Recht der Natur
Inhalt
1. Besonderer Artenschutz – Schutz der Fortpflan-zungs- und Ruhestätten
2.Rückschnitt von Pflanzenwuchs an Verkehrswegen
3. Klimaanpassungsmaßnahmen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
1. Besonderer Artenschutz – Schutz der Fortpflan-zungs- und Ruhestätten
2.Rückschnitt von Pflanzenwuchs an Verkehrswegen
3. Klimaanpassungsmaßnahmen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Hallo Zusammen!
Im IDUR Recht der Natur wurde im Mai/Juni Rundbrief ein hochinteressantes EUGH Urteil über Besonderen Artenschutz- Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
veröffentlicht.
Dieses ist sicherlich auch auf die Heidelerche Vorkommen auf dem Plettenberg und evtl. fragliche Ausgleichsflächen anzuwenden. Heidelerche kann man wohl nicht so
einfach neu irgendwo anders ansiedeln oder verpflanzen, wie insbesonders das Gebiet Raichberg gezeigt hat. Nach der jahrelang nachgewiesenen Fortpflanzung und Wiederkehr der Heidelerche
dürfte der Nachweis nicht zu schwer werden.
Grüsse Norbert Majer 1. Vors. NUZ e.V.