopf schütteln, über so wenig aufgebrachte Zivilcourage und Interessenlosigkeit der Behörden und Bürger

 

Herrliche Aufnahmen zeigen die brutale Realität - Wann wird der Abbau gestoppt?

22.07.2021

Plettenberg wird zum Plattenberg,

wenn dem Abbau nicht Einhalt geboten wird

Die Aufnahmen aus einer 3D-Animation vom 21.07.2021 wurde NUZ zum Veröffentlichen auf deren Homepage von einem Mitglied zur Verfügung gestellt.
Hier sieht man das ganze Ausmaß des Umweltfrevels durch den Abbau des Kalkstein und der ist noch nicht beendet.


Auf den Aufnahmen erkennt man

  • das ganze Ausmaß des Umweltfrevels durch den Kalksteinabbau,
  • wie weit die Ostkulisse sich geöffnet hat,
  • den schmalen Streifen der geplanten Süderweiterung,
  • die beiden Seen, deren Wasser in den Waldhausbach geleitet werden und zum letzten Hochwasser im Oberen Schlichemtal mit dazu beigetragen haben.
  • den Stand der Renaturierung


So interessant die Aufnahmen sind, es sind Bilder des Grauens und zum Verzweifeln und der Abbau des Kalkstein auf dem Plettenberg geht weiter.


Es ist eine Schande,

•    dass die verantwortlichen Bürokraten und Gemeindeverwaltungen der anliegenden Gemeinden nicht den Mut haben
     einzugreifen und sich lieber wegducken,

•    dass die verantwortlichen Behörden dem Umweltfrevel nicht Einhalt gebieten,
•    dass sich ein Großteil der um den Plettenberg wohnenden Bevölkerung leider nicht für den Abbau auf dem
     Plettenberg interessiert, warum auch immer.

10.05.2021

Abbau - ohne Rücksicht auf die Natur
Der Abbau auf dem Plettenberg geht ohne Rücksicht auf die Natur mit einem sehr großen Tempo weiter. Mit der neuen, knatternden Seilbahn wird ein mehrfaches an Kalkstein abgebaut.

 

Der Grund dafür ist aus dem Artikel des Schwarzwälder Boten "Klappern, Brummen, Dröhnen" vom 10.05.2021 zu entnehmen:"Zu Zeiten von Rohrbach war die Seilbahn nur von 8 Uhr bis 12 Uhr und nach einer Mittagspause bis 17 Uhr in Betrieb."
Heute werden durch Holcim ganz andere Zeiten gefahren: "Jeden Tag von 6 Uhr bis 22 Uhr läuft die Seilbahn. Sie ist auch jeden Samstag und war auch schon an mehreren Sonn- und Feiertagen, in Betrieb!"

Ähnliches kann man auch im Artikel des zak vom 08.05.2021 "Den Anwohnern platzt der Kragen: Die Seilbahn klappert und brummt weiter" nachlesen (siehe unsere Homepage).

Das Ausmaß ist aus der Gegenüberstellung zweier Fotos aus den Jahren 2012und 2021 ersichtlich.

 

                          Abbau im Mai 2012                                                                      bbau im Mai 2021

 

--- die grün- und blaumarkierte Fläche ist abgebaut (siehe auch ca. Pfeil-Markierung!

 

 

 

11.03.2021
Rundschreiben

Das nachfolgende Schreiben ging per EMail an die Verantwortlichen der Kommunen zur Information:
•    OB Reitemann, Stadt Balingen
•    Bürgermeisterin Marion Maier, Dotternhausen,
•    Bürgermeister Weiskopf, Hausen a. T.,
•    Bürgermeister Heiko Lebherz, Ratshausen,
•    Bürgermeister Karl-Josef Sprenger Schömberg

Betreff: Widersprüche gegen die Genehmigung des LRA vom 18.12.20 Plettenbergabbau

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Maier, sehr geehrte Herren Bürgermeister der Umlandgemeinden um den Plettenberg,
wir von NUZ bedanken uns, dass auch die Gemeinden um den Plettenberg zunächst Widerspruch eingelegt haben. Sicherlich haben sie, wie alle anderen Einsprecher,  einen Ablehnungsbescheid bekommen haben.
Dieser dürfte vor allem ebenfalls damit begründet sein, dass die Einwendungen (ohne deren sachliche Inhalte aufzugreifen, wie vorgetragen von Dotternhausen), deshalb zurückzuweisen wären, weil kein Drittschutzrecht nach § 16/4BImSchG bestehe und auch keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt würden.

§ 16/4 BImSchG darf rechtlich nur angewandt werden, wenn materiellrechtlich eine Anzeige genügen würde, d.h. keine größeren Veränderungen von bestehenden Genehmigungen gegeben sind.
Es kann aber nicht auf diesem Wege ein notwendiges öffentliches Verfahren nach § 16 /1 umgangen werden.
Immerhin handelt es sich um gewaltige Veränderungen der bisher bestehenden Genehmigungen l977/82, nicht nur um einfache Abbaurichtungsänderungen, die dazuhin noch innerhalb bereits vorhandener genehmigter Grenzen erfolgen.

Ostkulisse, vom Schafberg aus gesehen
Ostkulisse, vom Schafberg aus gesehen

Einwände:
 
1. Öffnung der Ostkulisse genehmigt
Erstmals wird amtlich die Öffnung der Ostkulisse genehmigt, die erst bei Steinbruchstilllegung nach bisherigen Genehmigungen hätte erfolgen dürfen.

2. Gravierende Veränderungen
Die inneren Westhanghänge sind noch nicht bepflanzt (Holcim will nun diese Wandrekultivierungen nicht mehr vornehmen, sondern der Sukzession überlassen. Entgegen der bisherigen Genehmigung sind dort die inneren Erschliessungsstrassen eingezogen, die bisher nur von Osten her genehmigt waren.
Der Steinbruch soll mit teils hohen Felswänden bis 60 m Höhe im Westen erweitert werden.
Bisher Zusage aller Stellen: An Westhangseite und Nordhangseite (25 % flache Einführung des Rosswanger Hörnle mit Turm in die Bruchsohle 940m wird nichts verändert.

3. Kein amtlicher Lageplan
Es liegt kein amtlicher Lageplan vor, sondern nur ein von Holcim selbst angefertigter Lageplan. Gelbe Umfanglinien markieren auf diesem Abbauplan die Fläche.
Der Holcim-Lageplan ist mit dem Hinweis versehen:"Angrenzer nicht bekannt."
Tatsächlich liegen in den bereits l960 genehmigten, in l977/82 nicht veränderten Abbaugrenzen genaue Eckpunkt-Koordinaten der Steinbruchaußenflächen vor, die von Holcim willkürlich verändert wurden.

4. Das ganze Verfahren ist nicht rechtlich durchgeführt.
Am 18.06.2020 wurde, ohne die "Teilnehmer öffentlicher Belange" TöB einzuladen, ein ominöses, nichtöffentlicher Treffen durch geführt.
Protokollinhalt: Es müssen alle TÖB wie bei der Süderweiterung eingeschaltet werden.
Auf Antrag von Holcim wurde das Verfahren vollständig geheim an allen TöB vorbei durchgezogen.

