Presseberichte zum Thema Müllverbrennung

NUZ weist besonder darauf hin:

Bei den meisten Presseberichten und Gegendarstellungen der Zementindustrie wird die Luftschadstoffbelastungen und Feinststaubbelastungen einfach verschwiegen, da meist keine geeigneten Filteranlagen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, vorhanden sind.

Sind die giftigen Emissionen erst einmal aus den Kaminen der Zementwerke, ist deren Herkunft nicht mehr nachzuweisen außer bei Gesundheitsschäden und den Klimaveränderungen.

Das Zementwerk in Dotternhausen Foto: Visel/f
Das Zementwerk in Dotternhausen Foto: Visel/f

08.09.2023

Delegation aus Südkorea zu Gast bei der NUZ Dotternhausen   
Zementindustrie – und viele ungelöste Probleme   

Eine Delegation aus Südkorea hat den Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) besucht. Thema: die Zementindustrie und die damit verbundenen Probleme.

Dass beim Besuch einer Regierungsdelegation aus Südkorea beim Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) keine Bürgermeister oder politische Vertreter im Hotel Stadt Balingen anwesend waren, bemängelten die Vorsitzenden Norbert Majer und Siegfried Rall. Thema war die Zementindustrie.

Wäre diese ein Staat, läge sie weltweit nach China und Indien an dritter Stelle der Klimakiller, mit acht Prozent der weltweiten Belastungen. Südkorea mit rund 50 Millionen Einwohnern ist eine schnell aufstrebende Volkswirtschaft und liegt an elfter Stelle weltweit als Zementproduzent. Als größte Zementverbraucher galten 2019 China mit 2,3 Milliarden Tonnen und Indien mit 338 Millionen Tonnen. Deutschland liegt an 17. Stelle mit 33,9 Millionen Tonnen.

Thema Ersatzbrennstoffe
In einem mittleren Zementwerk mit einer Million Tonnen Jahresproduktion werden laut NUZ stündlich rund 200  000 Kubikmeter Abgase durch die Kamine gehen. Der CO2-Ausstoß pro 1000 Kilogramm Zement betrage 600 Kilogramm.
Die Zementwerke nutzten statt fossilen Brennstoffen vermehrt sogenannte Ersatzbrennstoff und stünden damit in Konkurrenz zu Müllverbrennungsanlagen. Allerdings ohne die nötigen Abgasreinigungsanlagen zu haben, monierte die NUZ. Mehr noch: Sie erhielten auch Ausnahmegenehmigungen bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten.

Südkorea sei derzeit dabei, die Anforderungen an die Abgasreinigungen und die Abfallbeseitigung in Zementwerken zu überarbeiten. Dies soll zusammen mit den Standort-Kommunen und mit der Beteiligung der Bevölkerung geschehen. Die Delegation wollte sich daher nach der besten Technik zur Umweltentlastung erkundigen.


Moderne Anlagen gefordert
Siegfried Rall wies darauf hin, dass in Deutschland die Zementhersteller die Gesetzgebung bestimmten. Die Klima- und Umweltbelastungen spielten keine Rolle. Norbert Majer betonte, dass nicht einmal die Hälfte aller deutschen Zementwerke den politischen Vorgaben gefolgt sei und den neuesten Stand der Technik für Abgasreinigungen eingebaut habe. Auch würden den Zementwerken seit 2004 kostenlose CO2-Zertifikate zur Verfügung gestellt. Sie erhielten teilweise mehr Zertifikate, als sie an CO2 ausstoßen. Diese könnten gewinnbringend in den Handel gebracht werden.
Nach dem Willen der Regierung, so die NUZ, solle die CO2-Besteuerung in Deutschland von derzeit rund 40 Euro weiter steigen, was zu einer Wohlstandsgefährdung und Betriebsabwanderung führen könnte.


Weitere Stationen
Die koreanischen Delegationsmitglieder bedankten sich für die Darstellung der Probleme und Bedenken der Bürger. Sie haben die Absicht, solche Erkenntnisse bei den Neuregelungen einfließen zu lassen. Die Koreaner besichtigten in Dotternhausen noch die Transportseilbahn und im Anschluss ein Zementwerk der Holcim-Gruppe, das bereits die Genehmigung zur Nachrüstung für eine moderne SCR-Abgasreinigung besitzen soll.

Autor: red/pm

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.delegation-aus-suedkorea-zu-gast-bei-der-nuz-dotternhausen-zementindustrie-und-viele-ungeloeste-probleme.3e2e21de-de02-4692-ac26-1995e883c682.html

07.09.2023

So ist’s richtig

Falsches Zitat

 

Zollernalbkreis (roco) - Im Bericht über den Besuch der koreanischen Delegation wurde Dr. Faigle falsch zitiert. Es muss natürlich heißen: „Wenn Zementwerke Abfall nutzen, haben sie weniger strenge Vorschriften als reine Müllverbrennungsanlagen.“ Nicht als reine Zementwerke, wie fälschlicherweise berichtet. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Quelle: zak

https://epaper2.zak.de/ePaper/

 

07.09.2023

Koreaner und Deutsche im Kampf gegen Korruption

Unter dieser Überschrift berichtet die Südwestpresse von dem Meeting einer Südkoreanischen Delegation und NUZ in Balingen

 

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Koreaner und Deutsche im Kampf gegen Korruption
Artikel in der Südwestpresse
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Die Vertreter des Vereines NUZ mit den Vorständen Norbert Majer (links) und Siegfried Rall (Vierter von rechts) mit der Delegation aus Südkorea. © Rosalinde Conzelmann
Die Vertreter des Vereines NUZ mit den Vorständen Norbert Majer (links) und Siegfried Rall (Vierter von rechts) mit der Delegation aus Südkorea. © Rosalinde Conzelmann

05.09.2023

„Kein Fake“: Südkoreanische Delegation informiert sich in Balingen bei NUZ über Zementwerke

Ein nicht alltäglicher Besuch aus Fernost für den Verein NUZ, von dem beide Seiten profitierten: Am Dienstag besuchte eine siebenköpfige Delegation aus Südkorea plus einer Stuttgarter Dolmetscherin den Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb in Balingen. Der Austausch über die Vorgaben bei Zementwerken und Müllverbrennungsanlagen und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt war sehr ergiebig. Was ist anders? Wo gibt es Parallelen?
„Ich dachte erst, das ist ein Fake“, erzählt Siegfried Rall von dem Moment, als auf der Website der NUZ eine Anfrage aus Südkorea ankam. Es war seriös, wie sich nach der ersten Kontaktaufnahme herausstellen sollte.

 

Aufmerksam lauschten die kommunalen Beamten und die Dolmetscherin den Ausführungen der NUZ-Vorstände. © Rosalinde Conzelmann
Aufmerksam lauschten die kommunalen Beamten und die Dolmetscherin den Ausführungen der NUZ-Vorstände. © Rosalinde Conzelmann

E-Mails gehen hin und her
Nach der ersten Kontaktaufnahme gingen zahlreiche E-Mails hin und her und die Südkoreaner schickten der NUZ einen kleinen Fragenkatalog zur Vorbereitung des Treffens zu. „Das ist natürlich schon eine Nummer“, meinte der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer beeindruckt. Während hierzulande die Politiker nach zig erfolglosen persönlichen Einladungen kein Interesse hätten, die Argumente der NUZ anzuhören, die seit mehreren Jahren gegen die Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg sowie die weitere Müllverbrennung im Holcim-Zementwerk in Dotternhausen kämpft, interessiere sich nun Südkorea für ihre Erkenntnisse, betonte auch der Vize Siegfried Rall.
  Dass die Delegation die richtige Stelle besuchte, davon ist Majer überzeugt: „Schließlich haben wir in Dotternhausen wegen des Einsatzes von Ölschiefer eines der dreckigsten Zementwerke landesweit.“

Am Rande von Dormettingen baut Holcim derzeit noch den Ölschiefer ab, der anschließend im Dotternhausener Werk (im Bildhintergrund) verfeuert wird. © Klaus Irion
Am Rande von Dormettingen baut Holcim derzeit noch den Ölschiefer ab, der anschließend im Dotternhausener Werk (im Bildhintergrund) verfeuert wird. © Klaus Irion

„Als ich erfahren habe, dass Sie sich für die Gesundheit der Menschen in Südkorea einsetzen wollen, war es für mich keine Frage, dass ich Ihnen helfen werde“, wandte sich Rall bei der Begrüßung im Cubus des Hotels Stadt Balingen an die Delegation – sechs kommunale Vertreter und eine Verteterin, die für die Regierung, Institute oder Umweltorganisationen tätig sind, die sich mit den Vorgaben für Zementwerke auseinandersetzen beziehungsweise der Frage nach der Gesundheitsgefährdung nachgehen. In Deutschland haben sie sich über die Abfallverbrennung in Zementwerken und deren Abgasauswirkungen auf Klima und Umgebung und mögliche Abgasreinigungssysteme erkundigt.

„Wir müssen jetzt die Steuern festsetzen für Zementwerke“, meinte ein gelernter Jurist in gutem Deutsch. Dabei gehe es ihnen darum, dass mit diesen staatlichen Einnahmen die Bewohner, in deren Orten Zementwerke stehen, unterstützt werden sollen. „Wir wollen etwas für die Bürger tun“, informierte der Institutsleiter.

Hier geht es bergab
Worte, die Rall beeindruckten. In Deutschland gebe es bedauerlicherweise zu viel Lobbyarbeit. Dass sich eine Regierung für die Gesundheit ihrer Bürger einsetze, sei mehr als löblich: „Bei uns ist es leider anders.“ Er ist deshalb davon überzeugt, „dass wir in der Zukunft nach Südkorea schauen werden, weil es hier bergab geht“.
Majer führte noch kurz aus, dass Südkorea mit 50 Millionen Einwohnern die zwölftgrößte Volkswirtschaft und der elftgrößte Zementproduzent ist.

„Wir haben nur die Hälfte“, informierte er. Er sei dankbar, dass er bei der NUZ eingeladen wurde, bedankte sich ein Südkoreaner für den Austausch. Wie ein anderer ergänzte, wolle man genau hinschauen, wie in Deutschland mit den Grenzwerten und Umweltbedingungen umgegangen wird, denn derzeit würde ein Gesetzesentwurf zum Bereich Zementwerke vorbereitet, informierte der Jurist.

Die NUZ-Mitglieder – weitere Interessierte waren der Aufforderung, das Treffen zu besuchen, nicht gefolgt – erfuhren, dass es derzeit 9 Zementwerke in Südkorea gibt, die alle in asiatischer Hand seien.

Müllverbrennung ist auch ein Thema
Auch das Thema Müllverbrennung in den Zementwerken wurde erörtert. Laut Auskunft der Südkoreaner soll in ihren Zementwerken bis 2025 zu 100 Prozent Abfall anstatt Brennstoffe eingesetzt werden. Auf die Frage von Norbert Majer, ob es auch giftige Abfälle gibt, lautete die Antwort: „Wir wissen nicht, was rauskommt.“ Während bei reinen Müllverbrennungsanlagen die Grenzwerte sehr hoch angesetzt seien und strenge Vorschriften gelten würden, würden diese bei der Müllverbrennung in Zementwerken viel großzügiger gehandhabt, kritisierte Majer.

Das ist auch in Südkorea so
Das bestätigte auch Professor Dr. Wolfgang Faigle vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der den Verein bei seiner Arbeit unterstützt: „Wenn Zementwerke Abfall nutzen, haben sie weniger strenge Vorschriften als reine Zementwerke.“ Diese Aussage wurde von den Südkoreanern mit Kopfnicken bestätigt: „Bei uns ist das auch so.“ Es gebe zwei Zementwerke, die auch Müll verbrennen. „Das Problem ist, dass es andere Kriterien sind“, erklärte der Institutsleiter – und erntete wiederum Zustimmung von Seiten der NUZ.

In Südkorea gibt es aber auch noch ein anderes Problem, das den Vereinsmitgliedern bekannt vorkommt: „Die Betreiber der Zementwerke behaupten, dass die Verbrennung nicht umweltschädlich ist.“

Die Fragen werden beantwortet
Im regen Austausch erläuterten die NUZ-Vorstände noch, wie die Emissionen staatlich reguliert sind, wie schwierig die Beziehung zwischen den direkten Anwohnern und Holcim ist, weil diese sich unzureichend informiert fühlen und Messwerte ständig überschritten würden, wie es sich mit den Steuerabgaben der Großkonzerne und ihren Schlupflöchern verhält, dass es für die Anwohner keine Hilfen oder Schutzmaßnahmen seitens des Bundes, der Länder oder der Kommunen gibt und wie schädlich ihrer Meinung nach den Einsatz von Ölschiefer und Altglas als Ersatzrohstoffe im Dotternhausener Zementwerk ist.

Die Besucherin und Besucher aus Südkorea bedankten sich nach dem Austausch überschwänglich. Sie werden im Zuge ihrer fünftägigen Informationsreise noch das Zementwerk in Bekum besichtigen und so noch mit Holcim in Kontakt kommen, denn das Werk gehört seit Januar 2015 zur Holcim West-Zement-GmbH. Laut Holcim ist es ein Vorbild für die umweltgerechte Produktion von Qualitätszementen. Eine weitere Station vor dem Rückflug ist das Umweltbundesamt in Dessau, Deutschlands zentrale Umweltbehörde.
Autor: Rosalinde Konzelmann

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Kein-Fake-Suedkoreanische-Delegation-informiert-sich-in-Balingen-bei-NUZ-ueber-Zementwerke-157924.html

 

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Übers Internet aufmerksam geworden: Südkoreanische Delegation besucht Holcim-Kritiker
ZAK AKTUELL vom 06.09.2023:
Vereinsspitze von Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) tauscht sich mit asiatischen Behördenvertretern
über Vorgaben bei Zementwerken und Müllverbrennungsanlagen sowie mögliche Auswirkungen auf Gesundheit
und Umwelt aus – Siegfried Rall: „Wir werden in der Zukunft nach Südkorea schauen, hier geht es bergab“
2023-09-06_Zollern-Alb-Kurier, Seite 17.
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05.09.2023-Vortrag
Deutsche Version
Vortrag im Zuge der Beratungsgespräche mit der Südkoreanischen Regierungsdelegation und NUZ e.V.
am 5.9.2023 im CUBUS Hotel Stadt Balingen
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05.09.2023-Vortrag-engl
Englische Version
Vortrag im Zuge der Beratungsgespräche mit der Südkoreanischen Regierungsdelegation und NUZ e.V.
am 5.9.2023 im CUBUS Hotel Stadt Balingen
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Schutz der Bevölkerung vor giftigen Emissionen von Zementwerken
시멘트 공장에서 배출되는 독성 물질로부터 인구 보호
Vortrag im Zuge der Beratungsgespräche mit der Südkoreanischen Regierungsdelegation und NUZ e.V.
am 5.9.2023 im CUBUS Hotel Stadt Balingen
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Norbert Majer, hier bei einer früheren Verhandlung in Sigmaringen, bleibt zuversichtlich - Archivfoto Visel
Norbert Majer, hier bei einer früheren Verhandlung in Sigmaringen, bleibt zuversichtlich - Archivfoto Visel

17.07.2023

„Urteil gibt Mut, am Ball zu bleiben“
Der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

 

Dotternhausen. „Es war für uns ein entscheidender und wichtiger Tag vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen“, betont der Vorsitzende des Vereins NUZ, Norbert Majer, nachdem das Gericht entschieden hatte, dass das Regierungspräsdium Tübingen dem Verein die Emissionsmessdaten zur Verfügung stellen muss.
„Sechs Jahre einer zähen Arbeit haben nun einen Erfolg gezeigt, der auch bundesweit von Bedeutung ist“, sagt Majer. Nun erhalte man die alle halbe Stunden mit geeichten Messeinrichtungen gemessenen Abgaswerte, die den Drehofen oder die Ölschieferverschwelungen verlassen. Das bedeute, dass der Verein bei Grenzwertüberschreitungen noch mehr Druck auf die Regierungspräsidien oder höhere Stellen ausüben könne.
Majer: „Bevor nicht mindestens die katalysatorischen Filteranlagen SCR eingebaut sind, wird die Umwelt und die Gesundheit der Menschen weiter gefährdet.“ Mit diesen Filtern, so Majer, könnte Holcim 50 bis 90 Prozent der Giftstoffe aus den Abgasen herausfiltern.
Der Vereinsvorsitzende dankt in diesem Zusammenhang den vielen Interessierten, die die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht verfolgt haben. „Das hat sicher auch bei den Richtern Eindruck hinterlassen und gezeigt, welch großen Anteil die Öffentlichkeit an diesen Problemen nimmt.“ Nach dem Bekanntwerden des Urteils habe er viele Rückmeldungen erhalten, sagt Majer: „Das gibt Mut, weiter am Ball zu bleiben. Denn für Erfolge beim Plettenbergabbau, bei der Seilbahn und bei der Abgasreinigung muss noch viel verändert werden.“

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo
https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreader-v3/index.html#/912494/11

Das Zementwerk in Dotternhausen --- © Daniel Seeburger
Das Zementwerk in Dotternhausen --- © Daniel Seeburger

12. Juli 2023

 Jetzt ist es amtlich: Verwaltungsgericht Sigmaringen veröffentlicht Urteil zu Holcim-Abgaswerten

 

Jetzt ist es amtlich. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen sein Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Verein für Natur- und Umwelt Zollernalb und dem Land Baden-Württemberg gefällt. Das Regierungspräsidium Tübingen muss dem Verein Daten über die Abgasmessungen des Holcim-Zementwerks in Dotternhausen zur Verfügung stellen.

 

Hier die Mitteilung des Sigmaringer Verwaltungsgerichts im Wortlaut: „Der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 4. September 2020 und dessen Widerspruchsbescheid vom 17. März 2021 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die im Rahmen der kontinuierlichen Emissionsmessung erfassten Halbstundenmittelwerte mit Zeitbezug für die Jahre 2018 und 2019 in Bezug auf das Zementwerk der Beigeladenen in Dotternhausen zugänglich zu machen.

 

 Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Die Zuziehung des Bevollmächtigten des Klägers für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das beklagte Land und die Beigeladene können innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu befinden hätte.“

Autor: Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Jetzt-ist-es-amtlich-Verwaltungsgericht-Sigmaringen-veroeffentlicht-Urteil-zu-Holcim-Abgaswerten-157065.html

Der Verein NUZ erhält laut Verwaltungsgericht die Emissionsmesswerte des Zementwerks in Dotternhausen. Foto: Visel
Der Verein NUZ erhält laut Verwaltungsgericht die Emissionsmesswerte des Zementwerks in Dotternhausen. Foto: Visel

12.07.2023

Zementwerk Dotternhausen Verwaltungsgericht fällt Urteil zugunsten des Vereins NUZ

 

Das Verwaltungsgericht Sigmarinen hat dem Verein NUZ recht gegeben. Das Regierungspräsidium muss die bei der Emissionsmessung erfassten Halbstundenmittelwerte des Holcim-Zementwerks öffentlich machen.

 

Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb hat gegen das Land Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Tübingen) auf die Veröffentlichung von Umweltinformationen über das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen geklagt.

 

Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am Dienstag stattgefunden. Das Gericht gab der NUZ insofern recht, dass Holcim beziehungsweise das Regierungspräsidium die Umweltinformationen zum Zementwerk öffentlich machen müssen.

 

Widerspruchsbescheide werden aufgehoben

Nach Auskunft des Pressesprechers des Verwaltungsgerichts, Julian Thuery, ist auf die mündliche Verhandlung folgendes Urteil ergangen: „Der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 4. September 2020 und dessen Widerspruchsbescheid vom 17. März 2021 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die im Rahmen der kontinuierlichen Emissionsmessung erfassten Halbstundenmittelwerte im Zementwerk mit Zeitbezug für die Jahre 2018 und 2019 der Beigeladenen in Dotternhausen zugänglich zu machen.“

 

Weiter heißt es: „Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Die Zuziehung des Bevollmächtigten des Klägers für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.“

 

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist laut Thuery noch nicht rechtskräftig. Die vollständige Entscheidung mit Rechtsmittelbelehrung wird den Verfahrensbeteiligten später zugestellt. Das beklagte Land und die Beigeladene könnten innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu befinden hätte.

 

Die NUZ fordert seit einigen Jahren die Veröffentlichung dieser Umweltdaten. Holcim und das RP hatten bislang abgelehnt, diese der NUZ zur Verfügung zu stellen. Der Verein unter Vorsitz von Norbert Majer hatte immer darauf verwiesen, dass im Zementwerk keine Abgasfilter nach dem neuesten Stand der Technik eingesetzt werden.

Autor: Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.zementwerk-dotternhausen-verwaltungsgericht-faellt-urteil-zugunsten-des-vereins-nuz.45179a33-a701-457d-bbcc-24a537a5ffcc.html

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen

Hier: Erteilung einer immissionsrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 22.02.2017

 

Besonders interessant sind die Seiten 2 und 3. Die Stundenmittelwerte stehen eindeutig in der Genehmigung. Über die Mittelwerte wurde bei der Verhandlung eifrig diskutiert.

Download
Erteilung einer immissionsrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 22.02.2017
Erteilung einer immissionsrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) betreffend neue Grenzwerte und Erhöhung des Anteils an Ersatzbrennstoffen an der Feuerungswärmeleistung des Drehofens von 60 auf 100%
Emissionsrechtliche Entscheidungen.pdf
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Urteil: RP Tübingen muss Schadstoffwerte von Zementhersteller einfordern

Seit Jahren gibt es Ärger um das Zementwerk der Firma Holcim in Dotternhausen. Naturschützer haben jetzt vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen das Regierungspräsidium geklagt.

Der Verein für Naturschutz und Umwelt im Zollernalbkreis möchte wissen, welche Abgase der Zementhersteller Holcim in Dotternhausen (Zollernalbkreis) ausstößt. Die Naturschützer haben vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht gegen das Regierungspräsidium Tübingen geklagt. Sie bekamen am Dienstag Recht. Das Regierungspräsidium Tübingen muss die Emissionswerte bei Holcim abfragen und veröffentlichen, so die Auffassung des Gerichts. Nur so könne man kontrollieren, welche Schadstoffe abgegeben werden und ob die Luftfilter dafür ausreichen.

 

Die Kläger von links: Rechtsanwalt Daniel Krummacher, Norbert Majer, Vorstand des NUZ e.V. und Siegfried Rall
Die Kläger von links: Rechtsanwalt Daniel Krummacher, Norbert Majer, Vorstand des NUZ e.V. und Siegfried Rall

 

 

Regierungspräsidium Tübingen hat Werte nicht eingefordert
Das Tübinger Regierungspräsidium habe sich gewehrt, die Werte anzufordern, so Norbert Majer, Vorsitzender des Vereins für Natur und Umwelt im Zollernalbkreis (NUZ). Die Landesbehörde habe Holcim erlaubt, Müll wie Glas und alte Autoreifen zu verbrennen. Dafür würden allerdings die passenden Filter fehlen, so die Umweltschützer.

 

Plakate von Zementwerk-Gegnern vor der Sigmaringer Stadthalle
Plakate von Zementwerk-Gegnern vor der Sigmaringer Stadthalle

Ungewöhnliche Protestaktion
Ende 2022 hatten Demonstranten von verschiedenen Umweltinitiativen mit einer Petition den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser (CDU) aufgefordert, sich mehr für die Gesundheit der Menschen in der Region und weniger für die wirtschaftliche Belange von Holcim einzusetzen. Sie überreichten ihm damals einen Adventskalender. Darin 24 Gründe, warum ihrer Meinung nach ein Nachrüsten mit neuen Filtern im Zementwerk bei Dotternhausen nötig sei.


Streit schwelt schon länger
Der Konflikt zwischen dem Holcim Konzern und dem Naturschutzverein im Zollernalbkreis schwelt bereits seit einigen Jahren. 2022 hatte ein Anwohner wegen möglicher gesundheitlicher Auswirkungen durch die Abgase des Zementwerks gegen Holcim geklagt. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.


Sendung von heute 6:00 Uhr, SWR4 BW am Morgen, SWR4 Baden-Württemberg

Quelle: SWR4 Baden-Württemberg

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/naturschuetzer-klagen-gegen-holcim-100.html

 

11.07.2023

Regierungspräsidium muss die Abgas-Messwerte des Dotternhausener Zementwerks veröffentlichen

 

Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) muss Messdaten zu den Abgaswerten aus dem Holcim-Zementwerk in Dotternhausen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Eine solche Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Dienstag angekündigt. Am Mittwoch soll der Beschluss der 10. Kammer unter Vorsitz von Richter Julian Thüry verkündet werden.

Geklagt hatte der Verein für Natur und Umweltschutz (NUZ) gegen das Land Baden-Württemberg, dessen Vertreter das Regierungspräsidium Tübingen ist. Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen war sich nach rund zweistündiger Verhandlung ziemlich sicher und sprach von einer „sehr entwickelten Ansicht“, die man in der Bewertung der Angelegenheit habe. Der NUZ hatte auf Herausgabe von Umweltinformationen geklagt. Eine Bereithaltung der Daten sei zu bejahen, so das vorläufige Ergebnis des Gerichts.

+++ Lesen Sie dazu auch den Meinungsbeitrag: Transparenz sieht anders aus, das ist ein Dämpfer für das Regierungspräsidium +++

Mit Überraschungen wird dabei kaum mehr zu rechnen sein. Kurz vor der Verkündigung der „sehr entwickelten Ansicht“ hatte sich die 10. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Julian Thüry zur Beratung zurückgezogen. Danach durften die Prozessbeteiligten Stellungnahmen abgeben. Daniel Krummacher, Anwalt des NUZ, führte aus, dass sich die Rechtsauffassung der Kammer mit der seiner Mandanten decke. Sowohl Johanna Stegmann vom Regierungspräsidium (RP) Tübingen als auch Dr. Friedrich Wimmer, Abteilungsleiter Ersatzstoffe und stellvertretender Umweltbeauftragter von Holcim in Dotternhausen, verzichteten auf explizite Stellungnahmen.

Einhaltung von Grenzwerten
Der NUZ-Vorsitzender Norbert Majer wies schon im Vorfeld der Verhandlung darauf hin, dass es darum gehe, ob das Regierungspräsidium Tübingen die halbstündlich gemessenen Abgaswerte bei Holcim offen legen muss. „Nur mit diesen Werten und Unterlagen lassen sich die Einhaltung von Grenzwerten oder auch Abschaltungen oder Ausfall von Messinstrumenten überhaupt nachweisen“, so Majer.
Geregelt ist die Angelegenheit eigentlich im Umweltverwaltungsgesetz. Dort heißt es im ersten Absatz des Paragrafen 24: „Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle (…) verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.“ Betriebsgeheimnisse könnten da nicht entgegengehalten werden, erläuterte die Berichterstatterin des Verwaltungsgerichts, Richterin Judith Stahl.
Die Frage sei, ob das RP über diese Umweltinformationen verfüge. Die Daten kontinuierlich zu erhalten sei beispielsweise mit einer Emissionsfernüberwachung (EFÜ) möglich. Dabei kann Holcim jederzeit die angeforderten Messdaten ans RP übermitteln. Das Werk muss die Messergebnisse fünf Jahre lang aufbewahren.

Andere Anlage, andere Datenerhebung
Es gebe zwar keinen spezifischen Grund, aber wenn Holcim an das entsprechende System angeschlossen sei, könnte man die Daten beim RP abrufen, so Johanna Stegmann von der Tübingern Behörde. Da es wohl schon andere Anlagen gibt, die mittels EFÜ Messergebnisse zum RP liefern, wollte Rechtsanwalt Krummacher wissen, was für eine Anlage das sei. Johanna Stegmann gab dazu keine Auskunft.

Die Auswertung aller Daten ist nach Ansicht des RP eine Herkulesaufgabe. In den Berichten, die das RP erstellt, würden verschiedene Prüfdaten zusammengefasst, so Johanna Stegmann. Es werde dabei überprüft, ob die Betriebsgenehmigung eingehalten werde. Dazu kämen aber auch Daten aus der wasserrechtlichen Überprüfung und Daten zu den Stillstandzeiten. „Dann ist das so eine Art Sammelbericht?“, wollte der beisitzende Richter Max Häfner wissen. Der Bericht sei eine Auswertung der Einzelmessungen, erklärte Dr. Friedrich Wimmer. Von einer „sehr großen Datenmenge“ sprach Johanna Stegmann.

Beispiel Holcim-Werk in Sehnde-Höver
NUZ-Vorsitzender Norbert Majer wies auf das Holcim-Zementwerk in Sehnde-Höver bei Hannover hin. „Dort können sie die Daten durchblättern“, erklärte er, die Umweltinformationen seien öffentlich. Technisch sei eine Weiterleitung der Daten von Holcim Dotternhausen zum RP Tübingen kein großer Aufwand, so Daniel Krummacher. „Das ist ein Scheinargument.“
Holcim müsse regelmäßig die Emissionen messen, diese allerdings nicht regelmäßig abliefern, erklärte Michael Kipnis vom RP. Die Daten würden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Geregelt ist das im Bundesimmissionschutzgesetz. Dort heißt es in Paragraf 31, Absatz 5: „Der Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie hat nach Maßgabe der Nebenbestimmungen der Genehmigung oder auf Grund von Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde jährlich Folgendes vorzulegen: 1. eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung (…)“.

Auf Anfrage oder auf Verlangen?
Rechtsanwalt Krummacher kritisierte den Begriff „auf Anfrage“. „Es gibt einen Unterschied, ob sie ihre Ehefrau anfragen, ob sie mit ihnen in den Urlaub fährt, oder ob sie es von ihr verlangen.“ Bei einer Anfrage sei im Gegensatz zu Verlangen nicht klar, ob überhaupt etwas vorhanden sei, so Krummacher.
Kontinuierliche Messungen im Halbstundentakt seien vorgeschrieben, führte Dr. Friedrich Wimmer von Holcim aus. „Daran halten wir uns.“ Er sprach von „120.000 Messwerten“, die für jemandem, der die Daten nicht bewerten kann, wenig aussagekräftig seien. Das RP und Holcim könnten die Werte beurteilen, Laien nicht.

Kritische Zwischenrufe
Hier gab es nun Zwischenrufe von den über 20 Zuhörerinnen und Zuhörern. „Es ist zu Überschreitungen der Messwerte gekommen“, führte der zweite Vorsitzende des NUZ, Siegfried Rall aus. Das seien erhöhte Messwerte, aber keinesfalls Überschreitungen gewesen, konterte Dr. Friedrich Wimmer. Es gebe zudem keinen Mehrwert der gesamten Daten gegenüber eines Berichts. Da widersprach dann auch Rechtsanwalt Daniel Krummacher: „Man kann sich Expertisen einholen, mittels deren die Daten richtig eingeordnet werden können.“

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Regierungspraesidium-muss-die-Abgas-Messwerte-des-Dotternhausener-Zementwerks-veroeffentlichen-157055.html

 

11.07.2023

Meinung: Transparenz sieht anders aus, das ist ein Dämpfer für das Regierungspräsidium

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen zur Herausgabe von Umweltinformationen über das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen war schon nach zwei Stunden zu Ende, die vorläufige Entscheidung nachvollziehbar. Trotzdem bleiben noch Fragen offen, meint ZAK-Redakteur Daniel Seeburger.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur Herausgabe von Messdaten der Abgas-Emissionen von Holcim ist einerseits ein Paukenschlag, andererseits aber auch die von der Gesetzeslage her einzig mögliche Entscheidung.

+++ Lesen Sie auch dazu: Regierungspräsidium muss die Abgas-Messwerte des Dotternhausener Zementwerks veröffentlichen +++

Ein Paukenschlag deshalb, weil es der erste juristische Sieg des Vereins für Natur- und Umweltschutz (NUZ) gegen das Regierungspräsidium und den Zementkonzern Holcim ist. Andererseits sind die rechtlichen Bestimmungen im Bundesimmissionschutzgesetz und im Umweltverwaltungsgesetz so klar definiert, dass die Entscheidung des Gerichts folgerichtig ist. Zudem wurden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig herangezogen, das eindeutig im Sinne der Transparenz entschieden hat.

Einige Fragen bleiben unbeantwortet


Trotzdem bleiben Fragen unbeantwortet:

  • Weshalb wehrt sich das Regierungspräsidium gegen die elektronische Übermittlung der Daten aus dem Zementwerk, nicht aber gegen einen Datentransfer bei anderen Industriebetrieben, die auch einer Kontrolle unterliegen?
  • Weshalb findet die Überprüfung des Zementwerks nur stichprobenartig statt, wenn die Emissionswerte halbstündlich gemessen werden?
  • Weshalb werden in den Messberichten des RP mehrere Werte, unter anderem auch aus der wasserrechtlichen Überprüfung, zusammengefasst und nicht die heiklen Abgas-Emissionen gesondert behandelt?

Transparenz sieht anders aus!


Dass man sich seitens der Tübinger Behörde jahrelang gegen die klaren gesetzlichen Bestimmungen gestemmt hat und die Messwerte nicht herausrücken wollte, ist unverständlich, ja verdächtig. Könnte es sogar sein, dass die Filter doch nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen? Es ist kaum nachvollziehbar, dass man heutzutage noch die Rechte, die man als Bürger in der Umweltgesetzgebung hat, einklagen muss.

Autor: Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Meinung-Transparenz-sieht-anders-aus-das-ist-ein-Daempfer-fuer-das-Regierungspraesidium-157056.html

 

Das Regierungspräsidium muss Messdaten des Zementwerks in Dotternhausen weitergeben (Archivfoto).
Das Regierungspräsidium muss Messdaten des Zementwerks in Dotternhausen weitergeben (Archivfoto).

11.07.2023

Verwaltungsgericht zu Holcim: Regierungspräsidium muss Messdaten an NUZ weitergeben
Das Regierungspräsidium Tübingen muss die Messdaten der Emmissionen des Dotternhausener Zementwerks Holcim an den Verein für Natur und Umweltschutz (NUZ) weitergeben. Das ist „die sehr entwickelte Ansicht“ der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, die am Dienstagmorgen getagt hat.

Der NUZ hatte gegen das Land Baden-Württemberg auf Herausgabe von Umweltinformationen geklagt. Eine Bereithaltung der Daten sei zu bejahen, so das vorläufige Ergebnis des Gerichts. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet.
Später mehr auf zak.de

Autor: Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Verwaltungsgericht-zu-Holcim-Regierungspraesidium-muss-Messdaten-an-NUZ-weitergeben-157047.html

 

Norbert Majer vom Verein NUZ (rechts) überreicht die Petition an Regierungspräsident Klaus Tappeser (links)    © Privat
Norbert Majer vom Verein NUZ (rechts) überreicht die Petition an Regierungspräsident Klaus Tappeser (links) © Privat

02.12.2022

Dotternhausener Verein NUZ überreicht Petition an Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser

Pressemitteilung

Mitglieder des Aktionsbündnisses Zement aus Tübingen und des Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) haben eine Petition an Regierungspräsident Klaus Tappeser übergeben.

In der Petition wird Tappeser aufgefordert, die Ausnahmegenehmigung der gesetzlichen Grenzwertüberschreitungen zurück zu nehmen und bei Holcim die Abgas-Schadstoffinhalte der letzten fünf Jahre abzufragen, zu kontrollieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.


Nicht einer Meinung
Über die Frage, was Stand der Technik für eine umweltfreundliche Reinigung sei, zeigten sich Tappeser und der NUZ-Vorsitzender Norbert Majer nicht einer Meinung. Majer hielt dem Regierungspräsidenten vor, dass seit 2015 seitens des Umweltministeriums und aller deutscher Umweltfachausschüsse genaue Anweisungen vorlägen, die eindeutig SCR-Filter als weiterentwickelte, auch kostenmäßig vertretbare Abgasreinigungsanlage bezeichnen.
Warum diese Verwaltungsvorschrift nicht vom Regierungspräsidium Tübingen im Gegensatz zu anderen Behörden und im Interesse des Klima - und Umweltschutzes umgesetzt werde, bliebe ein Rätsel, so Majer.

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Dotternhausener-Verein-NUZ-ueberreicht-Petition-an-Tuebinger-Regierungspraesident-Klaus-Tappeser-153540.html

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P e t i t i o n an das Regierungspräsidium
01.12.2022: P e t i t i o n an das Regierungspräsidium persönlich an Herr Regierungspräsident Tappeser überreicht
20221201-Petition RegPräsidenten.pdf
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Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von Siegfried Rall (Mitte) zur Verbrennung von Altglas im Zementwerk abgewiesen. Ob weiterhin der Klageweg beschritten wird, ist laut NUZ noch unklar. Foto: Visel
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von Siegfried Rall (Mitte) zur Verbrennung von Altglas im Zementwerk abgewiesen. Ob weiterhin der Klageweg beschritten wird, ist laut NUZ noch unklar. Foto: Visel

14.07.2022

NUZ braucht 40 000 Euro für Klage

Prozesse - Harte Kritik am Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen/ Suche nach weiteren Unterstützern

 

Ob der Verein NUZ weiter gegen die Altglas-Verbrennung im Zementwerk klagen wird, ist noch offen. Wie der Vorstand mitteilt, seien dazu 40 000 Euro nötig, die der Verein nicht habe. Man hofft auf Spenden.

 

 

Dotternhausen Die Kosten für einen weiteren Prozess könnten weder der Privatkläger Siegfried Rall noch die NUZ (Natur- und Umweltschutz Zollernalb) aufbringen, teilen die Vorstände Norbert Majer, Siegfried Rall und Bernd Effinger mit. Daher sei entschieden worden: »Wenn keine Spenden eingehen, wird man nicht weiter die rechtliche Aufklärung verfolgen.« Die anhängige Verfassungsklage wegen des Ausschlusses der Berufungsmöglichkeit vor einem höheren Gericht bleibe bestehen.

 

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hatte die Klage von Rall nach dreitägiger Verhand-lung abgewiesen. Die NUZ sieht das Urteil äußerst kritisch. So sei die Altglasverbrennung ohne die Zulassung eines Berufungsverfahren vor dem VGH Mannheim und ohne Nachrüstung von Abgasreinigungsanlagen weiterhin möglich. Das Gericht sei in seiner 65-seitigen Urteilsbegründung ausschließlich den Behauptungen des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) gefolgt.

 

Die NUZ fordert weiter die katalysatorische Reinigung der Abgase durch eine SCR-Anlage, die wesentlich besser sei als die verwendete SNCR-Filter. Damit würden weitere Grenzwertüberschreitungen in Kauf genommen. Seit Jahren, so die NUZ, werde die Offenlegung der Messungen von 2017 bis 2021 gefordert. Dazu liege seit mehr als einem Jahr eine Klage beim VG, nachdem das RP alles versuche, um diese Messwerte nicht herauszugeben.

 

Hinsichtlich der Altglas-Klage werde die NUZ versuchen, Unterstützer zu gewinnen, um das Begonnene weiterzuführen. »Sollte dies nicht gelingen, wird man die gerichtlichen Aufklärungen der Altglaseinsätze beenden müssen.«
Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo
https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreader-v3/index.html#/846780/14

 

Kläger Siegfried Rall (Mitte) mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krummacher (links) und Prozessbeistand Norbert Majer bei der dritten Sitzung des Verwaltungsgerichts (Archivfoto).  © Daniel Seeburger
Kläger Siegfried Rall (Mitte) mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krummacher (links) und Prozessbeistand Norbert Majer bei der dritten Sitzung des Verwaltungsgerichts (Archivfoto). © Daniel Seeburger

22.06.2022

Verwaltungsgericht begründet Urteil zu Holcim-Glasabfällen: Rechte werden nicht verletzt
Pressemitteilung

 

Bereits mit Urteil vom 23. März 2022 hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen die Klage des Dotternhausener Siegfried Rall gegen die immissions-schutzrechtliche Genehmigung für das Zementwerk in Dotternhausen zum dauerhaften Einsatz von Glasabfällen als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion nach drei Verhandlungsterminen abgewiesen. Nunmehr liegen die knapp 65 Seiten umfassenden schriftlichen Urteilsgründe vor, teilt das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit.

Der Dotternhausenener hatte, wie berichtet, verschiedene formelle und materielle Fehler der durch das Regierungspräsidium Tübingen erteilten Änderungsgenehmigung geltend gemacht. Das Gericht hat entschieden, dass die Genehmigung keine subjektiven Rechte des Klägers verletzt. Die vom Kläger angeführten formellen Rechtsfehler lägen nicht vor, insbesondere sei für das Vorhaben keine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich gewesen.

Vorprüfung ist nicht zu beanstanden
Die durchgeführte UVP-Vorprüfung, eine überschlägige Prüfung zur Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, habe den Vorgaben der §§ 7 und 9 UVPG entsprochen und sei entgegen der Auffassung des Klägers weder formell noch inhaltlich zu beanstanden; insbesondere begegne die Bestimmung des Untersuchungsradius bezüglich der Luftschadstoffemissionen keinen Bedenken. Siegfried Rall, der rund einen Kilometer vom Zementwerk entfernt lebt, hatte geltend gemacht, dass er durch die Immissionen gesundheitlich stark belastet wird.

Auf mögliche Verfahrensfehler im Hinblick auf die unterbliebene Beteiligung anderer Behörden im Genehmigungsverfahren könne der Kläger sich nicht berufen. Die Änderungsgenehmigung weise auch in materieller Hinsicht keine den Kläger in seinen Rechten verletzenden Mängel auf.

Grenzwerte werden eingehalten
Durch den Einsatz von Glasabfällen als Ersatzrohstoff im Kalzinator der Anlage, einer Einrichtung, die der Vorwärmung der Rohstoffe für den Brennprozess im Drehofen dient, würden die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) eingehalten, weshalb offenbleiben könne, inwieweit diese überhaupt Drittschutz vermittelten. Ob die von der Betreiberin des Werks eingesetzte Filteranlage für Luftschadstoffe dem Stand der Technik entspreche, sei wegen der Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs auf die Verletzung drittschützender Vorschriften unerheblich.

Klage unzulässig
Das Vorhaben verstoße schließlich auch nicht gegen abfall- und gewässerschutzrechtliche Vorschriften, teilt Julian Thüry, Richter am Verwaltungsgericht, weiter mit. Im Hinblick auf einen weiteren, erst nach Klageerhebung in das Verfahren eingeführten Streitgegenstand, nämlich die begehrte Herausgabe von Unterlagen (unter anderem Protokolle über Emissionsmessungen), sei die Klage bereits unzulässig.

Die Voraussetzungen einer wirksamen Klageänderung lägen insoweit mangels Sachdienlichkeit nicht vor. Die Erweiterung der Klage greife über den ursprünglichen Prozessstoff hinaus, weil die betreffenden Fragen zwar ihre Ursache im Immissionsschutzrecht hätten, aber im Informationszugangsrecht gelöst werden müssten.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu befinden hat, heißt es abschließend. Laut Thüry ist die Begründung in Kürze auf der Website des Verwaltungsgerichts abrufbar.
Pressemitteilung

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Verwaltungsgericht-Sigmaringen-begruendet-Urteil-Siegfried-Ralls-Rechte-werden-nicht-verletzt-151149.html

 Bild 1 von 2  Kläger Siegfried Rall ist durch den Einsatz von Altglas im Zementwerk nicht in seinen subjektiven Rechten verletzt, urteilt das Verwaltungsgericht. (Foto: Visel)
Bild 1 von 2 Kläger Siegfried Rall ist durch den Einsatz von Altglas im Zementwerk nicht in seinen subjektiven Rechten verletzt, urteilt das Verwaltungsgericht. (Foto: Visel)

22.06.2022

Klage gegen Holcim

Bürger aus Dotternhausen in Rechten nicht verletzt

Siegfried Rall, der gegen den Altglas-Einsatz im Zementwerk geklagt hat, sei dadurch nicht in seinen subjektiven Rechten verletzt, so der Tenor des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das die Klage abgewiesen hatte. Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor.

 

Dotternhausen/Sigmaringen - Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das mit Urteil vom 23. März die Klage von Siegfried Rall gegen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Zementwerk Dotternhausen zum Einsatz von Altglas als Ersatzrohstoff abgewiesen hatte, hat nun die Urteilsgründe auf 65 Seiten vorgelegt.

"Rechtsfehler liegen nicht vor"
Der Kläger hatte formelle und materielle Fehler der durch das Regierungspräsidium Tübingen erteilten Änderungsgenehmigung geltend gemacht. Das Gericht habe entschieden, dass die Genehmigung keine subjektiven Rechte des Klägers verletze. Die vom Kläger angeführten Rechtsfehler lägen nicht vor, insbesondere sei für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich gewesen.
Die UVP-Vorprüfung, eine überschlägige Prüfung zur Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, habe den Vorgaben entsprochen und sei entgegen der Auffassung des Klägers weder formell noch inhaltlich zu beanstanden; insbesondere begegne die Bestimmung des Untersuchungsradius bezüglich der Luftschadstoffemissionen keinen Bedenken.


Grenzwerte eingehalten
Auf mögliche Verfahrensfehler im Hinblick auf die unterbliebene Beteiligung anderer Behörden im Genehmigungsverfahren könne der Kläger sich nicht berufen, teilt die Kammer mit. Die Änderungsgenehmigung weise auch in materieller Hinsicht keine den Kläger in seinen Rechten verletzenden Mängel auf.
Durch den Einsatz von Glasabfällen als Ersatzrohstoff im Kalzinator der Anlage, einer Einrichtung, die der Vorwärmung der Rohstoffe für den Brennprozess im Drehofen dient, würden die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten, weshalb offenbleiben könne, inwieweit diese überhaupt Drittschutz vermittelten.


Filteranlage auf dem Stand der Technik
Ob die von Holcim eingesetzte Filteranlage für Luftschadstoffe dem Stand der Technik entspreche, sei wegen der Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs auf die Verletzung drittschützender Vorschriften unerheblich.
Das Vorhaben verstoße schließlich auch nicht gegen abfall- und gewässerschutzrechtliche Vorschriften. Im Hinblick auf einen weiteren, erst nach Klageerhebung in das Verfahren eingeführten Streitgegenstand, nämlich die begehrte Herausgabe von Unterlagen (unter anderem die Protokolle über Emissionsmessungen), sei die Klage bereits unzulässig. Die Voraussetzungen einer wirksamen Klageänderung lägen insoweit mangels Sachdienlichkeit nicht vor. Die Erweiterung der Klage greife über den ursprünglichen Prozessstoff hinaus, weil die betreffenden Fragen zwar ihre Ursache im Immissionsschutzrecht hätten, aber im Informationszugangsrecht gelöst werden müssten.


Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu befinden hat.
Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.klage-gegen-holcim-buerger-aus-dotternhausen-in-rechten-nicht-verletzt.884794f7-9c8a-4260-b256-2beac570fcd6.html

Die NUZ-Vorsitzenden Siegfried Rall (von links), Norbert Majer und Bernd Effinger. Foto: Majer
Die NUZ-Vorsitzenden Siegfried Rall (von links), Norbert Majer und Bernd Effinger. Foto: Majer

02.05.2022

NUZ ist jetzt anerkannte Umweltvereinigung
Natur - Verein wurde vor vier Jahren gegründet / »Projekte rechtlich begleiten«

Dotternhausen  Ein wichtiger Schritt ist dem Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) durch die Anerkennung als »amtlich anerkannte Umweltvereinigung« gelungen. Der im Februar 2018 aus mehreren Bürgerinitiativen hervorgegangene Verein hat nach vierjähriger Arbeit vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die amtliche Anerkennung als Umweltvereinigung nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten.

 

Begonnen haben diese Tätigkeiten vor acht Jahren mit der damaligen Bürgerinitiative (BI) Schömberg, der weitere BI in Dotternhausen und Hausen am Tann folgten. Sie mündeten in die Gründung des Vereins NUZ vor vier Jahren. Der Verein hat den Förderzweck Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, Verhütung und Bekämpfung von Luftverschmutzungen und Förderung der allgemeinen Luftreinhaltung sowie die Bekämpfung von Krebserkrankungen und Lärm.

 

Mit der amtlichen Anerkennung kann der Verein selbstständig Rechtsbehelfe einlegen sowie Klagen bei Verstößen führen und muss nicht mehr Mitglieder in die Verantwortung schicken, wie die Vorsitzenden Norbert Majer, Siegfried
Rall und Bernd Effinger erklären. Ausnahmen gebe es nur, wenn persönliche Betroffenheit im Einzelfall vorliegen muss, etwa bei den Auswirkungen durch Abgase, Lärm und Staub). Ausgenommen ist das Recht der landes- und bundesweit tätigen, großen Umweltverbände wie Bund, Nabu, Landesnaturschutzverband und Albverein auf Anhörung und Stellungnahmen nach den Naturschutzgesetzen.

 

Da die örtlichen und regionalen Belange von den Verbänden oft nicht mit Nachdruck verfolgt werden, sei eine solche Vereinigung geeignet, die Belange vor Ort besser zu vertreten, findet NUZ. Die Zusammenarbeit mit den Verbänden sei aber alltäglich.

 

Majer sagt: »Es wird vom Umweltministerium anerkannt, dass der Verein sich seit Jahren für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und insbesondere für die Verbesserung der Luftreinhaltung eingesetzt hat und dies auch in Zukunft tun will.« Der Verein könne nun Projekte wie die Erweiterung des Plettenberg- Steinbruchs und Genehmigungen hinsichtlich des Zementwerks und der Seilbahn rechtlich begleiten. Dazu werde bestätigt, dass der Verein gemeinnützige Zwecke und das sogenannte »Jedermann-Prinzips des Umweltrechtsrahmengesetzes« erfülle.

Pressemitteilung: NUZ

Quelle: schwabo

https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreaderv3/index.html#/833422/13

Die Vorstände des NUZ (von links): Siegfried Rall, Norbert Majer und Bernd Effinger.          © Privat
Die Vorstände des NUZ (von links): Siegfried Rall, Norbert Majer und Bernd Effinger. © Privat

26.04.2022

Kampf gegen Luftverschmutzung wird honoriert: Dotternhausener NUZ ist jetzt Umweltvereinigung

Pressemitteilung

 

Der aus mehreren Bürgerinitiativen hervorgegangene Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat eine wichtige Anerkennung vom Umweltministerium erhalten. Diese dürfte sich auf die Arbeit der Vereinsmitglieder nachhaltig auswirken.

 

Der im Februar 2018 aus mehreren Bürgerinitiativen gegründete Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat eigenen Angaben zufolge nach rund vierjähriger aktiver Arbeit vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg die Anerkennung als Umweltvereinigung nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten.
Begonnen haben die Tätigkeiten des späteren Vereins vor acht Jahren mit der damaligen Bürgerinitiative Schömberg, der eine Bürgerinitiative in Dotternhausen und Hausen a.T. folgten, die dann in einer Vereinsgründung mündete.

 

Der Verein hat eigenen Angaben zufolge den Förderzweck Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, Verhütung und Bekämpfung von Luftverschmutzungen und Förderungen der allgemeinen Luftreinhaltung wie auch Bekämpfung von Krebserkrankungen und Lärmbekämpfungsmaßnahmen.


Selbstständige Rechtsbehelfe
Mit dieser Anerkennung kann der Verein nun selbstständig Rechtsbehelfe einlegen, Klagen bei Verstößen führen und muss nicht mehr einzelne Mitglieder in die Verantwortung schicken.

 

Ausnahmen gibt es nur, wenn subjektive, das heißt persönliche Betroffenheit im Einzelfall vorliegen muss. Ausgenommen ist das Recht der landes- und bundesweit tätigen großen Umweltverbände wie BUND, NABU, Landesnaturschutzverband, Albverein und anderer auf Anhörungsrechte und Stellungnahmen nach den geltenden Naturschutzgesetzen.

 

„Da aber gerade die örtlichen oder auch regionalen Belange von den großen Verbänden auch aus finanziellen Gründen oft nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt werden können, ist eine solche mit den örtlichen Verhältnissen betraute Vereinigung bestens geeignet, die Belange zu Gunsten der Menschen, Tiere und Natur zu vertreten“, heißt es seitens des Vereins. Die Zusammenarbeit mit den großen Verbänden auch schon wegen den dortigen vielfältigen Fachwissen und Erfahrungen ist für den NUZ tägliche Arbeit.


Anerkennung vom Umweltministerium
Es werde nun vom Umweltministerium nach den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt, dass der Verein sich seit Jahren in der Öffentlichkeit für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und insbesondere für die Verbesserung der Luftreinhaltung eingesetzt hat und dies auch für die Zukunft gewährleistet ist, heißt es in einer Mitteilung des Vereins. Er könne umweltrelevante Projekte wie die Erweiterung eines Gesteinsabbaugebietes auf dem Plettenberg und Genehmigungen im Zusammenhang mit einem Zementwerk und einer Seilbahn auch rechtlich begleiten.

 

Dazu werde bestätigt, dass der Verein auch gemeinnützige Zwecke und das sogenannte „Jedermann-Prinzips des Umweltrechtsrahmengesetzes“ erfüllt. Spenden sind zudem steuerlich abzugsfähig.

 

Bekannt ist der NUZ vor allem für seine Auseinandersetzungen mit dem Dotternhausener Zementproduzenten Holcim, sei es wenn es um den Einbau von Filteranlagen oder der Erweiterung des Abbaugebiets auf dem Plettenberg angeht.


Arbeit vor Ort
Der größte Erfolg für Luftverschmutzungseindämmung und Klimaschutz entstehe dort, wo die Verschmutzer mit relativ einfachen und vertretbaren Investitionen direkt die Schadstoffe und die Landschaftsschäden vermeiden, heißt es seitens von NUZ. Hier seien die Wirkungen für die Allgemeinheit, die Umwelt und das Klima am effektivsten. Wenn vom Normalbürger und Unternehmen mit hohem Kostenaufwand Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmeindämmungen täglich verlangt werde, sollte dies auch für die Großverschmutzer gelten. Für diese Ziele, auch für die kommenden Generationen trete der Verein ein, soweit die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit den NUZ unterstützen.

Pressemitteilung NUZ

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Kampf-gegen-Luftverschmutzung-wird-honoriert-Dotternhausener-NUZ-ist-jetzt-Umweltvereinigung--150389.html

Das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen mit dem Drehrohrofen.                 Foto: Holcim
Das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen mit dem Drehrohrofen. Foto: Holcim

19.04.2022

NUZ erwägt Verfassungsklage "Mit den Gerichtsurteilen zum Holcim-Zementwerk nicht einverstanden"
Bernd Visel 19.04.2022 - 12:40 Uhr
 
Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) erwägt eine Verfassungsbeschwerde. Grund sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in zwei Prozessen gegen die NUZ.


Dotternhausen - Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) bezeichnet es als "juristisches Verwirrspiel" und als "Umwelt-Skandal", was bei den Klagen der beiden NUZ-Vorsitzenden Norbert Majer und Siegfried Rall in vier Verhandlungstagen vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) in Sachen Holcim-Zementwerk herausgekommen ist. Nun erwägt der Verein eine Verfassungsbeschwerde.


Klagen abgewiesen
Beide Klagen vor dem VG seien abgewiesen worden, Berufungen zu einer weiteren gerichtlichen Überprüfung bewusst nicht zugelassen. Die Kläger hatten mehrfach vom Gericht verlangt, zur Aufklärung der Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen durch das Zementwerk Sachverständige anzuhören. Grund: Holcim benutzt eine SNCR-Anlage zur Abgasreinigung gegenüber den laut NUZ "seit spätestens 2015 auch von der Zementindustrie anerkannten katalysatorischen Filteranlagen SCR".
Umstritten ist laut NUZ auch, ob eine Behörde zu Lasten der Gesundheit und des Klimas hohe Ausnahmen genehmigen und damit gesetzliche Grenzwerte aushebeln kann. Norbert Majer betont: "Würde das Regierungspräsidium Tübingen (RP) als Genehmigungsbehörde keinen Grenzwerterhöhungen zustimmen, müsste Holcim nachrüsten." Auch verweigere das RP die Offenlegung der Emissionswerte. Auch in dieser Sache sei eine Klage beim VG anhängig.


Weitere Rechtsstreitigkeiten
Daher erwägt die NUZ eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Majer: "Es wird allerdings viel Unterstützung und Geld benötigt, um dies gerichtlich klären zu können. Denn es stehen auch noch Rechtsstreitigkeiten wegen der Seilbahn und des Abbaus auf dem Plettenberg an."
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.nuz-erwaegt-verfassungsklage-mit-den-gerichtsurteilen-zum-holcim-zementwerk-nicht-einverstanden.037a2e88-0a1b-4539-97f4-64c756224cd7.html

Das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen steht weiter in der Kritik. Dabei geht es sowohl um den Einsatz von Ersatzbrennstoffen wie Altglas auch als um den Einsatz von Ersatzbrennstoffen wie Abfällen aus den gelben Säcken - Foto Maier
Das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen steht weiter in der Kritik. Dabei geht es sowohl um den Einsatz von Ersatzbrennstoffen wie Altglas auch als um den Einsatz von Ersatzbrennstoffen wie Abfällen aus den gelben Säcken - Foto Maier

16.03.2022

Landtag lehnt Petition zum Zementwerk ab
Wirtschaft - Ausschuss betont: Einsatz von Abfällen ist rechtens und wird überwacht / Klage von Siegfried Rall geht in dritte Runde

 

Der Kampf gegen das Zementwerk Dotternhausen wird an vielen Fronten geführt. Einer Petition gegen den Einsatz von Abfällen aus gelben Säcken hat der Landtag nicht abgeholfen. Die Klage von Siegfried Rall gegen den Einsatz von Altglas geht derweil in die dritte Runde.

von Bernd Visel

 

Dotternhausen Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen wird sich nun in der dritten Verhandlungsrunde mit der Klage von Siegfried Rall wegen der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen (RP) zum dauerhaften Einsatz von Glasabfällen im Kalzinator als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion
befassen. Die Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Fischer findet am Mittwoch, 23. März, ab 9 Uhr in der Stadthalle in Sigmaringen statt. Für Zuhörer stehen wegen der Corona-Auflagen nur 16 Sitzplätze zur Verfügung. Reservierungen werden nicht vorgenommen. Der Einlass der Zuhörer erfolgt in der Reihenfolge ihres Eintreffens.

   In der Verhandlung geht es darum, ob der Kläger »aufgrund stark gestiegener Emissionen durch den Altglaseinsatz im Zementwerk
« in seinen Rechten beeinträchtigt wird. Strittig ist freilich, ob die Emissionen tatsächlich signifikant gestiegen sind. Das RP und Holcim bestreiten das. Dem Kläger geht es in dieser Verhandlung aber auch um den Nachweis, dass beim Einsatz modernerer  Filtertechnologien (SCRAnlage) im Zementwerk die Emissionen gravierend gesenkt werden könnten. In Dotternhausen
ist das SNCR-Verfahren im Einsatz, das für die einen als Stand der Technik gilt, für die anderen als völlig überholt.

