Der Vorsitzende des Vereins für Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ), Norbert Majer aus Dotternhausen, geht gerichtlich gegen die Ausnahmegenehmigung des
Regierungspräsidiums für Holcim bei der Nutzung von Ersatzbrennstoffen vor. Am Donnerstag, 30. Juli, findet um 14 Uhr die öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen
statt.
Norbert Majer hat in einer Mitteilung an die Vereinsmitglieder auf die Verhandlung hingewiesen. Tagungsort ist im Evangelischen Gemeindehaus in der Karlstraße 24 in Sigmaringen. „Melden Sie sich
an, wenn Sie Interesse haben, denn es gibt jetzt schon wohl Schwierigkeiten wegen Sitzplätze, Stehplätze werden nicht zugelassen!“, schreibt Majer den NUZ-Mitgliedern.
Dabei wird man sich vorher wohl kaum anmelden können.
Verwaltungsgericht weicht in größeren Saal aus
Auch beim Verwaltungsgericht Sigmaringen geht man von mehr Zuhörern aus, als bei anderen Sitzungen. Die 9. Kammer wird deshalb in einem größeren Saal, eben im evangelischen Gemeindehaus, tagen.
Gegebenenfalls werde es eine sitzungspolizeiliche Anordnung geben. Dort werde festgelegt, wie viele Zuhörer in den Raum dürften, teilte Pressesprecher Dr. Florian Nagel auf Anfrage mit.
Wegen Corona: Eingeschränkter Zugang zu mündlichen Verhandlungen
Auf der Homepage weist das Verwaltungsgericht auf die allgemeine Situation hin: „Um das Corona-Virus so erfolgreich wie möglich einzudämmen, ist neben dem in der Hausanordnung geregelten
eingeschränkten Zugang zu dem Gerichtsgebäude auch der Zugang zu mündlichen Verhandlungen für die Öffentlichkeit derzeit wegen des Abstandsgebots leider nur eingeschränkt und begrenzt möglich.“
So hat das Verwaltungsgericht beispielsweise am 30. Juni eine sitzungspolizeiliche Anordnung für eine Verhandlung festgelegt, die am 14. Juli in einem Raum im Gebäude des Verwaltungsgerichts
stattgefunden hat. Dort waren zwei Vertreter der Medien und zwei Zuhörer zugelassen. Für die Verhandlung am 30. Juli weicht man in einen größeren Saal aus. Dort dürften dann auch mehr Zuhörer
zugelassen werden. Aber immer noch deutlich weniger als vor der Coronapandemie.
Reservierungen wohl kaum möglich
Reservierungen waren für die Verhandlung am 14. Juli nicht möglich, der Einlass erfolgte nach der Reihenfolge des Eintreffens. Begründet wurden die Maßnahmen unter anderem folgendermaßen: „Die
getroffenen Anordnungen sind zur störungsfreien Abwicklung der mündlichen Verhandlung gemäß § 176 GVG und zur Reduzierung der Gesundheitsgefahren aufgrund der gegenwärtigen Verbreitung des
Corona-Virus geboten.“
Majer: Für die ganze Regionalbevölkerung entscheidend
Norbert Majer sieht den Prozess am 30. Juli, in dem sein Anliegen verhandelt wird, als außerordentlich wichtig an. Die Verhandlung sei für die „ganze Regionalbevölkerung“ entscheidend. Es gehe
darum, ob ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne nach dem heutigen Stand der Technik möglichen Filteranlagen die Schadstoffgrenzwerte bei einer Abfallverbrennung von 60 Prozent auf 100
Prozent gesteigert werden, schreibt er seinen Mitgliedern.
Für den NUZ-Vorsitzenden handelt es sich dann auch „um einen größeren Umweltskandal wie bei der Dieselaffäre“.
Autor: Daniel Seeburger
Quelle: zak
https://www.zak.de/Nachrichten/Norbert-Majer-geht-gegen-Ausnahmegenehmigung-vor-Verhandlung-in-Sigmaringen-ist-am-30-Juli-141872.html
Quelle: Hochrhein-Zeitung
https://www.hochrhein-zeitung.de/themen/energie-umwelt/15103-umweltsuender-mit-dem-segen-der-behoerden
Umweltsünder mit dem
Segen der Behörden
Verfasst von Dr. med. Peter Kälin | AefU am
04. Juli 2016. Veröffentlicht in Energie und Umwelt
Die gesammelten Plastikabfälle aus
privaten Haushalten enden zum Teil in Schweizer Zementöfen. Sie aber verschmutzen die Luft viel stärker als Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Die Schweizer Zementfabriken sind auch im Vergleich
zu ihrer Deutschen Konkurrenz eigentliche Dreckschleudern. Dies mit Bewilligung des Bundes, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) aufzeigen. Sie fordern die Bundesbehörden auf,
endlich den Stand der Technik durchzusetzen bzw. schärfere Grenzwerte auch für die Schweizer Zementwerke zu erlassen.
