Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen
Hier: Erteilung einer immissionsrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 22.02.2017
Besonders interessant sind die Seiten 2 und 3. Die Stundenmittelwerte stehen eindeutig in der Genehmigung. Über die Mittelwerte wurde bei der Verhandlung eifrig diskutiert.
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Erteilung einer immissionsrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 22.02.2017
Erteilung einer immissionsrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) betreffend neue Grenzwerte und Erhöhung des Anteils an Ersatzbrennstoffen an der Feuerungswärmeleistung des Drehofens von 60 auf 100%