   Mit einer Petition an den Stuttgarter Landtag ist Jürgen Mozer aus Nehren gegen den Einsatz von Abfällen aus gelben Säcken und Altreifen als Ersatzbrennstoffe im Zementwerk vorgegangen. Der Petent führt aus, dass die Anlage zur Herstellung von Zementkliniker
nicht mit der neuesten Technologie ausgestattet sei und dass die Bevölkerung daher durch hohe Luftschadstoffkonzentrationen geschädigt werde. Es sei zudem Aufgabe der Behörden, eine Schädigung des Klimas zu verhindern, heißt es in der Petition.

   Wie der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Landtagsabgeordnete Thomas Marwein (Grüne), dem Petenten nun mitgeteilt
hat, habe der 17. Landtag in seiner Sitzung am 10. März entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses entschieden: »Der Petition kann nicht abgeholfen werden.« Damit sei dieses Petitionsverfahren abgeschlossen.

   In der Begründung wird auf die Änderungsgenehmigung für die Erhöhung des Anteils an Ersatzbrennstoffen von 60 auf 100 Prozent durch das RP Tübingen vom 22. Februar 2017 verwiesen. Die Ersatzbrennstoffe ersetzten Öl, Kohle und Gas und leisteten einen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen. Als Brennstoffe könnten dabei auch Anteile aus gemischten Verpackungsabfällen (zum Beispiel aus den gelben Säcken) verwendet werden, die für eine stoffliche Verwertung nicht geeignet seien. Die Ersatzbrennstoffe müssten definierten Qualitätskriterien entsprechen und würden der regelmäßigen Überwachung  unterliegen. Zudem würden maximale Schadstoffgehalte festgelegt. In der Genehmigung seien zahlreiche Grenzwerte für Luftschadstoffe und Schwermetalle festgesetzt, deren Einhaltung durch kontinuierliche Messungen überwacht würden. Hingewiesen wird darauf, dass im Rahmen der Genehmigung bestimmte Ausnahmen für die Schadstoffe Ammoniak, Gesamtkohlenstoff und Kohlenmonoxid zugelassen seien.

Die Klage von Siegfried Rall gegen den Einsatz von Altglas geht derweil in die dritte Runde - Foto  Fisel
Die Klage von Siegfried Rall gegen den Einsatz von Altglas geht derweil in die dritte Runde - Foto Fisel

Gegen diese Genehmigung sei am 2. April 2017 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage erhoben worden. Die wesentlichen Punkte seien eine nicht durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung gewesen sowie der Einsatz der SCNR-Tech-nologie. Die Klage sei abgewiesen worden, betont Marwein. In seinem Schreiben an den Peten-ten heißt es: »Eine generelle Aussage oder gar Vorgabe zu bestimmten Abgasreinigungstechno-logien ist aufgrund der Komplexität der Prozesse nicht möglich. Der Einsatz von geeigneten Technologien ist dabei auch in Abhängigkeit von den konkreten Bedingungen vor Ort zu sehen. Sie sind unter anderem abhängig vom jeweils zu mindernden Schadstoff und der Beschaffenheit der eingesetzten Rohstoffe.« Das Verwaltungsgericht habe bestätigt, dass das SNCR-Verfahren im Zementwerk die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfülle.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreader-v3/index.html#/821448/13

19.01.2022

Prozesskrimi in dritter Runde    Verhandlung wegen Altglas-Verbrennung im Zementwerk Dotternhausen vertagt   
Bernd Visel 19.01.2022 - 19:50 Uhr   

Der Machtkampf zwischen dem Verteidiger von Siegfried Rall und der Vorsitzenden Richterin entwickelte sich am Mittwoch zu einem Prozess-Krimi. Nach rund achtstündiger Verhandlung mit zahlreichen Unterbrechungen wurde vertagt. Der Prozess um die Altglas-Verbrennung bei Holcim geht in die dritte Runde.

Dotternhausen/Sigmaringen - Für den langen Verhandlungstag vor der zehnten Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unter Vorsitz von Richterin Fischer könnte man viele Schlagwörter verwenden: Scharmützel, Machtkampf, Prozesskrimi oder auch Farce. Jedenfalls waren alle Beteiligten um 17.40 Uhr froh, dass Fischer dem wiederholten Antrag auf Vertagung des Kläger-Anwalts und von Kläger Siegfried Rall endlich stattgab und die Sitzung beendete.

 

Fortsetzung folgt zeitnah
Die dritte Runde im Prozess gegen die Genehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) auf dauerhaften Altglas-Einsatz im Holcim-Zementwerk in Dotternhausen soll laut der Richterin "zeitnah" erfolgen. Ein Termin steht noch nicht fest. Das Gericht sagte dem Kläger zu, die Neufassung der Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zu "Emissionsminderungen in Zementwerken" zu erhalten und räumte ihm auch eine Frist für eine Stellungnahme dazu ein.


Befangenheitsantrag wird abgelehnt
Der Verhandlungstag war geprägt von einigen Beweisanträgen der Klägerseite, von zahlreichen Sitzungsunterbrechungen und Wortgefechten zwischen der Richterin und dem Anwalt. Diese mündeten im Antrag der Klägerseite, die Richterin für befangen zu erklären. Die Richterin erklärte sich in einer schriftlichen Stellungnahme als "nicht befangen". Das Gericht, das zwischenzeitlich Richter Julian Thüry leitete, lehnte den Antrag ebenfalls ab. "Es gibt keinen Grund, der die Besorgnis einer Befangenheit rechtfertigt."


VDI-Richtlinie spielt große Rolle
Die Klägerseite begründete ihren Antrag damit, dass Richterin Fischer beim Beklagten, nämlich dem RP, die neue VDI-Richtlinie angefordert hatte, dies dem Kläger aber nicht mitgeteilt habe. Gerade darum, welche Bedeutung diese Richtlinie (Entwurf aus dem Jahr 2019 und Neufassung 2021) im Rahmen der Verhandlung hat, ging es immer wieder. Denn beide Seiten, sowohl das RP Tübingen als auch der Kläger, beziehen sich darauf. Die Richterin führte aus, sie habe sich diese lediglich zur Verhandlungsvorbereitung besorgt. Die Richtlinie gehöre nicht zu den Prozessakten und sei öffentlich verfügbar. Der Kläger habe lange genug Zeit gehabt, sich das Werk selbst zu besorgen.
Der Befangenheits-Antrag wurde von der Klägerseite überdies damit begründet, dass die Richterin einen zuvor gestellten Vertagungsantrag abgelehnt habe und damit gleichzeitig auch die beantragte Einsicht des Klägers in die Richtlinie samt einer Stellungnahme dazu.


Vertagung nach acht Stunden
Nachdem Richterin Fischer ihren Platz wieder eingenommen hatte, revanchierte sie sich mit der erneuten Ablehnung eines Antrags des Kläger-Anwalts auf Vertagung, den dieser mit einem Anschlusstermin in Reutlingen begründete. Als Kläger Siegfried Rall nach der fast acht Stunden langen Verhandlungsrunde am späten Nachmittag allerdings gesundheitliche Probleme geltend macht, lenkte Fischer ein, die gleich zu Beginn der Verhandlung mehrere Beweisanträge des Kläger-Anwalts abgelehnt hatte.
Die Frage, ob der Kläger durch die Genehmigung des Einsatzes von Altglas im Zementwerk und den dadurch möglicherweise erhöhten Emissionen bei Stoffen wie Chrom, Blei, Ammoniak oder Staub in seinen Rechten eingeschränkt werde, trat am zweiten Verhandlungstag da fast ein wenig in den Hintergrund.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.prozesskrimi-in-dritter-runde-verhandlung-wegen-altglas-verbrennung-im-zementwerk-dotternhausen-vertagt.77102700-c2ee-426a-9494-a9f2a8b59d40.html

Aktivisten zeigten vor der Sigmaringer Stadthalle, dort tagte das Verwaltungsgericht, ihre Präsenz. © Daniel Seeburger
Aktivisten zeigten vor der Sigmaringer Stadthalle, dort tagte das Verwaltungsgericht, ihre Präsenz. © Daniel Seeburger

19.01.2022

Prozess zu Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk: Befangenheitsantrag gegen Richterin
Von Daniel Seeburger

Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen über die Rechtmäßigkeit einer Änderungsgenehmigung für den Einsatz von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk ging am Mittwoch in die zweite Runde. Wer gedacht hatte, dass es dabei um trockene Formalien geht, sah sich getäuscht. Es war spannend und turbulent. Letztlich wurde die Verhandlung erneut vertagt.

Der Kläger Siegfried Rall war vor Sitzungsbeginn in der Sigmaringer Stadthalle sehr pessimistisch gestimmt. „Das Urteil steht eh schon fest. Leider. Und ich werde verlieren“, sagte er. So ganz einfach war es dann doch nicht. Sein Rechtsbeistand Daniel Krummacher tat alles, dass ein Urteil nicht allzu schnell gefällt wurde.

Insgesamt acht Mal wurde die Verhandlung unterbrochen, weil Krummacher Anträge gestellt hatte. Die wurden zwar fast alle abgelehnt, verzögerten aber den Fortschritt des Verfahrens erheblich. Letztlich vertagte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Dr. Judith Fischer das Verfahren auf Antrag von Siegfried Rall. Er sehe sich außer Stande aufgrund seiner gesundheitlichen Situation der Verhandlung weiter zu folgen. Er habe seit einer Stunde Kopfweh, „der Akku ist leer“, so Rall, der vor einiger Zeit einen Schlaganfall erlitten hatte.

Unterschiedliche Fassungen der VDI-Richtlinie
Bis zu diesem Zeitpunkt boten sich Richterin Fischer und Rechtsanwalt Krummacher nicht nur Wortgefechte. Krummacher stellte sogar einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende. Dabei ging es um eine Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). In dieser werden Verfahrensabläufe in der Zementindustrie beschrieben. Die aktuellste Version stammt von 2021 – und diese lag zwar dem Gericht vor, nicht aber dem Kläger. Der hat lediglich die Fassung von 2019.

Der Klägertisch: Rechtsanwalt Daniel Krummacher, Kläger Siegfried Rall und Norbert Majer vom Verein NUZ (von links). © Daniel Seeburger
Der Klägertisch: Rechtsanwalt Daniel Krummacher, Kläger Siegfried Rall und Norbert Majer vom Verein NUZ (von links). © Daniel Seeburger

n dieser VDI-Richtlinie geht es unter anderem um das Verhalten von Schwermetallen und Glasabfällen beim Einsatz im Produktionsprozess in Zementwerken. Nachgewiesenermaßen werde beispielsweise Chrom vollständig, Cadmium und Blei nahezu komplett im Zementklinker gebunden, führte Johanna Stegmann vom Tübinger Regierungspräsidium, das die Genehmigung zum Einsatz von Glasabfällen erteilt hatte, aus. Es seien keine negativen Auswirkungen auf Emissionen zu erwarten.

Grenzwerte beim Kaffeekränzchen
Siegfried Rall bezweifelte das vehement. „Wurden die Grenzwerte bei einem Kaffeekränzchen ausgehandelt?“, wollte er wissen und wurde von der Richterin daraufhin zur Sachlichkeit aufgefordert. Ein Antrag von Rechtsanwalt Daniel Krummacher zielte darauf ab, den Schweizer Gutachter Josef Waltisberg als Zeuge zu befragen und ihn ein Sachverständigen-Gutachten erstellen zu lassen, um die schädlichen Umweltauswirkungen zu Ungunsten des Klägers aufgrund von Ammoniak und Kohlenstoff-Emissionen zu untersuchen. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Waltisberg sei unter anderem als Gutachter für das Umweltbundesamt zu dieser Thematik tätig gewesen, führte Dr. Friedrich Wimmer, Leiter Ersatzroh- und Ersatzbrennstoffe im Zementwerk, aus. Ein weiteres Sachverständigengutachten bringe keine zusätzlichen Erkenntnisse.

Unterschiedliche Auffassungen
Richterin Dr. Judith Fischer verwies unter anderem auf die VDI-Richtlinien, die als Unterlage vom Gericht verwendet worden sei. Das Problem für Krummacher: Der Kläger kennt diese VDI-Richtlinie gar nicht. Dabei wurde deutlich, dass Richterin und Verteidiger von zwei verschiedenen Richtlinien sprachen. Nämlich der von 2019, die dem Kläger vorlag, und der neuen von 2021, die das Gericht nutzt.

Das wurde deutlich, als die Richterin Fischer darauf hinwies, dass der Kläger bereits im Dezember 2019 aus den VDI-Richtlinien zitiert hatte. „Die VDI-Richtlinie von 2021 konnte der Kläger 2019 aber noch gar nicht kennen“, so Krummacher.

Neutralitätspflicht verletzt
Der Rechtsanwalt stellte einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Fischer. Sie habe die Neutralitätspflicht verletzt. Krummacher forderte eine Vertagung des Verfahrens, Akteneinsicht und eine Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der Antrag auf Befangenheit der Richterin werde abgelehnt, verkündete Richter Julian Thüry die Entscheidung der Kammer. Dass dem Kläger nicht mitgeteilt worden sei, dass die neueste Auflage der VDI-Richtlinie vom Gericht hinzugezogen worden sei, rechtfertige nicht die Besorgnis der Befangenheit. „Dieser Umstand gibt nicht Anlass dazu, an der Unbefangenheit zu zweifeln“, so Thüry.

Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss
Rechtsanwalt Krummacher legte sofort Beschwerde gegen den Beschluss ein. Die Zivilprozessordnung sehe das so vor, führte er aus. Thüry wies die Beschwerde zurück. „Der Beschluss ist unanfechtbar“, führte er aus und verwies auf die Verwaltungsgerichtsordnung.

Die Lage eskaliert
Als dann Richterin Fischer die Verhandlung weiterführte, beantragte Krummacher eine Vertagung des Verfahrens, da er noch einen Notartermin habe. Das Gericht lehnte dies ab mit der Begründung, dass die Ladung zum Verfahren ordnungsgemäß erfolgt sei und die Verhandlung auch fortgesetzt werden kann, wenn ein Beteiligter vorzeitig die Sitzung verlässt. Krummacher blieb nichts anderes übrig, als seinen Termin telefonisch abzusagen.

In einem weiteren Antrag forderte er die Einsicht in die neuesten VDI-Richtlinien vor Ort. Das wurde von der Kammer zwar gewürdigt. Es sei aber ein frei zugängliches Dokument und kein Aktenbestandteil. Eine Einsicht im Rahmen der Verhandlung wurde deshalb abgelehnt. Es sei die Aufgabe der Prozessbeteiligten, sich selbst auf die Verhandlung vorzubereiten.

Wortgefechte zwischen Richterin und Anwalt
Die Klage stamme von 2019/20. Da habe es die VDI-Richtlinie von 2021 noch gar nicht gegeben, konterte Krummacher. Die Kammer habe diese erst jetzt aktuell eingeführt. „Sieben Tage vorher das zu tun und dann zu sagen, hättest du dich doch besser vorbereitet – das ist fragwürdig“, sagte der Anwalt.

Letztendlich sorgte der Antrag von Siegfried Rall dann für die Möglichkeit, die zwischenzeitlich aufgeheizte Verhandlung zu unterbrechen.

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Prozess-zu-Glasabfaellen-im-Dotternhausener-Zementwerk-Befangenheitsantrag-gegen-Richterin-149005.html

Um den Einsatz von Altglas im Zementwerk in Dotternhausen geht es in der Verhandlung vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht, die am Mittwoch fortgesetzt wird. Foto: Visel
Um den Einsatz von Altglas im Zementwerk in Dotternhausen geht es in der Verhandlung vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht, die am Mittwoch fortgesetzt wird. Foto: Visel

17.01.2022

Zweiter Verhandlungstag NUZ klagt gegen Altglaseinsatz im Dotternhausener Zementwerk
Bernd Visel 17.01.2022 - 17:32 Uhr

 

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen in Sachen Altglasverbrennung im Zementwerk in Dotternhausen wird an diesem Mittwoch, 19. Januar, um 10 Uhr in der Sigmaringer Stadthalle fortgesetzt.

Dotternhausen - Um die Verbrennung von Altglas im Dotternhausener Zementwerk geht es erneut an diesem Mittwoch, 19. Januar, vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Gegen den Einstatz von Altglas hat der Vorsitzende des Vereins Umwelt- und Naturschutz Zollernalb (NUZ), Siegfried Rall, geklagt.


Entscheidung über Antrag
Nach Ansicht der NUZ wird die Verhandlung, Beginn 10 Uhr in der Stadthalle Sigmaringen, wohl mit einer Entscheidung über den Antrag auf ein Sachverständigen-Gutachten beginnen. Dieses soll klären, inwieweit die Altglasverbrennungen Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Abgase im Zementwerk haben. Dieser Antrag war am ersten Verhandlungstag nicht mehr entschiedenen worden.
Wie der Verein NUZ darlegt, werden der Kläger und sein Anwalt weitere Beweisanträge stellen, damit im Gericht ein Sachverständiger befragt wird, nachdem das Regierungspräsidium Tübingen (RP) als Beklagte erklärt habe, Sachverständigengutachten seien nicht erforderlich, da in den neuen VDI-Richtlinien (Verein Deutscher Ingenieure) "Emissionsminderungen Zementwerke" die Bewertungen und Beurteilungen bereits beschrieben seien.


Verweis auf VDI-Richtlinien
Der Verein ist da anderer Ansicht. Schon im Entwurf der Richtlinien werde darauf hingewiesen, dass bei Feuerungswärmeleistungen von mehr als 40 Prozent gefährlicher Abfälle die wesentlich strengeren Abgasreinigungen von Müllverbrennungsanlagen einzuhalten seien. Die NUZ weist darauf hin, dass sie die neuen und vollständigen VDI-Richtlinien nicht habe, weil dieses öffentlich nicht zugänglich seien, sondern zum Preis von rund 250 Euro verkauft würden. "Nachdem wir schon für die Entwürfe 250 Euro bezahlt haben, konnten wir diese neue Fassung noch nicht beschaffen", heißt es in einer Mitteilung.


"Es geht um Aufklärung"
Der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer geht indessen davon aus, dass der Schwerpunkt des Prozesses wohl in der Aufklärung bestehen werde, wie giftig die Altglasabfälle tatsächlich seien. Das RP gebe dem Verwaltungsgericht keine Auskünfte – "unter Berufung auf den Betriebsgeheimniseinspruch durch Holcim".
Wichtig sei die Aufklärung deshalb, weil Holcim der Einsatz von bis zu 100 Prozent Ersatzbrennstoffen genehmigt sei. Es stelle sich die Frage nach "den kumulierenden Abgasgiftstoffen". Majer: "Es darf keine Sondermüllverbrennungen in Zementwerken ohne geeignete Filteranlagen geben – im Interesse der Umwelt und Gesundheit."
Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.zweiter-verhandlungstag-nuz-klagt-gegen-altglaseinsatz-im-dotternhausener-zementwerk.ca169aeb-1525-4099-ada4-b49c2e2e8202.html

11.01.2022

Zweite Runde gegen Holcim steht an
Verhandlung - Termin am 19. Januar
Dotternhausen/Sigmaringen (bv). Die Fortsetzungsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht
Sigmaringen in Sachen Immissionsschutzrechtlicher Änderungsgenehmigung für das Dotternhausener Holcim-Zementwerk findet am Mittwoch, 19. Januar, ab 10 Uhr im Großen Saal der Stadthalle Sigmaringen statt.

