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Plettenberg Süderweiterung – Erfordernis von naturschutzrechtlichen Ausnahmeanträgen

Nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen kann aktuell noch keine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH getroffen werden.

Als zuständige Genehmigungsbehörde kommt die Landkreisverwaltung zu dem Ergebnis, dass ein artenschutzrechtlicher Ausnahmeantrag sowohl für die Feldlerche, als auch für die Heidelerche erforderlich ist. Auf dieses Erfordernis wurde die Antragstellerin in der vergangenen Woche hingewiesen. Neu eingehende Anträge werden im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens geprüft. Der geplante Erörterungstermin von 3. bis 5. Juni 2019 in der Festhalle Dotternhausen findet trotzdem wie vorgesehen statt. 

(Erstellt am 09. Mai 2019)
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Quelle: Landratsamt Zollernalb, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen