Das Bodenmonitoring werde zwei Arten von Messungen umfassen: Neben drei Stellen zur Bodenbeobachtung würden auch Depositionsmessungen durchgeführt. Die vorgesehenen Flächen zur Bodenbeobachtung befänden sich in den Bereichen mit den rechnerisch höchsten Staubniederschlags-Belastungen. Darüber hinaus werde es eine Referenzfläche außerhalb der Hauptwindrichtungen geben.
Dotternhausen (bv).Der Streit um den Schadstoffausstoß des Zementwerks geht weiter. Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat nun auf Anfrage von Wolfgang Faigle, der für den Landesnaturschutzverband (LNV) ehrenamtlich arbeitet, mitgeteilt, dass die Behörde Holcim mit Bescheid vom 22. Februar 2017 eine Ausnahme für Kohlenmonoxidemissionen befristet bis 31. Dezember 2018 gewährt habe, mit einem Tagesmittelwert von 2000 und einem Halbstundenmittelwert von 4000 Milligramm pro Kubikmeter.
Am 28. Dezember 2018 habe das Regierungspräsidium eine weitere Ausnahme dafür erteilt mit einem Tagesmittelwert von 1800 und dem Halbstundenmittelwert von 3600 Milligramm pro Kubikmeter. Diese Ausnahme sei befristet bis 31. Dezember 2023.
In der Immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung werde Holcim verpflichtet, ein Büro zu beauftragen, um in Absprache und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium ein System von Bodenbeobachtungsflächen in Hauptwindrichtung des Zementwerks zu entwickeln.
Die Erarbeitung des Konzepts sowie die Abstimmungsprozesse, in denen neben den geforderten Behörden auch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) beteiligt gewesen sei, hätten mehr Zeit in Anspruch genommen als angenommen. "Jedoch halten wir eine sorgfältige Vorbereitung für das Messprogramm auch für zielführend, um Fehlerquellen auszuschließen, die die Aussagekraft und Verwertbarkeit der Messergebnisse in Frage stellen könnten", so das RP.
An allen drei Bodenbeobachtungsflächen sowie an weiteren Punkten rund um das Zementwerk würden Depositionsmessungen durchgeführt. Es sei wichtig, den Eintrag des Zementwerks vom Eintrag durch andere Quellen unterscheiden zu können. Um die Einflüsse des Verkehrs zu erfassen, würden zwei weitere Depositionsmessungen neben der B 27 positioniert. Die Messungen sollen im zweiten Quartal 2019 beginnen.
Mit diesen Auskünften ist Norbert Majer vom Verein NUZ jedoch nicht einverstanden. Er fragt, ob die Genehmigung vom 28. Dezember 2018, also drei Tage vor dem Ablauf der Frist, ohne öffentliche Beteiligung rechtmäßig sei: "Sonst hätte wohl Holcim ab 1. Januar ohne Genehmigung rechtswidrig sein Werk betrieben. Das RP hätte dann die Betriebseinstellung verfügen müssen." Er verweist auch darauf, dass der gesetzliche Grenzwert ab 1. Januar 2019 50 Milligramm pro Kubikmeter betrage und darauf, dass das Umweltministerium schon Ende 2016 dem Wert von 2000 Milligramm je Kubikmeter nicht zugestimmt habe. Das RP habe dies gleichwohl genehmigt. Zudem lasse das Bodenmonotoring seit zwei Jahren auf sich warten.
Auch das Landratsamt habe dem Ansinnen von Holcim in Sachen Kulissenabbau mit Genehmigungsstempel vom 29. Januar 2019 nur wenige Tage vor der Pressekonferenz des LNV auf dem Plettenberg zugestimmt, bei der auch Landrat Günther-Martin Pauli dabei gewesen sei.
Autor: bv
Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote
Quelle: Schwarzwälder Bote 21.02.2019