Schweizer Haushalte trennen ihren
Plastikabfall zunehmend vom Kehricht. Der Kunststoffmüll gelangt deshalb nicht mehr in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Aber: Nur rund die Hälfte des separat gesammelten Plastiks lässt sich
wiederverwerten. Den Rest verbrennen meist die Zementwerke. Das aber verschmutzt die Luft viel stärker. Denn: Eine KVA darf maximal 50 Milligramm Schwefeldioxid (SO2) und 80 mg Stickoxide (NOx)
pro Kubikmeter Abluft ausstossen. Bei den sechs Schweizer Zementwerke von LafargeHolcim, Vigier und Juracement hingegen sind je 500 mg/m3 zulässig, also das Sechsfache an NOx und zehn Mal mehr
SO2. Ebenso bei den gasförmigen, organischen Substanzen: Bei der KVA sind 20 mg/m3 erlaubt, beim Zementwerk 80 mg/m3. Ausserdem darf es sechs Mal mehr Ammoniak und doppelt so viel Staub in die
Atmosphäre pusten als eine KVA.
Den massiven Unterschied bei den
Grenzwerten begründet das Bundesamt für Umwelt (BAFU) technisch: Die KVAs seien für die NOX-Reduktion in der Regel mit SCR-Systemen ausgerüstet. Diese reduzierten die Emissionen viel stärker als
die heute bei den Zementwerken eingesetzte Technik. Der Haken: Das BAFU betrachte SCR-Systeme «zur Zeit bei Zementwerken noch nicht als Stand der Technik».
In Deutschland längst Stand der Technik
Das erstaunt. Denn was die Schweizer Behörden als Zukunftsmusik für die hiesigen Zementöfen abtun, ist in
Deutschland längst Stand der Technik: Das Deutsche Umweltbundesamt (UBA) bestätigt auf Anfrage der AefU, dass schon heute «in Zementwerken die SCR-Technologie als Stand der Ablufttechnik
anzusehen ist». Das widerspiegle sich auch in den Emissionsanforderungen für deutsche Zementwerke: Seit 2013 liegt der Emissionsgrenzwert für NOX bei 200 mg/m³, wobei für Altanlagen eine
Übergangsfrist bis 1.1.2019 gilt. «Danach müssen alle Zementwerke grundsätzlich den allgemeinen Emissionsgrenzwert von 200 mg/m³ einhalten», so das UBA. Mit der SCR-Technik seien in der Regel
auch deutlich niedrigere Ammoniak-Emissionen sowie eine relevante Reduktion des Ausstosses von organischen Verbindungen wie Benzol nachgewiesen worden.
Dreckschleudern Schweizer Zementwerke
Schweizer Zementwerke aber sollen auch in
Zukunft amtlich bewilligte Dreckschleudern bleiben. Auch nach den Jahr 2020 sollen alle sechs Schweizer Zementwerke im Schnitt 400 mg NOX/m3 ausstossen dürfen. Das ist doppelt so viel wie in
Deutschland.
Die Schweizer Zementwerke haben sich in den
letzten Jahren immer mehr zu eigentlichen Entsorgungsanlagen gewandelt: Trotz in der Regel schlechteren Abluftreinigungsanlagen als in KVAs oder Sondermüllöfen verbrennen die Zementwerke z. B.
Altöl, Pneus, verschmutztes Aushubmaterial und Lösungsmittel. Der Anteil des Plastiks, den sie verfeuern, hat sich in den letzten zehn Jahren in etwa verdoppelt.
Die nachsichtigen Schweizer Abgasgrenzwerte
dürften auch mit ein Grund sein, dass Zementwerke etwa Kunststoffabfälle deutlich günstiger annehmen können: Bei den KVAs kostet das Verbrennen einer Tonne Sammel-Plastik aus Haushalten
durchschnittlich 150 Franken. Die Zementwerke aber sollen dem Vernehmen nach 80 bis 100 Franken verlangen.
Die AefU fordern die Bundesbehörden auf,
die Abluft-Grenzwerte für Zementwerke sofort dem Stand der Technik anzupassen und somit schärfere Grenzwerte auch für die Schweizer Zementwerke zu erlassen.
Hintergründe zur Verbrennung von
Kunststoffen aus Haushaltssammlungen und zur Abluftsituation bei den Zementwerken finden Sie auf www.aefu.ch im neuen OEKOSKOP 2/16 (Auszug), der Fachzeitschrift der AefU,
Quelle: Hochrhein-Zeitunghttps://www.hochrhein-zeitung.de/themen/energie-umwelt/15103-umweltsuender-mit-dem-segen-der-behoerden
24.08.2019 Wenn zwei dasselbe tun, ist es doch nicht das Gleiche!!!
Am 24. August 2019 bat Norbert Majer, 1. Vorsitzender, NUZ e.V., die Redaktionsleitung des zak den folgenden Leserbrief
"Kippt die Umweltzone in Balingen!" zu veröffentlichen.