Am 5.10.20 wurden von Holcim Antragsunterlagen eingereicht, die aber lt. Vermerk von Holcim Planer Tränkle erst am 28.11.20 erstellt wurden.
Am 3.11.20 wurden dann die "Beteiligten", nur Gemeinde Dotternhausen und Naturschutzbüro, mit einer wohl einseitigen Zusammenfassung angehört.
Die gesamten Antragsunterlagen durften auf Anweisung Holcim nicht vom LRA veröffentlicht werden (Auskunft am 16.11.20 gegenüber Amtsverweser Kühlwein).

Erst am 8.12.20 konnte, mit einem geheimen Link auf die Antragsunterlagen, die zwischenzeitlich auf der Homepage des LRA eingestellt waren, überhaupt eingesehen werden (Versehen mit dem Hinweis: Nur zu persönlichen Verwendung).

5. Es wurde vom LRA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
Aufmerksam wurde die Öffentlichkeit durch die am Samstag, dem 7.11.20 im Amtsblatt des LRA erschienene amtliche Bekanntmachung: "Eine Vorprüfung des Vorhabens hätte ergeben, dass eine UVP nicht notwendig wäre."
Rechtlich ist das LRA allerdings verpflichtet, hierzu eine Dokumentation (genaue formelle Vorgaben) zu erstellen. Aus welchen Gründen das LRA zum Ergebnis kommt, dass es für dieses Vorhaben keine wesentlichen und erheblichen Veränderung für den Umwelt-, Natur- und Artenschutz gibt, ist nirgends ersichtlich.
Das Ergebnis der Entscheidung des LRA muss nachvollziehbar sein.
Eine solche Dokumentation gibt es nicht!
Auch konnten alle Beteiligten zu diesem Zeitpunkt die dem Antrag beigefügte Erklärung des Büros Tränkle, eine UVP sei nicht notwendig, gar nicht gelesen haben.
 
6. Gutachten von Professor Zuck
Prof Dr. Zuck Stgt hat bereits ein Gutachten abgegeben, dass selbst die in l982 erteilte Genehmigung rechtswidrig und nichtig wäre. Denn mit dieser Genehmigung von 1982 wurde damals die ganze Osthangseite ab Hausener Hörnle aufgegeben und der Steinbruch wesentlich erweitert, ohne dass schon damals das vorgeschriebene öffentliches Verfahren nach BImSchG und Naturschutzgesetz durchgeführt wurde.
Nach dem Vertrag von 1977 hätte die Osthangseite Hausener Hörnle nicht abgebaut werden dürfen.

7. Die tatsächlichen Auswirkungen (materiellrechtliche Einwände) für Ihre Gemeinde wie

  • Landschaftbildveränderungen,
  • Verlust der östlichen Kulisse, die ein Einsehen in den Steinbruch verhindert, nun offener Bruch gegenüber dem bisher geschlossenem Bruch,
  • Klima- und Windverhältnisse,
  • Grund- und Hochwasser,
  • Rekultivierung der Bruchwände- und Sohlengestaltung,
  • Hochwassergefahren

kennen Sie selbst.

8. Es wird immer getrickst
Dass es bisher schon von Rohrbachzement und Holcim viele Anzeigen wegen Abbauveränderungen gegeben hätte, entspricht einfach nicht der Wahrheit.
So ist im von Holcim vorgelegten Scopingpapier am 18.6.20 genau noch die Abbaurichtung in den Plänen Scopingunterlagen eingezeichnet, wie diese damals l982 genehmigt wurden.
Erst in 2016 gab und 2018 gab es je eine Anzeige von Holcim, die ebenfalls nichtöffentlich, alleine beim LRA durchlief und von dort (mit ganz anderen  Planunterlagen) mit rechtsmittelfähigen Bescheiden für jeweils ein Jahr, letzter Genehmigungsauslauf 2020 als Rekultivierungsfortschreibung, genehmigt wurden.

Dazwischen gab es einen öffentlich rechtlichen Vertrag, ebenfalls mit dem Hinweis einer gewissen näheren Bestimmung der Rekultivierungsabschnitte und deren Beschreibung, erneut ohne Beteiligung aller anderen Betroffenen.  
Die NUZ hat diese geheimen Genehmigungen nach der Stadtratssitzung in Balingen aufgedeckt und als rechtswidrig angegriffen, weshalb es nun zu dem weiteren Trick mit der Genehmigung nach §16/4 für 5 Jahre ging.

9. Zweifel an Gutachten
Für die Süderweiterung wurden Holcim-Gutachten vorgelegt, die in der öffentlichen Erörterung damals längst als unzulänglich bloßgestellt wurden.
Man verwies in dem Abbauantrag vom Oktober 2020, der am 18.12.2020 genehmigt wurde, dass diese wieder vorgelegten Gutachten ausreichen würden, da sich gegenüber diesen Gutachten sich nichts geändert habe.
Neue Gutachten wurden nicht mehr erstellt.

10. Aufrechterhaltung der Widersprüche
Jede Gemeinde muss wegen jedem kleinsten Vorhaben eine UVP und ein Artenschutzgutachten vorlegen.
Holcim wurde von dieser Verpflichtung entbunden, obwohl diese einen Abbau auf dem Plettenberg mit 70 Hektar und gewaltigen Landschaftsveränderungen vornehmen.
Dies können sich weder die Gemeinden, noch die Naturschutzverbände, noch die Öffentlichkeit gefallen lassen.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn die Gemeinden Ihre Widersprüche aufrecht erhalten würden, zumal die Widerspruchsbescheide nach mir zugetragenem Hinweis sogar kostenfrei sind.
Ob dann jemand eine Klage vor dem VG Sigmaringen bei Bestätigung der Rechtmäßigkeit erheben wird, kann noch später entschieden und beraten werden.

Erfolgreich wären wohl nur die Einwände der Gemeinden oder von anerkannten Umweltverbänden.
 
Wir hoffen als NUZ, dass Ihnen diese Hinweise, die wir auch aus unseren Erfahrungen aus Vorprüfung und UVP entnommen haben, weiterhelfen.

11. Gerichtsentscheid steht noch aus
Immerhin muss auch der VGH im Emissionsschutzverfahren "Abfallverbrennung" nun genau über diese Fragen, wann liegt rechtliche ordentliche Vorprüfung zur Ablehnung einer UVP vor und wann muss eine UVP gemacht werden, entscheiden.

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind beim Plettenbergabbau genau dieselben.
Gerne geben wir weitere Hinweise bei Fragen, zumal wir gerade diese Begründungen von einem Fachanwalt vorliegen haben.
 
Mit freundlichen Grüssen im Auftrag des Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.

10.03.2021
Rundschreiben
Verehrte Mitglieder, Freunde und Gönner des

NUZ e.V.,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

1. Bitte den Widerspruch nicht zurück nehmen
Morgen läuft eine vom LRA gesetzte Frist ab, nach der die Widersprüche gegen die Steinbruchabbauregelung vom 18.12.20 mit der Beseitigung der Ostkante Richtung Balingen zurückgenommen werden sollen. Diese Frist hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
Wir weisen auf das letzte Mitgliederrundschreiben hin, in dem wir durch Beilage eines entsprechenden Briefes empfohlen haben, die von Ihnen evtl. eingelegten Widersprüche nicht zurückzunehmen, sondern r u h e n zu lassen.
Wir werden einen Widerspruch aus Balingen als Musterentscheidung beim RP einbringen lassen, gegen die notfalls Klage beim VG Sigmaringen erhoben werden kann. Voraussichtlich wird auch ein direkt anliegender Waldbesitzer und hoffentlich auch die betroffenen Gemeinden eine Entscheidung durch das RP verlangen.
 