Der Vorsitzende des Vereins NUZ, Siegfried Rall, klagt gegen den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen im Kalzinator des Werks als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion.

Die erste Verhandlung vor der zehnten Kammer des Gerichts am 8. Dezember war damals am frühen Abend abgebrochen und vertagt worden.

Der Klägervertreter hatte gegen Ende der Sitzung noch den Antrag gestellt, ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen
zum Beweis dafür, dass sich durch den Einsatz von Glasabfällen bei ansonsten gleichem Einsatz von Brenn-und Rohstoffen die Emissionen in der Anlage in Bezug auf Ammoniak, CGesamt und Kohlenmonoxid nachteilig verändern.

Für die Öffentlichkeit stehen in der Stadthalle 16 Plätze für Zuhörer und drei Plätze für Medienvertreter zur Verfügung. Der Einlass der Zuhörer erfolgt nach der Reihenfolge ihres Eintreffens. Reservierungen werden laut Gericht nicht vorgenommen. Es gilt die 3G-Corona-Regelung, eine Maske ist zu tragen.

Quelle: schwabo

Autor: Bernd Visel

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/807034/4

Der Glasabfall, den Holcim als Ersatzbrennstoff nutzt, wird von einer Firma in Bad Wurzach aufgearbeitet.  © Daniel Seeburger
Der Glasabfall, den Holcim als Ersatzbrennstoff nutzt, wird von einer Firma in Bad Wurzach aufgearbeitet. © Daniel Seeburger

03.12.2021

Ersatzbrennstoff Glasabfall im Dotternhausener Zementwerk: Ist die Genehmigung des RP rechtens?
Von Daniel Seeburger

 

Am Mittwoch, 8. Dezember, wird in der Verwaltungssrechtssache Siegfried Rall gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt. Der Dotternhausener klagt gegen der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den dauerhaften Einsatz von Glasabfällen zur Zementproduktion im Kalzinator des Holcim-Zementwerks.
   Beginn der Verhandlung ist um 14.30 Uhr in der Stadthalle in Sigmaringen. Aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen könnten an der Verhandlung maximal 16 Zuhörerinnen und Zuhörer teilnehmen. Das bestätigte Verwaltungsgerichtssprecher Julian Thüry am Freitag auf Nachfrage. Man müsse sich zuvor nicht anmelden. Das heißt im Umkehrschluss: Platzreservierungen werden nicht angenommen.
   Ursprünglich war geplant, im Dienstgebäudes des Verwaltungsgerichts zu verhandeln. Man sei von keinem großen Interesse seitens der Bevölkerung ausgegangen, habe dann aber umgehend reagiert, als Ralls Rechtsanwalt Daniel Krummacher von der Kanzlei Kroll und Partner aus Reutlingen auf die besondere Situation hingewiesen habe.

 

Verhandlung in der Sigmaringer Stadthalle
Der Anwalt habe die Öffentlichkeitsfrage nicht mehr gewährleistet gesehen und um eine Terminverschiebung gebeten, teilt Norbert Majer, Vorsitzender des Vereins für Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ), in einer Pressemitteilung mit.
Um was geht es bei dem Verfahren konkret? Der Zementproduzent Holcim hat im Mai 2019 vom Regierungspräsidium (RP) Tübingen die Genehmigung erhalten, aufgearbeitete Glasabfälle, die nicht mehr weiter recyclet werden können, als Ersatzbrennstoffe nutzen zu dürfen. Der Dotternhausener Gemeinderat hatte allerdings beschlossen, dass die Verbrennung dieser Glasabfälle von weiteren Abgasmessungen begleitet werden müsse. Und sie formulierten ihr Vorbehalte gegen die Genehmigung.


Gemeinderäte äußerten Bedenken
Die Räte äußerte damals Bedenken zum Ausstoß von Feinstaub, Thallium, Nickel, Schwermetallen, Dioxinen und Furanen und forderte vom RP, dass keine höheren Emissionen als bisher anfallen dürften.
   Die Bedenken der Gemeinde waren in der Genehmigung aufgeführt. Die Gemeinde fordere die Auflage, „dass keine negativen (höheren) Emissionen als bei dem zu substituierenden Rohstoff emittiert werden“. Dies sei durch unabhängige Messungen nachzuweisen, heißt es im Genehmigungstext der Tübinger Behörde.

Siegfried Rall klagt vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen das Land Baden-Württemberg.   © Archivfoto: Rosalinde Conzelmann
Siegfried Rall klagt vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen das Land Baden-Württemberg. © Archivfoto: Rosalinde Conzelmann

 

Gemeinde lehnt finanzielle Unterstützung des Klägers ab
NUZ-Vorsitzender Norbert Majer forderte damals die Gemeinde Dotternhausen dazu auf, gegen die erteilte Genehmigung des RP zu klagen. Als die Gemeinde das nicht tat, wurde Siegfried Rall aktiv. Er bat im Juni 2020 die Gemeindeverwaltung, die Kosten des Verfahrens im Falle einer negativen Entscheidung zu übernehmen.

 

 

Der Gemeinderat lehnte auch das ab, obwohl im Gremium fehlende Messergebnisse bemängelt worden sind. Der Grund, weshalb eine finanzielle Unterstützung nicht möglich sei, sei die entsprechende Auffassung der Rechtsaufsicht, hieß es damals seitens des Gemeinderats.

 

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Ersatzbrennstoff-Glasabfall-im-Dotternhausener-Zementwerk-Ist-die-Genehmigung-des-RP-rechtens-148484.html

22.11.2021

Weltweit anerkannter Fachmann referierte in Dotternhausen
Unter dem folgenden Link kann man sich über die Publikationen u. Vorträge von dem international anerkannten Spezialisten für Filtertechnik in Zementwerken, Dipl.-Ing. Waltisberg Josef aus der Schweiz, informieren.
https://www.waltisberg.com/dokumente/

Rund 100 Interessierte sind zur NUZ-Veranstaltung in die Festhalle gekommen.   Foto: Visel
Rund 100 Interessierte sind zur NUZ-Veranstaltung in die Festhalle gekommen. Foto: Visel

22.11.2021

»Für sauberere Luft mehr investieren«
Wirtschaft - Rund 100 Zuhörer bei NUZ-Infoveranstaltung zum Thema Zementindustrie in der Festhalle Bei der Informationsveranstaltung des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) in Dotternhausen
ist die Zementindustrie dazu aufgefordert worden, die Zementwerke mit neuen Filtertechnologien auszustatten und für weniger  Schadstoff-belastungen zu sorgen.

 

Dotternhausen Rund 100 Interessierte waren am Freitagabend in die Festhalle gekommen. Die Hygiene-Vorschriften wurden streng eingehalten. Am Eingang wurde kontrolliert. Alle Besucher mussten ihre Impfnachweise vorzeigen und ihre Daten angeben.

   Der Verein NUZ nahm die Hygieneverordnung sehr ernst. In der Halle waren die Stühle in entsprechendem Abstand aufgestellt; die Mund-Nasen-Maske musste während der gesamten Veranstaltung getragen werden.
   Der Vorsitzende Norbert Majer verwies eingangs auf die Kritik an der Versammlung durch einige Gemeinderäte, die er nicht nachvollziehen könne: »Wir sind keine Querdenker, Dorfspalter oder Täuscher«, sagte er. »Wir wollen nur zum Wohle der Allgemeinheit und vor allem der Kinder für eine bessere Luft und den Schutz des Plettenberg sorgen.« Dazu gehöre, dass Holcim im Zementwerk Rauchgasreinigungsanlagen nach dem neuesten Stand der Technik einsetzen müsse, zumal immer mehr – teils auch sehr giftige – Abfälle verbrannt würden. »Holcim kann nicht immer nur vom Klima- und Gesundheitsschutz reden, sondern muss nicht zuletzt aufgrund der enormen Gewinne selbst etwas dafür tun. Und zwar sofort.« 

   So forderte Majer einmal mehr den Einsatz der SCR-Technologie (katalysatorische Reinigung) zur Verminderung der Schadstoff-emissionen, den Holcim seit 2008 verweigere. Das Dotternhausener Zementwerke gehöre zu den »problematischsten in Deutschland«. Er kritisierte auch, dass das Regierungspräsidium Tübingen die Überschreitung der Grenzwerte teilweise um ein Vielfaches genehmige.

   Über die »Verfahren zur Reduktion von Schadstoffen in Zementofensystemen« informierte dann Josef Waltisberg aus der Schweiz, der sich seit Jahrzehnten mit diesem Thema befasst. Er plädierte dafür, dass die bei Holcim eingesetzte SNCR-Technologie (selektive nicht-katalytische Reduktion) nicht mehr nur alleine angewendet werden sollte, sondern nur noch in Kombination mit anderen Technologien. Durch SNCR würden vorwiegend Stickoxide reduziert, nicht jedoch organische Verbindungen oder gar Dioxine und Furane. Besser schneide das SCR-Verfahren ab, das auch organische Ab-gaskomponenten reduziere. So würden etwa im Zementwerk Mergelstetten beide Verfahren zur Anwendung kommen, was deutlich bessere Reinigungswerte bei Stickoxiden, organischen Stof-fen, Benzol sowie Dioxinen und Furanen mit sich bringe. Die besten Ergebnisse würde beim De-CONOx-Verfahren, Kombination der regenerativen thermischen Oxidation (RTO) und SCR, er-zielt, die im Zementwerk in Kirchdorf/Österreich eingesetzt werde.

   Laut Waltisberg gibt es in Deutschland 38 Zementwerke; davon setzten unter anderem noch 17 das SNCR-Verfahren ein, 17 die SCR-Technik und nur zwei das DeCONOx-Verfahren ein: »Da gibt es noch viel Luft nach oben.«

   Angesichts des ausgewiesenen Jahresgewinns von Holcim in Höhe von 1,8 Milliarden Euro sei die Investitionssumme von rund fünf bis zehn Millionen Euro für eine SCR-Anlage im Dotternhausener Werk machbar, sagte Majer. Und auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch betonte bei der anschließenden Podiumsdiskussion, dass die Industrie von sich aus mehr tun müsse zur Luftreinhaltung. Der Staat dürfe solche Investitionen künftig auch nicht mehr allzu großzügig fördern.

   Harry Block vom BUND verwies darauf, dass immer mehr Müll und andere Ersatzstoffe in den Zementwerken verbrannt würden, in Deutschland allein 3,7 Millionen Tonnen pro Jahr. Für die Industrie sei das ein gutes Geschäft. »Damit wird aber auch we-niger Material recycelt«, verwies er auf Altreifen und Kunststoffe. Sein Appell: »Wir müssen den Beton beseitigen und dafür Ersatzstoffe finden.« Bei der anschließenden Fragerunde ging es um die Bodenbelastung rund ums Zementwerk, um die Kosten für bessere Filter und um den mangelnden Gesundheitsschutz durch Behörden und Politik.

   Zuvor hatte der Tübinger Mediziner Klaus Wild auf die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Feinstaub in der Luft aufmerk-sam gemacht, die durch den Klimawandel verstärkt würden. Weltweit würden dadurch 8,9 Mil-lionen vorzeitige Todesfälle registriert. Schädigende Folgen gebe es auch unterhalb der Grenz-werte für die Schadstoffe. Wild zeigte den Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Covid-Erkrankungen auf: 15 Prozent der weltweiten Corona-Todesfälle seien auch auf die hohe Belastung durch Feinstaub zurückzuführen.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/795210/5

19.11.2021

Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Zementindustrie und Emissionen

Aufgrund der aktuellen Coronasituation konnte die Hauptversammlung, bei der Wahlen zum Vorstand anstanden, aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden.

Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung geplanten Fachvorträge mit anschließender Podiumsdiskussion konnten, trotz erheblichem Widerstand von verschiedenen Seiten, durchgeführt werden.
Für die Fachvorträge der Veranstaltung mit anschließender Podiumsdiskussion wurden anerkannte Fachleute gewonnen.
   Ein Spezialist für Filtertechnik in Zementwerken, Dipl.-Ing. Waltisberg Josef aus der Schweiz,  erklärte  u. a. in seinem Vortrag die Vor- und Nachteile der verschiedenen Filtertechniken.

Herr Dipl.-Ing. Waltisberg ist anerkannter Spezialist, nicht nur in der Schweiz, für "Umwelttechnik Zement"

(siehe Anlage)
   Herr Harry Block, Karlsruhe, Fachmann im Umweltbereich beleuchtet die verschiedenen Auswirkungen von Emissionen durch Abfallverbrennungen auf die Umwelt.
   Der Tübinger Internist Klaus Wild erläuterte u. a. die Auswirkungen von Emissionen auf die Gesundheit der betroffenen Menschen.

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Vortrag von Dipl.-Ing. Waltisberg Josef
Vortrag am 19.11.2021 bei der Informationsveranstaltung
VORTRAG-NUZ-Waltisberg.pdf
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Gesundheitliche Folgen von Luftverschmutzung
Impulsvortrag 19. November 2021 Dotternhausen
Dr. med. Klaus Wild Facharzt für Innere Medizin Geriatrie, Palliativmedizin
Gesundheitsrisiken_Vortragsfolien Dotter
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Vergleichsmöglichkeiten auf einen Blick
Ausgewählte Emissionen der Quellengruppe Industrie und Gewerbe nach Stadt-/Landkreisen in Baden-Württemberg
---Übersicht Stadt-/Landkreise
---Emissionen in Balingen
---Emissionen in Tübingen
--- Reutlingen
--- Stuttgart
2. Landkreise 2014 Industrie.pdf
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Vergleichswerte Zementwerke
Tabelle enthält Emissionswerte verschiedener Zementwerke mit unterschiedlichen Filteranlagen zum Vergleichen
3. Tabellen und Vergleichszahlen Zementw
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 Die NUZ-Vorsitzenden Norbert Majer (rechts) und Siegfried Rall stehen am Freitag Vormittag in der Dotternhausener Festhalle, in der für rund 100 Besucher der Informationsveranstaltung bestuhlt ist. Damit halte man sich ans Hygienekonzept, so die NUZ.  Fo
Die NUZ-Vorsitzenden Norbert Majer (rechts) und Siegfried Rall stehen am Freitag Vormittag in der Dotternhausener Festhalle, in der für rund 100 Besucher der Informationsveranstaltung bestuhlt ist. Damit halte man sich ans Hygienekonzept, so die NUZ. Fo

20112021

NUZ: »Wir erwarten eine Anzeige«
Vereine - Dotternhausener Festhalle bei Zement-Infoveranstaltung für 100 rund Besucher bestuhlt

 

Trotz der Kritik im Dotternhausener Gemeinderat hat der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) seine Informationsveranstaltung zum Thema Zementindustrie in der örtlichen Festhalle durchgezogen. Man halte sich ans Hygienekonzept, hieß es im Vorfeld. Die Halle war für rund 100 Menschen bestuhlt worden.

Dotternhausen Am Freitag Vormittag sind NUZ-Mitglieder, darunter die Vorsitzenden Norbert Majer und Siegfried Rall, in der Festhalle anzutreffen. Sie stellen die Stühle auf für die Besucher der Informationsveranstaltung zum Thema Zementindustrie und deren Emissionen.
   »Wir halten uns streng an das mit der Gemeinde und dem Gesundheitsamt abgemachten Corona-Hygienekonzept«, betont Majer. So wurde die Halle für rund 100 Besucher bestuhlt. »Im Notfall können wir noch einige Stühle mehr aufstellen. Angemeldet waren bis Freitag Vormittag 75 Personen, davon seien die Hälfte Mitglieder des Vereins NUZ. Die Stühle stünden im Abstand von 1,5 Metern, bei Ehepaaren, von denen sich einige angemeldet hätten, dürften die Stühle laut Gesundheitsamt enger beisammen stehen.

   Die Corona-Verordnungen werden eingehalten. An der Eingangstür der Halle prangt ein großes Plakat: Es gelte die 2G-Regel. Zutritt hätten nur Geimpfte oder Genese, die das auch nachweisen müssten. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sei während der gesamten Veranstaltung nötig. Die Besucher werden gebeten, einzeln einzutreten und Abstand zu halten. »Obwohl wir das alles machen wie gefordert«, rechnete Siegfried Rall im Vorfeld damit, »dass da vom Ordnungsamt oder vom Gesundheitsamt kontrolliert wird. Wir gehen auch davon aus, dass wir angezeigt werden«, verweist Rall auf die Diskussion in der Sitzung des Dotternhausener Gemeinderats am Mittwoch.Einige Gemeinderäte hatten sich darüber beklagt, dass die Gemeinde der NUZ die Halle für eine Hauptversammlung des Vereins überlassen habe und nicht für eine öffentliche Großveranstaltung. Daher fühle man sich übergangen, hatte es geheißen. Zudem war kritisiert worden, dass die NUZ im Vorfeld davon gesprochen habe, dass man rund 250 Besucher erwarte, obwohl nach Darlegung des Hauptamts nur 100 Besucher in der Halle möglich wären.
   Das sehen die NUZ-Vorsitzenden ganz anders. Norbert Majer betont, dass von Anfang an die Tagesordnungspunkte 14, 15 und 16 der Hauptversammlung Fachvorträge, eine Diskussion und eine Fragerund vorgesehen hätten. Allein den offiziellen Teil der Versammlung mit Wahlen habe man aus rechtlichen Gründen absagen müssen, weil »wir durch die Corona-Regeln nicht gewähr-leisten konnten, dass alle Vereinsmitglieder Zutritt gehabt hätten«. Der Verein, so Majer, zähle rund 200 Mitglieder.
   Auch das Bürgermeisteramt habe die gesamte Tagesordnung bereits Mitte Oktober erhalten. Aber erst nachdem der Gemeinderat die Veranstaltung in der Halle genehmigt hatte, habe man die Referenten einladen können, sagt Majer. Und die Gemeindeverwaltung habe diese Tagesord-nung auch später noch einmal zusammen mit dem unterschriebenen Mietvertrag für die Halle er-halten. »Man hat also immer gewusst, dass diese Punkte Bestandteile der NUZ-Versammlung sind.« Dass dann der offizielle Teil der Hauptversammlung aber habe wegen Corona abgesagt werden müssen, hätte sich erst nach Inkrafttreten des Alarmplans herausgestellt. Majer: »Dann haben wir sofort reagiert.«

Autor:  Bernd Visel

Foto:    Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/795066/17

Die Hauptversammlung wurde abgesagt, jetzt findet eine Klimaschutz. und Aufklärungsdiskussion in der Dotternhausener Festhalle statt.    © Daniel Seeburger
Die Hauptversammlung wurde abgesagt, jetzt findet eine Klimaschutz. und Aufklärungsdiskussion in der Dotternhausener Festhalle statt. © Daniel Seeburger

18.11.2021

Aus Hauptversammlung wird Podiumsdiskussion? Dotternhausener Räte kritisieren den Verein NUZ
Von Daniel Seeburger

 

Eigentlich wollte der Verein Natur-Umwelt-Zollernalb (NUZ) am Freitagabend seine Hauptversammlung in der Dotternhausener Festhalle abhalten. Diese wurde zwischenzeitlich abgesagt. Dafür findet eine „Klimaschutz- und Aufklärungsdiskussion“ statt. Gemeinderat und Verwaltung sind verwundert.

Die Dotternhausener Gemeinderätin Ilse Ringwald ergriff zum Schluss der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend das Wort. Sie sei doch etwas erstaunt über das Handeln des Vereins NUZ. Dieser wollte eigentlich am heutigen Freitagabend seine Hauptversammlung in der Festhalle abhalten. Sie wurde allerdings vom Verein coronabedingt abgesagt. Dafür lädt der NUZ weiter zu einer „Klimaschutz- und Aufklärungs-Diskussion“ in die Festhalle ein.

