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Dreckige Extrawurst

Von Jürgen Lessat

 

Datum: 27.03.2019

 

 

Dank Ausnahmegenehmigung darf das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen deutlich mehr Schadstoffe in die Luft pusten, als es die Grenzwerte erlauben. Moderne Verfahren könnten die Emissionen drastisch senken. Doch das Umweltministerium gibt sich plötzlich konziliant.

 

 

Am letzten Arbeitstag des vergangenen Jahres gab es grünes Licht: Per Ausnahmegenehmigung darf das Zementwerk in Dotternhausen bei Balingen im Zollernalbkreis auch künftig mehr giftige Abgase in die Luft blasen als das Gesetz erlaubt. Der amtliche Freibrief des Tübinger Regierungspräsidiums (RP) gestattet dem Werk des schweizerischen Baustoffkonzerns LafargeHolcim konkret, giftiges Kohlenmonoxid (CO) bis zum 36-fachen des gültigen Grenzwerts an die Umwelt abzugeben.

 

In Zahlen: Statt 50 Milligramm pro Kubikmeter Abluft, wie es die 17. Auflage der Bundes-Immissionschutzverordnung (BImSchV) ab spätestens Anfang 2019 vorschreibt, dürfen im Tagesmittel bis zu 1800 Milligramm (mg) des farb-, geruchs- und geschmacklosen Gases über den Drehofen-Kamin in den Himmel über der 1900 Einwohner zählenden Gemeinde aufsteigen. Das ist nur unwesentlich weniger als dem Werk bis Ende 2018 (2000 mg pro Kubikmeter) vor der Grenzwertverschärfung zugestanden worden war.

 

Der Halbstunden-Grenzwert ist noch einmal doppelt so hoch wie der für den Tages-Durchschnitt: Bis zu 3600 Milligramm Kohlenmonoxid dürfen zeitweilig die Messfühler registrieren, ohne dass Holcim-Werksleiter Dieter Schillo fürchten muss, wegen einer Umweltstraftat belangt zu werden. Ohne Ausnahmegenehmigung liegt der Halbstunden-Grenzwert für das gefährliche Atemgift, das immer wieder tragische Unglücke auslöst, nur bei 100 Milligramm.

 

 

Ein Skandal, sagen Umweltschützer

 

"In Zeiten von Feinstaubalarm und Fahrverboten sind diese Ausnahmen für Holcim völlig unverständlich", empört sich Norbert Majer, Vorsitzender des örtlichen Vereins für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ). Während Besitzer älterer Diesel zur Luftreinhaltung aus Großstädten wie Stuttgart ausgesperrt werden, bliebe auf dem Land eine Dreckschleuder wie das Zementwerk in Dotternhausen unbehelligt. "Das ist ein Skandal, von dem die Öffentlichkeit jenseits unserer Kreisgrenzen leider nichts weiß", beklagt Majer. Ganz abgesehen davon, dass bei der Herstellung von Zement viel klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wird (Kontext berichtete).

 

Misstrauisch machte die Natur- und Umweltschützer nicht nur der Torschlusstermin, zu dem die Aufsichtsbehörde die Ausnahme genehmigte. Die Umweltaktivisten stören sich auch an der langen Laufzeit: Bis Ende 2023 darf Holcim das Atemgift in dieser hohen Konzentration ausstoßen. Offenbar gestand das vom einstigen Rottenburger Oberbürgermeister und ehemaligen CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Tappeser geführte Präsidium dem Werk sogar mehr Luftverschmutzung zu als beantragt. "Holcim wollte nur 1500 Milligramm als Tagesmittel", sagt Majer.