Wer diese Widerspruchsbegründungen einsehen will, sollte sich bei mir melden.
 
2. LRA geht nicht auf die Einwendungsgründe ein
Das LRA ist nicht auf die eigentlichen Einwendungsgründe eingegangen. Es hat die Ablehnungen hauptsächlich damit begründet:
•    unzulässig, weil die Einwender nicht als direkte Nachbarn betroffen sind und
•    die Einwender als sogenannte Dritte
gar kein Widerspruchsrecht zustehe.
 
Auf Naturschutzeinhaltung, Kulissenabbau usw. können deshalb Dritte kein Rechtsmittel einlegen, besonders in einem solchen sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 16 Abs.4 BImSchG.
  Genau dieses vereinfachte Verfahren, vorbei an der ganzen Öffentlichkeit und besonders den Umlandgemeinden, halten wir für rechtlich nicht haltbar.
Denn bei einem ordentlichen Verfahren hätte auch der sogenannte Drittschutz bestanden.

Wir fordern eine sachliche Entscheidung, keine formaljuristische Ablehnung!
 
3. Die Landtagsabgeordneten haben geantwortet:
Noch ein Hinweis: Die angeschriebenen Landtagskandidaten haben alle, mehr oder weniger umfänglich, geantwortet.
Die Antworten, die auch noch nach der Wahl am Sonntag wichtig sind und auch von uns eingefordert werden, sind auf unserer Homepage einzusehen.
Der Schwabo hat sowohl unsere Fragestellungen wie auch umfänglich eine Zusammenfassung der einzelnen Antworten veröffentlicht (siehe Anlage). Dafür möchten wir uns beim schwabo herzlich bedanken!
Der Zak hat auf beides verzichtet und will von mir und Siegfried Rall keine Leserbriefe mehr veröffentlichen, falls Sie nach solchen suchen. Mehr wollen wir dazu zunächst nicht sagen.
 
4. Unsere Grundforderungen an Holcim
Nochmals: Wir als Vorstand des NUZ haben nichts gegen Holcim einzuwenden, wenn diese die Mindestgrundsätze wie
•    beim Plettenbergabbau die mindestens naturschutzrechtlichen Belange und
•    den Einbau von heute längst erprobten Filteranlagen zur Beseitigung von erheblichem Giftrauch zeitnah verwirklichen und
•    die Belästigungen der Seilbahn beseitigen und
•    Steuern in Dotternhausen und für den Landkreis wie jeder andere Gewerbebetrieb bezahlt.
Das sind unsere wichtigsten Vereinsziele.

Für Ihre Unterstützung weiterhin möchten wir uns jetzt schon bedanken.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Norbert Majer Im Auftag des Vorstandes

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09.03.2021-Kandidaten beziehen Stellung zu Holcim
Schwabo 9.3.21 Antw.Landtagswahl.jpg
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05.02.2021

Die Nerven liegen blank

Durch das Knattern und Rattern der neuen Holcim-Seilbahn wird das Verständnis der Bürger überstrapaziert!!!

Eine Anwohnerin und Betroffene, die an der Seilbahnstrecke wohnt und direkt betroffen ist, schreibt:
  • Die Seilbahn ist deutlich zu laut. Anlieger werden durch die Seilbahngeräusche gewaltig gestört. Die Wohnwerte werden erheblich beeinträchtigt sowie die Grundstückswerte stark gemindert. Selbst in der Natur sind die Störungen nicht mehr hinnehmbar.
    Eigentlich sollte diese Seilbahn stillgelegt werden, bis eine Lösung für die Lärmbelästigung gefunden wurde.
  • Zudem ist immer noch unklar, ob es noch öfter passiert, dass Loren während der Fahrt entleeren, umkippen und damit Bürger gefährden.
  • Die beantragte Süderweiterung wird uns einen großen Teil unseres Naherholungsgebiete Plettenberg rauben. Biotope, Fauna und Flora und selbst  seltenste Vogelarten werden zerstört.
    Es bleibt zu hoffen, dass nun das zuständige Regierungspräsidium zugunsten von Mensch und Natur entscheidet.
  • Die Rauchgasreinigungen des Zementkonzerns sind veraltet und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik (heute: Katalysatorische Reinigungssysteme).
    Emissionen können nur durch Ausnahmegenehmigungen eingehalten werden.
    Die Emissionsbelastungen und Einhaltung der Grenzwerte lassen sich nicht bis auf die Halbstundenmittelwerte nachvollziehen, da der Einbau einer elektronischen Fernüberwachung vom Konzern ausbleibt. Das RP Tübingen weigert sich, diese Messwerte herauszugeben.
    Die am meisten toxischen Stoffe werden nur einmal jährlich nach Vorankündigung gemessen.
  • Neben den Zementherstellungsbelastungen gibt es noch zusätzliche Emissionen durch ein Großkraftwerk zur Stromerzeugung mit der "dreckigen" Ölschieferverbrennung. Die Höhe der Emissionen der Ölschieferverschwelung werden vom Konzern verschwiegen, da bei der Ölschieferverschwelung weit höhere Emissionen erzeugt werden.
    Die Offenlegung der Emissionswerte sind laut Holcim Betriebsgeheimnisse.

    Vergleich der Heizwerte:
      3500  kJ/kg  Ölschiefer *)
    35000 kJ/kg  Steinkohle
    *) Anzumerken ist, dass bei der Ölschieferverbrennung weit höhere Giftstoffe freigesetzt werden als bei Steinkohle.
  • Durch die Zufeuerung von Abfall, u.a. auch Sondermüll, der als Brennstoff in der Zementproduktion verwendet wird, entstehen durch den Zulieferverkehr gewaltige Belastungen durch starkes LKW-Verkehrsaufkommen (Lärm) und deren Abgase für die Bürger der Gemeinde Dotternhausen und Umgebung.
  • Die Sprengungen im Steinbruch rütteln regelmäßig an unseren Häusern oder erschrecken uns und unsere Kinder. Unklar bleibt, inwiefern Schäden an Gebäuden den Sprengungen zuzuordnen sind.
  • usw.usw.

Das Maß ist voll, unser Verständnis ist längst überstrapaziert.


Da hilft auch kein noch so marketingweichgespültes,
nichtssagendes
Schreiben, das an die Anlieger der Seilbahnstrecke vom Holcim-Zement-Werk erging (siehe beigefügte Anlage).

Frage: "Wann wachen unsere Behörden und Politiker endlich auf und schützen die Menschen und die Natur vor Ort nachhaltig vor solchen nicht durch Gesetz gedeckten gesundheitsschädigenden und sachwertmindernden Belastungen??????

Download
An unsere Nachbarschaft im Bereich der Seilbahn
Schreiben von Holcim an die Anlieger
20210205-holcim an Anwohner.pdf
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25.01.2021

Ostkulisse fällt!!!   

Wo bleibt der Aufschrei der Betroffenen Gemeinden?