Erwartet wird dazu der Schweizer Experte für Schadstoff-Emissionen in Zementwerken, Diplomingenieur Josef Waltisberg und der bei Health for Future Tübingen engagierte Dr. Klaus Wild. Bei der Veranstaltung geht es unter anderem um die Filteranlagen bei Holcim.

Kein Platz für 250 Gäste
Sie habe den Antrag des NUZ im Umlaufverfahren zugeschickt bekommen, so Ilse Ringwald, und auch zugestimmt. Dass jetzt eine Podiumsdiskussion stattfinde, nicht aber die beantragte Hauptversammlung, finde sie seltsam. „Ich fühle mich gelinkt und hintergangen“, so Ringwald. Was sie vor allem stutzig macht, sei die Tatsache, dass die Veranstalter damit werben, dass 250 Personen Platz in der Festhalle finden würden. „Ich ziehe meine Zustimmung zurück“, führte die Gemeinderätin aus.

Dotternhausens Hauptamtsleiterin Heike Hirt wies darauf hin, dass in der Halle keinesfalls 250 Personen Platz finden würden, sondern aufgrund des geltenden Hygienekonzepts maximal 100.

Rechtliche Würdigung
Gemeinderat Georg von Cotta wies auf die rechtliche Situation hin. Nach Vereinsrecht müsse jedes Mitglied die Möglichkeit haben, an einer Mitgliederversammlung teilzunehmen. Wenn allerdings die 2G-Regel gelte, seien Ungeimpfte grundsätzlich ausgeschlossen. Es sei NUZ also gar nichts anderes übrig geblieben, als die Hauptversammlung abzusagen.

Das bestätigt auch Norbert Majer vom NUZ auf Anfrage unserer Zeitung. Aus rechtlichen Gründen habe man „den formellen Teil der Hauptversammlung“ verschieben müssen, nicht aber den zweiten Teil. Dem stehe rechtlich nichts im Wege. Es gelte ein mit der Gemeinde und dem Gesundheitsamt vereinbartes Hygienekonzept. Das sehe unter anderem ein Eintrittsverbot für Nichtgeimpfte, Abstandsregelungen und Maskenpflicht vor.

Was gehört eigentlich zur Hauptversammlung?
Dabei ist es nicht einmal das Hygienekonzept, das einen Teil des Gemeinderats auf die Palme bringt. „Wir haben die Halle für die Hauptversammlung vermietet und nicht für eine Großveranstaltung“, führte Gemeinderätin Elisabeth Menholz aus. Auch Axel Simonis sieht die Sache skeptisch. „Wenn jemand eine Hochzeit bucht und dann ein Konzert veranstaltet, ist der Veranstaltungszweck geändert“, führte er aus.

Hat die Gemeinde die Festhalle für eine Hauptversammlung oder eine Podiumsdiskussion vermietet?   © Daniel Seeburger
Hat die Gemeinde die Festhalle für eine Hauptversammlung oder eine Podiumsdiskussion vermietet? © Daniel Seeburger

Die Gemeindeverwaltung habe erst nach dem Vertragsabschluss erfahren, dass auch eine Podiumsdiskussion geplant sei, erklärte Bürgermeisterin Marion Maier. Sie sprach von einer Vertragsverletzung. Der Vertragszweck werde nicht erfüllt, wenn keine Hauptversammlung stattfinde.

 

Podiumsdiskussion war schon immer geplant

Das sieht Norbert Majer ganz anders. „Die Podiumsdiskussion war immer geplant und ist und war ein Teil der Hauptversammlung“, erklärt der NUZ-Vorsitzende. Er präsentiert die Einladung zur Mitgliederversammlung, die das Datum vom 21. Oktober trägt. Dort werden unter den Punkten 14 bis 16 Fachvorträge und eine Podiumsdiskussion angekündigt – die aber zur Hauptversammlung dazu gerechnet sind. Und die wurde vom NUZ abgesagt.

 

In einer Mail an die Gemeindeverwaltung vom 12. November weist Norbert Majer darauf hin, „dass wir die Hauptversammlung aus rechtlichen Gründen aufs Frühjahr 22 verschieben müssen“. Und weiter: „Die 20-Uhr-Veranstaltung werden wir auf jeden Fall durchführen (...).“ Also doch zwei Veranstaltungen?

 

Nur der Hauptversammlung zugestimmt

Man habe definitiv nur der Hauptversammlung zugestimmt, erklärt Dotternhausens Bürgermeisterin Marion Maier auf Nachfrage unserer Zeitung. Dem NUZ sei die Entscheidung direkt nach der letzten Gemeinderatssitzung, die am 20. Oktober stattgefunden hat, zugegangen. Dort hätten die Gemeinderäte einer Vermietung der Festhalle zugestimmt. Im Vertrag seien zudem der Mietpreis und der Miettag festgelegt. Außerdem habe man den Verein NUZ noch auf die Festhallenordnung hingewiesen.

 

Dass es an diesem Termin nun keine Hauptversammlung, sondern eine völlig andere Veranstaltung gebe, habe sie erst mitbekommen, als es im Amtsblatt gestanden sei. Bei Vertragsabschluss sei aber offiziell nur bekannt gewesen, dass eine Mitgliederversammlung stattfinde, so Maier.

 

NUZ verantwortlich bei Verstößen gegen Hygienekonzept

Bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen und das Hygienekonzept sei nicht die Gemeinde, sondern allein der NUZ verantwortlich, erklärt Marion Maier. Ein daraus resultierendes Bußgeldverfahren würde ausschließlich den Verein betreffen.

 

„Wir werden das mit der Gemeinde und dem Gesundheitsamt abgesprochene Hygienekonzept einhalten“, führt Norbert Majer aus – und teilt gleichzeitig gegen Bürgermeisterin und Gemeinderat aus: „Es ist schon unglaublich, wenn uns die Nichteinhaltung unterstellt und gar mit Anzeigen und Bußgeldern im Voraus gedroht werden.“

 

Kopfschütteln im Gemeindegremium

Entsprechende Drohungen seitens der Gemeinde oder der Räte gab es allerdings in der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend nicht. Aber durchaus Kopfschütteln darüber, dass der NUZ angesichts der gespannten Coronalage an dem Termin am Freitag festhält. „Wenn der Verein dieses Risiko eingeht, dann ist er selbst schuld“, sagte Gemeinderat Otto Scherer.

 

Dafür gab es Lob für den Sportverein von Bürgermeisterin Marion Maier. Denn der hat seinen Weihnachtszauber an der Dotternhausener Sporthalle bereits coronabedingt abgesagt.

Autor:  Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Aus-Hauptversammlung-wird-Podiumsdiskussion-Dotternhausener-Raete-kritisieren-den-Verein-NUZ-148251.html

Josef Waltisberg
Josef Waltisberg

18.11.2021

»Anweisungen kommen wohl von ganz oben«
Umwelt - Norbert Majer kritisiert Absage von Klaus Tappeser für NUZ-Veranstaltung

Dotternhausen. Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) lädt für Freitag, 19. November, ab 20 Uhr zu einer Informations- und Diskussions-veranstaltung zum Thema Zementindustrie und Emissionen in die Festhalle ein.  
   Unter den Referenten sind Josef Waltisberg aus der
Schweiz, der sich seit vielen Jahren mit den Emissionen von Zementwerken und deren Energie und
Abfalleinsatz befasst, sowie der Tübinger Internist Klaus Wild.

  

Eingeladen dazu wurde auch Regierungspräsident Klaus Tappeser beziehungsweise Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen.
Auf die Absage von Tappeser (wir haben berichtet) hat der NUZ-Vorsitzende Norbert
Majer nun mit einem offenen Brief reagiert.

 

»Wir sind sehr enttäuscht über Ihre Absage«, schreibt Majer und verweist darauf, dass laut der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) die Emissionen im Zollernalbkreis zu mehr als 90 Prozent von Holcim stammten. Der Kreis liege im Land bei den Emissionen an der Spitze.

   Das Regierungspräsidium Tübingen verweigere aber immer noch die Offenlegung der Daten der Emissionen in Dotternhausen, im Gegensatz etwa zu den Präsidien in Stuttgart und Karlsruhe, die solche Zahlen veröffentlichten.
   »Aber bei Emissionen und Klimaschutz geht es um politische Entscheidungen«, bemängelt der NUZ-Vorsitzende: »Die Anweisungen kommen wohl von ganz oben, aus dem von den Grünen geführten Umweltministerium oder gar vom Ministerpräsidenten selbst.« Weiter betont er, dass in Zementwerken seit 2008 der Einbau von SCR-Katalysatoren gefordert werde – wie bei Kohlestromkraftwerken: »Uns geht es unabhängig von der Parteipolitik und Lobbyeinflüssen ausschließlich um die Abgasemissionen von Holcim in allen deutschen und schweizerischen Zementwerken, da diese auf unsere Gesundheit und das Klima in der Region Einfluss haben.«

   Majer: »Und Sie verweigern eine Teilnahme an diesen Fach- und Sachinformationen«, obwohl die Durchsetzung der Gesetze ausschließlich in der Hand der Mittelbehörde liege: »In erster Linie ist der Regierungspräsident dafür verantwortlich, weshalb er sich persönlich um diese Sache kümmern sollte.«

Quelle:  schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/793812/5

12.11.2021

NUZ: RP lehnt Einladung ab
Dotternhausen (bv).Vom Regierungspräsidium Tübingen wird kein Vertreter an der Versammlung des Vereins NUZ am 19. November in der Dotternhausener Festhalle teilnehmen.

Dort ist eine Podiumsdiskussion zur Thematik rund um die Zementindustrie und deren Emissionen geplant.
    Regierungspräsident Klaus Tappeser betont: »Da wir uns bereits mehrfach zu den Fragen Ihrerseits geäußert haben, bitten wir um Verständnis, dass eine Teilnahme durch unser Haus nicht erfolgen wird.«

Autor:   Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreaderv3/index.html#/792472/16

10.11.2021

Vergiftete Luft bis nach Tübingen

Gabriele Busse
Di, 09.11.2021 17:15

 

Sondermüll, Altreifen, Klärschlamm, Tiermehl und teils 60-fach überschrittene Schadstoffwerte: Die Firma Holcim in Dotternhausen verbrennt für die Produktion von Zement auch Sondermüll, setzt dabei jahrzehntealte mangelhafte Filter ein - und vergiftet damit die Luft bis nach Tübingen und Reutlingen.

    Und zwar mit Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium.

Wie das sein kann und was man dagegen tun kann, erklärt Beate Zöld, die jahrelang allein gegen Holcim kämpfte, sich sogar an die Bundesregierung wandte, schließlich ein Aktionsbündnis ins Leben rief und nun auch den Protest am kommenden Samstag organisiert: um 14.00 auf dem Tübinger Holzmarkt.

 

Interview mit Beate Zöld

 

 

 

 

Klicken Sie auf den LINK oder das Audio-Symbol und Sie gelangen zur Webseite

https://www.wueste-welle.de/sendung/view/id/50/tab/weblog/article/83655/Vergiftete_Luft_bis_nach_T-uuml-bingen.htm

Beate Zöld mit dem Flugblatt für die Demo am Samstag in Tübingen -- Foto Visel
Beate Zöld mit dem Flugblatt für die Demo am Samstag in Tübingen -- Foto Visel

10.11.2021

»Nicht nur reden, sondern etwas tun«
Umweltschutz - Beate Zöld hat Aktionsbündnis Zement mitbegründet /Demo am Samstag in Tübingen

 

»Nicht immer nur reden, sondern vor Ort konkret etwas gegen die vorhandenen Missstände unternehmen«: Das ist das Motto von Beate Zöld, die seit Jahren für den Schutz von Umwelt und Natur kämpft und das »Aktionsbündnis Zement Zollernalb-Reutlingen-Tübingen« gegründet hat.

 

Dotternhausen. Dieses ruft unter dem Motto »Stoppt die Vergiftung von Mensch und Umwelt durch die Firma Holcim« an diesem Samstag, 13. November, ab 14 Uhr zu einer Demonstration auf dem Tübinger Holzmarkt auf; anschließend ist eine Demonstration vor dem Regierungspräsidium Tübingen.

    Mit dabei sind laut Zöld Mitglieder verschiedener Umweltinitiativen wie Attac, Fridays for Future, Health for Future, Ende Gelände, Architects for Future und ZAK3. »Wir rechnen mit mindestens 150 Teilnehmern«, sagt die 41-Jährige, die seit acht Jahren mit ihrer Familie in Dotternhausen lebt.

   Auslöser dafür, dass sich die Sozialpädagogin, die im Jugendtreff in Endingen arbeitet, für den Umweltschutz einsetzt, waren Leserbriefe ihres Mannes, auf die es in der Gemeinde ein »übles Echo« gegeben habe. Da habe sie gedacht: »Da stimmt etwas nicht.«
   Sie wollte sich unabhängig informieren und begann zu recherchieren: über die Gesetzgebung, Genehmigungen, über die Zementindustrie und über die ehemalige Firma Rohrbach: »Das hat mich dann einfach interessiert.« Ihre Rechercheergebnisse hat sie dem Verein Umwelt- und Naturschutz im Zollernalbkreis (NUZ) weitergeleitet. Dessen Vorsitzender Norbert Majer hat sie
daraufhin zu einem Treffen eingeladen: »Das war vor etwa fünf Jahren. Seither bin ich NUZMitglied.  

"Zementindustrie ohne Grauschleier" heißt die Facebook-Seite von Beate Zöld auf der sie ihre Rechercheerergebnisse veröffentlicht - Foto Screenshort
"Zementindustrie ohne Grauschleier" heißt die Facebook-Seite von Beate Zöld auf der sie ihre Rechercheerergebnisse veröffentlicht - Foto Screenshort

  « Weil sie ihre Recherchen aber nicht nur in Dotternhausen publik machen wollte, richtete sie eine Facebook-Seite unter dem Titel »Zementindustrie ohne Grauschleier« ein. Zwischenzeitlich, sagt Zöld, habe sie 350 »Freunde«, die regelmäßig die Seite besuchten, und stehe darüber hinaus mit vielen Bürgerinitiativen in Kontakt, die sich ebenfalls gegen die Umweltverschmutzung durch Zementwerke wehrten, wie in Fulda, im Teutoburger Wald in Österreich und selbst in Syrien, wo Holcim in Kritik stand wegen der Unterstützung des IS.

  Eines kam zum andern: »Es hat mir einfach nicht gereicht, immer nur auf die Argumente der Gegenseite zu antworten. Ich wollte aktiv was machen.« Ein Schlüsselerlebnis sei dabei gewesen, dass sie an einem Tag über Luftschadstoffe recherchiert und dann im Biomarkt eingekauft habe: »Dann habe ich gedacht: Das kann doch nicht sein. Ich weiß ja nicht einmal, ob ich das Ost und Gemüse aus dem eigenen Garten verwerten kann.«

   Also schrieb sie einen 16 Seiten langen Brief an Bundestagsabgeordnete, an Behörden und Parteien, um diese um Hilfe im Kampf gegen die Luftverschmutzung durch die Zementindustrie zu bitten. »Passiert ist nichts. Das hat alles nicht gefruch-tet«, sagt sie enttäuscht.

Rund 150 Teilnehmer zählte das Aktionsbündnis Zement bei einer Demo Mitte Juli vor dem Holcim-Werk in Dotternhausen -- Foto Screenshort
Rund 150 Teilnehmer zählte das Aktionsbündnis Zement bei einer Demo Mitte Juli vor dem Holcim-Werk in Dotternhausen -- Foto Screenshort

  Dann wandte sie sich an Greenpeace, Fridays for Future und Attac. Und siehe da: Einige Aktivisten kamen auf den Plettenberg, um den Steinbruch in Augenschein zu nehmen. Folge des Treffens war die Gründung des Aktionsbündnisses Zement Zollernalb-Reut-lingen-Tübingen, bei der neben ihr Michael Schilling von Attac federführend gewesen sei. Das Ziel: »Etwas Konkretes zum Umwelt- und Naturschutz in der Region beitragen«. Dann sei die Corona-Pandemie ausgebrochen, die Initiative ausgebremst worden: »Man konnte sich ja nicht mehr treffen.« In diesem Sommer organisierte das Bündnis eine Demonstration vor den Werkstoren von Hocim in Dotternhausen: »Jetzt aber wollen wir mit unserer zweiten großen Kundgebung dorthin, wo die Entscheidungen getroffen werden: nach Tübingen vors Regierungspräsidium.«

   Bei der Kundgebung an diesem Samstag werden verschiedene Redner erwartet, die über die Zementindustrie, über den Plettenberg, über Syrien und den Emissionshandel informieren. In diesem Zusammenhang habe man im Vorfeld auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Regierungspräsident Klaus Tappeser angeschrieben. Kretschmann habe noch nicht geantwortet; Tappeser hingegen sehr schnell, aber ausweichend und habe auf die Gesetzeslage hingewiesen und darauf, dass die Holcim-Filter in Dotternhausen dem Stand der Technik entsprächen. »Diese Statements werden wir bei der Demo ebenfalls aufgreifen«, sagt Zöld, die davon überzeugt ist, dass weitere »Aktionen zivilen Ungehorsams« stattfinden werden, etwa wenn die Genehmigung des Landratsamts für die geplante Erweiterung des Holcim-Steinbruchs auf dem Plettenberg in greifbare Nähe rücke.

    Denn eins steht für die sie fest: »Wir müssen in der Bevölkerung das Be-wusstsein und die Aufmerksamkeit für diese Themen wecken. Viele Leute wollen informiert werden, aber korrekt und nicht nur einseitig von Holcim, den Behörden und von der Politik.« In dieser Hinsicht setzt Zöld auf die neue Bundesregierung mit den Grünen: »Es kann ja nur besser werden.«

   Schade hingegen findet sie, dass in Dotternhausen »die Leute nicht mehr mitgenom-men und sachlich informiert werden«, nachdem die Gemeinde die Mediation in Sachen Holcim ausgesetzt habe. »Das ist kontraproduktiv für die Dorfgemeinschaft«, fordert Beate Zöld regel-mäßige Infoveranstaltungen oder runde Tische: »Wir müssen dran bleiben und weiter das Ge-spräch suchen, gerade auch mit den Jüngeren.«

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/791688/5

Magnus Hauschel (links) und Friedrich Wimmer (rechts) geben im Schömberger Gemeinderat Auskunft über den Holcim-Abbau von Ton im Witthau. Bürgermeister Karl-Josef Sprenger hört interessiert zu.Foto: Visel
Magnus Hauschel (links) und Friedrich Wimmer (rechts) geben im Schömberger Gemeinderat Auskunft über den Holcim-Abbau von Ton im Witthau. Bürgermeister Karl-Josef Sprenger hört interessiert zu.Foto: Visel

05.11.2021

Im Witthau wird weniger abgebaut
Wirtschaft - Holcim setzt verstärkt auf Ersatzrohstoffe / Stadt rechnet mit weniger Einnahmen aus Tongrube Weil das Holcim-Zementwerk verstärkt auf Ersatzrohstoffe setzen will, wird in Zukunft wohl weniger Ton im Witthau abgebaut werden. Die Stadt Schömberg, so Bürgermeister Karl-Josef Sprenger, rechnet deshalb mit weniger Einnahmen.

 

Schömberg. Sprenger hatte die Holcim-Vertreter Friedrich Wimmer und Magnus Hauschel zur Sitzung des Gemeinderats eingeladen, um aus erster Hand nähere Informationen zu erhalten. Der Bürgermeister kritisierte, dass Holcim die Stadt nicht frühzeitig informiert habe. Auch Stadtrat Heiko Gerstenberger bemängelte, dass »keine konkreten Zahlen vorliegen«.