Beim Tübinger RP verweist man auf Nachfrage darauf, dass die BImSchV ausdrücklich Ausnahmen für Zementwerke bei bestimmten Schadstoffen zulasse - sofern die Emissionen rohstoffbedingt sind. "Für Kohlenmonoxid wurde dem Betreiber eine Befristung bis 31.12.2018 erteilt. In diesem Zusammenhang erhielt er die Auflage, Maßnahmen zur Optimierung der Anlagenfahrweise vorzunehmen. Diese hat der Betreiber zwischenzeitlich durchgeführt", begründet RP-Sprecher Dirk Abel die Entscheidung. Tatsächlich reißen auch andere Produzenten des Betongrundstoffes den verschärften CO-Grenzwert. Allerdings nicht in dieser Höhe. So gestattete das Regierungspräsidium Karlsruhe etwa dem Zementwerk Wössingen bereits im Jahr 2016 nur einen Tagesmittelwert von 1000 Milligramm.

 

 

Ausnahmen auch für Ammoniak und Gesamtkohlenstoff

 

Dabei ist der hohe CO-Wert nicht der einzige Freibrief für das Dottenhausener Holcim-Werk. So gilt schon seit Anfang 2017 für das Werk ein Tagesmittel für den Ausstoß von Ammoniak im sogenannten Direktbetrieb von 60 Milligramm pro Kubikmeter Luft. Die aktuelle BImSch-Verordnung sieht dagegen nur die Hälfte, 30 mg, vor. Ebenso darf es 50 mg Gesamtkohlenstoff im Tagesmittel ausstoßen, hier sieht der Grenzwert nur zehn mg vor. Das Wössinger Zementwerk im Landkreis Karlsruhe kommt dagegen mit 20 mg als Ausnahme klar.

 

"Für unser Werk müssen wir nur für CO, Gesamtkohlenstoff (Gesamt-C) und für eine sehr beschränkte Zeit für Ammoniak Ausnahmen in Anspruch nehmen", bestätigt Holcim-Sprecherin Sabine Schädle. Grund hierfür sei, dass Zementklinker-Rohstoffe wie Kalkstein und Ton, die auf dem benachbarten Plettenberg gebrochen werden, in ihrer natürlichen Zusammensetzung unter anderem organische Verbindungen, Stickstoff-, Schwefel-, und Ammoniumverbindungen sowie Schwermetalle enthielten. "Diese schwanken je nach Rohmaterial und Vorkommen, und sind unabhängig von der Verbrennung und dem Brennstoffeinsatz", erläutert Schädle die unterschiedlichen Emissionen einzelner Zementwerke.

 

Ganz andere Ursachen für die Emissionen sehen dagegen die lokalen Umweltschützer. Sie vermuten, dass die hohen Schadstoffwerte vom vermehrten Einsatz sogenannter Ersatzbrennstoffe (EBS) herrühren, nämlich Trockenklärschlamm, Dachpappe, Altreifen, Bearbeitungsöle, Kunststoffe und Papierfaserfangstoffe. 120 000 Tonnen davon verfeuerte das Werk, neben Kohle, im Jahr 2018 in seinem Drehrohrofen, wo das Zwischenprodukt Zementklinker entsteht. Der EBS-Anteil, derzeit 80 Prozent, soll weiter steigen, "ohne Anstieg der Emissionen", wie Schädle betont. Damit schone Holcim natürliche Ressourcen und verwerte Abfälle sinnvoll, die ansonsten in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden müssten, und habe dadurch allein im vergangenen Jahr 69 000 Tonnen Kohle und 62 000 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid eingespart. Dass Holcim an der Verfeuerung von Abfällen auch gut verdient, verschweigt die Sprecherin.

 

 

"Keine Ausnahmen", hieß es noch 2015 gegenüber Holcim

 

Dessen ungeachtet hatte das Tübinger RP in der Vergangenheit eine härtere Gangart gegenüber Holcim gefahren. Noch im vergangenen Sommer hatte die Behörde "hohe Anforderungen an die Gewährung einer weiteren Ausnahme" in Sachen CO-Ausstoß angekündigt, wie der "Zollernalb-Kurier" (ZAK) damals berichtete. Auch der Ausstoß der übrigen Schadstoffe sollte spürbar sinken, wie Recherchen des ZAK, der Investigativredaktion "Correctiv" sowie des Fernsehsender RTL ergaben.

