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Verschiebung der angesetzten Erörterung am 03.-05.06.2019

Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019 um 14:16 Uhr
Von: "norbert majer" <norbert.majer@gmx.de>


An: "Umweltamt Zollernalbkreis" <umweltamt@zollernalbkreis.de>, "Regierungspräsidium Umweltamt"


Betreff: Öffentliche Erörterung der Einsprüche zum Antrag Erweiterung und Änderung der gesamten Rekultivierungspläne der Fa. Holcim Plettenberg

 

Sehr geehrter Herr Grieser! Sehr geehrte Herren der oberen Naturschutzbehörde!

 

 

 

Als 1. Vorsitzender des NUZ e.V. und als persönlicher Einsprecher beantrage ich eine Verschiebung der angesetzten Erörterung am 03.-05.06.2019.

 

 

 

Hauptgrund: Eine gesetzlich vorgeschriebene Erörterung kann erst stattfinden, wenn insbesonders alle Antragsunterlagen und mindestens alle erforderlichen Unterlagen für Sonderausnahmegenehmigungen von dem Vorhabenträger vorliegen und auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange eine gewisse rechtliche Bewertung schon vorgenommen haben.
Andernfalls ist diese Erörterung von Bedenken und Einwendungen nur eine Schauveranstaltung und mit rechtlichen Fehlern behaftet.  

 

Ob dies als rechtlicher Mangel für eine Genehmigungsanfechtung angesehen werden kann, müssen Sie selbst beurteilen oder evtl. in einem Gerichtsverfahren abgeklärt werden!

 

 

 

Zweitens bin ich selbst wegen einer lang geplanten Englandreise am 3.6.19 nicht anwesend. Ich beantrage als einer der Haupteinsprecher deshalb die Verschiebung, mindestens, dass auch evtl. noch am Dienstag, dem 04.06.19 nochmals  meine Argumente und die des NUZ e.V. angesprochen werden können, selbst wenn evtl. bereits am Montag bestimmte Themenbereiche abschließend besprochen wurden. 

 

 

 

Sowohl wir und sicherlich auch die Träger öffentlicher Belange wissen bis heute nicht, welche ihrer Haupteinwendungsargumente überhaupt in die Prüfung und Erörterung aufgenommen wurden.
Diese nur mündlich vorzutragen, ist ein unmögliches Verwaltungshandeln und Verfahren und dient nicht der Sach- und Rechtsaufklärung.  

 

Auch wurde meiner Meinung nach gar nicht ordnungsgemäß amtlich auf diesen Termin bisher hingewiesen. Die Landkreisverwaltung jedenfalls ist nicht Herr des Verfahrens. 

 

Da auch zahlreiche, in Arbeitsverhältnissen stehende Einsprecher vorhanden sind, hätten die Termine auf möglichst arbeitsfreie Zeiten verlegt werden müssen. Der Ablauf hätte nach einem konkreten Zeit- und Themenplan rechtzeitig, mindesten 3-4 Wochen vorher bekannt gemacht werden müssen. Wir halten dies bereits jetzt für einen gravierenden Rechtsmangel.  

 

Der Landrat hat in einer durchaus nicht unbedeutenden Verhandlung vor wenigen Wochen mit den Vertretern des Landesnaturschutzverbandes, des Naturschutzbüros Zollernalb, des Reg.Verbandes, Umweltamtes LRA und der NUZ Vertreter erklärt, dass die Erörterungsverhandlungen erst nach Vorlage und Bewertung aller notwendigen Unterlagen vorgenommen werden können, wobei sich der Termin bis in den Herbst hinein verschieben könnte. 

 

 

 

Es gibt wohl kaum berechtigte Gründe, hiervon abzuweichen.

 

Wenn die Vorlagen des Vorhabenträgers zu spät eingereicht werden, muss auch ein ordentlich rechtlich vorgeschriebenes Verfahren sich darauf einstellen.

 

Was immer wieder zu hören ist, die Behörden müssen eine Genehmigung in einer gewissen Frist aussprechen oder ablehnen, dürfte keinesfalls stimmen, denn die Bearbeitungsfristen können erst beginnen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Evtl. Fristen werden mit jeder Neuerkenntnis und neuen Anforderung unterbrochen.  
So hat die Genehmigung l977 rd. 4 Jahre in Anspruch genommen.
Zu hinterfragen ist auch, ob nicht alle Antragsunterlagen, wenn diese dann vorliegen, nochmals öffentlich zu jedermanns Einsicht auszulegen sind.

 

 

 

Ihr Norbert Majer 1.Vorsitzender NUZ e.V