   Wimmer, Leiter für Ersatzroh- und Ersatzbrennstoffe beim Zementwerk, erklärte, dass Berichte in der Presse über den verstärkten Einsatz von Ersatzrohstoffen »zu frühzeitig« erschienen seien und kritisierte in diesem Zusammenhang das Regierungspräsidium Tübingen, »das vorgeprescht ist«. Wimmer: »Es sind noch sehr viele Fragen offen und es ist noch völlig unklar, ob die Behörde das alles genehmigt. « Die Standortgemeinden würden von Holcim informiert, wenn alles geklärt sei. Er verwies auf die jährlichen Informationstreffen für die Gemeinderäte bei Holcim, die aber Coronabedingt in jüngster Zeit ausgefallen seien.

   Wimmer betonte, dass es ein großes Anliegen von Holcim sei, das Klima zu retten und Ressourcen zu schonen. So habe man bereits den Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle zu 85 Prozent geschafft. Dafür würden Ersatzbrennstoffe verwendet. Geplant sei künftig, auch verstärkt Ersatzrohstoffe wie Porenbeton und Schluff für die Zement- und Betonproduktion zu verwenden statt Kalkstein und Ton. Langfristig sei damit zu rechnen, dass kein Ton und Kalkstein mehr abgebaut werden müsse. »Holcim setzt auf die
Kreislaufwirtschaft, etwa mit dem Einsatz von Material aus Hausabbrüchen.« In den kommenden Jahren freilich werde im Witthau weiterhin Ton abgebaut, wenn auch nicht mehr in so großen Mengen wie derzeit. Diese schwanken jährlich und liegen zwischen 16 000 und 40 000 Tonnen pro Jahr. »Vielleicht reduzieren wir um die Hälfte«, sagte Wimmer, aber: »Wir werden im Witthau immer etwas abbauen, allein schon, um die Genehmigung dafür nicht zu verlieren.«

      Die Stadt erhält pro Tonne abgebauten Tons 69 Cent, informierte Sprenger. Für Walter Schempp zu wenig, wenn man bedenke, dass die Gemeinde Dotternhausen einen Euro pro Tonne erhalte. »Dabei handelt es sich aber um Kalkstein«, erwiderte Wimmer. Der Abbauvertrag zwischen der Stadt Schömberg und Holcim habe keine feste Laufzeit, antwortete Sprenger auf Nachfrage. Er sei immer ein halbes Jahr im voraus kündbar.

   »Wie lange dauert der Abbau von Ton im Witthau noch?«, fragte Stephan Plescher. »Das wissen wir nicht«, gab Wimmer zu Auskunft. Ton habe bei der Diskussion um den Abbauzeitraum noch nie eine Rolle gespielt, anders als beim Kalkstein und Ölschiefer, die irgendwann einmal abgebaut sein werden.

   Klar sei aber, dass man die Abbaumenge im Witthau reduzieren wolle, weil Ton wie andere mineralische Rohstoffe bei der Produktion relativ einfach zu ersetzen sei. Wie und in welcher Menge reduziert wird, sei aber noch völlig unklar: »Das hängt auch von der Genehmigung ab.«

   Klar ist für Wimmer allerdings, dass man durch den Einsatz von weniger mineralischen Rohstoffen auch weniger Emissionen im Zementwerk erhalten werden, etwa durch den Einsatz von Ziegelsteinen. 

   Die Frage von Marc Schwarz, ob es nicht besser sei, den Ton vor Ort abzubauen als von weiter her anzufahren, bejah-te Wimmer: »Das machen wir schon und haben im Witthau den Abbau in den vergangenen Jah-ren wieder verdoppelt.«

   Walter Schempp fragte nach den Immissionen im Zementwerk und den bei Holcim eingesetzten Filtern angesichts dessen, »dass die Luft im Zollernalbkreis am stärksten belastet« sei. »Unsere Filter sind auf dem Stand der Technik. Wir können die Grenzwerte einhalten«, führte Wimmer aus: »Die Luft bei uns ist nicht schlecht.« Es gebe für Holcim keine Ausnahmegenehmigungen bei der Verbrennung, sondern nur für den Einsatz der Rohstoffe.

   Diese Diskussion führe er seit Jahren und wolle auch nicht mehr auf »einzelne, herausgegriffene Statistiken« reagieren. Allerdings sei er nicht darüber informiert, ob es bereits Ergebnisse bei den Schadstoffmessungen im Umfeld des Zementwerks gebe.

   Der Gemeinderat stimmte letztlich dem Beschlussvorschlag von Bürgermeister Sprenger zu, »Holcim zu bitten, bei Veränderungen im Witthau die Stadt frühzeitig zu informieren«.

Autor:   Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/790896/16

05.11.2021

Holcim/Dotternhausen vergiftet unsere Lebensqualität
Klimaschutz heißt Schutz von Luft und Flächen für Mensch und Natur

Einen spannenden Vortrag vor über
dreißig Interessierten hielten Michael
Schilling und Beate Zöld. 20 Bilder und Graphiken öffneten vielen die Augen, die bis dahin nichts über den Zement-konzern Holcim/Dotternhausen, einer Tochter des Schweizer Konzerns mit einem Jahresumsatz von über 21 Milliarden Euro (2020), wussten.

 

Holcim macht seine Geschäfte nicht
nur durch den Abbau von Kalk für die
Zementproduktion, sondern zugleich
durch die Verbrennung von Giftmüll,
der beschönigend als „Ersatzbrennstoff“
bezeichnet wird. Das Gefährliche
daran: Die Abgase aus den hohen
Schornsteinen ziehen weit über die
Schwäbische Alb, Balingen, Rottenburg,
Tübingen, Reutlingen. Holcim
und das Regierungspräsidium vertuschen
die Folgen, die „Grenzwerte“
würden ja eingehalten.

 

Der Tübinger Lungenarzt Klaus Wild
widerlegte dieses Gerede eindrucksvoll:
Feinstaub, Stickoxide, Schwefeldioxid,
Kohlenstoffmonoxid, Ozon,
Schwermetalle, Ultragifte (Dioxine,
Furane) werden direkt über die Atemwege

und indirekt über Nahrungsmittel
aufgenommen und führen zu Atem-wegserkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen (Herzinfarkt, Bluthochdruck) bis zu einem erhöhten
Krebsrisiko. Dafür sind angebliche
„Grenzwerte“ irrelevant.

Hauptwindrichtung
Hauptwindrichtung

So spricht die Weltgesundheits-organisation WHO von 400.000 vorzeitigen Todesfällen durch Luftverschmutzung pro Jahr in der EU. Deshalb muss die Erweiterung des Abbaugebietes auf dem Plettenberg um 20 Hektar verhindert werden.

Das breite „Aktionsbündnis Zement

Zollernalb – Tübingen – Reutlingen“

ruft auf zu einer Kundgebung am 13.

November um 14 Uhr am Holzmarkt in

Tübingen mit anschließender Demonstration zum Regierungspräsidium unter der Losung „Stoppt die Vergiftung von Mensch und Umwelt durch die Firma
Holcim, Dotternhausen“ und fordert
unter anderem eine sofortige Erstellung
einer umfassenden Umwelt-verträglichkeitsprüfung von
unabhängiger Seite, keine weitere
Ausnahmegenehmigungen für die
Giftemissionen, den sofortigen
Einbau der aktuellsten und effektivsten
Filtertechnologie (SCR/Deconox) mit Fristsetzung sowie einen Stopp der Müllverbrennung bei Überschreiten der Frist.
DIE LINKE ROTTENBURG unterstützt diese Aktion:
Unsere Gesundheit und die
unserer Kinder und Enkel darf nicht
den Profiten des Holcim-Konzerns
geopfert werden.
Autor: Dr. Emanuel Peter, Gemeinderat,
Kreisrat
„DIE LINKE“ Rottenburg


Erst Rohrbach, nun Holcim: In der Tongrube Withau bauen die Zementhersteller seit 1966 Ton ab -- © Daniel Seeburger
Erst Rohrbach, nun Holcim: In der Tongrube Withau bauen die Zementhersteller seit 1966 Ton ab -- © Daniel Seeburger

04.11.2021

Wie geht’s mit Tongrube Withau weiter? Schömberg fühlt sich von Holcim schlecht informiert

Aus der Zeitung hat Schömbergs Stadtchef mitbekommen, dass die Firma Holcim künftig weniger Ton in der Tongrube Withau auf Schömberger Gemarkung abbauen möchte. Das hat Karl-Josef Sprenger geärgert. Am Mittwoch haben sich zwei Holcim-Mitarbeiter im Gemeinderat erklärt. Noch ist wohl alles offen. Aber: „Es ist unglücklich gelaufen“, räumte Dr. Friedrich Wimmer ein und kritisierte wiederum das Regierungspräsidium.


   Seit 1966 betreibt der Konzern Holcim beziehungsweise die Vorgängerfirma Rohrbach-Zement die Tongrube Withau, die auf Schömberger Gemarkung an der Straße nach Weilen unter den Rinnen liegt. Laut Bürgermeister Karl-Josef Sprenger wurde die Vergütung, die die Stadt erhielt, nach Kubikmeter berechnet. Seit 2018, nachdem die Schömberger neu verhandelt haben, liegt die Vergütung bei 69 Cent pro abgebauter Tonnage. Laut Sprenger sind so in guten Jahren rund 20.000 Euro in die Stadtkasse geflossen.

 

Ein Satz macht hellhörig
Der Zementhersteller hat beim Regierungspräsidium (RP) Tübingen einen Antrag zur immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gestellt, um die Ersatzrohstoffe Porenbeton und Schluff künftig einzusetzen. Der Dotternhausener Gemeinderat hat darüber in der Oktobersitzung sein Misstrauen geäußert. Dr. Friedrich Wimmer, Leiter für Ersatzroh- und Ersatzbrennstoffe bei Holcim, hatte in der Sitzung erläutert, dass geplant sei, rund 40.000 Tonnen jährlich über Schluff in den Produktionsprozess einzubringen, was große Auswirkungen auf die Ausbeutung der Tongrube im Withau habe.


Wir hätten bessere Informationen erwartet. Bürgermeister Karl-Josef Sprenger

 

Das Thema ist noch nicht so geklärt, dass man damit an die Öffentlichkeit könnte. Dr. Friedrich Wimmer, Leiter für Ersatzroh- und Ersatzbrennstoffe bei Holcim


Dieser Satz hat Schömberg hellhörig gemacht und Sprenger hat Dr. Wimmer und seinen Mitarbeiter Magnus Hauschel in die Sitzung eingeladen, um aus erster Hand über die Holcim-Pläne bezüglich der Zukunft der Tongrube informiert zu werden.


Holcim wartet auf die Genehmigung
Laut Dr. Wimmer möchte Holcim die neuen Ersatzrohstoffe einsetzen, um Ressourcen zu schonen und Emissionen zu verringern. Die mineralischen Abfälle könne man in den Beton mischen, um die Rohstoffe zu schonen. Langfristig könne man so auch den Ton einsparen. Das Ziel für die Zukunft sei, irgendwann ganz wegzukommen von Ton.


Auf die Hälfte runterfahren
Allerdings, schränkte Dr. Wimmer ein, stehe die Firma noch ganz am Anfang und hoffe jetzt erst einmal auf eine Genehmigung. Wenn diese da sei, werde man voraussichtlich in zwei bis drei Jahren weniger Ton im Withau abbauen. Ziel sei, bis in zwei oder drei Jahren den Abbau auf die Hälfte runterzufahren. Wimmer konkretisierte auf Anfrage die bisherigen Abbauzahlen: „2016 lag der Spitzenwert bei 40.000 Tonnen; 2018 waren es 15.000.“
Die Befürchtung der Schömberger, dass kein Ton mehr abgebaut wird, konnte Wimmer entkräften: „Wir müssen immer etwas abbauen, weil sonst die Genehmigung erlischt.“


Stadt ist sauer
Warum konnte man die Zahlen nicht mitliefern?, kritisierte Stadtrat Heiko Gerstenberger. Sprenger wiederum bemängelte, dass Holcim die Stadt nicht informiert hat. Dr. Wimmer entschuldigte sich dafür.
Grundsätzlich würden die betroffenen Gemeinden jährlich persönlich über Neuigkeiten in Kenntnis gesetzt. Das sei auch aufgrund von Corona schiefgelaufen. Generell räumte er ein, dass es unglücklich gelaufen sei. Er schob den Schwarzen Peter ans RP weiter: „Das Thema ist noch nicht so geklärt, dass man damit an die Öffentlichkeit könnte.“


Der Ton geht nicht aus
Auf die Frage aus dem Gremium, wie lange die Tongrube noch zur Verfügung steht, antwortete Wimmer wie folgt: „Dass uns der Ton ausgeht, stand nie zur Debatte, vorher wird es eng bei dem Kalkstein und dem Ölschiefer.“ Der Experte stellte klar: „Wir reduzieren die Abbaumenge nicht, weil es knapp wird, sondern, weil es mineralisch möglich ist.“


RP ist Unsicherheitsfaktor
Ob generell weniger Ton in der Zementindustrie gebraucht wird, wollte Stadträtin Kerstin Kipp wissen. „Für alles, was mit dem RP zusammenhängt, wage ich keine Prognose“, blieb Wimmer in seiner Antwort vage und wiederholte, dass es um Ressourcenschonung und Emissionsminderung geht. „Wir können 500 Tonnen CO2-Emissionen einsparen“, verdeutlichte er.

 

Walter Schempp lotste den Holcim-Mitarbeiter noch auf einen Nebenschauplatz: „Wie sieht es mit der Filteranlage aus?“ Der verwies leicht genervt darauf, dass die Filtertechnik auf dem neuesten Stand sei und die Werte eingehalten würden und verwahrte sich gegen andere, nicht bestätigte Aussagen. „Man muss die Rahmenbedingungen sehen, die bei jedem Zementwerk anders sind.“
Autor:   Rosalinde Conzelmann

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Wie-ist-Zukunft-der-Tongrube-Withau-Schoemberg-fuehlt-sich-von-Holcim-schlecht-informiert-148023.html

29.10.2021

Resolution: Ersatzbrennstoff soll wie Müll bewertet werden
Umwelt - Zollernalb-Grüne fordern Gesetzentwurf:

 

Für Ersatzbrennstoffe sollen gleiche Grenzwerte wie für Müll gelten.

 

Zollernalbkreis. »Endlich die Zementindustrie bei der Verbrennung von ›Ersatzbrennstoffen‹ mit der Müllverbrennung gleichsetzen«, das verlangen die Grünen im Zollernalbkreis.
   Die Mitgliederversammlung
fordert die Verhandlungsgruppe für die Koalitionsvereinbarung der Ampel auf, den von der Bundestagsfraktion der Grünen im Januar eingebrachten Gesetzesentwurf zur Gleichstellung der Zementherstellung durch sogenannte Ersatzbrennstoffe mit den Müllverbrennungsanlagen durchzusetzen.
   Dieser Gesetzesvorstoß war im Bundestag von CDU/CSU als auch
von SPD und FDP abgelehnt worden. Es geht um die 17. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (17. BImSchV), die es den Regierungspräsidien erlaubt, Firmen zu gestatten, bei der Zementherstellung sogenannte Ersatzbrennstoffe wie Kunststoffmüll, Autoreifen, Altöl oder Dachpappe einzusetzen und für deren Verbrennung Grenzwerte der Emissionen gelten zu lassen, die um ein
Vielfaches über denen von Müllverbrennungsanlagen liegen.

   Das Argument, es sei doch gut, eine mit viel Primärenergie schon einmal verbrauchte Ressource »thermisch« zu verwerten, könne nicht gelten, da es auf der anderen Seite gesundheitsschädliche Immissionen für die Umgebung
der Produktionsstätten legalisiere, meinen die Zollernalb-Grünen.

Autor:  Oliver Otte, 1. Vorsitzende des Balinger Ortsverbands der Grüne

28.09.2021

 

Der große CO2-Schwindel

von Dr. Emanuel Peter, Kreisrat Tübingen und Gemeinderat Stadt Rottenburg

 

Trotz niedriger Ölpreise ist der Benzinpreis in Deutschland auf ein Achtjahres-Hoch gestiegen - ein Ende ist nicht in Sicht. Hauptursache ist der neue Preis für CO2-Zertifikate von 25 Euro/ Tonne ab Januar 2021, er wird jedes Jahr um weitere fünf Euro erhöht. Gestiegene Energiepreise (Gas, Heizöl, Benzin) wirken besonders auf niedrige Einkommen und auf alle Branchen! Allein fürs Tanken und Heizen zahlen Verbraucher über 12 Prozent mehr als im letzten Jahr. Obwohl Mieter keinen Einfluss auf die Wärmedämmung haben, müssen sie die Belastung allein tragen.
   Angeblich dient alles dem EU-Klimaziel und der Senkung des hohen CO2-Ausstoßes, der bis 2030 um 55 Prozent sinken soll. Schon jetzt wird dieses Ziel verfehlt: Der gesamte CO2-Ausstoß ist im letzten Jahr trotz Corona-Pandemie der höchste seit 1990. Dies verursachen vor allem Energiekonzerne wie RWE, der in der ersten Jahreshälfte 2021 schon mehr Strom aus Braunkohle als letztes Jahr produzierte. Hinzu kommen über 2.000 Betriebe, die von der EEG-Umlage „befreit“ sind und fast 20 Prozent der gesamten Energie in Deutschland verbrauchen. Dieses „Greenwashing“ bezahlen wir Privatverbraucher mit erhöhten CO2-Preisen für unsere Energie!
   Bei uns füttert die grün-schwarze Landesregierung einen der größten Umweltverschmutzer im Ländle - den Zementproduzenten Holcim (Dotternhausen) - seit Jahren mit kostenlosen CO2-Zertifikaten in Höhe von Millionen Euro.

Der Konzern bestätigte, dass er 2019 insgesamt 1.378 Tonnen Kohlenmonoxid, 500.000 Tonnen Kohlendioxid, 265.000 Kilo Stickoxid und 707 Kilo Schwefeldioxid und aus der Müllverbrennung Schadstoffe wie Cadmium, Quecksilber, Blei und Zink freisetzte. Da Holcim sich weigert, seine 30 Jahre alten Filter durch neue, hocheffiziente Filter zu ersetzen, ziehen die giftigen Abgase entlang des Alb-Traufes über Balingen, Tübingen, Reutlingen bis nach Stuttgart.

   Das Tübinger Regierungspräsidium erlässt unzählige Ausnahmegenehmigungen, verlangt keine Umweltverträglichkeitsprüfungen und setzt alles daran, dass die Süderweiterung des Abbaus auf dem Plettenberg um weitere neun Hektar - vom Landratsamt Zollern-Alb bereits abgelehnt - jetzt doch genehmigt wird.