Den Journalisten wurden Protokolle eines Geheimtreffens im Juni 2015 zwischen Zementindustrie und Behörden zugespielt. Bei den Gesprächen im Frankfurter Flughafen, an denen Mitarbeiter des Umweltbundesamts, des grün geführten Umweltministeriums Baden-Württemberg, des Bayrischen Landesamts für Umwelt, des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen sowie Vertreter der bundesdeutschen Zementindustrie teilnahmen, ging es um die Umsetzung der verschärften BIMSchV, die spätestens ab 1. Januar 2019 deutschlandweit in Kraft trat. Die Federführung auf Behördenseite lag beim Stuttgarter Umweltministerium. 

 

Laut Gesprächsprotokollen diskutierten die Teilnehmer, welche Grenzwerte bei der Abgasreinigung ab diesem Stichtag einzuhalten sind, und welche Rolle dabei die Reinigungstechnik spielt. Als Stand der Technik bewerteten die Behördenvertreter damals die katalytische Reinigung, das sogenannte SCR-Verfahren. Dieses würde, zitiert der ZAK aus den Protokollen, rohstoffbedingte Ausnahmen bei Schadstoffgrenzwerten unnötig machen.

 

Im Anschluss an das Treffen informierte das baden-württembergische Umweltministerium das Tübinger RP über die Ergebnisse des Flughafengesprächs. Das Regierungspräsidium gab sich daraufhin kompromisslos, was Grenzwertausnahmen gegenüber Holcim betrifft, und informierte im August 2015 die Firma entsprechend: "Wir sehen weiterhin keine rechtliche Möglichkeit, rohstoffbedingte Ausnahmen für Ammoniak und Gesamt-Kohlenstoff über den 1. Januar 2019 hinaus zu erteilen." Die Begründung: Mit einer SCR-Anlage seien die Grenzwerte einhaltbar. "Die Nachrüstung ist zumutbar und wirtschaftlich", betonte laut ZAK das RP damals. Denn: "Anhaltspunkte dafür, dass Holcim wegen pekuniären Nöten nicht in der Lage ist, entsprechend zu investieren, liegen nicht vor", heißt es in dem Schriftwechsel.

 

 

2015: Umweltministerium drängt auf Nachrüstung mit SCR-Anlage

 

Auch das Umweltministerium drängte demnach darauf, mit dem Holcim-Werk "doch noch eine Einigung für eine Nachrüstung mit einer SCR-Anlage zu erreichen." Gleichzeitig übermittelten die Beamten des Stuttgarter Ministeriums den Tübinger Kollegen ihre Besorgnis über Proteste seitens der örtlichen Bevölkerung: "Insbesondere im Verfahren Holcim (...) stehen wir einer interessierten und informierten Öffentlichkeit und Bürgerschaft gegenüber. Sofern man im Verfahren und in der Genehmigung das Anforderungsniveau der 17. BImSchV zu Lasten der betroffenen Anwohner/der Umwelt verlassen würde, müssen wir mit heftigen Widerständen rechnen."

 

Kurz darauf, im September 2015, wiederholte das Tübinger RP in einer E-Mail an Holcim seinen Standpunkt, dass es keine Verlängerung der Ausnahmen geben wird. Wortwörtlich schrieb die Behörde: "Nach derzeitiger Bewertung haben wir erhebliche Bedenken, Ausnahmen für Ammoniak oder/und Gesamt-C über den 31. Dezember 2018 hinaus zuzulassen." Und weiter: "Rohstoffbedingte Ausnahmen für Ammoniak halten wir für nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr für begründbar. Bei Gesamt-C halten wir die Absenkung auf SCR-Niveau (katalytisches Verfahren) für angezeigt. Die Ausnahmen für Ammoniak und für Gesamtkohlenstoff müssen allerspätestens zum 31. Dezember 2018 auslaufen." Auch Stuttgart wurde in diesem Schriftverkehr zitiert: "Das Umweltministerium teilt unsere Auffassung, dass die von Ihnen gewünschte längerfristige Ausnahme (...) nicht gewährt werden kann".