Grund der Veröffentlichung war der untenstehende Artikel im zak vom 18.08.2019 von Herrn Tonnemacher: "Umweltzone in Balingen könnte kippen: RP Tübingen prüft auch Aufhebung von Tempo 30 in
Endingen"
Da begann ein Hickhack um die Veröffentlichung des Leserbriefes. Man kann darüber nur den Kopf schütteln. Die Vorgehensweise ist chronologisch niedergeschrieben. Der Leser mag sich selbst eine
Meinung darüber bilden.
Es ist unverständlich, wie der zak reagiert. Die vom Vorsitzenden der NUZ e.V. veröffentlichten Zahlen dürften dem zak sehr wohl bekannt sein, da Frau Leukhardt von der Lokalredaktion des zak
sich längere Zeit mit der Thematik sehr stark auseinander gesetzt hat.
Kommentar des 1. Vorsitzenden Norbert Majer: "Haben wir eine Pressezensur?
Ein Großkonzern darf trotz anderer Nachweise Einwendungen machen. Werden Nachweise von anderen gemacht, sind sie fraglich und werden
blockiert.
Genau dieselbe Tour wird bei den Gerichtsverfahren angewandt.
Kann man da noch an Pressefreiheit, korrekte Medieninformation und gerechte Rechtsprechung glauben?
Aber das fragen wir uns leider nicht erst seit heute."
Eingereichter Leserbrief:
Kippt die Umweltzone in Balingen!
Haben Sie, werte Leser, diese Auskünfte und Verwindungen der Behörden, Regierungspräsidium bis zum Ministerium kapiert???
Aufhebung einer Umweltzone, die es gar nicht gebraucht hätte! Eine Umweltzone, die die Stadt Balingen, aber noch mehr die Bürger, viel Geld und Aufregung gekostet hat!!!
Wird nun die Umweltzone Balingen oder die zur Schadstoffreduzierung angeordnete 30er Zone in Endingen, jeden morgen eine unsagbare Belästigung und Zeitverschwendung für jeden Autofahrer,
aufgehoben oder nicht ???
Argument Lärmminderung könnte man ja noch akzeptieren, auch wenn dies ebenfalls umstritten ist!
Verschiedene Vertreter des NUZ e.V. haben bereits bei der öffentlichen Anhörung damals in Frommern auf die tatsächlichen Verursacher der Luftverschmutzung hingewiesen. Dies wurde einfach
ignoriert!
Ermittlungen oder nur logische Vergleiche, woher die unsaubere Luft kommen könnte, wurden natürlich nicht angestellt!
Einwände gegen Behördenmeinungen sind ja meist nur lästig und unlogisch!
Alles sollte den Fachexperten überlassen werden!
Tatsächlich musste Holcim ab 2017 als Gegenleistung für die um 66,6 % höheren Abfallverbrennungszusagen den Stickstoffausstoss um ca. 200.000 kg pro Jahr von rd. 1.200.000 kg reduzieren.
Dies hätte dies Holcim aber Kraft Gesetzes ab 1.1.2019 sowieso tun müssen!
Künftig kann das Zementwerk mit 100% Abfällen die Luft wohl noch extremer belasten als mit den bisherigen Stickstoffwerten aus Kohle. Denn Abfallverbrennungen erzeugen ganz andere, wohl
schädlichere Abgasschadstoffe wie Kohle.
Abfallverbrennungen sind besonders gefährlich für unsere Gesundheit, besonders wenn sie Giftstoffe wie Quecksilber, Blei, Cadmium, Benzol, Thallium und andere enthalten, was eben
durch Plastikmüll, Klärschlämme u.a. zugefeuert wird.
Diese Luftschadstoffbelastung könnte Holcim problemlos durch entsprechende Filtereinbauten um weitere 50 % verringern.
Dann hätte nicht nur Endingen und Dotternhausen, sondern von Schömberg bis Tübingen alle eine bessere Luft.
Aber Holcim behauptet ja nach wie vor, ihre Anlagen stehen auf dem Stand der Technik, was natürlich auch so nicht das Verwaltungsgericht Sigmaringen
bestätigt hat.
Es ging dort nur am Rande um diese Frage SCR Technik oder veraltete SNCR Technik.
Das Verwaltungsgericht hat nur festgestellt, dass Holcim mindesten die gleichen Grenzwerte mit Ihrer SCNR Anlage einhalten muss, wie eine SCR Anlage dies leisten würde.
Und das sagen selbst das RP TÜ und das Umweltministerium.
Die Chancen der Einhaltung gleicher Werte sind sehr gering.
Unstreitig bringt die SCR Rauchgasreinigung erheblich bessere Ergebnisse.
Holcim erhebt alle Einwendungen gegen die Offenlegung, obwohl höchstrichterliche Urteile darin keine Verletzung des Betriebsgeheimnisses sehen!
