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Neuer Vertrag: "Verbesserung für Gemeinde"

Dabei geht es um Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Steinbruchs. Zudem, so Bürgermeisterin Monique Adrian, habe eine weitere Verbesserung in Sachen Pacht erreicht werden können.

Der Holcim-Steinbruch soll um rund neun Hektar erweitert werden. Dazu läuft derzeit das Genehmigungsverfahren. Der öffentliche Erörterungstermin ist vom 3. bis 5. Juni in der Festhalle.

Im Gemeinderat geht es darum, dass Holcim auf dem Plettenberg außerhalb des Steinbruchs Naur- und Artenschutzmaßnahmen durchführen will, die die Gemeinde gestatten muss.

Das Konzept umfasst die Anlegung von Habitatsbereichen für Vögel und Reptilien und die Pflege der Wacholderheide.

Die Genehmigungsbehörde legt diese Maßnahmen fest.

Zudem wird im Vertrag die Kalksteinpacht neu geregelt. Für die Gemeinde bedeute dies "eine Verbesserung im Hinblick auf die finanzielle Planungssicherheit", sagt Adrian.

In allen Zusatzverträgen wird stets auf den Vertrag zwischen Dotternhausen und dem Rohrbach Zementwerk aus dem Jahr 1952 Bezug genommen, in dem der Firma eine Option auf weitere Abbauflächen eingeräumt worden war.

Der Abbau wird gegenwärtig auf Basis der Genehmigungen des Landratsamts Zollernalbkreis vom 30. März 1977 und 2. Februar 1982 betrieben.

Immer wieder taucht in Behördenunterlagen auch eine vermeintliche Abbau-Genehmigung von 1986 auf. Auch der Regionalverband hatte auf sie Bezug genommen.

Das Landratsamt stellt aber klar: "Eine Änderungsgenehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs von 1986 gibt es nicht." Zwar habe die Rudolf Rohrbach KG, Portlandzementwerk (PZW), dessen Rechtsnachfolgerin die Holcim (Süddeutschland) GmbH ist, 1986 einen solchen Antrag für die Erweiterung der südlichen Hochfläche von rund 18 Hektar gestellt. "Über diesen Antrag wurde jedoch nie entschieden, da das Verfahren auf Antrag der PZW zum Ruhen gebracht wurde."

Ein erneuter Versuch durch Holcim, das Verfahren nach mehr als 30 Jahren weiter zu betreiben, sei gescheitert, da das Landratsamt den Antrag ablehnte.Dieser Bescheid sei rechtskräftig. Weiter teilt die Behörde mit: "Der Antrag von 1986 ist daher getrennt vom aktuellen Holcim-Antrag auf die Erweiterung zu betrachten und hat mit diesem nichts zu tun."

Tatsächlich hat sich der Gemeinderat 1986 laut Gemeindeverwaltung zweimal mit dem Rohrbach-Antrag befasst: So wurde am 24. Juni 1986 vom Gesuch auf weiteren Kalksteinabbau "zustimmend Kenntnis" genommen. Am 2. September 1986 wurde der Erweiterung des Steinbruchs grundsätzlich zugestimmt.

Der Rohrbach-Antrag von 1986 war auch Thema, als der Gemeinderat im Mai 2017 das Bürgerbegehren zur Grenzziehung für unzulässig erklärte.

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Landratsamt noch nicht über den wieder aufgenommenen 1986-Antrag beschieden.

Daher war nicht klar, ob bei einer anderen Grenzziehung die Gemeinde schadensersatzpflichtig werden könnte.

Aber es gab noch weitere Gründe, weshalb die Gemeinde und auch Kommunalamt das Bürgerbegehren als rechtswidrig einstuften.

 

Autor:

Quelle: Schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-neuer-vertrag-verbesserung-fuer-gemeinde.f26db9ef-f5bf-454c-9243-7cbc46fbaece.html