· 

Verstoß gegen das Grundgesetz

Verstoß gegen das Grundgesetz

Zu: Müllverbrennung in Zementwerken.

 

Bundesweit setzen zur Zeit 33 Zementwerke in der Produktion aus Energiekostengründen große Mengen Müll ein. So sind dies alleine im Werk Dotternhausen 600 Tonnen Müll pro Tag.

 

Verharmlosend und irreführend ausgedrückt sagt man dazu auch „Ersatzbrennstoffe“.

 

Der Gesetzgeber hat für diesen Industriebereich die sogenannte „17. Bundes-Immissionsschutzverordnung“ ( 17.BImSchV ) festgelegt. An dieser Bundesverordnung haben offenbar die Lobbyisten der Zementindustrie VDZ (Verein Deutscher Zementwerke) deutlich erkennbar und entscheidend mitgewirkt. Somit bestimmt die Industrie die Technik für Schadstofffilter nach betriebswirtschaftlichen Kriterien selbst.

Die Industrie darf laut Gesetz die sogenannte „Beste verfügbare Technik“ (BVT) einsetzen. Auf dieser Grundlage einer äußerst industriefreundlichen und innovationsbremsenden Bundesverordnung erhält die Zementindustrie auch noch langfristige Ausnahmegenehmigungen durch die Behörden für deutlich überhöhte Schadstoffgrenzwerte.

 

Aktuell hat die Fa. Holcim, zunächst für die Zeit bis Ende Dezember 2023, Ausnahmeregelungen für überhöhte Grenzwerte erhalten.

 

Mit Blick auf die seit vielen Jahren gegebene Schadstoffbelastung für die Bürger in der Region durch die Zementproduktion sollte das Regierungspräsidium Tübingen (RP)mit Nachdruck mehr technisch-innovativen Einsatz von Holcim fordern und auf Einhaltung der Grenzwerte hinwirken. Ausnahmeregelungen muss das RP kurzfristig untersagen.

 

Davon ausgehend, dass der Gesetzgeber mit seinen Behörden verpflichtet ist, die Gesundheit der Bürger zu schützen, ist dies ein bewusster Verstoß gegen das Grundgesetz seitens der verantwortlichen Politiker, insbesondere der Landes- und Kommunalpolitiker.

 

Wenn man sich außerdem weiter vergegenwärtigt, dass der später einmal „abgebaute Plettenberg“ in Form von Beton im fragwürdigen Bahnprojekt „Stuttgart 21“ wiederzufinden ist, so kommen mir erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Arbeitsweise der verantwortlichen Bundes- und Landespolitiker.

 

Verfasser: Helmut Gimbel, Schafbergweg 1, Dotternhausen

Quelle: zak

https://epaper2.zak.de/ePaper/?=