Die Öffentlichkeit hat einen Rechtsanspruch darauf zu erfahren, welchen Emissionen entstehen.
Muss eigentlich eine landesweite Regelung für die Aufhebung der Umweltzone oder der 30 er Zone in Balingen nun herhalten, weil das RP Tü nicht in der Lage ist, einen Satz zu schreiben: "Ab 1.1.20
ist die Umweltzone Balingen aufgehoben!?"
Eine solche wird es wohl jahrelang oder länger nicht geben!
Wo steht, dass man 3 Jahre darauf warten muss, eine unberechtigt festgelegte Umweltzone wieder aufzugeben??
Nun soll die Stadt durch Spekulationen nachweisen, dass keine neuen Grenzwertüberschreitungen in Zukunft auftreten!
Natürlich kann sie das nicht!
Welcher behördliche Irrsinn!
So werden wir die Umweltzone nie los!
Aber immerhin kann eine fehlerhafte Behördenentscheidung für die Ewigkeit zur Last der Bevölkerung stand halten!
Norbert Majer, 1. Vorsitzender NUZ e.V.
Chronologischer Schriftverkehr:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: norbert majer [mailto:norbert.majer@gmx.de]
> > Gesendet: Dienstag, 27. August 2019 09:37
> > An: Wania-Dreher Lydia
> > Betreff: Fwd: Leserbrief Kippt die Umweltzone
> >
Hier die Kürzungen. Bin leider in Frankreich schlecht erreichbar die
Holcim Zahlen sind durch LUBW belegt Danke
Grüße Norbert Majer
Vom zak, Frau Wania-Dreher, kam folgendes Antwort-Mail:
> Von: "Wania-Dreher Lydia" <lydia.wania-dreher@zak.de>
> Datum: 28. August 2019 um 12:02
> An: "norbert majer" <norbert.majer@gmx.de>
> Betreff: AW: Leserbrief Kippt die Umweltzone
Hallo Herr Majer,
ich bin auch die neue Fassung Ihres Leserbriefs mit meinen Kollegen durchgegangen.
Wir können die Vielzahl an nicht belegbaren Behauptungen nicht in unserem Medium veröffentlichen, denn diese können für uns schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.
Nun kann ich Ihnen anbieten, dass ich alle diese Behauptungen rausnehme oder, dass Sie den Leserbrief zurückziehen.
Viele Grüße
ZOLLERN-ALB-KURIER
Wania-Dreher
Nachricht-----
> Von: norbert majer [mailto:norbert.majer@gmx.de]
> Gesendet: Mittwoch, 28. August 2019 13:05
> An: Wania-Dreher Lydia
> Betreff: Re: AW: Leserbrief Kippt die Umweltzone
>
Hallo Frau Dreher!
Sie und Ihre Kollegen, die wohl im Dienst sind, Herr Irion und Frau Leukhardt sind die Zahlen wohl bekannt, sollten mir mal kurz mitteilen, welche Behauptungen ich aufstelle.
Diese muss doch ich und nicht der ZAK verantworten.
Was sollen dann Leserbriefe noch??
Leider kann ich aus Rom nicht auf die Computer zugreifen.
1100t Stickoxid-Verschmutzung können Sie im Umweltbericht 2014 Landkreiszahlen nachlesen, davon Zement rd. 500t, Schiefer 600t, ab 2017 muss Holcim bei Zement 50Prozent einsparen, so dass noch
rd. 900t in die Luft gehen.
Überall können Sie nachschlagen, dass SCR Reinigungen gegenüber SNCR 50Prozent Einsparungen bringen, schlusswissenschaftlicher Berichte, von VDZ anerkannt, Mergelstetten Schwenk Zement und
Rohrdorf.
Also was ist an den Zahlen so falsch, außer dass die natürlich Holcim nicht passen.
Denn sie zeigen wohl auch, dass Holcim Umweltberichtzahlen wohl leider nicht stimmen. Was wollen sie denn noch herausstreichen auf Anweisung Ihrer Kollegen???
Trotzdem eine erfolgreiche Arbeit
Ihr Norbert Majer
> Von: "Wania-Dreher Lydia" <lydia.wania-dreher@zak.de>
> Datum: 28. August 2019 um 14:51
> An: "norbert majer" <norbert.majer@gmx.de>
> Betreff: AW: AW: Leserbrief Kippt die Umweltzone
>
Hallo Herr Majer,
ich muss Sie darüber informieren, dass der Verlag im Sinne des Presserechts prinzipiell für jeden Inhalt haftet. Daher auch für Leserbriefe. Wenn dort unwahre Tatsachen behauptet werden, haftet
der Verlag.
Sie behaupten, der tatsächliche Verursacher der Luftverschmutzung ist Holcim. Holcim und das Regierungspräsidium widersprechen dem. Wer hat Recht?