Abbaustände nach Datum sortiert

21.01.2021
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder, Betroffene und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

siehe

https://www.nuz-ev.de/vorstand-informiert/

19.01.2021

Kulissenabbau wird deutlich

 

Auf den beiden Fotos wird deutlich, wie sich durch den Kalksteinabbau die Ost- Kulisse geöffnet hat. Ein nicht mehr umkehrbarer Naturfrevel wird sichtbar. Profitgier und rücksichtsloses Verstoßen gegen die Natur, sowie uneinsichtige Verantwortliche ermöglichen diesen Raubbau an einem der schönsten Tafelberge der Schwäbischen Alb.
Wie werden unsere Nachkommen darüber urteilen???

 Fotos: Franz Rebstock

02.01.2021

Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder, Betroffene und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:


1. Süderweiterung - unglaublich Vorgehensweise
Leider gibt es keine Möglichkeit, so wichtig Dinge in einer Sitzung wegen Corona-Verboten zu besprechen. Gerne hätte ich Euch zu Beginn des Jahres besseres verkündigen wollen. Aber nun haben wir es wohl schriftlich, was mit der Ostöffnung des Plettenberg nach Balingen geschehen soll.
Wie üblich über Feiertage gut getimt, damit man möglichst ja nicht reagieren kann.
Vor allem die Vermutungen und Befürchtungen unserer 3 Vorstände, dass sich Holcim selbst auf bereits von uns als rechtswidrig bezeichnete geheime Genehmigungen (ohne jeden Einbezug der Gemeinde Dotternhausen als Eigentümerin) beruft, sind Wahrheit geworden. (siehe beigefügte Anlage: Genehmigung, Seite 27 letzter Absatz).

Solches kennen wir längst und müsste auch die Gemeinde Dotternhausen, durch ihre vielen Verhandlungen mit Holcim, kennen!
  Aber wie lange können wir noch solches ertragen und uns gefallen lassen????
Unglaublich auch der weitere Trick von Holcim, dass nur ein Änderungsantrag bis 2025 gestellt wird. Damit müssen sie auch die Gesamtrekultivierung im Norden nach Abbau der Ostkulisse Richtung Balingen nicht darstellen und begründen, einschließlich der Quellprobleme Dotternhausen.
Diese Karte ist mir sofort mit den Abweichungen aufgefallen!

Klever gemacht!  ---  Unterstützer haben sie ja auf allen Ebenen?

Nach dem 11. Vertrag, ca. 20 ha, sollte diese Fläche bis 2029 rekultiviert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sein.Bis jetzt sind lediglich nur 6,3 ha auf der Talsohle (Steinbruch)rekultiviert. Nach der bisherigen Genehmigung 1977 dürfte die Ostkulisse erst mit der Steinbruchstilllegung, das heißt frühestens in 10 bis 15 Jahren geöffnet werden.

  Was macht Holcim? Sie beginnt jetzt schon mit dem Öffnen der Ostkulisse.
Dies ist nur möglich, da aufgrund von fehlenden Plan-Unterlagen die Vergleichsmöglichkeiten fehlen.
  Das Landratsamt Balingen hätte diese Unstimmigkeit merken müssen.

2. Warum unternimmt das Landratsamt Balingen nichts?
Es drängt sich die Frage auf, ob das ganze Szenario bewusst so gesteuert wurde.
Durch die vor den Weihnachtsfeiertagen vom Landratsamt Balingen veröffentlichte Änderungsgenehmigung von Holcim wurde wie in vergangen Jahren bei ähnlichen Vorfällen sicherlich bewusst in Kauf genommen, dass aufgrund der Feiertage die Einspruchsfristen stark verkürzt werden.
Einsprüche werden so erschwert, ja sogar verhindert, da Rechtsanwälte und Behörden erst wieder ab dem 10. Januar erreichbar sind. Auf diese Art wurde vom LRA ein zeitlicher Stellungnahme-Druck herbeigeführt, gewollt oder ungewollt!!
Bis 18.11.20 wurden selbst die vollständigen, erstellten Holcim-Unterlagen vom Büro Tränkle, erst erstellt am 27.10.2020, auf Weisung von Holcim nicht veröffentlicht. Danach kam man nur mit einem zugeteilten Passwort an die gesamten Antragsunterlagen heran!
Darüber, warum das LRA nichts unternimmt, sollte jeder sich seine eigene Meinung bilden.

 

3. Quellen- und Grundwasserschutz
Quellen und Grundwasserschutz, hier kann es durchaus noch zu heftigen Diskussionen kommen. Denn nach einem Protokoll aus 1988 wurden nur ca. 50 % als Risikoabsicherung, damals allerdings als Kompromiss anerkannt und von Rohrbach akzeptiert.
Auch wurden die sonstigen Umlandgemeinden mit wohl 50 % an den Entschädigungen beteiligt, obwohl ihre Quellen von den damaligen Abbaugebieten nicht direkt betroffen waren.
Wenn nun tatsächlich eine Süderweiterung kommt, müsste auch Dotternhausen ebenfalls gleich wie damals bei diesen Vereinbarungen beteiligt werden.
  Warum?
Die neuen Süd-Flächen sind ja noch nicht in die vorliegenden Verträge mit einbezogen. Leider liegen mir diese Verträge nicht vor (ab 1990 war bereits Bgm Steinacher im Amt).

Aber immerhin könnte Dottenhausen 10-15 Jahre früher das Eigenwasser verlieren gegenüber den Genehmigungen 77/82, da im Norden erst bei Steinbruchstilllegung die Ostkulisse gefallen wäre.
   Aber auch 10-15 Jahre früher könnte zu einem erheblichen finanziellen Verlust für die Gemeinde Dotternhausen führen.  

4. Scopingtermin am 18.06.2020
Zu dem o. g. Termin durften von der Gemeinde Dotternhausen nur 2 Personen Teilnehmen. Die Veranstaltung fand im Landratsamt statt. Holcim kam mit 5 Personen und ihrem Rechtsanwalt. Das Landratsamt war mit 14 Abteilungsleitern vertreten. Sonst durften keinerlei Behördenvertreter (Bürgermeister anliegender Gemeinden, Naturschutz etc.) von außen dabei sein.
Üblicherweise sind Scopingtermine öffentlich. Es stellt sich die Frage: "Warum fand es hinter verschlossenen Türen statt?"
Immerhin wurde bei dieser Zusammenkunft protokolliert, dass auch alle anderen Gemeinden als Träger öffentlicher Belange wie im Verfahren Süderweiterung zu beteiligen sind!
Aber genau dies wurde nicht gemacht!
Dies ist kein Versehen, sondern eine bewusste Ausgrenzung!
Auf Umweltverträglichkeitsprüfungen hat das LRA auf Antrag von Holcim großzügig verzichtet!
Warum wohl?

5. Aber was ist zu tun?
Gegen die Genehmigung, die eigentlich nie rechtskräftig werden darf, da Holcim sofort alle Vorteile und Unklarheiten für sich verwenden wird (siehe beigefügte Anlage: Genehmigung, Seite 31, Abschnitt 12: Anordnung Sofortvollzug), können nur Betroffene subjektive Rechtsverletzungen vorbringen, möglichst innerhalb von 4 Wochen also bis etwa 18-Januar 2021.

Auch hier passiert wieder unglaubliches: In jedem amtlichen Lageplan müssen die Nachbargrundstücke (als Betroffene s. LBO Baugen.) aufgeführt werden.

