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Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

Viele erinnern sich noch an die illegalen Rodungen auf dem Plettenberg im Jahre 2017.

Wir berichteten darüber ausführlich auf unserer Homepage:

https://www.nuz-ev.de/rodungen/herbst-2017-strafanzeige/


07.11.2017  Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hechingen gestellt
Aufgrund von Rodungsmaßnahmen auf der Plettenberghochfläche im Naturschutzgebiet wurde Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete und wegen Verdachts der Gefährdung schutzbedürftiger Tierarten auf der roten Liste gestellt

Von der Staatsanwaltschaft wurde die Straftat nicht weiter verfolgt und das Verfahren eingestellt:

https://www.nuz-ev.de/rodungen/juli-2019-ermittlungsverfahren-eingestellt/

24.07.2019 - Ermittlungsverfahren wird eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hechingen teilt mit, dass das Ermittlungsverfahren in Sachen Rodung eingestellt wird.
Die Einstellung des Verfahrens wird mit folgendem Paragraphen begründet:
Strafprozessordnung (StPO) § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Der Naturfrevel wiegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bzw. des beauftragten Gutachters nicht schwer genug, um eine öffentliche Klage zu erheben.

16.08.2019 Staatsanwaltschaft gewährt keine direkte Akteneinsicht
Nach dem Einspruch gegen die Einstellung und Gesuch auf Akteneinsicht hinsichtlich des Gutachten erhielt ich das in der Anlage befindliche Scheiben der Staatsanwaltschaft.
Da es Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, hinsichtlich der Rodungen in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet Strafverfolgung aufzunehmen, sie es aber nicht für notwendig erachtet dies zu tun, sind meine Mittel leider erschöpft.
Es gilt das alte Sprichwort: "Nicht Recht haben, sonder Recht bekommen sind zweierlei!"

Ähnliches erlebte ein Mitglied von NUZ. Bei wiederholten Sprengarbeiten wurde ihr Wohnhaus stark beschädigt. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Die Geschädigten schreiben:
Unser Wohnhaus wurde durch die extrem starken Sprengungen von Holcim (Fr, 05. Febr. 2021 / Fr, 17. Dez. 2021 / aber insbesondere am Fr, 22. April 2022!) empfindlich beschädigt. Wir machen dies erst jetzt bekannt, weil wir am 15. Mai 2021 bei der Staatsanwaltschaft in HCH Strafanzeige wg. Sachbeschädigung (§§ 303, 305 StGB) gegen Unbekannt (unter Beifügung umfangreicher Beweismittel wie Fotos usw.) gestellt haben und der StA Zeit für entsprechende Ermittlungsmaßnahmen einräumen wollten. Allerdings hat die StA HCH die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nun verweigert(!) - wegen fehlenden Vorsatzes (sog. 'dolus eventualis') bei Holcim! Den § 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) hat sie bisher noch nicht mal geprüft bzw. 'ins Auge gefasst'!

 

Gutachten durch R+V-Gebäudeversicherun:

Unsere R+V-Gebäudeversicherung hat auf unsere Bitte hin in einem Gutachten (der KRAVAG Stgt) prüfen lassen und definitiv ausgeschlossen, dass die Schäden an unserem Gebäude etwa durch ein Erdbeben in unserer Region entstanden sein könnten. In ihrem Übersendungsschreiben vom 20.07.2022 schreibt die R+V - Versicherung: ... "Die Beschädigung an Ihrem Gebäude ist vermutlich durch die Sprengungen im nahegelegenen Zementwerk entstanden." ... "Wir haben den Schaden sorgfältig geprüft ...". ...
 
Diese Fakten über die Schäden an unserem Wohnhaus (Fotos usw.), die Strafanzeige, das R+V-(KRAVAG)Gutachten und alles andere darf ab sofort öffentlich bei NUZ eV und auch sonst öffentlich gemacht werden (

Wir werden in den kommenden Tagen auf das LRA (LR Pauli usw.), unsere Bürgermeisterin, den Gemeinderat, an Holcim GmbH, das RP Tü (RegPräs Tapeser) und auch an die lokale Presse und auch noch mal an die StA HCH herantreten.
 
Der Vereinfachung halber hänge ich nun an diese E-Mail unsere Strafanzeige an die StA HCH vom 15.05.2022 mitsamt der dortigen Beweismittel sowie das Schreiben der R+V-Versicherung vom 20.07.2022 (mit KRAVAG-Gutachten) an.

Wichtig ist noch Folgendes: Nach der Einreichung unserer Strafanzeige bei der StA HCH und den dort zusammengestellten BM-Fotos haben wir weitere Schäden an unserem Wohnhaus festgestellt. Noch mehr Risse in Boden und an einer Kellerwand in einem benachbarten Kellerraum!

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Strafanzeige wegen Sachbeschädigung an unserem Wohnhaus
20220518__Strafanzeige bei der STA HCH__
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Gutachten der R+V-Gebäudeversicherung
22072022__Antwortschreiben der R+V v 200
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