Sie behaupten, durch das Verbrennen von 100 Prozent wird die Luft noch extremer belastet. Holcim und das Regierungspräsidium widersprechen dem. Wer hat Recht?
Sie behaupten, Holcim könnte die Luftschadstoffbelastung mit einsprechenden Filtern um 50 Prozent verringern. Holcim gibt an, dass für die das SCR-Verfahren die beste verfügbare Technik
darstellt. Wer hat Recht?
Um das überprüfen zu können, müssen wir umfangreich recherchieren (was meine Kollegin Nicole Leukhardt ja auch immer wieder macht und auch in Zukunft machen wird).
Gerne nehmen wir Ihren Leserbrief auch nochmals dafür zum Anlass.
Da, wie Sie erklären, Klaus Irion und Nicole Leukhardt die Zahlen bekannt sind, schlage ich vor, mit Ihrem Leserbrief bis zu deren Urlaubsende zu warten.
Klaus Irion ist am 9. September wieder im Hause, Nicole Leukhardt am 17. September.
>
> Viele Grüße und Ihnen eine schöne Zeit in Rom
>
> ZOLLERN-ALB-KURIER
> Lydia Wania-Dreher | Lokalredaktion
Juni 2015, Flughafen Frankfurt: In den Terminals herrscht geschäftiges Treiben. So auch in
einem der Besprechungsräume, wo um die Zukunft der Zementindustrie in Deutschland verhandelt wird. Am Tisch sitzen Mitarbeiter des Umweltbundesamts, des Umweltministeriums Baden-Württemberg, des
Bayrischen Landesamts für Umwelt, des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen sowie Vertreter der bundesdeutschen Zementindustrie. Öffentlich wurde dieses Treffen durch eine Reportage des
Fernsehsenders RTL vor wenigen Wochen. Was die Fernsehreportage nicht explizit erwähnt, aus dem Verteiler des Gesprächsprotokolls, der dem ZAK vorliegt, aber eindeutig herauszulesen ist: Auch das
Dotternhausener Holcim-Zementwerk ist in dieses Treffen involviert.
Aus dem internen Schriftverkehr, der uns ebenfalls vorliegt, geht hervor, wer an der Organisation des Treffens, dem weitere folgen, beteiligt ist: der Verein
Deutscher Zementwerke, der Lobbyverband der Zementindustrie.
Worum aber geht es? Im Mittelpunkt der Flughafengespräche steht die Frage, wie verpflichtend die Einhaltung von Grenzwerten bei der Abgasreinigung von Zementwerken
ab 2019 sein wird und welche Rolle dabei die Reinigungstechnik spielt. Denn Stand der Technik, da sind sich alle Behörden einig, ist die katalytische Reinigung, das sogenannte SCR-Verfahren.
Diese Reinigungsweise, so heißt es, würde rohstoffbedingte Ausnahmen bei Schadstoffgrenzwerten unnötig machen. Diese Grenzwertüberschreitungen können Zementwerke als Müllmitverbrennungsanlagen
bislang auf Antrag von Behördenseite genehmigt bekommen.
Über das Umweltministerium wird seinerzeit das Tübinger Regierungspräsidium vom Ergebnis dieses Flughafengesprächs informiert. Hausintern scheint die Haltung
gegenüber dem Dotternhausener Zementwerk hart: Rohmaterialbedingte Grenzwertausnahmen werde es nach 2018 nicht mehr geben. Im August 2015 wird die Firma Holcim darüber wie folgt informiert: „Wir
sehen weiterhin keine rechtliche Möglichkeit, rohstoffbedingte Ausnahmen für Ammoniak und Gesamt-Kohlenstoff über den 1. Januar 2019 hinaus zu erteilen.“ Die Begründung der Behörde: Mit einer
SCR-Anlage seien die Grenzwerte einhaltbar. „Die Nachrüstung ist zumutbar und wirtschaftlich“, betont das RP. Denn: „Anhaltspunkte dafür, dass Holcim wegen pekuniären Nöten nicht in der Lage ist,
entsprechend zu investieren, liegen nicht vor“, heißt es in dem Schriftwechsel.
Bei Holcim ist man da offensichtlich anderer Meinung. Habe die Zementindustrie doch beim Flughafengespräch im Juni deutlich gemacht, dass sie eine Liste erarbeite,
die die Reihenfolge der Umstellung der Zementwerke in Deutschland auf SCR zeitlich ordnet. Für den Standort Dotternhausen, so heißt es von Holcim dazu, wolle man ein internes Konzern-Ranking
abwarten, ob ein Bekenntnis zur Nachrüstung erfolge.
Im August 2015 legt das Umweltministerium dem RP nahe, Kontakt mit dem Dotternhausener Werk aufzunehmen, um „doch noch eine Einigung für eine Nachrüstung mit einer
SCR-Anlage zu erreichen.“ Gleichzeitig weiß man bei der Behörde um die besondere Situation in der kleinen Schlichemtalgemeinde und den Streit, der dort seit langem schwelt. „Insbesondere im
Verfahren Holcim (...) stehen wir einer interessierten und informierten Öffentlichkeit und Bürgerschaft gegenüber. Sofern man im Verfahren und in der Genehmigung das Anforderungsniveau der 17.