Diese Zerstörung des Plettenbergs mithilfe des Regierungspräsidiums muss gestoppt werden: Unsere Gesundheit und die Natur müssen Vorrang vor der Gewinngier von Konzernen haben!
Autor:  Dr. Emanuel Peter, Rottenburg

Autor: Dr. Emanuel Peter, Gemeinderat und Kreisrat, „DIE LINKE“, Rottenburg

Quelle: Die Linke, Ortsverband Rottenburg

Mit Genehmigung des Autor veröffentlicht

https://www.tuebinger-linke.de/der-grosse-co2-schwindel/#more-2814

 

Landtag von Baden-Württemberg                                                                       Drucksache 17 / 708

17. Wahlperiode                                                                                                      13.08.2021

 

Kleine Anfrage

des Abg. Hans-Peter Hörner AfD

                                                   und

                                                                      Antwort

                                                                     des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

 

Gesundheitsbelange in Bezug auf das Zementwerk in Dotternhausen/Zollernalbkreis in

Baden-Württemberg (Holcim)

Eingegangen: 13.8.2021 / Ausgegeben: 14.9.2021

Download
Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Hörner AfD vom 13.08.2021
Gesundheitsbelange in Bezug auf das Zementwerk in Dotternhausen/Zollernalbkreis in Baden-Württemberg
20210813-Anfrage AfD Hörner.pdf
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Landtag von Baden-Württemberg                                                                       Drucksache 17 / 227

17. Wahlperiode                                                                                                      16.06.2021

 

Kleine Anfrage

des Abg. Hans-Peter Hörner AfD

                                                   und

                                                                      Antwort

                                                                     des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Verwertung von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk in Dotternhausen/Zollernalbkreis in Baden-Württemberg (Holcim)

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Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Hörner AfD vom 16.06.2021
Verwertung von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk in Dotternhausen/Zollernalbkreis in Baden-Württemberg (Holcim)
20210601-Anfrage AfD an Regierung.pdf
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07.08.2021

»Weiteres Potenzial vorhanden«

Zementwerk - AfD-Politiker stellt kleine Anfrage im Landtag

Dotternhausen. »Das Zementwerk Dotternhausen kann und soll mehr für den Umweltschutz leisten«, betont der AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Hörner. Er hatte zum Zementwerk im Landtag eine kleine Anfrage an die Regierung gestellt und »erkennt Optimierungs-potenzial in Sachen Umweltschutz und Emissionsverringerung«.

   Hörner: »Es stellt sich die Frage, ob für Abfallmit-verbrennungsanlagen, wie im Fall der Zementklinkerherstellung, nicht die gleichen strengeren Grenzwerte bei Emissionen gelten sollten, wie für reine Abfallverbrennungsanlagen. « Die Rauchgase von Abfallverbrennungs-anlagen wie im Zementwerk Dotternhausen verunsicherten die Anwohner – teils aus Angst um die Gesundheit, aber auch aufgrund der Erhaltung ihres Wohnumfelds sowie einem verstärkten Umweltbewusstsein. 

   Im Fall von Dotternhausen werden die vorgeschriebenen Emissionswerte, die 25 Prozent höher seien als bei reinen

Abfallverbrennungsanlagen, laut Hörner »gerade so eingehalten«. Es sei komisch, dass das Hauptwerk in der Schweiz deutlich geringere Emissionswerte erreiche. »Warum werden jene Filter-anlagen nicht auch hier eingesetzt?«, fragt er.

Hans-Peter Hörner  Foto: Landtag von Baden-Württemberg
Hans-Peter Hörner Foto: Landtag von Baden-Württemberg

   Antworten zu gesundheitlich kritischen

Emissionen wie Dioxinen und Furanen seien nicht gegeben worden.

Dies werde in einer weiteren Anfrage geklärt. Aus gesundheitlicher Sicht seien nach Angaben des zuständigen

Ministeriums keine Häufungen bestimmter Erkrankungen wie Krebs im Umkreis des Zementwerks festgestellt worden. Hörner fordert hier jedoch ein spezielles Monitoring.

   Ein durch das Regierungspräsidium zur Auflage für die Genehmigung 2017 gemachtes Geo-Monitoring bezüglich der Bodenschadstoffen sei erst im Mai 2020 begonnen worden. Das erste Jahr werde derzeit ausgewertet.

   Zu den Gründen seiner Initiative erläutert Hörner: »Unser Ziel ist nicht, der Wirtschaft und den Arbeitsplätzen das weitere markt-wirtschaftliche Bestehen schwer zu machen. Vielmehr geht es darum, durch eine optimierte Zusammenarbeit aus Politik, Wirtschaft und Bürger, die Umwelt in unserer Region zu entlasten, den Naturschutz zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftskraft zu erhalten.«


07.07.2021

 Zementwerk: AfD stellt Kleine Anfrage

 Politik Die AfD im Landtag formulierte eine Kleine Anfrage zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk.

 

Dotternhausen/Stuttgart. Der AfD-Abgeordnete Hans-Peter Hörner aus dem Zollernalbkreis formulierte eine Kleine Anfrage an das Umweltministerium zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk. Die Antworten, die er erhielt, vermitteln keine Erkenntnisse, die bisher noch nicht publik gemacht worden wären – mit einer Ausnahme: Auf die Frage, ob es Erhebungen gibt, „die auf ein erhöhtes Auftreten von Krankheiten (z. B. Krankheiten der Atemwege, Lebererkrankungen, Krebs u. a.), in diesem Bereich im Vergleich zu anderen Gebieten schließen lassen“, antwortet das Ministerium: „Das Epidemiologische Krebsregister Baden-Württemberg hat festgestellt, dass sowohl für die Gemeinde Dotternhausen wie auch den Zollernalbkreis im untersuchten Zeitraum (2015 bis 2019) keine signifikant erhöhte Inzidenz für Krebs gesamt wie auch für die meisten Krebsarten gegenüber dem Landesdurchschnitt gefunden werden konnte. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über ein erhöhtes Auftreten von Krankheiten in den angesprochenen Gebieten vor.“

   Es stelle sich die Frage, ob für Abfallmitverbrennungsanlagen nicht die gleichen Grenzwerte bei Emissionen gelten sollten wie für Abfallverbrennungsanlagen, so Hörner. In Dotternhausen würden die vorgeschriebenen Emissionswerte, welche 25 Prozent höher sind als bei reinen Abfallverbrennungsanlagen, „gerade so mit Müh‘ und Not eingehalten.“ Und weiter: „Unser Ziel ist nicht, der Wirtschaft und den damit zusammenhängenden Arbeitsplätzen das weitere marktwirtschaftliche Bestehen schwer zu machen. Vielmehr geht es darum, durch eine optimierte Zusammenarbeit aus Politik, Wirtschaft und Bürger die Umwelt in unserer Region zu entlasten, den Naturschutz zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftskraft zu erhalten.“ dan

Quelle: zak

https://epaper2.zak.de/ePaper/

Der Verein NUZ kritisiert weiter die Abgasreinigung im Zementwerk, die nicht dem neuesten Stand der Technik entspreche. Foto: schwabo/holcim
Der Verein NUZ kritisiert weiter die Abgasreinigung im Zementwerk, die nicht dem neuesten Stand der Technik entspreche. Foto: schwabo/holcim

20.04.2021

»Anlagen nicht Stand der Technik«
Umwelt - NUZ fordert SCR-Filter

Dotternhausen (bv). Nicht unwidersprochen lässt der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) den Umweltbericht von Holcim (wir haben berichtet).


Die NUZ-Vorsitzenden Norbert Majer, Siegfried Rall und Bernd Effinger verweisen einmal mehr darauf, dass Holcim mit der SNCR-Anlage zur Luftreinhaltung eine veraltete Technik anwende. »Die Ammoniak-Eindüsung ist nach mehr als 20 Jahren überholt. Stand der Technik ist die SCR-Rauchgasreinigung. Einen noch besseren Wirkungsgrad erreicht die weiter entwickelte DeKONOx-Technik, die in einigen Zementwerken schon im Einsatz ist.« Weiter heißt es in der Stellungnahmen: Zwar weise Holcim darauf hin, dass durch die SCR-Reinigung zusätzliche Umweltbelastungen aufgrund des höheren Energieverbrauchs entstehen würde. Verschwiegen werde aber, dass gegenüber der veralteten Anlage mehrere 100 000 Tonnen Schadstoffe und Giftstoffe wie Quecksilber, organische Stoffe, Benzole und anderes mehr herausgefiltert würden. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass im Umweltbericht wichtige Daten fehlten.

  Auch die von der Zementindustrie immer wieder ins Feld geführten »Rohstoff-bedingte Be-lastungen« könnten laut NUZ eben auch durch einen SCR-Katalysator vermindert werden, nicht dagegen mit einer SNCR-Anlage: »Während in anderen Zementwerken in neue Anlagen investiert werden, beharrt Holcim auf veralteten, längst abgeschriebenen Anlagen.«Schuld an diesem Zustand seien auch die Behörden, die durch Sondergenehmigungen erhöhte Grenzwerte erlaubten: »Dadurch steht Holcim nicht unter Druck, in neue Techniken zu investieren.« Nachweislich könnten im Zementwerk einige gesetzliche Grenzwerte nicht eingehalten werden. »Für was bräuchte man sonst Ausnahmegenehmigungen?«, fragt die NUZ.

  Und weiter: »Weshalb werden so viele kostenfreie CO2-Zertifikate beantragt, wenn durch Er-satzbrennstoffe nach Angaben von Holcim rund 200 000 Tonnen CO2 eingespart werden?«

  Das Zementwerk könnte nach Meinung von Majer, Rall und Effinger auch problemlos ans Gasnetz angeschlossen werden: »Damit wären Umweltprobleme großteils gelöst.« Aber: »Mit der Abfallverbrennung wird zusätzlich Geld verdient, besonders dann, wenn die notwendige Rauchgasreinigung wie bei Müllverbrennungsanlagen eingespart wird.«

  Die Vereinsvorsitzenden gehen in ihrer Stellungnahme auch auf die Stromerzeugung aus Öl-schiefer ein, die nicht CO2-neutral sei, wie Holcim behaupte, sowie auf die im Zementwerk verwendeten Ersatzbrennstoffe und deren Zusammensetzung.

  Der Verein appelliert an die Bevölkerung, »sich solidarisch mit den NUZ-Zielen zu erklären und sich dafür einzusetzen, dass giftige Abgase nach dem Stand der Technik gereinigt werden müssen«.
Autor:   Bernd Visel
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreaderv3/index.html#/744504/15

12.02.2021

Klimakiller Zement

Drei Milliarden Tonnen CO2 jedes Jahr – allein durch Zement | heute-show vom 12.02.2021

 58.541 Aufrufe •12.02.2021

Die Leute interessierten sich für für ihre Umwelt - einfach toll!!!

ZDF heute-show - 1,06 Mio. Abonnenten

 

Wäre die Zementindustrie ein Land, stünde sie auf dem dritten Platz, was den CO2-Ausstoß angeht, direkt hinter den USA und China.

 

Ganz interessant sind die Kommentare zur Sendung auf youtube.

 

Quelle: ZDF heute-show vom 12.02.2021
Zur ganzen heute-show in der Mediathek: https://kurz.zdf.de/hs2103yt/

Quelle: Ausschnitt auf youtube:

https://www.youtube.com/watch?v=0xIXGRA2bRk

01.02.2021

siehe auch interessanter Lesebrief im zak zum folgenden Artikel im schwabo:

Nur Aufmerksamkeit für die Wahl
Zu: Verbrennung von Müll und Ersatzbrennstoffe in Großanlagen als Thema im Bundestag

https://www.nuz-ev.de/m%C3%BCllverbrennung/leserbriefe/

Das Zementwerk in Dotternhausen                         Foto: Visel, Schwarzwälder Bote
Das Zementwerk in Dotternhausen Foto: Visel, Schwarzwälder Bote

01.02.2021

Majer: Antrag der Grünen unterstützen
Zementwerke - Bundestagsabgeodneter Kühn fordert strengere Vorgaben

Dotternhausen. Abgeordnete der Bundestagfraktion der Grünen haben einen Antrag eingebracht, wonach die Zementwerke, in denen sogenannte Ersatzbrennstoffe zum Einsatz kommen, bei der Abgasreinigung gleich behandelt werden sollen wie Müllverbrennungsanlagen.

Der Vorsitzende des Vereins für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ), Norbert Majer, hat die hiesigen Abgeordneten dazu aufgerufen, diesen Antrag zu unterstützen: »Klimaschutz kann nicht noch weitere Jahre zuwarten.«

  Der Tübinger Grünen-Abgeordnete Chris Kühn, Betreuungsabgeordneter für den Wahlkreis Zollernalb, betont: »In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Müllverbrennung in der Zementindustrie mehr als verdreifacht. Nach Angaben des Verbands der Zementindustrie wurden 2019 insgesamt 3,8 Millionen Tonnen Abfälle ver-feuert; 1999 waren es 923 000 Tonnen.«

  Der Anteil von Abfällen am Gesamtbrennstoff liege bei knapp 70 Prozent. Dabei würden für Zementfabriken weniger strenge Bestimmungen gelten als für Müllverbrennungsanlagen. Einige Werke dürften das Achtfache der Grenzwerte für Schwefeldioxid ausstoßen, bei Kohlenmonoxid sogar das Sechzigfache. Dabei zeigten Müllverbrennungsanlagen, dass die Einhaltung der Grenzwerte möglich sei. Kühn plädiert für den Einbach der SCR-Technik in Zementwerken, wie ihn auch die NUZ für das Dotternhausener Werk fordert. So könnten die Stickoxidemission um bis zu 95 Prozent gesenkt und Grenzwerte für Ammoniak oder Gesamtkohlenstoff eingehalten werden.

Autor:  Bernd Visel

Quelle: schwabo

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-majer-antrag-der-gruenen-unterstuetzen.2e666838-4cb5-40d7-a803-fe8e3167c904.html

29.01.2021

Bundestag: Grüne kritisieren Müllverbrennung in Zementwerken
„Zunehmende Quelle der Luftverschmutzung“

Lengerich/Berlin - Über das Thema Müllverbrennung in Zementwerken ist am Donnerstag im Bundestag gesprochen worden. Anlass war ein Antrag der Grünen, die die Entwicklung kritisch betrachten. Auch Dyckerhoff hat sich auf Nachfrage gegenüber den WN zu Wort gemeldet. Von Paul Meyer zu Brickwedde

Quelle: Westfälische Nachrichten

https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Lengerich/4355526-Bundestag-Gruene-kritisieren-Muellverbrennung-in-Zementwerken-Zunehmende-Quelle-der-Luftverschmutzung


28.01.2021

Nachbetrachtung

anbei die Redebeiträge der Fraktionen im Bundestag zum Antrag der Grünen
Redebeiträge ca. 31 Minuten (Dauer des Video)
Man kann aus den Beiträgen erkennen, wie die Fraktionen abstimmen werden.
   Grüne und Linke waren für den Antrag. Alle anderen Fraktionen waren dagegen - leider!!!
   Allerdings hat man den Eindruck, dass die Redner nicht genau wissen, um was es überhaupt geht. Die Umweltbelastungen durch die Zementwerke.ist ihnen sicherlich nicht bekannt.

 

Schon vor 3 Jahren......

Über das Problem Quecksilber haben wir vom NUZ in der öffentlichen Anhörung zur Abfallverbrennung vor 3 Jahren schon lang und breit diskutiert. Man kann diesbezüglich alles in unseren Protokollen nachlesen.
   In den Redebeiträgen im Bundestag wurde hauptsächlich Quecksilber thematisiert.
   Genauso schlimm und noch schlimmer sind die Giftstoffe wie Thallium, Dioxine, Benzole usw. für Gesundheit und Klima.


Kein Wort hierzu im DBT! Alles liegt ja unter den gesetzlichen Grenzwerten, die aber leider nicht in den Kleinstgrößen angegeben werden müssen.

  Die EU und Gesetze sagen, diese Giftstoffe sollten nach der ebenfalls verabschiedeten neuen TA LUFT (Grossfeuerungsanlagen u.a.) und  dem Stand der Technik, was mit SCR-Filtertechnik  mindestens teilweise möglich wäre, möglichst Richtung "Null Giftstoffe" gedrückt werden.
Auch Kleinstmengen von Giftstoffanteilen in der Abluft bei 200-300.000 Kubikmeter Abluft pro Stunde sind für die Umwelt schon gewaltig!
   Man bedenke, es werden jede Stunde 200.000 bis 300.000 Kubikmeter Luft, die zur Verbrennung benötigt werden, durch die Drehöfen geblasen. Die mit den Giftstoffen angereicherte Abluft verlässt dann das Kamin!!! Die Abluft verseucht nicht nur die Umwelt sondern auch die Atemluft.

   Der überwiegende Teil der Giftstoffe wird nur ein Mal im Jahr über eine Zeit von 1/2 Std bis 6 Std gemessen. Die Messung wird mindestens 14 Tage vorher angekündigt

   Für Ölschieferverbrennungen sind nicht einmal die normalen laufenden Regelmessungen vorgeschrieben. Niemand weiß, was bei der Ölschieferverbrennung emittiert wird.
Sind solche Kontrollen überhaupt sinnvoll oder haben sie nur eine Alibi-Funktion?
Vermutlich dienen sie zur Gewissensberuhigung der Verantwortlichen.

   Unsere Grünen im Lande hätten als Regierungspartei eine schnelle Anordnungsmöglichkeit zum sofortigen Einbau von Filteranlagen, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen würden.

Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sowie der Schutz der Umwelt müsste es ihnen wert sein.
Rechtlich wäre es durchaus möglich.

Norbert Majer, 1. Vorsitzender NUZ

28.01.2021

Müllverbrennung in Zementfabriken

Schadstoffe in Zementwerken
Mit einem neuen Gesetz wollen die Grünen Schlupflöcher für die Zementindustrie stopfen. Bislang galten für sie weniger strenge Regeln.

Quelle: taz

https://taz.de/Muellverbrennung-in-Zementfabriken/!5743480/

Das Zementwerk in Dotternhausen       © Daniel Seeburger
Das Zementwerk in Dotternhausen © Daniel Seeburger

27.01.2021

Holcim wäre auch betroffen:

Grüne fordern umweltfreundlichere Verfahren bei Müllverbrennung

Von Daniel Seeburger

 

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über einen Antrag von mehreren grünen Abgeordneten, die fordern, die Zementhersteller wegen der Müllverbrennung mehr in die Pflicht zu nehmen.

 

Unter den Abgeordneten ist auch der Tübinger Abgeordnete Chris Kühn, der den Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen mit betreut. Das berichtete Spiegel Online (Spon) am Mittwoch. Kern des Antrags sind die für die Zementwerke ungleich lässigeren Regeln bei der Müllverbrennung. Und zwar im Hinblick auf den massiven Anstieg der Abfallverwertung in den Zementfabriken.


Auswirkungen auf Holcim in Dotternhausen
Würde der Antrag durchkommen, hätte das auch Auswirkungen auf Holcim in Dotternhausen. Im Antrag, aus dem Spon zitiert, wiesen die Abgeordneten darauf hin, dass die notwendigen Verfahren, beispielsweise die sogenannte selektive katalytische Reduktion (SCR), längst verfügbar seien. Damit könnten sich die Emissionen von Stickstoff um bis zu 95 Prozent senken lassen.
Im Dotternhausener Zementwerk werden die Schadstoffe noch mittels der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (NCR) herausgefiltert. Diese Methode sei veraltet, heißt es immer wieder seitens der Bürgerinitiative NUZ, die schon lange eine Umstellung auf die SCR-Filtrierung fordert.


Laxere Grenzwerte als in Müllverbrennungsanlagen
Das Hauptproblem ist, dass für Zementwerke viel laxere Grenzwerte gelten, als für Müllverbrennungsanlagen. Begründung des Gesetzgebers: Bei der Herstellung von Zement beeinflussten auch die genutzten Rohmaterialen wie Kalk und Ton die Emissionen. Die Grünen-Abgeordneten fordern nun für Zementwerke dieselben Grenzwerte wie für Müllverbrennungsanlagen.


Die Chancen für eine Mehrheit im Bundestag für den Antrag schätzt Spon allerdings als gering ein.


Autor: 
Daniel Seeburger

Quelle: zak

https://www.zak.de/Nachrichten/Holcim-waere-auch-betroffen-Gruene-verlangen-umweltfreundlichere-Verfahren-bei-Muellverbrennung-144341.html