Was schreibt Holcim und LRA anerkennt das: Nachbargrundstückseigentümer nicht bekannt!


Die angrenzenden Waldbesitzer wären wohl in jedem Falle Betroffene, aber auch die Umlandgemeinden wie Balingen und Hausen a. T., fraglich wohl schon Ratshausen, da die "Musik" zu weit weg spielt, allenfalls über Hochwasserprobleme, so auch Schömberg. Natürlich auch Dotternhausen! 

 

Ob sich alle BM einigen könnten, gemeinsam etwas zu tun????

Oder die anerkannten Naturschutzverbände! Immerhin ein Kulissenabbau in dieser Größenordnung gibt es wohl deutschlandweit nicht mehr!

Aber da wird die Zeit knapp, wenn auch diese wohl nicht so direkt an die 4 Wochenfrist gebunden sind. Aber auch diese Fristenverlängerung wäre fraglich, da bisher als "direkt Angehörte" keine Bedenken erhoben wurden!
Siehe Seilbahnklage VG - Gemeinde Dotternhausen!

  Alle Bürger von Hausen und Balingen müssten die BÜRGERMEISTER; FRAKTIONSVORSITZENDEN UND GEMEINDERÄTE dazu bringen, dass wenigsten mit 2 Sätzen W i d e r s p r u c h gegen den Bescheid des LRA bis 18.1.20 eingelegt wird, um Zeit zu gewinnen.

Evtl. könnte auch später noch vielleicht eine Feststellungsklage wegen Verfahrensfehlern vor dem VG von einer Gemeinde oder einem Umweltverband nachgeschoben  werden.

 Die Kostenrisiken wären zunächst bei Null, solange keine Anwälte im Spiel sind. Denn zunächst gilt es nur, den Bescheid möglichst nicht rechtskräftig werden zu lassen! Auch wären die Gemeinden wohl rechtsschutzversichert.
Soviel für heute!

Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.
nach Besprechung mit Vorstand


PS: Ich habe diese Information per E-Mail mit Anhang auch an alle BM der Plettenberggemeinden und OV, Naturschutzverband usw. geschickt, damit eine breite Information entsteht, denn keiner schaut wohl auf die nun vom LRA ergänzte Homepage Plettenberg, da dort auch viele andere Genehmigungen enthalten sind. Sehr interessante Dokumentation mit allen bisher erteilten Genehmigungen.
Sollten noch Fragen bestehen, wendet Euch bitte an mich.

Download
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs 4 BImSchG 18.12.2020
Inhalt: Die Firma Holcim (Süddeutschland) erhält auf ihren Antrag vom 05.10.2020 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §16 Abs.4 BImSchG i.V. m. $19 BImSchG zur Abbauplanung und Konkretisierung der Rekultivierungsplanung bis zum Jahresende 2025 für den seit 1977/1982 genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg die immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgene
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06.12.2020

Plettenberg & Artenschutz
Unser Plettenberg und der damit verbundene Kalksteinabbau sorgen für viel Diskussion bei uns im Zollernalbkreis.

Erwin Feucht war mit zwei kompetenten Naturschützern Vorort.

Ein informativer Nachmittag mit Hans Edelmann und Paul Dannecker.

 

Link zum Video:

 

https://www.youtube.com/watch?v=TfX4_9nVd1A&feature=youtu.be

26.11.2020

Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:

 

Betreff:Anhörung Träger öffentlicher Belange neuer Antrag vom 20.10.20 Holcim auf Genehmigung Plettenbergabbau


Sehr geehrte Herren Bürgermeister, Ortsvorsteher und Naturschutzvertreter!


Nach den Informationen der NUZ und einer gestrigen öffentlichen Gemeinderatsitzung in Dotternhausen versucht nun Holcim, in einem nahezu geheimen, nichtöffentlichen Verfahren die bisherigen unbestrittenen ausschließlich geltenden öffentlich rechtlichen Abbaugenehmigungen durch die Hintertür zu Ihren Gunsten durch einen Antrag nach § 16/4 BImSchG im sogenannten vereinfachten Verfahren umzukippen.
Hier wird jetzt entgegen den bestehenden Genehmigungen 77/82 erstmals die amtliche Zustimmung zu einer Öffnung der Ostbergseite und wohl eine Art vorweg genommene Süderweiterungsgenehmigung beantragt, denn bei vielen Problemen wie
•    Wasserquellgefährdungen,
•    Hochwasserschutz,
•    Grundwasser,
•    Klima usw.
wird auf eigentlich für dieses Verfahren gar nicht relevante Gutachten hingewiesen, die ausschließlich für 8,6 Ha Süderweiterung aufgestellt wurden.
Nun soll auch die Rekultivierung des bisherigen Steinbruches  angeblich an die heutigen Naturschutzverfahren und Erkenntnisse angepasst werden, weil durch Antragsversäumnisse von Holcim wohl die Süderweiterungsgenehmigung noch evtl. bis Mitte 2022 dauern könnte. Diese sogenannte Zwischenentscheidung ist äußerst gefährlich, da erhebliche rechtliche Folgen entstehen können!
Soweit uns bekannt, sind bisher die um den Plettenberg liegenden Gemeinden bisher nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Bei den Naturschutzverbänden wissen wir es nicht genau, aber anscheinend hält das LRA eine öffentliche Beteiligung allgemein nicht für erforderlich, da sich angeblich nicht viel ändern würde.
Angeblich bewege man sich bei der Genehmigung innerhalb schon bisheriger Genehmigungsgrenzen l977. Dass die gesamte Ostbergkante erst bei absoluter Silllegung, also in einigen Jahren und Jahrzehnten geöffnet, aber jetzt schon die Kulissen verschwinden sollen, wird einfach nicht erwähnt.
Dabei geht es schlicht und einfach um die gesamte Änderung der bestehenden Genehmigungen l977.

Die Genehmigung l982 ist zudem nach einem uns erst die letzten Tage zugegangenen und beiliegenden Gutachten von Prof. Dr. Zuck aus Stuttgart wohl rechtswidrig ergangen und dürfte damit nichtig sein (siehe Anlagen).

Aus dem Gutachten geht hervor, dass naturschutzrechtliche Vorschriften sowie Verfahrensregelungen nicht eingehalten und die damals noch festzusetzende Ausgleichsabgabe für nicht naturschutzrechtlich ausgleichbare Eingriff, wozu eindeutig die Veränderung der Landschaft, hier einer ganzen Bergkulisse über km Richtung Osten geht, ohne jegliche rechtliche Begründung aufgehoben wurde.
 
Hierbei könnte es um einige 100 000 € Ausgleichsabgabenverlust für den Naturschutz gehen!


Wir halten auch dieses jetzige Verfahren für absolut rechtswidrig, da einmal ohne rechtmäßig durchzuführende UVP und ein absolute öffentliches Beteiligungsverfahren eine solche Genehmigung mit erheblichsten Folgen nicht genehmigt werden darf und erneut öffentliche Verfahrensvorschriften zu Gunsten von Holcim umgangen werden sollen.
Erhält Holcim eine solche öffentlich rechtliche Genehmigung, zu der alle Antrags-Anlagen gehören, die aber erst seit Mittwoch, dem 18.11.20 wegen zuvor nicht erteilter Freigabe von Holcim überhaupt im Internet des LRA einsehbar sind, hat dies erheblichste Folgen und Rechtswirkungen!
Bitte beschweren Sie sich beim LRA Balingen gegen die Durchführung eines solchen Verfahrens. Verlangen sie alle Antragsunterlagen, besonders auch die Dokumentation nach dem UVPG.
Warum das LRA in einer sogenannten Vorprüfung keine UVP für notwendig hält, obwohl sicher ist, dass dieses Verfahren erhebliche Umweltauswirkungen für alle Umlandgemeinden und den Naturschutz mit dem Abbau einer ganzen Bergfassade haben könnte (UVP Gesetz sagt schon bei k a n n, ist UVP durchzuführen).