BImSchV zu Lasten der betroffenen Anwohner/der Umwelt verlassen würde, müssen wir mit heftigen Widerständen rechnen.“
"Nach derzeitiger Bewertung haben wir erhebliche Bedenken, Ausnahmen zuzulassen."
Schriftverkehr, Regierungspräsidium Tübingen
Im September 2015 wiederholt das Tübinger RP in einer E-Mail seinen Standpunkt, dass es keine Verlängerung der Ausnahmen geben wird. Wortwörtlich schreibt die
Behörde nun: „Nach derzeitiger Bewertung haben wir erhebliche Bedenken, Ausnahmen für Ammoniak oder/und Gesamt-C über den 31. Dezember 2018 hinaus zuzulassen.“ In dem Schreiben heißt es weiter:
„Rohstoffbedingte Ausnahmen für Ammoniak halten wir für nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr für begründbar. Bei Gesamt-C halten wir die Absenkung auf SCR-Niveau (katalytisches Verfahren)
für angezeigt. Die Ausnahmen für Ammoniak und für Gesamtkohlenstoff müssen allerspätestens zum 31. Dezember 2018 auslaufen.“
Auch das Umweltministerium Baden-Württemberg wird in diesem Schriftverkehr zitiert. So heißt es weiter: „Das Umweltministerium teilt unsere Auffassung, dass die von
Ihnen gewünschte längerfristige Ausnahme (…) nicht gewährt werden kann“.
Zurück in die Gegenwart. Auch fast drei Jahre nach diesem Schriftverkehr hat Holcim noch immer keine SCR-Technologie eingebaut und kann sich dabei weiterhin auf
Ausnahmeregelungen berufen.
Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Frank Lorho, Pressesprecher des Umweltministeriums, erklärt das so: Ein Gutachter der Firma Holcim habe Ammoniakemissionen
„in einer Höhe prognostiziert, dass (...) rechnerisch eine Einhaltung der Grenzwerte zunächst als nicht möglich erschien.“ Auf das oben zitierte Schreiben des RPs hin habe Holcim „eine ergänzende
Stellungnahme des Gutachters übermittelt“. Daraus sei hervorgegangen, dass „unter Berücksichtigung der Anlagenkonstellation und Prozessoptimierungsmaßnahmen eine weitere Absenkung des
Ammoniakemissionsniveaus erreicht werden könnte“. Messungen aus Betriebsversuchen hätten dies zwischenzeitlich auch belegt. Auf die Bedenken bei Gesamtkohlenstoff-Emissionen geht der
Pressesprecher nicht ein.
Grundsätzlich, so erläutert Dirk Abel, Pressesprecher des RP Tübingens, sei die Verordnung technikoffen. Das bedeutet, dem Zementwerk ist die Art und Weise der
Reinigung freigestellt. In internen Unterlagen heißt es: „Die Auswahlmöglichkeiten bei der technischen Nachrüstung bleiben bestehen, so lange die gewählte technische Nachrüstung mindestens das
Emissionsniveau gewährleistet, wie es die SCR-Technik zu gewährleisten in der Lage ist. Entscheidend ist die Einhaltung der Grenzwerte ab dem 1. Januar 2019.“
Auf die Frage, warum das Zementwerk die SCR-Anlage bis heute nicht nachgerüstet hat, antwortet Holcim-Pressesprecherin Sabine Schädle: „Die Errichtung einer
SCR-Anlage am Standort Dotternhausen würde insgesamt zu deutlich höheren Gesamtemissionen führen, da für die Überwindung des bauartbedingten höheren Druckverlustes (Einbau eines Katalysators im
Abgasstrom) und der für die Reaktionen notwendigen Wiederaufheizung der Abluft zusätzlich Energie aufgewendet werden muss.“ Zusätzliche Emissionen wären die Folge. „Für Dotternhausen hat man die
Techniken abgewogen und festgestellt, dass SCR nachteilig wäre. Für das Zementwerk Dotternhausen ist die SNCR-Technik die vorteilhaftere Technik, weil sie unter anderem im Gesamten 7700 Tonnen
pro Jahr weniger Emissionen hat, als es die SCR bieten würde“, erklärt sie.
Auf die Anfrage von RTL-Journalisten hatte das Zementwerk erklärt, dass ihnen der Einsatz der SCR-Technologie weder vom RP Tübingen noch vom Umweltministerium
Baden-Württemberg überhaupt nahegelegt worden sei. Das RP zumindest antwortete auf dieselbe Frage gegenteilig.
