16.12.2019
Achtung: Klagefristen beachten!!!
Wie immer sind leider die Fristen vom RP so über die Feiertage gelegt, dass möglichst keine Sitzungen und Besprechungen der Betroffenen stattfinden können, geschweige evtl. ein Rechtsanwalt befragt werden kann.
Sicherlich ist es keine Absicht!!!!!
Folgendes ist zu beachten und zu unterscheiden:
1. Klage
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss
kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingelegt werden.
2. Anfechtungsklage
Gegen die Anordnung auf
Sofortvollzug kann ein Antrag nach §§ 80 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4, 80a Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der
Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gestellt werden.
Frist endet am 15.01.2020
05.12.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss zu o. g. Verfahren am 05.12.2019 erlassen und bittet um Kenntnisnahme. Im Anhang
erhalten Sie eine elektronische Ausfertigung des Beschlusses.
Der Originalbeschluss mit den festgestellten Planunterlagen kann beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24 eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Letsch
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN
REFERAT 24 – Recht, Planfeststellung
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Telefon: +49 (0) 7071 / 757-3294
Telefax: +49 (0) 7071 / 757-3190
E-Mail: jonas.letsch@rpt.bwl.de
Internet: www.rp-tuebingen.de
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Holcim (Süddeutschland) GmbH für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren durch.
Eingestellt ins Intenet am 13.06.2019
Die rechtzeitig erhobenen privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens werden am
Dienstag, 25. Juni 2019 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Dotternhausen, Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen gemeinsam erörtert.
Die veröffentlichten Unterlagen unter dem untenstehenden LINK dienen nur der Information:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref24/Seiten/Seilschwebebahn-Dotternhausen.aspx
Aktuell 05.06.2019
Bekanntmachung durch das Regierungspräsidium Tübingen
"Bekanntmachung der Erörterungsverhandlung Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Seilbahn zum Abbaugebiet Plettenberg durch Holcim",
eingestellt ins Internet am 05.06.2019 durch RP
Die rechtzeitig erhobenen privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der
Behörden und Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des
Vorhabens werden
am Dienstag, 25. Juni 2019 um 10:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Dotternhausen,
Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen
gemeinsam erörtert.
Einladungsdatei: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref24/SSBDotternhausen/Bekanntmachung_Eroerterung_2019_06_05.pdf
Aktuell 24.04.2019
Gemeinderatssitzung mit Beratung zum Antrag auf Umbau der Seilbahn zum Abbaugebiets Plettenberg durch Holcim
In der Gemeinderatssitzung am 24.04.2019 wird sich die Gemeinde in öffentlicher Sitzung mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der Firma Holcim Süddeutschland befassen.
Es wäre schön wenn zahlreiche Bürger und Interessierte an dieser öffentlichen Sitzung teilnehmen würden.
Die Sitzungsunterlagen finden Sie hier:
http://buergerinfo.dotternhausen.de/to0040.php?__ksinr=44
Beginn: 19:00 Uhr im Rathaus Dotternhausen
Unter dem folgenden Link stehen die entzippten Unterlagen direkt zur Verfügung:
Bis einschließlich 02.05.2019 sind die Antragsunterlagen sind weiterhin abrufbar über die Seite
[Sachstand Abbaugebiet] / [Antragsunterlagen Seilbahn]
ACHTUNG!
Einspruchsfristen bis
einschließlich Donnerstag 02.05.2019!!