Um eine Nachricht, was Ihre Gemeinde und die Naturschutzverbände unternehmen, wären wir sehr dankbar!


Viele Grüße

Euer

Norbert Majer 1.Vors.NUZ e.V. im Namen des Vorstandes

 

Anlagen:

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Anschreiben an RP Tübingen von Prof. Dr. Zuck, Stuttgart
Gegenstand meiner Mandatierung ist der Natursteinabbau durch die Fa. Holcim, Am Plettenberg in der Gemeinde Dotternhausen.

Fazit des Gutachten: Ich halte daher fest, dass am Plettenberg seit 38 Jahren ein illegaler Kalksandsteinabbruch erfolgt, und fordere Sie zum Einschreiben auf
Anschreiben Zuck an RP TÜ.pdf
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Gutachten von Prof.Dr. Zuck, Stuttgart
Fazit des Gutachten: Ich halte daher fest, dass am Plettenberg seit 38 Jahren ein illegaler Kalksandsteinabbruch erfolgt, und fordere Sie zum Einschreiben auf
Plettenberg Gen.77-82 Prof Zuck Stgt.pdf
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Einwendungen der NUZ gegen das Verfahren bei Landratsamt Zollernalb
Die NUZ beantragt beim LRA, dass dieser Genehmigungsantrag von Hocim nach §16 Abs. 4 BImSchG abgelehnt wird, da er aus folgenden Gründen rechtswidrig ist und Holcim einen evtl. mehrere 100.000 € ergebenden Geldvorteil alleine wegen der fraglichen Ausgleichsabgabenfestsetzung bzw. wie Holcim es bezeichnet, der Kompensation zu Lasten des Naturschutzes/Fond bringen würde.
Antrag Holcim Plettenbergabbauänderung §
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Teil 7.7 Abbauplan Stand 2025 Rev. 02
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
Abbau- + Rekultivierungsplanung bis 2025
Teil 7.7 Abbauplan Stand 2025 Rev. 02.pd
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21.11.2020

Forderungskatalog zum Gesteinsabbau: Initiativen fordern vom Bundestag eine  Reform des Bergrechts

Rohstoffabbau in der Harzer Region. Foto: ideengrün | Markus Pichlmaier
Rohstoffabbau in der Harzer Region. Foto: ideengrün | Markus Pichlmaier

Dreizehn Initiativen aus ganz Deutschland, die vom zunehmenden Abbau von Kies, Sand und Gips betroffen sind, fordern von der Bundespolitik ein Moratorium für Genehmigungen neuer Abbaugebiete und eine Reform des antiquierten Bergrechts. Mit ihrer „Erfurter Erklärung“ haben die Kritiker des Gesteinsabbaus nun einen Forderungskatalog an den Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages gesandt.

https://www.l-iz.de/politik/engagement/2020/11/Forderungskatalog-zum-Gesteinsabbau-Initiativen-fordern-vom-Bundestag-eine-Reform-des-Bergrechts-360481

Aufgenommen vom "Hoher Fels" aus - 09.11.2020
Aufgenommen vom "Hoher Fels" aus - 09.11.2020

09.11.2020

Wann fällt die Ostkulisse vom Plettenberg?

 

Kann eine weitere Öffnung verhindert werden?

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Ostkulisse von Plettenberg
Aufnahmen von der Ostkulisse des Plettenberg mit Hausener Hörnle. Es stellt sich die Frage:"Wann fällt der Rest der Ostkulisse??" Durch die Öffnung ist heute schon die Kopfstation der Seilbahn zu sehen.
20201109-Ostkulisse-vi.MP4
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25.10.2020

Herbstimpressionen auf dem Plettenberg

                                                         Wie lange noch?

 

Medium: Video

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Goldener Oktober zeigt sich noch einmal von der schönsten Seite, mit herrlichen Bildern der Plettenberghochfläche und Blick ins Schlichemtal
Herbstimpressionen-Plettenberg.mp4
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19.10.2020

Herbststimmung auf dem Plettenberg

                                                           Wie lange noch?

Medium:Video

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Impressionen eines Herbsttages auf dem Plettenberg
Schöne Bilder von der Hochfläche sowie herllichen Ausblicke ins Schlichemtal, zum Stausee und zum Ortenberg
Herbst auf dem Plettenberg.mp4
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20.07.2020

Rundschreiben


Bilder der Zerstörung


Von Rafal Gnasiuk wurden herrliche Aufnahmen von der Plettenberghochfläche mit einer Drohne erstellt. Die fortgeschrittene, katastrophale Zerstörung des Plettenberg ist deutlich zu sehen.
Die Aufnahmen hat uns Herr Rafal Gnasiuk für die Homepage, Presseartikel oder ähnliches kostenlos zur Verfügung gestellt.

Dafür möchten wir ihm an dieser Stelle recht herzlich danken.
Auf dem Server sind 221 Fotos und 1 Video gespeichert und können direkt auf dem Server angesehen oder auch heruntergeladen werden. 

17.07.2020

Rundschreiben

Liebe Mitglieder und Plettenbergfreunde!!

Eine herrliche 360o-Aufnahme durch eine Drohne wurde von der Plettenberg-Hochfläche im Juli 2020 von Herrn Rafal Gnasiuk auf Google eingestellt.

 

Für diese besondere Aufnahme möchten wir uns bei Ihm an dieser Stelle rechtherzlich bedanken.

 

Mit der Maus könnt Ihr die Rundumansicht starten und den noch verbliebenen Berg von oben betrachten. Man sieht jetzt sehr deutlich die tiefen Eingriffe, ca. 60m,  in die Hochfläche durch den Steinbruch. Die fortgeschrittene Naturverschandlung durch den Steinbruch wird für jedermann sichtbar.
Erkennbar ist auch die geplante Süderweiterung.
Ebenso sieht man das "Hausener Hörnle", Öffnung der Ostkulisse, "Ratshausener Hörnle", Gemeinden rund um den Plettenberg (Tieringen, Hausen, Ratshausen, Weilen, Schömberg, Dotternhausen) mit Stausee, Oberes Schlichemtal und Ortenberg.


Folgender Link führt zu dem ganz besonderen Video:

Plettenberg-Hochfläche mit Steinbruch und geplaner Süderweiterung
Plettenberg-Hochfläche mit Steinbruch und geplaner Süderweiterung
Plettenberg-Hochfläche zur Orientierung
Plettenberg-Hochfläche zur Orientierung
Plettenberg-Hochfläche mit Öffnung der Ostkulisse
Plettenberg-Hochfläche mit Öffnung der Ostkulisse

06.07.2020

Plettenbergabbau - Ein Bild der Zerstörung

Solche Bilder von seltensten Pflanzen wird es wohl bald auf dem Plettenberg, wie hier den Gelben Enzian, nicht mehr geben.