Was die Umrüstung auf SCR kosten würde, ist nicht zu erfahren. Nach allem, was bekannt ist, dürfte sie im kleinen, zweistelligen Millionenbereich liegen. „Es ist
keine Frage der Kosten, sondern des Nutzens“, begründet Schädle.
Eine Rechnung, die für Dr. Harald Schönberger nur bedingt aufgeht. Er ist Masterfachsprecher am Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft an
der Universität Stuttgart. „Die SCR-Technik ist primär dafür da, die Stickoxidemissionen zu vermindern. Dabei ist sie deutlich effektiver als die SNCR-Technik. Im Nebeneffekt kann die SCR-Technik
auch Kohlenwasserstoff verringern“, erklärt er. Außerdem sagt der Fachmann: „Mit der SCR-Technik sind die Stickoxid- und Ammoniakemissionen deutlich niedriger als mit der SNCR-Technik.“
Und obwohl selbst das Tübinger RP im Oktober 2015 schreibt, das die SNCR-Technologie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, gibt es grünes Licht und genehmigt
Ausnahmen. Rohstoffbedingt, wie es im späteren Bescheid heißt. Die Feststellung, rohstoffbedingte Ausnahmen seien mit neuer Technologie nicht mehr erforderlich, bezögen sich auf Aussagen der
anfänglichen Gespräche auf Behördenebene, sagt Sabine Schädle und erklärt so, weshalb die einst harte Haltung und die entschiedene Forderung nach technischer Aufrüstung verpufft zu sein
scheint.
Auf Nachfrage gibt das RP an, die Höhe dieser benötigten Ausnahmen basierten im Wesentlichen auf gutachterlichen Einschätzungen. Ersteller des Gutachtens ist der
Protagonist, bei dem die Fäden der Recherche immer wieder zusammenlaufen: der Verein Deutscher Zementwerke. Und dabei ist noch Anfang 2017 in internen Unterlagen des Regierungspräsidiums zu
lesen, „dass die von der Zementindustrie vorgelegten Gutachten des VDZ zu rohstoffbedingten Ausnahmen nur begrenzt belastbar sind und darin Annahmen getroffen werden, die nicht nachvollziehbar
sind.“
Zwar nimmt die Behörde die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung als Grundlage, der Spielraum in Sachen Ausnahme scheint jedoch groß. Dies wird am
Dotternhausener Beispiel für Kohlenmonoxid deutlich. Laut Gesetz sollte der Wert 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Tagesmittel betragen. Die Sondergenehmigung ist jedoch bisher mit 2000
Mikrogramm 40-mal höher. Für 2019 wird der Wert neu festgelegt. Dabei stelle die Behörde „hohe Anforderungen an die Gewährung einer weiteren Ausnahme“. Dass diese Ausnahme notwendig ist, „wurde
vom RP Tübingen geprüft und als gegeben festgestellt“, informiert Sabine Schädle. Dass Holcim die speziell für das Werk geltenden Grenzwerte einhält, dafür sorgt die Überwachung durch das
RP.
Das Dotternhausener Zementwerk arbeitet also auf Basis einer behördlichen Erlaubnis und unter Überwachung. Das Tübinger Regierungspräsidium (RP) hat den
einhundertprozentigen Einsatz von Ersatzbrennstoffen zugelassen. Ebenso Bestandteil dieser Genehmigung: Ausnahmen in Sachen Grenzwerte. Dass es diese Sondergenehmigungen auch über den ersten
Januar 2019 hinaus geben wird, ist aus Sicht des Zementwerks unabdingbar.
Dem Recht der Bevölkerung auf gesunde
Wohnverhältnisse ist stärkeres Gewicht
beizumessen.