 

Doch der behördliche Druck prallte am Zementwerk ab. Über drei Jahre später arbeiten die Klinkerzementöfen weiter mit dem katalysatorfreien und damit wirtschaftlich kostengünstigeren SNCR-Verfahren. Bis heute hat Holcim keinen SCR-Katalysator zur Rauchgasreinigung eingebaut - und kann dank amtlicher Ausnahmeregelungen wie gehabt Zement und Abgase produzieren.

 

 

2019: Was geht mich mein Geschwätz von gestern an

 

Das Stuttgarter Umweltministerium, mit dem Grünen Franz Untersteller an der Spitze, begründet den erstaunlichen Sinneswandel in der Causa Holcim auf Anfrage zwar mit einer ausführlichen Stellungnahme. Wie nach dem Motto "Was geht mich mein Geschwätz von gestern an" bezieht sich sein Sprecher Frank Lohro aber vor allem auf das Immissionsschutzrecht. Dieses seit etwa technikoffen und schreibe damit dem Betreiber eines Zementwerks nicht vor, mit welcher Technik er die Emissionsgrenzwerte einhalte. Voraussetzung sei lediglich, dass die Rauchgasreinigung nach dem Stand der Technik erfolge, und dies seien derzeit sowohl das SNCR- als auch das SCR-Verfahren.

 

Auch betont der Sprecher heute, anders als die früheren internen Schriftwechsel nahelegen, dass "der Einsatz der SNCR- ebenso wie der SCR-Technik in erster Linie der Minderung der Stickstoffoxid-Emissionen dient. Eine Wirkung der SCR-Technologie auf Kohlenmonoxid- und Schwermetallemissionen ist nicht belegt."

Fakt ist: Hätten die Behörden Holcim wie ursprünglich angekündigt die Ausnahmen für die überhöhten Emissionen von Luftschadstoffen verweigert, würde das Zementwerk heute still stehen. Mit weitreichenden Folgen: Nicht nur Beton für Häuslebauer wäre auf einen Schlag im Ländle zum knappen Gut geworden, das Werk liefert nach eigenen Angaben an Abnehmer in bis zu 120 Kilometer Entfernung. Auch auf Baustellen der Bahnprojekte Stuttgart 21 und Neubaustrecke (NBS) Wendlingen-Ulm hätte der Weiterbau eingestellt werden müssen - weil die Holcim-Betonwerke im Stuttgarter Neckarhafen und in Kirchheim Dotternhausener Zement zu Beton etwa für Brücken und Tunnel der NBS (Filstalbrücke, Albvorlandtunnel, Sulzbachtalbrücke sowie kleinere Bauwerke) verarbeiten. Alles in allem liefert Holcim für diese Teilprojekte rund 550 000 Kubikmeter Beton.

 

Zogen die Beamten deswegen Samthandschuhe für Holcim an, um weitere Verzögerungen des Milliardenprojekts Stuttgart 21 zu verhindern? Auf Kontext-Anfrage weisen dies sowohl Umweltministerium als auch RP von sich: "Immissionsschutzrechtliche Grenzwerte werden nach den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen festgelegt, unabhängig von möglichen Lieferbeziehungen zu bestimmten Projekten", heißt es dazu aus Stuttgart und sinngemäß gleich aus Tübingen.

Autor: Jürgen Lessat

KONTEXT:Wochenzeitung

https://www.kontextwochenzeitung.de/wirtschaft/417/dreckige-extrawurst-5806.html