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Die Ausnahmen bleiben die Regel

Im Dezember hat das Regierungspräsidium Tübingen einen erneuten Antrag der Firma Holcim auf Erhöhung des Grenzwerts für Kohlenmonoxid positiv beschieden. Statt wie in der Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschriebenen 50 mg pro Kubikmeter Luft wurde der Wert für Holcim auf 1800 mg pro Kubikmeter im Tagesmittel und auf 3600 mg pro Kubikmeter im Halbstundenmittel festgelegt. Bis Ende 2018 galt die Ausnahmeregelung für 2000 mg pro Kubikmeter als Tagesmittel. Für Ammoniak während der Direktbetriebszeit gelten für Holcim 60 mg pro Kubikmeter Luft als Tagesmittel. Die Verordnung sieht eigentlich nur die Hälfte, 30 mg, vor. Ebenso darf das Dotternhausener Werk 50 mg Gesamtkohlenstoff im Tagesmittel ausstoßen, hier sieht der Grenzwert nur 10 mg vor. Das RP Tübingen hatte vergangenen Sommer „hohe Anforderungen an die Gewährung einer weiteren Ausnahme“ angekündigt. Heute heißt es dort: Holcim habe alle Möglichkeiten der CO-Reduktion ausgeschöpft, daher die Ausnahme.

 

Autor: Nicole Leukardt

Quelle: zak vom 01.03.2019

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Autor: NICOLE LEUKARDT