Schriftverkehr, Regierungspräsidium Tübingen
Dr. Volker Hönig vom Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) mit Sitz in Düsseldorf, erklärt, weshalb: „Bei der Umwandlung des Rohstoffgemischs (Kalkstein, Ton, Sand)
können Emissionen aus den Rohstoffen selbst entstehen, die im Prozess nicht zurückgehalten werden.“ Die Behörde könne also entsprechende Ausnahmen zulassen. Sabine Schädle sagt uns dazu: „Ohne
diese Ausnahmen könnten die Grenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für diese Stoffe nicht eingehalten werden.“
Sie betont aber auch: „Die Reduzierung unserer Umwelteinflüsse ist Teil unserer Umweltpolitik. Wir prüfen mögliche weitere Emissionsminderungsmaßnahmen, und wenn
sie für den Standort Dotternhausen sinnvoll sind, werden wir diese auch in der Zukunft umsetzen.“
Doch da ist ja nicht nur die Frage der verschiedenen technischen Möglichkeiten, um Grenzwerte einzuhalten. Vielmehr geht es auch darum, welche Technik die
größtmögliche Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung gewährleistet. Eine Frage, die das Regierungspräsidium im August 2015 ebenfalls umgetrieben hat. Die behördliche Formulierung klingt
dramatisch: „Dem Recht der Bevölkerung auf gesunde Wohnverhältnisse ist stärkeres Gewicht beizumessen, als dem wirtschaftlichen Interesses Holcims an der Einsparung von Investitionskosten für die
SCR-Technologie.“
Die Formulierung legt außerdem nahe, dass ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen und der Forderung nach modernerem Reinigungsverfahren
besteht. Denn in den Unterlagen heißt es: „Holcim verpflichtet sich, (...) für den Sekundärbrennstoff-Einsatz mit 100 Prozent die SNCR-Technologie durch die SCR-Technologie zu ersetzen.“
Ersatzbrennstoffe für die Dotternhausener Bürgerinitiative, aus der mittlerweile der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb geworden ist, ist dieser Begriff ein
Reizwort. Denn für die engagierten Bürger ist klar: Ersatzbrennstoffe sind nichts weiter als Müll, Zementwerke schlecht gefilterte Müllverbrennungsanlagen. „Die Zementwerke haben schon immer die
dreckigsten Brennstoffe eingesetzt“, ärgert sich Norbert Majer. Der bisherige Sprecher der BI klagte deswegen vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht dagegen, dass Holcim seine Öfen zu 100 Prozent
mit Abfall befeuern darf. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Was aber wird heute nun tatsächlich in Dotternhausen verfeuert? Das Regierungspräsidium Tübingen hat im jüngsten Bescheid Tiermehl, Tierfett, Trockenklärschlamm,
Biomasse, Kunststoffe, heizwertreiche Flugasche, Bearbeitungsöle, Altreifen und Gummiabfälle, Faserfangstoff sowie aufbereitete, bituminöse Dachpappen als Brennstoffe zugelassen.
Die Abfallarten und ihre hohe Quote mögen neu sein, Müllverbrennung im Zementwerk in Dotternhausen an sich ist es nicht. Bereits in den 1980er Jahren wurden die
Öfen des Vorgängers Portlandzementwerk nicht allein mit Kohle oder Öl befeuert, wie ein Blick in die Protokolle der Gemeinderatssitzungen dieser Zeit zeigt. Laut Sitzungsniederschrift vom 30.
April 1982 beantragte das Zementwerk die Einrichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung, Dosierung und für den Transport von Altreifen zur Zufeuerung in der Drehofenanlage.
„In den 1970-er Jahren wurde der Abfall als Brennstoff entdeckt. Rohrbach kam dann als einer der ersten auf Altreifen, alles wurde aus reinen Kosten- oder
Gewinngründen gemacht“, sagt der damalige Bürgermeister Norbert Majer heute. Eine Antwort auf die Frage, wie er selbst während seiner Amtszeit bei den Entscheidungen zur Altreifenverfeuerung
abgestimmt hatte, war trotz mehrmaliger Nachfrage von ihm nicht zu bekommen.
Doch auch in der Dotternhausener Ortschronik findet man Hinweise auf den Einsatz von Ersatzbrennstoffen. Die Autoren vermerken bereits für das Jahr 1981:
„Zerkleinerte Altreifen werden als weiterer Sekundärbrennstoff im Schwebgas-Wärmetauscher eingesetzt. Sie sparen rund 25 Prozent Primärenergie (Kohle oder Öl).“
Im März 1982 hatte das damalige Portlandzementwerk den Gemeinderat bereits gebeten, Versuche zu genehmigen, bei denen Lösungsmittelrückstände verfeuert werden. Auch
hier hatte das Gremium keine Bedenken oder Einwände.
Holcim-Pressesprecherin Schädle formuliert es so: „Das Zementwerk Dotternhausen kann auf über 30 Jahre Erfahrung beim Einsatz von Ersatzbrennstoffen
zurückblicken.“
Wir genehmigen nur, was uns im gesetzlichen Rahmen möglich ist.
Dirk Abel, Pressesprecher des
Regierungspräsidiums Tübingen
Allerdings sagt sie auch: „Lösungsmittelrückstände wurden nie eingesetzt.“ Aktuell werde im Zementwerk rund 75 Prozent der Kohle durch alternative Brennstoffe
ersetzt. „Diese von den zuständigen Behörden bereits seit Jahren genehmigten Ersatzbrennstoffe sind so ausgewählt, dass bei deren Verbrennung keine anderen oder höheren Emissionen entstehen als
bei der Verbrennung von Kohle“, schreibt die Pressesprecherin weiter.
Beim Regierungspräsidium Tübingen kommt man kurz und knapp zum Fazit: „Wir genehmigen nur, was uns im gesetzlichen Rahmen möglich ist.“ Diese Grenzwerte und
Ausnahmemöglichkeiten dürfe man natürlich in Frage stellen, meint Pressesprecher Dirk Abel auf Anfrage unserer Zeitung. „Letztlich ist da dann aber die Politik am Zug.“
Autorin: Nicole Leukhardt, zak
Quelle: zak, vom 16.06.2018
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