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Messberichte und Protokolle angefordert

10.09.2022

Messberichte und Protokolle angefordert
Aufreger - Landratsamt prüft Aufstellung eines Messgeräts in Dotternhausen nach den Holcim-Sprengungen Nach der Strafanzeige von Hans Ulrich Schmid gegen Unbekannt wegen Beschädigungen an seinem Wohnhaus, haben wir beim Landratsamt in Sachen Sprengungen nachgefragt.

Im Plettenberg-Steinbruch wird regelmäßig gesprengt. Foto: Visel
Im Plettenberg-Steinbruch wird regelmäßig gesprengt. Foto: Visel

Dotternhausen  Immer mal wieder gibt es Beschwerden wegen den Holcim-Sprengungen, so früher in Dautmergen, in Ratshausen sowie in Hausen am Tann. Dort bedfindet sich aktuell eine Messstelle. Am 22. April hat es einen erneuten Erdstoß gegeben, der in Dotternhausen zu spüren

war und von einer Sprengung herrühren könnte. Das Landratsamt gibt Auskunft über die Genehmigung und Auflagen bei Sprengungen im Plettenberg-Steinbruch.

 

Wer muss die Sprengungen genehmigen?

Der Firma Holcim liegt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb des Steinbruchs und den hiermit verbundenen Sprengungen vor. Die jeweilige Abbausprengung auf dem Steinbruch Plettenberg durch Holcim bedarf keiner darüberhinausgehenden vorherigen Genehmigung durch die Behörde. Es handelt sich hierbei um wiederkehrende gleichartige Sprengungen, welche lediglich vor dem ersten Mal bei der Behörde anzuzeigen waren.

 

Gibt es dafür Vorgaben, wenn ja welche?

Nach aktuellem Genehmigungsstand des Steinbruchs dürfen für die Sprengung alle zugelassenen Sprengstoffe eingesetzt werden. Maßgeblich für die Beurteilung der Zulässigkeit von Sprengerschütterungen sind die DIN 4150 sowie die »Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen« der LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz).

Bei Einhaltung der Anhaltswerte beziehungsweise Richtwerte kann erwartet werden, dass erhebliche Belästigungen von Menschen in Wohnungen vermieden werden und Schäden an Wohngebäuden nicht auftreten.

 

Welche Unterlagen müssen für eine Sprengung vorgelegt werden?

Anzeigen sind für Sprengungen in immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen gemäß Paragraf 3 Absatz 1 der 3.  Spreng- Verordnung nicht erforderlich. Beim Umgang mit Sprengstoffen bestehen Dokumentations- und Registerpflichten, welche in den Technischen Regeln zum Sprengstoffrecht (SprengTR 310-Sprengarbeiten) geregelt sind. Die Behörde kann in diese Dokumente

auf Verlangen Einsicht nehmen.

Nach Meinung von Hans Ulrich Schmid aus Dotternhausen könnten Schäden an seinem Haus eventuell auf Sprengungen zurückzuführen sein.
Nach Meinung von Hans Ulrich Schmid aus Dotternhausen könnten Schäden an seinem Haus eventuell auf Sprengungen zurückzuführen sein.

Wie und von wem werden die Sprengungen überwacht?

Die Erschütterungswirkungen werden durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Auftrag des Betreibers an einer, zeitweilig sogar an zwei Dauermessstellen überwacht. Die aktuelle Messstelle befindet sich in Hausen am Tann. Bei Beschwerden werden neben den Messwerten auch weitere Einkünfte und Unterlagen durch die Behörde eingeholt

.

Ist bei den Sprengungen eine Behörde vor Ort?

Von der Behörde ist niemand vor Ort.

 

Kann das Landratsamt eine Sprengung am 22. April 2022 bestätigen?

Die Durchführung einer Sprengung wurde von Holcim bestätigt und die Sprengprotokolle wurden vorgelegt.

 

Wird sich das Landratsamt aufgrund der Forderungen von Herrn Schmid mit Holcim in Verbin-dung setzen?

Welche weiteren Maßnahmen zum Schutz der Anlieger sind geplant?

Messberichte und Sprengprotokolle wurden von Holcim angefordert. Aus den Sprengprotokollen und den bisherigen Messungen haben sich bislang keine Anhaltspunkte für eine mögliche Überschreitung von Anhaltswerten ergeben. Die Möglichkeiten der zumindest zeitweiligen Aufstellung eines Messgerätes in Dotternhausen, wie von Herrn Schmid gewünscht, werden geprüft. Herr Schmid fordert die Aufstellung von Messgeräten in seinem Haus.

 

Wird dieser Forderung nachgekommen?

Das Landratsamt betreibt keine eigenen Erschütterungsmessgeräte, die Aufstellung durch einen Sachverständigen wird geprüft.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreader-v3/index.html#/857322/15