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Recht der Natur - Schnellbrief - Nr. 231

29.04.2022

Verehrte Mitglieder, Freunde und Gönner des NUZ e.V. !

Sollte jemand Interesse an einem Artikel des Schnellbrief 231 haben, kann er ihn bei unserem Vorstand Norbert Majer oder bei IDUR abrufen.

 

Inhaltsverzeichnis:

Recht der Natur
Schnellbrief Nr. 231
März/April 2022
IDUR im Internet: www.idur.de


Ukraine-Krieg und zeitnahe Postfossilität
Was hat der Krieg in der Ukraine mit fossilen Energien, Agrarwende und Konsumentschei-dungen in Deutschland zu tun? Sehr viel, wie der Leitartikel von Prof. Felix Ekardt erläutert. Frei-heit, Sicherheit und Klimaschutz werden nur noch mit konsequenter und zeitnaher Postfossi-lität zu haben sein.
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Abwasseraufbereitung zur Trinkwassernutzung aus rechtlicher Sicht
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, ist 2020 eine EU-Verordnung zur Abwasser-wiederverwendung erlassen worden, zu der bis 2023 Ausführungsregelungen zu treffen sind. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Beitrag mit der Frage, welche Regeln derzeit für die Abzweigung von Abwasser aus einer Kläranlage zur Aufbereitung und Nutzung als Trinkwasser gelten.
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Strenger Maßstab beim Abschuss von Wölfen nun auch in Niedersachsen?
Das VG Oldenburg hat in einer Eilentscheidung seine bisherige Rechtsprechung zum Abschuss von Wölfen korrigiert und zieht nun engere Grenzen.
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Faktisches Vogelschutzgebiet und Bebauungsplan – triumphaler Erfolg einer Verbandsklage
In seltener Klarheit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof einen Bebauungsplan, mit dem Streuobstwiesen im Außenbereich überplant werden sollten, wegen schwerer Verstöße gegen Biotop- und Artenschutzrecht aufgehoben. Das Urteil ist ein Aufruf zur Beachtung von Naturschutzvorschriften, die all zu oft ignoriert werden.
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Änderungen im BNatSchG bei Biozidanwendung und Landschaftsplanung
Mit der Gesetzesänderung wird u.a. in § 30a BNatSchG die Anwendung von Biozidprodukten in bestimmten Schutzgebieten verboten, um hier Insekten und ihre Lebensräume besonders zu schützen. Auch die Landschaftsplanung erhält gem. § 10 Abs. 4 und 5 BNatSchG eine Aufwer-tung. Was beide Regelungen im Einzelnen bedeuten, wird im Beitrag näher dargestellt.
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Buchbesprechungen
---Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts

---Endres, Bundeswaldgesetz
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Quelle: IDUR

https://idur.de/