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Kommentar des NUZ-Vorsitzenden

 

Wer genaues wissen will, sollte zak und schwabo Berichte und den Antrag des 1.Vorsitzendes des NUZ e.V. vergleichen.

 

Warum wird die Gefährlichkeit und die getroffenen Sicherungsvorkehrungen und fehlenden Filteranlagen so unterschlagen oder beschönigend dargestellt???

 

Wenn Gemeinderatsbeschlüsse durch eine Genehmgungsbehörde missachtet und so verharmlosend zurückgewiesen werden, muß einfach eine Gemeinde zur Gesundheitssicherung seiner Bevölkerung und der ganzen Region bis Stuttgart eine Klage erheben.

 

Nur so können unabhängige Richter die gesetzlichen Vorschriften zum heutigen Stand der Technik der Luftreinhaltung unter Berücksichtigung der Klimaschutzvorschriften endlich einmal bewerten.

 

SCR Filteranlagen werden gar als Verwaltungsvorschriften von sämtlichen deutschen Umweltministerien und vielen Regierungspräsidien als Stand der Technik in Bescheiden festgeschrieben, nur beim Regierungspräsidium Tübingen im Falle Holcim noch nicht !

 

Warum eigentlich??????

 

 

Grüsse Norbert Majer, Vorsitzender NUZ-EV