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Zwölf Themenblöcke für Erörterung gebildet

Der Erörterungstermin zur Steinbruch-Erweiterung auf dem Plettenberg findet wie vom Landratsamt terminiert am kommende Montag, 3. Juni, ab 10 Uhr in der örtlichen Festhalle statt. Wenn nötig, wird die Erörterung am Dienstag und Mittwoch fortgesetzt.

 

Nach der Eröffnung werden Organisatorisches, der Verfahrensstand sowie das Vorhaben selbst vorgestellt. Dann geht es an die Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen. Rederecht haben nur die Einwender.

 

Für die Erörterung sind Themenblöcke gebildet worden: Artenschutz, Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Fläche, Schutzgut Boden, Luft, Klima und Landschaft, Rekultivierung, Schutzgut kulturelles Erbe, Schutzgut Wasser, Stand- und Hangsicherheit sowie Sonstiges.

 

Wie berichtet, hatte der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer eine Vertagung der Erörterung beantragt. Das Landratsamt schreibt dazu: "Erörterungstermin ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Vielmehr steht dieser im Ermessen der Behörde. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund diesen erneut zu verschieben."

 

Die 174 Einwendungen würden neben dem Vogelschutz, welcher für zwei Vogelarten ein Ausnahmeverfahren erforderlich machen wird, noch viele andere Punkte. Der Termin diene dazu, den Einwendern Gelegenheit zu geben, ihre Bedenken dem Vorhabenträger, dessen Gutachtern und den Behörden vorzutragen. Diese Aussprache setze nicht voraus, dass mit dem Erörterungstermin das Verfahren bereits entscheidungsreif wäre. Und weiter: "Im Gegenteil, es geht darum, die Informations- und Entscheidungsgrundlage durch die Diskussion mit den Einwendern zu verbreitern."

 

Die Einwendungen würden auch erörtert, wenn der Einwender nicht anwesend ist. Vereine, die Einwendungen erhoben hätten, wie NUZ, müssten nicht durch den Vorsitzenden vertreten sein. Soweit eine mündliche Stellungnahme seitens des Vereins zur Erläuterung seiner Einwendungen gewünscht sei, könne dies auch durch die stellvertrenden Vorsitzenden erfolgen.

 

Sobald dem Landratsamt entsprechende Ausnahmeanträge vorlägen, sollen diese, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben sei, ebenfalls öffentlich auszulegen und bekannt zu geben.

 

 Auf der Internetseite des Landratsamts ist eine Präsentation über die bisherige Genehmigungslage veröffentlicht.

Alle Einwendungen könnten unter www.uvp-verbund.de/bw eingesehen werden.

 

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https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-zwoelf-themenbloecke-fuer-eroerterung-gebildet.4d36ed56-b302-4c12-98ee-bb4b4734ab68.html