 

 

Das Hausener Hörnle steht nur noch zur Hälfte, bald aber wohl nicht mehr!

Die Bilder zeigen den jetzigen bereits gewaltigen Steinbruch auf dem Plettenberg, der fast schon den Berg ausgehöhlt hat.
Nun aber fallen auch die Kulissen eines der mächtigsten Berge der Schwäbischen Alb Richtung Osten. Der Plettenberg ist deshalb so bedeutend, weil er weit in das Albvorland Richtung Schwarzwald hervor tritt und ringsum einen weiten Blick ins Alb-Vorland bis zum Schwarzwald und den Alpen ermöglicht. Viele Touristen bewundern vor allem an den Wochenenden, teils weit hergereist, diese prächtige Naturausblicke und Wunder! Noch interessanter für die Heimat und Naturschutz-Freunde sind aber die Pflanzen und die seltenste Vogelwelt, wenn auch letztere nur dem vorsichtigen Beobachter zu Gesichte kommen. Im Vordergrund ist noch die Kulisse Richtung Roßwangen, Frommern, Zillhausen und das Eyachtal zu sehen, die etwas den Einblick in die Landschaftswunde noch schützt. Aber wohl nur noch kurze Zeit. Ab den künstlichen Seen zur Oberflächenwasserrückhaltung geht es um die südliche Ostkulisse, die vor allem Hausen und Tieringen bis Obernheim vor Einblicken und Belästigungen schützt und erst mit der sogenannten Süderweiterung abgebaut werden soll. Hiergegen wehren sich die Bürgerinitiativen von Hausen a.T. und Schömberg, voran aber der Verein NUZ e.V.. Auch die angeblich bereits rekultivierten Bruchsohlenflächen mit ca. 7 ha sind zu sehen. Die NUZ fragt sich:"Sollen so die künftigen angeblichen ersetzten Heidelandschaftshochflächen auch später aussehen oder ein Ersatz für bisherige intakte Heidelandschaft sein?" Holcim bestätigt, dass hier bereits 80 % wieder hergestellt seien und sich sogar bessere Pflanzen und Vogelwelten dort ansiedeln würden.


Im Hintergrund ist die umstrittene Restfläche des Plettenberges, das sogenannte Ratshausener Hörnle mit seinem Heidelerche-Sondergebiet zu sehen, das nun durch die beantragte Süderweiterung geopfert werden soll. Voraussichtlich erreicht haben die Bürgerinitiativen bisher, dass wenigstens stabile Bergkulissen Richtung Ratshausen/Schömberg und Teilweise Hausen a.T. mit mindestens 250 m erhalten bleiben sollen  (maximale Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes durch Landratsamt Balingen).Weiter wird versucht, die Resthochflächen des Plettenberg hoffentlich mit Heidelerchegebiet unter Naturschutz zu stellen. Hier werden die Bürgerinitiativen auch bisher vom Landesnaturschutzverband unterstützt, der einen entsprechenden Antrag an das Regierungspräsidium Tübingen bereits gestellt hat. Fraglich ist, ob auch der Regionalverband diesem Anliegen zustimmen wird?
Noch aber ist ungewiss, ob letztlich die Genehmigung des Landratsamtes Balingen den Abbauumfang erteilen wird?.

24.03.2020

Ist-Zustand des Plettenbergsteinbruch

 

Dieses Bild entstand Sonntag, 22.03.2020 und zeigt das momentane Ausmaß des Steinbruchs.

Es stellt sich die Frage: "Wird hier schon an der Südfläche oder gar schon die schmalen Westränder abgegraben?"

 

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Einmaligkeit unserer Heimat

 

Aktuelle Fotos vom 05.07.2019, N. Majer
Aktuelle Fotos vom 05.07.2019, N. Majer

 

Wenn Sie

  • die Heimat lieben,
  • wennn Sie die Balinger Berge und  deren Kullissen oder die Schwäbischen Albhochflächen gerne sehen und erleben, 
  • wenn Sie einmalige blühende Bergwiesen und deren Duft und Kleintiervielfalt erleben wollen,
  • wenn Sie Artenvielfalt, Millionen Bienen, Schmetterlinge und Insekten, Kräutter und Pflanzenmeere bewundern wollen,
  • über 60 Vogelarten, davon 22 strengstens geschützt und vom Aussterben bedroht,
  • wenn Sie einmalige Blicke in die weite Landschaften erhaschen wollen!!!

 

"Dann besuchen Sie in den nächsten Tagen die Plettenberghochfläche!"

 

 

 

Aktuelle Fotos vom 05.07.2019, N. Majer
Aktuelle Fotos vom 05.07.2019, N. Majer

Sie werden selbst in den Alpen  solch schöne blühende Bergwiesen mit ihrer Kleintier- und Pflanzenvielfalt finden und erleben können!

 

 

Dann wissen Sie auch, worum
die NUZ e.V. sich  für den Erhalt jedes Quadratmeters dieser einmaligen heimatlichen Landschaft einsetzt!!!!

 

 

 

Ohne Ihre vielfältige Unterstützung wird es nicht gelingen, diese hochwertigen Idyllen vor Ihrer Haustür zu erhalten und zu schützen!

 

 

Bleiben Sie aber auf den Fuß-,Wander-und Fahrwegen und lassen keinesfalls Hunde frei laufen, denn noch brüten seltene Vögel auch in Bodennestern.

 

 

Norbert Majer,  1.Vorsitzender NUZ e.V.

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Brandaktuell das Stoffler-Gutachten

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Infos zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin 

Zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin hier der Link auf die WebSite des Landratsamtes, unter dem auch eine Präsentation für den Erörterungstermin zu finden ist:

 

https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/eroerterungstermin+_suederweiterung_+des+steinbruchs+auf+dem+plettenberg

 

Zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin am Montag 03.6.2019 ab 10 Uhr folgende Informationen aus
dem *Leitfaden Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz*
des _Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg_

Zum Download unter folgendem Link (ca. 6 MB)

http://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16275/Leitfaden_immissionsschutzrechtliches_Genehmigungsverfahren_Druckversion.pdf

 

Die nachgereichten Gutachten sind inzwischen unter folgendem Link einsehbar.

Dort das Feld "Öffentliche Auslegung" aufklappen.

Im Abschnitt "Weitere Unterlagen" sind dann zusätzlich insgesamt ca. 16 Dokumenten zu finden:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=7365C3A6-7C3C-4B8D-BB2D-3497410FD3B1&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-bw&docid=7365C3A6-7C3C-4B8D-BB2D-3497410FD3B1

 

Hier noch eine interessanter Text eines Rechtsanwalts, wohl aus der Sicht von Vorhabens-Gegnern.

http://www.philipp-heinz.de/eroerterungstermin.html

 

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Erörterungstermin am 03.06. und ggf. Folgetagen in Dotternhausen Tagesordnung

 

 

Süderweiterung Steinbruch Plettenberg

 

  Erörterungstermin am 03.06. und ggf. Folgetagen in Dotternhausen

 

  Tagesordnung

 

Beginn 10:00 Uhr

 

 

1

 

Eröffnung und Einleitung/Begrüßung durch die Verhandlungsleitung

 

2

 

Organisatorisches und Regularien, Erläuterung des Zwecks des Erörterungstermins

 

3

 

Verfahrensstand (einschließlich bestehender Genehmigungen)

 

4

 

Kurzvorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin

 

5

 

Themenbezogene Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen

 

 

·         Verfahrensfragen inkl. Rechtsgrundlagen und Prüfungsmaßstab,

·         Übergeordnete Planungen (Belange der Raumordnung/Regionalplan, FNP)

·         Rechtfertigung des Vorhabens und bestehende Genehmigungen

·         Betrachtung der Vorhabensalternativen

 

 

 

·         Umweltbezogene Belange

 

·         Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung/FFH-Verträglichkeitsprüfung

·         Umweltverträglichkeitsprüfung / Schutzgüter des UVPG

 

Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit (Schall, Erschütterungen, Staub, Erholung und Tourismus)

                  

                   Schutzgut Tier, Pflanzen und die biologische Vielfalt

 

                   Schutzgut Fläche

 

                   Schutzgut Boden

 

 

  

 

 

·         Umweltbezogene Belange (Fortsetzung)

 

Schutzgüter Luft und Klima

 

Schutzgut Landschaft

 

Rekultivierung

 

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Schutzgüter (Denkmalschutz)

 

Schutzgut Wasser (Hydrogeologie/Grundwasserschutz, Quellen, Hochwasserschutz)

 

·         Ingenieurgeologie/ Stand- bzw. Hangsicherheit

 

 

 

 

Sonstige, zuvor nicht behandelte Themen (Verkehr, Wertminderung etc.)

 

 

6

 

Weiteres Vorgehen/Schlusswort

 

 

 

 · 

Verschiebung der angesetzten Erörterung am 03.-05.06.2019

 

Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019 um 14:16 Uhr
Von: "norbert majer" <norbert.majer@gmx.de>


An: "Umweltamt Zollernalbkreis" <umweltamt@zollernalbkreis.de>, "Regierungspräsidium Umweltamt"


Betreff: Öffentliche Erörterung der Einsprüche zum Antrag Erweiterung und Änderung der gesamten Rekultivierungspläne der Fa. Holcim Plettenberg

 

Sehr geehrter Herr Grieser! Sehr geehrte Herren der oberen Naturschutzbehörde!

 

Als 1. Vorsitzender des NUZ e.V. und als persönlicher Einsprecher beantrage ich eine Verschiebung der angesetzten Erörterung am 03.-05.06.2019.

   

Hauptgrund: Eine gesetzlich vorgeschriebene Erörterung kann erst stattfinden, wenn insbesonders alle Antragsunterlagen und mindestens alle erforderlichen Unterlagen für Sonderausnahmegenehmigungen von dem Vorhabenträger vorliegen und auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange eine gewisse rechtliche Bewertung schon vorgenommen haben.
Andernfalls ist diese Erörterung von Bedenken und Einwendungen nur eine Schauveranstaltung und mit rechtlichen Fehlern behaftet.  

 

Ob dies als rechtlicher Mangel für eine Genehmigungsanfechtung angesehen werden kann, müssen Sie selbst beurteilen oder evtl. in einem Gerichtsverfahren abgeklärt werden!

 

Zweitens bin ich selbst wegen einer lang geplanten Englandreise am 3.6.19 nicht anwesend. Ich beantrage als einer der Haupteinsprecher deshalb die Verschiebung, mindestens, dass auch evtl. noch am Dienstag, dem 04.06.19 nochmals  meine Argumente und die des NUZ e.V. angesprochen werden können, selbst wenn evtl. bereits am Montag bestimmte Themenbereiche abschließend besprochen wurden. 

 

Sowohl wir und sicherlich auch die Träger öffentlicher Belange wissen bis heute nicht, welche ihrer Haupteinwendungsargumente überhaupt in die Prüfung und Erörterung aufgenommen wurden.
Diese nur mündlich vorzutragen, ist ein unmögliches Verwaltungshandeln und Verfahren und dient nicht der Sach- und Rechtsaufklärung.  

 

Auch wurde meiner Meinung nach gar nicht ordnungsgemäß amtlich auf diesen Termin bisher hingewiesen. Die Landkreisverwaltung jedenfalls ist nicht Herr des Verfahrens. 

 

Da auch zahlreiche, in Arbeitsverhältnissen stehende Einsprecher vorhanden sind, hätten die Termine auf möglichst arbeitsfreie Zeiten verlegt werden müssen. Der Ablauf hätte nach einem konkreten Zeit- und Themenplan rechtzeitig, mindesten 3-4 Wochen vorher bekannt gemacht werden müssen. Wir halten dies bereits jetzt für einen gravierenden Rechtsmangel.  

 

Der Landrat hat in einer durchaus nicht unbedeutenden Verhandlung vor wenigen Wochen mit den Vertretern des Landesnaturschutzverbandes, des Naturschutzbüros Zollernalb, des Reg.Verbandes, Umweltamtes LRA und der NUZ Vertreter erklärt, dass die Erörterungsverhandlungen erst nach Vorlage und Bewertung aller notwendigen Unterlagen vorgenommen werden können, wobei sich der Termin bis in den Herbst hinein verschieben könnte. 

 

Es gibt wohl kaum berechtigte Gründe, hiervon abzuweichen.

 

Wenn die Vorlagen des Vorhabenträgers zu spät eingereicht werden, muss auch ein ordentlich rechtlich vorgeschriebenes Verfahren sich darauf einstellen.

 

Was immer wieder zu hören ist, die Behörden müssen eine Genehmigung in einer gewissen Frist aussprechen oder ablehnen, dürfte keinesfalls stimmen, denn die Bearbeitungsfristen können erst beginnen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Evtl. Fristen werden mit jeder Neuerkenntnis und neuen Anforderung unterbrochen.  
So hat die Genehmigung l977 rd. 4 Jahre in Anspruch genommen.
Zu hinterfragen ist auch, ob nicht alle Antragsunterlagen, wenn diese dann vorliegen, nochmals öffentlich zu jedermanns Einsicht auszulegen sind.

   

Ihr Norbert Majer 1.Vorsitzender NUZ e.V

 

 · 

Plettenberg: Grüne diskutieren

 

Balingen. Am Montag, 13. Mai, findet ein öffentlicher Grüner Stammtisch im Balinger Zollernschloss statt. Dazu lädt der Balinger Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen alle Interessierten ein.

 

Das Thema lautet „Der Plettenberg ist kein normaler Berg – er ist ein einzigartiger Naturraum“.

Beginn ist um 19 Uhr.

 

Hans Edelmann, Kandidat der Grünen für den Kreistag im Wahlkreis IV Geislingen, und Paul Dannecker vom Verein Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ) stellen in einer Präsentation die besondere und vielfältige Flora und Fauna auf dem Plettenberg vor.

 

In der Präsentation sollen viele der besonderen Arten von Pflanzen, Tieren und Schmetterlingen mit Naturfotografien von Hannelore Cura nahe gebracht werden.

 

Der Vortrag wird sich ebenfalls mit den Gutachten beschäftigen, die in Bezug auf die Bedeutung und das Ausmaß der Biodiversität des Biotops zu abweichenden Ergebnissen kommen.

 

Im Anschluss können Fragen gestellt werden und über das Thema diskutiert werden. Der Eintritt ist frei.

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